Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2015

37 in 2015 | Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

588
weniger gut: -96
gut: 588
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2015

Die Bewohner der äußeren Stadt müssen für die öffentlichen Verkehrsmittel mehr bezahlen. Daher fahren diese mit dem Auto in die Stadt und tragen zur Feinstaubbelastung bei. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) muss eine Einzonenregelung für den gesamten Raum Stuttgarts einrichten.

Das regt viele Bürger dazu an, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und schont die Umwelt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Unabhängig davon wird beim VVS über eine Reduzierung der Tarifzonen nachgedacht.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

38 in 2015 | Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

577
weniger gut: -131
gut: 577
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2015

Das überaus erfolgreiche Theaterhaus birst in Technik-und Ausstattungsplätzen aus allen Nähten (Probenräume derzeit am Löwentor befristet angemietet).

Es könnte von der notwendigen und geplanten baulichen Lärmschutzmaßnahme im Vorfeld der 2016 beginnenden großen Wohnbebauung (80 Meter hinter dem derzeitigen Haus) räumlich und sächlich sehr profitieren. Dazu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Dem Gemeinderat wird noch im Februar 2019 eine Vorlage zum Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart zur Beschlussfassung vorgelegt (GRDrs 1044/2018). Damit wird von der Weiterentwicklung des Planungskonzepts Kenntnis genommen, dem aktualisierten Raumprogramm zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung als hochbaulicher Planungswettbewerb beauftragt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen, Planungsbeginn wäre dann im Herbst 2019.

Stand Dezember 2017:
Nachdem die Grundlagen ermittelt und die verschiedenen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geklärt sind, kann nunmehr zeitnah dem Gemeinderat die Vorlage zur Auslobung des Realisierungswettbewerbs vorgelegt werden. Dabei wird das beschlossene Raumprogramm (GRDrs 1334/2015) zu Grunde gelegt.

Stand 2016:
Zur Vorbereitung eines Planungswettbewerbs werden derzeit die Grundlagen ermittelt (unter anderem das Raumprogramm, städtebauliche Rahmenbedingungen, vorbereitende Untersuchungen).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für den Erweiterungsbau des Theaterhauses insgesamt 1,5 Millionen Euro Planungsmittel beschlossen und die Verwaltung wird mit der planerischen Weiterentwicklung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus hat sich seit seinen Anfängen Mitte der 80er Jahre in Stuttgart-Wangen zu einem Flaggschiff des Stuttgarter Kulturlebens entwickelt. Die Zahl der Besucher hat sich seit dem Umzug von Wangen auf den Pragsattel auf rund 300.000 Besucher pro Jahr verdreifacht. Auf dem Pragsattel finden jährlich 850 bis 900 Veranstaltungen statt. In den vielen Jahren hat das Haus eine Reihe von Auszeichnungen und Preise erhalten, zuletzt das international vielbeachtete Tanzensemble Gauthier Dance, das seit 2009 fester und erfolgreicher Bestandteil des Theaterhauses ist.

Aufgrund des Flächenangebots der Rheinstahlhalle und der äußeren Rahmenbedingungen ist das Theaterhaus mittlerweile an eine Grenze gestoßen. Nach den vorliegenden Gutachten übersteigt der vom Theaterhausbetrieb ausgehende Lärm in den Abend- und Nachtstunden im Blick auf die in der Nachbarschaft geplante Wohnbebauung die geltenden Grenzwerte. Hinzu kommt die Parksituation im Zusammenhang mit der Bebauung eines Parkplatzes in der Maybachstraße, mit dem der Wegfall von über 200 Stellplätzen verbunden ist. Schließlich zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass das Theaterhaus vor sechs Jahren am Löwentor in einer Gewerbeimmobilie auf insgesamt 1.600 qm ein Probezentrum eingerichtet hat, in dem Probeflächen für den Tanz und das Schauspiel sowie Flächen für das umfangreiche Kulissenlager untergebracht sind. Der Eigentümer hat verbindlich erklärt, dass der Mietvertrag für dieses Objekt 2018 enden wird.

Um die Funktionsfähigkeit des Theaterhauses zu sichern und dem Haus eine gewisse Entwicklung zu ermöglichen, wird vom Theaterhausverein und der Stiftung Theaterhaus in Abstimmung mit der Verwaltung derzeit ein Planungskonzept erarbeitet.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1334/2015
39 in 2015 | Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -74
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2015

Energie- und Wasserversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge einer Kommune.
Damit darf kein Profit gemacht werden. Die Stadtwerke Stuttgart sollen mehr gefördert werden, zum Beispiel dadurch, dass alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag mit der Nr. 12752 enthält Anregungen für die Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart. Es sollen alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und wird unter den Begriff der „Daseinsvorsorge“
eingeordnet. Im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit kann die Kommune bei der Energie- und Wasserversorgung wirtschaftlich tätig werden (§ 102 Abs. 2 Nr. 3GemO). Gemäß § 102 Abs. 3 GemO soll ein wirtschaftliches Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Somit ist die Aussage des Antragstellers, dass kein Profit erwirtschaftet werden darf, so nicht zutreffend.

Zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme hat die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen durchgeführt. Aus diesem Verfahren hat am 13.3.2014 der Gemeinderat in Stuttgart die Konzessionen für das Stuttgarter Strom- und Gasnetz bis zum Jahr 2034 an eine Kooperation aus einer Tochter der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG), die so genannte SWS Netzinfrastruktur GmbH, vergeben. An der neu gegründeten SWS Netzinfrastruktur GmbH sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 74,9 % beteiligt.

Eine In-House-Vergabe für den Strombezug von städtischen Liegenschaften an die SWS Vertrieb GmbH war nicht möglich, da die Netzkauf EWS eG zu 40 % an der SWS Vertrieb GmbH beteiligt ist. Ähnlich wie bei der Konzessionsvergabeverfahren ist auch der Strombezug von städtischen Liegenschaften auszuschreiben. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses erhielt die EnBW Vertrieb GmbH den Zuschlag.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird von der Verwaltung weiterhin intensiv verfolgt.

40 in 2015 | Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -91
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2015

Wir nutzen sehr gerne die Stadtbahn, um von Feuerbach in die Wilhelma zu kommen. Doch 11€ für die Hin-und Rückfahrt ist einfach zu viel. Mit einem Familientagesticket für weniger als 10€ wären mehr Familien bereit, das Auto für Ausflüge innerhalb des Stadtgebietes stehenzulassen.

Der Vorschlag könnte kostenneutral sein, da die Stadtbahnen zu den Familienausflugszeiten in der Regel eh nicht voll ausgelastet sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zunächst einmal erfolgt der Hinweis, dass Kinder unter 6 Jahren im VVS unentgeltlich befördert werden. Im Weiteren benötigen Inhaber des Scool-Abos kein zusätzliches Ticket zur Fahrt in die Wilhelma, da das Scool-Abo zeitlich uneingeschränkt auch für Freizeitfahrten im gesamten VVS-Gebiet genutzt werden kann. Der Rabatt beim KinderTicket beträgt 50 % oder mehr. Insoweit kann dem VVS-Tarif Kinder- und Familienfreundlichkeit attestiert werden.

Der VVS bietet für Familien und Kleingruppen GruppenTagesTickets in drei Ausführungen an. Bei max. Ausnutzung der Tickets mit fünf Personen ergeben sich pro Person sehr günstige Preise:

• 1 – 2 Zonen: 11,50 Euro = 2,30 Euro/Person
• 3 – 4 Zonen: 16,10 Euro = 3,22 Euro/Person
• Gesamtes Netz: 19,00 Euro = 3,80 Euro/Person

Nimmt man bei einem Ausflug innerhalb Stuttgarts noch die mehr oder weniger zwangsläufig anfallenden Parkgebühren hinzu, wird die Fahrt mit Bus und Bahn noch attraktiver. Auch ein Familienausflug in die Wilhelma mit dem VVS wird somit lukrativ, insbesondere dann, wenn noch die Kooperation des VVS mit der Wilhelma ins Spiel kommt, die den Eintrittspreis nochmals reduziert. Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist erhält von März bis November auf den Normaltarif einen Bonus von 1,00 Euro als Erwachsener, 0,50 Euro als Kind, Schüler oder Student; außerdem 1,50 Euro für eine Karte "Familie I" und 2,50 Euro für eine Karte "Familie II". Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist, erhält auch bei folgenden Einrichtungen ermäßigte Eintrittspreise:

• Schloss Favorite
• Schloss Solitude
• Grabkapelle Rotenberg
• Residenzschloss Ludwigsburg
• Blühendes Barock in Ludwigsburg
• Mineraltherme Böblingen
• alle Hallen- und Freibäder der Stadt Stuttgart
• Mineral-Bad Berg
• MineralBad Cannstatt
• DAS LEUZE Mineralbad

Bei der Gestaltung der Preise der GruppenTagesTickets muss der VVS die Preise der EinzelTickets im Blick haben, damit zu günstige kalkulierte Preise nicht die Wirtschaftlichkeit gefährden. Im nächsten Jahr plant der VVS eine Marktuntersuchung im Teilmarkt Gelegenheitsverkehr. Dabei soll auch die Preisgestaltung der TagesTickets unter die Lupe genommen werden.

41 in 2015 | Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -67
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2015

Am Bahnhof in Stuttgart-Vaihingen werden dringend Fahrradständer benötigt, an die man die Räder fest anschließen kann.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Arbeitskreis Radabstellanlagen, in welchem die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wie auch der SSB vertreten sind, wurde nach einer Ortsbegehung Ende 2014 ein Erweiterungen der bestehenden städtischen Radabstellanlagen abgestimmt, die in Kürze zur Umsetzung beauftragt wird. Aufgrund der eingeschränkten Flächen ist dieser Umfang leider dementsprechend eingeschränkt.

Eine Anfrage an die Bahn für die Realisierung eines gemeinsamen Engagements zur Verbesserung und Erweiterung der Anlagen im Eigentum und auf Flächen der Bahn ergab Ende 2012 die Rückmeldung, dass die DB in Ihren Bestand an Radabstellanlagen kein finanzielles Engagement legen wird. Bis auf weiteres ist deshalb bei den Anlagen der Bahn von einem unveränderten Zustand auszugehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Umsetzung des Vorschlags ist wünschenswert.

