Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

84 in 2015 | Spielhallen und Wettbüros limitieren

Spielhallen und Wettbüros limitieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

535
weniger gut: -47
gut: 535
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2015

Hiermit rege ich an, die Spielhallen und Wettbüros die Lizenz entweder sukzessive zu entziehen, jedoch auf keinen Fall in ihrer Gesamtzahl zu erweitern.
Dadurch würde es höchstwahrscheinlich zu einer Stadtbildverbesserung und somit Attraktivitätssteigerung gerade in problematischen Straßen und Vierteln kommen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption. Aktuell liegen für 6 Stadtbezirke Satzungsbeschlüsse (Mitte, Ost, Süd, West, Degerloch, Untertürkheim), für 9 Stadtbezirke Auslegungsbeschlüsse (Zuffenhausen, Feuerbach, Obertürkheim, Wangen, Hedelfingen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Möhringen) und für die übrigen 8 Stadtbezirke Aufstellungsbeschlüsse (Mühlhausen, Münster, Bad Cannstatt, Stammheim, Weilimdorf, Vaihingen, Nord, Botnang) vor. Darüber hinaus werden in einigen Gebieten ohne qualifiziertes Planrecht nach BauGB oder Ortsbausatzung Bebauungsplanverfahren erforderlich, um erstmals die Art der baulichen Nutzung nach BauGB festzusetzen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Planberatungen hat man sich für den Personalerhalt ausgesprochen, damit die Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption weiter erfolgen kann.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Einschränkung und Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache 67/2012) sind in allen 23 Stadtbezirken Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden, um diese Konzeption in verbindliches Recht umzusetzen. Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne haben das Ziel, neue Spielhallen und Wettbüros lediglich jeweils in einem eng umrissenen Gebiet in den funktionsstärkeren Stadtzentren in der City, Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen zuzulassen und im übrigen Stadtgebiet vollständig auszuschließen. Dort, wo die Spielhallen und Wettbüros zugelassen werden sollen (und im Regelfall auch schon heute zulässig sind), sollen sie jedoch merklich beschränkt werden. So sollen sich hier neue Spielhallen und Wettbüros nicht mehr im Erdgeschoss ansiedeln können. Auch ist hier planerisches Ziel, die Zulassung neuer Spielhallen und Wettbüros von der Einhaltung eines Mindestabstandes zu schon betehenden Betrieben abhängig zu machen. Ein stadtweites Verbot von Spielhallen und Wettbüros ist jedoch rechtlich nicht möglich, da es sich jeweils um eine legale Nutzung handelt.

Darüber hinaus greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht, die sich jedoch ausschließlich auf Spielhallen beziehen. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugendfreizeitstätten, etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

85 in 2015 | Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

534
weniger gut: -66
gut: 534
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2015

Stuttgart hat ein großes Problem mit Feinstaub, Autoabgasen, schlechter Luft und Hitze. Die zahlreichen Bäume und Grünflächen helfen die Belastung zu reduzieren, reichen aber nicht aus.

Der Vorschlag:
Neben Bäumen sollten zusätzlich auch (nicht dringende) Rangpflanzen, wie zum Beispiel Efeu, Wein oder ähnliches oder Sträucher und Hecken gepflanzt werden. Die Bepflanzung würde zwischen Autoverkehr (oder den Fahrspuren) und Fußgängern eine lebende grüne Wand ziehen, die die Luft filtert und zusätzlich für ein gutes Klima sorgt.

Die Vorteile:
Die lebende Wand würde ganzjährig die Luft filtern (bis zu 40% Stickoxide und 60% Feinstaub senken, siehe Quelle 1) und entstehendes CO2 in Blätter umwandeln, durch Verdunstung befeuchten und an heißen Tagen kühlen.
Gute Planung verbessert die Luftzirkulation bei erhaltener Sicherheit!
Bessere Luft auch in Straßenschluchten.
Der Verkehr verschwindet hinter einer lebenden grünen Wand.
Die Anwohner hätten eine schöne grüne Aussicht.
Die „Wände“ können künstlerisch geformt werden.
Ökologische Nischen entstehen.

Die Realisierbarkeit:
Bei der Umsetzung greift man kostenschonend auf die schon vorhandene Infrastruktur zurück.
So könnten etwa zur Pflanzung von „Efeu-Wänden“ zwischen den schon vorhandenen Bäumen und Masten/Laternen geeignete Drähte gezogen werden, an denen der Efeu dann klettert.
Für die Wurzeln würden, bei fehlendem Grünstreifen, entweder Platten aus den Gehwegen genommen und in einen kleinen Aushub darunter Pflanzenerde gefüllt - hier bräuchte die Pflanze weniger Pflege -, oder lange schmale Betonblumenkästen aufgestellt werden. Der Platzbedarf wäre mit unter 1 Meter Breite gering. Der Efeu wüchse bis zu einer Höhe von einigen wenigen Metern.
Ebenso könnte man auch hohe Gräser oder kleine Hecken pflanzen oder öffentliche/städtische Fassaden begrünen.

