Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2013

102 in 2013 | Mehr Straßenbäume im Stuttgarter Westen

Mehr Straßenbäume im Stuttgarter Westen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

413
weniger gut: -115
gut: 413
Meine Stimme: keine
Platz: 
102
in: 
2013

Der Stuttgarter Westen ist besonders dicht besiedelt. Zudem ist die Luft aufgrund seiner besonderen Kessellage enorm schlecht.

Eine umfangreiche Begrünung der Straßen durch Bäume (Straßenbegleitgrün) bringt hier viele Vorteile – nicht nur für das Stadtbild, sondern vor allem auch für das Klima und die Luftreinheit des Stadtbezirks.

So reduzieren Bäume CO2, filtern Luftschadstoffe aus der Umgebungsluft (Feinstaub) und helfen durch die Verschattung, dass sich Straßenzüge weniger aufheizen. Überdies nimmt die unversiegelte Fläche um die Bäume herum Regenwasser auf, wodurch sie vor allem die Kanalisation bei Starkniederschlägen entlastet.

Im Stuttgarter Westen gibt es noch genügend Straßen, an denen Bäume fehlen. Zum Beispiel die Silberburgstraße, Senefelderstraße, Breitscheidstraße, Reinsburgstraße etc.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Nachpflanzungen erfolgen im Herbst 2014 und Frühjahr 2015.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Nachpflanzen von 300 Bäumen wurden 300.000 € in den Doppelhaushalt eingestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wohlfahrtswirkung von Bäumen ist unbestritten. Wenn jedoch, wie im Stuttgarter Westen, Straßen- und Gebäudefluchten nach architektonischen Gesichtspunkten und nicht im Hinblick auf eine durchgrünte Stadt erbaut wurden, ist es verständlich, wenn Baumstandorte in den Straßenfluchten eher selten sind und kaum Platz finden, da auch im Untergrund Kanäle und Leitungen zumeist keine Bepflanzung erlauben. Trotzdem ist der Westen mit annähernd 4.000 Straßen- und Anlagenbäumen relativ gut bestückt.

Es besteht ein Pflanzprogramm für das weitere Vorgehen. Im DHH 2012/2013 wurden dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt insgesamt 500.000 € Projektmittel für die Realisierung eines ersten Bauabschnittes des Straßenbaumkonzeptes zur Verfügung gestellt. Umgesetzt werden können davon ca. 70 neue Baumstandorte in Mitte, Süd und West.

Auf den Stadtteil West entfallen 32 Bäume, u. a. in der Reinsburgstraße, Vogelsang- und Schwabstraße. Die 12 Baumquartiere der Reinsburgstraße wurden bereits zwischen Herbst 2012 und Frühjahr 2013 realisiert. Die verbleibenden Standorte werden in der 2. Jahreshälfte 2013 gebaut und bepflanzt. Davon unbenommen, werden Ersatzpflanzungen für die wegen EnBW-Maßnahmen gefällten 4 Eichen im Herbst erfolgen und 3 Ulmen in der Bebelstraße nachgepflanzt. Es sind weitere potentielle Baumstandorte im Straßenraum S- West vorhanden, deren Umsetzung jedoch weiterführende Projektmittel ab 2014 ff. bedingen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
512 (CDU), 607 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird vom Bezirksbeirat Stuttgart-West nachhaltig unterstützt. Es gibt mehrere Beschlüsse des Bezirksbeirats dazu. Neue Standorte sollen durch Step oder durch das "Baumersatzkonto" hergestellt werden. Geprüft werden muss zuvor, welche Standorte aufgrund der Leitungen im Untergrund überhaupt geeignet wären. Die Beseitigung der Bodendecker soll zu gunsten einer pflegeleichteren Bepflanzung erfolgen und ein Patenschaftmodell ausgearbeitet werden.

104 in 2013 | U14 soll bis Vaihingen fahren

U14 soll bis Vaihingen fahren

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

399
weniger gut: -107
gut: 399
Meine Stimme: keine
Platz: 
104
in: 
2013

Wäre super, wenn die U14 auch bis Vaihingen fahren würde, da die U1 sehr oft unglaublich überfüllt ist

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Stadtteil Kaltental sowie der Stadtbezirk Vaihingen verfügen innerhalb des Stadtbahnnetzes mit der Linie U1 über eine komfortable und schnelle Verbindung in die Stuttgarter Innenstadt. Die Forderung nach einer Verlängerung der Linie U14 von Heslach nach Vaihingen beruht zum einen auf dem Wunsch nach einer höheren Beförderungskapazität und zum anderen auf weiteren Direktfahrmöglichkeiten zu Zielen in der Stuttgarter Innenstadt, u.a. zum Hauptbahnhof.

