Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2013

82 in 2013 | Zahlungen an die DB für Stuttgart 21 einstellen bis die Planungen abgeschlossen sind

Zahlungen an die DB für Stuttgart 21 einstellen bis die Planungen abgeschlossen sind

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

608
weniger gut: -273
gut: 608
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2013

Zahlungen an die Bahn zwecks des Weiterbaus von S21 sind sofort einzustellen.
Erst dann, wenn das Projekt fertiggeplant,vollständig planfestgestellt, alle Umweltauflagen umgesetzt und nicht noch weitere Milliarden zum Fenster hinaus geschmissen werden müssen, darf wieder gezählt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet auf Grund vertraglicher Verpflichtungen ihre Finanzierungsbeiträge zum Projekt Stuttgart 21. Diese vertraglichen Verpflichtungen stehen einer Zahlungseinstellung entgegen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet auf Grund vertraglicher Verpflichtungen ihre Finanzierungsbeiträge zum Projekt Stuttgart 21 an das Land Baden-Württemberg, das seinerseits entsprechend der Finanzierungsvereinbarung von 2009 Zahlungen an die Bahn leistet. Diese vertraglichen Verpflichtungen stehen einer Zahlungseinstellung entgegen.

83 in 2013 | Ganzheitliches Radwegekonzept in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken

Ganzheitliches Radwegekonzept in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

452
weniger gut: -119
gut: 452
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2013

Ganzheitliches Radwegekonzept:
Der vorhandene Flickenteppich an Radwegen, kurzen (zum Teil 2-3m langen, angedeuteten) Radwegen und gemeinschaftlich mit Fußgängern genutzen Bereichen gehört einer gründlichen Prüfung und Neuordnung unterzogen. Hier könnte ich mir auch ein Projekt im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorstellen. So kann jeder seine Erfahrungen, und damit auch seinen Pro's und Contra's in eine Neugestaltung des Stuttgarter Radwegenetzes einfließen lassen.

Dies wird natürlich ersteinmal mehr kosten, zahlt sich aber über lange Sicht aus da:
- Die Bürger das Rad mehr nutzen würden, Entlastung der Umwelt und des Verkehrs
- Aktuelle Gefahrensituationen (sowohl zwischen Auto-Fahrrad als auch Fahrrad-Fußgänger) können entschärft werden.
- Der öffentliche Nahverkehr wird zu Stoßzeiten für Pendler von außerhalb interessanter da die Bahnen nicht mehr so überfüllt sind.
- Ich denke die Vorteile lassen sich noch beliebig erweitern, bei Bedarf bitte kommentieren.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die im Doppelhaushalt 14/15 bereitgestellten Mittel werden vollständig umgesetzt.1 Priorität hat der Ausbau der Hauptradrouten und die Schließung von Lücken im Radwegenetz.

Die einzelnen Maßnahmen und deren Priorität werden mit den Fachämtern und den Vertretern der Radverbände festgelegt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radwegenetzs wurden zusätzlich 2 Mio. EUR in den Doppelhaushalt eingestellt. Die einzelnen Projekte und deren Reihenfolge werden im Fachausschuss beraten und beschlossen. Darüber hinaus stehen noch 715.000 EUR pro Jahr Pauschalmittel zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit 2010 gibt es ein Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses wurde von einem externen Gutachter mit der Stadtverwaltung und dem Stuttgarter Radforum erarbeitet.

Dieses ganzheitliche Konzept hat zum Ziel, den Radverkehr in Stuttgart attraktiver zu machen und deutlich zu steigern. Ein Radverkehrsanteil von 20 % (derzeit 5 – 7 %) ist angestrebt. Maßnahmen sind u. a. der Ausbau von 38 Hauptradrouten, welche alle Stadtteile und wichtigen Zielpunkte miteinander verbinden. Hinzu kommt die Verbesserung der Fahrradwegweisung, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Fahrradmitnahme im ÖPNV und der Ausbau an sicheren Fahrradabstellanlagen.

