Schilder für mehr Abstand beim Überholen von Radfahrern aufstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

208
weniger gut: -217
gut: 208
Meine Stimme: keine
Platz: 
2007
in: 
2015

In Stuttgart gibt es viele relativ steile Straßen, die meist auch auf einer Seite zugeparkt sind. Als Radfahrer lebt man hier extrem gefährlich, da die Autofahrer so nah überholen, dass man fast das Autos berühren kann. Wenn das Rad bepackt ist, schwankt man bergauf einfach etwas hin und her und kann nicht in einer ruhigen Spur ganz rechts fahren.

Ich wünsche mir, dass die Stadt Schilder aufstellt, mit dem Hinweis Abstand zu halten. In Frankreich gibt es solche Schilder und die Autofahrer sind dort viel rücksichtsvoller (Fotos von Schildern im Internet unter "je depasse"). Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile in Deutschland, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern 1,5 Meter Abstand einhalten sollten. Das heißt, in vielen Fällen dürften sie eigentlich gar nicht überholen. Die Stadt Stuttgart mit ihren steilen Wohnstraßen kann hier für ganz Deutschland mit gutem Beispiel voran gehen und etwas für die Sicherheit der Radfahrer tun.

Kommentare

10 Kommentare lesen

sie als Radfahrer bestimmen, in welchem Abstand von den parkenden Autos Sie fahren. Fahren Sie in dem Abstand, den die StVO für parkende Autos überholen vorgibt, so fahren Sie in einem sicheren Anstand. Da braucht es keine zisätzlichen Scholder für überholende Autos. Daran hält sich eh keiner.

Grundsätzlich eine richtige Idee. NUR: Was sollen Autofahrer an Steigungsstrecken denn bitte machen? Da bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als einen Radfahrer auch mit weniger Abstand zu überholen. Das sollte und muss dann natürlich in langsamer Fahrt und mit viel Aufmerksamkeit erfolgen. Das vergessen sicher viele Autofahrer, das stimmt. Aber Schilder ändern daran auch nichts. Meine Meinung: Wo ein ausreichend breiter Fußweg an Steigungsstrecken vorhanden ist, sollten Radfahrer diesen benutzen. Dann hätten Auto- und Radfahrer etwas gewonnen.

Erst kürzlich bin ich die gesamte Birkenwaldstraße vom Killesberg bis zur Panoramastraße hinter einem Radfahrer hergefahren, der mich zuvor an einer roten Ampel von rechts überholt hat, um dann über einer Fußgängerampel auf die normale Straße wieder abzubiegen. Jeglichen weiteren Kommentar behalte ich für mich....

Ich fürchte, hohenheim-24-7 hat mit seinem Kommentar

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12193#comment-40209

Recht: An die Schilder hält sich eh keiner. Dass Radfahrer mit mindestens 1,5 m, bergauf oder bei höheren Geschwindigkeiten sogar mit mindestens 2 m seitlichem Abstand zu überholen sind, weiß jeder. Nur tun will man es nicht.

Was man hier braucht, ist Sanktionierung. Radfahrer zu gefährden, darf kein Delikt sein, bei dem ein Auge zugedrückt wird.

pdv fragt in seinem Kommentar

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12193#comment-40716

„NUR: Was sollen Autofahrer an Steigungsstrecken denn bitte machen? Da bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als einen Radfahrer auch mit weniger Abstand zu überholen.“

Vielleicht in der StVO nachschauen?

§ 5 (4): Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

§ 5 (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Also:

1. Die von pdv vorgeschlagene Vorgehensweise ist nicht von der StVO abgesegnet, weil sie gegen § 5 (4) Satz 2 verstößt.

2. Solange nicht MEHRERE Fahrzeuge hinter dem Radfahrer herfahren, ist der Radfahrer nicht verpflichtet, die Geschwindigkeit nach § 5 (6) zu ermäßigen oder zu warten, denn dort ist von „MEHREREN unmittelbar folgenden Fahrzeugen“ die Rede (Hervorhebung durch Großbuchstaben von mir).

3. Wenn man zu mehreren hinter dem Radfahrer herfährt, wartet man einfach, bis der Radfahrer einen an einer geeigneten Stelle vorbei lässt.

pdv äußert in seinem Kommentar

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12193#comment-40716

seine Meinung: „Wo ein ausreichend breiter Fußweg an Steigungsstrecken vorhanden ist, sollten Radfahrer diesen benutzen. Dann hätten Auto- und Radfahrer etwas gewonnen.“

Der Autofahrer hätte Bequemlichkeit gewonnen, richtig. Der Radfahrer hingegen hätte erstens gegen die StVO verstoßen: Radfahrer dürfen im Allgemeinen auf Gehwegen nicht fahren.

Zweitens hätte er seine Sicherheit verloren. Die Begründung schreibe ich im nächsten Kommentar.

Da ist „Dann hätten Auto- und Radfahrer etwas gewonnen.“ nichts als blanker Zynismus.

Nein, danke!

Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen) machen den Radverkehr gefährlicher (das ist kein Witz!).

Geschrieben habe ich dazu etwas in den Kommentaren vom 2015-03-18T10:03:36+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42229

und vom 2015-03-18T14:13:34+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-42301

zum Vorschlag Nr. 13171: „Radweg zwischen in Rohracker und Hedelfingen bauen“

und im Kommentar vom 2015-03-18T14:59:46+01:00

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13010#comment-42310

zum Vorschlag Nr. 13010: „Radwege anstelle der Parkplätze zwischen dem Erwin-Schöttle-Platz und dem Marienplatz einrichten“

Gegen zu schnelle Autos helfen keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Da helfen nur Verkehrsbeschränkungen und ‐überwachung, auch unter den Namen Tempolimit und Radarfalle bekannt.

Probleme muss man an der Wurzel packen. Ist das Problem das zu schnelle Fahren, muss man die, die zu schnell fahren, aus dem Verkehr ziehen. Die Aggressoren muss man in die Schranken weisen, nicht die Opfer.

@Helmut Waitzmann:
Radfahrer fahren an Steigungsstrecken (also bergauf) sehr langsam. Wenn sie dort - sofern es die Breite des Fußweges erlauben - auf den Fußweg ausweichen, haben auch die Radfahrer mehr Sicherheit gewonnen. Fußgänger büßen kaum etwas ein, da der Radfahrer sich bergauf eh langsam bewegt. Autofahrer würden nicht verleitet, zu eng am Radfahrer zu überholen, Staus würden reduziert. Alle hätten etwas davon. Mit Zynismus hat dies nichts zu tun, dafür aber mit Pragmatismus.

Ein sehr sehr wichtiger und guter Vorschlag.

"Ich wünsche mir, dass die Stadt Schilder aufstellt, mit dem Hinweis Abstand zu halten." --> Genau das wäre wichtig! Vor allem an JEDER Einfallstraße in die Stadt.

Einen seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5 m halten zu können, bei den grßtenteils einspurigen engen Straßen in Stuttgart ist unrealistisch.