Radweg Benzenäckerstr. zwischen Hofen und Neugereut schaffen

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

377
weniger gut: -162
gut: 377
Meine Stimme: keine
Platz: 
1145
in: 
2021

Errichtung eines Radwegs ab der Kreuzung Seeblickweg/Benzenäckerstr. bis zur Seeadlerstr., zumindest bergauf.

Die Benzenäckerstr. wird von vielen Radfahrern aus Hofen, Neugereut und Fellbach als Verbindungsstrecke entlang des Neckars nach Stuttgart-Mitte und retour genutzt. Vor allem beim Bergauffahren vom Seeblickweg in Richtung Seeadlerstr./Fellbach ist man als Radfahrer ein Hindernis für Busse und Autos und wird von diesen bedrängt. Auf den parallel verlaufenden Gehweg kann nicht ausgewichen werden, da dieser aufgrund des angrenzenden Spiel- und Sportplatzes von vielen Kindern und Fußgängern genutzt wird.

Die Benzenäckerstr. ist sehr breit. Es gibt sogar einen Parkstreifen für Wohnmobile. Hier könnte problemlos ein Radweg zur Sicherheit der Radfahrer eingerichtet werden.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Würde auch ich und andere die ich kenne nutzen!

Wichtig ist das Fahrradwege baulich getrennt von KFZ-Straßen geplant und ausgeführt werden.

Ein Radweg hier wäre keine bessere Führung als die bei den beiden Rechtsabbiegerunfällen ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61878 und https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/62174 ), wo Rechtsabbieger geradeausfahrende Radfahrer rechts neben ihnen beim Abbiegen zu Fall gebracht oder überfahren haben, und zwar nicht, weil sie ihr Fahrzeug nicht beherrscht und deshalb auf die Radverkehrsführung geraten wären, sondern, weil sie beim Überqueren der Radfahrerfahrlinie nicht auf Radfahrer geachtet haben.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

@ Murgel: Es gibt auf dem Abschnitt kaum Rechtsabbieger, aber viel Strecke wo man zu knapp überholt werden kann. Daher mit Kunstoffpollern o.ä. abgesetzter Radweg bergauf!

Zu CriticalMass am 18.03.21 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61300#comment-86879 ): »auf dem Abschnitt kaum Rechtsabbieger, aber viel Strecke wo man zu knapp überholt werden kann«

Überholende müssen so viel Platz zum rechten Fahrbahnrand lassen, wenn sie Radfahrer überholen, damit die Radfahrer ihrerseits ausreichend Abstand nach rechts halten können:

Überholabstand zum Radfahrer: 1,5 m, bergauf eher noch mehr,

Radfahrerbreite: 0,6 m,

Abstand der Radfahrer zum rechten Fahrbahnrand, falls Gehweg: 0,75 m bis 0,8 m,

falls geparkte Fahrzeuge: 1,5 m,

zusammen also 2,85 m bis 2,9 m, falls da keine Parkplätze sind, bergauf eher noch mehr, und 3,6 m, falls Parkplätze da sind, bergauf eher noch mehr.

Also müssten Überholende bei einem 2,0 m‐Radweg noch 0,85 m bis 0,9 m bis zur Radwegmarkierung Abstand halten, sind Parkplätze da, sogar 1,6 m. Dass sie das tun, ist nicht zu erwarten, weil von sonstigen Begrenzungslinien nicht zusätzlich Abstand gehalten werden muss. Ein Radweg wird die Situation nicht verbessern, im Gegenteil.