Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

14 in 2011 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

408
weniger gut: -52
gut: 408
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2011

Anforderungen und Erwartungen an die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen werden ständig qualitativ erweitert. Bildungspläne im Schul- und Betreuungsbereich (siehe Jugendamt Stuttgart Einstein in der Kita und andere) beinhalten regelmäßige Exkursionen zu den vielfältigsten Bildungsangeboten der Stadt Stuttgart, wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse usw.
Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen. Leider ist die Umsetzung solcher Exkursionen für Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen mit hohem Planungsaufwand verbunden:

Briefe schreiben wohin es gehen soll, wann und wie viel Geld mitgebracht werden soll, Briefe mitgeben, erinnern, Geld einsammeln, Wechselgeld parat haben, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Schüler mit School-Abo berücksichtigen, manche Schüler kommen unangemeldet dazu, müssen daher spontan dazugerechnet werden, (4er Karten oder Gruppenkarte, wie viele Zonen usw.) Eltern vergessen Rückantworten, Schüler geben Benachrichtigungsbriefe nicht ab, Eltern geben Geld nicht mit usw.
Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis das Geld angenommen wird und die Fahrkarten endlich aus dem Automaten kommen. Andere Fahrgäste warten schon ungeduldig, da die Bahn gleich einfährt. Nebenher werden die Kinder unruhig und toben auf dem Hochbahnsteig.
Im Sinne des Ziels der „kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“, fordern wir daher „Freie Fahrt“ innerhalb des VVS Gebiets für Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen für alle Jugendeinrichtungen Stuttgarts.

Die Idee:
Eine Fahrkarte, welche jeder Kinder- und Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt wird, die ausweist, dass beispielsweise die Schülergruppe X der Schule / Einrichtung Y im VVS-Netz unterwegs sein darf.

Dies ist für viele Kinder und Jugendliche zudem ein zusätzlicher Anreiz, den öffentlichen Personennahverkehr als Fortbewegungsmittel verstärkt und selbstverständlich zu benutzen.

Seit 2006 haben Schülerhorte, Schulklassen, Lehrer, Eltern und der Jugendrat Stuttgart etwa 7800 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag dem 20. September machen die Einrichtungen mit unterschiedlichsten Aktionen auf das Thema „Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des Stuttgarter Verkehrsverbundes.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein entsprechender Haushaltsantrag wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Der VVS wird das Thema Einführung einer generellen netzweiten Gültigkeit des Scool-Abos in enger Abstimmung mit den öffentlichen Finanzierungsträgern in die anstehenden Gespräche zur Tarifentwicklung 2013 einbringen. Damit würde sich die Problematik bei Klassenausflügen und sonstigen schulischen Veranstaltungen weiter entspannen. Ca. 50% der Schüler nutzen schon heute das Scool-Ticket. Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Strategiekonferenz zur Kinderarmut wurden bereits 2008 von allen Arbeitsgruppen unterschiedliche Wünsche geäußert, u. a. den Schülern die Fahrten zu Museen, Exkursionen, Theater usw. kostenlos zu gewähren. Die Ergebnisse der Strategiekonferenz wurden ausgewertet. Eine vollständig freie Fahrt für Schülergruppen war dabei nicht vorgesehen. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4 Mio. Euro für ein vergünstigtes Schüler-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart in die Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Mio. Euro).
Im Herbst 2008 hat der Gemeinderat Leistungen für eine bessere Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, dass Fahrten zu oben erwähnten Einrichtungen nicht mehr an der Finanzierung scheitern. So gibt es jetzt für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard (Anzahl x 50 Euro) bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Damit wird der Verwaltungsaufwand deutlich verringert. Der Haushaltsansatz 2011 liegt bei 375.000 Euro. Tatsächlich benötigt werden rd. 500.000 Euro.
In früheren Jahren gab es pro Schulart unterschiedliche Eigenanteile sowie die sogenannte „Drittkindregelung“ (3. Kind war vom Eigenanteil befreit). Mit Einführung des attraktiven Scool-Abo`s wurde vom Eigenanteilsverfahren auf das einheitliche Zuschussverfahren umgestellt und die Drittkindregelung wurde abgeschafft.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
745 (SÖS und LINKE), 838 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e618181db59231b9c125796800633cdd?OpenDocument">GRDrs 1078/2011</a>
15 in 2011 | Zusammenlegung der VVS-Zonen im Stadtgebiet