Dieses Radverkehrskonzept wird nach und nach mit den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln realisiert. Für den Ausbau der Hauptradrouten stehen derzeit 1,6 Mio. €/Jahr zur Verfügung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
600 (SPD)
84 in 2013 | Durchgehendes Radwegenetz

Durchgehendes Radwegenetz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

467
weniger gut: -136
gut: 467
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2013

Ein durchgehendes Radwegenetz könnte Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer machen. Durch eine begleitende Kampagne könnte ein rücksichtsvollerer und freundlicherer Umgang zwischen Fußgängern, Rad- und Autofahrern gefördert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Priorität hat der Ausbau der Hauptradrouten und die Schließung von Lücken im Radwegenetz. Die einzelnen Maßnahmen und deren Priorität werden mit den Fachämtern und den Vertretern der Radverbände festgelegt.

Auch in 2015 finden wie 2014 die jährlichen Fahrradaktionstage unter der Federführung der Landeshauptstadt statt. Erstmalig wurde 2014 im gleichen Zeitraum auch die 2. Fahrradsternfahrt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung ist vorrangig die Förderung des Radverkehrs. Für ein geordnetes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer werden in diesem Rahmen Flyer bspw. der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK; Stuttgart ist Mitglied) verteilt, um wesentliche verkehrsrechtliche Informationen zu vermitteln.

Im Zuge von Projektgruppen des Radforums findet zudem eine Abstimmung von Maßnahmen ehrenamtlicher Bürger statt, die insbesondere an Schulen einen regelkonformen Radverkehr vermitteln.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radwegenetzs wurden zusätzlich 2 Mio. EUR in den Doppelhaushalt eingestellt. Die einzelnen Projekte und deren Reihenfolge werden im Fachausschuss beraten und beschlossen. Darüber hinaus stehen noch 715.000 EUR pro Jahr Pauschalmittel zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit 2010 gibt es ein Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses wurde von einem externen Gutachter mit der Stadtverwaltung und dem Stuttgarter Radforum erarbeitet.

Dieses ganzheitliche Konzept hat zum Ziel, den Radverkehr in Stuttgart attraktiver zu machen und deutlich zu steigern. Ein Radverkehrsanteil von 20 % (derzeit 5 – 7 %) ist angestrebt. Maßnahmen sind u. a. der Ausbau von 38 Hauptradrouten, welche alle Stadtteile und wichtigen Zielpunkte miteinander verbinden. Hinzu kommt die Verbesserung der Fahrradwegweisung, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Fahrradmitnahme im ÖPNV und der Ausbau an sicheren Fahrradabstellanlagen.

Dieses Radverkehrskonzept wird nach und nach mit den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln realisiert. Für den Ausbau der Hauptradrouten stehen derzeit 1,6 Mio. €/Jahr zur Verfügung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
600 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt die Forderung und hat bereits Vorschläge zu Radwegen erarbeitet (z.B. entlang der Hauptstätter Straße).

85 in 2013 | Aula für das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) in Bad-Cannstatt

Aula für das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) in Bad-Cannstatt

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

462
weniger gut: -131
gut: 462
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2013

Die pädagogischen Anforderungen, die heute an eine Schule gestellt werden, haben sich deutlich verändert.
Wie können wir den veränderten Lernanforderungen gerecht werden und angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler schaffen? Wie muss unser JKG künftig räumlich organisiert und ausgestattet werden? Dieser Aufgabe widmet sich die Schulentwicklungsgruppe, in der Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind.

Eine Schule braucht einen gemeinsamen Ort für die Schulgemeinde. Eine Aula bietet diesen Ort, an dem sich die Schulgemeinde zum gemeinsamen Gedankenaustausch, zu Vorträgen, zu kulturellen Veranstaltungen treffen kann. Unserem 100-jährigen Schulgebäude fehlt ein solcher Raum. Doch im Dachstuhl findet sich ein bisher ungenutzter Raum, der so umgebaut werden könnte, dass ein großer Raum entstünde, der nicht nur als Aula, sondern durch geschickte Aufteilung auch vielfältig zur täglichen schulischen Arbeit genutzt werden könnte.
Wir benötigen von der Stadt Stuttgart Unterstützung um unseren Umbau planen und durchführen zu können. Durch den Ausbau des Dachs wird auch kein zusätzlicher Bauplatz benötigt.
Wir wollen unsere Schule verändern. Bitte unterstützen Sie uns!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dem Schulverwaltungsamt liegt ein Antrag des Johannes-Kepler-Gymnasiums vor, den Dachboden des Schulgebäudes dieser Schule für Schulzwecke auszubauen. Zwischenzeitlich ist das Hochbauamt beauftragt, diesen Antrag unter verschiedenen Gesichtspunkten zu prüfen. Insbesondere sind Statik, baurechtliche, brandschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kann über dieses Thema erneut berichtet werden.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Johannes-Kepler-Gymnasium beschult im laufenden Schuljahr 2012/13 insgesamt 552 Schülerinnen und Schülern in 24 Klassen. Im kommenden Schuljahr 2013/14 wird das Gymnasium nur 2 Eingangsklassen bilden und ist nach der Gesamtklassenzahl als 2-3 zügiges Gymnasium einzustufen.
Das Johannes-Kepler-Gymnasium verfügt mit 22 Klassenräumen und 12 Fachräumen über einen Raumbestand für ein 2-3 zügiges Gymnasium. Die Hälfte der Klassenräume sind allerdings nur zwischen 54 und 56 qm groß. Es besteht ein geringes Raumdefizit im Informationsbereich (Schulbibliothek) und im Aufenthaltsbereich. Das Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg sieht bei den Progammflächen für allgemein bildende Gymnasien keine Aulen- bzw. Versammlungsräume vor.

Erfahrungsgemäß ist bei baulichen Eingriffen in Schuldächer mit einer Reihe umfangreicher und kostenintensiver Folgemaßnahmen und zusätzlichen Schwierigkeiten (Brandschutz, Fluchtwege, Statik etc.) zu rechnen, die in der Regel in keinem wirtschaftlich sinnvollem Verhältnis zur gewonnenen Programmfläche stehen. Das gesamte Gebäude Johannes-Kepler-Gymnasium steht zudem unter Denkmalschutz. Darauf muss hingewiesen werden, wenn dieses Anliegen auf seine Umsetzbarkeit hin geprüft wird.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

86 in 2013 | Vermüllung im Umfeld von Fast-Food- und To-Go-Gastronomie

Vermüllung im Umfeld von Fast-Food- und To-Go-Gastronomie

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

429
weniger gut: -101
gut: 429
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2013

