Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Klinikums Stuttgart hat der Gemeinderat am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018) beschlossen, den gesamten Jahresfehlbetrag durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage auszugleichen. Auf den geplanten Jahresverlust 2018 in Höhe von 15 Mio. EUR dürfen entsprechende Abschlagszahlungen an das Klinikum Stuttgart geleistet werden.
Stand Dezember 2017:
Zur Stabilisierung der Finanzsituation hat der Gemeinderat am 28.09.2017 weitere Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum beschlossen (GRDrs 738/2017). Dazu gehört insbesondere der Ausgleich des verbleibenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro, ein Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. Euro sowie ein Ertragszuschuss in Höhe von 14,0 Mio. Euro. Zudem hat das Klinikum auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro erhalten.
Stand 2016:
Für das Klinikum Stuttgart wurde ein Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 am 24.11.2016 beschlossen (GRDrs 860/2016). Der bisher eingeplante Jahresverlust erhöht sich auf rund 10,3 Millionen Euro für 2016 und auf rund 13,7 Millionen Euro für 2017. Er wird von der Stadt übernommen.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Zuschuss für das Olgahospital läuft 2015 aus. Die Stadt übernimmt jedoch den Jahresverlust des Klinikums in Höhe von rund 8 Millionen Euro in 2016 und von rund 5,3 Millionen Euro in 2017.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die hohe Bedeutung des Olgahospitals für die Versorgung der Kinder in Stuttgart und der Region bringt auch eine große Verantwortung für den Träger des Krankenhauses mit sich. Dieser Verantwortung wird die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise gerecht. Aktuell beispielsweise mit einem hohen finanziellen Anteil am Neubau des Olgahospitals am Standort Mitte. Desweiteren mit finanzieller Unterstützung etwa bei der Ausbildung. Leider ist im sog. Fallpauschalensystem die Behandlung von Kindern nicht kostendeckend abgebildet. Hier wird auch seitens der Stadt immer wieder an die Bundespolitik appelliert, Abhilfe zu schaffen und für eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen zu sorgen. Dies gilt ganz besonders für die Spezialbereiche Kinderonkologie, Neonatologie, Kardiologie und Spezialambulanzen.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
486/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 550/2015 (SPD), 769/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: