Radfahren in der Schwabstraße sicherer gestalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

506
weniger gut: -120
gut: 506
Meine Stimme: keine
Platz: 
127
in: 
2015

Fährt man auf einen der Hauptachsen des fließenden Verkehrs in Stuttgart-West in der Schwabstraße mit dem Rad findet man keinen Meter Fahrradstreifen. In Hauptverkehrszeiten, und das sind viele Stunden des Tages, wird man vom Autoverkehr als Hindernis wahrgenommen und oftmals durch Hupen oder abdrängen gefährdet. Ganz problematisch wird es dann, will man durch den Schwabtunnel. Selbst beim Gefälle Richtung Schöttleplatz bedrängen einem Autofahrer, können diese hier doch endlich nach dem überwinden mehrerer Ampeln wieder Gas geben. Hier ist ein fahrradtaugliches Konzept erforderlich wie zum Beispiel durch das Anlegen von Fahrradschutzstreifen in Teilbereichen der Schwabstraße, Fahrradaufstellflächen in Kreuzungsbereichen, Ausweisung von radfahrerfreundlichen Alternativrouten so diese geschaffen beziehungsweise vorhanden. Temporeduzierung im Schwabtunnel oder gar wechselseitige Nutzung des Tunnels durch Ampelregelung.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Für den Abschnitt der Schwabstraße zwischen Rotebühlstraße und Bebelstraße sind zwei Mehrfachbeauftragungen verschiedener Planungsbüros in Bearbeitung (Bereich Bismarckplatz) bzw. stehen kurz vor der Vergabe (Bereich Vogelsangstraße bis Rotebühlstraße). Nach dem dabei entwickelten Gestaltungsprinzip, in dem auch die Radverkehrsführung ein Thema sein wird, soll dann die Gesamte Schwabstraße Zug um Zug, je nach vorhandenen Haushaltsmitteln, umgestaltet werden.

Die Schwabstraße ist im Radverkehrskonzept keine Hauptradroute, aufgrund der Funktion als D-Zentrum im genannten Abschnitt aber dennoch für Radverkehr ein wichtiges Ziel.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Schwabstraße weist derzeit erhebliche funktionale und stadtgestalterische Mängel auf. Für die Umgestaltung wurde deshalb bereits ein Sanierungsgebiet (Bebelstraße bis Vogelsangstraße) ausgewiesen. Die entsprechenden Mittel sind bereitgestellt. Zusätzlich sind weitere 80.000 Euro Planungsmittel für die Planung des Gebietes von der Vogelsangstraße bis zum Rotebühlplatz im Haushaltsplan2016/2017 zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
508/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 671/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 943/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1118/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Auf Initiative des Bezirksbeirats hat der Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen, dass sich eine städtisach Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Situation der Radfahrer entlang dieser Achse beschäftigt. In diesem Rahmen müssen Details geklärt werden. Ebenso geprüft werden soll eine Temporeduzierung.

Kommentare

7 Kommentare lesen

Ein Konzept, das die Gleichrangigkeit der Verkehrsteilnehmer herstellt, wäre super. Mit am unangenehmsten ist es im Schwabtunnel, weil außer der Enge noch der manchmal extreme Motorenlärm auf einen eindringt. Meine Vorschläge wären Temporeduzierung auf 20 km/h, weil damit gut verträglich mit dem Fahrradverkehr und wegen des dann geringen Lärms auch mit den Fußgängern. Vielleicht sogar Rückbau in eine Einbahnstraße als Teil einer "Ringstraße"; aber da müssten Verkehrsexperten ran.

Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen) machen den Radverkehr gefährlicher (das ist kein Witz!).

