Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über ein großes und ausdifferenziertes System zur Unterbringung obdachloser Personen. Die Fachberatungsstellen der freien Träger der Wohnungsnotfallhilfe sind für die Beratung von obdachlosen Einzelpersonen und Paaren zuständig und suchen mit ihnen zusammen nach einem geeigneten Wohnplatz. Je nach Bedarf erfolgt die Unterbringung in Einrichtungen, die Hilfen gemäß §§ 67 ff SGB XII anbieten, in Aufnahmehäusern, Sozialunterkünften oder in Einrichtungen, die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erbringen. Personen, die noch keinen Platz in einem spezialisierten Wohnangebot gefunden haben oder außerhalb der Sprechzeiten der Fachberatungsstellen dringend eine Unterkunft benötigen, können die „Zentrale Notübernachtung“ in Anspruch nehmen. Aufnahmen können an allen Wochentagen rund um die Uhr erfolgen. Ergänzt wird dieses Angebot durch ca. 50 zusätzliche Notübernachtungsplätze in den Einrichtungen der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe der freien Träger der Wohlfahrtspflege.
Die Zentrale Notübernachtung besteht derzeit aus zwei ganzjährig geöffneten Gebäuden und einem Gebäude für den Winter, welches in der Zeit von 01.11.-31.03. mit einer möglichen Verlängerung zum 30.04. geöffnet ist. Sollte es aus unterschiedlichen Gründen zu Kapazitätsengpässen kommen, sucht das Amt für Soziales und Teilhabe in Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften aktiv nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten. In diesem Winter wurde in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege innerhalb kürzester Zeit ein Konzept zur Nutzung von Wohncontainern in der Talstraße sowohl von obdachlosen Alleinstehenden als auch geflüchteten Haushalten erarbeitet und umgesetzt. So steht allen akut obdachlosen Menschen ein Notschlafplatz zur Verfügung. Eine Aufnahme obdachloser Personen mit Hunden sind in der „Zentralen Notübernachtung“ aufgrund der räumlichen Enge nicht möglich. Dies würde insbesondere bei der Aufnahme von mehreren Personen mit Tieren zu großen Konflikten führen. In der Frauenpension im Veilbrunnenweg ist die Aufnahme von Frauen mit Hunden möglich, und in einigen Wohngruppen mit Hilfen nach §67 SGB XII des Trägers Lagaya können ebenso Hunde aufgenommen werden. In Einzelfällen werden mit den Klienten und Klientinnen individuelle Lösungen gesucht, wenn nötig in enger Abstimmung mit einem Tierheim.
Obdachlose Familien werden durch das Amt für Soziales und Teilhabe in Sozial- und Fürsorgeunterkünften untergebracht. Seit dem 18.12.2023 besteht zusätzlich im Winter ein Erfrierungsschutz für Kinder und ihre Erziehungsberechtigten. In diesem Angebot werden akut obdachlose Familien, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, in den Wintermonaten aufgenommen.
Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die sich aus verschiedenen, individuellen Gründen entscheiden, die Beratungs- und Unterstützungsangebote nicht anzunehmen. Hier arbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit allen anderen Akteuren des Hilfesystems daran, die Betroffenen für vorhandene Angebote zu sensibilisieren, so dass sie notwendige Unterstützung annehmen können und somit die individuelle Situation verbessert werden kann.