Anlass:
Bei einem nächtlichen Stadtbummel mit Kongressteilnehmern fiel diesen in der Marienstraße die dortige starke Vermüllung auf. Einer der Gäste fasste dies wenig galant aber treffend so zusammen: "Von wegen sauberste Großstadt - Dreckskaff".
Lage:
Insbesondere im Umfeld von Fast-Food und To-Go-Anbietern mangelt es häufig an Mülleimern, oder falls solche vorhanden sind, haben diese ein zu geringes Fassungsvermögen. Wie u.a. in der Marienstraße oder am Schlossplatz an den überquellen Müllkübeln oder der Müllablage um Bäume herum ersichtlich, wären viele Besucher bereit, ihren Abfall adäquat zu entsorgen, wenn sie wüssten wo sie dies könnten, und wenn die Müllkübel nicht bereits überfüllt wären.
Vorschläge:
(1) Die Anbieter von Fast-Food oder To-Go-Speisen werden verpflichtet, auf eigene Kosten ausreichend dimensionierte Abfallbehälter gut sichtbar und gut erreichbar bereit zustellen und die Abfälle ggf. zwischenzulagern.
(2) Die Stadt sollte vorhandene aber zu klein dimensionierte Müllbehälter gegen volumenreichere austauschen. Die Außenflächen der Behälter könnten für Eigenwerbung der Stadt oder für sonstige Werbezwecke genutzt werden. (Vgl. dazu z.B.: die sehr gelungene Hamburger Lösung oder die Situation in Saarbrücken)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Zuge der Umsetzung des 10-Punkte-Programms wurde in 2014 insbesondere die sogenannte Erweiterung der Reinigungszone I in Angriff genommen und umgesetzt. Eine neue Beschlussvorlage zur Gehwegreinigungsgebühr 2015 befindet sich aktuell im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Die Sonntagsleerung von Papierkörben an Brennpunkten im kompletten Stadtgebiet wurde ab 1. Januar 2014 wieder eingeführt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde dem Gemeinderat ein 10-Punkte-Programm zur Sauberkeit vorgelegt. Für die Umsetzung der den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart betreffenden Maßnahmen hat der Gemeinderat zusätzliche Mittel beschlossen, die im städtischen Haushalt ab 2014 bzw. ab 2015 zur Verfügung gestellt und dem Eigenbetrieb AWS künftig als erhöhte Leistungsentgelte zufließen werden.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die LHS hat im Stadtgebiet ca. 4.900 Abfallkörbe mit unterschiedlichen Fassungsvermögen (55 l, 60 l, 90 l und 650 l) im Einsatz, die größtenteils mehrmals wöchentlich geleert werden. Trotz dieser nicht unerheblichen Entsorgungskapazität hat das Littering-Verhalten im öffentlichen Raum (achtloses Wegwerfen von Abfällen) stark zugenommen. Dabei spielen Fastfood- und To-Go-Verpackungen eine erhebliche Rolle. Daher wird schon seit Jahren konsequent in der Innenstadt eine Entsorgungskonzeption mit sog. Unterflurbehältern verfolgt, die großen Abfallmengen gerecht wird und die sich schon in vielen Kommunen als wirtschaftliche Alternative in Fußgängerzonen bewährt hat. Diese Behälter fassen bis zu 800 kg Abfall, werden im Zuge von Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt verbaut und im Sommer täglich per Saug-Kehrmaschine abgesaugt. Im Winter reicht eine dreimalige Leerung pro Woche. Die zuvor dort vorhandenen kleineren Abfallbehälter mit 90 l Fassungsvermögen mussten bis zu 5-mal pro Tag entleert werden.
Problematisch bei diesen Behältern erweisen sich lediglich sorglos eingeworfene Pizzaschachteln bzw. defekte Regenschirme, die den Einwurfschacht verstopfen können.
Die Marienstraße wird derzeit umgestaltet, auch hier werden diese Behälter zum Einsatz kommen. Königstraße, Schlossplatz, Querspange und teilweise die Tübinger Straße sind schon bestückt mit 61 Unterflurabfallbehältnissen. Konkrete Ausbauplanungen bestehen für Lautenschlagerstraße und den Rest der Tübinger Straße. Innerhalb der nächsten 2 Jahre wird die Anzahl auf 71 Behälter erhöht.
Die Betreiber von Fast-Food-Ketten, Läden mit To-Go-Produkten und Ständen mit Straßenverkauf sind bereits heute verpflichtet, Abfallbehälter für die Entsorgung der Verpackungsabfälle vor den Geschäften und Ständen vorzuhalten. Eine Unterstützung bei der Reinigung im Umfeld wäre zusätzlich wünschenswert, da die Verpackungsabfälle oft erst im weiteren Umfeld wild entsorgt werden.
Werbung (Eigen- oder Fremdwerbung) auf öffentlichen Papierkörben ist seitens der Stadtverwaltung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Stadtgestaltung nicht erwünscht.
Zum gestiegenen Abfallaufkommen wird zudem auf die aktiven GR-Anträge 290/2012 und 303/2012 verwiesen, in denen über einen 10-Punkte-Plan die Stadtsauberkeit gesteigert und dem AWS dafür ein Zusatzbudget in den kommenden Haushaltsverhandlungen eingeräumt werden soll. Hierbei wird auch eine großzügige Erweiterung der Reinigungszone I in der Innenstadt in Betracht gezogen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht hier zunächst die Gastronomen in der Pflicht, unterstützt aber die Forderung nach größeren Mülleimern in der Innenstadt.

