Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

3 in 2011 | Erhöhung der Anreize für Erzieher/innen in einer städtischen Kita zu arbeiten, um den Betreuungsschlüssel decken und Ausfallzeiten ausgleichen zu können.

Erhöhung der Anreize für Erzieher/innen in einer städtischen Kita zu arbeiten, um den Betreuungsschlüssel decken und Ausfallzeiten ausgleichen zu können.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

625
weniger gut: -29
gut: 625
Meine Stimme: keine
Platz: 
3
in: 
2011

Da es gar nicht genug Erzieher gibt, die unter den momentanen Voraussetzungen (zu geringer Lohn, hohe Lebenshaltungskosten in der Stadt, höhere Anforderungen durch das Einstein-Konzept und so weiter) hier arbeiten wollen, fehlt in Stuttgart momentan in fast jeder Einrichtung das Personal, weil die Stellen nicht besetzt werden können. Darunter leidet die Betreuungsqualität enorm und die Erzieher sind viel zu oft am Limit ihrer Kräfte - was eine gute Betreuung und Förderung unserer Kinder oft einfach unmöglich macht. Daher fordern wir die Stadt Stuttgart auf, die Anreize in einer städtischen Kita zu arbeiten für ErzieherInnen spürbar zu erhöhen, um den bis jetzt festgelegten Betreuungsschlüssel überhaupt decken zu können, bzw. ihn auszubauen - um auch bei Krankheit/ Urlaub/ Fortbildung die Ausfallzeiten decken zu können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr 2,4 Mio. € für Personalgewinnungs- und Personalerhaltungsmaßnahmen bewilligt. Dabei liegt ein Schwerpunkt darin, die Personalsituation in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus wurde der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
400 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 435 (CDU) 565 (SPD), 704 (SÖS und LINKE)
4 in 2011 | Theaterhaus Eric Gauthier

Theaterhaus Eric Gauthier

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

655
weniger gut: -74
gut: 655
Meine Stimme: keine
Platz: 
4
in: 
2011

Förderung der Compagnie von Eric Gauthier am Theaterhaus Stuttgart

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Ab 2012 wurde die städtische Förderung auf 300.000 EURO pro Jahr 2012/2013 ausgeweitet. Neben dieser Tatsache gibt es keine neuen Informationen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Gauthier Dance wurde bereits 2011 mit einer einmaligen Förderung von 80.000 € aus Projektmitteln unterstützt. Ab 2012 wird die städtische Förderung auf 300.000 € pro Jahr (2012/2013) ausgeweitet. Zusätzlich erhält Gauthier Dance eine Förderung vom Land.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die vom Theaterhaus Stuttgart e.V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Das Theaterhaus kann das Ensemble nicht dauerhaft mit den vorhandenen finanziellen Mitteln querfinanzieren. Um die Finanzierung des Tanzensembles kurzfristig sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ im Jahr 2011 beim Einwerben von zusätzlichen Sponsoringgeldern in Höhe von 100.000 EUR unterstützt und darüber hinaus aus dem städtischen Haushalt 80.000 EUR für „Gauthier Dance“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23. Februar 2011).
Am 20. Juli 2011 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung von der Absicht Kenntnis genommen, das Theaterhaus Stuttgart e.V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer für die Tanzsparte „Gauthier Dance“ zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 180.000 EUR pro Jahr zu fördern. Die Bewilligung der Mittel ist abhängig von einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats über den Doppelhaushalt 2012/2013.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 508 (CDU), 542 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/0a8e1c36011e674cc12578c5005da8f9?OpenDocument">GRDrs 556/2011</a> <a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/234e0b33d4e257ebc125796800633a53?OpenDocument">GRDrs 995/2011</a>
5 in 2011 | Auf Stuttgart 21 verzichten

Auf Stuttgart 21 verzichten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

774
weniger gut: -207
gut: 774
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2011

Aus Stuttgart 21 aussteigen

Das finanzielle Gesamtengagement der Stadt Stuttgart beträgt selbst ohne Kostensteigerung mehr als das Sechsfache der offiziell zugegebenen Zahlen. Nicht 239 Millionen, sondern 1,6 Milliarden Euro will die Stadt für dieses zerstörerische Projekt verschleudern. Bei einem Ausstieg aus dem Projekt würden sofort Gelder an die Stadt zurückfließen, die dann für sinnvolle Investitionen in Schulen, Krankenhäuser, öffentlichen Nahverkehr und so weiter zur Verfügung stehen.