Zusammenlegung der VVS-Zonen im Stadtgebiet

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

372
weniger gut: -24
gut: 372
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2011

Das Modell der Zonen im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hat sehr kleine und teure Zonen. Alleine die Stadt Stuttgart (rund 600.000 Einwohner) ist in zwei Zonen eingeteilt – 10 und 20. Dies ist nicht nur unnötig komplex und oft schwer verständlich, sondern erzeugt besonders für die Menschen an den Zonengrenzen mitten im geschlossenen Stadtgebiet Mehrkosten auch für vergleichsweise sehr kurze Fahrstrecken.

Die Stadt Stuttgart sollte sich daher zumindest für eine Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 zu einer Kernzone einsetzen, und, zumindest vorübergehend, die entstehenden finanziellen Nachteile für die betroffenen Verkehrsbetriebe im VVS mittragen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Da das Themenfeld „Tarifzonenplan – Tarifzonenstruktur“ sich immer wieder auch in öffentlicher Diskussion befindet, wurde 2009 die Thematik mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters, dem Büro Probst & Consorten Marketing-Beratung (Dresden) untersucht. Der Gutachter kam dabei zu folgenden Schlüssen:

  • Grundsätzlich werden Struktur, Größe und Einteilung der VVS-Tarifzonen vom Gutachter als leistungsgerecht, ergiebig und transparent dargestellt.
  • Der Kunde muss sich nicht zwangsläufig mit der Tarifzoneneinteilung beschäftigen, da moderne Vertriebstechnik die Tariffindung erleichtert.
  • Die meisten deutschen Großstädte sind – im Gegensatz zu Stuttgart – in einer einheitlichen Tarifzone zusammengefasst. Die Reduzierung auf eine Tarifzone ist auch in Stuttgart grundsätzlich möglich. Bei der Bildung eines einnahmenneutralen Mischpreises würden jedoch rund 60 Prozent der Fahrgäste innerhalb Stuttgarts einen höheren Fahrpreis bezahlen müssen. Es erscheint fraglich, ob dies bei den Stuttgarter Fahrgästen Akzeptanz finden könnte.
  • Die Bildung einer Großzone Stuttgart würde mit Sicherheit auch die Forderung nach weiteren Großzonen im Umland nach sich ziehen. Die durch Großzonen entstehenden Mindererträge hätten alle Fahrgäste über höhere Fahrpreise zu finanzieren, weil größere Zonen nicht zum erforderlichen Neuverkehr führen. Die zuständigen VVS-Gremien haben sich zuletzt 2009 mit der Thematik befasst und haben entsprechend dem Votum des Gutachters keinen Handlungsbedarf erkannt.
16 in 2011 | Personal für Kindergärten und -tagesstätten

Personal für Kindergärten und -tagesstätten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

379
weniger gut: -34
gut: 379
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2011

Wir (der Gesamtelternbeirat der evangelischen Kindergärten und Tagesstätten) bitten um Unterstützung bei der Forderung nach einem besseren Personalschlüssel in den Kindergärten und -tagesstätten, damit dort weiterhin eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Förderung der Kinder stattfinden kann. Gleichzeitig bitten wir um die gleiche Förderung freier und kirchlicher Träger.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im September 2011 beschlossen, die Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in Kindertageseinrichtungen umzusetzen. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im Zuge einer Kompromisslösung für eine teilweise Gleichbehandlung der Kirchen in der Form entschieden, dass künftig alle neu geschaffenen Kita-Gruppen bei den kirchlichen Trägern die gleichen Fördersätze wie die sonstigen Träger erhalten. Die bestehenden Gruppen in kirchlichen Kitas werden weiterhin mit geringeren Fördersätzen als die sonstigen Träger unterstützt. Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der durch verschiedene Rechtsgutachten untermauerten Auffassung, dass eine unterschiedliche Förderhöhe bei den Kirchen durch deren bessere Einnahmesituation (aus Kirchensteuer) gerechtfertigt ist. Deshalb wurde keine durchgehende Gleichbehandlung beschlossen. Verbessert wird in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Sachkosten um 1.000 € pro Gruppe.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
522 (SPD)
17 in 2011 | Bau von Solaranlagen auf den Schuldächern