Die Fahrgastnachfrage auf allen Stadtbahnlinien wird von der SSB halbjährlich erhoben, anhand der Beförderungskapazität lässt sich damit auch die jeweilige Auslastung bestimmen. Wie bei nahezu allen Bus- und Stadtbahnlinien kommt es zwar auch bei der U1 im Berufsverkehr zu vereinzelt hohen Auslastungen. Diese liegen jedoch deutlich unter der Kapazitätsgrenze und treten zudem nur über einen sehr kurzen Zeitraum auf. Somit geben die Erhebungsergebnisse der vergangenen Jahre keine Hinweise auf eine notwendige Erhöhung der Beförderungskapazität auf dem Streckenabschnitt zwischen Heslach und Vaihingen.

Hinsichtlich der gewünschten zusätzlichen Direktfahrmöglichkeiten ist es für einen Fahrgast ohne Zweifel immer komfortabler, wenn er sein Ziel ohne umzusteigen erreichen kann. Umsteigevorgänge sind allerdings grundlegende Bestandteile eines ÖPNV-Systems, um Verkehrsangebot und betrieblichen Aufwand in ein tragbares Verhältnis zu bringen.

In diesem Zusammenhang sei auch an das Jahr 1986 erinnert, als nach Eröffnung der Stadtbahnlinie U1 zusätzlich die Linie U14 anfangs nach Vaihingen geführt wurde. Aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage endete die Linie U14 aber kurz danach bereits wie heute in Heslach.

Mit einem Blick in die Zukunft ist die Weiterführung der U14 nach Vaihingen allerdings trotzdem realistisch, ausgelöst jedoch durch eine andere geplante Ausbaumaßnahme: Aufgrund der hohen Fahrgastzahlen auf der U1 speziell im Bereich Innenstadt – Fellbach ist langfristig der Ausbau der Linie auf 80m-Züge geplant. Da aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten ein 80m-Ausbau bis Vaihingen nicht möglich ist, hier ist insbesondere der Schillerplatz zu erwähnen, wird die U1 dann zwangsläufig in Heslach enden. In Konsequenz soll dann die U14 nach Vaihingen geführt werden, in Summe verbleibt es somit bei einer Stadtbahnlinie im Abschnitt Heslach – Vaihingen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Vaihingen sieht dieses Thema anders und stimmt dem Vorschlag nicht zu.

105 in 2013 | Feuerbacher-Tal-Straße: Parallel verlaufenden Weg für Radfahrer ausbauen (Feuerbach / Botnang)

Feuerbacher-Tal-Straße: Parallel verlaufenden Weg für Radfahrer ausbauen (Feuerbach / Botnang)

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Stadtbezirk: 
Feuerbach
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

406
weniger gut: -117
gut: 406
Meine Stimme: keine
Platz: 
105
in: 
2013

Im Abschnitt zwischen dem Gasthaus „Im schönsten Wiesengrund“ und dem Schützenhaus Botnang den Waldweg so ausbauen, dass er ein gut befahrbarer Radweg wird. Dazu die Treppe am Botnanger Ende durch eine befahrbare Strecke ersetzen.

Nutzer/in Gehrard Ruf ergänzt:
Beim Ausbau ist zu beachten, dass die gesamte Strecke zwischen Botnang und Feuerbach berücksichtigt wird und nicht nur der Teil "Vom Wiesengrund" bis "Schützenhaus".

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Noch in diesem Jahr soll die angesprochene Treppe durch eine für Radfahrer befahrbare Rampe ersetzt werden. Damit wird eine deutliche Verbesserung für Fahrradfahrer zwischen dem Neuen Schützenhaus und "Im schönsten Wiesengrunde" erzielt, indem der dort parallel zur Straße im Wald verlaufende Weg angebunden wird. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht möglich, da die Straßenverkehrsordnung bzw. naturschutzrechtliche Anforderungen eine Unterteilung der Fahrbahn bzw. Verbreiterung der Fahrbahn nicht zulassen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der parallel zur Feuerbacher Talstraße zwischen Schützenhaus Botnang und der Gaststätte ”Im schönsten Wiesengrund” verlaufende Weg ist deshalb für Radfahrer nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, weil im Bereich des Schützenhauses eine Treppe zu überwinden ist. Das Tiefbauamt hat eine ausgearbeitete Planung zum Umbau dieser Treppe in eine befahrbare Rampe erarbeitet. Die Realisierung der Planung wird derzeit in Abstimmung mit dem für das Waldgebiet zuständigen Garten-, Friedhofs- und Forstamt geprüft.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der parallel zur Feuerbacher Talstraße zwischen Schützenhaus Botnang und der Gaststätte "Im schönsten Wiesengrund" verlaufende Weg ist deshalb für Radfahrer nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, weil im Bereich des Schützenhauses eine Treppe zu überwinden ist. Das Amt 66 hat eine ausgearbeitete Planung zum Umbau dieser Treppe in eine befahrbare Rampe erarbeitet. Die Realisierung der Planung wird derzeit in Abstimmung mit dem für das Waldgebiet zuständigen Garten-, Friedhofs- und Forstamt geprüft.

