Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2015

67 in 2015 | Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -69
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2015

Jede Stuttgarter Schule mit mehr als 500 Schülern soll ein Mittagessen anbieten, das in der Schule zubereitet und den SchülerInnen von Personal ausgeteilt wird. Ein Anteil von Tiefkühl- und Fertigprodukten ist dabei möglich. Frische, vitaminreiche und salzarme Kost muss jedoch wesentlicher Bestandteil sein. Einweggeschirr darf nicht verwendet werden.
Dadurch sollen die SchülerInnen ein gesundes Mittagessen erhalten und sehen, dass die Essenszubereitung Arbeit macht. Besonders gut wäre es, wenn die SchülerInnen an der Essenszubereitung beteiligt werden könnten, zum Beispiel durch "Küchenpraktika" ähnlich der Sozialpraktika in den Gymnasien oder Ernährungsprojekte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern sind in Stuttgart in erster Linie Gymnasien und beruflichen Schulen. Daneben gibt es auch vereinzelt Realschulen sowie Grund- und Werkrealschule bzw. Gemeinschaftsschulen dieser Größe.

Viele Realschulen und Gymnasien organisieren in Eigenverantwortung durch Schul- und Elternvereine das Mittagessen. Die Stadt hat hier die Räumlichkeiten geschaffen. Es wird dort auch selbst gekocht.

Sofern die Essensorganisation ausschließlich durch den Schulträger erfolgt, gelten die einheitlichen Vorgaben der Stadt Stuttgart. So hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Mittagessensauschreibung die Caterer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern einen abwechslungsreichen, ernährungsphysiologisch optimalen Speiseplan mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) zu bieten. Die Stadt legt daher Wert auf Lebensmittel aus ökologischer und regionaler Erzeugung sowie saisonalen Produkten. Auf Einweg- und Umverpackungen soll weitestgehend verzichtet werden. Die Küchen sind so ausgestattet, dass die Verfahren Cook + Chill oder Cook + Freeze angeboten werden können.

Es müssen mindestens 5% der Lebensmittel, aus ökologischer Erzeugung stammen. Die Bio-Zutaten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und zertifiziert sein. Daneben sollen bevorzugt pflanzliche Lebensmittel, ökologisch erzeugte Lebensmittel, regionale und saisonale Erzeugnisse und möglichst fair gehandelte Produkte eingesetzt werden.

Eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern bei der Essenszubereitung wird zum einem über den Inhalt des Lehrplans erreicht – z.B. gesundes Frühstück oder Kochunterricht – zum anderen helfen Schülerinnen und Schüler teilweise auch im Rahmen der Mittagessensausgabe (z.B. Tischdienst) als soziale Komponente und Teil der Schulkultur.

68 in 2015 | U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -89
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2015

Eine Stadt in der Größe von Stuttgart sollte auch eine vernünftige Nachtverbindung ermöglichen, zumal die Nachtbusse oft sehr voll sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit Einführung der Nachtbusse im Jahr 1990 wurde dieses Angebot kontinuierlich weiterentwickelt und der Fahrgastnachfrage immer besser angepasst. Startete man zu Beginn mit neun Linien und jeweils zwei Abfahrtszeiten, verkehren inzwischen zehn Linien mit jeweils fünf Abfahrtszeiten.

Die Einführung eines nächtlichen Stadtbahnangebotes am Wochenende würde zu einer deutlichen Kostensteigerung führen. Neben den für die Stadtbahn grundsätzlich deutlich höheren Aufwendungen pro Betriebs-km im Vergleich zum Bus spielt dabei noch die erhebliche Anzahl von Tunnelstrecken und unterirdischen Haltestellen eine entscheidende Rolle: Beleuchtung und Sicherung der unterirdischen Haltestellen, Besetzung der Leitstelle und Überwachung der Tunnelstrecken sind nur einige Beispiele der Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei einem Nachtnetz der Stadtbahn berücksichtigt werden müssen.

Ein nächtlicher Stadtbahnbetrieb bedeutet aber nicht automatisch ein besseres Angebot für alle Fahrgäste. Während die Nachtbusse derzeit im Abstand von maximal 40 Minuten fahren, würde ein Stadtbahnnetz voraussichtlich nur einen Stundentakt vorsehen. Hinzu kommt, dass die Stadtbahnstrecken keine mit dem Nachtbusnetz vergleichbare flächenhafte Erschließung bieten. Das bedeutet, um auch weiterhin Gebiete abseits der Stadtbahnstrecken nachts anbinden zu können, sind zusätzliche Nachtbusse notwendig, ein reines Stadtbahnnetz wäre diesbezüglich ein klarer Rückschritt. Zwei unterschiedliche Verkehrssysteme bedingen wiederum notwendige Umstiege an fest definierten Haltestellen, Reisezeiten können sich dadurch im Vergleich zu heute auch erhöhen.

Aufgrund der deutlich höheren Kosten eines nächtlichen Stadtbahnangebotes an Wochenenden bei gleichzeitig differenziertem Nutzen für die Fahrgäste und stagnierender Fahrgastnachfrage in den letzen Jahren ist eine entsprechende Umsetzung nicht vorgesehen.

69 in 2015 | Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -41
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2015

Bessere Abstimmung von Bus und Bahn an den Umsteigehaltestellen im gesamten Stadtgebiet. In Stuttgart hat man das Gefühl, es gibt einen heimlichen Preis für eine Verschlechterung der Anschlussmöglichkeiten, besonders in den Außenbezirken.

Gute Anschlüsse machen den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anschlüsse von Busse und Bahnen werden ständig untersucht. Allerdings sind die Möglichkeiten zur Optimierung begrenzt. Im Stadtgebiet Stuttgart ist das Streckennetz so dicht, dass die meisten Buslinien nicht nur eine Verknüpfung mit S- und Stadtbahnlinien haben. Bei diesen Verknüpfungspunkten müssen mit erster Priorität die aufkommensstärksten Relationen berücksichtigt werden. Dabei bleibt es leider nicht aus, dass an anderen Verknüpfungspunkten die Anschlüsse nicht optimal gestaltet werden können. Bei größeren Verkehrsknoten wie Vaihingen mit drei S-Bahn-Linien, vier Stadtbahnlinien und sechs Buslinien können keine gezielten Anschlüsse geplant werden.

Innerhalb eines eng vernetzten Verkehrsangebots sind hinsichtlich der Umsteigezeiten zwischen den Linien und Verkehrsmitteln zahlreiche Randbedingungen zu beachten. So gelten auf unterschiedlichen Linien unterschiedliche Taktzeiten in einer Bandbreite von 5 bis 60 Minuten. Hinzu kommt, dass einzelne Linien mehrere Umsteigepunkte bedienen oder andere betriebliche Zwangsbedingungen bei der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden müssen, etwa wenn die Endhaltestellen bei Stadtbahn- und Buslinien nur jeweils ein Fahrzeug aufnehmen können.

Die Bewertung eines Anschlusses erfolgt von jedem Fahrgast subjektiv für seinen individuellen Fahrtwunsch. Eine optimale Gestaltung aller erdenklichen Umsteigerelationen ist aber nicht möglich. Daher ist es die Aufgabe des ÖPNV-Gestalters, ein hinsichtlich der Gesamtsumme aller gewünschten Fahrtverläufe möglichst optimal aufeinander abgestimmtes Verkehrsnetz anzubieten. Dass im Zuge dessen auch vergleichsweise ungünstige Umsteigezeiten entstehen, lässt sich dabei nicht vermeiden. Eine Auflösung dieser zwangsläufigen Wechselwirkungen ist auch durch den Einsatz großer finanzieller Aufwendungen nicht möglich.

70 in 2015 | Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -76
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2015

Das Stuttgarter Bohnenviertel ist der letzte erhaltenen Teil der historischen Stuttgarter Altstadt: ein kleines, feines Stadtquartier mit besonderem Flair, das sich seine Ursprünglichkeit bewahren konnte. Die malerischen Innenhöfe und kopfsteingepflasterten Gassen mit Fachwerk- und Jugendstilfassaden beherbergen Handwerker, Künstler, Händler und Gastronomen.

Zwischen Esslinger-, Charlotten-, Pfarr- und Olgastraße liegt es zwar ziemlich zentral, ist aber von der belebten Innenstadt praktisch abgeschnitten - vor allem durch die "Stadtautobahn".

Das bekommen vor allem die kleinen Läden und Einzelhändler zu spüren - jetzt umso deutlicher, da die Situation durch die diversen Baustellen noch verschärft wird: mangels Kundenfrequenz muß immer wieder einer schließen und die nächste Spielhalle kommt bestimmt. Auch das Leonhardsviertel ist nicht weit und das "Gewerbe" breitet sich immer weiter Richtung Bohnenviertel aus.

Das Bohnenviertel muß "sichtbarer" und präsenter werden - sei es durch eine bessere Ausschilderung oder eine markante Beleuchtung, wie z.B. das "GRÜNE LICHTBAND" für das der HGV-Bohnenviertel (Handels- und Gewerbeverein) gerade ein Konzept entwickeln lässt.

Ewig schade ist, dass der damals geplante "Deckel" nicht realisiert wurde und so die Chance auf eine durchgehende Achse Dorotheenstraße / Rosenstraße vertan wurde.

Es sollte der Stadt wichtig sein, das Überleben dieses historischen Viertels in all seiner Vielfalt zu sichern. Dazu muss sie alles in ihrer Macht stehende tun, um die hohe Besucherfrequenz der Innenstadt auch Richtung Bohnenviertel zu lenken.

Das ist die einzige Möglichkeit, die Existenz der dort ansässigen Betriebe nachhaltig zu sichern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Juli 2018 hat in Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb Neugestaltung B14 eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden, um Bürgeranregungen für die Auslobung zu sammeln. Parallel dazu fand auch eine Online-Beteiligung statt. Das Ziel einer besseren Verknüpfung von Bohnenviertel / Leonhardsviertel an die City wurde auch hier thematisiert und wird in die Auslobung aufgenommen.

Das Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung der B14 wird im Laufe des Jahres 2019 durchgeführt.

Stand Dezember 2017:
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Anregungen des Vereins "Aufbruch Stuttgart" ist derzeit ein Wettbewerb in Vorbereitung. Die Vergabe soll im Frühjahr 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Die Auftragsvergabe für eine Mehrfachbeauftragung von mehreren Büros mit dem Ziel, unterschiedliche Vorschläge zur Umgestaltung der B14 zu erhalten, ist in Vorbereitung. Die Vergabe ist für 2017 vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umgestaltung der B14 zwischen österreichischer Platz und Gebhard-Müller-Platz wurden Planungsmittel in Höhe von je 200.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Verbesserung der Anbindung des Bohnenviertels ist grundsätzlich auch aus stadtplanerischer und städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eigentumsrechtliche Belange (Pachtvertrag Breuninger Parkhaus mit Vertragsende 2028), verkehrsplanerische Belange (B14, Ortsdurchfahrtsstraße und Verkehrsachse Stuttgarts), technische Belange (Querung des SSB-Tunnels unterhalb der Hauptstätter Straße zwischen Charlottenplatz und Wilhelmsplatz) sowie wirtschaftliche Belange sind bei Planungsüberlegungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts Leonhardsvorstadt wird ein Schwerpunkt auch die Untersuchung einer verbesserten Anbindung u. a. des Bohnenviertels an die Kernstadt sein. Im Zusammenhang damit wurden für die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts und Machbarkeitsstudien im Haushalt 2016/17 bereits Planungsmittel beantragt. Dabei sollen verschiedene alternative Szenarien erarbeitet und auf ihre Machbarkeit und Finanzierung hin überprüft werden. Die zu erwartenden Kosten für die Maßnahme selbst können in Abhängigkeit der Ausführungsvariante hinsichtlich ihres Umfangs und Aufwands stark differieren.

