Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

94 in 2015 | Baumaßnahme Brandschutz des Fernsehturms fertigstellen

Baumaßnahme Brandschutz des Fernsehturms fertigstellen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -38
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
94
in: 
2015

Sehr enttäuscht bin ich von den Verantwortlichen bei den Brandschutzmaßnahmen unseres Fernsehturms. Als Bürger meiner Heimatstadt ist es für mich unerträglich, dass in einer so wichtigen Baumaßnahme, so schleppend gearbeitet wird. Hier wäre es mindestens so wichtig gewesen, dass man das Wahrzeichen der Stadt Stuttgart schnellstens wieder herstellt und den Besuchern von Stuttgart zeigen kann. Viele Gäste sind doch sehr enttäuscht, dass der Fernsehturm immer noch geschlossen ist.
Ich denke, dass es den Verantwortlichen gut zu Gesicht gestanden wäre, sich in dieser Angelegenheit etwas mehr zu engagieren.

Ein Kompliment an die Planer und Baufirmen für die Punktlandung im Gazi-Stadion auf der Waldau. Neun Monate Umbauzeit genau eingehalten. Wenn das bei den geplanten Kosten auch so bleiben würde, wäre das auch super.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Fernsehturm wurde Ende Januar 2016 wieder eröffnet. Die Kosten für den Brandschutz hat der SWR getragen, wobei sich die Landeshauptstadt Stuttgart daran beteiligt hat.
umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart hat die Baugenehmigung zum Umbau des Fernsehturms für öffentliche Veranstaltungen mit den dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im September 2014 erteilt. Vorausgegangen war die sehr zeitintensive Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes mit dem SWR, dem von ihm beauftragten Brandschutzsachverständigen und der Stuttgart Branddirektion. Die Ausarbeitung des Konzepts wurde mit hoher Priorität durch die städtischen Ämter unterstützt.

Seit der Genehmigung ist der SWR als Eigentümer des Fernsehturm mit der Umsetzung der Baumaßnahmen beschäftigt. Aufgrund der ungünstigen und sehr engen Raumgeometrie innerhalb des Fernsehturms sind die Baumaßnahmen aufwändig. Während andere Fernsehtürme in Deutschland aufgrund der prekären Rettungswege weiterhin geschlossen bleiben, kann das Stuttgarter Wahrzeichen nach dem Abschluss der Maßnahmen wiedereröffnet und sicher genutzt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung.

95 in 2015 | Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe instandsetzen

Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe instandsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -42
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
95
in: 
2015

Die einmalige topographische Lage Stuttgarts ist ein Alleinstellungsmerkmal. Die Einbettung der Stadt in den Talkessel ist nur von entsprechend gepflegten Aussichtspunkten zu genießen. Die beiden alten und wunderschönen Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe bieten hervorragende Ausblicke in die Innenstadt und ins Neckartal, wenn sie denn ordentlich freigeschnitten und gepflegt würden. Das ist leider nicht der Fall, wohl auch weil die Geldmittel fehlen.

Kluge Stadtpolitik schaut nicht immer nur eifrig nach dem neuen, sondern kümmert sich auch solide um das, was man schon hat und pflegt das Erbe früherer Generationen. Es muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, diese Grünanlagen zu pflegen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Anträge auf zusätzliche Mittelbereitstellung für die Unterhaltung von Bäumen wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Für die Unterhaltung aller Grünanlagen wurden insg. je 500.000 Euro in 2016/2017 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme wäre ggf. im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu realisieren, steht da jedoch im Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Sanierung der Grünanlage Uhlandshöhe und ihrer Aussichtsplätze wurde gemeinsam mit dem Verschönerungsverein zum 150. Todestag Ludwig Uhlands im Jahr 2012 begonnen. Es wurden unter anderem die wichtigsten Sichtachsen freigeschnitten.

Die Grünanlage Geroksruhe ist im Rahmen unseres Sanierungsprogrammes für Grünflächen ein vorrangiges Vorhaben, das für 2016 geplant ist.

