Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

Filtern Sie nach:

2013

92 in 2013 | Wilhelmsplatz begrünen

Wilhelmsplatz begrünen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

418
weniger gut: -108
gut: 418
Meine Stimme: keine
Platz: 
92
in: 
2013

Der Cannstatter Wilhelmsplatz ist kein Platz, sondern ein schäbige Durchgangsstation ohne Aufenthaltsqualität. Mit ein wenig Begrünung, wäre der Platz zwar noch immer nicht attraktiv, doch erträglicher für diejenigen, die den Platz zu Fuß überqueren müssen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in architekt ergänzt:
Die Bausünde Wilhelmsplatz wäre eine Spur erträglicher wenn man als ersten Schritt die Brunnenanlage durch ein paar ordentliche Bäume ersetzen würde. Die jetzige Gestaltungsidee erschließt sich dem Betrachter bestenfalls aus der Vogelperspektive.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Nach aktuellem Stand ist kein Potenzial für weitere Begrünungsmaßnahmen am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt gegeben. Der Wilhelmsplatz ist mehr ein Verkehrsknotenpunkt als ein städtischer Platz. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Verkehrsströme in einer Microsimulation hat ergeben, dass keine Spielräume hinsichtlich einer Verringerung der Fahrbahntrassen zugunsten von z.B. Baumpflanzungen bestehen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Fakt ist, der Wilhelmsplatz ist mehr ein Verkehrsknotenpunkt als ein städtischer Platz. Im Zusammenhang mit dem Stadtbahnausbau der Linie 2 wurde eine Verbesserung des Erscheinungsbildes des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt gefordert. Daraufhin wurde im Jahre 2000 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt (GRDRrs. 613/2000). Auf Grundlage des 1. Preises, dem Entwurf des Architekten Thomas Zoller, wurde mit einem Kostenaufwand von ca. 3 Mio. € der Wilhelmsplatz in den Jahren 2002/2003 umgestaltet.

Bei der damaligen Planung konnten von den vorhandenen Bäumen in der Platzmitte 4 mit Baumrosten erhalten werden. Die übrigen 7 Baumstandorte befanden sich im Fahrbahn- bzw. im Bereich der Überwege und mussten deshalb gefällt werden. Für sie wurden vor dem Parkhaus und den angrenzenden Geschäften sowie im übrigen Randbereich 9 neue Ahornbäume oder Pappeln gepflanzt. Mit diesem Baumbesatz wurde der Platzraum eingefasst.

Der heutige Wilhelmsplatz wird geprägt von dem großen wellenförmigen Glasdach, das die Stadtbahnhaltestellen überdeckt sowie der markanten 17 m hohen Brunnenstele. Als einer der wichtigen Verkehrsknoten in Stuttgart übernimmt der Wilhelmsplatz eine bedeutende Verkehrsverteilerfunktion. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Verkehrsströme in einer Microsimulation hat ergeben, dass im Prinzip keine Spielräume hinsichtlich einer Verringerung der Fahrbahntrassen bestehen.

Deshalb gibt es zum aktuellen Stand kein Potenzial für weitere Begrünungsmaßnahmen am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

93 in 2013 | Erzieherinnen und Erzieher für Kitas ausbilden

Erzieherinnen und Erzieher für Kitas ausbilden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

415
weniger gut: -107
gut: 415
Meine Stimme: keine
Platz: 
93
in: 
2013

Um eine gute pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten und um mehr Plätze schaffen zu können, müssen mehr pädagogische Fachkräfte ausgebildet werden. Die Träger sollen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, bsp. dadurch, dass die Auszubildenden nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte Ausbildung PIA wurden wie vom Gemeinerat beschlossen geschaffen. PIA hat sich als sehr erfolgreiches Modell zur Gewinnung von Nachwuchs bei pädagogischen Fachkräften erwiesen. Es konnten nahezu alle zusätzlichen Ausbildungsplätze mit gut qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden. PIA hat - anders als die klassische Ausbildung zum Erzieher bzw. Erzieherin - verstärkt auch männliche Bewerber angesprochen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um den Ausbau der Kinderbetreuung mit pädagogischen Fachkräften voranzubringen, hat die Stadt im September 2012 und 2013 jeweils 50 zusätzliche Ausbildungsplätze für praxisintegrierte Erzieher/innen geschaffen, für 2014 nochmals 80 Ausbildungsplätze. Eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel von 12 % (2012) bzw. von 25 % ab 2013 bewegt sich in einem relativ zurückhaltenden, vertretbaren Rahmen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Wegen des starken Ausbaus der Betreuungsplätze insbesondere für Kinder unter 3 Jahren stellt sich zunehmend das Problem der Personalgewinnung. Bereits heute kann nicht mehr jederzeit eine ausreichende Besetzung der Einrichtungen mit Fachkräften gewährleistet werden. Die Stadt Stuttgart hat deshalb im Jahr 2012 50 zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher geschaffen. Der Gemeinderat hat im Mai 2013 beschlossen, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 50 weitere Ausbildungsplätze zu schaffen, die zu 25% auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Damit werden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 150 zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU)
94 in 2013 | Hoppenlau-Friedhof erhalten