Tragfähige und realistische Lösungen für die Fragestellung sind im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der städtebaulichen Gesamtsituation zu finden. Eine verbesserte Anbindung sollte daher in einem größeren Zusammenhang baulicher Maßnahmen erfolgen. Mögliche bereits diskutierte Szenarien wären u. a. eine Teilüberdeckelung der B14 im Bereich Charlottenplatz oder eine breit angelegte Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Leonhardplatzes. In Abhängigkeit der zu realisierenden Maßnahme ist hier von einem mittel- bis langfristigen Realisierungszeitraum auszugehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einstimmig.

71 in 2015 | Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

547
weniger gut: -90
gut: 547
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2015

Die Stadt soll den Bau von Sozialmietwohnungen und Mietwohnungen für BezieherInnen von mittlerem Einkommen, insbesondere auf dem Olga-Areal, wie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn versprochen, ermöglichen. Die Miete soll 8.- € / qm nicht übersteigen. Deshalb sollen bei der Vergabe Bauträger berücksichtigt werden, die ihren Schwerpunkt im sozialen Wohnungsbau haben oder gemeinnützig sind. Der Grundstückspreis muss eine Realisierung möglich machen.

Ergänzende Erklärung:
Das mittlere Einkommen ist das Einkommen, das eine Person erhält, die sich beim Durchzählen genau in der Mitte der betrachteten Gruppe befindet. Bei drei Personen wäre dies die Person 2, bei 101 Personen die Person 51. Das Durchschnittseinkommen (oft auch Pro-Kopf-Einkommen) als arithmetisches Mittel ist in der Regel deutlich höher. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn relativ wenige Personen sehr hohe Einkommen beziehen, also die Einkommen sehr ungleich verteilt sind. Es wird daher auch die Ansicht vertreten, dass der Median, d.h. das mittlere Einkommen, das typische Einkommen einer Person oder Familie besser als das Durchschnittseinkommen repräsentiert. (Zitiert aus Wikipedia)

Im Jahr 2010 lag der Median des Nettoäquivalenzeinkommens in Baden-Württemberg bei 20 400 Euro im Jahr (Quelle: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2012, Seite 41)

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Stadt arbeitet weiter intensiv daran, für den angespannten Wohnungsmarkt mehr geförderte Wohnungsbau zu erstellen.

Im Jahr 2017 konnten insgesamt 242 geförderte Mietwohnungen bezogen werden. In den Eigentumsprogrammen "Preiswertes Wohneigentum" und Familienbauprogramm waren es 41 Wohneinheiten. Insgesamt wurden in 2017 somit 283 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 303 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt werden.

Die geförderten Mietwohnungen sind unter anderem in Feuerbach, Zuffenhausen, Bad Cannstatt, Vaihingen, Mühlhausen, Weilimdorf entstanden.

Ca. 900 Wohneinheiten aus den Programmjahren seit 2015 bis 2020 befinden sich derzeit im Bau oder gehen ab 2019 auf die Baustelle, davon ca. 700 Sozialmietwohnungen.

Stand Dezember 2017:
Im Olga-Areal entstehen insgesamt 244 Wohnungen, davon 117 geförderte Wohneinheiten (54 Sozialmietwohnungen und 28 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher). Baubeginn war im Mai 2017.

Stand 2016:
Auf dem Baufeld 1 im Olga-Areal entstehen 28 Sozialmietwohnungen (davon 50% mittelbar belegt). Das Baufeld 3 umfasst 26 Sozialmietwohnungen und 23 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Der Baubeginn ist im Baufeld 1 im März 2017 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Förderung des Mietwohnungsbaus sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Programm 'Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus' 6 Millionen Euro enthalten. Auf dem Olgaareal sollen beispielsweise 55 Sozialmietwohnungen entstehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf dem Olga-Areal sind 220 neue Wohnungen geplant. Davon sollen 110 Wohnungen gefördert werden. Die geförderten Wohnungen teilen sich wie folgt auf: 40 Sozialmietwohnungen, 35 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 35 Eigentumswohnungen im preiswerten Wohneigentum. Darüber hinaus sollen künftig fast alle städtischen Grundstücke zu mindestens 20 % und bis 50 % für den geförderten Wohnungsbau verwendet werden. Hinzu kommen Grundstücke privater Eigentümer, die durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) zu einer 20%igen Quote geförderter Wohnungen verpflichtet werden.

Die Mieten für die geförderten Wohnungen sind im Konzept "Wohnen in Stuttgart" des Oberbürgermeisters vom 5.12.2013 wie folgt bestimmt: Sozialmietwohnungen 7,50 Euro pro Quadratmeter und Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher 8,50 bis 9,00 Euro pro Quadratmeter.

Die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen und deren Berechnung sind vom Land vorgegeben. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Die Einkommensgrenzen für Mietwohnungen mittlerer Einkommensbezieher haben sich sinnvollerweise mit entsprechenden Zuschlägen an den Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen zu orientieren, um zwei voneinander abweichende Berechnungsverfahren zu vermeiden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
580/2015 (SPD), 659/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dies wird vom Bezirsbeirat grundsätzlich begrüßt. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats werden 50 % der dort zu bauenden Wohneinheiten gefördert. Derzeit läuft das Vergabeverfahren.

72 in 2015 | Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -69
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2015

Die Dächer von öffentlichen Gebäuden (Turnhallen, Schulen, Hallenbäder, etc.) sollten zur sauberen Stromerzeugung mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.
Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits 2010 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude gefasst. In den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 hat der Gemeinderat für das städtische Contracting zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen wie bspw. Photovoltaikanlagen, BHKWs, energetische Sanierungen insgesamt 1,85 Millionen Euro bereitgestellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 den Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäuden gefasst: Alle Neubauten werden mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Auf bestehende Dächer, die in gutem Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt werden, werden ebenfalls Photovoltaikanlagen errichtet.

Insgesamt befinden sich derzeit 67 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 33.000 m² Solarfläche auf Dächern von städtischen Liegenschaften, weitere Anlagen sind im Bau bzw. in der Planung.

73 in 2015 | Kommunales Kino Stuttgart schaffen

Kommunales Kino Stuttgart schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -100
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2015

Eine Landeshauptstadt braucht ein kommunales Kino.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Von Oktober 2016 bis Juli 2017 wurde die zweite Phase (Konzeptionsphase) der Planungsstudie zu einem neuen Film- und Medienhaus von einer Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Vereins „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ durchgeführt. Im Juli wurden der Verwaltung die Ergebnisse zugesandt – daraufhin hat der Gemeinderat dem Verein für die Jahre 2018 und 2019 einmalig 100.000 Euro für die weitere Ausarbeitung einer Konzeption für ein „Haus für Film und Medien in Stuttgart“ zugebilligt.

Derzeit ist die Standortfrage noch nicht geklärt - für den Fortgang des Prozesses sind weitere Untersuchungen notwendig.

Im Rahmen des Zukunftslabors Kultur, angesiedelt beim Kulturamt, sind – in Absprache mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. – gemeinsame Bausteine im laufenden und im kommenden Jahr geplant (wie z. B. partizipative Workshops, Umfragen, im Sommer 2019 ein Innovationskongress Film), die zu einer fundierten Konzeption für ein neues Haus für Film und Medien in Stuttgart führen sollen. Ebenso ist das Zukunftslabor in dieser Angelegenheit mit der Hochschule der Medien in Kontakt.

Stand Dezember 2017:
Die zweite (Konzeptions-)Phase wurde erfolgreich abgeschlossen und ein Standort in die engere Wahl genommen. Im 4. Quartal 2017 werden Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen des Vereins "Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V." und der Planungsgruppe, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem potentiellen Investor geführt. Ergebnisabhängig soll für den Gemeinderat eine Beschlussvorlage erstellt werden, aus der Standort, inhaltliche Konzeption, Betriebskonzeption sowie Bau- und Betriebskosten für ein Haus für Film und Medien ersichtlich werden. Dies kann voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2014/15 beschloss der Gemeinderat einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien.

Der Weg zu einem Haus für Film und Medien verläuft in drei Phasen, wovon die erste Phase – die standortunabhängige Orientierungsphase – Anfang 2016 erfolgreich beendet wurde.

In der Konzeptionsphase (Phase 2) werden die drei ausgewählten Standorte detailliert bezüglich der Schwerpunkte Planungsrecht/Stadtentwicklung und Architektur analysiert.

In der Umsetzungsphase (Phase 3) wird eine Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien erarbeitet.

Mit einem konkreten Vorschlag wird im Sommer 2017 gerechnet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Weg zu einem Haus für Film und Medien soll in drei Phasen ablaufen. Die Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V., dem auch die Mittel für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption zur Verfügung gestellt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung teilt die Meinung, dass Stuttgart ein Kommunales Kino bzw. in erweiterter Form ein Haus für Film und Medien benötigt. Die vom Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitete Konzeption eines Hauses für Film und Medien basiert auf vier Leitlinien: Film und Vermittlung, Film und Interkulturalität, Film und Kontext, Film und Innovation. Diese sollen dem Haus ein unverwechselbares Profil geben.

Den Weg für ein Haus für Film und Medien hat der Gemeinderat bereits zum Doppelhaushalt 2014/15 geebnet, indem er einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien bereitgestellt hat. Die Mittel sollen dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitet derzeit ein entsprechendes Konzept. Der erste Schritt hierfür ist die Vergabe eines Planungsauftrags für Standortsuche, Planungsstudie und Betriebskonzeption und die Darstellung der einzelnen Projektphasen.

Die einzelnen Schritte werden dem Verwaltungsausschuss voraussichtlich noch vor der Sommerpause in einer Vorlage vorgestellt, die Konkretisierung des Projektes soll dem Gemeinderat bis zu den Haushaltsplanberatungen im Spätherbst vorliegen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
537/2015
74 in 2015 | Stromsparidee: Tagesbeleuchtung zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek abschalten

Stromsparidee: Tagesbeleuchtung zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek abschalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -47
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2015

Ich beobachte, dass der Steg zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek Tags wie Nachts durch circa zwanzig Straßenlaternen beleuchtet wird; dies halte ich für eine unnötige Stromverschwendung, da diese Maßnahme zumindest bei Helligkeit nicht vonnöten ist. Ich möchte anregen, die Laternen bei Tag in Zukunft abzuschalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Stuttgart. Das Anliegen wird an das Land Baden-Württemberg weitergeleitet.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zu diesem Bürgervorschlag können wir keine Stellungnahme abgeben, da sich der Steg im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befindet und damit auch in dessen Verwaltung. Das Tiefbauamt ist nur für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Wir haben die Idee an das Land weitergeleitet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte kann den Vorschlag nicht unterstützen, da der Steg inzwischen abgebrochen ist.