87 in 2013 | "Casino Boom" - Glücksspiel stärker besteuern

"Casino Boom" - Glücksspiel stärker besteuern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

408
weniger gut: -86
gut: 408
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2013

Seit Jahren schießen immer mehr Glücksspielhallen ("Casinos") wie Pilze aus dem Boden, oftmals sogar in den Zentren der Stadtteile, sehr zum Ärger der Anwohner. Auf die vielen Probleme, die die "Casinos" mit sich bringen, wie z.B. durch Spielsucht zerstörte Familien, Kriminalität etc. möchte ich in diesem Rahmen nicht eingehen.

Mein Vorschlag ist, dass die Stadt den Unterhalt von Glücksspielhallen und -Automaten etc. so sehr verteuert, dass sie zumindest aus den Zentren der Stadtteile verschwinden.

Damit würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Der unerwünschte und gefährliche Glücksspiel-Boom würde eingedämmt und dabei sogar noch die Stadtkasse gefüllt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits beim letzten Bürgerhaushalt 2012 / 2013 gab es Vorschläge zum Thema „Glücksspiel stärker besteuern“ (Vorschläge Nr. 109 und Nr. 945).

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 bereits eine deutliche Erhöhung bei der Vergnügungssteuer beschlossen, die alle Besteuerungsgegenstände umfasst hat. Die stärkste Erhöhung gab es bei den Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Gewinngeräte): der Steuersatz wurde ab 2012 von bisher 18 v.H. des Einspielergebnisses Nettokasse auf 22 v.H. erhöht.

Bei der Höhe einer Steuer muss immer auch beachtet werden, dass die Steuerschraube nach oben nicht unbegrenzt immer weiter angezogen werden darf. Eine Steuer wird dann unzulässig, wenn sie so hoch ist, dass sie eine erdrosselnde Wirkung hat, das Verwaltungsgericht würde dann die Satzung aufheben. Eine erdrosselnde Wirkung liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn die Steuerbelastung es für sich genommen unmöglich macht, im Stadtgebiet den Beruf des Spielautomatenbetreibers zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen. Ein Steuerpflichtiger kann jederzeit die Höhe der Vergnügungssteuer durch eine Klage beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

Bei der Vergnügungssteuer wurde durch die Verwaltungsgerichte bisher ein Steuersatz von 20 v.H. der Bruttokasse (was in etwa einem Steuersatz von 22 v.H. der Nettokasse entspricht) für noch zulässig erklärt. Ob das Verwaltungsgericht Stuttgart eine weitere Erhöhung nochmals als zulässig ansehen würde, ist nicht absehbar. Daher ist nicht vorgesehen, den Steuersatz für Gewinngeräte weiter zu erhöhen.

Durch bereits beschlossene bzw. vorgesehene Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen wird dem im Antrag angesprochenen Anliegen (Eindämmung der Spielhallen) viel wirkungsvoller Rechnung getragen. Durch das Landesglücksspielgesetz wurden bereits Restriktionen bei Spielhallen beschlossen (z.B. Mindestabstände, keine Mehrfachspielhallen im selben Gebäude…). Außerdem sieht der Entwurf einer Änderung der Spielverordnung vor, dass künftig in Gaststätten nur noch ein Gewinngerät aufgestellt sein darf (statt bisher drei).

88 in 2013 | Nutzung des Marienplatzes für Flohmärkte

Nutzung des Marienplatzes für Flohmärkte

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

450
weniger gut: -133
gut: 450
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2013

Ich würde mich über einen "echten Flohmarkt" einmal oder auch mehrmals im Jahr auf dem Marienplatz freuen! Der Platz ist immer noch die meiste Zeit im Jahr leer und die zwei großen Flohmärkte in der Innenstadt sind derart stark frequentiert, dass längst nicht jeder Bürger der möchte, einen Platz ergattern kann!