42 in 2015 | Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -119
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2015

Die Aufenthalts- und Durchgangsqualität der beiden Passagen hat in den letzten Jahren leider sehr stark nachgelassen!

Inzwischen ist es nach persönlichen Eindrücken, aber auch zum Beispiel laut den Stuttgarter Nachrichten schon ab 20:00 Uhr sehr unangenehm, diese beiden Passagen zu durchqueren. Ab und an soll es einem "Spießrutenlauf" gleichen.

Zu viele Personen (oft angetrunken) sprechen die Passanten dieser beide Passagen auf eine Weise an, die nicht hinzunehmen ist. Beleidigungen und Anfeindungen seitens der teilweise angetrunkenen Personen sind an der Tagesordung.
Ab und an kommt es laut der Tagespresse auch zu körperlicher Gewalt und vermehrt zu Diebstählen.

Die konsequente Durchsetzung eines Alkohol- und Rauchverbots (gegebenenfalls durch mehr Präsenz der Polizei/Ordungsbehörde) in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage könnte hier zu einer Abhilfe führen, da sich somit der Anreiz für oben genannte Personen verringert, sich innerhalb den Passagen aufzuhalten.

Weiterhin sollte die konsequente Durchsetzung zumindest eines Trinkverbots auf den Übergang von der Arnulf-Klett-Passage zum Schlossgarten / Biergarten ausgedehnt werden. Auch dieser Bereich wird von vielen BürgernInnen und Touristen der Stadt gemieden.

Für eine weltoffene Stadt wie Stuttgart ist es nicht angebracht, solche Passagen seinen BürgernInnen und Touristen anzubieten. Bitte schaffen Sie Abhilfe!

Die vorhandene Drogenproblematik der Passagen müsste in einem weiteren Vorschlag aufgezeigt/diskutiert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Für Fragen der Kriminalitätsbekämpfung ist der Polizeivollzugsdienst zuständig. Das Amt für öffentliche Ordnung steht hier in enger Abstimmung mit den zuständigen Revieren, um die Örtlichkeit im Rahmen gemeinsamer Streifen (Sicherheitskonzeption Stuttgart) zu kontrollieren. Hinzuweisen ist ergänzend, dass ein Alkoholkonsumverbot in der Klettpassage nicht besteht.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Alkoholverbot

Weder in der Arnulf-Klett-Passage noch in der Rotebühlpassage besteht ein Alkoholverbot, da ein generelles Verbot, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nach aktueller Rechtslage nicht zulässig ist.

Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende
Regelung der Stadt Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 19.05.2014 - 1 K 4357/12). Auch die Stadt Freiburg hatte im Jahr 2008 versucht, mittels Polizeiverordnung ein Alkoholverbot für bestimmte öffentliche Flächen im Stadtgebiet durchzusetzen. Jedoch wurde die Polizeiverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt (Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08).

Rauchverbot

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.

Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

In der Rotebühlpassage wurden die Beeinträchtigungen durch Rauchen bislang deutlich geringer eingeschätzt.
Die Situation wird weiterhin regelmäßig beobachtet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

43 in 2015 | Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

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Stadtbezirk: 
Möhringen
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

569
weniger gut: -80
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2015

Über 600 Kinder kommen jedes Jahr für fünf Wochen in den Sommerferien in das Evang. Ferienwaldheim in Stuttgart-Möhringen. Hier werden sie von über 120 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganztägig betreut und verköstigt. Zusätzlich findet einmal im Jahr die ehrenamtlich durchgeführte Seniorenfreizeit "Urlaub ohne Koffer" statt, die den Seniorinnen und Senioren zwei abwechslungsreiche Wochen ohne Alltagssorgen bietet.

Leider geht uns seit geraumer Zeit der Platz aus. Vor 10 Jahren wurde der marode Saalbau neu gebaut, die Gruppenräume auf dem Gelände konnten aber damals aus Geldmangel weder renoviert noch erneuert werden.
In den letzten Jahren haben wir uns beholfen so gut es ging. Jetzt stehen uns als zusätzliche Räume nur noch drei baufällige Gruppenräume aus den 1960er Jahren zur Verfügung. Aufgrund der schlechten Bausubstanz (z.B. undichtes Dach) ist deren Nutzung als Lagerraum für unsere Bastel- und Spielmaterialien nicht mehr möglich, als Aufenthaltsräume sind sie nicht mehr zumutbar.

Darum müssen wir dieses Gebäude dringend durch ein Gebäude ersetzen, welches ganzjährig den Kindern, Jugendlichen und Senioren eine angemessene Atmosphäre bietet und eine sichere und trockene Lagerung unserer Materialien erlaubt.

Hierfür benötigen wir einen Zuschuss der Stadt, den wir im Doppelhaushalt für 2014/15 bereits beantragt hatten. Helfen Sie uns bitte, dass unser Antrag in diesem Jahr genehmigt wird. Die Kirchengemeinde Möhringen und der Förderverein des Waldheims unterstützen dieses Vorhaben, können jedoch auch mit Eigenleistungen das Projekt nicht alleine tragen und sind auf die finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen.

Unterstützen Sie unseren Vorschlag, damit wir weiterhin den Kindern, Jugendlichen und Senioren im Stadtbezirk Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof tolle Ferien und ganzjährig die Möglichkeit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung bieten können!

Impressionen unter: https://www.ev-kirche-moehringen.de/waldheim/gruppenraeume.shtml

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Projekt ist abgeschlossen. Der Zuschuss wurde im September 2018 abgerechnet und an den Träger ausbezahlt.

Stand Dezember 2017:
Die Baumaßnahme Weidachtal wurde beschlossen und bewilligt (150.000 € Zuschuss). Der Träger hat mit dem Vorhaben begonnen und bereits 100.000 € als Abschlag erhalten.

Stand 2016:
Der Träger hat noch keinen Antrag auf Zuschuss gestellt, da noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Grund hierfür ist, dass die Naturschutzbehörde eine Begrünung des Daches vorschreibt und die Kosten dafür noch nicht vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von 100.800 Euro kann aus dem Budget des Jugendamts in 2016 finanziert werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kinderstadtranderholung in Stuttgart ist dem Gemeinderat und der Verwaltung sehr wichtig. Ohne das überwiegend ehrenamtliche Engagement vieler Menschen gäbe es kein so umfassendes verlässliches Ferienangebot für die Kinder und deren Eltern. Daher hat der Gemeinderat vor rund 10 Jahren auch den Neubau des Saalgebäudes des Waldheimes Möhringen mit über 600.000 € bezuschusst. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat neben anderen Waldheimen auch das Waldheim Möhringen - hier für die Neugestaltung der Gruppenräume - einen städtischen Zuschuss beantragt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst diesen Jahres wird der Gemeinderat entscheiden, welche städtischen Zuschüsse für die Investitionsmaßnahmen bei Ferienwaldheimen zur Verfügung gestellt werden können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
812/2015 (Freie Wähler)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dem Bezirksbeirat ist die prekäre Situation der Gruppenräume bekannt und er unterstützt deshalb diesen Wunsch nachdrücklich. Nicht zuletzt besteht ein großes Bedürfnis an diesen Gruppenräumen nicht nur in den „Waldheimmonaten“, sondern ist darüber hinaus ein Anziehungspunkt für Familien über das gesamte Jahr hinweg. Auch für die beispielhafte Seniorenarbeit wäre es dringend geboten, im Bereich des Waldheims diese Sanierung voranzutreiben.

44 in 2015 | WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -26
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2015

Das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See ist beliebt und stark frequentiert.
Tausende nutzen, vor allem am Wochenende, die Freizeitanlage zwischen Hofener Brücke, Festplatz Hofen und Münster. Seit 1 Jahr ist das dort befindliche öffentliche WC geschlossen, mit entsprechend unappetitlichen Folgen.
Eine schnelle Wiedereröffnung der WC-Anlage noch vor dem Sommer liegt deshalb im Interesse aller Bürger und Nutzer des Naherholungsgebiets. Für ein als Festplatz ausgewiesenes Gelände müsste eine funktionierende Toilettenanlage sowieso Mindeststandard sein - wäre er in privater Hand würde dies von der Stadt, zu Recht, vehement eingefordert.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Ersatzanlage für die alte Toiletten-Anlage am Max-Eyth-See ist seit Ende Mai 2017 ohne Einschränkung im Betrieb. Es stehen WCs` für Frauen und Männer sowie ein behindertengerechtes WC zur Verfügung.

Stand 2016:
Nach aktuellem Stand ist die Fertigstellung der Toilettenanlage für Mai 2017 geplant. Die geplanten Mittel in Höhe von 240.000 EURO sollten nach gegenwärtigem Sachstand ausreichen. Die Anlage wird an der Stelle der Alt-Anlage errichtet. Bestandteil der Anlage ist auch eine Behinderten-Toilette nach DIN-Norm.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs AWS beschlossen. Darin sind 240.000 Euro für die WC-Anlage enthalten .
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Toilettenanlage am Festplatz Hofen im Bereich der Grünanlage Max-Eyth-See wurde 1981 vom Hochbauamt im Auftrag des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Containerbauweise errichtet. Nach Fertigstellung wurde sie in die Verwaltung der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) übergeben.

Die Toilettenanlage weist zwischenzeitlich erhebliche Schäden auf. Das Dach ist undicht, die Fliesen fallen von den Wänden und in den Zwischenwänden sitzt erhebliche Feuchtigkeit. Die Folge davon: Schimmelbildung. Auch die Elektrik beschäftigt den AWS immer wieder.

Vor einer geplanten Sanierung der Anlage hat der AWS daher das Hochbauamt gebeten, sich die Bausubstanz genauer anzuschauen und eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen zu formulieren.

Das Hochbauamt kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Gebäudes wirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll ist. Aufgrund des Wassereinbruchs in Dach und Wände ist die Bausubstanz zu stark beschädigt, so dass nur durch einen wirklich großen baulichen Eingriff eine Sanierung erfolgreich verlaufen könnte. Die Kosten dafür würden annähernd den Kosten eines Abbruchs und Neubaus gleich kommen. Das Hochbauamt empfiehlt deshalb, die Toilettenanlage nicht zu sanieren, sondern durch einen Neubau zu ersetzen.