Bezirksbeiratshinweis: 

Bezirksbeirat Feuerbach:
Der Bezirksbeirat spricht sich einstimmig für ein dringend erforderliches Fahrradkonzept für Feuerbach aus.

Bezirksbeirat Botnang:
Der Bezirksbeirat Botnang befürwortet diesen Vorschlag.

106 in 2013 | Stuttgarter Amtsblatt online stellen

Stuttgarter Amtsblatt online stellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

381
weniger gut: -94
gut: 381
Meine Stimme: keine
Platz: 
106
in: 
2013

Stuttgarter Amtsblatt online stellen, kostet nicht mehr und alle Bürgerinnen haben die Möglichkeit sich zu informieren.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bei allen Varianten entstehen Kosten für die Ersteinrichtung (mit und ohne Schnittstelle zu SAP), hinzu kommen laufende jährliche Kosten für Wartung und Pflege. Zu den Kosten für die technische Umsetzung kommen jährliche Kosten für Urheberrechte hinzu. Dennoch ist das Stuttgarter Amtsblatt durch das crossmediale Arbeiten der Abteilung Kommunikation im Internet präsent: Fast alle Inhalte des Amtsblatts sind auf www.stuttgart.de zu finden – nur eben nicht in der gewohnten gebündelten Zeitungsform, sondern Mediumgerecht für die Internetnutzung aufbereitet.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Abteilung Kommunikation stellt seit geraumer Zeit Überlegungen an, wie das Amtsblatt als ePaper zur Verfügung gestellt werden kann. Zuletzt berichtete L/OB-K im Verwaltungsausschuss am 5. Mai 2010. An den grundsätzlichen Eckdaten hat sich seither nichts geändert:

Das Stuttgarter Amtsblatt wird als kostenrechnende Einrichtung geführt und muss über die Abonnementsgebühren einen Großteil seiner Kosten erwirtschaften. Eine gleichzeitige kostenfreie Zurverfügungstellung des Amtsblatts als ePaper könnte einen „Kannibalisierungseffekt“ auslösen und die Einnahmesituation des Amtsblatts beeinträchtigen, d.h. der Abmangel könnte sich vergrößern.

Wollte man das Amtsblatt als ePaper anbieten, müsste ein Bezahlsystem für die Online-Ausgabe eingerichtet werden. Für die hierfür nötige zusätzliche Abonnentenverwaltung (Print bzw. überschneidend ePaper) müssen Schnittstellen zum bestehenden SAP-Abonnenten-Verwaltungssystem programmiert werden.

Derzeit erproben einige Verlage unterschiedliche Bezahlsysteme für ihre Online-Ausgaben. Bisher amortisieren sich die Ausgaben für die Bereitstellung nicht, die Verlage finanzieren die Online-Ausgaben über die Printausgaben und Werbeeinnahmen. Das ist beim Stuttgarter Amtsblatt nicht möglich, da keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Nachdem das Amtsblatt werbefrei ist, können auch darüber keine Einnahmen generiert werden.

Die Abteilung Kommunikation hat mehrere Varianten eines ePapers prüfen lassen. Sie umfassen eine weitreichende Lösung im Stile der beiden großen Stuttgarter Zeitungen mit vielen Möglichkeiten der Textsuche und -aufrufe, eine Shop-Lösung auf www.stuttgart.de (ähnlich dem Shop des Statistischen Amtes) sowie die Möglichkeit, auf eine SAP-Schnittstelle zu verzichten und ein vom Print-Abonnement losgekoppeltes Online-Abonnement sowie den Einzelausgaben-Kauf für das ePaper anzubieten.

Bei allen Varianten entstehen Kosten für die Ersteinrichtung (mit und ohne Schnittstelle zu SAP), hinzu kommen laufende jährliche Kosten für Wartung und Pflege. Zu den Kosten für die technische Umsetzung kommen jährliche Kosten für Urheberrechte hinzu.