75 in 2015 | Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden

Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -70
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2015

Die aggressive organisierte Bettelei verschreckt Bürger, Geschäftsleute und Touristen in Stuttgart. Aufgefallen ist mir dies auf der Königstraße in Stuttgart und der Marktstraße sowie der Seelbergstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt. Ich habe selbst habe beobachtet wie das Ordnungsamt die Papiere der Bettler kontrolliert aber sie weiter dort lässt.

So etwas ist in den Shopping-Centern wie dem Milaneo oder GERBER nicht möglich. Hier wacht ein Sicherheitsdienst. Warum ist das auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht möglich diese Leute zu verweisen und die Bürger zu schützen?

Ich schlage vor den organisierten Bettlern Platzverweise zu erteilen und dies regelmäßig zu kontrollieren.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Platzverweisverfahren werden umgesetzt. Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten sinkt.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wird eine zusätzliche Stelle geschaffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Thema „Wie kann organisierte Bettelei verhindert werden?“ war im Jahr 2012 Gegenstand einer Gemeinderatsanfrage (Nr. 68/2012).

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.

Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.

Personen, die im Verbotsbereich auf unerlaubte Weise bettelnd angetroffen werden, erhalten einen Platzverweis. Der Platzverweis wird schriftlich erteilt und ist ebenso wie die Allgemeinverfügung in mehrere Sprachen (Rumänisch, Bulgarisch, Slowakisch und Englisch) übersetzt worden. Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Seit September 2014 hat der Städtische Vollzugsdienst im Rahmen der für die Bestreifung der Innenstadt verfügbaren Personalkapazitäten insgesamt ca. 80 Personen anlassbezogen kontrolliert und entsprechende Platzverweise erteilt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
884/2015 (AfD)
76 in 2015 | Öffentlich zugängliche Toiletten wiedereröffnen oder vorhandene für Publikum kostenlos öffnen

Öffentlich zugängliche Toiletten wiedereröffnen oder vorhandene für Publikum kostenlos öffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -71
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
76
in: 
2015

Wie die kürzliche Verurteilung eines Senioren wegen Pinkeln in der Parkanlage drastisch dokumentiert, gibt es für uns ältere zu wenig Möglichkeiten, gesittet auf die Toilette zu gehen. Wenn man Sonntags durch die Stadt spaziert, gibt es nur Gaststätten (Schilder: Nur für Gäste) und die wenigen Automatentoiletten.

Immer mehr Toiletten sind geschlossen worden ohne Ausweichmöglichkeiten zu bieten. Leider kostet das Geld, aber nur Bussgeld ist keine Antwort auf das Problem.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine Wiedereröffnung von bereits geschlossenen Anlagen ist nicht möglich, da die Örtlichkeiten zwischenzeitlich anderen Verwendungszwecken zugeführt wurden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf Beschluss des Gemeinderats wurden im Rahmen von Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen im Jahre 1998 15 Stück - meist unterirdische - Toilettenanlagen stadtweit geschlossen. Diese Toiletten befanden sich in keinem guten Zustand.

In den Jahren danach wurden 26 Stück Automatiktoiletten dafür wieder aufgestellt, für die allerdings ein Benutzungsentgelt zu entrichten ist.

Seit vielen Jahren hat sich der Bestand an öffentlichen Toiletten, insbesondere in der Innenstadt, kaum verändert. In Stuttgart gibt es insgesamt 70 öffentliche Toilettenanlagen, die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betreut werden. In der Kerninnenstadt befinden sich 14 städtische WC-Anlagen. Davon sind 4 konventionelle Anlagen, drei davon sind behindertengerecht ausgebaut. 10 Anlagen sind Automatikanlagen. Damit hält die Stadt Stuttgart im Vergleich mit anderen Großstädten ein überdurchschnittliches Angebot an öffentlichen Toiletten vor.

Eine Wiedereröffnung von bereits geschlossenen Anlagen ist nicht möglich, da die Örtlichkeiten zwischenzeitlich anderen Verwendungszwecken zugeführt wurden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
919/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt den Vorschlag einstimmig.

77 in 2015 | Teile des Neckar-Ufers für die Stadtbewohner zum Naherholungsgebiet herrichten!

Teile des Neckar-Ufers für die Stadtbewohner zum Naherholungsgebiet herrichten!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

541
weniger gut: -43
gut: 541
Meine Stimme: keine
Platz: 
77
in: 
2015

Stuttgart hat einen schönen Fluss, den Neckar. Dieser könnte als Naherholungsgebiet, oder als Stadtstrand für alle Bewohner Stuttgarts eröffnet werden in Teilstücken. Dieses würde auch den Erholungswert und Kulturwert der Stadt erhöhen. Viele Menschen in Stuttgart leben am Existenzminimum und haben keine Möglichkeit auf einen auswärtigen Erholungsurlaub. Es wäre toll, wenn es auch so etwas in Stuttgart geben würde, wie auch in anderen Städten. Für jeden Unfug - wie Stuttgart 21 wird Geld zum Fenster hinaus gehauen. Für so etwas aber nicht. Herr Kuhn werden Sie bitte tätig, als grüner Bürgermeister, auch ein grünes Stuttgart am Neckar für alle!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan stellt verschiedene Projekte vor, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt am Neckar realisiert werden sollen. Der Baubeginn für das Neckarufer im Lindenschulviertel ist für 2019 geplant. Bis 2022 sollen des Weiteren der Hechtkopf am Sicherheitshafen, Teile des Uferpark Austraße sowie das Wasenufer fertiggestellt werden.

Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Die Neugestaltung des "Neckarknies" soll sukzessive bis 2030 umgesetzt werden.

Die Vorplanung für das "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma wurde weiter ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird die Gestaltung der direkten Uferbereiche geplant. Der Baubeginn kann nach Fertigstellung des Rosensteintunnels erfolgen.

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan stellt verschiedene Projekte vor, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt am Neckar realisiert werden sollen. Der Baubeginn für das Neckarufer im Lindenschulviertel ist für Ende 2018/Anfang 2019 geplant. Bis 2022 sollen des Weiteren der Hechtkopf am Sicherheitshafen, Teile des Uferpark Austraße sowie das Wasenufer fertiggestellt werden.

Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer wird derzeit ein Ideen-Wettbewerb ausgelobt, der u.a. die Aufwertung und Zugänglichkeit der Neckarufer zum Ziel hat.

Für das Rosensteinufer liegt im Rahmen der Nachnutzung der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Wilhelmavorfeldes die Vorplanung vor. (siehe auch www.stuttgart.de/masterplan-neckar)

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Sailerwasen, Rückbau Schönestraße und Gestaltung Rillingmauer wird ein Wettbewerb vorbereitet, der in 2017 durchgeführt wird. Im Rahmen der Nachnutzung der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Wilhelmavorfeldes wurden Freiraumplanungen beauftragt. Die Planungen am Lindenschulviertel sind weiter fortgeschritten. Die Bauantragsunterlagen sollen 2017 eingereicht werden, so dass Ende 2017/Anfang 2018 mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden kann. Darüberhinaus werden die Planungen für die Umgestaltung des Wasenufers, des Sicherheits- und Bauhafens in Bad Cannstatt und der Renaturierung bei der Aubrücke intensiv vorangetrieben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar wurden 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Umgestaltung des Neckarufers beim Lindenschulviertel in Untertürkheim wurden insgesamt 1,41 Millionen Euro in den Jahren 2017/2018 bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Lage der Verkehrstrassen, die technischen Anforderungen an der Bundeswasserstraße Neckar, der Flächenbedarf des Wasens einschließlich seiner Entfluchtung sowie die Anforderungen des Hochwasserschutzes schränken die Flächenverfügbarkeit und damit die Spielräume für eine Gestaltung entlang des Ufers ein.

An geeigneten Stellen wurden bereits Maßnahmen durchgeführt. Bspw. am Mühlgrün, im Neckarauenpark zwischen Mühlsteg und Voltasteg oder die Herstellung des Neckarseitenarmes am Sandfang Hofen.

Im Rahmen des EU-Projektes REURIS wurden die Neckarufer systematisch untersucht und die Uferabschnitte entlang des Neckars identifiziert, entlang derer in überschaubaren Zeiträumen eine Umgestaltung möglich wird. Diese liegen in folgenden Bereichen Wasenufer, Sailerwasen, Wilhelmavorfeld, Rillingmauer, auf Teilflächen des Sicherheitshafens des WSA in Bad Cannstatt sowie Entlang der Austraße.

Es handelt sich planerisch um eine sehr komplexe und eine sehr langfristige Aufgabe. Sowohl für die Planung als auch für die Herstellung der Projekte werden beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Tiefbauamt und Garten-, Forst- und Friedhofsamt in Abhängigkeit der Beschlüsse des Gemeinderates über die Realisierung der Projekte personelle Ressourcen benötigt. Im Hinblick auf den gesamten Neckarlauf in Stuttgart handelt es sich um eine sehr langfristige Aufgabe, die nur nach und nach realisiert werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
507/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 791/2015 (Freie Wähler), 816/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
78 in 2015 | Solar-Dächer auf Schulgebäude unterstützen

Solar-Dächer auf Schulgebäude unterstützen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

541
weniger gut: -66
gut: 541
Meine Stimme: keine
Platz: 
78
in: 
2015

Die Stadt Stuttgart soll die Installation von Solardächern auf Stuttgarter Schulen fördern durch:
1. Kostenloses Bereitstellung der Dachflächen für gemeinnützige Vereine und Genossenschaften, vorzugsweise für die Fördervereine der jeweiligen Schulen
2. Beratung der Träger durch die Stuttgarter Ämter mit dem Ziel, möglichst viele Solardächer zu installieren und bürokratische Hürden zu überwinden.
3. Abnahmeverträge des überschüssigen Solarstroms insbesondere während der Ferienzeiten.
4. Zuschüsse zu Informationsveranstaltungen für Lehrer, Eltern und Schüler
Dieser Vorschlag hat nicht nur zum Ziel durch Stromeinspeisung, die Fördervereine der Stuttgarter Schulen durch nachhaltige Einnahmen zu unterstützen, sondern zielt durch die Planung für solche Anlagen auch auf eine Zielgrupe von Bürgern ab, sich mit der Problematik des Klimaschutzes und der Umsetzung der Klimawende und die damit verbunden praktischen und bürokratischen Probleme zu befassen. Damit werden mehr Bürger dafür interessiert im privaten Bereich ebenfalls Photovoltaik Anlagen zu installieren.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten. Schulen und Kitas kommt beim Thema Solarenergie aus pädagogischen Gründen sowie aufgrund ihrer Multiplikatorenwirkung eine besonders wichtige Rolle zu. Derzeit befinden sich auf städtischen Schulen 45 und auf städtischen Kitas 18 Photovoltaikanlagen. Das LESS-Projekt (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) wird derzeit an 25 Schulen durchgeführt.

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.

Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Sofern die Landeshauptstadt Stuttgart auf freien geeigneten Dachflächen städtischer Liegenschaften keine eigene Photovoltaikanlage errichtet, werden diese vorrangig gemeinnützigen Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bürgerhaushalt Stuttgart: Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 13072 (Platz 78)
Solar-Dächer auf Schulgebäude unterstützen
Zu 1.
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 beschlossen, freie und geeignete Dachflächen städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Wenn die Landeshauptstadt Stuttgart keine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet, wird dieses vorrangig gemeinnützigen Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu 2.
Beratung und Unterstützung in allen Energiefragen erhalten Bürger und Vereine bereits seit 1999 im damals gegründeten Energieberatungszentrum Stuttgart, in dem auch die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied ist.
Zu 3.
Eine Abnahme von privat erzeugtem Solarstrom durch die Stadt ist nicht möglich, da der bestehende Stromliefervertrag das ausschließt.
Zu 4.
Die Darstellung und Problematik des Klimaschutzes ist ein seit Jahren bekanntes Problem, über das laufend in Medien berichtet und informiert wird. Im Entwurf des Energiekonzepts der Landeshauptstadt Stuttgart ist explizit die Einbindung der Bürger durch städtische Informationsveranstaltungen vorgesehen. Im schulischen Bereich besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich interessierte Schulen beim städtischen LESS (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) Programm anmelden können und eine entsprechende städtische Beratung und Förderung im energetischen Bereich erhalten.
Die Stadtverwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, da der Vorschlag Nr. 13072 bereits weitestgehend umgesetzt wird.

79 in 2015 | Erhalt der Rosensteinbrücke als Park über den Neckar (Green Bridge)

Erhalt der Rosensteinbrücke als Park über den Neckar (Green Bridge)

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

539
weniger gut: -57
gut: 539
Meine Stimme: keine
Platz: 
79
in: 
2015

Kostengünstig, ökologisch, sinnvoll und eine neue Attraktion der Stadt. Mit dem Holzsteg fällt eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer über den Neckar in Richtung Schloss Rosenstein und Unterer Schlossgarten weg. Der angehängte Steg unterhalb der neuen Neckarbrücke dient hauptsächlich der Verbindung zur Wilhelma. Und die König-Karls-Brücke ist durch den massiven Verkehrsfluss auch nur wenig attraktiv für Fußgänger.

Durch einen Erhalt der Rosensteinbrücke (und evtl. ein Einbeziehen des Eisenbahntunnels) kann eine direkte Achse vom Hauptbahnhof zur Cannstatter Altstadt geschaffen werden. Studenten der Universität Kassel (Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 04.12.2014) haben gezeigt, dass sich durch entsprechende Begrünung diese Brücke nach dem Vorbild der Green Bridge in London als eine Erweiterung des Parks umgestalten lässt.

Dadurch lädt sie als Platz zum Verweilen und Erleben des Neckars als lebensspendende Ader Stuttgarts ein und bietet die Möglichkeit einer ruhigen und angenehmen Überquerung. Somit wird Bad Cannstatt besser an die Innenstadt angebunden, die öffentlichen Grünflächen erweitert, eine neue Attraktion der Stadt geschaffen, der Neckarraum aufgewertet und das alles durch großteils vorhandene Infrastruktur.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Eine Realisierungsmöglichkeit besteht frühestens nach Inbetriebnahme des Bahnknotens S21 , das Thema wird vorher Gegenstand der Bürgerbeteiligung Rosenstein sein.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Brücke gehört der Deutsche Bahn AG als Teil der bestehenden Eisenbahninfrastruktur. Es ist zu erwarten, dass die derzeitige Besitzerin nach Aufgabe des Bahnbetriebes das Bauwerk veräußern oder aber abbrechen möchte. Nach Kenntnis der Verwaltung war es bislang nicht das Bestreben der Stadt, das Bauwerk zu erwerben und für Zwecke der Grüngestaltung oder einer Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr zu nutzen. Die Wegebeziehungen nach Bad Cannstatt sollen nach Fertigstellung des S-21 Bahnprojektes über den Steg an der neuen Eisenbahnbrücke und die König–Karls–Brücke abgewickelt werden.

Grundsätzlich ließe sich über die Bahntrasse vom Hauptbahnhof nach Bad Cannstatt eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung zwischen der Innenstadt und dem Neckar und Bad Cannstatt darstellen. Es ist jedoch nicht bekannt, in welchem technischen Zustand sich das Brückenbauwerk und der Eisenbahntunnel unter dem Schloss Rosenstein befinden und ob ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen die Nutzung der Bauwerke möglich ist. Insbesondere kann ohne Kenntnis der Statik und Entwässerung keine zuverlässige Aussage über die Begrünbarkeit der Brücke gegeben werden. Zu berücksichtigen sind weiterhin die Belange des Denkmalschutzes, da die Trasse und die Bauwerke unter Denkmalschutz stehen (Sachgesamtheit). Vertiefend untersucht werden müsste die Anbindung auf Cannstatter Seite und insbesondere, ob sich eine Verbindung in Verlängerung des Brückenbauwerkes bis zum südseitigen Ausgang der Unterführung des Bahnhofes Bad Cannstatt (Ellwertstraße / Kegelenstraße) und weiter bis in den Neckarpark realisieren ließe.
Kosten können erst nach Untersuchungen über den baulichen Zustand der Bauwerke ermittelt werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden und unverhältnismäßig hohe Kosten auch für den dauerhaften Unterhalt entstehen würden.

Die Realisierung könnte frühestens nach Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens S 21 und nach Rückbau der Gleisanlagen erfolgen. Dies ist nach heutigem Kenntnisstand nicht vor 2022 der Fall.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird mehrheitlich vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

80 in 2015 | Rolltreppe Schwabstraße dauerhaft reparieren

Rolltreppe Schwabstraße dauerhaft reparieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

538
weniger gut: -41
gut: 538
Meine Stimme: keine
Platz: 
80
in: 
2015

Die oberen Rolltreppen an der Schwabstraße (Ausstieg Richtung Seyffertstr.) sind seit der Erneuerung vor etwa 2 Jahren ständig defekt. Oft funktioniert eine oder beiden Rolltreppen für wenige Tage bevor es wieder zum Ausfall kommt. Wenn gleichzeitig der Aufzug ausfällt (was leider auch öfters der Fall ist), bleibt nur noch das Treppenhaus über eine Höhendistanz von rund 30 Meter (geschätzt). Ich habe schon mitbekommen wie Kinderwägen über diese Distanz herunter getragen wurden.

Kann man hier nicht mit dem beauftragten Unternehmen eine dauerhafte Lösung finden?

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit dem Neubau wurde mit dem Hersteller Schindler ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Der VVS verspricht sich davon eine mittelfristige Verbesserung der Verfügbarkeit, wenn Wartung und Instandhaltung durch den Hersteller erfolgt. Bislang ist die Wartung und Inspektion durch eigene Techniker erfolgt. Nach Anfangsschwierigkeiten hat sich die Verfügbarkeit verbessert. Momentan steht eine Fahrtreppe für mehr als 1 Woche (Veröffentlichung über VVS). Täglich werden die Fahrtreppen begangen und stehende Fahrtreppen werden wieder in Betrieb genommen (in der Regel nach Nothalt oder durch Gegenstände in Kammplatte/Lichtschranke. Neben Wartung und Inspektion erfolgt regelmäßig eine Sachverständigenprüfung durch Dekra. Angezeigte Mängel werden dann umgehend beseitigt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat mahnt die Reparaturen regelmäßig an. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei der Deutschen Bahn AG.

81 in 2015 | S-Bahn Fahrzeiten bis/ab Flughafen für alle Flüge

S-Bahn Fahrzeiten bis/ab Flughafen für alle Flüge

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

538
weniger gut: -50
gut: 538
Meine Stimme: keine
Platz: 
81
in: 
2015

S-Bahnfahrzeiten so einrichten, dass man mit der Bahn zu allen Flügen an den Flughafen kommt und nachts auch wenigstens bis zur Innenstadt kommt. Die Möglichkeit die Flüge ab 6.00 Uhr mit der Bahn zu erreichen, wäre wirklich super. Genauso die Flüge die um Mitternacht ankommen. Stuttgart ist kein Provinznest und die Bahn rund um die Uhr fahren zu lassen ist längst überfällig.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ab 13. Dezember 2015 fährt auch in den Nächten Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag, wie heute schon an Wochenenden, eine zusätzliche S2 ab Flughafen/Messe um 00:38 Uhr Richtung Hauptbahnhof – Schorndorf, die Anschlüsse an die anderen S-Bahn-Linien hat. Damit haben auch die Reisenden aus den chronisch verspätet ankommenden letzten Flüge zuverlässigen Anschluss an die S-Bahn.
Die ersten Charterflüge können derzeit samstags und sonn-/feiertags mit den S-Bahnen des Nachtverkehrs zeitgerecht erreicht werden. Die Ausweitung auf die übrigen Wochentage wäre zwar wünschenswert, ist aber bis auf weiteres nicht finanzierbar.
Es wurden vor einigen Jahren in den Sommerferien, also zur Hauptreisezeit, versuchsweise S-Bahnen eingesetzt, um von allen Stationen den Flughafen gegen 04:30 Uhr zu erreichen. Außer an den Wochenenden, an denen ohnehin in den Nächten viele Menschen unterwegs sind, stand die Nachfrage der Frühzüge in keiner Relation zum Aufwand, so dass der Verband Region Stuttgart (VRS), der für die Finanzierung und Ausgestaltung der S-Bahn zuständig ist, die Frühanbindung des Flughafens unter der Woche derzeit nicht auf der Liste der umzusetzenden Verbesserungen hat.

82 in 2015 | Leuchtreklame in den Nachstunden abschalten beziehungsweise reduzieren

Leuchtreklame in den Nachstunden abschalten beziehungsweise reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

537
weniger gut: -74
gut: 537
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2015

Es ist fraglich, ob Leuchtreklamen in den späten Abend- und Nachtstunden noch wirkungsvoll sind beziehungsweise ob diese ihre Zielgruppen noch erreichen. Leuchtreklamen sorgen in den Wohn- und Gewerbemischgebieten oftmals für das nächtliche Ausleuchten der umliegenden Wohnungen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn am späten Abend und nachts (zwischen 22.00 Uhr und 06:00 Uhr) Leuchtreklamen generell abgeschaltet werden, sofern das Gewerbe zu dieser Zeit nicht betrieben wird. Ausnahmen sollen möglich sein (zum Beispiel bei Tankstellen). Diese Maßnahme soll des Weiteren eine Reduzierung der Lichtverschmutzung sowie der Energieeinsparung dienen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Grundsatz sind Werbeanlagen, hierunter fällt auch Lichtwerbung, die größer als 1 m² sind, genehmigungsbedürftig. Ausnahmen gibt es z.B. in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten, hier ist Eigenwerbung, die innerhalb einer Höhe bis zu 10 m über dem Gelände angebracht wird, genehmigungsfrei, auch wenn diese größer als 1m² ist.

Vor der Genehmigung einer Werbeanlage prüft das Baurechtsamt, ob baurechtliche Vorgaben (z.B. des Bebauungsplans, der Örtlichen Bauvorschriften), die allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung (Art, Größe, Farbe, Beleuchtung, Gestaltung, Anbringungsort) und sonstige Belange, wie z. B. Verkehrssicherheit, Denkmalschutz, eingehalten sind.

Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Lichtemission könnten die Anforderungen der Stadt bei der Neugenehmigung von Werbeflächen angepasst werden. Damit kann aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden, bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz.

Für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadt Stuttgart werden Verträge mit Betreibern der Werbeanlagen abgeschlossen.

Die Verträge mit den Werbeträgern sind in der Regel auf mindestens 10 Jahre vereinbart. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können die aktuellen Regelungen neu verhandelt werden um zu überprüfen, ob eine zeitweise Abschaltung der Werbeanlagen in der Nacht in Frage kommt.