Die erforderlichen Geldmittel in Höhe von ca. 40.000 € werden zum Haushalt 2016/2017 beantragt. Sollten die Mittlen nicht zusätzlich bereitgestellt werden, müsste die Maßnahme, unter Zurückstellung anderer Vorhaben, aus dem vorhandenen Budget finanziert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
586/2015 (SPD), 663/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 876/2015 (AfD), 937/2015 (FDP), 968/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags einstimmig als wünschenswert.

96 in 2015 | Rolltreppe oder Aufzug an der Haltestelle Universität täglich nutzbar machen

Rolltreppe oder Aufzug an der Haltestelle Universität täglich nutzbar machen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -52
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
96
in: 
2015

Viele Rolltreppen der Stadt Stuttgart funktionieren regelmäßig nicht. Auffallend an der Haltestelle Universität. Wie kommt ein Mensch mit Handycap, mit Kinderwagen oder mit Fahrrad drei Stockwerke nach oben?

Die Rolltreppen sollten täglich funktionieren und zwar alle! Realität ist bis jetzt: Die Rolltreppen oder Aufzüge funktionieren nur unregelmäßig - eine Rolltreppe funktioniert generell nicht! Unbedingt Abhilfe schaffen!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Fahrtreppen in der Station Universität werden normgerecht inspiziert und gewartet. Es besteht eine vertragliche Regelung mit einem zertifizierten Instandhalter. Zusätzlich werden die Fahrtreppen werktäglich begangen und stehende Fahrtreppen nach Möglichkeit in Betrieb genommen. Dies geschieht bei einer Mehrzahl der stehenden Fahrtreppen. In der Station Universität ist insbesondere die häufige Nutzung (Missbrauch?) des Nothalts zu beobachten.

Bezirksbeiratshinweis: 

Ein barrierefreier Zugang zur S-Bahn Haltestelle ist unbedingt erforderlich. Barrierefreiheit ist für den gesamten Stadtbezirk ein wichtiges Thema.

97 in 2015 | Zacke: Fahrrad-Kapazität im Frühling und Sommer deutlich erhöhen

Zacke: Fahrrad-Kapazität im Frühling und Sommer deutlich erhöhen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -53
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
97
in: 
2015

Die Zacke (Linie 10) kann vom Marienplatz max. 10 Fahrräder nach Degerloch transportieren. Schon bei halbwegs schönem Wetter bedeutet dies, dass sich an der Aufladestelle eine viel zu große Gruppe von Radlern in Stellung bringt, um einen der raren Plätze zu ergattern. Dabei spielen sich nicht selten auch sehr unerfreuliche Szenen ab, bei denen dann die stärksten oder unverschämtesten Akteure gewinnen. U.a. Mütter mit Kindern oder Jugendliche haben immer wieder das Nachsehen. Z.T. muss dann auch ein sicherer Platz aufgegeben werden, da aus einem Familienverband nicht alle raufpassen.

Wer die Zacke für das tägliche Pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit nutzt, für den wird die Rückfahrt nach Degerloch (was für viele wohl auch nur Zwischenstation ist) kaum kalkulierbar. Aufgrund der wartenden Radlermenge können einem da locker auch mal zwei Zacken rausgehen, also 2 mal 15 Minuten Verzug. Während dieser Zeit kann man in der Umgebung auch nicht entspannt ein Eis essen oder einen Kaffee trinken, da man immer sehr darauf achten muss, seinen eigentlich immer besser werdenden Platzanspruch nicht zu verlieren.
Gerade für Pendler ist die Zacke aber (neben schweißträchtigem raufradeln) am Feierabend alternativlos, da von 16 - 18:30 Uhr die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen ausgeschlossen ist (von Bussen ganz zu schweigen).

Verschärft wird die Problematik durch zunehmende Downhill-Radler, für die zwischenzeitlich auch offizielle Routen geplant werden. Nichts gegen diese Radsportler, aber das Konzept muss schlüssig berücksichtigen, dass wer runterfährt wohl auch wieder noch oben will. D.h., wenn absehbar offizielle Downhill-Routen genutzt werden können, ist mit einer weiteren Zunahme von "Uphill"-Interessenten bei der Zacke zu rechnen.