Dennoch ist das Stuttgarter Amtsblatt durch das crossmediale Arbeiten der Abteilung Kommunikation im Internet präsent: Fast alle Inhalte des Amtsblatts sind auf www.stuttgart.de zu finden – nur eben nicht in der gewohnten gebündelten Zeitungsform, sondern Mediumgerecht für die Internetnutzung aufbereitet.

Inwieweit künftig ein ePaper des Amtsblatts realisiert wird bzw. werden kann (organisatorische und finanzielle Gründe) wird noch geprüft, ist derzeit aber nicht absehbar.

107 in 2013 | Gehälter von Erzieherinnen in Kitas auf TVÖD S8 anheben

Gehälter von Erzieherinnen in Kitas auf TVÖD S8 anheben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

419
weniger gut: -133
gut: 419
Meine Stimme: keine
Platz: 
107
in: 
2013

Der Anspruch, der an die Fachkräfte in Kindertagesstätten gerichtet wird, steigt stetig. Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind die prägendsten für die gesamte Bildungsbiografie. Um diesen Anspruch auch angemessen weiterzugeben, bedarf es einer besseren Bezahlung von Erzieherinnen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Zulage Tarif + wurde gemeinsam mit dem Jugendamt mit Wirkung zum 01.01.2014 erfolgreich eingeführt. In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass die Regelungen zur Gewährung der Zulage klar und eindeutig formuliert und praktikabel sind. Derzeit erhalten ca. 1500 Fachkräfte in Kindertagesstätten des städtischen Jugendamtes die Zulage. Die Zulage hat sich als ein geeignetes Instrument zur Personalgewinnung und -bindung für Kita-Fachkräfte bewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen wurde vom GR das Modell Tarif+ beschlossen. Für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird eine tarifkonforme Arbeitsmarktzulage in Höhe von zunächst 100 EUR gewährt.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anforderungen an das pädagogische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen von freien Trägern sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Großstadtsituation der Familien, der hohe Anteil von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund sowie viele Kinder, die aus Familien mit Multiproblemlagen kommen, benötigen einen erhöhten und spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Es stellt sich deshalb seit Jahren die Frage, ob sich diese Weiterentwicklung ausreichend in der Bezahlung niederschlägt. Die Bezahlung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten richtet sich nach den zwischen den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträgen. Der einschlägige Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst wurde erst im Jahr 2009 neu verhandelt. An den Entgelthöhen hat sich aber nichts wesentlich verändert.

Innerhalb der Stadtverwaltung, im Gemeinderat und zu den Haushaltsplanberatungen wird im Jahr 2013 die Bewertung der Arbeitsplätze des pädagogischen Personals diskutiert. Im Rahmen dieses Vorgangs wird eine Entscheidung getroffen, ob es zu Veränderungen kommen wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU), 647 (FW), 885 (SÖS)
108 in 2013 | Gleiche Förderung von allen Kita-Trägern

Gleiche Förderung von allen Kita-Trägern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

452
weniger gut: -167
gut: 452
Meine Stimme: keine
Platz: 
108
in: 
2013

Private Träger von Kindertagesstätten sollten bei gleicher Leistung auch die gleichen Zuschüsse wie städtische Einrichtungen erhalten. Im Moment werden nur 90 % der Kosten von der Stadt bezuschusst. Die restlichen 10 % können die privaten Träger nur über Elternbeiträge schließen. Die monatliche Belastung ist somit für die Eltern deutlich höher.

Warum aber müssen wir als Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen von privaten Trägern haben, höhere Gebühren bezahlen? In der momentanen Situation haben Eltern kein Wunsch- oder Wahlrecht, sie müssen froh sein, wenn sie überhaupt einen Krippen- oder Kindergartenplatz ergattern. Die unterschiedlichen Gebühren in privaten und städtischen Kindertagesstätten fördern eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Für die Verbesserung der Förderung freier Kindergartenträger wurden im Haushaltsentwurf zusätzlich 3,76 Mio. EUR bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Wunsch nach gleichen Gebühren in allen Kindertageseinrichtungen in Stuttgart ist verständlich, aber unabhängig von der Höhe des städtischen Zuschusses nur begrenzt umsetzbar.

Grundsätzlich ist es das Recht jedes freien Trägers, die Höhe seiner Elterngebühren selbst festzulegen. Die Gebühren waren schon immer von Träger zu Träger unterschiedlich. Elterngebühren hängen auch nicht nur von der Höhe des städtischen Zuschusses ab, sondern ebenso von den Betriebskosten eines Trägers, die aus unterschiedlichen Gründen nicht unerheblich differieren können.