83 in 2015 | Radwege ausbessern und ausbauen

Radwege ausbessern und ausbauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

536
weniger gut: -112
gut: 536
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2015

In der Stuttgarter Innenstadt und Stuttgart-West gibt es kaum Radwege. Zudem sollten Fahrradstraßen angelegt werden. Außerdem ist der Radweg auf der Theodor-Heuss-Straße lebensgefährlich, hier besteht Handlungsbedarf.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die für den Doppelhaushalt 2016/2017 geplante Fahrradstraße in der Tübinger Straße wurde im letzten Jahr fertiggestellt. Weitere Fahrradstraßen sind in Planung.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Stuttgart gibt es ein mit Verwaltung, Politik und Radforum abgestimmtes Radverkehrskonzept. Hierin ist festgelegt, mit welchen Strategien das Fahrradfahren in Stuttgart gefördert werden kann. Das Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung. Hierin enthalten sind auch die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen und Verbesserungen an bestehenden Radwegen, wie in der Theodor-Heuss Straße.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
84 in 2015 | Spielhallen und Wettbüros limitieren

Spielhallen und Wettbüros limitieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

535
weniger gut: -47
gut: 535
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2015

Hiermit rege ich an, die Spielhallen und Wettbüros die Lizenz entweder sukzessive zu entziehen, jedoch auf keinen Fall in ihrer Gesamtzahl zu erweitern.
Dadurch würde es höchstwahrscheinlich zu einer Stadtbildverbesserung und somit Attraktivitätssteigerung gerade in problematischen Straßen und Vierteln kommen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption. Aktuell liegen für 6 Stadtbezirke Satzungsbeschlüsse (Mitte, Ost, Süd, West, Degerloch, Untertürkheim), für 9 Stadtbezirke Auslegungsbeschlüsse (Zuffenhausen, Feuerbach, Obertürkheim, Wangen, Hedelfingen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Möhringen) und für die übrigen 8 Stadtbezirke Aufstellungsbeschlüsse (Mühlhausen, Münster, Bad Cannstatt, Stammheim, Weilimdorf, Vaihingen, Nord, Botnang) vor. Darüber hinaus werden in einigen Gebieten ohne qualifiziertes Planrecht nach BauGB oder Ortsbausatzung Bebauungsplanverfahren erforderlich, um erstmals die Art der baulichen Nutzung nach BauGB festzusetzen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Planberatungen hat man sich für den Personalerhalt ausgesprochen, damit die Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption weiter erfolgen kann.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Einschränkung und Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache 67/2012) sind in allen 23 Stadtbezirken Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden, um diese Konzeption in verbindliches Recht umzusetzen. Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne haben das Ziel, neue Spielhallen und Wettbüros lediglich jeweils in einem eng umrissenen Gebiet in den funktionsstärkeren Stadtzentren in der City, Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen zuzulassen und im übrigen Stadtgebiet vollständig auszuschließen. Dort, wo die Spielhallen und Wettbüros zugelassen werden sollen (und im Regelfall auch schon heute zulässig sind), sollen sie jedoch merklich beschränkt werden. So sollen sich hier neue Spielhallen und Wettbüros nicht mehr im Erdgeschoss ansiedeln können. Auch ist hier planerisches Ziel, die Zulassung neuer Spielhallen und Wettbüros von der Einhaltung eines Mindestabstandes zu schon betehenden Betrieben abhängig zu machen. Ein stadtweites Verbot von Spielhallen und Wettbüros ist jedoch rechtlich nicht möglich, da es sich jeweils um eine legale Nutzung handelt.

Darüber hinaus greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht, die sich jedoch ausschließlich auf Spielhallen beziehen. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugendfreizeitstätten, etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

85 in 2015 | Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

534
weniger gut: -66
gut: 534
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2015

Stuttgart hat ein großes Problem mit Feinstaub, Autoabgasen, schlechter Luft und Hitze. Die zahlreichen Bäume und Grünflächen helfen die Belastung zu reduzieren, reichen aber nicht aus.

Der Vorschlag:
Neben Bäumen sollten zusätzlich auch (nicht dringende) Rangpflanzen, wie zum Beispiel Efeu, Wein oder ähnliches oder Sträucher und Hecken gepflanzt werden. Die Bepflanzung würde zwischen Autoverkehr (oder den Fahrspuren) und Fußgängern eine lebende grüne Wand ziehen, die die Luft filtert und zusätzlich für ein gutes Klima sorgt.

Die Vorteile:
Die lebende Wand würde ganzjährig die Luft filtern (bis zu 40% Stickoxide und 60% Feinstaub senken, siehe Quelle 1) und entstehendes CO2 in Blätter umwandeln, durch Verdunstung befeuchten und an heißen Tagen kühlen.
Gute Planung verbessert die Luftzirkulation bei erhaltener Sicherheit!
Bessere Luft auch in Straßenschluchten.
Der Verkehr verschwindet hinter einer lebenden grünen Wand.
Die Anwohner hätten eine schöne grüne Aussicht.
Die „Wände“ können künstlerisch geformt werden.
Ökologische Nischen entstehen.

Die Realisierbarkeit:
Bei der Umsetzung greift man kostenschonend auf die schon vorhandene Infrastruktur zurück.
So könnten etwa zur Pflanzung von „Efeu-Wänden“ zwischen den schon vorhandenen Bäumen und Masten/Laternen geeignete Drähte gezogen werden, an denen der Efeu dann klettert.
Für die Wurzeln würden, bei fehlendem Grünstreifen, entweder Platten aus den Gehwegen genommen und in einen kleinen Aushub darunter Pflanzenerde gefüllt - hier bräuchte die Pflanze weniger Pflege -, oder lange schmale Betonblumenkästen aufgestellt werden. Der Platzbedarf wäre mit unter 1 Meter Breite gering. Der Efeu wüchse bis zu einer Höhe von einigen wenigen Metern.
Ebenso könnte man auch hohe Gräser oder kleine Hecken pflanzen oder öffentliche/städtische Fassaden begrünen.

Quelle/Literatur:
1 http://science.orf.at/stories/1701894/
2 http://www.die-gruene-stadt.de/services.aspx

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Pilotstudie Mooswand wurde Ende 2018 abgeschlossen. Es liegen 2 öffentlich zugängliche Endberichte vor (1 biologische Untersuchungen, 1 Untersuchung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung). Im Ergebnis hat die Pilotstudie gezeigt, dass Mooswände als Maßnahme zur Verbesserung der Feinstaubbelastung nicht geeignet sind. Eine Wirkung der Moos wand hinsichtlich der Reduzierung der Feinstaubbelastung konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde der Hinweis einer geringfügigen Reduzierung gefunden, was aber aufgrund von Messunsicherheiten nicht vollständig abgesichert werden konnte. Außerdem zeigte sich in der Pilotstudie der Vitalitätserhalt der Moose als sehr schwierig und sehr aufwendig. Im Ergebnis ist bei der Standortwahl auf für die Moose günstige Umgebungsbedingungen zu achten, was den Einsatz von Mooswänden stark einschränkt.

Stand Dezember 2017:
Die Mooswand wurde im März 2017 auf einer Länge von etwa 100 m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet. Ziel dieser Pilotstudie ist es, die Wirksamkeit der Mooswand sowohl auf die Schadstoffbelastung als auch auf das Stadtklima zu untersuchen.

Nach Fertigstellung der Mooswand wurde im April 2017 mit den Luftschadstoffmessungen im Umfeld der Mooswand sowie mit biologischen Untersuchung zur Eignung und Vitalitätserhaltung der Moose begonnen. Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung werden sowohl direkt an der Mooswand als auch in einiger Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt, um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2017 hin erwartet.

Da die standortbedingten Witterungs- und Umgebungsbedingungen eine Herausforderung für die Moose sind, wird deren Vitalität fortlaufend geprüft und das Bewässerungssystem dahingehend optimiert.

Das Projekt läuft bis Ende März 2018. Bis dahin liegen die abschließenden Berichte zur Eignung der Mooswand zur standortbezogenen Reduzierung der Luftschadstoffbelastung vor.

Stand 2016:
Am 24.11.2016 wurde ein Testelement etwa 50m hinter dem Heinrich-Baumann-Steg (Richtung Bad Cannstatt fahrend) installiert. Ende November erfolgt außerdem der Aufbau einer Messstation für Untersuchungen zur Luftschadstoffbelastungen an der Mooswand. Es werden erste Messungen durchgeführt und verschiedene Moosarten getestet. Die Mooswand wird im kommenden Frühjahr auf einer Länge von 100m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet (stadtauswärts hinter dem Heinrich-Baumann-Steg). Die Messungen werden sowohl an der Mooswand als auch in 100m Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen einer Pilotstudie soll eine Mooswand an der B 14 im Bereich Neckartor errichtet werden, um deren Wirksamkeit zur Reduzierung von Luftschadstoffen wissenschaftlich zu untersuchen. Hierfür wurden insgesamt 388.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgarter Bürgerhaushalt 2015
Betreff: Vorschlag Nr.: 12367, Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima

Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind ein wichtiges Element der Stadtbegrünung und stellen eine das städtische Umfeld aufwertende Ergänzung zu Dachbegrünungen, Straßenraumbegrünungen mit Bäumen und städtischen Grünflächen, wie Parks und Friedhöfen dar. Zahlreiche Studien zeigen, dass diese Begrünungsmaßnahmen zu einer Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität und zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen können. Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind aus thermisch-bioklimatischer Hinsicht insbesondere in versiegelten Innenstadtbereichen wirkungsvoll einsetzbar. Das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart steht Maßnahmen für mehr Fassadenbegrünungen und grünen Hecken im Stadtgebiet aufgeschlossen gegenüber und begrüßt diese.

Insbesondere Fassaden bieten sich angesichts des hohen städtischen Bodenversiegelungsgrades als großflächige Möglichkeit für die Stadtbegrünung an. Grüne Hecken stellen eine gute Alternative zur Straßenraumbegrünung dar wenn Baumpflanzungen nicht möglich sind. Beide Begrünungsmaßnahmen führen zu einer Verbesserung der Stadtgestalt, der Aufenthaltsqualität und des Wohnwerts.

Stadtklimatologisch positiv ist die Abkühlung der Lufttemperatur im nahen Umfeld von Fassadenbegrünungen und grünen Hecken zu bewerten. Diese Abkühlung ist vor allem auf die Verdunstung von Wasser an den Vegetationsoberflächen zurückzuführen. Diese Stadtbegrünungsmaßnahmen tragen somit zur Reduzierung der städtischen Wärmeinsel und zur Pufferung von Klimaextremen bei. Des Weiteren wird durch die Begrünungen bei Starkregenereignissen ein Regenwasserrückhalt gewährleistet, was zur Entlastung von städtischen Kanalisationen beitragen kann.

In den Sommermonaten führt die Verschattung von Gebäudehüllen durch Fassadenbegrünungen zu einem verringerten Wärmeeintrag in die Gebäude und so zu einem langsameren und geringeren Aufwärmen von Innenräumen.