Hoppenlau-Friedhof erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

406
weniger gut: -100
gut: 406
Meine Stimme: keine
Platz: 
94
in: 
2013

Der Hoppenlau-Friedhof, insbesondere die Grabmale und der jüdische Teil, muß unbedingt erhalten werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Konservierungsarbeiten am historischen Grabmalbestand sind abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab sofort, die Konservierungsarbeiten werden abhängig von der Witterung permanent erfolgen.

Zur Zeit wird noch ein Musterstein in der Fachwerkstatt beprobt. Aus heutiger Sicht wird der Grabmalbestand des Hoppenlaufriedhofs planmäßig im Herbst 2019 konserviert sein.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Restaurierung der Grabmale wurden insgesamt 345.000 EUR bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Stuttgarter Hoppenlaufriedhof ist in städtischer Verwaltung. Er wird seit 1880 nicht mehr zu Bestattungszwecken genutzt. Seit der Bundesgartenschau 1961 ist er eine Art Friedhofspark und öffentlich. Zuständig für die Instandhaltung des Kulturdenkmals nach § 12 DSchG ist das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Jährlich werden sämtliche Grabmale, Mauern, Wege, Bäume, Gebäude und weiteres Zubehör auf ihre Verkehrssicherheit geprüft und Schäden, z.B. an Fundamenten und Dübeln, auf Veranlassung des Garten-, Friedhofs- und Forstamts entsprechend behoben. Das sind jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von durchschnittlich 85.000 Euro.

Eine künftige denkmalgerechte Erhaltung des Areals, besonders des Grabmalbestandes, wird seit 2010 in Abstimmung mit den Denkmalbehörden aktiv betrieben. Der in den Hoppenlaufriedhof integrierte Jüdische Friedhof ist fester Bestandteil und Teil der geplanten Gesamtmaßnahme.

Im September 2012 wurde auf Veranlassung der Landeshauptstadt Stuttgart eine entsprechende Schadensanalyse zum Grabmalinventar, durch eine anerkannte Restauratorin erstellt. Die Analyse dient auch der Kostenermittlung zur notwendigen Konservierung aller 1.675 Grabsteine (inklusive der 211 jüdischen Grabmale). Zuletzt wurde der Grabmalbestand in den Jahren von 1983 bis 1991 steinmetzmäßig für rund 1 Millionen DM saniert.

Für die Erhaltung des Grabmalinventars des Hoppenlaufriedhofs sind circa 1,5 Millionen € notwendig. Der Konservierungszeitraum wird von 2014-2016/17 reichen. Das Garten,- Friedhofs- und Forstamt hat entsprechende Zuwendungsanträge beim Regierungspräsidium Stuttgart Landesamt für Denkmalpflege (400.000 bis 500.000 Euro), bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg (Betrag vergleichbar Regierungspräsidium) und einen Antrag auf Fördergelder aus dem jährlichen Denkmalsonderprogramm der Bundesregierung (350.000 Euro) gestellt.
Erste Bescheide werden im Juni 2013 erwartet.

Der Schwäbische Heimatbund e.V. hat zusätzlich eine Spendenaktion gestartet. Diese Gelder sollen aber objektbezogen bei einzelnen bekannten Grabmalen eingesetzt werden.
Dem Gemeinderat wurde in einer Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses im November 2012 über das Projekt Hoppenlaufriedhof berichtet und noch einmal im April 2013 vor Ort über die nötigen Konservierungsmaßnahmen informiert. Über die Maßnahme und die Bereitstellung der Finanzmittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 zu entscheiden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
571 (CDU), 602 (SPD), 763 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte setzt sich seit langem für den Erhalt und die Sanierung des Hoppenlau-Friedhofs ein und unterstützt diesen Vorschlag.