Leider lässt sich ein Thema nur der Gesamtstadt oder einem Stadtbezirk zuordnen. Betroffen sind wohl neben Degerloch und Süd alle Filderbezirke.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die angesprochene Problematik ist bekannt. Im Rahmen von verschiedenen Studien- und Diplomarbeiten mit der Uni Stuttgart wurde daher das Thema „Fahrradtransport bei der Zahnradbahn“ vertieft untersucht.
Tatsache ist, dass die maximale Zuladung des Fahrradvorstellwagens im Wesentlichen durch die Antriebs- und Bremsleistung des Zahnradbahnwagens begrenzt ist. Die Parameter für die Auslegung des Antriebs und der Bremse werden durch die für die Stuttgarter Zahnradbahn geltenden Vorschriften vorgegeben und festgelegt.

Um die Fahrradtransportkapazität zu erhöhen gibt es nun folgende Möglichkeiten:

1. Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
2. Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
3. Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept

Variante 1: Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
Bei dieser Variante müsste zum einen der Fahrradvorstellwagen neu konzipiert werden und in der Folge die Antriebs- und Bremsanlage des Zahnradbahnwagens neu ausgelegt werden. Ein Neubau des Vorstellwagens wäre möglich. Eine Neuauslegung der Antriebs- und Bremsanlage würde nahezu einem Fahrzeugneubau gleichkommen.

Der finanzielle Aufwand bei dieser Variante würde in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen und ist daher nicht weiter zu verfolgen. Es wären auch sonst keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar.

Variante 2: Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
Bei dieser Variante müsste an den Fahrzeugen nichts geändert werden. Um jedoch einen kürzeren Fahrplantakt zu bekommen müsste die derzeitige Ausweichstelle „Wielandshöhe“ verlagert werden und anstatt deren zwei neue Ausweichstellen (oberhalb und unterhalb der Ausweichstelle „Wielandshöhe“) gebaut werden.

Auch bei dieser Variante wären keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar. Der finanzielle Aufwand für die beiden neu zu bauenden Ausweichstellen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zudem müsste der Platz für die beiden neuen Ausweichstellen erst geschaffen werden, sofern dies überhaupt möglich wäre.

Variante 3: Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept
Bei dieser Variante würde anstatt dem heute zum Einsatz kommen Zahnradbahnfahrzeug mit zwanzig Meter, ein Niederflurfahrzeug mit dreißig Meter zum Einsatz kommen. Dieses Fahrzeug hätte aufgrund der zusätzlichen Länge ausreichend Fläche für das Abstellen von mehr Fahrrädern und der Fahrradvorstellwagen könnte somit dann entfallen.

Diese Variante bietet jedoch noch weitere Vorteile:
1. Durch die Niederflurigkeit des Fahrzeugs wäre zukünftig ein barrierefreier Zustieg möglich. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wäre dies eine deutliche Verbesserung. Zudem wird die Forderung des 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetzes erfüllt, wonach bis 2022 die Barrierefreiheit an Haltestellen herzustellen ist.

2. Durch den Wegfall des Fahrradvorstellwagens kann die Lärmemission der Zahnradbahn deutlich reduziert werden.

3. Die Beförderungskapazität insgesamt wird durch ein solches Fahrzeugkonzept erhöht, so dass die zukünftigen Fahrgastzuwächse bewältigt werden können.

Aufgrund des Alters der vorhandenen Fahrzeuge von mittlerweile 33 Jahren ist, in den nächsten Jahren eine Fahrzeugersatzbeschaffung erforderlich. Es bietet sich daher an, bei der Fahrzeugersatzbeschaffung ein zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept zu projektieren, das allen oben dargestellten Punkten gerecht wird.

Variante 3 ist daher die Variante, die insgesamt den größten Nutzen aufzeigt. Mit der Umsetzung der Variante 3 können insgesamt verschiedene Problempunkte bei der Zahnradbahn beseitigt werden.

Die SSB ist daher derzeit dabei, im Rahmen der Fahrzeugersatzbeschaffung ein neues Fahrzeug für die Zahnradbahn zu konzipieren, das den zukünftigen Ansprüchen in allen Punkten gerecht werden soll. Um dieses Fahrzeugkonzept jedoch realisieren zu können, muss aufgrund der größeren Fahrzeuglänge zwangsläufig eine Anpassung der Betriebswerkstatt erfolgen. Hierzu sind aber noch Gespräche und Abstimmungen mit der Stadt erforderlich.

Unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Zustimmung der Stadt Stuttgart zum Neubau der Betriebswerkstatt, sollen die neuen Fahrzeuge bis 2019/2020 zum Einsatz kommen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird vom Bezirksbeirat Degerloch befürwortet.

98 in 2015 | Tarifsystem der VVS gerechter gestalten

Tarifsystem der VVS gerechter gestalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -72
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
98
in: 
2015

Das Tarifsystem des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) ist ungerecht. Für langes Stadtbahnfahren zahlt man den gleichen Preis oder weniger, wenn die Fahrt innerhalb einer Zone ist. Dagegen kann eine Fahrt, die sehr kurz ist bedeutend teurer sein, wenn sie über die Zonengrenze geht.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Berechnung des Fahrpreises liegt beim VVS ein so genannter „Flächenzonentarif“ zu Grunde. Dieser Flächenzonentarif, der den großen Vorteil der leichten Nachvollziehbarkeit der Preisbildung bietet, hat sich in Verflechtungs- und Ballungsräumen mit größerem Umsteigeverkehr als das am besten geeignete Modell der Tarifgestaltung erwiesen. Ein streng entfernungsabhängiger Tarif mag zwar gerechter sein, ist aber allein schon aus vertriebs- und prüfungstechnischer Sicht in Verbundräumen nicht ohne Weiteres umsetzbar. Absolute Gerechtigkeit wird es im Bereich der Preisgestaltung niemals geben, wenn man zudem den Aspekt des lokal stark unterschiedlichen verkehrlichen Angebots berücksichtigt. Es ist in einem Flächenzonentarif systemimmanent, dass zum Teil gleichlange Relationen unterschiedlich tarifiert werden und unterschiedlich lange Entfernungen identische Fahrpreise aufweisen. Insgesamt sieht sich der VVS jedoch hinsichtlich seines Preisniveaus als auch hinsichtlich der Preisbildungssystematik für gut aufgestellt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 12386 verwiesen.

99 in 2015 | VVS-Familienkarte fördern

VVS-Familienkarte fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -75
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
99
in: 
2015

Als Zeichen der Familienfreundlichkeit, zur notwendigen und zum Ziel des OB erklärten Senkung des Innenstadtverkehrs sowie zur Sensibilisierung junger Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schlagen wir die Einführung von Familienfahrkarten im VVS Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) vor.

Generell empfinden wir die VVS-Preise als zu hoch, das Preis-Leistungsverhältnis als nicht stimmig (zahlreiche Verspätungen, zur Rush-Hour nur Stehplätze). Mit der ganzen Familie den VVS zu nutzen - das überlegen wir uns noch genauer. Zurzeit ist es so, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr im VVS bezahlen müssen. Für uns - Familie mit 2 Kindern - wird die Entscheidung für oder gegen den VVS spätestens ab diesem Alter der Kinder eindeutig gegen den VVS ausfallen. Es wird dann für uns völlig unrentabel, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Wir würden für eine einfache 2-Zonen-Fahrt bezahlen: 2,80+2,80+1,30+1,30 = 8,20 - Hin- und Rück das Doppelte 16,40€! Da könnte man schon billiger mit einer Gruppentageskarten den ganzen Tag mit dem VVS fahren oder aber stundenlang (vor allem am Wochenende) in Stuttgart oder in der Wilhelma parken. Dazu kommt, dass das Auto bequemer ist - es müsste schon ein wirklich attraktives preisliches Angebot geben, damit wir uns als Familie für eine VVS-Fahrt entscheiden würden.