Des Weiteren können Fassadenbegrünungen und grüne Hecken zur Verbesserung der lokalen Luftqualität beitragen. Luftschadstoffe können an den Vegetationsoberflächen abgeschieden werden, was zur Reduzierung der lokalen Belastungen beiträgt. Insbesondere in engen Straßenschluchten, in denen Straßenbegrünungen durch Bäume eine Verringerung der Durchlüftung verursachen und somit zu einer weiteren Erhöhung der Luftschadstoffbelastungen führen können, stellen Fassadenbegrünungen und grüne Hecken eine Alternative zur Reduzierung von Luftschadstoffen dar.

Hinsichtlich des Straßenlärms wirken insbesondere Fassadenbegrünungen über Schallreflexion und -Absorption lärmmindernd und tragen somit ebenfalls zum Wohlbefinden im städtischen Umfeld bei.

Die Stadt Stuttgart ist bemüht den städtischen Grünanteil weiter zu erhöhen. So werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die Bauherren wenn möglich verpflichtet Begrünungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Stadtbegrünung liegt im Zuständigkeitsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamts der Stadt Stuttgart. Allerdings muss die Stadt Stuttgart insbesondere bei Errichtung von Fassadenbegrünungen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen und ist auf den Willen und die Akzeptanz der Gebäudeeigentümer angewiesen. Um die Flächen der Stadtbegrünung zu erweitern, hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Programm zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung in Stuttgart aufgesetzt, mit dem Begrünungen privater Gebäude finanziell mit bis zu 50 % der anfallenden Kosten unterstützt werden können.
Ein zweites Förderprogramm des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung unterstützt das „Urbane Gärtnern“ in der Stadt Stuttgart. Die Stadt Stuttgart hat für beide Förderprogramme zusammen in den Jahren 2014 und 2015 pro Jahr finanzielle Mittel von 200.000 € bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind weitere Fördermittel vorgesehen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler), 916/2015 (FDP)
86 in 2015 | Altes Rathaus und Altes Schulhaus schnell sanieren!

Altes Rathaus und Altes Schulhaus schnell sanieren!

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

533
weniger gut: -83
gut: 533
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2015

Das Historische Ensemble in der Ditzinger Straße ist das Herzstück des Alten Weilimdorfs.
Im Doppelhaushalt 2012/13 wurde für die Sanierung des denkmalgeschützten Alten Rathauses und des Alten Schulhauses von Weilimdorf etwa ein Drittel der Kosten von 790.000,-€ bereit gestellt.
Seither warten die Bürger mit den Vereinen "PRO ALT - WEIL", der Kindergruppe Regenbogen und dem Weilimdorfer Heimatkreis auf die Handwerker und hoffen, dass die, teilweise leer stehenden, Gebäude keinen weiteren Schaden nehmen.
Die Sanierung darf nicht an den Kosten scheitern und sollte daher auch an einem Stück durchgezogen werden. Das noch fehlende Geld sollte möglichst rasch bewilligt werden. In den sanierten Räumen soll es auch, wie früher, ein Trauzimmer und Räume für Vereinssitzungen und Vorträge geben.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Baugenehmigung liegt vor, allerdings sind umfangreiche denkmalschutzbedingte Auflagen enthalten, die geprüft und in die Planung einbezogen werden mussten. Der Baubeginn ist für Juni 2019 vorgesehen. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 18 Monaten ist von einer Fertigstellung im Dezember 2020 auszugehen.

Stand Dezember 2017:
Der ursprüngliche Terminplan konnte nicht gehalten werden. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren hat sich als deutlich aufwändiger erwiesen als bislang angenommen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird bis Ende 2017 gerechnet.

Der Baubeginn ist bis Mitte 2018 vorgesehen. Die endgültige Terminierung kann erst nach Vorliegen der Baugenehmigung erstellt werden.

Stand 2016:
Der Vorprojektbeschluss ist gefasst (GRDrs 725/2016). Die Zustimmung des Bezirksbeirates liegt vor. Die Terminplanung sieht folgende Schritte vor: Baugenehmigung in 01/2017, Baubeschluss in 06/2017, Baubeginn in 07/2017, Bauzeit 14 Monate, Fertigstellung 09/2018.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung und das Nutzungskonzept wurden Mittel in Höhe von 2,231 Millionen Euro bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die bisher vorliegende Planung soll aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen und zusätzlich erkannter Sanierungsnotwendigkeiten überarbeitet und verbessert werden. Inwiefern wieder ein Trauzimmer vorgesehen werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Weilimdorf geklärt. Der Bezirksbeirat Weilimdorf hat in der Sitzung am 18.02.2015 mehrheitlich beantragt, auf der Basis der vorgestellten überarbeiteten Pläne und Datenblätter ein neues Baugesuch zu erstellen. Der Bezirksbeirat hat dieses Vorhaben (Sicherung des 1. Bauabschnittes) auf Platz 3 der Investitionsvorschläge für den Doppelhaushalt 2016/2017 gestellt. Für die vollständige Sanierung beider Gebäude, insbesondere zur Erfüllung der denkmalrechtlichen Anforderungen und bei Erhaltung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. wären nach dem bisherigen Stand Investitionskosten in Höhe von 2,6 Mio. € erforderlich. Für einen ersten Bauabschnitt -Sanierung des ehemaligen Schulhauses (Ditzinger Straße 3) zur dauerhaften Unterbringung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. mit Herstellung der Fluchtwege und Anpassung der Gebäudetechnik- wurden Baukosten in Höhe von 1,405 Mio. € ermittelt. Im Stadthaushalt sind für die Baumaßnahme bisher 789.000 € veranschlagt. Eine Aussage zum zügigen Beginn der Sanierung kann erst nach Klärung einer weiteren Mittelbereitstellung erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
513/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
602/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat stimmt dem Vorschlag bei 5 Gegenstimmen mit 11 Stimmen mehrheitlich zu.

87 in 2015 | WC am Grillplatz im unteren Schlossgarten sanieren

WC am Grillplatz im unteren Schlossgarten sanieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -39
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2015

Wer im Schlossgarten schon einmal ein dringendes Bedürfnis hatte, der weiß dass es nur drei Möglichkeiten gibt. Als unerwünschter weil nicht zahlender Gast im Café Nil, beim Grillplatz und dann wieder an der Haltestelle Mineralbäder. Letztere beiden sind unter aller Kanone, allerletzter auch eher geschlossen.

Das themengebende WC am Kiosk beim Grillplatz ist meist nur für extrem hartgesottene Menschen, idealerweise in Schutzanzügen, geeignet. Was ich da schon sehen, riechen und ertragen musste, spottet jeglicher Beschreibung! Gerne würde ich dafür etwas zahlen, wenn es dafür nur wenigstens nicht so zugemüllt und verdreckt wäre, wenn man danach keine Ganzkörperdesinfektion nötig hätte!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundstückseigentümer der Schlossgartenanlage ist das Land Baden-Württemberg. Das WC am Grillplatz ist ebenfalls eine Anlage des Landes. Für eine Sanierung ist deshalb die Stadtverwaltung nicht zuständig.

Der Pavillon Schwanenplatz 10 an der Haltestelle Mineralbäder wurde anlässlich der Bundesgartenschau 1977 errichtet. Das Gebäude wurde samt Freibereich an die Fa. Dinkelacker-Schwaben Bräu GmbH & Co. KG (kurz Dinkelacker) zum Betrieb einer Gaststätte vermietet. Aufgrund von Schäden an der Dachabdichtung und der daraus resultierenden Folgeschäden war ein Gaststättenbetrieb ohne umfangreiche Sanierungsarbeiten nicht mehr möglich. Die in dem Pavillon befindliche öffentliche Toilettenanlage, die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betrieben wird und aufgrund des Wasserschadens ebenfalls nicht mehr funktionsfähig ist, ist daher geschlossen. Zudem entspricht sie nicht mehr dem aktuellen Standard. Eine Komplettsanierung ist erforderlich. Diese ist aber nur in Verbindung der Pavillonsanierung machbar.

Da der Standort sich für eine Gastronomie sehr gut eignet, wollte Dinkelacker an der seitherigen Nutzung festhalten. Dinkelacker war bereit, die Sanierung (samt Toilettenanlage, die jedoch in Absprache mit AWS) auf eigene Kosten durchzuführen, falls ein längerfristiges Nutzungsrecht für das Gebäude samt Außenbereich von der Stadt in Aussicht gestellt wird.

Nach intensiver interner Abstimmung und längeren Verhandlungen durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen mit der Fa. Dinkelacker-Schwaben Bräu GmbH & Co. KG konnte Anfang 2015 das Dauernutzungsrecht über den Pavillon am Schwanenplatz 10 notariell beurkundet werden. Sobald die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, wird auch die Toilettenanlage wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags mehrheitlich als wünschenswert.
Der Bezirksbeirat weist darauf hin, dass die Zuständigkeit beim Land liegt.

88 in 2015 | Pflegekräfte besser bezahlen

Pflegekräfte besser bezahlen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Senioren
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -43
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2015

Menschen, die bei der Pflege bzw. Betreuung von alten oder pflegebedürftigen oder demenziell erkrankten Menschen beschäftigt sind, müssten deutlich besser für ihre Arbeit entlohnt werden. Warum wird die Arbeit am Fließband besser bezahlt als die Arbeit mit z.B. demenziell erkrankten Menschen?

Stuttgart könnte sich hier einen guten Ruf einholen - analog zu dem Motto "kinderfreundliche Stadt".

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Pflegerinnen und Pfleger leisten mit der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die Stadtverwaltung hat auch und gerade hier ein hohes Interesse, den Bürgerinnen und Bürgern qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Dabei kommt es der Stadtverwaltung nicht auf das Sparen an. Dies lässt sich z. B. daran ablesen, dass im Bereich des Eigenbetriebs Leben und Wohnen in bestimmten Fällen vom Tarifvertrag abgewichen wird. So werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich übertarifliche Zulagen für bestimmte Tätigkeiten oder übertarifliche Eingruppierungen für Funktionsträger bezahlt. Beispielhaft ist zu erwähnen, dass viele Pflegedienstleitungen in eine Entgeltgruppe eingestellt werden, die über dem Tarif liegt. Auch gewähren wir unseren Fachkräften bei der Übernahme nach der Ausbildung übertariflich die Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe - und nicht Stufe 1, wie eigentlich vom Tarifvertrag vorgesehen. Ferner wird freiwillig eine sogenannte Mentorenzulage bezahlt, wenn eine Fachkraft Altenpflegeschüler/-innen ausbildet. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.

Die Stadt setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine angemessene Bezahlung ein. Sieht man von oben genannten Abweichungen ab, ist die Verwaltung aber trotz allem an die Tarifabschlüsse gebunden. Im Pflegebereich gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen, über den derzeit nicht verhandelt wird – anders als bei den Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes. Hier hat und wird sich die Stadt schon aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes für adäquate Tarifabschlüsse im Pflegebereich einsetzen. Dafür wird die Stadt ihren Einfluss geltend machen, damit über den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg, der Mitglied in der verhandlungsführenden Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber ist, faire und angemessene Lösungen erzielt werden können.