95 in 2013 | Kostenloser oder reduzierte ÖPNV für Stuttgarter - Bürgerkarte

Kostenloser oder reduzierte ÖPNV für Stuttgarter - Bürgerkarte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

437
weniger gut: -132
gut: 437
Meine Stimme: keine
Platz: 
95
in: 
2013

Stuttgarter Bürger können mit einer Bürgerkarte (vor der Stadt auf Antrag ausgegeben) den ÖPNV kostenlos oder mit reduziertem Preis nutzen.
Damit wird der ÖPNV wesentlich attraktiver und mit aus den Steuern, die die Stadt erhebt, kann durch Umlage mehr Verkehr von der Straße auf den ÖPNV verlagert werden (Beispiel Hauptstadt einer der baltischen Staaten!). Schonung der Umwelt, Erreichen des Feinstaubkriteriums, reduzierte Kosten für Straßenbau und Infrastruktur, Steigerung der Attraktivität der Stuttgarter Innenstadt, Vorbildfunktion.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Personenbeförderungsgesetz, auf dessen Grundlage unter anderem die SSB ihre Nahverkehrsleistungen erbringt, fordert eine einheitliche Anwendung des Tarifes. Es kennt kein Wohnortprinzip. Insoweit ist eine tarifliche Bevorteilung von Stuttgarter Bürgern bei der Nutzung des ÖPNV gegenüber anderen ÖPNV-Kunden nicht möglich.

Ein kostenloser Nahverkehr in Stuttgart bedeutete Mindererlöse in Höhe von mehr als 200 Mio. Euro pro Jahr. Die Höhe der Mindererlöse bei einem reduzierten Preisniveau hinge von der Höhe der Preisreduzierung ab. In jedem Fall fehlten im Bereich ÖPNV Einnahmen, die dringend zur Aufrechterhaltung des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stuttgart und der Region benötigt werden. In der Landeshauptstadt Stuttgart und im gesamten Gebiet des VVS wird seit vielen Jahren ein Weg beschritten, der einerseits durch Leistungsverbesserungen tariflicher, vertrieblicher und betrieblicher Art und andererseits durch moderate Tarifanpassungen, die zur Finanzierung des ÖPNV-Systems notwendig sind, gekennzeichnet ist. Seit 1997 stetig steigende Fahrgastzahlen belegen, dass dieser Ansatz im Hinblick auf verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen der Richtige ist.

96 in 2013 | Hundekot auf den Grünflächen in Vaihingen: Hundehalter zur Kasse bitten

Hundekot auf den Grünflächen in Vaihingen: Hundehalter zur Kasse bitten

|
Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

431
weniger gut: -126
gut: 431
Meine Stimme: keine
Platz: 
96
in: 
2013

Die Grünflächen in und um Vaihingen sollte man besser nicht betreten. Kinder muss man hier an die Leine nehmen, damit sie nicht aus Versehen in einer "Tretbombe" landen. Ich denke hier an das Rosental sowie den Feldweg parallel zur Honigwiesenstraße. Im Sommer stinkt es hier zum Himmel, Kinder können hier aufgrund der Hundesch****dichte nicht spielen. Ich frage mich: wenn nicht hier, wo sonst?

Hundehalter sollten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde beseitigen. In Großbritannien (ein wahrhaftig hundeliebes Land), erhalten Hundehalter bei Nichtbeseitigung der Kothaufen eine saftige Geldstrafe. Mit dem Ergebnis, dass man dort keine vollgekackten Gehwege und Grünstreifen vorfindet.