Quelle/Literatur:
1 http://science.orf.at/stories/1701894/
2 http://www.die-gruene-stadt.de/services.aspx

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Pilotstudie Mooswand wurde Ende 2018 abgeschlossen. Es liegen 2 öffentlich zugängliche Endberichte vor (1 biologische Untersuchungen, 1 Untersuchung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung). Im Ergebnis hat die Pilotstudie gezeigt, dass Mooswände als Maßnahme zur Verbesserung der Feinstaubbelastung nicht geeignet sind. Eine Wirkung der Moos wand hinsichtlich der Reduzierung der Feinstaubbelastung konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde der Hinweis einer geringfügigen Reduzierung gefunden, was aber aufgrund von Messunsicherheiten nicht vollständig abgesichert werden konnte. Außerdem zeigte sich in der Pilotstudie der Vitalitätserhalt der Moose als sehr schwierig und sehr aufwendig. Im Ergebnis ist bei der Standortwahl auf für die Moose günstige Umgebungsbedingungen zu achten, was den Einsatz von Mooswänden stark einschränkt.

Stand Dezember 2017:
Die Mooswand wurde im März 2017 auf einer Länge von etwa 100 m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet. Ziel dieser Pilotstudie ist es, die Wirksamkeit der Mooswand sowohl auf die Schadstoffbelastung als auch auf das Stadtklima zu untersuchen.

Nach Fertigstellung der Mooswand wurde im April 2017 mit den Luftschadstoffmessungen im Umfeld der Mooswand sowie mit biologischen Untersuchung zur Eignung und Vitalitätserhaltung der Moose begonnen. Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung werden sowohl direkt an der Mooswand als auch in einiger Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt, um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2017 hin erwartet.

Da die standortbedingten Witterungs- und Umgebungsbedingungen eine Herausforderung für die Moose sind, wird deren Vitalität fortlaufend geprüft und das Bewässerungssystem dahingehend optimiert.

Das Projekt läuft bis Ende März 2018. Bis dahin liegen die abschließenden Berichte zur Eignung der Mooswand zur standortbezogenen Reduzierung der Luftschadstoffbelastung vor.

Stand 2016:
Am 24.11.2016 wurde ein Testelement etwa 50m hinter dem Heinrich-Baumann-Steg (Richtung Bad Cannstatt fahrend) installiert. Ende November erfolgt außerdem der Aufbau einer Messstation für Untersuchungen zur Luftschadstoffbelastungen an der Mooswand. Es werden erste Messungen durchgeführt und verschiedene Moosarten getestet. Die Mooswand wird im kommenden Frühjahr auf einer Länge von 100m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet (stadtauswärts hinter dem Heinrich-Baumann-Steg). Die Messungen werden sowohl an der Mooswand als auch in 100m Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen einer Pilotstudie soll eine Mooswand an der B 14 im Bereich Neckartor errichtet werden, um deren Wirksamkeit zur Reduzierung von Luftschadstoffen wissenschaftlich zu untersuchen. Hierfür wurden insgesamt 388.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgarter Bürgerhaushalt 2015
Betreff: Vorschlag Nr.: 12367, Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind ein wichtiges Element der Stadtbegrünung und stellen eine das städtische Umfeld aufwertende Ergänzung zu Dachbegrünungen, Straßenraumbegrünungen mit Bäumen und städtischen Grünflächen, wie Parks und Friedhöfen dar. Zahlreiche Studien zeigen, dass diese Begrünungsmaßnahmen zu einer Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität und zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen können. Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind aus thermisch-bioklimatischer Hinsicht insbesondere in versiegelten Innenstadtbereichen wirkungsvoll einsetzbar. Das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart steht Maßnahmen für mehr Fassadenbegrünungen und grünen Hecken im Stadtgebiet aufgeschlossen gegenüber und begrüßt diese.

Insbesondere Fassaden bieten sich angesichts des hohen städtischen Bodenversiegelungsgrades als großflächige Möglichkeit für die Stadtbegrünung an. Grüne Hecken stellen eine gute Alternative zur Straßenraumbegrünung dar wenn Baumpflanzungen nicht möglich sind. Beide Begrünungsmaßnahmen führen zu einer Verbesserung der Stadtgestalt, der Aufenthaltsqualität und des Wohnwerts.

Stadtklimatologisch positiv ist die Abkühlung der Lufttemperatur im nahen Umfeld von Fassadenbegrünungen und grünen Hecken zu bewerten. Diese Abkühlung ist vor allem auf die Verdunstung von Wasser an den Vegetationsoberflächen zurückzuführen. Diese Stadtbegrünungsmaßnahmen tragen somit zur Reduzierung der städtischen Wärmeinsel und zur Pufferung von Klimaextremen bei. Des Weiteren wird durch die Begrünungen bei Starkregenereignissen ein Regenwasserrückhalt gewährleistet, was zur Entlastung von städtischen Kanalisationen beitragen kann.

