Insbesondere in den inneren Bezirken gibt es zahlreiche Straßen, wo „aufgesetztes Parken“ (d. h. Parken auf dem Gehweg) angeordnet wurde, obwohl die Breite der Gehwege das überhaupt nicht hergeben. Zwei Passanten können sich an solchen Stellen kaum begegnen, geschweige denn mit Kinderwagen oder Rollstuhl. An einigen Stellen wird die nutzbare Restbreite des Gehweges noch durch Parkscheinautomaten oder Ladesäulen weiter eingeschränkt.
Die Stadtverwaltung sollte diesen Bestand kritisch überprüfen: Wo die verbleibende Restbreite des Gehweges kleiner als 2,5 m (vgl. Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) beträgt, soll das aufgesetzte Parken abgeschafft werden. Die Belange des fließenden Verkehrs sollten immer Vorrang vor den Belangen des „ruhenden“ Verkehrs haben.
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