Allein die Rückgabe des Gleisvorfelds an die Bahn würde 459 Millionen in die Stadtkasse bringen. Mit Zinszahlungen rückwirkend ab Kauftermin sind es sogar rund 750 Millionen. Das ist noch nicht alles "Ohne Stuttgart 21 flößen weitere 162,6 Millionen Euro in den Haushalt zurück. Sie stecken im Risikofonds für etwaige Bauskostensteigerungen (131 Millionen) oder sind seit 1995 für das Projekt reserviert (29 Millionen) sowie für die Beteiligung und Anbindung des Flughafenbahnhofs (2,56 Millionen), 12,7 Millionen Euro kostet zudem der Neubau der Neckarrealschule, die wegen Tunnelarbeiten für Stuttgart 21 verlegt werden müsen" (Stutgarter Zeitung vom 6.8.09). Und auch das ist noch die alles. Die Rückgabe des Geländes der Gäubahn bringt nochmal mindestens 30 Millionen in die Stadtkasse. Die Schließung der Propagandaveranstaltung im Bahnhofsturm und des S-21-Büros brächte weitere sinnvolle Einsparungen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
714 (SÖS und LINKE)
6 in 2011 | Ticketpreise im öffentlichen Nahverkehr senken

Ticketpreise im öffentlichen Nahverkehr senken

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

500
weniger gut: -36
gut: 500
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2011

Wenn man es wirklich ernst damit meint, dass in Stuttgart weniger Autos fahren und die unsäglichen Staus abschaffen möchte, dann muss der öffentliche Nahverkehr attraktiver werden. Stuttgart hat im Vergleich zu vielen vielen anderen Städten extrem hohe Ticketpreise. Wenn wir gemeinsam 4 Haltestellen in die Innenstadt fahren möchten, zahlen wir hin und zurück über 10 Euro. Das überlegen wir uns gut. Denn die U-Bahn-Station ist nicht vor unserer Haustür, unsere Einkäufe müssen wir noch ein gutes Stück nach Hause tragen etc. Und das ganze für so viel Geld? Da liegt es leider viel zu oft nahe, dass wir doch das Auto nehmen.

Der Dreh kann und darf nicht sein, immer nur die Parkgebühren nach oben zu schrauben. Der Dreh muss sein, dass gleichzeitig der Nahverkehr billiger wird. Kaum zu glauben, dass wir ein so teures System hier haben. Selbst in den teuersten Metropolen Europas wie Paris oder Brüssel sind die Preise fast doppelt so niedrig wie hier in Stuttgart. Wo ist da die Logik?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS bzw. der ÖPNV wird immer wieder mit der These konfrontiert, mit niedrigeren Fahrpreisen könnten mehr Fahrgäste und damit sogar höhere Einnahmen erzielt werden. Zwar kann auch im VVS davon ausgegangen werden, dass bei einer entsprechend spürbaren Preisreduzierung mehr Fahrgäste auf Bus und Bahn umsteigen würden. Die entscheidende Frage hierbei ist jedoch, ob die Preiselastizität so hoch ist, dass diese Fahrgastzuwächse ausreichen, das niedrigere Fahrpreisniveau zumindest auszugleichen, damit am Ende dieselben Einnahmen wie bei der Ausgangssituation erzielt werden. Reduziert man die Fahrpreise durchschnittlich um beispielsweise 10, 20 oder 30 %, müssten die Fahrgastzahlen um rund 11, 25 oder 43 % ansteigen, nur um das vorherige Einnahmevolumen zu sichern,, wobei jedoch noch nicht berücksichtigt ist, dass die leider regelmäßig steigenden Kosten bei den Verkehrsunternehmen (Personal-, Treibstoff-, Material-, Fahrzeugkosten) zusätzliche Einnahmen erfordern. Vereinzelte Preissenkungsmaßnahmen haben gezeigt, dass damit kaum Mehreinnahmen erzielt werden konnten.
Aufgrund zahlreicher deutschlandweit durchgeführter Marktuntersuchungen ist bekannt, dass bei der Entscheidung für oder gegen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weniger der Preis, sondern vielmehr das Fahrplanangebot, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, der Komfort der Verkehrsmittel, die Dichte des Haltestellennetzes und vor allem die Reisezeit ausschlaggebend sind. Deshalb werden beim VVS bzw. seinen Verkehrsunternehmen die für den ÖPNV verfügbaren Mittel vor allem für den weiteren Ausbau der Infrastruktur und des Leistungsangebotes und nicht zur weiteren, noch stärkeren Subventionierung der Fahrpreise verwendet. Die aktuelle Tarifstrategie von regelmäßigen, aber vergleichsweise moderaten Preisanpassungen wird von den Fahrgästen akzeptiert. Dies beweisen seit 1997 kontinuierlich steigende Fahrgastzahlen. Und auch beim jährlich vom VVS in Auftrag gegebenen Kundenbarometer (Befragung zur Zufriedenheit mit 26 Leistungsaspekten, Stichprobe = 1.000 Fahrgäste) konnte im VVS im Jahr 2011 bei der Globalzufrieden mit einem Wert von 2,78 ein deutlich besserer Wert als der bundesweite Durchschnitt (2,92) erzielt werden (Skala: 1 = vollkommen zufrieden bis 5 = unzufrieden). Ein sehr gutes Ergebnis zeigt sich auch bei der aktuellen Bürgerumfrage (2011) der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stuttgarter Bürger wählten den ÖPNV bei der Frage nach der Zufriedenheit mit verschiedenen Lebensbereichen auf den zweiten Platz, wobei die große Mehrheit der Bürger (66 %) sich aber dafür ausspricht, das heutige finanzielle Engagement für den ÖPNV beizubehalten und nicht zu erhöhen.
Die Strategie des VVS, mehr Fahrgäste bei zudem steigenden Fahrgeldeinnahmen zu erreichen, basiert im Wesentlichen auf folgenden Säulen:

