Radverkehr in der Pforzheimer Straße verbessern

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

282
weniger gut: -134
gut: 282
Meine Stimme: keine
Platz: 
1184
in: 
2015

Entlang der Pforzheimer Straße, zwischen Haltestelle "Landauer Straße" und Mathildenstraße die Benutzungspflicht des Radwegs aufheben, stattdessen "Rad frei". Die Führung des Radwegs zwischen Parkstreifen und Fußgängerweg führt besonders an Einmündungen zu erheblichen Gefährdungssituationen (Autofahrer erkennen die Vorfahrt der Radfahrer nicht!)

Kommentare

8 Kommentare lesen

Der Weg ist breit genug und die Lage an den Einmündungen ist klar ersichtlich und zwingt zu Vorsicht. Ich kann das Problem nicht nachvollziehen. Und wer schnell sein will nimmt eh die Strasse und nicht den Geh-/Radweg daneben...

Ja, formal muss man auf dem Radweg fahren. Wer aber wirklich sportlich unterwegs ist, nimmt eben die Strasse. Eine generelle Regelung - also auch die Freigabe der Strasse - sollte sinnvoll genutzt werden. Sonst ist das Ergebnis der Freigabe der Strasse mehr eine Behinderung durch auch dort langsam fahrende Radler.
Wie auch immer: Eine "erhebliche Gefährung" kann ich da nicht erkennen. Ganz ohne Risiko ist Strassenverkehr aber nie. Und ich denke auf der Strasse fahren ist da eher gefährlicher. (es sei denn man ist in etwas so schnell wie die Autos)

Stuttgart hat ein Feinstaub‐Problem. Also ist es höchste Zeit, dass man die, die mit dem Rad fahren wollen, darin unterstützt und ihnen keine Knüppel zwischen die Speichen wirft.

Allerdings bewirken Radwege das Gegenteil: Sie machen den Radverkehr gefährlicher (das ist kein Witz!).

Geschrieben habe ich dazu etwas in den Kommentaren vom 2015-03-18T10:03:36+01:00 und vom 2015-03-18T14:13:34+01:00 zum Vorschlag Nr. 13171: Radweg zwischen in Rohracker und Hedelfingen bauen

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42229

und

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42301

und im Kommentar vom 2015-03-18T14:59:46+01:00 zum Vorschlag Nr. 13010 Radwege anstelle der Parkplätze zwischen dem Erwin-Schöttle-Platz und dem Marienplatz einrichten

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13010#comment-42310

Gegen zu schnelle Autos helfen keine Radwege. Da helfen nur Verkehrsbeschränkungen und ‐überwachung, auch unter den Namen Tempolimit und Radarfalle bekannt.

Probleme muss man an der Wurzel packen. Ist das Problem das zu schnelle Fahren, muss man die, die zu schnell fahren, aus dem Verkehr ziehen. Die Aggressoren muss man in die Schranken weisen, nicht die Opfer.

Im Kommentar

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/11804#comment-41873

schreibt Nurmalso: „Ja, formal muss man auf dem Radweg fahren. Wer aber wirklich sportlich unterwegs ist, nimmt eben die Strasse.“

Darf ich das als Aufforderung verstehen, gegen die StVO zu verstoßen?

Es muss für jeden Radfahrer möglich sein, sich stvo‐konform im Straßenverkehr zu bewegen, nicht nur für die, die nichts dagegen haben, auf Radverkehrsanlagen in Gefahr zu geraten.

Weiter schreibt Nurmalso:

„Eine generelle Regelung - also auch die Freigabe der Strasse - sollte sinnvoll genutzt werden. Sonst ist das Ergebnis der Freigabe der Strasse mehr eine Behinderung durch auch dort langsam fahrende Radler.“

Ich darf in Erinnerung rufen, was die StVO zu Behinderung sagt:

StVO § 1 (2): Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Noch mal langsam zum Mitschreiben:

Verboten ist, andere zu schädigen.

Verboten ist, andere zu gefährden, auch nicht nur ein ganz kleines unerhebliches Bisschen.

Verboten ist, andere mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, zu behindern oder zu belästigen.

Aber: Erlaubt ist, andere soviel, wie nach den Umständen unvermeidbar, zu behindern oder zu belästigen.

Die langsam fahrenden Radfahrer fahren nicht langsam, um Andere mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, zu behindern, sondern deshalb, weil sie nicht schneller fahren können.

Die StVO sagt zur Geschwindigkeit in § 3 (1): Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Das heißt, die langsam Fahrenden sind sogar verpflichtet, nicht schneller zu fahren, als es ihre persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrrad und Ladung zulassen.

Nurmalso schreibt weiter: „Wie auch immer: Eine "erhebliche Gefährung" kann ich da nicht erkennen.“

Das ist auch gar nicht nötig. Es muss jegliche Gefährdung ausgeschlossen werden, nicht nur eine erhebliche.

Nurmalso schreibt weiter: „Ganz ohne Risiko ist Strassenverkehr aber nie.“

Um so schlimmer ist es, dass Nurmalso die Radfahrer noch zusätzlich gefährden will, indem er sie in Radfahrerfallen schickt.

Schließlich schreibt Nurmalso noch: „Und ich denke auf der Strasse fahren ist da eher gefährlicher. (es sei denn man ist in etwas so schnell wie die Autos)“

Das sollte er noch genauer erklären: Inwiefern ist langsameres Fahren gefährlicher als schnelleres? Und wie passt das dann zu StVO § 3, der die erlaubten Geschwindigkeiten nach oben, nicht aber nach unten begrenzt?

Wäre ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn möglich, wie in der Solitudestr.?
Der Radfahrstreifen zwischen Gehweg und Parken ist im weiteren Verlauf vor Lidl & Co. eh nicht zu nutzen, die Einkäufer beladen darüber ihre Autos. Fahren muss ich drumrum oder auf der Straße. Die Pforzheimer Str. mit dem Fahrrad geht nicht wirklich zügig.

Was ich meine ist: Stupide Rechthaberei ist nicht zierführend. Wenn es erlaubt wird auf der Strasse zu fahren, werden dort auch langsame Radler unterwegs sein und eben nicht den breiten Radweg nehmen. Das ist schlicht gefährlich - unterschiedliche Geschwindigkeit, daher wuden Radwege erfunden um die Gruppen zu treffen. Da HIRN mitunter wenig genutzt wird, sich aber auf das zitieren von Paragraphen beschränkt wird ist das mit der sinnvollen Kooperation im Strassenverkehr so eine Sache, vor allem, wenn die Bedingungen sehr uneinheitlich sind. Ein Rennradler ist z.B. mit gut 40km/h unterwegs, wer spazierenradelt eben mit 15km/h. Das IST ein Unterschied, der formal in Regelungen nicht berücksichtigt wird.
Aber macht was immer ihr wollt. Wir werden sehen dass der Ruf nach mehr Regelungen, mehr Schilder und mehr Klintelbefriedigung nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Es muss - Zitat - "jede(!) Gefährdung ausgeschloessen werden..." - Tja, da bleibt dann nur daheim bleiben. :)

Die Pforzheimer Str. ist zwischen Mathildenstr. und Löwenmarkt eine Einkaufsstraße. Durch die Zebrastreifen und ein- und ausparkende Kfz ist hier meist keine höhere Geschwindigkeit als 30 kmh möglich. Die Straße sollte zur 30km-Zone werden. Dann braucht es auch keine Radwege.