Ich fordere eine Geldbuße für Hundehalter bei Nichtbeseitigung der Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Städtische Vollzugsdienst überwacht weiterhin während der Streifentätigkeit die Anleinpflicht von Hunden und das Beseitigen von Hundekot.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf Beschuss des Reform- u. Strukturausschuss im Jahr 2004 führt der AWS seit 2006 die Reinigung von Grünanlagen und Grünflächen (ohne Höhenpark Killesberg und Spielplätze/-flächen im Stadtgebiet) durch. Der AWS ist seit dieser Zeit auch für das Entfernen von Hundekot innerhalb geschlossener Ortslagen in diesen Bereichen zuständig. Die Verpflichtung wird ergänzt durch das Auffüllen von sog. Hundetütenspendern, die nicht über Patenschaften vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt verwaltet werden.
Das Rosental liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung, ebenso wie die meisten Feldwege, die gerne von Hundehaltern zum Ausführen der Hunde genutzt werden. Außerhalb geschlossener Bebauung besteht grundsätzlich keine Reinigungsverpflichtung. Der AWS wird dort nur im Bedarfsfall tätig. Grobverschmutzungen auf Grünflächen innerhalb geschlossener Ortslage werden normalerweise im Leerungszyklus der Papierkörbe in Grünanlagen beseitigt, die Spielplätze/-flächen werden weiterhin vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt unterhalten und gereinigt. Dies trifft auch auf den Standort des Spielplatzes an der Honigwiesenstraße zu.
Die Stadtverwaltung appelliert immer wieder an die Hundebesitzer, die Tiere in den Grün- u. Freianlagen anzuleinen, leider kommen nicht alle Hundehalter dem nach. Entsprechend eines Faltblatts des Amts für öffentliche Ordnung sind Hunde in folgenden Bereichen des Stadtgebiets an der kurzen Leine (1,5 Meter) zu führen: in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen, auf Gehflächen, in unterirdischen Verkehrsbauwerken, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen, auf Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteigen, auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“ und bei Menschenansammlungen.
Außerdem müssen Hunde von öffentlichen Liegewiesen, Spielplätzen, Schulhöfen, Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhäusern, Bolz- und Wetzplätzen sowie Sport- und Freizeitanlagen ferngehalten werden.
Die Hinterlassenschaften dieser sind unter Androhung eines Bußgeldes zu entfernen und satzungskonform zu beseitigen.

Hundehalter, die den Kot ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen, werden durch den Städtischen Vollzugsdienst beanstandet und auf ihre Pflichten hingewiesen.

Der Städtische Vollzugsdienst wird auch weiterhin im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten während der Streifentätigkeit die Anleinpflicht von Hunden und das Beseitigen von Hundekot überwachen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Vaihingen vertritt die Meinung, dass die Strafen ausreichend sind und die Kontrollen aber dringend verbessert werden müssen.

97 in 2013 | Gesunde Schulverpflegung nach Qualitätsstandard

Gesunde Schulverpflegung nach Qualitätsstandard

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

411
weniger gut: -107
gut: 411
Meine Stimme: keine
Platz: 
97
in: 
2013

Alle Eltern möchten, dass ihr Kind in der Schule ein gutes und bezahlbares Mittagessen bekommt. Dies ist für die gesunde Entwicklung der Kinder unerlässlich, insbesondere wenn Kinder von 7 bis 17 Uhr in der Schule sind. Für eine gesunde Verpflegung im „Lebensraum Schule“ gibt es einen sehr gut ausgearbeiteten Qualitätsstandard.

Vorschlag:
Die Stadt Stuttgart stellt sicher, dass die Verpflegung an allen Stuttgarter Schulen diesem Standard entspricht.
Hier findet man den Qualitätsstandard:
http://www.dge-mv.de/PDF/DGE-Qualitaetsstandard_fuer_die_Schulverpflegun...

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. ist finanziert aus Mitteln des Bundes - also keine Firma, die daran verdienen will! Für Baden-Württemberg gibt es einen Ansprechpartner, die Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in hlklara1961 ergänzt:
Gesundes Schulessen für alle Schüler einführen; insbesondere an Hauptschulen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der genannte Qualitätsstandard ist an 49 Grundschulen und an 11 weiterführenden Schulen verbindlich umgesetzt. Zusätzlich erhalten die Kinder aus Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern einen gesunden Snack am Nachmittag. Im nächsten Schuljahr werden 14 weitere Grundschulen und 2 Gemeinschaftsschulen folgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Stuttgarter Ganztagsschulen hat der Stuttgarter Gemeinderat entsprechende finanzielle Mittel für die Mittagessensorganisation bereit gestellt. Ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Vorgabe, dass die Caterer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung einhalten und die Speisepläne dem entsprechend gestaltet werden. Dies ist ein mit entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Caterers und der letztendlichen Zuschlagserteilung. Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im laufenden Betrieb eingehalten werden. Zudem wurde beschlossen, den Anteil an Biolebensmitteln und regionalen Produkten bei der Schülerverpflegung zu erhöhen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart ist gemäß Landeserlass verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Stuttgarter Ganztagsschulen. Für die Stuttgarter Ganztagsschulen hat der Stuttgarter Gemeinderat entsprechende finanzielle Mittel für die Mittagessensorganisation bereit gestellt.