  • Regelmäßige (jährliche), aber mäßige Tarifanpassungen: Damit werden die Fahrgäste maßvoll an den steigenden Kosten beteiligt, das Verhältnis zwischen Kundenfinanzierung und Finanzierung durch die öffentliche Hand bleibt bestehen.
  • Kontinuierliche Fortentwicklung des tariflichen Angebots: Seit 2000 hat der VVS 38 tarifliche Verbesserungen zu Gunsten der Fahrgäste umgesetzt.
  • Spezifische Kundenbefragung zur Einführung neuer Ticket-Angebote: Der VVS beauftragt regelmäßig renommierte, unabhängige Marktforschungsinstitute mit Marktuntersuchungen zu tariflichen Fragestellungen. Damit sollen vor Einführung neuer tariflicher Angebote mit dem Ziel der Angebotsoptimierung Kenntnisse z. B. bzgl. vorhandener Kundenwünsche und Marktakzeptanz in Erfahrung gebracht werden.
  • Marketing: Der VVS-Tarif ist im Vergleich zu den Kosten des Autos sehr preiswürdig. Dies zeigen die regelmäßigen Preisvergleiche des VVS und des ADAC. Dies ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu transportieren ist eine wesentliche Aufgabe der umfangreichen Marketing-Aktivitäten des VVS und seiner Partner.
7 in 2011 | Stuttgart-Ticket für 1,50 €

Stuttgart-Ticket für 1,50 €

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

459
weniger gut: -31
gut: 459
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2011

Einführung eines Stuttgart-Tickets für die Stadt Stuttgart, also die Zonen 10 und 20: Die unsinnige Einteilung der Stadt Stuttgart in zwei Zonen wäre mit der Einführung eines Tickets für eine Fahrt in den Zonen 10 und 20 überwunden.
Zur Zeit ist eine Fahrt z.B. von Feuerbach nach Fellbach billiger als eine Fahrt von Feuerbach zum Prag-Friedhof. Zur Zeit gibt es z.B. zwei Preise für eine Fahrt von Feuerbach zum Leuze.

Der Preis für ein solches Ticket muss aber billiger sein als der jetzige Preis für die Fahrt in einer Zone. Nur dann bringt es die gewünschte Entlastung vom PKW-Verkehr. Zur Zeit ist z.B. die Fahrt mit dem PKW für zwei Personen
von Feuerbach in die Innenstadt billiger (einschließlich der Parkgebühren) als die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln - nach Vergleichsrechner des VVS.
Ein Preis von 1,50 € wäre angemessen und hätte eine Umsteigewirkung, würde also die Umwelt von Feinstaub, Stickoxiden und Lärm entlasten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Stadtgebiet Stuttgart ist Teil der allgemein gültigen Tarifstruktur des VVS-Gemeinschaftstarifs. Darüber entscheiden die zuständigen Gremien des VVS.
Dass sich Gebietskörperschaften (schlussendlich in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage) geringere Ortstarife „einkaufen“, ist nur insoweit möglich, als dass das allgemeine Tarifgefüge nicht tangiert wird und entstehende Mindererträge ausgeglichen werden. Denkbar wäre insoweit eine Ausgabe von ermäßigten 4er-Tickets für Stuttgart. Bei einem Preis pro Fahrt von 1,50 € wäre jedoch nach überschlägiger Bewertung des VVS dabei ein jährlicher knapp zweistelliger Millionenbetrag an Minderertragsausgleichsleistungen zu finanzieren.