Geschrieben habe ich dazu etwas in den Kommentaren vom 2015-03-18T10:03:36+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42229

und vom 2015-03-18T14:13:34+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42301

zum Vorschlag Nr. 13171: „Radweg zwischen in Rohracker und Hedelfingen bauen“

und im Kommentar vom 2015-03-18T14:59:46+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13010#comment-42310

zum Vorschlag Nr. 13010: „Radwege anstelle der Parkplätze zwischen dem Erwin-Schöttle-Platz und dem Marienplatz einrichten“

Gegen zu schnelle Autos helfen keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Da helfen nur Verkehrsbeschränkungen und ‐überwachung, auch unter den Namen Tempolimit und Radarfalle bekannt.

Probleme muss man an der Wurzel packen. Ist das Problem das zu schnelle Fahren, muss man die, die zu schnell fahren, aus dem Verkehr ziehen. Die Aggressoren muss man in die Schranken weisen, nicht die Opfer.

Doch, gerade die Schutzstreifen haben meiner Meinung nach durchaus eine Schutzfunktion, wenn sie richtig angelegt sind. An der Schwabstraße müssten dafür einige Parkplätze weichen - legale sowie illegale - und es könnte so zumindest abschnittsweise viel Platz gewonnen werden. Die bisherige Straßenführung ist für Fahrradfahrer eine Katastrophe. Ich fahre täglich mit dem Rad genau auf dieser Strecke, allerdings durch Parallelstraßen - da es mir zu gefährlich ist. Wie schon kommentiert wurde, ist der Schwabtunnel am schlimmsten; für Fußgänger noch mehr als für Radfahrer.

Gwaihir, Sie schreiben in

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/10088#comment-43521

„Doch, gerade die Schutzstreifen haben meiner Meinung nach durchaus eine Schutzfunktion, wenn sie richtig angelegt sind. An der Schwabstraße müssten dafür einige Parkplätze weichen - legale sowie illegale - und es könnte so zumindest abschnittsweise viel Platz gewonnen werden.“

Gwaihir, welche Forderungen müssten an Schutzstreifen gestellt werden, damit sie eine Schutzfunktion haben? Etwa: Wie breit müssen sie sein? Wo auf der Fahrbahn sollen sie geführt werden? Am Rand? In der Mitte? Wie sieht die Führung über Kreuzungen aus?

Ich würde mir das gerne einmal vor Ort ansehen. Könnten Sie das an einem konkreten Stück der Schwabstraße (vielleicht mit Hausnummer) ausführen?

Und weiter schreiben Sie: „Die bisherige Straßenführung ist für Fahrradfahrer eine Katastrophe.“ Haben Sie da bestimmte Stellen vor Augen, die besonders schlimm sind?

Das Hupen kann ich auch nicht ausstehen. Als Radfahrer empfinde ich das Hupen immer als Aggression des Kraftfahrers, allein schon wegen des großen Lärms. Ich vermute, viele Autofahrer wissen nicht einmal, wie aggressiv sie mit ihrem Hupen auf Radfahrer mit ungeschützten Ohren wirken.

Um wenigstens nicht vor Schreck mit dem Rad zu stürzen, trage ich als Radfahrer im Straßenverkehr immer Schalldämpfer aus weichem Schaumstoff, in die Ohren zu stecken (aus der Drogerie).

Man hört damit immer noch mehr, als wenn man ohne Schalldämpfer in einem Auto mit geschlossenen Fensterscheiben sitzt. Man muß also keine Angst haben, dass man irgendeine Hupe oder ein Martinshorn nicht mehr hört. Aber so kann man die Hände am Lenker lassen, wenn ein Feuerwehrauto vorbeifährt.

@Helmut Waitzmann

Die formalen Anforderungen an Fahrradschutzstreifen sind in der StvZO beschrieben. Letztlich müssen Kfz und Fahrrad nebeneinander fahren können, ohne dass die Kfz den Schutzstreifen überfahren. Damit dafür auf der Schwabstraße ausreichend Platz ist, müssen stellenweise Parkplätze entfallen. Beispiel dafür ist der Abschnitt von Kreuzung Senefelder Straße bis Kreuzung Forststraße. Es wird dort teilweise in zwei Reihen geparkt (1. Reihe: schräg zur Fahrbahn, 2. Reihe: längs). Die 2. Reihe Parkplätze müsste entfallen. Es gibt leider auch weitere Abschnitte der Schwabstraße, wo die Fahrbahn insgesamt verbreitert werden müsste.