Bau von Solaranlagen auf den Schuldächern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

370
weniger gut: -28
gut: 370
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2011

Im Zuge der Schulsanierungen werden auf allen geeigneten Dachflächen Solaranlagen gebaut.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Vorschlag auf allen Schuldächern Solaranlagen zu bauen wird nach und nach weiter umgesetzt.
In 2012 wurden Photovoltaik-Anlagen an der Raichberg-Realschule, der Jörg-Ratgeb-Schule, der Ernst-Abbe-Schule und der Berger Schule errichtet. In 2013 ist die Einrichtung einer Anlage am Johannes-Kepler-Gymnasium geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Auf bestehende Dächer, die im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt wurden, werden Photovoltaikanlagen errichtet, sofern eine Finanzierung im Rahmen des stadtinternen Contractings möglich ist.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat am 30. März 2010 die Vorgehensweise der Stadt zum Bau von Photovoltaikanlagen beschlossen. Dabei sollen alle Neubauten grundsätzlich eigene PV-Anlagen erhalten, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich ist. Die dafür notwendigen Mittel werden bei den Gesamtbaukosten mitberücksichtigt.
Auf bestehende Dächer, die entweder in einem guten Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt wurden, werden ebenfalls PV-Anlagen errichtet. Auch hier investiert die Stadt mit Hilfe des stadtinternen Contractings und betreibt die Anlagen in Eigenregie. Der Vorteil ist, dass der finanzielle Ertrag der Einspeisevergütung bei der Stadt verbleibt und in den weiteren Ausbau regenerativer Energien investiert werden kann.
Die systematische Untersuchung aller Dachflächen wird vom Amt für Umweltschutz durchgeführt. Dabei wird geprüft, auf welchen Flächen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen PV-Anlagen errichtet werden. Bei den im Rahmen des Konjunkturprogramms sanierten Dächern waren dies 5 Anlagen (PV-Modulfläche 4.000 m², Leistung 400 kWp). Die Investitionskosten lagen mit der Planungsleistung bei 1,6 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgte mit der Mittelaufstockung für das stadtinterne Contracting. Für 20 Jahre ist die Einspeisevergütung von 116.000 Euro/a garantiert. Die statische Kapitalrückflusszeit beträgt 14 Jahre. Über die Laufzeit von 20 Jahren erhält die Stadt eine Vergütung von 2,3 Mio. Euro. Sie kann damit einen Ertrag von 700.000 Euro erzielen. Nach 20 Jahren werden die PV-Anlagen weiterhin Strom produzieren und dadurch weitere Gewinne erwirtschaften. Die fachliche Unterstützung bei der Voruntersuchung, bei der Planung und die Funktions-bzw. Ertragsüberwachung ist im Amt für Umweltschutz angesiedelt.
Des Weiteren werden Dachflächen über eine Dachbörse externen Investoren zur Verfügung gestellt. Diese Dachflächen stehen in den nächsten Jahren nicht zur Sanierung an und besitzen genügend Lastreserven für eine PV-Anlage.
Dachflächen werden auch an gemeinnützige Vereine unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Gefördert werden damit insbesondere Einrichtungen, die einen starken Bezug zu dem Gebäude haben und dieses auch nutzen (z. B. Schulvereine).

18 in 2011 | Zentrale Datenbank für Kinderbetreuungsplätze

Zentrale Datenbank für Kinderbetreuungsplätze

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

362
weniger gut: -23
gut: 362
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2011

Aufgeteilt in Kleinkinder bis 3 Jahre, Kindergartenkinder, Schulkinder (Hort)

Ist-Situation: momentan hat man als Elternteil (meist die Frau) keinerlei Planbarkeit, was den Wiedereinstieg in den Beruf angeht. Theoretisch müsste man sein Kind schon bei allen Kitas Stuttgarts anmelden, bevor man überhaupt schwanger ist. Egal wie viel der gesetzlichen Elternzeit von 3 Jahren man nutzt, muss man dem Arbeitgeber 2 Wochen nach der Geburt verbindlich mitteilen, wann man mit wieviel Stunden wieder einsteigt. Das ist schlichtweg nicht machbar, da man von niemand zu diesem Zeitpunkt eine Zusage für die Betreuung bekommt (ungeborene Kinder werden normalerweise nicht akzeptiert bei Anmeldungen).