Derzeit ist die Toilettenanlage aufgrund der beschriebenen Mängel geschlossen. Mittel für eine Ersatzanlage sind im Wirtschaftsplan 2015 nicht enthalten.

Sowohl das Garten-, Friedhofs- und Forstamt als auch der Bezirksbeirat Mühlhausen sprechen sich für eine Ersatzanlage aus bzw. fordern diese vehement. Ein Verzicht ist aufgrund der jährlichen Festivitäten des Musikvereins bzw. anderer Vereine und der Frequentierung der Max-Eyth-See-Anlage, insbesondere in den Monaten April bis Oktober eines Jahres, nicht denkbar.
Die Nutzung der Anlage hat von Jahr zu Jahr erheblich zugenommen und Freizeiteinrichtungen, zu denen zweifelsohne die Max-Eyth-See-Anlage gehört, sind sensible Bereiche. Insbesondere während der warmen Jahreszeit treffen sich dort die Einwohner/innen zum Grillen und zu Freizeitaktivitäten. Um diese Bereiche sauber und ansprechend zu halten, sind u. a. Toilettenanlagen in ausreichender Zahl ein zwingendes Muss. Bei der Auswahl der Toilettenanlagen ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend Berücksichtigung finden.

Unter Einbeziehung der Wünsche des Garten-, Friedhofs- und Forstamts und des Bezirksbeirats Mühlhausen wurden Kostenvoranschläge eingeholt und Mittel in Höhe von 240.000 € in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 eingestellt. Der Gemeinderat muss im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber entscheiden. Bei Freigabe der Mittel wäre die Aufstellung der Anlage entweder im Spätjahr 2016 bzw. im Frühjahr 2017 möglich.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
529/2015 Neufassung
Bezirksbeiratshinweis: 

Es wurde im Bezirksbeirat eine Prioritätenliste der Vorschläge für Mühlhausen erstellt, die vollumfänglich vom Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt werden. Eine Umsetzung dieses Vorschlages wird gefordert um die prekäre Situation am Max-Eyth-See zu entspannen.

45 in 2015 | Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -61
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2015

Zur Reduzierung des Autoverkehrs und Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart sollte der VVS für private Autofahrer weitere finanzielle Anreize schaffen und günstige „Großstadttarife“ einführen.

Im Einzelnen

1. Autoverkehr in Stuttgart
Der zunehmende Autoverkehr verursacht in Stuttgart große Staus und zusätzliche Umweltprobleme. Die EU-Kommission und mehrere Umweltverbände haben daher erneut die schlechte Luftqualität in Stuttgart beanstandet und schnelle Abhilfe gefordert.

2. Finanzielle Anreize des VVS
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart sollte der VVS die tariflichen Angebote so erweitern, dass weitere private Autofahrer den ÖPNV nutzen.

Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass im VVS-Bereich bereits 13 Städte und Gemeinden ihren Bürgern bezuschusste VVS-Tickets anbieten und viele weitere Kommunen bereit sind, den örtlichen Nahverkehr zu fördern.

3. Neue tarifliche Angebote des VVS
3.1 Der VVS hat im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Herrenberg (Landkreis Böblingen) ab 01.01.2015 einen rund 20% günstigeren Stadttarif für EinzelTickets und 4er-Tickets eingeführt. Mit diesem Modell, das die Stadt Herrenberg mit 30 000 € bezuschusst, soll erprobt werden, ob durch einen günstigeren Stadttarif in kleineren und mittleren Städten mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können (vgl. VVS-Kundenzeitung, Dez. 2014).

3.2 Ich schlage daher vor, das Modell „Herrenberg“ auch in Stuttgart zu erproben und die Tarife für EinzelTickets sowie 4er-Tickets durch folgenden „Großstadttarif“ zu erweitern:

Die Tickets sollten für Erwachsene und Kinder, aber nur für die Tarifzonen 10, 20 und 30 bis 39 gelten. Für diese Tickets sollte allerdings der derzeitige Fahrpreis deutlich reduziert werden (etwa um 30-40%).

3.3 Die genannte Fahrpreisreduzierung kann zu Mindereinnahmen bei der VVS führen. Diese könnten jedoch - ähnlich wie im Modell „Herrenberg“ - durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart ausgeglichen werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unter anderem auch als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart durch eine Reduzierung des Autoverkehrs hat die Stadt Stuttgart erst vor Kurzem zwei umfangreiche und zugleich finanziell ambitionierte Maßnahmen ergriffen. Zum einen erhalten die städtischen Bediensteten seit 1.4.2014 einen Zuschuss von durchschnittlich rund 27 Euro je Monat zum FirmenTicket, was innerhalb nur eines Jahres zu einer Verdopplung der Nutzer von Bus und Bahn geführt hat (insgesamt nutzen mittlerweile rund 10.000 Mitarbeiter der Stadt Stuttgart das FirmenTicket). Zum anderen hat die Stadt Stuttgart zum 1.1.2015 die Zuschussleistungen für Bonuscard-Inhaber beim Kauf von VVS-MonatsTickets spürbar erhöht. Zudem ist es Bonuscard-Inhabern nun möglich, auch ermäßigte MonatsTickets für Jedermann zu erwerben, bislang gab es Zuschüsse nur für MonatsTickets 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior. Auch hier deutet sich ein Anstieg der Nutzung von Bus und Bahn an. Die Zuschussleistungen der Stadt Stuttgart zu diesen beiden Maßnahmen schlagen jährlich mit rund 10 Mio. Euro zu Buche.

Im Hinblick auf die Pilotprojekte in Herrenberg und Marbach wird darauf hingewiesen, dass diese ganz bewusst in Mittelzentren stattfinden; denn hier ist das Fahrtenangebot bei Weitem nicht so gut wie in der Stadt Stuttgart. Auch wenn die Ergebnisse der Pilotversuche in Herrenberg und Marbach naturgemäß noch nicht vorliegen, beide starteten in diesem Jahr, ist davon auszugehen, dass die Preishöhe in Stuttgart in Bezug auf die Fahrgastnachfrage zwar vorhanden, aber im Vergleich zu Städten und Gemeinden, in denen der Anteil der Fahrten im ÖPNV an den gesamten Wegen wesentlich geringer ist, eine weitaus geringere relative Rolle spielen dürfte. Zugleich wären die notwendigen durch die Stadt Stuttgart aufzubringenden Ausgleichsleistungen um ein Vielfaches höher als in Herrenberg oder Marbach.

46 in 2015 | Sichtbar neue Bäume pflanzen

Sichtbar neue Bäume pflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -62
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2015

Seit Jahren werden verstärkt wegen Großprojekten, Bauvorhaben und dergleichen Bäume gefällt und weiterhin die Luft, vor allem in der Innenstadt, verschlechtert.

Es sollen deshalb sichtbar mehr neue Bäume gepflanzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Auch in 2018 wurden bereits zahlreiche Bäume vor allem in der stark besiedelten Stadtmitte gepflanzt.

Stand Dezember 2017:
Eine Vielzahl an Bäumen wurde bereits über das Budget Neues Grün neu gepflanzt. Die Beauftragung weiterer Baumpflanzungen im Bezirk Mitte befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren, eine Beauftragung ist noch in 2017 avisiert.

Stand 2016:
Über das Budget Neues Grün wurden 570 Bäume kurzfristig neu gepflanzt. Neue Baumstandorte sind in Planung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Haushaltsplan stehen für 'Neues Grün in der Stadt' je 880.000 Euro in 2016 und 2017 zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Straßenbaumkonzeptes 2011/12 konnten im Bereich der geltenden Baumschutzsatzung (Stadtmitte und Bad Cannstatt) insgesamt Standorte für 268 neue Bäume identifiziert werden, die nach und nach verwirklicht werden sollen. Diesen Maßnahmen geht ein aufwändiger Abstimmungsprozess voraus, da viele Rahmenbedingungen (Leitungen, Zufahrten, Parkplatzbedarf, künftige Straßenraumplanungen etc.) zu berücksichtigen sind. Bauträger, die auf Ihren Baugrundstücken keine ausreichende Zahl von Bäumen pflanzen können, müssen Ausgleichszahlungen tätigen. Mit diesen Mitteln wurden z. B. in der Lautenschlager Straße, Stresemannstraße und Reinsburgstraße Bäume gepflanzt.

Da jährlich auch mehrere hundert Bäume im Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, sind zusätzliche Haushaltsmittel für Ersatzpflanzungen erforderlich, die zum kommenden Doppelhaushalt beantragt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
586/2015 (SPD), 876/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
789/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.

47 in 2015 | Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

566
weniger gut: -91
gut: 566
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2015

Der öffentliche Personennahverkehr in Stuttgart sollte nur eine Zone umfassen. Zudem sollte eine einfache Fahrt nur 1 € kosten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

Ein Preis von 1,00 Euro je Fahrt würde zu erheblich höheren Minderertragsrisiken führen.

48 in 2015 | Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

563
weniger gut: -110
gut: 563
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2015

Das erfolgreiche Theaterhaus muss für die jeweiligen Haushalte in Stadt und Land Anträge auf Erhöhung des Betriebszuschusses stellen, ohne Gewissheit auf Zusagen zu haben. Das ist für eine längerfristige Planung von Programm und Infrastruktur überaus hinderlich.

Den fortzuschreibenden Erhöhungsbedarf hat das Theaterhaus bis 2021 berechnet, begründet und an die kommunalen Entscheidungsträger verteilt. Ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss ist für die Fortentwicklung des Hauses von allergrößter Dringlichkeit.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die institutionelle Förderung des Theaterhauses wurde im Jahr 2018 auf rd. 1,58 Mio. EUR erhöht und steigt im Jahr 2019 um weitere 100 TEUR auf dann rd. 1,68 Mio. EUR. Unabhängig davon wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im Februar 2019 einen Beschluss über die weiteren Planungen für einen Ergänzungsbau Theaterhaus herbeiführen.

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 gewährt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Theaterhaus erhöht sich der laufende Zuschuss aus dem Stadthaushalt ab 2016 um rund 88.900 Euro pro Jahr.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus ist eine wichtige Einrichtung und ein kultureller Magnet für die Stadt Stuttgart. Es bietet ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt.

