Bordsteinradwege hinsichtlich einer Aufhebung der Benutzungspflicht prüfen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

355
weniger gut: -126
gut: 355
Meine Stimme: keine
Platz: 
662
in: 
2015

Radfahrer sind unterschiedlich. Nicht alle wollen einen Radweg im Seitenraum. Schnelle Radfahrer sind auf der Fahrbahn sicherer unterwegs, da dort jeder mit Fahrzeugen rechnet. Die Fußgänger sind froh, wenn die schnellen Radfahrer weg vom Gehweg sind.

Doch Radwege mit entsprechendem Verkehrszeichen sind benutzungspflichtig. Diese Wege sind alle daraufhin zu prüfen, ob die Benutzungspflicht entfallen kann. Dies wird dazu führen, dass die Radfahrer fast überall frei wählen können, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Dies ist doch KEIN Vorschlag für den Bürgerhaushalt.
Hier fehlen irgendwelche finanzielle Auswirkungen !
Schreiben Sie doch eine "Gelbe Karte" an die Stadt mit dem Anliegen.

Hallo Burger-King,
schön wär's, wenn die systematische Überprüfung der benutzungspflichtigen Bordsteinradwege ohne "finanzielle Auswirkung" wäre. Die Stadtverwaltung sieht das sicher anders ;-). Zum Glück bestimmen nicht Sie, was EIN oder KEIN Vorschlag für den Bürgerhaushalt ist.

Herzlichen Dank für die Hinweise. Die Vorschläge werden von der Redaktion oder Moderation geprüft. Diese entscheidet, ob ein Vorschlag im Bürgerhaushalt verbleibt oder der Gelben Karte zugeordnet wird. Ein Vorschlag gehört zum Bürgerhaushalt, wenn er Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt hat oder wenn ein Beschluss des Gemeinderats nötig sein könnte.

Guter Vorschlag. Es sollte auch anhand von Qualitäts- und Sicherheitskriterien systematisch überprüft werden, ob in jedem Einzelfall überhaupt die verkehrstechnischen und die baulichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Benutzungspflicht erfüllt sind. Kommunen waren mit der Radfahrernovelle der Straßenverkehrsordnung eigentlich ohnehin angehalten dies zu tun. Wenn die Qualitäts- und Sicherheitskriterien für Radwege nicht erfüllt werden ist die Anordnung der Benutzungspflicht ein rechtswidriger Verwaltungsakt.

Finanzielle Auswirkung hat das sicherlich (einmal natürlich für die Überprüfung selbst, dann aber auch für die Änderung der Beschilderung, Bodenmarkierung, etc.) und ist damit ein statthafter Vorschlag für den Bürgerhaushalt.

Finde ich ebenfalls einen guten Vorschlag. Der "Radweg" der Schwieberdingerstraße ist da ein Paradebeispiel. Konfliktpotential mit Fußgängern ist extrem hoch (kombinierter Rad-Fußweg, wo oft darauf geparkt wird). Unfallgefahr mit auf die Schwieberdingerstraße einfahrende Autos sehr hoch. Weiterführung Richtung Porsche an Ecke Marconistraße und Richtung Feuerbach Ecke Frankenstraße katastrophal.

Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen! Für mich als Radfahrer, der sich selbst grundsätzlich im rollenden Verkehr sieht, ist es lästig, zeitraubend, und oft genug auch gefährlich (Bordsteine, parkende Autos, Fußgänger, erneute Einordnung in den Autoverkehr), von der Straße immer wieder auf plötzlich einsetzende und genauso plötzlich wieder endende benutzungspflichtige Radwege wechseln zu müssen.

Noch viel besser: All die exzessiven Radwege (wieder) abschaffen!

Ich fühle mich auf der Straße oftmals sicherer als auf den angeordneten Radwegen.

Der Radweg "Schwieberdinger Str." ist ein Scheiß. Die Benutzung von Feuerbach Richtung Porsche (linksseitig entgegen der Fahrtrichtung) ist geradezu gemeingefährlich; mich hat mal bei dieser Gelegenheit ein Autofahrer an einer Einmündung vom Rad gekegelt, habe seitdem die Nase voll von solchen Wegen.

Kann ich als Autofahrer dann auch auf Rad- und Fußwege parken und fahren? Falls ja, unterstütze ich den Vorschlag.

egu hat mit seinem Vorschlag, alle Radwege abzuschaffen,

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/10003#comment-40399

Recht, denn in der Tat machen straßenbegleitende Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen) den Radverkehr gefährlicher (das ist kein Witz!).

Geschrieben habe ich dazu etwas in den Kommentaren vom 2015-03-18T10:03:36+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42229

und vom 2015-03-18T14:13:34+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42301

zum Vorschlag Nr. 13171: „Radweg zwischen in Rohracker und Hedelfingen bauen“

und im Kommentar vom 2015-03-18T14:59:46+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13010#comment-42310

zum Vorschlag Nr. 13010: „Radwege anstelle der Parkplätze zwischen dem Erwin-Schöttle-Platz und dem Marienplatz einrichten“

Gegen zu schnelle Autos helfen keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Da helfen nur Verkehrsbeschränkungen und ‐überwachung, auch unter den Namen Tempolimit und Radarfalle bekannt.

Probleme muss man an der Wurzel packen. Ist das Problem das zu schnelle Fahren, muss man die, die zu schnell fahren, aus dem Verkehr ziehen. Die Aggressoren muss man in die Schranken weisen, nicht die Opfer.