Unser Vorschlag wäre: Karte für 1 Erwachenen mit beliebig vielen Kindern ("Kleine Familien-Tageskarte oder Hin- und Rückkarte") und Karte für 2 Erwachene mit beliebig vielen Kindern ("Große Familien-Tageskarte oder Hin- und Rückkarte"). Und der wichtigste Vorteil wäre: wenn Kinder von klein an, daran gewöhnt sind, mit dem VVS zu fahren, werden sie dies auch als Erwachsene tun - fahren sie schon als Kinder ständig mit dem Auto, wird die Nutzung der "Öffis" auch später für Sie keine Option sein. Also eine nachhaltige Lösung mit Zukunft!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Angesichts des gut ausgebauten ÖPNV-Angebots, das auch erhebliche Kosten verursacht (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken), der weit überdurchschnittlich hohen Einkommen in der Region Stuttgart sowie vor dem Hintergrund eines nach wie vor hohen Zuschussbedarfs der öffentlichen Hand ist das Preisniveau des VVS angemessen. Der VVS hatte bei keinen Preiserhöhungen in den letzten Jahren Fahrgastrückgänge zu verzeichnen – im Gegenteil: Durch den Ausbau des Netzes und die kontinuierlichen Fahrplanverbesserungen sind die Fahrgastzahlen immer weiter gestiegen. Im letzten Jahr lag der VVS mit seiner Steigerungsrate an der Spitze in Deutschland.

Gerade für Familien sind die VVS-GruppenTagesTickets preislich hoch attraktiv. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr günstiger Preis. Neben den GruppenTagesTickets gibt es im VVS noch EinzelTagesTickets. Aus Gründen der Tarifübersichtlichkeit hält es der VVS für nicht zielführend, zwischen diesen beiden Angeboten noch zwei Familien-TagesTickets zu platzieren. Unabhängig davon spricht auch der erforderliche Aufwand in vertrieblicher, kommunikativer und prüfungstechnischer Hinsicht gegen die Einführung solcher Tickets.

100 in 2015 | Sanitäreinrichtungen in Schulen verbessern

Sanitäreinrichtungen in Schulen verbessern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

525
weniger gut: -55
gut: 525
Meine Stimme: keine
Platz: 
100
in: 
2015

Für Reinigung und Instandhaltung der schulischen Sanitäreinrichtungen muss genügend Geld bereit gestellt werden! Es ist unhaltbar, dass an vielen Schulen (extremes Beispiel Pestalozzischule in Vaihingen) die Schulklos so schmutzig und marode sind, dass die Kinder sich nicht mehr aufs Klo trauen! Dies ist unzumutbar und es sollte selbstverständlich sein, dass Schultoiletten täglich gereinigt und falls nötig sofort saniert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Im Rahmen des 2. Schulsanierungsprogramms werden 178 Sanierungsmaßnahmen an WC- und Sanitäranlagen mit einem Budget von 47,72 Millionen € umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Priorisierung der Maßnahmen entsprechend dem Budgetrahmen pro Jahr von insgesamt 50 Millionen €. Von den 178 Sanierungsmaßnahmen sind 73 in Bearbeitung und 30 in der Planung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung von schulischen Sanitäreinrichtungen sind Mittel im Schulsanierungsprogramm enthalten.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundlage des 2. Schulsanierungsprogramms war die Begutachtung der Schulanlagen durch den externen Projektberater Drees und Sommer. Hierbei wurden eine Vielzahl von baulichen Mängeln aufgezeigt. Diese wurden in Maßnahmenpaketen zusammengefasst und nach Dringlichkeitsstufen kategorisiert. Im bisherigen Verlauf der Bearbeitung der Sanierungstatbestände lag der Schwerpunkt bei Maßnahmen, die sich aus mangelhafter Stand-/Verkehrssicherheit und nicht ausreichender Nutzungs- bzw. Gebrauchsfähigkeit ergaben. Ein Teilaspekt war auch hier, die Toilettenanlagen zu bewerten, die aufgrund technischer, funktionaler und hygienischer Mängel nur eingeschränkt nutzbar waren.

Bis Ende 2013 konnten in den nachfolgenden Schulanlagen die Toiletten (teil-)saniert werden im Budgetumfang von:

Schule Betrag in Euro
Dillmann-Gymnasium  206.000 €
Eberhard-Ludwigs-Gymnasium 190.000 €
Franz-Schubert-Schule 300.000 €
Immenhofer Schule, Kiga 26.000 €
Max-Eyth-Schule, C-Bau 88.000 €
Mühlbachhofschule 27.000 €
Römerschule 65.000 €
Pragschule 92.000 €
Schloss-Realschule 84.000 €
Ameisenbergschule 134.000 €
J. Friedrich von Cotta Schule 370.000 €
TVH Ost 150.000 €
Steinenbergschule 52.000 €
Robert-Koch-Realschule 170.000 €
Park-Realschule 124.000 €
GWRS Stammheim 53.000 €
Realschule Weilimdorf 261.000 €
Solitude-Gymnasium 70.000 €
Sommerrainschule 101.000 €
Uhlandschule 25.000 €
Wirtschaftsgymnasium West 75.000 €
Wagenburg-Gymnasium 21.000 €
Gesamt 2.684.000 €