Derzeit wird in der Verwaltung geprüft, inwieweit die Höhe der städtischen Förderung davon abhängig gemacht werden kann, ob sich freie Träger von Kindertageseinrichtungen der städtischen Gebührensatzung anschließen.

Die Gebühren in städtischen Kindertageseinrichtungen decken in der Höhe nur knapp 9 % der tatsächlichen Aufwendungen.

109 in 2013 | Weniger Spielhallen in Zuffenhausen

Weniger Spielhallen in Zuffenhausen

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

386
weniger gut: -102
gut: 386
Meine Stimme: keine
Platz: 
109
in: 
2013

Als Anwohner in Zuffenhausen hat man immer mehr den Eindruck, daß dieser Stadtteil verkommt, da steckte man viel Geld in den "Umbau" der Straßenbahn und versprach u.a. die Unterländerstraße werde attraktiver - stattdessen entstanden und entstehen immer mehr Spielhallen und Dönerbuden und was richtig schlimm ist : Zuffenhausen gehört neben einigen anderen Bezirken ja zu den belastbaren Bezirken, so eine Formulierung tut uns Bürgern richtig gut - warum? Sind wir hier schon abgeschrieben?
Kann man nicht einen Gesetzentwurf kreieren und einbringen, die Anzahl der Spielhallen zu reduzieren!Und zwar nicht nur in Stuttgart.
Schrecken höhere Steuern ab?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In das am 29.11.2012 in Kraft getretene Landesglücksspielgesetz wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten.

So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Das Gesetz umfasst auch das Verbot von Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex. Allein diese Regelung dürfte eine Neuerrichtung von Spielhallen in Stadtteilzentren ganz erheblich erschweren und in vielen Fällen unmöglich machen.

Darüber hinaus wurden gesetzliche Regelungen getroffen, die unmittelbar gelten, wie z. B. Betriebseinschränkungen an bestimmten Feiertagen. Ebenso gesetzliche Regelungen, die nach einer kürzeren Übergangsfrist gelten. So unter anderem die Einführung eines Sozialkonzeptes, also die Schulung der beschäftigten Mitarbeiter.

Nach einer weiteren Übergangszeit sollen auch zwischen bereits bestehenden Spielhallen die Mindestabstände gelten, im Fall einer begründeten unbilligen Härte auf 250 Meter reduziert. Aber auch dann wird es durch das Landesglücksspielgesetz zu einer Reduzierung von Spielhallen kommen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Zentreneinstufung von Zuffenhausen im Sinne der Vergnügungsstättenkonzeption hat der Bezirksbeirat Zuffenhausen nicht zugestimmt. Vgl. Vorschlag Nummer 3420.

110 in 2013 | Flexible Start- und Endezeiten für die Freibadsaison

Flexible Start- und Endezeiten für die Freibadsaison

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

386
weniger gut: -103
gut: 386
Meine Stimme: keine
Platz: 
110
in: 
2013

Die Freibadsaisson soll nicht an festen Terminen beginnen und enden, sondern ja nach Wetterlage in einem flexiblen Zeitraum von einer Woche.

Die maximale Dauer der Freibadsaison soll dabei im Besten Fall um eine Woche länger sein als aktuell. Im schlechtesten Fall ist die Freibadsaison um eine Woche gekürzt. Es gibt sozusagen eine "Kernöffnungszeit" und zwei flexible Wochen pro Jahr.

Zur weiteren Erläuterung ein Beispiel mit den Daten des Freibades Vaihingen von diesem Jahr:

Die "feste"Freibadsaison in Vaihingen beginnt am am 18.05 und endet am 1.9. In der Woche vom 11.5 bis 18.5 ist das Freibad nur geöffnet, wenn das Wetter entsprechend gut ist, und daher viele Besucher erwartet werden können. Ist das Wetter schlecht, so ist in diesem Zeitraum noch geschlossen, und die Saison beginnt am 18.5.
Am Ende der Saison, im Zeitraum vom 1.9 bis 8.9. bleibt das Freibad nur geöffnet, wenn das Wetter gut ist, ansonsten wird das Freibad geschlossen.

