Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Ohne die engagierten Beschäftigten bei den Stuttgarter Bädern wäre ein öffentlicher Badebetrieb für die Bürgerinnen und Bürger aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gar nicht möglich. So konnte in der Saison 2016 das Inselbad Untertürkheim mangels Aufsichtskräften zu Beginn der Saison nur einschichtig (10:30 Uhr bis 19:30 Uhr) betrieben werden. Der sichere Betrieb eines Bades erfordert zwingend geeignete Aufsichtskräfte in ausreichender Anzahl.
Bereits heute sind die Öffnungszeiten der Freibäder der Bäderbetriebe Stuttgart schon sehr umfänglich. Sofern genügend und geeignetes Fachpersonal für jede Saison gefunden werden kann, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten grundsätzlich machbar. Jede Ausweitung von Öffnungszeiten führt aber zu höheren Personal- und Betriebskosten, die den ohnehin schon defizitären Bäderbetrieb noch zusätzlich finanziell belasten werden. Die zusätzliche Erhöhung des Defizits wäre vom Umfang der Öffnungszeitenerweiterung abhängig. Zudem sind die jetzigen Freibadöffnungszeiten in allen 5 Freibädern der Bäderbetriebe gleich. Diese müssten dann analog der Öffnungszeitenausweitung im Inselbad Untertürkheim angepasst werden und führen dann auch dort zur Erhöhung des jeweiligen Defizits.
Ein Blick nur auf die „Einnahmen“ ist nicht zielführend, da auch die Kosten für jede zusätzliche Öffnungsstunde zwingend zu beachten sind. Bei Dauerverlustbetrieben (wie z.B. Bäderbetriebe) sind die Kosten höher als die Erlöse. Oder anders gesagt, die Erlöse sind nicht kostendeckend, auch eventuelle zusätzliche Erlöse durch die Ausweitung der Öffnungszeiten nicht.