Die Mittagessensversorgung an Stuttgarter Ganztagsschulen wird gemäß der Vergabeordnung öffentlich ausgeschrieben. Hierzu wird gemeinsam mit der jeweiligen Schule ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet, welches auf die besonderen Bedürfnisse vor Ort eingeht (pädagogisches Mittagessen, religiöse Besonderheiten, etc.).

Ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Vorgabe, dass die Caterer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung einhalten und die Speisepläne dem entsprechend gestaltet werden. Dies ist ein mit entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Caterers und der letztendlichen Zuschlagserteilung. Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im laufenden Betrieb eingehalten werden.

Die Stadt Stuttgart ist ferner verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Schülerhäusern (Zwischenlösung bis zur Einrichtung einer Ganztagsschule). Auch hier wird darauf geachtet, dass die DGE-Qualitätsstandards beachtet werden.

Alle anderen Stuttgarter Schulen bieten ein Mittagessen in Eigenregie an und sind demnach selbst verantwortlich, auch für die Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung informiert in regelmäßigen Abständen alle Stuttgarter Schulen per Newsletter über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Schulverpflegung und bietet regelmäßig Werkstattgespräche, Tagungen und Workshops an, unter anderem auch zum Thema Qualitätsstandards in der Schulverpflegung, so dass alle Stuttgarter Schulen sich entsprechend informieren können.

98 in 2013 | Stadt am Fluss

Stadt am Fluss

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

406
weniger gut: -103
gut: 406
Meine Stimme: keine
Platz: 
98
in: 
2013

Städtebauliche (Architektur und Grünflächen) Planung des Neckargebietes, Verbindung von der Stuttgarter und Canstatter Seite, menschengerecht und nicht in erster Linie autogerecht.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat aus der hohen Anzahl an Projekten im Landschaftspark Neckar in Stuttgart eine Auswahl getroffen. Für den Bereich Bad Cannstatt und Stuttgart Berg relevant sind die Planungen zum, Wasenufer und eine Machbarkeitsstudie für die Neckartalstraße im Bereich der Rillingmauer als Grundlage für die weiteren Planungen. Die Planungen zum Wasenufer werden derzeit mit den Planungen zur Wasenquerung verknüpft, was umfangreicher Abstimmungen bedarf. Beide Projekte sind in Bearbeitung. Ergebnisse sollen 2015 vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Weiterplanung von Maßnahmen "Landschaftspark Neckar" wurden 190.000 EUR bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verkehrstrassen entlang des Neckars sowie die Querungen des Neckars durch Verkehrstrassen im Bereich Stuttgart-Berg – Bad Cannstatt lassen keine Gestaltung zu, welche nicht von Verkehrsbauwerken und den Auswirkungen des Verkehrs dominiert werden würde. Mit den Planungen zum Wasenufer sowie die Gestaltung des Wilhelmavorfeldes und des Neckarufers nach Realisierung des Rosensteintunnels werden aber zu maßgeblichen Verbesserungen der heutigen Situation führen.

Für das Wasenufer werden die Planungen derzeit vertieft, so dass nach einer längeren Genehmigungsphase der Gemeinderat über die Realisierung des Projektes in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschließen kann. Die Gestaltung des Wilhelmavorfeldes soll in Zusammenhang mit dem Bau des Rosensteintunnels erfolgen. Entsprechende Gelder sind mit den Geldern zum Rosensteintunnel beschlossen worden.

Über die Planungen wurde mehrfach im UTA und den Bezirksbeiräten berichtet, zuletzt im Februar 2012.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
432 (B90/Grüne), 532 (CDU), 746 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost hat mit Beschluss vom 17.10.2012 (TOP 3) sehr konkrete und detaillierte Vorschläge gemacht, wie vor allem die Stadtteile Berg und Gaisburg "an den Fluss" herangeführt werden können. Diese sollten in zukünftige städebauliche Planungen aufgenommen werden. Als Begleitmaßnahme zum Rosensteintunnel muss die diesbezügliche Machbarkeitsstudie finanziert werden.

