Mein Vorschlag basiert auf langen beruflichen Erfahrungen zu einem in meinen Augen zu behebenden Missstand:
die Stuttgarter Baumschutzsatzung ist im Kern ihres Gedanken eine sehr positive Sache, jedoch paradoxerweise häufig negative Auswirkungen hat. Sehr oft erlebe ich es, dass Gartenbesitzer es als Last empfinden, einen zu erhaltenden Baum in ihrem Eigentum zu haben. Nicht selten wird darauf geachtet, dass Bäume vor dem Erreichen des 80 cm Umfanges schnell entnommen werden. Der Grundgedanke des Naturschutzes und des Artenschutzes sind so manchen Personen schwer vermittelbar und weichen dem Gefühl einer gewissen Enteignung.
Ich halte es seit Jahren für eine gute und wichtige Lösung, Baumbesitzern bei entsprechendem Nachweis (zum Beispiel einmalige, gutachterliche Erfassung des Gehölzes und dann fortlaufenden einreichen von Abrechnungen zu baumpflegerischen Maßnahmen) die Pflege und Erhaltung großer und älterer Bäume zu subventionieren.
Selbstverständlich muss dies nicht ab einem Umfang von 80 cm durchgeführt werden, aber es wäre mit relativ wenig Verwaltungsaufwand denkbar, dass man eine schrittweise Staffelung der anteiligen Subvention der jährlichen Baumpflege auf einem Stammumfang von 120 Zentimetern aufwärts ansetzt. Auf diese Weise bekäme das Ganze einen wirklich positiveren Charakter.
Mein Vorschlag konkret:
gestaffelte Subvention für Baumbesitzer bei eindeutigen Nachweis der Durchführung von baumpflegerischen Maßnahmen an gröseren Bäumen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kessler