Das Theaterhaus Stuttgart erhält eine institutionelle Förderung, die nach den Voraussetzungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen bewilligt und ausgezahlt wird. Sämtliche Erhöhungen der Förderung sind dem Gemeinderat vorbehalten. Dieser entscheidet als oberster Souverän, wer wieviele Mittel erhält.
Da der städtische Haushalt immer für zwei Jahre aufgestellt und beschlossen wird, kann die Kulturförderung darüber hinaus keine Zusagen machen. Der Bedarf einer Erhöhung muss daher jedes Mal neu nachgewiesen werden.

Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Kulturverwaltung dem Ausschuss für Kultur und Medien erneut eine Vorlage zur strukturellen Unterfinanzierung vorgestellt. Es werden alle Einrichtungen berücksichtigt, die in den Haushaltsberatungen 2013 keine oder nur eine geringere Erhöhung erhalten haben. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, die Förderung für das Theaterhaus um rund 120.000 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung über die Erhöhung der Förderung trifft der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
423/2015 (CDU), 522/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 599/2015 (SPD), 673/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler), 865/2015 (Freie Wähler)
49 in 2015 | Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -61
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2015

Stuttgart sollte für alle Flüchtlinge einen "qualifizierenden" Deutschkurs zur Verfügung stellen.

Die bisher gewährte Vermittlung von Grundkenntnissen ist nicht ausreichend und steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Der obligatorische Besuch von Kursen zum Deutschlernen zusammen mit Grundwissen in Staatsbürgerkunde gäbe dem Tag eines Flüchtlings nicht nur die dringend notwendige Struktur, sondern eröffnete eine Perspektive für die Zukunft, verbesserte die Chance bei der Arbeitssuche und würde zugleich helfen, unmittelbar nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, ein selbständiges Leben in unserer Gesellschaft zu führen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundes haben, können weiterhin städtische Deutschkurse besuchen. Die Finanzierung erfolgt über kommunale Mittel und Landesmittel. Neben Grundkursen werden auch Aufbaukurse angeboten. Seit 2018 gibt es zudem spezielle Deutschkurse für Jugendliche vor Beginn der Ausbildung bzw. Begleitkurse während einer Einstiegsqualifizierung.

Stand Dezember 2017:
Zusätzliche kommunale Mittel und Landesmittel sichern auch 2017 den vorhandenen Bedarf an kommunalen Deutschkursen für Flüchtlinge. Durch den steigenden Anteil von Flüchtlingen in den Bundes-Integrationskursen hat sich die Anzahl dieser Kurse in Stuttgart seit 2015 nahezu verdoppelt. Zudem werden seit 2016 verstärkt weiterführende Berufssprachkurse vom Bund angeboten.

Stand 2016:
Die städtischen Deutschkurse für Flüchtlinge wurden in 2015 und 2016 stark ausgebaut und von 200 Stunden auf 300 Stunden aufgestockt. Dies wurde durch zusätzliche kommunale und Landesmittel ermöglicht. Zudem hat der Bund den Zugang zu den Integrationskursen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet und auch die Zahl der berufsorientierten Deutschkurse erhöht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Sprachkurse werden in ausreichendem Umfang im Rahmen des regulären Systems in bisheriger Form angeboten.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist wichtig, den Deutschunterricht für Flüchtlinge, wie im Antrag 10918 gefordert, zu sichern. Der Bund hat zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, die Bundes-Integrationskurse aber bisher nicht für diese Zielgruppe geöffnet. Daher bietet Stuttgart Flüchtlingen die Möglichkeit, freiwillig an den kommunal geförderten Deutschkursen teilzunehmen. Zum einen fördert es das friedliche Zusammenleben im Stadtteil, wenn sich die Flüchtlinge im Alltag verständigen können. Zum anderen ist eine Arbeitsaufnahme ohne Deutsch kaum möglich. Auch für die Teilnahme an berufsorientierten Sprachkursen oder als Voraussetzung für ein Bleiberecht benötigen Flüchtlinge Grundkenntnisse in Deutsch.

Über die Clearingstelle sprachliche Integration erhalten Flüchtlinge bei Interesse einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden Deutsch und werden in passende Kurse vermittelt. Aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen und der großen Resonanz bei den Flüchtlingen bestehen derzeit Wartezeiten bei der Clearingstelle. Dadurch und durch den notwendigen weiteren Ausbau des Kursangebots verzögert sich ein zeitnaher Einstieg ins Deutschlernen. Von Juli- Dezember wurden ca. 400 Flüchtlinge von der Clearingstelle beraten, von Januar 2015 – März 2015 waren es bereits über 260 Beratungen (+30%). Für diese zusätzliche Aufgabe, zusammen mit der stark gestiegenen Anzahl der Vermittlungen in Bundesintegrationskurse, benötigt die Clearingstelle dringend personelle Verstärkung. Das Sozialamt hat zum Stellenplan 2016 / 2017 für die Clearingstelle die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beantragt.

Unter Federführung der Abteilung Integration wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet: Von 9 Deutschkursen für Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2014 steigerte sich die Zahl im 2. Halbjahr 2014 auf 23 Kurse und 1. Halbjahr 2015 auf 32 Kurse. Zusätzlich werden pro Halbjahr ca. 10 „Mama lernt Deutsch“- Kurse angeboten, an denen viele Flüchtlingsfrauen teilnehmen. Insgesamt waren in 2014 ca. 500 Flüchtlinge in den kommunalen Deutschkursen.

Bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen wird der Bedarf an Grundkursen mit den bisher eingesetzten kommunalen Mitteln (S-IP) und dem Landeszuschuss von 91,36 € pro neu zugewiesenen Flüchtling zukünftig nicht gedeckt werden können. Zudem wären Aufbaukurse wichtig, denn die angebotenen 200 Unterrichtsstunden Deutsch reichen in der Regel nicht für einen Einstieg ins Arbeitsleben. Unter den Flüchtlingen sind zunehmend gut qualifizierte und hoch motivierte Personen, die es gilt, sprachlich besser zu fördern.

Zusätzliche Landesmittel erwartet
Der Ministerrat hat am 24.3.2015 ein Programm beschlossen, nach dem Kommunen zusätzliche Landesmittel für die Sprachförderung von Flüchtlingen erhalten. Dadurch kann Stuttgart voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2015 die Deutschkurse für Flüchtlinge weiter ausbauen. Die Verwaltungsvorschrift hierzu liegt noch nicht vor. Nach dem aktuellen Planungsstand wird damit Flüchtlingen sowohl der Besuch von Grundkursen mit 200 Unterrichtsstunden ermöglicht, als auch die Teilnahme an Aufbaukursen mit 400 Unterrichtsstunden. Die Kursformate sind analog zu den Bundeskursen angelegt. Alphabetisierungskurse sowie Kurse mit Kinderbetreuung sind mit der Landesförderung nicht möglich.

Berufsorientierte Deutschkurse
Unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, setzt das Trägernetzwerk „Sprache und Beruf" das ESF Programm Berufsbezogene Sprachförderung in Stuttgart um. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Die Vermittlung in die Kurse und die Einstufung erfolgend über die Erstanlaufstelle und das Jobcenter. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sind die Kurse kostenlos, ebenso für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz erhalten. Die Fördersumme wurde für die einzelnen Fördergebiete budgetiert. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant. An den berufsorientierten Sprachkursen können Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.

50 in 2015 | Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -113
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2015

Gute Jugendarbeit braucht ein stabiles Fundament. Sie braucht Räume. Nur mit eigenen Räumen ist verbandliche Jugendarbeit stark. Eigene Räume bieten Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben Jugendlichen Identifikation. Hier können sie erfahren, dass ihr Engagement und ihre Beteiligung etwas Bleibendes bewirkt.

Nur eigene Räume können den höchst unterschiedlichen Anforderungen verbandlicher Jugendarbeit optimal angepasst werden, von der Gruppenstunde bis zur politischen Diskussion, von der Chorprobe bis zum Breakdance-Battle. Nach 70 Jahren in Mieträumen wäre nun ein Haus der Jugendverbände an der Zeit, in dem "heimatlose" Jugendgruppen ein Zuhause finden, sich begegnen und vernetzen können.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Stadtjugendring hat seine Planungen für ein Jugendverbandshaus weiter vorangebracht. In den zurückliegenden Monaten wurden hierzu unterschiedliche Gespräche und Planungen mit verschiedenen möglichen Kooperationspartnern geführt. Die Umsetzung des Jugendverbandshauses in räumlicher Kooperation, um Synergieeffekte zu nutzen ist weiterhin die gewünschte Variante des Stadtjugendrings. Der Stadtjugendring wird, in Abstimmung mit dem Jugendamt, die Kooperationsidee weiter verfolgen. Sobald konkrete Umsetzungsideen auf dem Tisch liegen, die Entscheidungen erforderlich machen, wird der Stadtjugendring diese in den weiteren Klärungsprozess einbringen.

Die Verwaltung ist mit der Planung befasst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie wurden 30.000 Euro in 2016 bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein Jugendverbandshaus, das neben der Vernetzung, kurzen Wegen und einer gemeinsamen Nutzung von Raumressourcen auch verbandsübergreifende soziale und interkulturelle Aktionen ermöglichen würden (Seminare, Theater, Konzerte, Kurse etc) könnte für Stuttgart grundsätzlich auch ein Gewinn sein und die Verbandsarbeit auf den ersten Blick stärken. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die räumliche Zentralisierung für die Verbände nicht auch nachteilig wäre, da z.B. der Verlust des eigenen Profils, der Selbstständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Räume die Folge wären.

Zudem liegen der Verwaltung keine Informationen vor, ob und wieviel „heimatlose“ Jugendgruppen tatsächlich Räume suchen. Aufgrund steigender Miethöhen in Stuttgart und knapper werdenden Flächen, die für gemeinnützige Angebote wie Jugendverbandsarbeit zur Verfügung stehen, könnte eine Raumknappheit bei den Jugendverbänden durchaus realistisch sein. Allerdings müsste der Bedarf zunächst einmal erhoben und geprüft werden.