99 in 2013 | Polizeieinsatz bei Fußballspielen soll der Verein zahlen

Polizeieinsatz bei Fußballspielen soll der Verein zahlen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

452
weniger gut: -150
gut: 452
Meine Stimme: keine
Platz: 
99
in: 
2013

Die Vereine sollen die Kosten tragen, die bei Polizeieinsätzen bei einem Fußballspiel anfallen.
Das gesparte Geld soll zum Ausbau der Kindertagesstätten genutzt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Auf mögliche Kostenersatzforderungen hat die Stadtverwaltung mangels Zuständigkeit keinen Einfluss. Zuständig ist hier das Land Baden-Württemberg.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen und anderen Veranstaltungen trägt das Land Baden-Württemberg. Auf mögliche Kostenersatzforderungen hat die Stadtverwaltung mangels Zuständigkeit keinen Einfluss.

Ergänzend ist anzumerken, dass diese Frage wiederholt thematisiert wurde, zuletzt bei der Innenministerkonferenz in Rostock im Dezember 2012. Dort wurde zwar darauf hingewiesen, dass bei unzureichender Fanarbeit der DFL und des DFB eine Kostenbeteiligung an den Polizeieinsätzen anlässlich von Fußballspielen angestrebt wird, ob dies umgesetzt werden kann, ist allerdings aufgrund der komplizierten Rechtslage fraglich. Darauf hat Bayern in einer Protokollnotiz ausdrücklich hingewiesen.

100 in 2013 | Friedrichsbau-Varieté erhalten

Friedrichsbau-Varieté erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

445
weniger gut: -143
gut: 445
Meine Stimme: keine
Platz: 
100
in: 
2013

Alles nur denkbar Mögliche tun, um den Fortbestand des Friedrichsbau-Varietes zu erhalten.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Kidoh ergänzt:
Die Stadt sollte ihre Verantwortung für eine Spielstätte, die wirtschaftlich, kulturell und historisch von Bedeutung ist übernehmen. Das könnte eine mögliche Sponsoringbeteiligung bedeuten, vor allem aber politischer Druck zum Erhalt der Spielstätte am jetzigen Ort.

(Tourismus: Nur wenige Varietés existieren in der Bundesrepublik, davon ist das Friedrichsbau eines der Bekannten; auch aus der Region und Umgebung Stuttgart lockt es Gäste, die in der Stadt parken, einkaufen und essen gehen / Das Programm ist Spartenprogramm und spricht konzeptionell eine große Bandbreite an Bürgern an; Unterhaltung und Anspruch / Historischer Standort mit Wurzeln bis in die Vorkriegszeit; Wiederaufbau als Memorandum)

Die Friedrichsbau Produktionen zeichnen sich aus durch die Integration diverser Kunstelemente in klassischen Varietéthemen. Chanson, Popart, Urbanart oder Dadaismus verbunden mit Clownerie, Zauberei, Akrobatik und Burlesque. So erreichen sei ein breites Publikum und ist damit einzigartig innerhalb der deutschen Varietészene.

Damit ist das Friedrichsbau Varieté prestigeträchtiger Kulturträger der Stadt Stuttgart.

Nutzer/in Suzibe hierzu:
Das Friedrichsbau-Varieté ist eine absolute Bereicherung des Kulturlebens in Stuttgart. Eine vergleichbare Einrichtung gibt es weder in Stuttgart ein zweites Mal noch in vielen anderen Großstädten. Daher wäre es sehr bedauerlich, wenn Stuttgart diese einmalige Institution, aufgrund finanzieller Engpässe verlieren würde, zumal sich Stuttgart gerne als kultur- und theaterfreundlich präsentiert.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Investitionskostenzuschuss über 450.000 Euro wurde bereits ausgezahlt. Die neue Spielstätte auf dem Pragsattel wird Anfang Dezember fertig gestellt sein, sodass dort am 4.12.2014 die Eröffnung gefeiert werden kann.

