Stellungnahme gemäß Rückmeldung von der Hafen Stuttgart GmbH:
Gute wirtschaftliche Entwicklungschancen setzen Logistikflächen voraus. In der Region Stuttgart beträgt der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung rund 37 %. Dies ist ein wesentlicher Baustein unseres Wohlstandes. Hierzu muss jetzt und in Zukunft der Warenfluss gewährleistet sein. Um die umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff/Schiene zugänglich zu machen, bedarf es sowohl an der Quelle als auch am Ziel Zugangspunkte. Diese beinhalten nicht nur die Kaimauer oder das Gleis selbst, sondern auch die für den Umschlag und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten erforderlichen Flächen.
Mit Blick auf die Verkehrswende muss die Fläche des Hafens nicht nur im heutigen Bestand erhalten werden. Es muss auch die Handlungsfähigkeit für die zukünftigen Anforderungen erhalten werden. Dazu ist es erforderlich, den Hafen ständig an die sich ändernden logistischen Anforderungen anpassen zu können, um möglichst viele Güter in den Umweltverbund Binnenschiff/Schiene zu lenken.
Stellungnahme gemäß Rückmeldung vom Amt für Stadtplanung und Wohnen (Abteilungen Städtebauliche Planung Neckar und Landschafts- und Grünordnungsplanung):
Vor dem Hintergrund der Klimaziele der Landeshauptstadt Stuttgart wurde das Hafen-Areal auf Grund seiner Größe, Nutzung und Lage als Potenzialfläche für Maßnahmen des klimagerechten Stadtumbaus identifiziert. Mögliche Maßnahmen können u.a. die Erhöhung des Begrünungsanteils, eine nachhaltige Bauweise, ein Niederschlagswassermanagement, die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel oder die Verbesserung der Energieeffizienz sein. Eine geplante „Potentialstudie klimagerechtes Hafen-Areal“ soll die Flächen dahingehend untersuchen und Potentiale aufzeigen. Die Ergebnisse der Studie werden zur Grundlage für formelle und informelle Planungen. Entsprechende Planungsmittel wurden für den Doppelhaushalt 2026/27 angemeldet. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten von Gebäudebegrünungen, zusätzlichen Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich sowie Rechtsinstrumenten wie dem Bebauungsplan geprüft.
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