Zusätzlich finde ich es schade, dass nicht darauf geachtet wird, wer bei einem Flohmarkt mitmacht, bzw. was er veräußert! Diverse Stände mit billigen Asia-Importen oder neuen Sonnenbrillen stören das Gesamtbild und nehmen uns die Plätze weg!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund der großen Nachfrage für Standplätze der beiden großen Flohmärkte in der Stuttgarter Innenstadt ist es verständlich, dass die Bürger den Wunsch haben, Ersatzveranstaltungen zu buchen.
Der große Flohmarkt findet seit 40 Jahren regelmäßig im Frühjahr und Herbst in der Stuttgarter Innenstadt statt und gehört zu den ganz großen traditionellen Veranstaltungen dieser Art in Europa.
Eine Ersatzveranstaltung auf dem Marienplatz mit Einschränkungen würde keine wirkliche Abhilfe schaffen. Es ist davon auszugehen, dass ein Flohmarkt auf dem Marienplatz eine längere Anlaufzeit bräuchte und hohe Kosten verursachen würde, ohne einen sicheren Erfolg zu versprechen.
Es ist zudem so, dass seit 30 Jahren ganzjährig jeden Samstag der Flohmarkt auf dem Karlsplatz mit Erfolg durchgeführt wird. Dort können Bürgerinnen und Bürger der Stadt jederzeit einen Standplatz buchen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd wird sich mit allen Vorschlägen zum Thema Marienplatz befassen, unabhängig von der Platzierung. Der Bezirksbeirat Süd nimmt die Anregung auf. Jeder Veranstalter kann einen Flohmarkt auf dem Marienplatz beantragen. Genehmigt wird nach Nutzungsordnung.

89 in 2013 | Wiedereröffnung Café im Treffpunkt Rotebühlplatz

Wiedereröffnung Café im Treffpunkt Rotebühlplatz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

431
weniger gut: -115
gut: 431
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2013

Übergabe an sozialen Betreiber (z.B. Caritas, Diakonie) zur Wiedereröffnung gekoppelt mit nicht zu hohen Pachtkosten in Verbindung mit fairen günstigen Preisen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in KatjaA ergänzt:
Im TREFFPUNKT Rotebühlplatz fehlt seit mittlerweile acht Monaten eine Caféteria. Dadurch verändert sich das Gesamtbild des Hauses gravierend. Als Besucherin oder Besucher gibt es keine Möglichkeit mehr, im Haus einen Snack zu nehmen oder sich vor Beginn der Veranstaltung noch gemeinsam mit Freunden und Kursteilnehmenden beispielsweise für einen Kaffee zu verabreden. Die Atmosphäre im Haus ist dadurch spürbar schlechter geworden: Die Lebendigkeit und das Flair eines Kultur- und Bildungszentrums im Herzen Stuttgarts weicht mehr und mehr einer Durchgangshalle.
Um das Haus als anspruchsvolles und beliebtes Zentrum für Erwachsenenbildung und Kultur in der City zu erhalten, muss die Gastronomie baldmöglichst wieder eröffnet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Zuschlag ging mietfrei an den sozialen Betreiber (Rudolf-Sophien-Stift). Die Eröffnung mit dem Namen "Rudolfs" war am 04.11.2013.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Schulverwaltungsamt ist zuständig für die Verpachtung der Gastronomie im TREFFPUNKT Rotebühlplatz.

Nachdem sich der Verwaltungsausschuss gegen das Konzept eines ausgewählten Interessenten ausgesprochen hat, wurde im Verwaltungsausschuss am 24.04.2013 entschieden, dass ein neues Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird. Das Ziel ist, mit einem Betreiber ein integratives Gastronomie-Konzept zu entwickeln, welches sich vor allem „nach innen“ an den TREFFPUNKT Rotebühlplatz und seine Nutzerinnen und Nutzer richtet. Der pädagogische Auftrag des TREFFPUNKT Rotebühlplatz soll mit einer Konzeption ergänzt und begleitet werden, die Essen und Trinken mit Informationen, Veranstaltungen und Aktivitäten zu Qualität, Produktionsweisen oder Herkunft der Lebensmittel verbindet.

Die Stadt erhebt im Falle der Umsetzung eines solchen integrativen und ggf. gemeinnützigen Konzeptes eine angemessene Pacht.

Die Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im TREFFPUNKT Rotebühlplatz wird für Herbst 2013 angestrebt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Es wird bereits ein neuer Pächter gesucht (siehe Amtsblatt vom 10.05.2013.

