Enfernung der Radfahrschutzstreifen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

204
weniger gut: -392
gut: 204
Meine Stimme: keine
Platz: 
1990
in: 
2021

Da die Fahrbahnen im allgemeinen zu schmal sind, als das 2 Pkw unfallfrei aneinander vorbeifahren können werden sie von den Autofahrer:innen ignoriert.
Ich sehe auch keinen Vorteil für Radfahrer:innen, da inzwischen überall ein Mindestabstand von 1,5 m von Radfahrer:innen gehalten werden muss (ich bin Idealist und hoffe, das alle sich an die Vorgaben halten, wenn nicht, wird ein Schutzstreifen Autofahrer:innen auch nicht abhalten).

Kommentare

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Nicht nur kein Vorteil: Wenn ein Schutzstreifen einschließlich seiner Begrenzungsmarkierung 1,5 m breit ist, ist er eher schon ungewöhnlich breit. Radfahrer, die darauf fahren und die ihnen zugestandenen 80 cm Abstand zum Gehweg halten, haben, wenn sie selbst 60 cm breit sind, noch 1,5 m − (0,6 m + 0,8 m) = 0,1 m vom Schutzstreifen links neben sich. Folglich müssen Autofahrer dann 1,4 m Abstand zum Schutzstreifen halten, damit sie von den Radfahrern noch 1,5 m weg sind. An Begrenzungmarkierungen zwischen zwei Fahrstreifen darf man sonst näher als 1,4 m heranfahren. Somit bringt ein Schutzstreifen Autofahrer in Versuchung, sich ihm dichter als bis auf 1,4 m zu nähern und damit den notwendigen Abstand zu Radfahrern zu unterschreiten. (Umgekehrt: Ein Schutzstreifen müsste einschließlich seiner Begrenzung 1,4 m + 1,5 m = 2,9 m breit sein, damit er seinen Namen wirklich verdient. Gibt es so einen überhaupt irgendwo?)

Radfahr-Schutzstreifen haben einzig den Zweck, den Radverkehr an den Rand der Fahrbahn zu drängen und dem Autoverkehr ungehinderte Fahrt zu gewährleiten. Das Recht auf Abstand zu Autofahrenden gibt es leider nur in der Theorie.

Ergänzung zu Murgel am 21.02.21:

Wenn ein Schutz‐ oder Radfahrstreifen neben geparkten Fahrzeugen verläuft, muss er nochmals breiter sein: Radfahrern wird 1,5 m Abstand zu geparkten Fahrzeugen zugestanden. Das ist nicht einmal üppig, weil Autotüren weiter aufgehen als 1 m und weil Radfahrer auch bei einer plötzlich geöffneten Tür sicher sein können müssen, dass sie von der Tür nicht erreicht werden können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Radfahrer eine Ausweichbewegung nach links versuchen, sofern sie dazu noch Zeit haben. Wenn sie dann aber gerade in diesem Augenblick von einem Kraftfahrzeug überholt werden, dann…

Also ergibt sich die Rechnung: Die die Radfahrer überholenden Kraftfahrer müssen einen Abstand von 1,5 m + 0,6 m + 1,5 m = 3,6 m zu den geparkten Fahrzeugen einhalten, wenn sie Radfahrer überholen. Das ist nicht weniger als eine Fahrstreifenbreite.

Die Frage nach dem Sinn solcher Fahrstreifen ist unausweichlich: Warum soll das Befahren dieses Raums durch Kraftfahrer verboten werden (bei Radfahrstreifen: absolut, bei Schutzstreifen: bei Bedarf jedoch erlaubt), solange dort kein Radfahrer fährt. Es genügt vollkommen, wenn Kraftfahrer beim Überholen die beschriebenen Abstände einhalten.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Nicht grundlos werden Schutzstreifen auch Mordstreifen genannt.

bin mir unsicher, ob das Weglassen der Streifen was bringt oder nicht.
So oder so: eine ordentliche Radinfrastruktur muss her.
JETZT.

halte es so wie Telemaster

Wichtig ist das Fahrradwege baulich getrennt von KFZ-Straßen geplant und ausgeführt werden.

Schutzstreifen weg, dafür Tempo 30, das ist die beste Variante !

Zu balancing am 11.03.21 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61648#comment-83826 ): »Wichtig ist das Fahrradwege baulich getrennt von KFZ-Straßen geplant und ausgeführt werden.«

Fahrbahnbegleitend, wie aber baulich getrennt? Ohne Betonmauer entsteht kein Schutz, mit Betonmauer können Radfahrer nicht direkt links abbiegen.

Darüberhinaus gibt es an Knotenpunkten keine Betonmauer, also gibt es auch keinen Schutz gegen Abbiege‐ und Einbiegeunfälle. Mein Fazit: Fahrbahnbegleitend, aber baulich getrennt bringt nur Nachteile.

Die Unfälle auf der Klingenstraße beim Überqueren der Talstraße ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61878 ), der Unfall auf der Nürnberger Straße ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/62174#comment-78010 ) , und der Unfall in Sindelfingen auf der Böblinger Straße (s. Blog »Radfahren in Stuttgart«, https://dasfahrradblog.blogspot.com/2016/07/todlicher-radlerunfall-in-si... ; Stuttgarter Zeitung, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.toedlicher-unfall-in-sindelfin... ) wären durch bauliche Trennung nicht verhindert worden, weil weder die Radfahrer von hinten gerammt wurden, noch die Kraftfahrer die Herrschaft über ihr Fahrzeug verloren hatten, sondern die Kraftfahrer eine Radverkehrsführung überquerten, die am Rand lag und deshalb nicht beachtet wurde.

Radfahrer sollten auf der Straße fahren (ausser breiten Hauptstraßen), sofern dort Tempo 30 oder 40 herrscht. Gegenseitige Rücksichtnahme...