Zum Thema "Katastrophe für Radfahrer": Einfach mal diese Strecke zur Hauptverkehrszeit 08:00 - 09:00 befahren, dann wird klar, was ich meine ;-) Am Schlimmsten ist der Schwabtunnel am südlichen Ende der Schwabstraße.

Gwaihir hat in

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/10088#comment-46459

kommentiert:
„Die formalen Anforderungen an Fahrradschutzstreifen sind in der StvZO beschrieben.“
Sie meinen sicher die StVO‐VwV.

Dort werden im Abschnitt zu StVO § 2 als Maße für die Breite für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen folgende genannt:

- für einen baulich angelegten Radweg möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m,
- für einen Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295) möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m,
- für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m, außerorts mindestens 2,00 m
- für den Radweg eines getrennten Fuß‐ und Radwegs mindestens 1,50 m.

Des weiteren ist darin noch zu lesen:

Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

Für Schutzstreifen legen die StVO‐VwV im Abschnitt zu Absatz 4 Satz 2, I 5 (Randnummer 12) fest:

Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild "Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.

In Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff. steht dann

II. Schutzstreifen für Radfahrer

1. Die Leitlinie für Schutzstreifen ist im Verhältnis Strich/Lücke 1:1 zu markieren und auf vorfahrtberechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen als Radverkehrsführung fortzusetzen.

2. Auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.

3. Zu Schutzstreifen vgl. auch zu Nummer I 5 zu § 2 Absatz 4 Satz 2.

Laut

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42229

müsste der Radfahrstreifen, der bergauf an geparkten Fahrzeugen entlang führt, wenigstens 4,3 m breit sein, damit ein Kraftfahrzeug, das genau an der Begrenzungslinie des Radfahrstreifens fährt, noch ausreichenden seitlichen Abstand zum Radfahrer hat.

Die StVO‐VwV fordern für den Schutzstreifen:

Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

4,3 m für den Radfahrer und 2 für das Kraftfahrzeug (LKWs sind eher breiter) ergeben wenigstens 6,3 m bis zur Mittellinie der Fahrbahn, will der überholende Kraftfahrer den Fahrstreifen der Gegenrichtung nicht mitbenutzen, wenn er Radfahrer überholt.

Gwaihir hat kommentiert:

„Letztlich müssen Kfz und Fahrrad nebeneinander fahren können, ohne dass die Kfz den Schutzstreifen überfahren.“

Richtig. Dazu muss der Schutzstreifen 4,3 m breit sein. Ein so breiter Radfahrstreifen passt da aber nicht hin. Wenn man ihn schmaler macht (in Stuttgart ganz gewiss!), ist er eine Einladung an Kraftfahrer, mit geringerem, also der Rechtsprechung widersprechendem, ungenügendem Abstand zu überholen. Aber auch das hatte ich schon geschrieben.

Gwaihir hat kommentiert:

„Damit dafür auf der Schwabstraße ausreichend Platz ist, müssen stellenweise Parkplätze entfallen. Beispiel dafür ist der Abschnitt von Kreuzung Senefelder Straße bis Kreuzung Forststraße. Es wird dort teilweise in zwei Reihen geparkt (1. Reihe: schräg zur Fahrbahn, 2. Reihe: längs). Die 2. Reihe Parkplätze müsste entfallen. Es gibt leider auch weitere Abschnitte der Schwabstraße, wo die Fahrbahn insgesamt verbreitert werden müsste.“

Und selbst wenn das gemacht würde und also die Schutz‐ oder Radfahrstreifen wirklich breit genug wären, bliebe immer noch das Totwinkel‐Risiko beim Abbiegen und das Risiko, von in die Schwabstraße Einbiegenden übersehen zu werden. Aber ich widerhole mich. Das steht alles ausführlich in den vormals angeführten Kommentaren.