Die Freibadsaison wurde ja, wie bekannt, vor einiger Zeit um eine Woche reduziert, damit die Bäderbetriebe einen Teil zur Einsparung am städtischen Haushalt beitragen. Beim Freibad hängt der Umsatz fast ausschließlich vom Wetter ab. Bei schlechtem Wetter sind fast ausschließlich Badegäste mit Dauerkarte da. Es wird also nicht viel verdient. Bei gutem Wetter ist das Freibad voll, und daher der Umsatz hoch. Die flexiblen Saisonzeiten bringen bei schlechtem Wetter mehr Einsparung und bei gutem Wetter größere Mehreinnahmen.
Und potentiell längere Öffnungszeiten für die Freibadgäste.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag fand keine Mehrheit im Gemeinderat. Der Beginn der Freibadsaison in den einzelnen Bädern wird von den Bäderbetrieben Stuttgart jeweils in Abhängigkeit des Sommerferienendes und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Dabei ist eine Flexibilität nur bedingt (wenige Tage) und nur in einzelnen Bädern möglich.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Bäderbetriebe Stuttgart haben die Dauer, die Start- und Endtermine für die aktuelle Freibadsaison am 1. Februar 2013 mit der Gemeinderatsdrucksache 988/2012 im Bäderausschuss abgestimmt. Die aktuelle Regelung wurde von allen Fraktionen begrüßt.

Vorgeschichte war die Verkürzung der Dauer der Freibadsaison um eine Woche aufgrund der Haushaltskonsolidierung 2009 seit der Saison 2010 und die Wünsche aus der Bevölkerung und den Gemeinderatsfraktionen, alle Freibäder bis zum Ende der Schulsommerferien verbindlich geöffnet zu halten.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen öffnen die Freibäder in 2013 wie folgt:
Freibad Möhringen: vom 27. April bis 22. September 2013
Höhenfreibad Killesberg: vom 11. Mai bis 8. September 2013 (Schulferienende)
Inselbad Untertürkheim und Freibad Rosental: vom 18. Mai bis 8. September 2013
Freibad Sillenbuch: nach Beendigung der Sanierung bis 8. September 2013

Für die folgenden Jahre wird von den Bäderbetrieben Stuttgart der Beginn der Freibadsaison in den einzelnen Bädern jeweils in Abhängigkeit des Sommerferienendes und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Haushaltskonsolidierung festgelegt. Dabei ist eine Flexibilität nur bedingt (wenige Tage) und nur in einzelnen Bädern (nicht generell in allen Freibädern) möglich. Dies vor allem deshalb, weil Arbeitsverträge mit Saisonkräften in der Regel einen festen "Beginnzeitpunkt" beinhalten und somit bei einem kurzfristigen "Vorziehen" des Saisonstarts nicht genügend Personal zur Verfügung stehen würde.

Die im Bürgervorschlag beispielhaft genannte "feste" Freibadsaison für das Freibad in Vaihingen wäre im Vergleich zu den Regelungen aus der Haushaltskonsolidierung um eine weitere Woche gekürzt. Außerdem wird der vehement geäußerte Wunsch, die Freibadsaison bis zum Ende der Schulferien zu garantieren, nicht berücksichtigt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
720 (FDP)

2011

1 in 2011 | Freibad Sillenbuch - "Bädle" erhalten

Freibad Sillenbuch - "Bädle" erhalten

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

711
weniger gut: -26
gut: 711
Meine Stimme: keine
Platz: 
1
in: 
2011

Es muss sichergestellt werden, dass das Freibad Sillenbuch erhalten und in den nächsten Jahren saniert und modernisiert wird. Auch das kleinste Bad Stuttgarts ist für die Bürgerinnen und Bürger aus Sillenbuch und weit darüber hinaus nicht nur ein Schwimmbad, sondern auch ein Ort der Begegnung für Jung und Alt. Das Freibad Sillenbuch hat den höchsten Anteil an Dauerkartenbesitzer und ist für Erwachsene und viele Kinder im Sommer ein wichtiger Anlaufpunkt (zum Beispiel Schulklassen, Waldheimkinder und so weiter).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Sanierung des Sillenbucher Bädle hat bereits begonnen. Im November 2012 fand der Baubeginn statt und nach einer 8-monatigen Bauzeit soll das Freibad noch während der Freibadsaison 2013 Ende Juni eröffnet werden