Im Doppelhaushalt 2014/15 sind in folgenden Schulanlagen Sanierungen der Toilettenanlagen finanziert. Zum Teil erfolgt dies in Abschnitten, so dass die Arbeiten bis 2016 andauern können:

Schule Betrag in Euro
Altenburgschule, Außenstelle Reiterkaserne 25.000 €
Brunnenrealschule 200.000 €
Grundschule Steinhaldenfeld 69.000 €
Grundschule Birkach 10.000 €
Fritz-Leonhardt-Realschule 230.000 €
Grundschule Hofen 63.000 €
Jörg-Rathgeb-Schule 168.000 €
Grundschule Uhlbach (ggf. 2016) 131.000 €
GWRS Plieningen 19.000 €
TVH Plieningen 25.000 €
Dt.-Franz. Grundschule Sillenbuch 20.000 €
GWRS Stammheim, Sporthalle 70.000 €
Jakobschule 190.000 €
Max-Eyth-Schule 100.000 €
Robert-Mayer-Schule 213.000 €
Steinbeisschule 25.000 €
Berger Schule 155.000 €
GWRS Gablenberg (ab 2015) 700.000 €
Zeppelin-Gymn., Außenstelle Werastr. 185.000 €
Joh.-Friedrich-von Cotta-Schule 281.000 €
Raichberg Realschule 828.000 €
Raitelsbergschule 210.000 €
Immenhofer Schule 160.000 €
Römerschule Turnhalle 55.000 €
Friedensschule (ab 2015) 425.000 €
Vogelsangschule 189.000 €
Luginslandschule 195.000 €
Wirtemberg-Gymnasium, Sporthalle (ab 2015) 765.000 €
Solitude-Gymnasium 450.000 €
Park-Realschule, Turnhalle (ab 2015) 250.000 €
Rilke-Realschule 200.000 €
Silcherschule 200.000 €
Insgesamt 6.806.000 €

Da inzwischen das Schulsanierungsprogramm aus bekannten Gründen bis 2020 gestreckt ist und in Anbetracht des sich ständig weiterentwickelnden Sanierungsprozesses die Sanierungsabfolge modifiziert werden muss, wird sich das Abarbeiten des Katalogs der zu sanierenden Toilettenanlagen möglicherweise zeitlich weiter strecken.

101 in 2015 | VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

525
weniger gut: -110
gut: 525
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2015

VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Persönliche Zeittickets – mit Ausnahme der Tickets im Ausbildungsverkehr – berechtigen im VVS an Wochenenden und Feiertagen zur kostenfreien Mitnahme von bis zu 3 Kindern (6 - 17 Jahre) oder aller eigenen Kinder (6 - 17 Jahre).

Mit dem JahresTicketsPlus, das es in den Ausführungen Jedermann, 9-Uhr-Umwelt und FirmenTicket gibt, können Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eine erwachsene Person und alle eigenen Kinder oder bis zu 3 Kinder (jeweils 6 - 17 Jahre) unentgeltlich mitgenommen werden. Der monatliche Aufpreis für die TicketPlus-Angebote beträgt rund 10 Euro. Die aktuell gültigen Mitnahmemöglichkeiten werden seitens des überwiegenden Anteils der TicketPlus-Nutzer als ausreichend empfunden, sodass an den bestehenden Regelungen des TicketPlus bis auf weiteres festgehalten wird.