Abschließend kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob ein Jugendverbandshaus aufgrund bestehender Raumknappheit erforderlich ist und die im Antragstext beschriebenen Gewinne für die Jugendverbandsarbeit eintreten würden. Aus diesem Grund kann die Verwaltung einer Finanzierung eines Jugendverbandshauses zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
548/2015 (SPD), 653/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
992/2015 mit Ergänzung
51 in 2015 | ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

561
weniger gut: -71
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2015

Zur Zeit gibt es für den ÖPNV ein Zwei-Stunden-Ticket mit der Möglichkeit zur Fahrtunterbrechung, Weiterfahrt aber jeweils nur in eine Richtung. Ich wünsche mir ein Ticket mit zwei Stunden Gültigkeit, egal in welcher Richtung man fährt. Es gibt viele Besorgungen, die sich innerhalb von zwei Stunden erledigen lassen, zum Beispiel Krankenbesuche, Arzttermine, Einkäufe, Marktbesuche usw. Innerhalb dieser kurzen Zeit, ein Ticket für die Hin- und ein Ticket für die Rückfahrt zu bezahlen, ist unverhältnismäßig teuer, also wird für diese kurzen Fahrten weiterhin das Auto benutzt. Deshalb wäre es auch im Sinne der dringend erforderlichen Feinstaub-reduzierung in Stuttgart angebracht, hier kundenfreundlichere Tarife zu bieten. In anderen Städten ist ein "Echtes Zwei-Stunden-Ticket längst üblich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein EinzelTicket definiert sich im VVS – und auch bei den meisten anderen Verbünden in Deutschland - als eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel, Fahrtunterbrechungen und Umsteigen sind dabei zulässig (gilt auch für einen Abschnitt eines 4er-Tickets). Will man in einem Gebiet mehrere Fahrten unternehmen, kann das preislich attraktive TagesTicket genutzt werden. Die Umstellung des EinzelTickets von einem fahrtrichtungsgebundenen hin zu einem zeitgebundenen Ticket mit Möglichkeiten zur Hin- und Rückfahrt und zu Rundfahrten müsste bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Damit ergäben sich Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste, die nur eine einzelne Fahrt bzw. die keine Rück- bzw. Rundfahrten während des Gültigkeitszeitraums unternehmen.

Der VVS wird im nächsten Jahr den Markt der gelegentlichen ÖPNV-Nutzer im Rahmen einer Marktuntersuchung genauer unter die Lupe nehmen und versuchen zu eruieren, mit welchen Angebots- bzw. Preismaßnahmen im Gelegenheitsverkehr Neuverkehr, bei wirtschaftlich zumindest neutralem Ergebnis, erzielt werden kann.

52 in 2015 | Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -77
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2015

Das Ticketsystem sollte deutlich familienfreundlicher gestaltet werden:
* ermäßigte Tickets nicht nur für Kinder bis 14, sondern auch für Schüler bis 18 Jahre. Denn auch für ältere Schüler müssen ja das Ticket immer noch die Eltern bezahlen.
* Tagestickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre.
* Gruppentickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre. (Eine Gruppe Kinder bezahlt im Moment soviel wie eine Gruppe Erwachsener)

Das umzusetzen wäre vermutlich kostenneutral, da dann deutlich mehr Familien auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würden. Welche Familie kann es sich denn auf Dauer leisten für ihre Kinder Erwachsenentickets zu bezahlen? Es wird dann doch schnell das Auto benutzt, wenn zwei Kinder irgendwohin müssen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS werden Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren (einschließlich) kostenfrei befördert. Für die Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen gibt es im VVS für einzelne Fahrten das Angebot der Einzel- und 4er-Tickets für Kinder, die im Vergleich zu den Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene um zum Teil mehr als 50 % ermäßigt sind. Der VVS nimmt hier hinsichtlich der Rabattierungshöhe einen Spitzenplatz im Reigen der deutschen Verkehrsverbünde ein. Ab einem Alter von 15 Jahren müssen Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene gelöst werden. Dies ist deutschlandweit, wenn teilweise auch mit unterschiedlichen – niedrigeren - Altersgrenzen, gang und gäbe. Eine Ausweitung der Altersgrenze für Kinder (6 bis 17 Jahre) hätte finanzielle Einbußen zur Folge. Diese können sich die Verkehrsunternehmen schlichtweg nicht leisten.

Für Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Bus und Bahn nutzen, gibt es im VVS attraktive Angebote des Ausbildungsverkehrs:

• Durch die Schulwegkostenträger bezuschusstes Scool-Abo: rund um die Uhr netzweit gültiges Ticket zu einem Preis von 40,55 Euro/Monat
• MonatsTickets im Ausbildungsverkehr: preisstufenabhängige MonatsTickets, die im Vergleich zum JedermannTicket um rund 27 % ermäßigt ausgegeben werden
• 14-Uhr-JuniorTicket: netzweit gültiges Ticket für Jugendliche bis unter 21 Jahren, das an Schultagen ab 14 Uhr, in den Ferien ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags rund um die Uhr gilt und zum Preis von 20,80 Euro pro Monat (im Abo nur 17,33 Euro pro Monat) ausgegeben wird

Darüber hinaus hat der VVS weitere kinder- und jugendfreundliche Tarifbestimmungen:

• am Wochenende können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, beim TicketPlus zusätzlich Mo-Fr ab 19:00 Uhr und freitags ab 19:00 Uhr sowie am Wochenende sogar netzweit
• Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen: sollten bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen Kinder über 6 Jahren dabei sein, fahren auch diese unentgeltlich

Der VVS und die Stadt sehen auch von diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Kindertarif auf alle Minderjährigen auszudehnen.

Bei Einführung neuer Ticketangebote im VVS sind immer auch die Kriterien „Nachfrage“ und „Tarifübersichtlichkeit“ zu beachten. Eine Nachfrage nach TagesTickets für Kinder ist beim VVS so gut wie nicht vorhanden. Oftmals sind Kinder bereits in Besitz eines Scool-Abos (MonatsTicket mit Netzwirkung) oder mit ihren Eltern mit den regulären GruppenTagesTickets unterwegs. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr attraktiver Preis. Zu bestimmten Zeiten können Kinder (6 – 17 Jahre) von Inhabern von VVS-Zeittickets auch kostenfrei mitgenommen werden. Bei einer eher kleinen Nachfrage das Tarifangebot zu erweitern und damit unübersichtlicher zu machen ist zusammen mit einem unverhältnismäßig hohen vertrieblichen und kommunikativen Aufwand für ein solches TagesTicket für Kinder zudem wirtschaftlich nicht sinnvoll, sodass es auch künftig im VVS keine speziellen KinderTagesTickets geben wird. Aus denselben Gründen sind TagesTickets für Kinder in den meisten deutschen Verkehrsverbünden nur sehr selten anzutreffen.

53 in 2015 | Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -126
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2015

Als passionierte Fahrradfahrerin in Stuttgart nehme ich dieses oft auch in S-Bahn und Stadtbahn mit und möchte bitten, dafür zu sorgen, dass der Bereich für die Räder besser gekennzeichnet, ausgedehnt und technisch besser gestaltet wird. Ich stehe oft in der S-Bahn im Fahrradabteil wo alle anderen Fahrgäste sitzen, unsicher und wackelig im Gang. Auch in der Stadtbahn sind oft schon 2 Räder im Einstiegbereich - verständlicherweise sorgt das bei allen Beteiligten für Unmut. Es ist einfach eine Tatsache, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad nutzen - hier sollten die ÖPNV zeitnah unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtbahn ist das leistungsfähigste Verkehrsmittel im Umweltverbund. Auch das Fahrrad ist ein Teil in der Mobilitätskette des Umweltverbundes. In Verbindung mit einem gut ausgebauten innerstädtischen ÖPNV ist das Fahrrad in der Mobilitätskette als Zubringer zu eben diesem zu sehen. Die Stadtbahn kann nicht die Funktion eines kurzfristigen Zwischenverkehrsmittels übernehmen z.B. an Steilstrecken oder bei ungünstiger Wetterlage.

In den vergangenen Jahren sind die Fahrgastzahlen bei der SSB und im VVS gestiegen. Dies ist insbesondere auf Zuwächse im Berufsverkehr zurückzuführen. So zeigen die aktuellen Fahrgastzahlen, dass in der morgendlichen wie abendlichen Hauptverkehrszeit die Stadtbahnen sehr stark ausgelastet sind. Die Sperrzeiten zur Fahrradmitnahme (Mo-Fr 6.00 Uhr - 8.30 Uhr und 16.00 Uhr - 18.30 Uhr) tragen dem Rechnung.

Aufgrund des sehr hohen Auslastungsgrads der Stadtbahnen in den Abendstunden nach 18.30 Uhr müssten auf Grund von Beobachtungen hier die Sperrzeiten eher ausgeweitet werden.

Die Sperrzeiten dienen dazu, die im Berufsverkehr sehr vollen Züge nicht zusätzlich zu belasten. Ein einzelnes Fahrrad nimmt in der Regel zweieinhalb Stehplätze im Türbereich in Anspruch und könnte zudem in stärkerem Maße die Fahrgastabfertigung im Zu- und Ausstieg behindern. Vorrang wird der Mitnahme von Kinderwägen, Rollstuhlfahrern o. ä. eingeräumt.

Daher ist eine ganztägig erlaubte Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen – auch im Sinne der Fahrgäste – aus SSB-Sicht nicht akzeptabel.

Die Förderung von sicheren und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV wird unterstützt. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrrad und der ÖPNV zu einer gut verbundenen umweltfreundlichen Mobilitätskette werden.

54 in 2015 | Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Gesundheit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

558
weniger gut: -42
gut: 558
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2015

Zur Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen Vollversorgung und der Spezial-Ambulanzen im Stuttgarter Olgahospital „Olgäle“ benötigt die Klinik auch weiterhin den Zuschuss der Stadt. Unsere Kinder sollen auch bei schweren oder seltenen Erkrankungen (egal, ob chronisch - oder akut), in Stuttgart bleiben können und hier kompetent und mit modernster Technik behandelt werden.

Dafür reicht die Fallpauschale der Krankenkassen aber oft nicht aus und die Klinik kann deshalb nicht kostendeckend arbeiten. Kein krankes Kind darf abgewiesen werden, weil sein oder ihr „Fall“ sich wirtschaftlich nicht lohnt.

