Veranstalter an Kosten von Polizeieinsätzen beteiligen

|
Stuttgart (gesamt)
|
  • Sport, Bäder
  • Weitere
|
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

789
weniger gut: -88
gut: 789
Meine Stimme: keine
Platz: 
47

"Die DFL muss sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga beteiligen, entschied das BVerfG." Dies ist in Bremen der Fall und sollte in Stuttgart ebenso gehandhabt werden.

Der BVerfG hat hierzu eine gute Linie gezogen für was für eine Art von Veranstaltungen dies zutreffend ist - nämlich mit Gewinnorientierung. D.h. Demonstrationen etc. fallen hier raus. Es geht hier hauptsächlich um gewinnorientierte Veranstaltungen, die im Vorhinein einen erhöhten Polizeieinsatz fordern (z.B. Fußballspiele, Wasen usw.)

Stellungnahmen und Beschlüsse
Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit dem am 14. Januar 2025 verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit eine Gebühr erhoben werden kann, muss ein Gesetz oder eine auf einem Gesetz beruhende Rechtsvorschrift dazu ermächtigen. In Bremen ist im Jahr 2014 der § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser Regelung darf für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen eine Gebühr für den Mehraufwand erhoben werden, der aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte entsteht.

Im Gegensatz zum Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz enthalten die Gesetze in Baden-Württemberg bislang keine vergleichbare Rechtsgrundlage bezüglich des polizeilichen Mehraufwands bei Großveranstaltungen. In Baden-Württemberg können somit zum aktuellen Zeitpunkt mangels Rechtsgrundlage keine entsprechenden Gebühren erhoben werden. Im Übrigen ist dafür nicht die Landeshauptstadt Stuttgart, sondern allein das Land Baden-Württemberg zuständig, weil der Polizeivollzugsdienst Teil der Landespolizei ist.

Kommentare

2 Kommentare lesen

wo fängt man da an und hört auf? Lieber für Veranstalter Pflichten zur Schaffung oder Unterstützung von Sicherheit und Ordnung auferlegen als Polizeieinsätze bezahlen zu lassen.

Wo man da anfängt und wo man da aufhört hat das BVerfG ja schon geklärt :)