90 in 2013 | Grünflächen frei von Hundescheiße halten!

Grünflächen frei von Hundescheiße halten!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

426
weniger gut: -112
gut: 426
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2013

Entschuldigen Sie die Wortwahl, aber ich habe sie passend zum Zustand des Schlossparks und mag auch nicht schönreden, denn es ist so wie es sich anhört: Ekelhaft! Letzten Sommer war ich mehrmals täglich in meiner Freizeit im Schlosspark zwischen Hauptbahnhof und Schloss.

Es war nicht möglich sich unbeschwert auf der Wiese zu bewegen, weil einfach alles voller Hundescheiße war! Es gab zwei bis drei größere Gruppen (10-20 Leute), die sich völlig verantwortungslos benahmen und ihre Hunde unbeschwert auf die Wiese kacken und pissen ließen! Diese Gruppen waren immer die gleichen und den ganzen Sommer über regelmäßig dort!

Ich wünsche mir - von Herzen - dass hier hart durchgegriffen wird und im nächsten Sommer wieder unbeschwert auf den Wiese geschlendert werden kann. Keine Wischiwaschi-Verwarnungen, sondern Platzverweise und Ordnungsgelder!

Es kann nicht sein, dass sich tausende von Parkbesuchern, von dreißig solchen unverantwortlichen Menschen auf der Nase herumtrampeln lassen müssen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Die Schlossanlagen sind im Besitz und der Unterhaltung des Landes Baden-Württemberg. Der städtische Vollzugsdienst überwacht im Rahmen seiner Streifentätigkeit das Beseitigen von Hundekot auch in den Schlossanlagen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Schlossanlagen sind im Besitz und der Unterhaltung des Landes BW.
Die Staatliche Liegenschaftsverwaltung sollte daher gebeten werden, die Kontrollen und ihre Vorgehensweise den geschilderten Mißständen anzupassen.

Nach § 9 StrAnlPoVO (Straßen-Anlagen-Polizei-Verordnung) handelt ordnungswidrig, wer als Hundehalter oder -führer Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen nicht entfernt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die geforderten Platzverweise und Bußgelder sind sowohl auf den Grünflächen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes als auch auf den sonstigen Grünflächen im Stadtgebiet über die Straßen-Anlagen-Polizei-Verordnung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Polizei bzw. Vollzugsdienst vor Ort präsent sind.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag bezieht sich auf stärkere Kontrollen. Die Verschmutzung öffentlicher Grünflächen durch Hunde unter Duldung ihrer Besitzer/innen ist dem Bezirksbeirat allerdings ebenfalls ein Dorn im Auge.

91 in 2013 | ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) anstatt jwdOB (janz weit draußen Omnibusbahnhof)

ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) anstatt jwdOB (janz weit draußen Omnibusbahnhof)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

450
weniger gut: -140
gut: 450
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2013

Wie die Bezeichnung schon ausdrückt, gehört der Omnisbusbahnhof zentral in die Stadt - meist in Hauptbahnhofsnähe - wie es weltweit usus ist - und nicht an den Rand ins Nirgendwo. Es ist unverständlich, weshalb Stuttgart eine Ausnahme bilden muss.

Wer sich damit nicht auskennt, weiß nicht, wo welcher Bus abfährt und die Touristeninformation schließt meistens viel zu früh, so dass man dort auch nicht nachfragen kann. In Bahnhofsnähe gibt es keine Hinweistafeln, wie es eigentlich zum guten Ton gehören würde.