Das Olgahospital braucht hochqualifizierte Mitarbeiter, die sich für ihre Patienten einsetzen und auch weiterhin für sie kämpfen. Doch nur mit guten Worten kann das Olgäle nicht überleben, jedenfalls nicht so, wie wir es kennen und schätzen. Es soll nicht zur Fabrik werden, in der nur noch die Durchschnittsfälle behandelt werden.

Ich möchte deshalb darum bitten, dass das Olgahospital auch weiterhin den Zuschuss der Stadt Stuttgart erhält.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Klinikums Stuttgart hat der Gemeinderat am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018) beschlossen, den gesamten Jahresfehlbetrag durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage auszugleichen. Auf den geplanten Jahresverlust 2018 in Höhe von 15 Mio. EUR dürfen entsprechende Abschlagszahlungen an das Klinikum Stuttgart geleistet werden.

Stand Dezember 2017:
Zur Stabilisierung der Finanzsituation hat der Gemeinderat am 28.09.2017 weitere Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum beschlossen (GRDrs 738/2017). Dazu gehört insbesondere der Ausgleich des verbleibenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro, ein Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. Euro sowie ein Ertragszuschuss in Höhe von 14,0 Mio. Euro. Zudem hat das Klinikum auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro erhalten.

Stand 2016:
Für das Klinikum Stuttgart wurde ein Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 am 24.11.2016 beschlossen (GRDrs 860/2016). Der bisher eingeplante Jahresverlust erhöht sich auf rund 10,3 Millionen Euro für 2016 und auf rund 13,7 Millionen Euro für 2017. Er wird von der Stadt übernommen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Zuschuss für das Olgahospital läuft 2015 aus. Die Stadt übernimmt jedoch den Jahresverlust des Klinikums in Höhe von rund 8 Millionen Euro in 2016 und von rund 5,3 Millionen Euro in 2017.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die hohe Bedeutung des Olgahospitals für die Versorgung der Kinder in Stuttgart und der Region bringt auch eine große Verantwortung für den Träger des Krankenhauses mit sich. Dieser Verantwortung wird die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise gerecht. Aktuell beispielsweise mit einem hohen finanziellen Anteil am Neubau des Olgahospitals am Standort Mitte. Desweiteren mit finanzieller Unterstützung etwa bei der Ausbildung. Leider ist im sog. Fallpauschalensystem die Behandlung von Kindern nicht kostendeckend abgebildet. Hier wird auch seitens der Stadt immer wieder an die Bundespolitik appelliert, Abhilfe zu schaffen und für eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen zu sorgen. Dies gilt ganz besonders für die Spezialbereiche Kinderonkologie, Neonatologie, Kardiologie und Spezialambulanzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
486/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 550/2015 (SPD), 769/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
851/2015
55 in 2015 | Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -89
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2015

Es wurde inzwischen im Bereich Schulsozialarbeit einiges unternommen, um deutlich mehr Schulen mit Schulsozialarbeitern zu versorgen. Allerdings fehlen immer noch viele Schulen: ein Teil der Gymnasien, ein Teil der Beruflichen Schulen, ein Teil der Grundschulen sowie der Sonder- und Förderschulen.
Wir beantragen ein Programm zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Schulen. Ziel ist, dass so schnell wie möglich jede Stuttgarter Schule mindestens eine ganze Sozialarbeiterstelle zugewiesen bekommt (bisher ist es in der Regel eine halbe Stelle). Dabei sollte gewährleistet sein, dass den Kindern und Jugendlichen jeweils geschlechtsspezifische Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die vielfältigen Themen, Probleme und Auffälligkeiten, die das Schulleben heute negativ beeinflussen, brauchen unsere Aufmerksamkeit im Sinne von präventiver Arbeit anstatt eines Reparaturbetriebes. Die Lehrkräfte sollten sich mehr auf ihre originäre Aufgabe konzentrieren können. Außerdem halten wir es für notwendig, dass die Schüler und Schülerinnen Ansprechpartner an der Schule haben, die unabhängig vom Schulbetrieb sind. Eine enge Kooperation und Teamarbeit zwischen Lehrerkollegium und Schulsozialarbeit ist unabdingbar.
GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Seit Anfang 2017 sind alle beschlossenen Stellen besetzt.

Stand Dezember 2017:
Die beschlossenen Stellen wurden mehrheitlich zum Schuljahr 2016/2017 bzw. bis Ende 2016 besetzt.

Stand 2016:
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit wurde wie folgt festgelegt:
• An 12 bisher unversorgten Gymnasien soll Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
• Darüber gibt es eine bedarfsgerechte Umverteilung frei werdender Stellenanteile an allgemein bildenden Schulen.
• An beruflichen Schulen werden 2,25 Stellen zur Aufstockung bestehender Standorte und eine Stelle für die Neuausstattung eines weiteren Standorts eingesetzt. Mit dem neuen Standort soll die Zuständigkeit auf neue Klassenarten erweitert und modellhaft erprobt werden.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat zur Qualitätssicherung die Finanzierung von Leitungsstellen beschlossen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Beschlossen wurden 4 Leitungsstellen für die Träger der Schulsozialarbeit, sowie 6,5 Stellen an Gymnasien, 3,25 Stellen an beruflichen Schulen (mit einem Volumen von 2016-> 697.905 Euro, 2017 ff. p.a. -> 710.241 Euro) Damit kann eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen Gymnasien und beruflichen Schulen erreicht werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulsozialarbeit in Stuttgart ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Auch zu den kommenden Haushaltsplanberatungen wird das Jugendamt dem Gemeinderat aufzeigen, welche Schulstandorte noch nicht mit dem Jugendhilfeangebot ausgestattet sind, d.h. wir werden einen optimalen, sprich flächendeckenden Ausbau kenntlich machen. Eine Ausnahme stellen die Beruflichen Schulen dar. Hier geht es nicht darum, jede Schule auszustatten, sondern Schulen mit berufsvorbereitenden Bildungsangeboten und ein- und zweijähriger Berufsfachschule.
Auch zum bisherigen Planansatz von einer halben Stelle pro Bildungsgang an den allgemeinbildenden Schulen werden wir einen Vorschlag machen. Stuttgart vertritt im Bereich der allgemeinbildenden Schulen keinen schulzentrierten Ansatz. Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell ist vielmehr sozialräumlich verankert. Durch die intensive Zusammenarbeit und Vernetzung mit der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich zusätzliche Ressourcen z.B. das Hinzuziehen von weiblichen bzw. männlichen Kollegen für geschlechtsspezifische Angebote und Themen am Ort der Schule.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
370/2015 (CDU), 494/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 544/2015 (SPD), 650/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 857/2015 (Freie Wähler), 964/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
407/2015 mit Ergänzung
56 in 2015 | Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -103
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2015

Seit Juli 2014 herrscht in der Klett-Passage am Hauptbahnhof ein generelles Rauchverbot. Trotzdem widersetzen sich dem zahlreiche Menschen und rauchen ungeachtet weiter, teilweise direkt vor den Rauchverbotsschildern.

Auch patrouillierende Ordnungspolizisten scheinen oft kein Interesse daran zu haben, diese Leute auf das Rauchverbot hinzuweisen.

Dieser Vorschlag spricht sich für eine strengere Durchsetzung des Rauchverbots aus.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wird eine Stelle geschaffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.
Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
884/2015 (AfD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte begrüßt den Vorschlag mehrheitlich (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

57 in 2015 | Mehr Fahrradstraßen schaffen

Mehr Fahrradstraßen schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

556
weniger gut: -184
gut: 556
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2015

Fahrradstraßen sind ein gutes Mittel, Radfahrern einen Raum zu schaffen, ohne sie in Seitenbereiche zu verdrängen. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße üblicherweise (wenn auf einem Zusatzschild entsprechend vermerkt) weiterhin benutzen, Radfahrer haben aber Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.

Die erste Fahrradstraße in Stuttgart ist in der Eberhardstraße, weitere sind in der Achse Tübinger Straße – Möhringer Straße, Burgstallstraße geplant. Solche Fahrradstraßen sollten in viel mehr Straßen eingerichtet werden, zum Beispiel in der Urbanstraße, Landhausstraße, Lautenschlagerstraße, Breitscheidstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass kein Kraftfahrzeug-Durchgangsverkehr auf diesen Straßen mehr möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Derzeit wird ein Konzept für mehr Fahrradstraßen entwickelt. Die angesprochenen Fahrradstraßen Möhringer und Burgstallstraße befinden sich in der Planung.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Die Fahrradstraße in der Tübinger Straße zwischen dem Marienplatz und der Paulinenbrücke wurde im Juni 2016 eröffnet. Weitere Fahrradstraßen sind geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart sind weitere Fahrradstraßen entsprechend dem Radverkehrskonzept geplant. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten. Die Erfahrungen, welche nach der vorgesehenen Einrichtung der Fahrradstraße in der Tübinger Straße gemacht werden, werden auch auf die weitere Einrichtung von Fahrradstraßen Auswirkungen haben. Hierbei werden dann auch die erwähnten Straßen in einem Prüfverfahren eingebunden werden.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
58 in 2015 | Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

554
weniger gut: -46
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2015

Bei den Mineralwassersprudlern gibt es einen Pavillion in dem wunderbar ein Café oder eine Gaststätte Platz finden würde. Für die Spaziergänger im Unteren Schloßgarten wäre es schön, wenn man hier einkehren könnte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Maßnahme ist bereits umgesetzt.
umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Pavillon im Unteren Schlossgarten bei den Mineralwassersprudlern (Am Schwanenplatz 10) ist im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart und mit einem Dauernutzungsrecht belegt. Der Dauernutzungsberechtigte ist zur Nutzung des Gebäudes als Gaststätte berechtigt. Im April 2014 wurde ein Bauantrag zur einer grundlegenden Sanierung genehmigt, um einen verkehrssicheren und betriebssicheren Zustand für die künftig beabsichtigte gastronomische Nutzung zu schaffen. Die Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Die Eröffnung des Pavillons ist für den 8. Mai 2015 geplant.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Sanierung ist im Gange, was der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost einstimmig sehr positiv sieht.