8 in 2011 | SSB Stuttgart - U - Bahnen - Verlängerung der Fahrzeiten in der Nacht (Rundumfahrten)

SSB Stuttgart - U - Bahnen - Verlängerung der Fahrzeiten in der Nacht (Rundumfahrten)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

420
weniger gut: -33
gut: 420
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2011

Viele Berufstätige arbeiten auch nachts und wären auf die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) angewiesen. Es wäre zu überdenken als Großstadt Stuttgart einen nahtlosen Fahrplan auch Nachts zu gewährleisten. Es würde Stuttgart attraktiver machen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der hohen zusätzlichen Betriebskosten eines durchgehenden Nachtverkehrs unter der Woche ist ein solches Angebot mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren. Mit dem Nachtbusbetrieb an Donnerstagen werden seit Dezember 2011 Erfahrungswerte im Hinblick auf die Fahrgastresonanz gesammelt. Nach dem zweijährigen Probebetrieb kann dann eine Entscheidung zur Beibehaltung, Einstellung oder, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen, Ausweitung des Nachtverkehrs getroffen werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Ein durchgehender Nachtverkehr wäre mit sehr hohem betrieblichem Aufwand verbunden. Würden an allen Werktagen die SSB-Nachtbusse mit drei Abfahrten verkehren, wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. € 800.000 pro Jahr zu rechnen. Ein durchgehender Stadtbahnbetrieb würde demgegenüber mehrere Millionen Euro kosten, genauere Angaben sind abhängig von der Angebotsgestaltung. Erschwerend kommen dabei erhöhte Aufwendungen für die Wartung der Infrastruktur in der betriebsfreien Zeit hinzu. Derzeit erfolgen viele Arbeiten in den Betriebspausen, bei einem durchgehenden Nachtverkehr müssten diese Arbeiten mit deutlich höherem Aufwand unter Betrieb erfolgen.
Bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 werden allerdings auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag jeweils drei SSB-Nachtbusse (1.11 Uhr, 2.22 Uhr, 3.33 Uhr) eingesetzt. Der zweijährige Probebetrieb wird Aufschlüsse darüber geben, inwieweit dieses Angebot entsprechend nachgefragt wird und ob es eventuell noch ausgeweitet werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
9 in 2011 | Kommunales Kino

Kommunales Kino

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

430
weniger gut: -49
gut: 430
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2011