Deshalb ist es an der Zeit, dass der Zentrale Omnisbusbahnhof wieder zurück in die Innenstadt und in Bahnhofsnähe kommt, wo der beste Anschluss zum anderen öffentlichen Nahverkehr gewährleistet ist und die Touristen gleich mitten im Geschehen sind und nicht außen vor gelassen werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in wacherbuerger ergänzt:
Ein zentraler ZOB Busbahnhof gehört - wie seither - ins Zentrum, also in den kürzesten und preiswertesten erreichbaren Startpunkt in Stuttgart (wie konkret in allen Städten Europas).
Daß der cdu-, fdp-, freie wähler- und spd-Gemeinderat, den ZOB beim sinnlosen "Milliardengrab" total übersehen haben, stinkt zum Himmel und man fragt sich als Bürger, welche Interessen bei diesen angeblichen Vertretern dahinter stehen.
Die Anfahrtspreise mit den Öffentlichen zum geplanten Not-ZOB-Flughafen stehen in keinem Verhältnis zu den bezahlenden Buspreisen und man kommt kunden-unfreundlich, zeit- und kostenintensiv und fern der Stadt an, oder muss mit dem Auto gebracht und abgeholt werden (+ Parkgebühren).
Der bestehende, leistungsfähige und endlich zu sanierende Kopfbahnhof mit gewölbtem Solar-Glasdach und einem unter dem Gebäude angelegten ZOB, Anschluss ans SSB-Netz, wäre für alle Nutzer optimal.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Ende 2015 soll der Stuttgarter Airport Busterminal (SAB), der auf dem Gelände des Flughafen Stuttgart GmbH gebaut wird, eröffnet werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats der LHS Stuttgart liegt vor.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als Folge der Baumaßnahme Stuttgart 21 musste der ZOB am Hauptbahnhof Stuttgart nach S-Obertürkheim und S-Zuffenhausen verlegt werden. Diese beiden Interims-ZOB werden wahrscheinlich bis Ende 2015 bestehen bleiben. Ende 2015 soll der Stuttgarter Airport Busterminal (SAB), der auf dem Gelände des Flughafen Stuttgart GmbH gebaut wird, eröffnet werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats der LHS Stuttgart liegt vor. Die Anbindung des SAB an das Netz des ÖPNV ist am neuen Standort gegeben, insb. nach Beendigung der Baumaßnahme S 21 . Es ist deshalb auch nicht mehr vorgesehen, in der Nähe des Stuttgarter Hauptbahnhofs wieder einen ZOB einzurichten.

Stellungnahme der SSB:
Derzeit bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interimsweise Fernbus-Anbietern die Busbahnhöfe in Obertürkheim und Zuffenhausen als Abfahrtsstellen an. Diese sollen bis Ende 2015 durch das „Stuttgart Airport Busterminal“ (SAB) am Flughafen Stuttgart ersetzt werden. Dieser ist zwar ca. 14 km von der Stuttgarter City entfernt, nach Inbetriebnahme des geplanten Filderbahnhofs am Flughafen aber vom Hauptbahnhof aus in knapp 10 Minuten zu erreichen. Für Besucher der Stadt entsteht durch die Lage des SAB an der Gemarkungsgrenze daher kaum ein Nachteil. Die Lage des SAB in Autobahnnähe hat vielmehr den Vorzug, dass ein Halt in Stuttgart problemlos in tangierende Fernbuslinien eingebunden werden und die Stadt damit ein sehr dichteres, vielfältiges Angebot erhalten kann. Busse im Gelegenheitsverkehr, die gezielt zu bestimmten Veranstaltungen nach Stuttgart fahren, werden auch weiterhin ihre Fahrgäste in der Nähe der Veranstaltungsorte absetzen und aufnehmen können. Die Stadtverwaltung sieht deshalb keine Veranlassung, die jetzt verfolgten Planungen zu ändern.

Um Fernbus-Nutzern die An- und Abreise mit dem ÖPNV zu erleichtern, verhandelt der VVS gegenwärtig mit Fernbus-Anbietern über eine KombiTicket-Lösung, die den ÖPNV-Tarif in die Fernbus-Fahrkarte integriert. Die Landeshauptstadt geht davon aus, dass diese Gespräche erfolgreich abgeschlossen werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat ist für die Frage der Ansiedlung eines ZOB nicht zuständig, da dies für die Gesamtstadt relevant ist. Allerdings hat sich der Bezirksbeirat für den Erhalt des ZOB in Stuttgart-Mitte eingesetzt. Leider konnte kein geeigneter Ersatzstandort in Stuttgart-Mitte gefunden werden.