59 in 2015 | Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -42
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2015

LED-Leuchten für Straßenlampen, Ampeln und so weiter einsetzen. Um die Klimaziele zu erreichen, muss Energie eingespart werden. Mit LED-Leuchten kann hier sehr viel erreicht werden. Die Umrüstungskosten sind in den Haushalt 2016/17 zu übernehmen. Erst dann kann Energie eingespart werden.

Nach den Erfahrungen anderer Gemeinen amortisieren sich die Investitionen innerhalb einiger Jahre - also ein
doppelter Gewinn!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Der Austausch von konventionellen Leuchten gegen Leuchten mit LED-Technologie wird schon seit mehreren Jahren kontinuierlich umgesetzt, zum einen durch besondere Finanzierungsprogramme und zum anderen im Rahmen des turnusmäßigen Leuchtentauschs. Bei Neubauten werden in der Regel LED-Leuchte standardmäßig eingebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über das Straßenbeleuchtungsbudget des Tiefbauamtes können Umrüstungen von Straßenlampen durchgeführt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart ersetzt derzeit vorrangig die energieineffizienten Quecksilberdampflampen mittels LED-Leuchten, so dass Energieeinsparungen über 60 % bei Leuchtenerneuerungen realisiert werden. Aufgrund dieser hohen Energieeinsparung werden die aktuell höheren Investitionskosten von LED-Leuchten gegenüber den noch üblichen Natriumdampflampen durch das Amt für Umweltschutz mitfinanziert. Bis Ende 2015 werden alle Quecksilberdampflampen in Stuttgart umgerüstet sein. Danach werden die Energieeinsparpotentiale geringer ausfallen. Daher wird sich ab 2016 die Frage stellen, ob möglicherweise ohne weitere Co-Finanzierungen durch das Amt für Umweltschutz weitere Umrüstungen mit LED in dem bisherigen Umfang finanziert werden können, ohne eine kritische Reduzierung an Leuchtenerneuerungen hervorzurufen. Aufgrund sinkender LED-Leuchtenpreise ist jedoch von einer stetigen Entschärfung dieses Problems auszugehen.

Eine gesonderte Umrüstaktion von Straßenbeleuchtungen mittels eventueller Sondermittel wird nicht als sinnvoll erachtet, da in diesem Fall noch werthaltige Leuchten ersetzt würden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Leuchtentechnik auch in den weiteren Jahren noch deutlich weiterentwickeln wird. Eine Erhöhung des Straßenbeleuchtungsbudgets wäre hingegen erstrebenswert, damit bei gleichzeitiger Beschleunigung von Energieeinsparungen ein gleichbleibendes Durchschnittsalter der Leuchten gewährleistet werden kann.

60 in 2015 | Ausstieg aus Stuttgart 21!

Ausstieg aus Stuttgart 21!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -349
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2015

Das Projekt Stuttgart 21 hat sich als unsinnig herausgestellt, da es ein Leistungsrückbau ist.
Der geplante Tiefbahnhof wird mit nur 8 Gleisen weniger leisten können als der Kopfbahnhof heute schon kann.
So soll mit vielen Milliarden Euros ein Nadelöhr gebaut werden, das nie mehr erweiterbar ist.

Hinzu kommen viele weitere Nachteile des Tiefbahnhofs gegenüber dem Kopfbahnhof wie zum Beispiel die 6-fach erhöhte, gefährliche Gleisneigung, zu eng dimensionierte Bahnsteige, der doppelte Energieverbrauch, die fehlende Barrierefreiheit, die Gefahr für den Untergrund (Gipskeuper) und die Mineralquellen, die Zerstörung der Natur und so weiter.

Die Stadt Stuttgart darf für so einen Schildbürgerstreich kein Geld zur Verfügung stellen.
Daher muss die Stadt sofort aus dem Projekt Stuttgart 21 aussteigen!

Der Kopfbahnhof kann für einen Bruchteil des Geldes saniert werden und kann mehr Züge abfertigen.
Die Stadt Stuttgart (und die anderen Projektpartner) würden viel Geld sparen und einen besseren Bahnhof bekommen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt kann nicht über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Bahn hat das Recht zu bauen, dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich möglichem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
61 in 2015 | Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -62
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2015

Viele weiterführende Schulen sind inzwischen faktisch Ganztagsschulen, meistens ohne die entsprechende Infrastruktur. Besonders deutlich wird das bei der Essensversorgung. Wir fordern, dass alle Schulen im Bereich der Essensversorgung den formalen Ganztages-Grundschulen gleichgestellt werden. Der Zuschuss zum Essen soll für alle Schulen, auch für die beruflichen Vollzeit-Schulen, auf gleichem Niveau wie bei den Ganztagsschulen eingeführt werden. Hier sollen bereits vorhandene Strukturen weiterhin genutzt und nach Möglichkeit ausgebaut werden, bei Bedarf muss eine schnelle Unterstützung sowohl personell als auch finanziell möglich sein.

GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart baut schrittweise die Ganztagsschulen aus. Hierbei liegt die absolute Priorität derzeit beim Ausbau von jährlich bis zu acht Ganztagesgrundschulen sowie zwei weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschulen (da diese per se Ganztagesschulen sind). Andere weiterführende Schulen – neben den Gemeinschaftsschulen – kommen derzeit nur dann zur Beantragung, wenn diese Kontingente noch nicht ausgeschöpft sind bzw. sofern diese bereits über eine entsprechende räumliche Infrastruktur (insbesondere Mensa und Küchenbereich) verfügen.

Dafür stellt die Stadt jährlich eine Investitionspauschale von bis zu 35 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen anschließend die Kosten für den Betrieb dieser Mensen. Bei insgesamt 162 städtischen Schulen wird schnell deutlich, dass sich ein solches Programm nicht auf einmal, sondern nur in Schritten finanzieren und organisatorisch bewältigen lässt.

Wenn auf Antrag der Stadt eine Schule als Ganztagsschule genehmigt ist, ist die Stadt zur Organisation des Mittagessens an den durch das Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagesschulen verpflichtet.

Die meisten Realschulen und Gymnasien haben bereits vor ca. 20 Jahren begonnen, über Eltern- bzw. Schulvereine eigenverantwortlich ein Mittagessen bereitzustellen. Mit Bundes- und Landesförderprogrammen hat die Stadt vor ca. 10 Jahren dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt, in dem sie Mensen baute. Einige dieser Schulen haben später den Antrag auf offene Ganztagsschule gestellt, aber dieses ehrenamtliche Angebot mit den Eltern fortgesetzt.

Da an vielen dieser Schulen das ehrenamtliche Engagement der Eltern bei der Essensversorgung rückläufig ist, erhalten diese auf Antrag in diesem Jahr eine finanzielle Unterstützung der Stadt zur Einstellung von Aushilfskräften. Sofern die Stadt Stuttgart für die Mittagessensorganisation verantwortlich ist oder sich finanziell im Bereich des Mittagessens engagiert, gilt der vom Gemeinderat beschlossene Preis von derzeit 3,25 Euro je Mittagessensmenü. Schüler mit Bonuscard bezahlen 1 €, die Differenz trägt ebenfalls die Stadt.

An den beruflichen Schulen ist die Lage anders. Hier wird ein großer Anteil auswärtiger Schüler unterrichtet. Auszubildende im dualen System erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind daher auch nur 1 bis 1,5 Tage an der Schule. An mehreren, aber nicht allen beruflichen Schulen gibt es ein Essensangebot. Ganztagsschüler, die am Essen teilnehmen und Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen zwar den vom jeweiligen Caterer vorgesehenen Preis bezahlen, können jedoch die Differenz zu 1 € sich über ihr zuständiges Jobcenter erstatten lassen.

Die Stadt tut daher im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten das, was machbar ist. Ein flächendeckendes Angebot ist zwar wünschenswert, aber zurzeit nicht realisierbar

62 in 2015 | Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -103
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2015

Stuttgart fehlt in unmittelbarer Bahnhofsnähe ein Fahrradparkhaus, in dem man sein Fahrrad kostengünstig und vor allem sicher abstellen kann. Auch mal über Nacht oder mehrere Tage.
Mit dieser Einrichtung könnte man erreichen, dass Pendler von außerhalb ihre Zweiräder bei Ankunft in Stuttgart vorfinden: ungeklaut und unbeschädigt.
Vorbild hierfür könnte das Fahrradparkhaus in Straßburg sein. Der Jahresbeitrag in der Velo-Tiefgarage am Straßburger Bahnhof beträgt € 38.-, mit Bahncard sogar nur € 34.- Monats-, Tages- und Stundensätze sind dementsprechend günstig.

http://www.strasbourg.eu/environnement-qualite-de-vie/deplacements/velo/...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Vorschlag wird im Zuge der Planungen des Bahnhofumfelds aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit gibt es in Stuttgart vier Fahrrad-Parkhäuser. Auch am Hauptbahnhof besteht hierfür ein großer Bedarf. Im Zuge des Projektes Stuttgart 21 gibt es entsprechende Überlegungen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.

63 in 2015 | Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -108
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2015

Die Königstraße vergammelt, insbesondere in der letzten Zeit. Dieser Vorschlag soll dem entgegen wirken, so dass die Attraktivität wieder steigt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Auf Grund der erhöhten Präsenz sind Verbesserungen eingetreten.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und rechtlichen Möglichkeiten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf der Königstraße das Betteln verbieten:

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.

Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.

Siehe hierzu auch Stellungnahme zu Platz 75, Vorschl. Nr. 10525
„Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden“

Erlaubte Stände (Scientology und Co.) drastisch reduzieren:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits nach Wegen gesucht, solche Informationsstände zu unterbinden. Da die Scientologen im Verfassungsschutz-bericht zwar erwähnt, in Deutschland bisher aber nicht verboten sind, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu versagen.

Dem beantragenden Verein müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die gleichen Rechte wie anderen Vereinen zugestanden werden.

Darüber hinaus wurden in der Königstraße feste Standorte für Infostände ausgewiesen. Sofern diese Standorte belegt sind, werden keine weiteren Plätze genehmigt.
Eine großräumigere Verteilung der Standorte für Infotische auch auf andere Straßen in Richtung neuer Handelszentren der Innenstadt ist im Zuge der Überarbeitung der städtischen Sondernutzungsrichtlinien vorgesehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt den Vorschlag nicht (einstimmig).