Um auf Nummer Sicher zu gehen, meldet jeder sein Kind an x verschiedenen Stellen an. Das bedeutet, in jeder Einrichtung sind dutzende Stunden pro Monat damit verplant, Eltern die Einrichtung zu zeigen, zu erklären, den Anmeldebogen auszufüllen und das Ganze dann zu administrieren.

Dann warten die Eltern monatelang auf die Zusagen, die nach und nach kommen. Da man aber nicht riskieren kann, ohne Platz dazustehen, nimmt man natürlich den ersten Platz an (der dann vermutlich weder zum Wohnort noch zum Arbeitsplatz ideal ist - sprich unnützer Verkehr auf Stuttgarts Strassen, und die Kinder lernen nicht die Kinder aus der Nachbarschaft kennen). Die Erzieher(innen) sind dafür damit beschäftigt, reihenweise die Eltern abzutelefonieren, die schon lange woanders einen Platz haben und das Chaos zu verwalten, das entsteht, wenn sich die Leute dann wieder abmelden, weil sie noch einen besseren Platz bekommen haben. Dadurch ist auch für die Stadt der wirkliche Bedarf an Plätzen nicht planbar.

Lösung: eine zentrale Datenbank über alle Träger hinweg, in der sich jeder anmeldet, der eine Betreuung für sein Kind braucht. Man kann dort Prioritäten angeben (Ort oder Betreuungsumfang). Das wird dann regelmäßig gespiegelt mit den vorhandenen Plätzen. Das kann schon mit einer relativ simplen Datenbank gewährleistet werden.

Kosten: die Anfangsinvestition der Datenbank sowie ein Sachbearbeiter für die Pflege. Vielleicht kann man auch bei den IT-Firmen in Stuttgart anfragen, ob jemand das im Rahmen der Kinderfreundlichkeit (oder Frauenfreundlichkeit!) sponsoren würde?

Ersparnis: jede Menge Zeit und Administrationsaufwand bei den Erzieher(innen) sowie Frust bei den Eltern. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das zentrale Anmeldeverfahren ist beschlossen und wird derzeit programmiert. Aufgrund des recht späten Auftrags wird die Inbetriebnahme voraussichtlich erst im März 2013 erfolgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine zentrale Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen ist nicht möglich. Zurzeit wird jedoch ein trägerübergreifendes Datenbanksystem eingeführt, in dem auch Wartelisten und Mehrfachanmeldungen dargestellt werden. Dieser Datenbestand lässt nicht nur Auswertungen zu sondern zeigt der Einrichtung Doppelanmeldung, Wunscheinrichtung oder den vergebenen Platz in einer anderen Einrichtung. Hierfür hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 70.000 € für das Jahr 2012 und 35.000 € für 2013 bereitgestellt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat auf den Antrag Nr. 1/2011 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN und auf Anfrage Nr. 183/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion hin Stellung zu einer Zentralen Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen genommen.
Auf die Platzvergabe durch die Einrichtung kann nicht verzichtet werden. Zum einen ist oft der persönliche Eindruck für die Wahl der Einrichtung entscheidend zum anderen wäre die zentrale Platzvergabe ein Eingriff in die Autonomie der freien Träger. Keine Deutsche Großstadt hat eine zentrale Platzvergabe. Dennoch haben, wie im Vorschlag des Bürgerhaushalts beschrieben, zentrale Funktionen bei der Platzvergabe erhebliche Vorteile. Um dem Rechnung zu tragen, sind bereits heute alle Stuttgarter Einrichtungen über die gleiche Internetseite mit Darstellung der Angebotsstruktur und des päd. Profils sichtbar. Offene Plätze werden angezeigt.
Leider bestehen für verschiedene Angebote Wartelisten. Für die städtischen Einrichtungen wird zurzeit ein DV-Verfahren eingeführt, in dem auch Wartelisten und Mehrfachanmeldungen dargestellt werden. Dieser Datenbestand lässt nicht nur Auswertungen zu sondern zeigt der Einrichtung Doppelanmeldung, Wunscheinrichtung oder den vergebenen Platz in einer anderen Einrichtung. Die Stadt hat die freien Träger aufgefordert, sich an diesem System zu beteiligen.
Die Mittel für das Projekt sind im Entwurf des IuK-Maßnahmenplans 2012 enthalten. Über die Finanzierung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