Ein kommunales Kino zeigt Filme außerhalb des aktuellen Angebots und ohne kommerzielles Verwertungsinteresse. Es zeigt historisch wichtige Filme, Filme zu bestimmten Themen aus verschiedenen Ländern und Epochen, es regt zur Auseinandersetzung mit Filmkunst an und bietet Filmreihen zur thematischen Arbeit anderer Kultureinrichtungen an. Stuttgart, das sich so gern als moderner Medienstandort profilieren möchte, kann es sich nicht länger leisten, einen so wichtigen Teil lebendiger Stadtkultur zu vernachlässigen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Mittel wurden vom Gemeinderat nicht zur Verfügung gestellt.
Der Verein "Neues Kommunales Kino" war seither diesbezüglich nicht mehr aktiv.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde kein Beschluss zum Aufbau eines neuen kommunalen Kinos gefasst. Eine Finanzierung erfolgt eventuell im Rahmen eines Budgets Kulturförderung. Ein Ergebnis soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Jahr 2012 vorliegen, kann derzeit aber noch nicht konkret terminiert werden.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach der Insolvenz des alten Kommunalen Kinos im Sommer 2008 wurden seitens der Kulturverwaltung aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit eines kommunalen Filmangebots für die Landeshauptstadt Stuttgart alternative Konzepte entwickelt. U. a. wurde auch die Möglichkeit geprüft, im ehemaligen „Ambo“ ein kommunales Kinoangebot in Verbindung mit einem Zentrum für Freies Theater zu etablieren. Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde dieser Vorschlag der Verwaltung jedoch nicht angenommen und auch die Mittel für das bisherige Kommunale Kino aus dem Haushalt des Kulturamtes gestrichen.
Mittlerweile haben verschiedene kompetente Vertreterinnen und Vertreter der Stuttgarter Kulturszene einen Verein „Neues Kommunales Kino“ gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, diese in unserer Stadt ohne Zweifel fehlende Institution wieder zu etablieren. Die Mitglieder(1) verfügen über das notwendige Fachwissen; die Vernetzung verschiedener Kultureinrichtungen verspricht eine tragfähige Basis für die Etablierung eines neuen Kommunalen Kinos, das die unterschiedlichen Facetten kommunaler Filmarbeit berücksichtigt.
Die Kulturverwaltung steht in permanentem Kontakt mit dem Verein „Neues Kommunales Kino“ und unterstützt und begleitet diesen Prozess sowohl beratend als auch finanziell in Form von Projektzuwendungen.
Am 16. August 2011 erhielt die Kulturverwaltung den Antrag auf eine institutionelle Förderung für ein neues Kommunales Kino. Dieser Antrag wird nun sowohl inhaltlich als auch vor dem Hintergrund der räumlichen Situation und hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit von der Verwaltung geprüft.
(1) Mitglieder sind (Stand August 2011): Akademie der bildenden Künste, Deutsch-Türkisches Forum, Filmbüro Baden-Württemberg, FilmCommission Region Stuttgart, Forum der Kulturen, Haus des Dokumentarfilms, Landesverband Kommunale Kinos Baden-Württemberg, Linden-Museum, Merz Akademie, Stadtmedienzentrum Stuttgart, Stadtteilkino Stuttgart, Stuttgarter Jugendhaus, vhs Stuttgart und Wand 5 Beitrittskandidaten sind: Film-und Medienfestival gGmbH, Künstlerhaus Stuttgart, Filmakademie Baden-Württemberg

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 853 (CDU), 541 (SPD), 662 (FDP), 729 (SÖS und LINKE)
10 in 2011 | Neckar als Stadtlandschaft integrieren

Neckar als Stadtlandschaft integrieren

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

394
weniger gut: -15
gut: 394
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2011