64 in 2015 | Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -58
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2015

Alle Bahnhöfe des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und der Stuttgarter Straßenbahn (SSB) in und um Stuttgart sollen barrierefrei sein. Insbesondere soll großen Wert auf Wartung der Fahrstühle und Rolltreppen Wert gelegt werden.

Auch wenn die meisten Bahnhöfe als barrierefrei gelten, so sind sehr oft die nötigen Anlagen defekt und gesperrt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In den nächsten Jahren ist ein ergänzender barrierefreie Ausbau von S-Bahn-Stationen vom Verband Region Stuttgart nicht vorgesehen. Mit dem von der EU bis zum Jahr 2022 geforderte Ausbau von ÖPNV-Haltestellen wird die Situation (z.B Nordbahnhof) nochmals geprüft.

Im Jahr 2016 wurde die Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Österreichischer Platz mit 2 Aufzügen abgeschlossen. Im Zuge des Neubaus erhielt außerdem die Stadtbahnhaltestelle Bottroper Straße im Jahr 2017 einen Aufzug. Im Zuge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie erhält auch diese Haltestelle 2 Aufzüge. Die Haltestelle Staatsgalerie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Betrieb gehen. Damit werden alle unterirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Aufzügen nachgerüstet sein.

Mit einem mittlerweile höheren Budget können durchschnittlich 20 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei umgebaut werden.

Stand Dezember 2017:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Um den barrierefreien Ausbau an S-Bahn-Haltestellen (z.B. Nordbahnhof) weiter auszubauen, muss zunächst mit dem Verband Region Stuttgart ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Umsetzung wäre frühestens 2020 möglich.

Außerdem werden vom Tiefbauamt die Rolltreppen und Fahrstühle an U-Haltestellen regelmäßig gewartet und bei Störungen schnellstmöglich (je nach Ersatzteillage) instandgesetzt. Hierzu wurde die Zusammenarbeit zwischen der Aufzugs- und Fahrtreppenzentrale des Tiefbauamts und der SSB intensiviert. In den S-Bahn-Haltestellen wurde ein automatisches Diagnosesystem in die Rolltreppen und Fahrstühle eingebaut. Damit werden Defekte schnell erkannt. Bei der Reparatur ist man aber auf die Verfügbarkeit der Ersatzteile durch die Hersteller angewiesen.

Stand 2016:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Außerdem ist die Stadt bemüht, die Rolltreppen und Fahrstühle an Haltestellen regelmäßig zu warten und schnellstmöglich instand zu setzen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zwischen der SSB und dem Tiefbauamt wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach derzeitigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Haltestellen der SSB

Bus
Im Verkehrsgebiet (Stadt Stuttgart und Landkreise) der SSB-Buslinien befinden sich rund 1.590 Richtungshaltestellen. Die Verteilung der Richtungshaltestellen auf das Stadtgebiet Stuttgart und die Landkreise sowie der barrierefreie Ausbau gestalten sich folgendermaßen:

Richtungshaltestellen in Anzahl gesamt davon barrierefrei
Stadt Stuttgart 940 270 (29 %)
Landkreise 650 93 (14 %)

    
Der Bau und Unterhalt der Bushaltestellen obliegt dem Straßenbaulastträger. Für das Stadtgebiet Stuttgart hat die SSB in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Stuttgart (TBA) eine Regelzeichnung für den Bau von barrierefreien Bushaltestellen entwickelt. Diese beinhaltet den Einbau eines 16-18 cm hohen Profilbordsteins (Höhe abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit), die Verlegung einer Blindenleitlinie und die Kennzeichnung der ersten Tür des Busses mit einem Einstiegsfeld.

Zwischen SSB und TBA wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach jetzigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.

Stadtbahn
Das Stadtbahnnetz der SSB verfügt über 204 Haltestellen die alle mit Hochbahnsteigen ausgestattet sind. Davon besitzen zwei unterirdische und zwei oberirdische Haltestellen noch keinen barrierefreien Zugang. Die Nachrüstung von Aufzügen oder der Umbau der U-Haltestellen ist in Arbeit bzw. in Planung. Für eine oberirdische Haltestelle existieren ebenfalls Pläne für eine barrierefreie Zugangsgestaltung. Der Ausbaustandard für barrierefreie Stadtbahnhaltestellen sieht folgende Maßnahmen vor:

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen Anzahl von Hundert
Rampen oder Aufzüge zu den Bahnsteigen 200 98 %
Blindenleitlinien mit Einstiegsfeldern zur Markierung der Fahrzeugtüren 120 59 %
Dynamische Zugzielanzeiger (DFI) 133 65 %
Zugzielansagen in unterirdischen Haltestellen 15 100 %

Die Nachrüstung von Blindenleitlinien und Einstiegsfeldern erfolgt im Rahmen von Umbau oder Sanierungsarbeiten von Hochbahnsteigen. Der Ausbau der DFI-Anzeiger läuft im Rahmen eines separaten Nachrüstprogramms. Die Durchführung beider Maßnahmen geschieht jährlich, ist aber vom Umfang her abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Die Haltestellen der Zahnradbahn sind auf Grund der eingesetzten Fahrzeuge (hochflur) nicht barrierefrei gestaltet.

Die Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen unterirdischer Haltestellen erfolgt über das TBA der Stadt Stuttgart. Seit einigen Jahren gibt es die Aufzugs-und Fahrtreppenzentrale, in der sämtliche Störmeldungen registriert und die Störungsbehebungen koordiniert werden. Durch diese zentrale Anlaufstation konnten zeitliche Abläufe optimiert werden. Mutwillige Sachbeschädigungen können leider dazu führen, dass Aufzüge längere Zeit stillstehen, da die Anlagen teilweise Einzelanfertigungen sind, für die Ersatzteile extra angefertigt werden müssen.

65 in 2015 | Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -64
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2015

Die Stadt sollte alle gegeigneten Gebäudedächer im städtischen Eigentum für Photovoltaik zur Verfügung stellen. Es würde die Stadt nichts kosten, sondern im Gegenteil ihr sogar noch Geld einbringen, wenn sie z.B. die be!-Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart, damit betreuen würde.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.

Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 beschlossen Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.

Bisher haben 37 externe Anlagenbetreiber von dem Angebot ihre Photovoltaikanlage auf einer städtischen Liegenschaft zu errichten Gebrauch gemacht. Dem Antrag städtische Dächer für externe Photovoltaikanlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen, kommt die Stadt seit dem Jahr 2010 nach.

66 in 2015 | Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -106
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2015

Das Filmbüro Baden-Württemberg benötigt dringend mehr Unterstützung für seine Jugend- und Kulturarbeit im Filmbereich. Leider haben wir im Haushalt 2014/2015 und den Jahren zuvor keine Mittelerhöhung erhalten.

Mit unseren drei Filmfestivals: Filmschau Baden-Württemberg, Wettbewerb um den Jugendfilmpreis und dem Indischen Filmfestival Stuttgart bietet das Filmbüro Baden-Württemberg viele spannende Einblicke in die baden-württembergische Filmbranche und in die so faszinierende Kultur und Gesellschaft Indiens.

In der Jugendarbeit bieten wir seit über zehn Jahren kostenlose und ganzjährig Beratung und Berufsorientierung im Film- und Medienbereich, fördern und unterstützen Filmprojekte und stärken die Vernetzung der Jugendlichen untereinander. Im Rahmen unserer Workshops stehen neben den Filmemachern auch Fragen über Chancen und Herausforderungen beim Umgang mit Medien im Zentrum.

Das Filmbüro trägt darüber hinaus zur Bewerbung des Filmstandortes und der hiesigen Filmwirtschaft über die Landesgrenzen hinaus bei.
www.filmschaubw.de / www.jugendfilmpreis.de / www.indisches-festival.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Erhöhung der Förderung (10.000 EUR jährlich) wurde im DHH 2018/2019 verstetigt und um weitere 10.000 EUR jährlich angehoben. Für die Filmschau Baden-Württemberg mit dem Wettbewerb um den Jugendfilmpreis werden auch für 2019 insgesamt 44.700 EUR zur Verfügung gestellt. (Zum Vergleich: 2015 waren es nur 24.700 EUR)

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 bewilligt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 bewilligt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Wettbewerb um den Jugendfilmpreis wird die Förderung an das Filmbüro Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 um 20.000 Euro erhöht.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Indische Filmfestival erhält im Verhältnis zu anderen Festivals, die ebenfalls eine hohe Aufmerksamkeit beim Publikum genießen, mit 47.500 € regelmäßiger Projektförderung eine vergleichsweise hohe städtische Förderung. Die von der Stadt zuwendungsfähigen Ausgaben können durch diese Förderung gedeckt werden. Zudem unterstützt der Hauptsponsor das Festival mit knapp 100.000 €. Das Land Baden-Württemberg fördert das Indische Filmfestival bislang nicht.

Bei der Filmschau Baden-Württemberg handelt es sich um die Präsentation des baden-württembergischen Filmes und in der Folge hiervon um den Versuch der Optimierung des Filmstandortes Baden-Württemberg. Der Wettbewerb um den Jugendfilmpreis ist in die Filmschau Baden-Württemberg integriert – hierfür erhält das Filmbüro umfängliche Landesmittel. Der Preis richtet sich an Jugendliche aus Baden-Württemberg, ist somit also ein originärer Landespreis. Die LHS Stuttgart fördert die Filmschau Baden-Württemberg bereits mit einer regelmäßigen Projektförderung in Höhe von jährlich 24.700 €, das Land Baden-Württemberg fördert derzeit mit rund 75.000 € jährlich (zzgl. die Mittel für den Jugendfilmpreis), hat allerdings eine Erhöhung der Förderung in Aussicht gestellt.

Eine Erhöhung der städtischen Förderung bei den beiden Festivals wird seitens des Kulturamtes auch vor dem Hintergrund der mangelnden Beteiligung durch das Land BW beim Indischen Filmfestival und dem Fokus auf das baden-württembergische Filmschaffen bei der Filmschau als nachrangig angesehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1026/2015