89 in 2015 | Café am Marktplatz eröffnen

Café am Marktplatz eröffnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Wirtschaft
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

532
weniger gut: -79
gut: 532
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2015

Es fehlen definitiv 1 oder 2 Cafés am Marktplatz in Stuttgart, seitdem das Café Scholz Weg ist. Ich kenne keine Stadt, in der es am zentralen Marktplatz kein Café gibt!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Aktivierung von privaten Erdgeschosszonen für Gastronomienutzung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Trotzdem ist die Belebung des Marktplatzes mittels einer gastronomischen Nutzung ein städtebauliches Ziel. Die Mietpreise in den angrenzenden privaten Erdgeschosszonen liegen allerdings in einer Höhe, die von einem Cafebetrieb wahrscheinlich nicht erwirtschaftet werden können. Hierauf kann die Stadt keinen Einfluss nehmen. Die Außenbewirtschaftung des Ratskellers kann zu einer Belebung nur bedingt beitragen, da diese Terrassenfläche ganztägig verschattet ist und daher nur an sehr warmen Tagen vom Publikum angenommen wird.

Die Verwaltung wird den Vorschlag aufgreifen und die Möglichkeiten einer gastronomischen Belebung des Platzes prüfen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte hält den Vorschlag einstimmig für wünschenswert; die Umsetzung ist aber eine private Frage.

90 in 2015 | Kostenlosen Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer anbieten

Kostenlosen Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer anbieten

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

530
weniger gut: -123
gut: 530
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2015

Kostenloser Unterricht in der deutschen Sprache für alle Zuwanderer, (inklusive Flüchtlinge, Asylbewerber und so weiter) jeder Nationalität, jeden Geschlechts und jeden Alters.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Flüchtlinge, ALG-II-Bezieher und Geringverdiener sind in der Regel von den Kurskosten befreit und bezahlen lediglich die Lehrmaterialien selbst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Sprachkurse werden in ausreichendem Umfang im Rahmen des regulären Systems in bisheriger Form angeboten.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration und eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg ins Arbeitsleben. Daher wird, wie in dem Antrag 13088 gefordert, der Sprachförderung in Stuttgart seit vielen Jahren ein hoher Stellenwert beigemessen.

Unter Federführung der Abteilung Integration haben sich bereits 2005 die relevanten Akteure in diesem Bereich (Sprachkursträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsdienste, Clearingstelle, Ausländerbehörde, JobCenter, Agentur für Arbeit) in einem Netzwerk zusammen geschlossen. In Stuttgart gibt es ein gutes Angebot von Kursen für unterschiedliche Zielgruppen und Bedarfe: Alphabetisierungskurse, Städtische Deutschkurse, Mama lernt Deutsch-Kurse mit Kinderbetreuung, Bundes-Integrationskurse, Kurse für Jugendliche oder für Ältere, Teilzeitkurse ebenso wie Intensivkurse. Die Kurse sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Auch in Weilimdorf und den angrenzenden Stadtbezirken finden Kurse statt.

Der Bund finanziert seit 2005 Integrationskurse mit 660 – 960 Stunden, an denen alle Migranten mit einem dauerhaften Aufenthalt teilnehmen können. Die Kurse werden sehr gut angenommen, pro Jahr bieten 15 Sprachkursträger ca. 180 Integrationskurse in Stuttgart an. Die Eigenbeteiligung beträgt 1,20 € pro Unterrichtsstunde, eine Kostenbefreiung ist für Arbeitslose oder Geringverdiener möglich.

Ergänzend zu den Integrationskursen finanziert Stuttgart aus kommunalen und Landesmitteln Deutschkurse für Personen, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben, wie z.B. noch nicht anerkannte Asylbewerber. Flüchtlinge erhalten in Stuttgart einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden und können freiwillig Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen und großem Interesse am Deutschlernen wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet, im ersten Halbjahr 2015 werden ca.50 städtische Kurse à 100 Unterrichtsstunden angeboten. Ein weiterer Ausbau ist geplant, denn das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, den Kommunen noch in 2015 zusätzliche Mittel für Grund- und Aufbaukurse für Flüchtlinge zu bewilligen.

Im Anschluss an die städtischen Deutschkurse oder die Integrationskurse können berufsbezogene Deutschkurse besucht werden. Diese Kurse aus dem ESF-BAMF-Programm werden unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, vom Trägernetzwerk „Sprache und Beruf, das bereits seit 2001 besteht, umgesetzt. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Auch Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt können teilnehmen. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sowie für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die berufsorientierten Kurse kostenlos. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant.

Die städtischen Deutschkurse sowie die Bundesintegrationskurse sind in der Regel nicht kostenlos, im Vergleich zu nicht subventionierten Deutschkursen privater Sprachschulen jedoch kostengünstig. Der Großteil der Migranten ist bereit und in der Lage, eine Eigenbeteiligung für qualifizierte Deutschkurse zu bezahlen. In allen Programmen sind Arbeitslose, Geringverdiener und Flüchtlinge von den Kosten befreit oder bezahlen lediglich eine Anmeldegebühr von 20 – 25 € pro Kurs. Bei kostenlosen Angeboten wurde die Erfahrung gemacht, dass die Kurse oftmals unregelmäßig besucht werden bzw. öfters der Kurs gewechselt wird. Die Eigenbeteiligung fördert die Verbindlichkeit. Auch Anreizsysteme haben sich bewährt, so z.B. bei den Integrationskursen. Dort wird Teilnehmern nach erfolgreichem Abschluss 50 % des bezahlten Teilnehmerbeitrags zurückerstattet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat stimmt dem Vorschlag bei 1 Gegenstimme mit 15 Stimmen mehrheitlich zu.

91 in 2015 | Abschied nehmen von großen Einkaufszentren - statt dessen Förderung der Nahversorgung

Abschied nehmen von großen Einkaufszentren - statt dessen Förderung der Nahversorgung

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wirtschaft
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

528
weniger gut: -84
gut: 528
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2015

Milaneo - Gerber - Dorotheenviertel - ein Einkaufszentrum reiht sich an das andere und in es stehen bereits wieder vorher in den höchsten Tönen gelobte "Einkaufstempel" halb leer, wie der Königsbau oder das Caree an der Tübunger Straße, das fast ein Jahr lang leer stand. Der alteingesessene Fachhandel dagegen stirbt langsam aus. Kleinere inhabergeführte Läden können sich die horrenten Mieten nicht leisten und geben auf und in vielen Stadtteilen gibt es nicht einmal einen Lebensmittelladen. Die Stadtverwaltung sollte jeden Gestaltungsspielraum nutzen um diesen Konzentrationsprozess aufzuhalten. Die Innenstadt hat kaum mehr ein eigenenes Flair, die Einkaufszentren könnten überall und nirgendwo sein. Es geht um das Leben in einer lebenswerten Stadt, Stuttgart ist nicht nur zum Einkaufen da.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mehrere Stuttgarter Stadtteilzentren weisen erhebliche funktionale Defizite und Trading-Down-Prozesse auf. In 2016/17 wurden deshalb für ausgewählte Stadtteilzentren ortsspezifische Handlungskonzepte STADTTEILZENTREN KONKRET sowie Schlüsselmaßnahmen entwickelt und mit den Akteuren vor Ort abgestimmt. Sie bezogen sich auf die Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen der vorgeschlagenen Handlungskonzepte hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/19 einen kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 2,7 Mio. € eingerichtet. Im Juni 2018 haben die berührten Stadtbezirke über die Auswahl der Maßnahmen des Investitionsfonds beschlossen.

Stand Dezember 2017:
Die Entwicklung eines gemeinnützigen Lebensmittelladens "Bonusmarktes light" am Hubertusplatz im Stadtteil Wolfbusch des Stadtbezirks Weilimdorf konnte durch die Bonus gGmbH mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG erfolgreich entwickelt werden. Ende Oktober 2017 ist der Markt eröffnet worden. Der Laden schließt eine große Nahversorgungslücke und ermöglicht die fußläufige Versorgung mit Lebensmitteln. Er hat zudem eine wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Dimension.

Stand 2016:
Zur Umsetzung der in der Untersuchung "NAHVERSORGUNG KONKRET - Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung" formulierten örtlichen Handlungskonzepte wurden diverse Maßnahmen identifiziert und mit Finanzmitteln ausgestattet, um die Nahversorgung in strukturell unterversorgten Stadtteilen und Wohngebieten zu verbessern bzw. noch vorhandene Versorgungsansätze zu sichern und aufrechtzuerhalten. U.a. stimmt der Gemeinderat der Gewährung eines einmaligen Projektkostenzuschusses für den "Bonusmarkt light" im Stadtteil Wolfbusch an die Bonus gGmbH zu. Neben diesem Einrichtungszuschuss für den geplanten Bonusmarkt am Hubertusplatz 2 werden weitere Mittel zur Umsetzung örtlicher Handlungskonzepte beschlossen, so bspw. ein Zuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen (Ladeneinrichtung) für den gemeinnützigen Bio-Lebensmittelladen Plattsalat im Hallschlag (Sparrhärmlingweg 41) oder Beratungsleistungen für kleinflächige inhabergeführte Lebensmittelbetriebe, die zum Erhalt der bestehenden Betriebe und der Nahversorgung im Quartier beitragen sollen. Hingegen haben die unterstützenden Aktivitäten zur Nahversorgung im Stadtteil Dachswaldsiedlung mit der Ansiedlung eines kleinen Wochenmarktes nur begrenzt Erfolg gehabt. Die dreimonatige Pilotphase von September bis November 2016 wird jetzt aufgrund der zu geringen Kundenfrequenz nicht verlängert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umsetzung eines Handlungskonzeptes Nahversorgung wurden Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat 70.000 Euro für einen Einrichtungszuschuss für einen Bonusmarkt in Weilimdorf vorgesehen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Einzelhandelsstandort Stuttgart ist nach wie vor hoch attraktiv und profitiert von der Vielfalt und Breite unterschiedlichster Versorgungsangebote und von der hohen Freizeitqualität im Zentrum der Stadt. In der Kritik stehen derzeit die größeren Neuansiedlungen im Einzelhandelsbereich in der Innenstadt, die als ein Grund dafür angesehen werden, das der alteingesessene Fachhandel und die kleineren inhabergeführten Läden in den Nebenlagen ins wirtschaftliche Abseits geraten.

Die Ansiedlung des MILANEO am Mailänder Platz wird in Stuttgart durchaus kontrovers diskutiert, dennoch erfährt gerade das MILANEO bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und Einpendlern aus der Region großen Zuspruch. Die neuen Einkaufszentren - Das Gerber und das künftige (im Bau befindliche) DorotheenQuartier - kann man hingegen als gelungene „funktionale Stadtreparatur“ im Gefüge der Einkaufsinnenstadt bezeichnen sowie als sinnvolle Ergänzungen schon bestehender vielgestaltiger Einkaufsquartiere in der Innenstadt, die in die jeweiligen Umfelder ausstrahlen (werden). Der Handel entwickelt sich weiter, und damit die jeweiligen Quartiere. Stadt steht nun einmal nicht still.

Es ist nicht die Absicht der Landeshauptstadt, weitere größere Einkaufszentren anzusiedeln und zu etablieren. Eine weitere Erhöhung der Einzelhandelsfläche wird auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels als problematisch angesehen.

Die Stärkung und Steuerung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt sowie der Gesamtstadt wird auf der Grundlage eines funktionierenden gesamtstädtischen Einzel-handels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart vorgenommen, das der Gemeinderat 2008 beschlossen hat. Zur Verbesserung der teils defizitären Nahversorgungssituation in einzelnen peripheren Stadtteilen und Wohnquartieren wurde 2014 eine Untersuchung NAHVERSORGUNG KONKRET beauftragt, die stadtteil- und quartiersbezogene Handlungskonzepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Angeboten zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung an nichtversorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet beinhaltet). Die Ergebnisse werden zeitnah im Frühjahr/Sommer 2015 in den politischen Gremien beraten.