Der Neckar fließt durch Stuttgart, und zwar als Kanal. Außer vielleicht noch Richtung Münster/Mühlhausen ist dieser Fluss kaum für die in der Stadt lebenden Menschen als Naherholungsgebiet zu nutzen. Siehe Frankfurt und der Main. Dort gibt es Spielplätze und Grünflächen direkt am Wasser. In Stuttgart ist der Fluss komplett vernachlässigt. Schade.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen zum Wasenufer und zum Projekt IKoNE im Bereich Wagrainäcker / Auwiesen sind beauftragt. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Fachämtern und Behörden der Stadt fortgeführt. Die Voruntersuchungen betreffen insbesondere Baugrunduntersuchungen und die Untersuchung möglicher Betroffenheit des Grundwassers. Sie sind in Vorbereitung und sollen 2013 vor Ort durchgeführt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für eine naturnahere Gestaltung des Neckar und um dessen Zugänglichkeit für die Bürgerschaft zu verbessern 179.000 € beschlossenen. Davon stehen Planungsmittel in Höhe von 124.000 € für den Wasenuferbereich zwischen Berger Steg und Campingplatz zur Verfügung und Mittel für Voruntersuchungen in Höhe von 55.000 € für die Neckarterassen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Neckars in Stuttgart ist seit nunmehr fast 3 Jahrzehnten immer wieder Gegenstand zum Teil sehr gegensätzlicher Diskussionen. Nach ersten erfolgreichen Maßnahmen in S-Bad Cannstatt im Bereich Mühlgrün und der Herstellung des Neckarauenparkes mit dem bekannten Spielschiff Neckarine konnte in Stuttgart erstmals eine naturnahe Umgestaltung von Ufern an einer Bundeswasserstraße mit Mitteln der Allianz Umweltstiftung realisiert werden. Nach Fertigstellung dieser Maßnahmen wurde nur noch die naturnahe Gestaltung eines kleinen Neckarseitengewässers im Bereich des Sandfanges Hofen realisiert.
Anders als in anderen Städten liegen in Stuttgart entlang des Neckars für Stadtentwicklung, Freiraumentwicklung und Renaturierungsmaßnahmen besonders ungünstige Verhältnisse vor. Der Fluss ist zur Schifffahrtsstraße ausgebaut, die Ufer industriell, gewerblich oder als Trassen für die Stadtbahn und den Straßenverkehr genutzt. Große Uferflächen werden vom Wasen, dem Campingplatz, der Einfahrbahn oder dem Kohlelager des Kraftwerkes in Gaisburg belegt. Weitere Flächen liegen im Bereich wichtiger Infrastrukturmaßnahmen (Rosensteintunnel, S-21-Brücke über den Neckar, Ausbau der Schleusen) und stehen für gestalterische Maßnahmen frühestens in 10-15 Jahren zur Verfügung. Freie Aueflächen gibt es nicht mehr, die Stadt hat entlang des Flusses fast keinen Grundbesitz.
Dennoch liegen unter dem Motto „Stadt am Fluss“ mit dem Konzept „Landschaftspark Neckar in Stuttgart“ Ideen vor, wie auch bei beengten Platzverhältnissen und eingeschränkter Grundstücksverfügbarkeit die Stadtlandschaft entlang des Neckars gestalterisch und ökologisch deutlich verbessert werden könnte, so dass neue, für die Menschen nutzbare Freiräume direkt am Fluss entstehen. Mithilfe gesondert bewilligter Planungsmittel (HH Antrag 380/2009) im Doppelhaushalt 2010/2011 von 200.000 € konnten auf Grundlage der beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorliegenden Projektskizzen sowie auf Grundlage des Masterplans „Landschaftspark Neckar“ des Verbands Region Stuttgart die vorliegenden Projektideen planerisch ergänzt und überarbeitet werden. 6 Projekte wurden planerisch vertieft bearbeitet.
Die Ergebnisse sollen am 04.10.2011 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt werden (Berichterstattung zu den Anträgen 380/2009 und 286/2011). In diesem Zusammenhang sollen auch die erforderlichen Investitionskosten benannt werden.
Für alle Projekte am Neckar bedarf es einer umfangreichen Planungs-und Genehmigungsphase, da neben den Belangen der Stadtplanung und Freiraumplanung in besonderem Maße die Belange der Schifffahrt, des Hochwasserschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der mit der Planung und Realisierung verbundenen hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung, die Projekte in den kommenden Jahren nach und nach umzusetzen. Für ein Projekt – das IKoNE Projekt Renaturierung Wagrainäcker am Neckar im Bereich Auwiesen in Mühlhausen – hat die Fachverwaltung Mittel für die Ausführungs-und Genehmigungsplanung von 190.000 € zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Im weiteren Verfahren ist dann auch zu prüfen, inwieweit Fördermittel für die Realisierung des Projektes bei Bund, Land und Region beantragt werden könnten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 456 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/ff26829593a30196c125796800634190?OpenDocument">GRDrs 1245/2011</a>
12 in 2011 | Beteiligung der Stadt an "Stuttgart 21" beenden

Beteiligung der Stadt an "Stuttgart 21" beenden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

569
weniger gut: -194
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2011

Der Gemeinderat sollte die Verträge über die Beteiligung der Stadt Stuttgart an S21 kündigen, weil die Kosten über 4,5 Milliarden € gestiegen sind und das Grundwassermanagement unsere Heilquellen gefährdet.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

13 in 2011 | Spielhallensteuer

Spielhallensteuer

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

384
weniger gut: -21
gut: 384
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2011