In der Sitzung vom 16.10.2014 beschloss der Gemeinderat dem Varieté zusätzlich eine Zuwendung für den Ausgleich von Sonderbelastungen im Übergangsjahr 2014 in Höhe von bis zu 145.000 Euro zu gewähren. Diese Zuwendung wurde zwischenzeitlich ebenfalls abgerufen und durch das Kulturamt ausgezahlt.

Außerdem erhält das Varieté von der Stadt ein Darlehen in Höhe von bis zu 475.000 Euro zum Ausgleich von Mehrausgaben bei der Erstellung der neuen Spielstätte. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren. Es ist bis 31.12.2016 zins- und tilgungsfrei.

Weitere Einzelheiten können der Gemeinderatsdrucksache Nr. 734/2014 entnommen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Varieté Friedrichsbau wurde einmalig ein Investitionszuschuss in 2014 von bis zu 450.000 EUR bewilligt. Außerdem übernimmt die Stadt eine Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. EUR und stellt ein städtisches Grundstück für die Dauer von zunächst 5 Jahren unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten der Erschließung trägt ebenfalls die Stadt.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart kommt aufgrund ihrer Förderrichtlinien nicht als Geldgeber für das Friedrichsbau Varieté infrage, da grundsätzlich nur gemeinnützige Vereine und andere Organisationen gefördert werden sowie ggf. sonstige privatrechtliche Träger, die nicht mit Gewinnstreben arbeiten. Kommerziell betriebene Kultureinrichtungen wie z. B. Musical, Varieté, Konzertdirektionen und Kinos werden seit jeher nicht unterstützt.

Die Kulturverwaltung sieht es zunächst als zentrale Aufgabe der DEAG, als Betreiber ein Konzept zu entwickeln, wie das Varieté über 2014 hinaus Bestand haben kann und hofft, dass bald neue Sponsoren gefunden werden können.

Vorliegende Anfrage und Stellungnahme zu Anfrage Nr. 22/2013 der SPD-Gemeinderatsfraktion "Letzter Vorhang fürs Friedrichsbau Varieté?"

101 in 2013 | ÖPNV Flatrate

ÖPNV Flatrate

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

432
weniger gut: -130
gut: 432
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2013

Stuttgart könnte zusammen mit der VVS den ÖPNV durch eine Flatrate für jeden Stuttgarter Bürger den Nahverkehr interessanter machen. Die Verkehrsbelastung würde rapide abnehmen. Interessant wäre da ein Preis von maximal 20 Euro pro Person und Monat, Kinder und Schüler frei.

So könnte man unkompliziert in die Bahn einsteigen, und es wäre keine Überlegung des Geldes mehr ob man mit Auto oder Bahn in die Stadt fährt. Für Nicht-Stuttgarter könnte es eine Tages-flat geben. Der Autoverkehr kostet Stuttgart soviel und schmälert so sehr die Lebensqualität, dass eine ÖPNV Flatrate sicher kostenneutral zu verwirklichen wäre.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Personenbeförderungsgesetz, auf dessen Grundlage unter anderem die SSB ihre Nahverkehrsleistungen erbringt, fordert eine einheitliche Anwendung des Tarifes. Es kennt kein Wohnortprinzip. Insoweit ist eine tarifliche Bevorteilung von Stuttgarter Bürgern bei der Nutzung des ÖPNV gegenüber anderen ÖPNV-Kunden nicht möglich. Die Einführung einer Flatrate in Stuttgart zur Nutzung des ÖPNV zu einem Preis von 20 Euro pro Monat bedeutete eine drastische Preissenkung gegenüber dem heutigen Tarif. Ein JahresTicket für die Tarifzonen 10 und 20 kostet z. Zt. 63,17 Euro pro Monat. Ohne die hieraus entstehenden Mindererlöse z. Zt. exakt ermitteln zu können - hierzu bedürfte es einer sehr aufwändigen Untersuchung auf Basis der bisherigen Nachfrage - muss davon ausgegangen werden, dass eine ÖPNV-Flatrate zum Preis von 20,00 Euro pro Monat zu Mindererlösen mindestens im zweistelligen Millioneneurobereich führen würde. Die im ÖPNV vorhandenen Gelder sollten zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des sehr guten Angebotes verwendet werden, anstatt weitere Preissubventionierungen beim ohnehin defizitären ÖPNV-Angebot vorzunehmen.