In den Sommermonaten führt die Verschattung von Gebäudehüllen durch Fassadenbegrünungen zu einem verringerten Wärmeeintrag in die Gebäude und so zu einem langsameren und geringeren Aufwärmen von Innenräumen.

Des Weiteren können Fassadenbegrünungen und grüne Hecken zur Verbesserung der lokalen Luftqualität beitragen. Luftschadstoffe können an den Vegetationsoberflächen abgeschieden werden, was zur Reduzierung der lokalen Belastungen beiträgt. Insbesondere in engen Straßenschluchten, in denen Straßenbegrünungen durch Bäume eine Verringerung der Durchlüftung verursachen und somit zu einer weiteren Erhöhung der Luftschadstoffbelastungen führen können, stellen Fassadenbegrünungen und grüne Hecken eine Alternative zur Reduzierung von Luftschadstoffen dar.

Hinsichtlich des Straßenlärms wirken insbesondere Fassadenbegrünungen über Schallreflexion und -Absorption lärmmindernd und tragen somit ebenfalls zum Wohlbefinden im städtischen Umfeld bei.

Die Stadt Stuttgart ist bemüht den städtischen Grünanteil weiter zu erhöhen. So werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die Bauherren wenn möglich verpflichtet Begrünungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Stadtbegrünung liegt im Zuständigkeitsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamts der Stadt Stuttgart. Allerdings muss die Stadt Stuttgart insbesondere bei Errichtung von Fassadenbegrünungen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen und ist auf den Willen und die Akzeptanz der Gebäudeeigentümer angewiesen. Um die Flächen der Stadtbegrünung zu erweitern, hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Programm zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung in Stuttgart aufgesetzt, mit dem Begrünungen privater Gebäude finanziell mit bis zu 50 % der anfallenden Kosten unterstützt werden können.
Ein zweites Förderprogramm des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung unterstützt das „Urbane Gärtnern“ in der Stadt Stuttgart. Die Stadt Stuttgart hat für beide Förderprogramme zusammen in den Jahren 2014 und 2015 pro Jahr finanzielle Mittel von 200.000 € bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind weitere Fördermittel vorgesehen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler), 916/2015 (FDP)
86 in 2015 | Altes Rathaus und Altes Schulhaus schnell sanieren!

Altes Rathaus und Altes Schulhaus schnell sanieren!

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

533
weniger gut: -83
gut: 533
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2015

Das Historische Ensemble in der Ditzinger Straße ist das Herzstück des Alten Weilimdorfs.
Im Doppelhaushalt 2012/13 wurde für die Sanierung des denkmalgeschützten Alten Rathauses und des Alten Schulhauses von Weilimdorf etwa ein Drittel der Kosten von 790.000,-€ bereit gestellt.
Seither warten die Bürger mit den Vereinen "PRO ALT - WEIL", der Kindergruppe Regenbogen und dem Weilimdorfer Heimatkreis auf die Handwerker und hoffen, dass die, teilweise leer stehenden, Gebäude keinen weiteren Schaden nehmen.
Die Sanierung darf nicht an den Kosten scheitern und sollte daher auch an einem Stück durchgezogen werden. Das noch fehlende Geld sollte möglichst rasch bewilligt werden. In den sanierten Räumen soll es auch, wie früher, ein Trauzimmer und Räume für Vereinssitzungen und Vorträge geben.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Baugenehmigung liegt vor, allerdings sind umfangreiche denkmalschutzbedingte Auflagen enthalten, die geprüft und in die Planung einbezogen werden mussten. Der Baubeginn ist für Juni 2019 vorgesehen. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 18 Monaten ist von einer Fertigstellung im Dezember 2020 auszugehen.

Stand Dezember 2017:
Der ursprüngliche Terminplan konnte nicht gehalten werden. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren hat sich als deutlich aufwändiger erwiesen als bislang angenommen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird bis Ende 2017 gerechnet.

Der Baubeginn ist bis Mitte 2018 vorgesehen. Die endgültige Terminierung kann erst nach Vorliegen der Baugenehmigung erstellt werden.