102 in 2015 | Hauptbahnhof - Zugang für Abholer mit Auto verbessern - drop on drop off

Hauptbahnhof - Zugang für Abholer mit Auto verbessern - drop on drop off

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

523
weniger gut: -101
gut: 523
Meine Stimme: keine
Platz: 
102
in: 
2015

Wer aktuell mit dem Auto abgeholt wird - oder ankommt - kann nicht ohne Gefahr ein- und aussteigen.
Beispielsweise gibt es keine gefahrlose Anfahrt von der Heilbronner Straße zum Ausgang Nord.
Früher gab es hier eine Wendemöglichkeit auf der Heilbronner Straße.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zuge der Baumaßnahmen für das Projekt Stuttgart 21 ist der Taxi- und Kurzzeitparkplatz auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ersatzlos entfallen. Die Planfeststellung für S21 sieht ein Ausweichen auf das Parkhaus der LBBW und lediglich einige wenige Kurzzeitparkplätze im Randbereich zum Arnulf-Klett-Platz vor.

Das Herstellen des Fußgängerüberwegs über die Schillerstraße in Verlängerung der Königstraße hat die Situation zusätzlich erschwert. Hierdurch ist der durch Privat-Pkw mitbenutzte Taxi-Haltestreifen vor dem Hauptbahnhof ebenfalls entfallen.

Für die Bedürfnisse von dem sogenannten "Kiss & Ride" steht somit derzeit kein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung. Mangels geeigneter Verkehrsflächen kann an diesem Zustand bis zur Fertigstellung des Projekts (ca. 2022) nichts geändert werden.

Um den Bringern/Abholern von Bahnfahrgästen die Orientierung zu erleichtern, wird derzeit in Abstimmung mit dem Tiefbauamt eine Optimierung der Parkhaus-Beschilderung geprüft.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung).

103 in 2015 | Keine neuen Spielhallen in Zuffenhausen erlauben

Keine neuen Spielhallen in Zuffenhausen erlauben

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

522
weniger gut: -33
gut: 522
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2015

Wir haben in Zuffenhausen schon genug Spielhallen, wir brauchen keine weiteren mehr. Daher Verbot von neuen Spielhallen in Zuffenhausen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Bebauungsplan "Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251)" ist nun seit fast einem Jahr in Kraft. Er schränkt die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten erheblich ein. So sind neue Vergnügungsstätten nur noch in einem Teilbereich der Ortsmitte ausnahmsweise zulässig. Außerdem wurde für Spielhallen und Wettbüros ein Mindestabstand von 100 m zu bestehenden Betrieben definiert. Spielhallen und Wettbüros dürfen ferner nicht mehr in den Erdgeschossen eingerichtet werden.

Stand Dezember 2017:
Der Bebauungsplanes Zu 251 hat sich verzögert und nun im Oktober 2017 beschlossen.

Stand 2016:
Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption, welche sukzessive in Planrecht überführt wird. Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251) wurde gefasst. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 wird der Bebauungsplan Zu 251 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen und Rechtskraft erlangen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Planberatungen hat man sich für den Personalerhalt beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ausgesprochen, damit die Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption weiter erfolgen kann.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros insbesondere in Zuffenhausen hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache Garten-, Forst- und Friedhofsamt0/2012) ist 2013 ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Stadtbezirk Zuffenhausen eingeleitet worden (Gemeinderatsdrucksache 1107/2013). Dieses hat zum Ziel, dass die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss ausgeschlossen wird und solche Nutzungen nur noch in einem vertretbaren räumlichen Abstand in einem eng umrissenen Gebiet zugelassen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat im Sommer/Herbst 2015 den sogenannten Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan trifft.

Darüber hinaus greifen einschränkende Regelungen durch das vorhandene Sanierungsgebiet „Ortsmitte Zuffenhausen“. Es handelt sich um den Bereich der Unterländer Straße und Ludwigsburger Straße. In diesem Bereich kann die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros durch die aktuelle Festsetzung als Sanierungsgebiet aufgrund des bestehenden Sanierungsziels „Verhinderung von störenden Nutzungen wie Spielhallen“ versagt werden. Dies ist auch schon geschehen.

Ferner erhalten die Eigentümer, deren Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung seitens der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden eine grundbuchrechtliche Eintragung, dass sich nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude ansiedeln dürfen.

Nicht zuletzt greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugend-freizeitstätten etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

Bezirksbeiratshinweis: 

In voller Übereinstimmung mit dem Bezirksbeirat.