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung des Sillenbucher Freibades werden insgesamt 1,71 Mio. € zur Verfügung gestellt davon im Doppelhaushalt 2012/2013 1,58 Mio. €. Hiervon soll insbesondere das Becken grundlegend saniert werden und das Bad um ein zusätzliches separates Kinderplanschbecken erweitert werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Freibad Sillenbuch – Generalsanierung –
Das Freibad Sillenbuch besteht in seiner Grundsubstanz aus der Vorkriegszeit (30er-Jahre). Der ehemalige Feuerlöschteich wurde in den 50er Jahren ausbetoniert und später mit einer Folie belegt, die zuletzt 1987 erneuert wurde. Aus der ursprünglichen Nutzung als Feuerlöschteich resultiert die ungewöhnliche Ausformung des Beckenkorpus. Auch die Betriebsgebäude stammen aus der Anfangszeit. Das Umkleidegebäude wurde 1969/1970 umgebaut. Der Kiosk wurde 2009 im Zuge eines Pächterwechsels mit einfachen baulichen Mitteln renoviert.
Aufgrund der langen Betriebsdauer besteht für das Freibad zwischenzeitlich baulich und technisch ein Sanierungsbedarf, zumal es in Teilen nicht mehr den heute geltenden Vorschriften und Anforderungen entspricht.
Im diesem Zusammenhang hat das von den Bäderbetrieben Stuttgart über das Hochbauamt beauftragte Architekturbüro Feil, Stuttgart, eine Zustandsbestimmung der baulichen und technischen Anlagen des Freibads Sillenbuch vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben die Situation ergeben, dass das Bad in verschiedenen Bereichen über nicht mehr DIN-gerechte Strukturen verfügt.
Ein Neubau des Beckens ist dringend notwendig und sinnvoll, da zB. eine Umlaufrinne und eine Beckenraststufe fehlen. Ferner ist die ca. 35° geneigte Beckenwand unzulässig, da sie gefährlich rutschig und ohne Haltemöglichkeiten für die Badegäste ist. Der Wassertiefensprung zwischen Schwimmer-und Nichtschwimmerbereich ist kaum zu erkennen und ohne Schräge unzulässig. Ein Tausch der bisherigen Beckenfolie unter Belassung der Konstruktion, Beckenform und Beckenkopfausbildung ist somit nicht sinnvoll, unwirtschaftlich und unter Beachtung der aktuell gültigen Normen und Vorschriften nicht zulässig.
Die technischen Anlagen, die im Kassen-und Technikgebäude untergebracht sind, entsprechen teilweise nicht mehr den aktuellen DIN-Normen. Die Wärmeerzeugung ist aus heutiger Sicht unwirtschaftlich und nicht mehr zeitgemäß. Für den Heizkessel gibt es kaum noch Ersatzteile usw. Eine Kompletterneuerung ist daher – obwohl derzeit noch Bestandsschutz besteht – kurzfristig erforderlich. Gleiches gilt für die Elektroinstallation, welche nicht mehr den heutigen Normen, Vorschriften und Anforderungen entspricht.
Die Untersuchung des Kassen-und Technikgebäudes erbrachte, dass die Technikräume zu klein sind und bereits die vorhandene Schwimmbadtechnik nur schwer zugänglich ist. Die erforderlichen neuen technischen Anlagen wären im bestehenden Gebäude kapazitätsmäßig nicht unterzubringen. Außerdem ist die vorhandene Dachkonstruktion aus heutiger Sicht, bei Ansatz von Schnee-und Windlast sowie bei zusätzlichen Ausbaulasten einschließlich Wärmedämmung nicht ausreichend dimensioniert. Ähnliche Ergebnisse erbrachte die Untersuchung des Umkleide-und Sanitärgebäudes sowie des Kiosk-und Lagergebäudes mit Mitarbeiterumkleiden. Darüber hinaus fehlen behindertengerechte Einrichtungen.
Aufgrund der kritischen Einschätzung der baulichen, sicherheitsrelevanten Mängel sehen die Bäderbetriebe eine Sanierung nach Ende der Freibadsaison 2012 für dringend erforderlich an. Für die Freibadsaison 2011 wurden ad hoc Maßnahmen getroffen, um die größtmögliche Sicherheit bis zum Sanierungsbeginn Herbst 2012 zu gewährleisten. Im Becken wurde provisorisch ein „Handseil“ installiert. Außerdem wurde die Aufsichtspräsenz erhöht.
Die Gesamtkosten einer Generalsanierung belaufen sich laut Studie auf netto rd. 1,84 Mio. Euro. Eine Kostenreduzierung von ca. netto 215.000 Euro könnte durch eine funktionale Generalunternehmerausschreibung auf Gewerkeebene (GU-Verfahren) mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb erreicht werden.
Bei Einstellung der entsprechenden Investitionsmittel in den Doppelwirtschaftsplan 2012/2013 könnte ab Anfang 2012 auf der Basis der Untersuchungsergebnisse die Detailplanung durchgeführt werden. Ein Baubeginn nach der Freibadsaison 2012 wäre möglich. Mit einer Bauzeit bis zum Beginn der Freibadsaison 2013 muss gerechnet werden.
Eine Schließung des Freibades Sillenbuch wurde aufgrund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des für die Bäderbetriebe erstellten Gutachtens zur Betriebsoptimierung vom Gutachter wohl thematisiert, aber von Seiten der Verwaltung weder aufgegriffen noch weiterverfolgt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
468 (CDU), 544 (SPD), 629 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/8ebf58bb240e68b0c1257968006341c7?OpenDocument">GRDrs 1252/2011</a>
2 in 2011 | Neubau des Farmgebäudes auf der Kinder- und Jugendfarm Zuffenhausen