Stand 2016:
Der Vorprojektbeschluss ist gefasst (GRDrs 725/2016). Die Zustimmung des Bezirksbeirates liegt vor. Die Terminplanung sieht folgende Schritte vor: Baugenehmigung in 01/2017, Baubeschluss in 06/2017, Baubeginn in 07/2017, Bauzeit 14 Monate, Fertigstellung 09/2018.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung und das Nutzungskonzept wurden Mittel in Höhe von 2,231 Millionen Euro bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die bisher vorliegende Planung soll aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen und zusätzlich erkannter Sanierungsnotwendigkeiten überarbeitet und verbessert werden. Inwiefern wieder ein Trauzimmer vorgesehen werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Weilimdorf geklärt. Der Bezirksbeirat Weilimdorf hat in der Sitzung am 18.02.2015 mehrheitlich beantragt, auf der Basis der vorgestellten überarbeiteten Pläne und Datenblätter ein neues Baugesuch zu erstellen. Der Bezirksbeirat hat dieses Vorhaben (Sicherung des 1. Bauabschnittes) auf Platz 3 der Investitionsvorschläge für den Doppelhaushalt 2016/2017 gestellt. Für die vollständige Sanierung beider Gebäude, insbesondere zur Erfüllung der denkmalrechtlichen Anforderungen und bei Erhaltung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. wären nach dem bisherigen Stand Investitionskosten in Höhe von 2,6 Mio. € erforderlich. Für einen ersten Bauabschnitt -Sanierung des ehemaligen Schulhauses (Ditzinger Straße 3) zur dauerhaften Unterbringung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. mit Herstellung der Fluchtwege und Anpassung der Gebäudetechnik- wurden Baukosten in Höhe von 1,405 Mio. € ermittelt. Im Stadthaushalt sind für die Baumaßnahme bisher 789.000 € veranschlagt. Eine Aussage zum zügigen Beginn der Sanierung kann erst nach Klärung einer weiteren Mittelbereitstellung erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
513/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
602/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat stimmt dem Vorschlag bei 5 Gegenstimmen mit 11 Stimmen mehrheitlich zu.

87 in 2015 | WC am Grillplatz im unteren Schlossgarten sanieren

WC am Grillplatz im unteren Schlossgarten sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -39
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2015

Wer im Schlossgarten schon einmal ein dringendes Bedürfnis hatte, der weiß dass es nur drei Möglichkeiten gibt. Als unerwünschter weil nicht zahlender Gast im Café Nil, beim Grillplatz und dann wieder an der Haltestelle Mineralbäder. Letztere beiden sind unter aller Kanone, allerletzter auch eher geschlossen.

Das themengebende WC am Kiosk beim Grillplatz ist meist nur für extrem hartgesottene Menschen, idealerweise in Schutzanzügen, geeignet. Was ich da schon sehen, riechen und ertragen musste, spottet jeglicher Beschreibung! Gerne würde ich dafür etwas zahlen, wenn es dafür nur wenigstens nicht so zugemüllt und verdreckt wäre, wenn man danach keine Ganzkörperdesinfektion nötig hätte!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundstückseigentümer der Schlossgartenanlage ist das Land Baden-Württemberg. Das WC am Grillplatz ist ebenfalls eine Anlage des Landes. Für eine Sanierung ist deshalb die Stadtverwaltung nicht zuständig.

Der Pavillon Schwanenplatz 10 an der Haltestelle Mineralbäder wurde anlässlich der Bundesgartenschau 1977 errichtet. Das Gebäude wurde samt Freibereich an die Fa. Dinkelacker-Schwaben Bräu GmbH & Co. KG (kurz Dinkelacker) zum Betrieb einer Gaststätte vermietet. Aufgrund von Schäden an der Dachabdichtung und der daraus resultierenden Folgeschäden war ein Gaststättenbetrieb ohne umfangreiche Sanierungsarbeiten nicht mehr möglich. Die in dem Pavillon befindliche öffentliche Toilettenanlage, die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betrieben wird und aufgrund des Wasserschadens ebenfalls nicht mehr funktionsfähig ist, ist daher geschlossen. Zudem entspricht sie nicht mehr dem aktuellen Standard. Eine Komplettsanierung ist erforderlich. Diese ist aber nur in Verbindung der Pavillonsanierung machbar.

Da der Standort sich für eine Gastronomie sehr gut eignet, wollte Dinkelacker an der seitherigen Nutzung festhalten. Dinkelacker war bereit, die Sanierung (samt Toilettenanlage, die jedoch in Absprache mit AWS) auf eigene Kosten durchzuführen, falls ein längerfristiges Nutzungsrecht für das Gebäude samt Außenbereich von der Stadt in Aussicht gestellt wird.

Nach intensiver interner Abstimmung und längeren Verhandlungen durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen mit der Fa. Dinkelacker-Schwaben Bräu GmbH & Co. KG konnte Anfang 2015 das Dauernutzungsrecht über den Pavillon am Schwanenplatz 10 notariell beurkundet werden. Sobald die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, wird auch die Toilettenanlage wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags mehrheitlich als wünschenswert.
Der Bezirksbeirat weist darauf hin, dass die Zuständigkeit beim Land liegt.