In Stuttgart schießen die Spielhallen, Büros für Sportwetten und so weiter wie Pilze aus dem Boden, meist zum großen Unmut der Bevölkerung. Diese ungeliebten Etablissements, die nebenbei bemerkt auch ganze Familien mit ihrer Suchtgefahr bedrohen und finanziell ruinieren können, könnten stark besteuert werden. So könnte deren Verbreitung ein Riegel vorgeschoben und der Stadtsäckel gefüllt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Durch die Erweiterung der Steuertatbestände wie zB. PCs mit Internetzugang in Wettbüros, Bordellen etc. sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte betrugen die Mehreinnahmen 2012 rd. 4,2 Mio. EUR.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Doppelhaushalt wurde eine Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlossen. Dadurch rechnet die Stadt mit ca. 4,5 Mio. Mehreinnahmen pro Jahr. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus einer Erweiterung der Steuertatbestände (künftige Besteuerung von PCs mit Internetzugang, von Wettbüros, sowie von Bordelle/Laufhäuser) und einer Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 18 auf 22 %.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine sog. Aufwandsteuer, die nach dem Kommunalabgabengesetz in den Kommunen durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats eingeführt werden kann. Es handelt sich jedoch nicht um eine „Muss-Steuer“, die zwingend vorgeschrieben ist (wie etwa die Hundesteuer).
In Stuttgart wurde ab 1. Juli 1989 wieder eine Vergnügungssteuer auf Spielgeräte eingeführt. Die Steuer wurde abhängig von der Anzahl der Spielgeräte auf der Grundlage von festen Monats-Steuerbeträgen erhoben (= Stückzahlmaßstab). Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betrug der monatliche Steuerbetrag bis Ende 2009 in Spielhallen 199,00 EUR und an anderen Orten (z.B. Gaststätten) 82,00 EUR. Ende 2009 waren insgesamt 2.101 Gewinngeräte versteuert (in 76 Spielhallen: 807, an anderen Orten: 1.294). Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer betrugen 2009 insgesamt 4,0 Mio. EUR.
Ab 2010 wurde bei den Gewinngeräten auf den sog. Wirklichkeitsmaßstab umgestellt (bei den übrigen Spielgeräten blieb es bei festen Monatsbeträgen). In Stuttgart werden Gewinngeräte nach dem Einspielergebnis Nettokasse besteuert. Die Nettokasse ergibt sich, wenn man aus dem, was am Ende im Spielgerät des Aufstellers verbleibt, die zu bezahlende Umsatzsteuer herausrechnet (bei der Bruttokasse, die teilweise von anderen Kommunen angewandt wird, erfolgt die Besteuerung einschl. Umsatzsteuer). Der Steuersatz beträgt einheitlich 18 v.H. der Nettokasse (was bei der Bruttokasse einem Steuersatz von rd. 15 v.H. entspricht). Durch diesen Wirklichkeitsmaßstab fällt bei Spielgeräten, die viel bespielt werden (z.B. in Spielhallen), entsprechend viel Vergnügungssteuer an; bei Geräten mit weniger Bespielung entsprechend weniger. Allerdings gibt es eine Mindeststeuer je Gerät und Monat von 142,00 EUR (in Spielhallen) bzw. 59,00 EUR (an anderen Orten). Durch die Besteuerung nach der Nettokasse fällt bei den meisten Gewinngeräten jetzt eine monatliche Vergnügungssteuer an, die ein Mehrfaches des früheren Monatsbetrags ausmacht.
Ende 2010 waren insgesamt 2.521 Gewinngeräte versteuert (in 107 Spielhallen: 1.128, an anderen Orten: 1.393). Im Jahr 2011 wird ein Steueraufkommen von ca. 11,2 Mio. EUR erwartet.
Bei der Vergnügungssteuer entscheidet die Kommune in eigener Verantwortung, ob und ggf. in welcher Form diese Steuer erhoben werden soll. Insbesondere die Höhe der Steuer wird durch den Satzungsbeschluss des Gemeinderats selbst bestimmt. Die Höhe der Steuer findet nur dadurch eine Begrenzung, als die Vergnügungssteuer nicht zu einer „Erdrosselung“ des Aufstellers führen darf, es muss noch ein genügender Ertrag verbleiben, der die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit sicherstellt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hielt in 2008 einen Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse, was einem Steuersatz von etwas über 23 v.H. nach der Nettokasse entspricht) noch nicht für erdrosselnd, die Kommune sollte, so das Verwaltungsgericht, jedoch jährlich prüfen und entscheiden, ob der Steuersatz angepasst werden müsse.
In einer Entscheidung von 2010 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Steuersatz von 15 v.H. (Bruttokasse) auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetz von Niedersachsen an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liegt. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen gilt seit 2011 ein Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse).
Mit dem Steuerrecht können unerwünschte Entwicklungen in einer Stadt (wie z.B. eine starke Zunahme von Spielhallen) nicht korrigiert werden, die Vergnügungssteuer ist hierzu nicht das geeignete Instrument. Besser geeignet ist das Ordnungsrecht (vergleiche Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrags) bzw. das Planungsrecht (durch entsprechende Bebauungspläne).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
378 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 566 (SPD), 711 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e4784edb004d8875c125796800633b4e?OpenDocument">GRDrs 1035/2011</a>