In nahezu allen Stadtbezirken ist ein bei der städtischen Wirtschaftsförderung angesiedeltes Stadtteilmanagement aktiv, das die ortsansässigen Händler und Gewerbetreibenden nach besten Kräften unterstützt.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015, 114/2015
92 in 2015 | Krankenhauskeime vermeiden - Putzkräfte schulen

Krankenhauskeime vermeiden - Putzkräfte schulen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Gesundheit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

527
weniger gut: -41
gut: 527
Meine Stimme: keine
Platz: 
92
in: 
2015

Die Verbreitung der Keime ist aufgrund der Sparmaßnahmen explodiert. Jede Raumpflegerin muss wissen, wie was zu putzen ist. Es ist unverantwortlich Billigkräfte einzustellen, die nicht richtig geschult werden. Jedes Krankenzimmer mit dem gleichen Lappen zu wischen, den Boden mit dem gleichen Wasser. Das Waschbecken mit dem gleichen Tuch wie den Nachttisch? Wer wundert sich da, dass die Keime sich verbreiten wie Unkraut. Das hat mit Sparmaßnahme nichts zu tun. Das ist im Krankenhaus ein Sparposten, aber für die Familien die Ihre Angehörigen dadurch verlieren eine Katastrophe - ganz zu Schweigen von den Kosten für die Krankenkassen. Beiträge!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart - hier speziell ihr Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart - ist ein verantwortungsvoller Arbeitgeber. Die Unterstellung, Billigkräfte einzustellen, wird zurückgewiesen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reinigungsdienstes im Klinikum Stuttgart sind tariflich - mit Zusatzversorgung - bezahlte Kräfte.
Das Klinikum hat eine in Vollzeit beschäftigte Schulungsreferentin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reinigungsdienstes. Diese schult alle Kräfte regelmäßig, im Einzelfall auch nach Bedarf. Alle Reinigungsprozesse sind schriftlich hinterlegt und entsprechen dem notwendigen hygienischen Standard. Herr Prof. Trautmann vom hauseigenen Institut für Krankenhaushygiene sorgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen durchgängigen Hygienestandard auf höchstem Niveau. Hierzu gibt es sogar regelmäßige Jour-fixe zwischen Reinigung und Hygiene. Die im Vorschlag 12194 erwähnten Vorgehensweisen entsprechen also absolut nicht den Standards im Klinikum Stuttgart, werden so weder geschult noch ausgeführt. Sollten abweichende Handlungen beobachtet werden, ist die Klinikumsleitung für Hinweise dankbar.

93 in 2015 | Hundekottütenbehälter in der Nähe von Spielplätzen aufstellen

Hundekottütenbehälter in der Nähe von Spielplätzen aufstellen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

527
weniger gut: -58
gut: 527
Meine Stimme: keine
Platz: 
93
in: 
2015

Auf einigen Spielplätzen - nicht auf allen (zum Beispiel nicht in der Hamletstraße) stehen Informationsschilder, dass Hunde nicht auf Spielplätzen erlaubt sind. Zumindest wenn die Spielplätze von Kindern nicht benutzt werden (auch in Ermangelung von Freiflächen für Hunde) sind jedoch sehr viele Hunde dort unterwegs (zum Beispiel Othellostr) und die Wiese ist entsprechend verk****.

Ebenso oder vor allem die kleineren städtischen Grünflächen in der Nähe des Spielplatzes. Um die Tretminen zu minimieren und die Nervenkostüme von Eltern und Hundebesitzern in Zaum zu halten, schlage ich vor einen Hundekottütenbehälter in der Nähe (nicht auf dem Spielplatz - damit es nicht wie eine Freigabe aussieht) jeden Spielplatzes aufzustellen, damit eine notwendige Entfernung des Hundekots zumindest möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundsätzlich ist nach der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung (StrAnlPoVO) § 6 (3) Nr.1 das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen in ganz Stuttgart untersagt.
Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind nach § 6 (4) der StrAnlPoVO durch den Hundehalter zu entfernen.
Zuwiderhandlungen stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für die Beseitigung von Hundekot empfiehlt sich beispielsweise die Verwendung von Hundekotbeuteln/Hundetüten, welche im Handel erhältlich sind. Um die Hundehalter dabei zusätzlich zu unterstützen - etwa, wenn man eigene Tüten vergessen hat - werden an zahlreichen Stellen Hundetütenspender betrieben. Diese wurden meist in direkter Abstimmung mit den Hundehaltern platziert und werden von Paten mit von der Stadt zur Verfügung gestellten Tüten bestückt.
Dieser freiwillige, partnerschaftliche Service stellt einerseits einen großen Verwaltungsaufwand dar, andererseits lassen sich Probleme leider oft auch auf diese Weise nicht abstellen. Daher werden neue Hundetütenspender nur noch an besonderen, hochfrequentierten Stellen aufgestellt, wenn sich ein Pate dafür findet.
Eine grundsätzliche Aufstellung von Hundetütenspendern an jedem Spielplatz ist aus den genannten Gründen also nicht sinnvoll. Für Hinweise und eine Einzelfallprüfung für eine bestimmte Fläche können sich engagierte Bürger an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wenden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Antrag ist für den Stadtbezirk relevant.

94 in 2015 | Baumaßnahme Brandschutz des Fernsehturms fertigstellen

Baumaßnahme Brandschutz des Fernsehturms fertigstellen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -38
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
94
in: 
2015

Sehr enttäuscht bin ich von den Verantwortlichen bei den Brandschutzmaßnahmen unseres Fernsehturms. Als Bürger meiner Heimatstadt ist es für mich unerträglich, dass in einer so wichtigen Baumaßnahme, so schleppend gearbeitet wird. Hier wäre es mindestens so wichtig gewesen, dass man das Wahrzeichen der Stadt Stuttgart schnellstens wieder herstellt und den Besuchern von Stuttgart zeigen kann. Viele Gäste sind doch sehr enttäuscht, dass der Fernsehturm immer noch geschlossen ist.
Ich denke, dass es den Verantwortlichen gut zu Gesicht gestanden wäre, sich in dieser Angelegenheit etwas mehr zu engagieren.

Ein Kompliment an die Planer und Baufirmen für die Punktlandung im Gazi-Stadion auf der Waldau. Neun Monate Umbauzeit genau eingehalten. Wenn das bei den geplanten Kosten auch so bleiben würde, wäre das auch super.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Fernsehturm wurde Ende Januar 2016 wieder eröffnet. Die Kosten für den Brandschutz hat der SWR getragen, wobei sich die Landeshauptstadt Stuttgart daran beteiligt hat.
umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart hat die Baugenehmigung zum Umbau des Fernsehturms für öffentliche Veranstaltungen mit den dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im September 2014 erteilt. Vorausgegangen war die sehr zeitintensive Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes mit dem SWR, dem von ihm beauftragten Brandschutzsachverständigen und der Stuttgart Branddirektion. Die Ausarbeitung des Konzepts wurde mit hoher Priorität durch die städtischen Ämter unterstützt.

Seit der Genehmigung ist der SWR als Eigentümer des Fernsehturm mit der Umsetzung der Baumaßnahmen beschäftigt. Aufgrund der ungünstigen und sehr engen Raumgeometrie innerhalb des Fernsehturms sind die Baumaßnahmen aufwändig. Während andere Fernsehtürme in Deutschland aufgrund der prekären Rettungswege weiterhin geschlossen bleiben, kann das Stuttgarter Wahrzeichen nach dem Abschluss der Maßnahmen wiedereröffnet und sicher genutzt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung.

95 in 2015 | Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe instandsetzen

Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe instandsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -42
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
95
in: 
2015

Die einmalige topographische Lage Stuttgarts ist ein Alleinstellungsmerkmal. Die Einbettung der Stadt in den Talkessel ist nur von entsprechend gepflegten Aussichtspunkten zu genießen. Die beiden alten und wunderschönen Aussichtspunkte Uhlandshöhe und Geroksruhe bieten hervorragende Ausblicke in die Innenstadt und ins Neckartal, wenn sie denn ordentlich freigeschnitten und gepflegt würden. Das ist leider nicht der Fall, wohl auch weil die Geldmittel fehlen.

Kluge Stadtpolitik schaut nicht immer nur eifrig nach dem neuen, sondern kümmert sich auch solide um das, was man schon hat und pflegt das Erbe früherer Generationen. Es muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, diese Grünanlagen zu pflegen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Anträge auf zusätzliche Mittelbereitstellung für die Unterhaltung von Bäumen wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Für die Unterhaltung aller Grünanlagen wurden insg. je 500.000 Euro in 2016/2017 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme wäre ggf. im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu realisieren, steht da jedoch im Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Sanierung der Grünanlage Uhlandshöhe und ihrer Aussichtsplätze wurde gemeinsam mit dem Verschönerungsverein zum 150. Todestag Ludwig Uhlands im Jahr 2012 begonnen. Es wurden unter anderem die wichtigsten Sichtachsen freigeschnitten.

Die Grünanlage Geroksruhe ist im Rahmen unseres Sanierungsprogrammes für Grünflächen ein vorrangiges Vorhaben, das für 2016 geplant ist.

Die erforderlichen Geldmittel in Höhe von ca. 40.000 € werden zum Haushalt 2016/2017 beantragt. Sollten die Mittlen nicht zusätzlich bereitgestellt werden, müsste die Maßnahme, unter Zurückstellung anderer Vorhaben, aus dem vorhandenen Budget finanziert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
586/2015 (SPD), 663/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 876/2015 (AfD), 937/2015 (FDP), 968/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags einstimmig als wünschenswert.

96 in 2015 | Rolltreppe oder Aufzug an der Haltestelle Universität täglich nutzbar machen

Rolltreppe oder Aufzug an der Haltestelle Universität täglich nutzbar machen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -52
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
96
in: 
2015

Viele Rolltreppen der Stadt Stuttgart funktionieren regelmäßig nicht. Auffallend an der Haltestelle Universität. Wie kommt ein Mensch mit Handycap, mit Kinderwagen oder mit Fahrrad drei Stockwerke nach oben?

Die Rolltreppen sollten täglich funktionieren und zwar alle! Realität ist bis jetzt: Die Rolltreppen oder Aufzüge funktionieren nur unregelmäßig - eine Rolltreppe funktioniert generell nicht! Unbedingt Abhilfe schaffen!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Fahrtreppen in der Station Universität werden normgerecht inspiziert und gewartet. Es besteht eine vertragliche Regelung mit einem zertifizierten Instandhalter. Zusätzlich werden die Fahrtreppen werktäglich begangen und stehende Fahrtreppen nach Möglichkeit in Betrieb genommen. Dies geschieht bei einer Mehrzahl der stehenden Fahrtreppen. In der Station Universität ist insbesondere die häufige Nutzung (Missbrauch?) des Nothalts zu beobachten.

Bezirksbeiratshinweis: 

Ein barrierefreier Zugang zur S-Bahn Haltestelle ist unbedingt erforderlich. Barrierefreiheit ist für den gesamten Stadtbezirk ein wichtiges Thema.