88 in 2015 | Pflegekräfte besser bezahlen

Pflegekräfte besser bezahlen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Senioren
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -43
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2015

Menschen, die bei der Pflege bzw. Betreuung von alten oder pflegebedürftigen oder demenziell erkrankten Menschen beschäftigt sind, müssten deutlich besser für ihre Arbeit entlohnt werden. Warum wird die Arbeit am Fließband besser bezahlt als die Arbeit mit z.B. demenziell erkrankten Menschen?

Stuttgart könnte sich hier einen guten Ruf einholen - analog zu dem Motto "kinderfreundliche Stadt".

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Pflegerinnen und Pfleger leisten mit der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die Stadtverwaltung hat auch und gerade hier ein hohes Interesse, den Bürgerinnen und Bürgern qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Dabei kommt es der Stadtverwaltung nicht auf das Sparen an. Dies lässt sich z. B. daran ablesen, dass im Bereich des Eigenbetriebs Leben und Wohnen in bestimmten Fällen vom Tarifvertrag abgewichen wird. So werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich übertarifliche Zulagen für bestimmte Tätigkeiten oder übertarifliche Eingruppierungen für Funktionsträger bezahlt. Beispielhaft ist zu erwähnen, dass viele Pflegedienstleitungen in eine Entgeltgruppe eingestellt werden, die über dem Tarif liegt. Auch gewähren wir unseren Fachkräften bei der Übernahme nach der Ausbildung übertariflich die Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe - und nicht Stufe 1, wie eigentlich vom Tarifvertrag vorgesehen. Ferner wird freiwillig eine sogenannte Mentorenzulage bezahlt, wenn eine Fachkraft Altenpflegeschüler/-innen ausbildet. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.

Die Stadt setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine angemessene Bezahlung ein. Sieht man von oben genannten Abweichungen ab, ist die Verwaltung aber trotz allem an die Tarifabschlüsse gebunden. Im Pflegebereich gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen, über den derzeit nicht verhandelt wird – anders als bei den Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. Hier hat und wird sich die Stadt schon aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes für adäquate Tarifabschlüsse im Pflegebereich einsetzen. Dafür wird die Stadt ihren Einfluss geltend machen, damit über den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg, der Mitglied in der verhandlungsführenden Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber ist, faire und angemessene Lösungen erzielt werden können.

89 in 2015 | Café am Marktplatz eröffnen

Café am Marktplatz eröffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Wirtschaft
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -79
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2015

Es fehlen definitiv 1 oder 2 Cafés am Marktplatz in Stuttgart, seitdem das Café Scholz Weg ist. Ich kenne keine Stadt, in der es am zentralen Marktplatz kein Café gibt!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Aktivierung von privaten Erdgeschosszonen für Gastronomienutzung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Trotzdem ist die Belebung des Marktplatzes mittels einer gastronomischen Nutzung ein städtebauliches Ziel. Die Mietpreise in den angrenzenden privaten Erdgeschosszonen liegen allerdings in einer Höhe, die von einem Cafebetrieb wahrscheinlich nicht erwirtschaftet werden können. Hierauf kann die Stadt keinen Einfluss nehmen. Die Außenbewirtschaftung des Ratskellers kann zu einer Belebung nur bedingt beitragen, da diese Terrassenfläche ganztägig verschattet ist und daher nur an sehr warmen Tagen vom Publikum angenommen wird.

Die Verwaltung wird den Vorschlag aufgreifen und die Möglichkeiten einer gastronomischen Belebung des Platzes prüfen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte hält den Vorschlag einstimmig für wünschenswert; die Umsetzung ist aber eine private Frage.

90 in 2015 | Kostenlosen Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer anbieten

Kostenlosen Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer anbieten

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

530
weniger gut: -123
gut: 530
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2015

Kostenloser Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer, (inklusive Flüchtlinge, Asylbewerber und so weiter) jeder Nationalität, jeden Geschlechts und jeden Alters.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Flüchtlinge, ALG-II-Bezieher und Geringverdiener sind in der Regel von den Kurskosten befreit und bezahlen lediglich die Lehrmaterialien selbst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Sprachkurse werden in ausreichendem Umfang im Rahmen des regulären Systems in bisheriger Form angeboten.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration und eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg ins Arbeitsleben. Daher wird, wie in dem Antrag 13088 gefordert, der Sprachförderung in Stuttgart seit vielen Jahren ein hoher Stellenwert beigemessen.

Unter Federführung der Abteilung Integration haben sich bereits 2005 die relevanten Akteure in diesem Bereich (Sprachkursträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsdienste, Clearingstelle, Ausländerbehörde, JobCenter, Agentur für Arbeit) in einem Netzwerk zusammen geschlossen. In Stuttgart gibt es ein gutes Angebot von Kursen für unterschiedliche Zielgruppen und Bedarfe: Alphabetisierungskurse, Städtische Deutschkurse, Mama lernt Deutsch-Kurse mit Kinderbetreuung, Bundes-Integrationskurse, Kurse für Jugendliche oder für Ältere, Teilzeitkurse ebenso wie Intensivkurse. Die Kurse sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Auch in Weilimdorf und den angrenzenden Stadtbezirken finden Kurse statt.