Neubau des Farmgebäudes auf der Kinder- und Jugendfarm Zuffenhausen

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

680
weniger gut: -38
gut: 680
Meine Stimme: keine
Platz: 
2
in: 
2011

Die Kinder- und Jugendfarm Zuffenhausen wurde als eine der ersten Jugendfarmen im Stadtgebiet 1972 gegründet. Das Farmgebäude mit den zugehörigen Aufenthalts-, Werkbereichen-, Sanitär- und Küchenräumen besteht seit den Anfangsjahren und ist in einer "Baracken"-ähnlichen Bauweise erstellt worden. Inzwischen ist es leider nämlich so, dass sich die Gebäude auf dem Platz in einem desolaten Zustand befinden: Neben immer höher steigenden Energie- und Heizkosten, die in den letzten 5 Jahren um 50% gestiegen sind und inzwischen einen großen Teil der gewährten Investitionszuschüsse aufzehrt, besteht das Hauptprobleme in einer maroden und teuren Elektro-Nachtspeicherheizung in den Wintermonaten, sowie den Witterungsbedingungen nicht mehr standhaltenden Räumlichkeiten. Um die wertvolle pädagogische Arbeit auch zukünftig leisten zu können, und damit auch das langfristige Überleben der Jugendfarm zu sichern, ist hier ein Neubau der Farmgebäude notwendig. Aus diesem Grund wäre die durchzuführende Maßnahme sowohl aus ökologischen Gründen, sowie als Förderung einer kinderfreundlichen Stadt, eine gute und sinnvolle Investition in die Zukunft.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Verein befindet sich derzeit noch in der Umplanungsphase. Aus diesem Grund gibt es zum jetzigen Zeitpunkt leider keine näheren Informationen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Neubau des Farmgebäudes stellt die Stadt im Jahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verein Kinder-und Jugendfarm Zuffenhausen e.V. hat zum Doppelhaushalt einen Investitionszuschuss für ein neues Farmgebäude angemeldet. Die Gesamtbaukosten werden mit 573.871 € angegeben, der erwartete Zuschuss mit 459.200 €, was 80 % der Kosten entspricht.
Der Jugendfarmverein wurde 1972 gegründet und 1973 wurde die Jugendfarm eröffnet. In den ganzen Betriebsjahren wurden für Erstellung von Gebäuden lediglich 1974 ein Zuschuss in Höhe von ca. 10.000 € für die Erstellung eines Sanitärgebäudes und 1986 ein Zuschuss in Höhe von ca. 20.000 € für eine Baracke und einen Werkraum gewährt. Im Haushalt 2002 wurden Mittel in Höhe von 200.000 € für ein neues Farmhaus bereitgestellt. Damals konnte das Vorhaben jedoch aus vereinsinternen Gründen nicht umgesetzt werden und die Mittel wurden nicht abgerufen. Sie stehen nicht mehr zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung ist jeder pädagogisch betreute Spielplatz mit einem Gebäude auszustatten, in dem auch im Winter für die Kinder, Jugendlichen und Familien des Stadtteils ein attraktives Angebot gemacht werden kann. Die bestehenden Gebäude in Zuffenhausen genügen diesen Ansprüchen nicht mehr. Allerdings erscheinen die Kosten für das geplante Farmhaus doch relativ hoch.
Im Jahr 2008 wurde letztmals der Neubau eines winterfesten Gebäudes auf der Jugendfarm Birkach von der Stadt bezuschusst. Die Kosten betrugen 290.000 €, der Zuschuss pauschal 210.000 €. Angesichts von Baupreissteigerungen erscheint der Verwaltung für die Jugendfarm Zuffenhausen eine Förderpauschale von 250.000 € (25 % höher als der beantragte Zuschuss der Jugendfarm Zuffenhausen im Jahr 2002, 20 % höher als die Pauschale für die Jugendfarm Birkach im Jahr 2008) als gerechtfertigt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
393 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 532 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/c46f559c6278a27ac125796800633cf1?OpenDocument">GRDrs 1083/2011</a>