Aufgaben und Projekte des Haushaltsplans

Vorschläge für den Bürgerhaushalt sind nur dann realisierbar, wenn sie in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen und den städtischen Haushalt betreffen. Damit Sie sich eine genauere Vorstellung machen können, welche Leistungen die Stadt aktuell erbringt und wie die finanziellen Mittel dafür verteilt sind, stellen die städtischen Ämter, Eigenbetriebe und andere Institutionen auf den folgenden Seiten ihre Aufgaben und Projekte vor.

Pflichten und Freiräume – Aufgaben der Stadt

Die Stadt erfüllt innerhalb eines Haushaltsjahres viele Aufgaben. Sie kümmert sich um ausreichend Kita-Plätze und Schulen, den Bau und Unterhalt von Straßen, die Förderung von Kultur, Sport und Vereinen, soziale Leistungen, das Gesundheitswesen und vieles mehr.

Zu vielen Aufgaben ist die Stadt Stuttgart gesetzlich verpflichtet, andere erledigt sie freiwillig. Bei manchen Pflichtaufgaben kann die Stadt selbst entscheiden, wie diese erfüllt werden: zum Beispiel, ob die vorzuhaltenden Kita-Plätze in städtischen oder kirchlichen Einrichtungen beziehungsweise durch freie Träger angeboten werden. Für andere Pflichtaufgaben, wie etwa beim Melde- und Personenstandswesen, bleibt kein Gestaltungsspielraum.

Was die freiwilligen Aufgaben betrifft, so gibt es keine gesetzliche Vorgabe, dass sie von der Stadt wahrgenommen werden müssen. Beispiele sind die Wirtschaftsförderung, der Bau von Schwimmbädern oder kulturelle Angebote und Förderungen. Gleichwohl sind auch diese Aufgaben Bestandteil der Daseinsvorsorge und werden von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Hier hat die Stadt innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen genutzt werden kann.