Der Bund finanziert seit 2005 Integrationskurse mit 660 – 960 Stunden, an denen alle Migranten mit einem dauerhaften Aufenthalt teilnehmen können. Die Kurse werden sehr gut angenommen, pro Jahr bieten 15 Sprachkursträger ca. 180 Integrationskurse in Stuttgart an. Die Eigenbeteiligung beträgt 1,20 € pro Unterrichtsstunde, eine Kostenbefreiung ist für Arbeitslose oder Geringverdiener möglich.

Ergänzend zu den Integrationskursen finanziert Stuttgart aus kommunalen und Landesmitteln Deutschkurse für Personen, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben, wie z.B. noch nicht anerkannte Asylbewerber. Flüchtlinge erhalten in Stuttgart einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden und können freiwillig Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen und großem Interesse am Deutschlernen wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet, im ersten Halbjahr 2015 werden ca.50 städtische Kurse à 100 Unterrichtsstunden angeboten. Ein weiterer Ausbau ist geplant, denn das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, den Kommunen noch in 2015 zusätzliche Mittel für Grund- und Aufbaukurse für Flüchtlinge zu bewilligen.

Im Anschluss an die städtischen Deutschkurse oder die Integrationskurse können berufsbezogene Deutschkurse besucht werden. Diese Kurse aus dem ESF-BAMF-Programm werden unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, vom Trägernetzwerk „Sprache und Beruf, das bereits seit 2001 besteht, umgesetzt. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Auch Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt können teilnehmen. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sowie für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die berufsorientierten Kurse kostenlos. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant.

Die städtischen Deutschkurse sowie die Bundesintegrationskurse sind in der Regel nicht kostenlos, im Vergleich zu nicht subventionierten Deutschkursen privater Sprachschulen jedoch kostengünstig. Der Großteil der Migranten ist bereit und in der Lage, eine Eigenbeteiligung für qualifizierte Deutschkurse zu bezahlen. In allen Programmen sind Arbeitslose, Geringverdiener und Flüchtlinge von den Kosten befreit oder bezahlen lediglich eine Anmeldegebühr von 20 – 25 € pro Kurs. Bei kostenlosen Angeboten wurde die Erfahrung gemacht, dass die Kurse oftmals unregelmäßig besucht werden bzw. öfters der Kurs gewechselt wird. Die Eigenbeteiligung fördert die Verbindlichkeit. Auch Anreizsysteme haben sich bewährt, so z.B. bei den Integrationskursen. Dort wird Teilnehmern nach erfolgreichem Abschluss 50 % des bezahlten Teilnehmerbeitrags zurückerstattet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat stimmt dem Vorschlag bei 1 Gegenstimme mit 15 Stimmen mehrheitlich zu.

91 in 2015 | Abschied nehmen von großen Einkaufszentren - statt dessen Förderung der Nahversorgung

Abschied nehmen von großen Einkaufszentren - statt dessen Förderung der Nahversorgung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wirtschaft
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

528
weniger gut: -84
gut: 528
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2015

Milaneo - Gerber - Dorotheenviertel - ein Einkaufszentrum reiht sich an das andere und in es stehen bereits wieder vorher in den höchsten Tönen gelobte "Einkaufstempel" halb leer, wie der Königsbau oder das Caree an der Tübunger Straße, das fast ein Jahr lang leer stand. Der alteingesessene Fachhandel dagegen stirbt langsam aus. Kleinere inhabergeführte Läden können sich die horrenten Mieten nicht leisten und geben auf und in vielen Stadtteilen gibt es nicht einmal einen Lebensmittelladen. Die Stadtverwaltung sollte jeden Gestaltungsspielraum nutzen um diesen Konzentrationsprozess aufzuhalten. Die Innenstadt hat kaum mehr ein eigenenes Flair, die Einkaufszentren könnten überall und nirgendwo sein. Es geht um das Leben in einer lebenswerten Stadt, Stuttgart ist nicht nur zum Einkaufen da.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mehrere Stuttgarter Stadtteilzentren weisen erhebliche funktionale Defizite und Trading-Down-Prozesse auf. In 2016/17 wurden deshalb für ausgewählte Stadtteilzentren ortsspezifische Handlungskonzepte STADTTEILZENTREN KONKRET sowie Schlüsselmaßnahmen entwickelt und mit den Akteuren vor Ort abgestimmt. Sie bezogen sich auf die Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen der vorgeschlagenen Handlungskonzepte hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/19 einen kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 2,7 Mio. € eingerichtet. Im Juni 2018 haben die berührten Stadtbezirke über die Auswahl der Maßnahmen des Investitionsfonds beschlossen.

