Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für Bürgergeldempfänger und Asylbewerber in Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart möge ein Programm einführen, das arbeitsfähige Bürgergeldempfänger und Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet. Ein ähnliches Modell wurde kürzlich in Schwerin beschlossen (Quelle: NDR).
Begründung:
1. Solidarität und Gegenseitigkeit:
Wer finanzielle Unterstützung erhält, sollte der Gemeinschaft etwas zurückgeben. Dies stärkt das Prinzip der Solidarität und schafft ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen.
2. Förderung von Eigenverantwortung und Integration:
Gemeinnützige Arbeit fördert Eigeninitiative und hilft Asylbewerbern bei der Integration, indem sie Sprachkenntnisse und soziale Kontakte verbessert.
3. Entlastung des städtischen Haushalts:
Eine geringere Zahl an Leistungsbeziehenden und die stärkere Arbeitsbereitschaft können langfristig die Kosten für soziale Leistungen senken.
4. Verbesserung der Lebensqualität:
Tätigkeiten wie die Reinigung von Straßen, Parks und Spielplätzen tragen sichtbar zur Sauberkeit und Lebensqualität in Stuttgart bei.
Umsetzungsvorschläge:
Die Tätigkeiten sollten in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und städtischen Einrichtungen definiert werden.
Beispiele:
- Straßenreinigung: Müllbeseitigung auf Gehwegen und nach Veranstaltungen.
- Pflege von Parks: Reinigung und Instandhaltung von Grünflächen.
- Spielplatzwartung: Säubern und Instandsetzen von Spielgeräten.
- Unterstützung bei städtischen Aktionen: - Teilnahme an „Clean-Up“-Tagen.
Diese Arbeiten sind niedrigschwellig, fördern den Gemeinsinn und stärken die soziale Teilhabe. Stuttgart profitiert durch sauberere öffentliche Räume und eine verbesserte Integration der Teilnehmenden.