Stand Dezember 2017:
Die Entwicklung eines gemeinnützigen Lebensmittelladens "Bonusmarktes light" am Hubertusplatz im Stadtteil Wolfbusch des Stadtbezirks Weilimdorf konnte durch die Bonus gGmbH mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG erfolgreich entwickelt werden. Ende Oktober 2017 ist der Markt eröffnet worden. Der Laden schließt eine große Nahversorgungslücke und ermöglicht die fußläufige Versorgung mit Lebensmitteln. Er hat zudem eine wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Dimension.

Stand 2016:
Zur Umsetzung der in der Untersuchung "NAHVERSORGUNG KONKRET - Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung" formulierten örtlichen Handlungskonzepte wurden diverse Maßnahmen identifiziert und mit Finanzmitteln ausgestattet, um die Nahversorgung in strukturell unterversorgten Stadtteilen und Wohngebieten zu verbessern bzw. noch vorhandene Versorgungsansätze zu sichern und aufrechtzuerhalten. U.a. stimmt der Gemeinderat der Gewährung eines einmaligen Projektkostenzuschusses für den "Bonusmarkt light" im Stadtteil Wolfbusch an die Bonus gGmbH zu. Neben diesem Einrichtungszuschuss für den geplanten Bonusmarkt am Hubertusplatz 2 werden weitere Mittel zur Umsetzung örtlicher Handlungskonzepte beschlossen, so bspw. ein Zuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen (Ladeneinrichtung) für den gemeinnützigen Bio-Lebensmittelladen Plattsalat im Hallschlag (Sparrhärmlingweg 41) oder Beratungsleistungen für kleinflächige inhabergeführte Lebensmittelbetriebe, die zum Erhalt der bestehenden Betriebe und der Nahversorgung im Quartier beitragen sollen. Hingegen haben die unterstützenden Aktivitäten zur Nahversorgung im Stadtteil Dachswaldsiedlung mit der Ansiedlung eines kleinen Wochenmarktes nur begrenzt Erfolg gehabt. Die dreimonatige Pilotphase von September bis November 2016 wird jetzt aufgrund der zu geringen Kundenfrequenz nicht verlängert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umsetzung eines Handlungskonzeptes Nahversorgung wurden Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat 70.000 Euro für einen Einrichtungszuschuss für einen Bonusmarkt in Weilimdorf vorgesehen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Einzelhandelsstandort Stuttgart ist nach wie vor hoch attraktiv und profitiert von der Vielfalt und Breite unterschiedlichster Versorgungsangebote und von der hohen Freizeitqualität im Zentrum der Stadt. In der Kritik stehen derzeit die größeren Neuansiedlungen im Einzelhandelsbereich in der Innenstadt, die als ein Grund dafür angesehen werden, das der alteingesessene Fachhandel und die kleineren inhabergeführten Läden in den Nebenlagen ins wirtschaftliche Abseits geraten.

Die Ansiedlung des MILANEO am Mailänder Platz wird in Stuttgart durchaus kontrovers diskutiert, dennoch erfährt gerade das MILANEO bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und Einpendlern aus der Region großen Zuspruch. Die neuen Einkaufszentren - Das Gerber und das künftige (im Bau befindliche) DorotheenQuartier - kann man hingegen als gelungene „funktionale Stadtreparatur“ im Gefüge der Einkaufsinnenstadt bezeichnen sowie als sinnvolle Ergänzungen schon bestehender vielgestaltiger Einkaufsquartiere in der Innenstadt, die in die jeweiligen Umfelder ausstrahlen (werden). Der Handel entwickelt sich weiter, und damit die jeweiligen Quartiere. Stadt steht nun einmal nicht still.

Es ist nicht die Absicht der Landeshauptstadt, weitere größere Einkaufszentren anzusiedeln und zu etablieren. Eine weitere Erhöhung der Einzelhandelsfläche wird auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels als problematisch angesehen.

Die Stärkung und Steuerung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt sowie der Gesamtstadt wird auf der Grundlage eines funktionierenden gesamtstädtischen Einzel-handels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart vorgenommen, das der Gemeinderat 2008 beschlossen hat. Zur Verbesserung der teils defizitären Nahversorgungssituation in einzelnen peripheren Stadtteilen und Wohnquartieren wurde 2014 eine Untersuchung NAHVERSORGUNG KONKRET beauftragt, die stadtteil- und quartiersbezogene Handlungskonzepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Angeboten zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung an nichtversorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet beinhaltet). Die Ergebnisse werden zeitnah im Frühjahr/Sommer 2015 in den politischen Gremien beraten.

In nahezu allen Stadtbezirken ist ein bei der städtischen Wirtschaftsförderung angesiedeltes Stadtteilmanagement aktiv, das die ortsansässigen Händler und Gewerbetreibenden nach besten Kräften unterstützt.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015, 114/2015
92 in 2015 | Krankenhauskeime vermeiden - Putzkräfte schulen

Krankenhauskeime vermeiden - Putzkräfte schulen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Gesundheit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

527
weniger gut: -41
gut: 527
Meine Stimme: keine
Platz: 
92
in: 
2015

Die Verbreitung der Keime ist aufgrund der Sparmaßnahmen explodiert. Jede Raumpflegerin muss wissen, wie was zu putzen ist. Es ist unverantwortlich Billigkräfte einzustellen, die nicht richtig geschult werden. Jedes Krankenzimmer mit dem gleichen Lappen zu wischen, den Boden mit dem gleichen Wasser. Das Waschbecken mit dem gleichen Tuch wie den Nachttisch? Wer wundert sich da, dass die Keime sich verbreiten wie Unkraut. Das hat mit Sparmaßnahme nichts zu tun. Das ist im Krankenhaus ein Sparposten, aber für die Familien die Ihre Angehörigen dadurch verlieren eine Katastrophe - ganz zu Schweigen von den Kosten für die Krankenkassen. Beiträge!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart - hier speziell ihr Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart - ist ein verantwortungsvoller Arbeitgeber. Die Unterstellung, Billigkräfte einzustellen, wird zurückgewiesen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reinigungsdienstes im Klinikum Stuttgart sind tariflich - mit Zusatzversorgung - bezahlte Kräfte.
Das Klinikum hat eine in Vollzeit beschäftigte Schulungsreferentin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reinigungsdienstes. Diese schult alle Kräfte regelmäßig, im Einzelfall auch nach Bedarf. Alle Reinigungsprozesse sind schriftlich hinterlegt und entsprechen dem notwendigen hygienischen Standard. Herr Prof. Trautmann vom hauseigenen Institut für Krankenhaushygiene sorgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen durchgängigen Hygienestandard auf höchstem Niveau. Hierzu gibt es sogar regelmäßige Jour-fixe zwischen Reinigung und Hygiene. Die im Vorschlag 12194 erwähnten Vorgehensweisen entsprechen also absolut nicht den Standards im Klinikum Stuttgart, werden so weder geschult noch ausgeführt. Sollten abweichende Handlungen beobachtet werden, ist die Klinikumsleitung für Hinweise dankbar.

93 in 2015 | Hundekottütenbehälter in der Nähe von Spielplätzen aufstellen

Hundekottütenbehälter in der Nähe von Spielplätzen aufstellen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

527
weniger gut: -58
gut: 527
Meine Stimme: keine
Platz: 
93
in: 
2015

Auf einigen Spielplätzen - nicht auf allen (zum Beispiel nicht in der Hamletstraße) stehen Informationsschilder, dass Hunde nicht auf Spielplätzen erlaubt sind. Zumindest wenn die Spielplätze von Kindern nicht benutzt werden (auch in Ermangelung von Freiflächen für Hunde) sind jedoch sehr viele Hunde dort unterwegs (zum Beispiel Othellostr) und die Wiese ist entsprechend verk****.

Ebenso oder vor allem die kleineren städtischen Grünflächen in der Nähe des Spielplatzes. Um die Tretminen zu minimieren und die Nervenkostüme von Eltern und Hundebesitzern in Zaum zu halten, schlage ich vor einen Hundekottütenbehälter in der Nähe (nicht auf dem Spielplatz - damit es nicht wie eine Freigabe aussieht) jeden Spielplatzes aufzustellen, damit eine notwendige Entfernung des Hundekots zumindest möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundsätzlich ist nach der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung (StrAnlPoVO) § 6 (3) Nr.1 das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen in ganz Stuttgart untersagt.
Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind nach § 6 (4) der StrAnlPoVO durch den Hundehalter zu entfernen.
Zuwiderhandlungen stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für die Beseitigung von Hundekot empfiehlt sich beispielsweise die Verwendung von Hundekotbeuteln/Hundetüten, welche im Handel erhältlich sind. Um die Hundehalter dabei zusätzlich zu unterstützen - etwa, wenn man eigene Tüten vergessen hat - werden an zahlreichen Stellen Hundetütenspender betrieben. Diese wurden meist in direkter Abstimmung mit den Hundehaltern platziert und werden von Paten mit von der Stadt zur Verfügung gestellten Tüten bestückt.
Dieser freiwillige, partnerschaftliche Service stellt einerseits einen großen Verwaltungsaufwand dar, andererseits lassen sich Probleme leider oft auch auf diese Weise nicht abstellen. Daher werden neue Hundetütenspender nur noch an besonderen, hochfrequentierten Stellen aufgestellt, wenn sich ein Pate dafür findet.
Eine grundsätzliche Aufstellung von Hundetütenspendern an jedem Spielplatz ist aus den genannten Gründen also nicht sinnvoll. Für Hinweise und eine Einzelfallprüfung für eine bestimmte Fläche können sich engagierte Bürger an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wenden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Antrag ist für den Stadtbezirk relevant.