19 in 2011 | Bäume am Marienplatz pflanzen

Bäume am Marienplatz pflanzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

375
weniger gut: -44
gut: 375
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2011

Bei schönem Wetter wollen viele sich ein Eis am Marienplatz gönnen. Leider gibt es bei schönem Wetter hier keinen Schatten. Der Platz ist ganz leer. Sogar zum Sitzen gibt es fast nichts. Ich schlage vor, dass Bäume (oder Schirme) am Marienplatz gepflanzt (eingebaut) werden. Bänke unter den Bäumen (Schirmen) sollten auch eingebaut werden. Der Platz wird durch diese Maßnahmen sicherlich besser belebt werden und nicht immer leer stehen wie jetzt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umgestaltung des Marienplatzes wurde auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 aus dem Jahr 2001 mit Hilfe von Fördermitteln des Landessanierungsprogramms durchgeführt. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 7 – Heslach II – wurde mittlerweile aufgehoben.
Der 2003 neu gestaltete Marienplatz ist ein für alle Bevölkerungskreise und alle Generationen offener, multifunktionaler Stadtteilplatz. Die großzügige, transparente Gestaltung soll nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch eine vielfältige Nutzung des Platzes erlauben. Auf dem Platz besteht Raum für die unterschiedlichsten Aktivitäten, vom Kinderspiel bis zum gemütlichen Eis essen. Bei der Planung der Platzfläche wurde bewusst auf ein Kunstwerk zu Gunsten von zwei Wasserspielen verzichtet. Das Wasserspiel „Badestrand“ am Spielplatz ist nicht nur Wasserspiel, sondern auch Wasserspielplatz.
Die Platzgestaltung erlaubt durch die große freie Platzfläche aber auch besondere Veranstaltungen, wie z.B. das Gastspiel der Kleinen Tierschau im Zirkuszelt. Auch eine Marktnutzung ist denkbar. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 einstimmig beschlossen, dass ein Probebetrieb eines Wochenmarktes auf dem Marienplatz befürwortet wird, sofern dadurch keine Konkurrenz zu den Wochenmärkten auf dem Bihlplatz und auf dem Wilhelmsplatz entsteht. Die Stuttgarter Wochenmärkte werden von der Märkte Stuttgart GmbH verwaltet, die über den Beschluss des Bezirksbeirats informiert wurden.
Der Marienplatz wird von einer hufeisenförmigen Baumallee eingerahmt. Als Einfassung, aber auch als Schattenspender wurden im Zuge der Neugestaltung im Jahr 2003 über 50 Kastanien gepflanzt. Diese haben sich bereits gut entwickelt. Es sind jedoch noch einige Jahre Geduld erforderlich, bis die Baumkronen zu einem geschlossenen, Schatten spendenden Dach zusammengewachsen sind. Sitzbänke sind unter den Kastanien am Ringweg sowie an der Mauer zwischen Ringweg und Platzfläche vorhanden. Durch das im Juni 2011 eröffnete Eiscafé La Luna wurde ein zusätzlicher Magnet geschaffen, der durch Eisverkauf, Schatten spendendes Dach und Sonnenschirme ebenfalls für Abkühlung sorgen kann.
Aus Sicht des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist eine weitere Möblierung durch zusätzliche Bäume, Rasenflächen, Blumenbeete o. ä. nicht sinnvoll. Denn dadurch würden die Großzügigkeit und die multifunktonale Nutzbarkeit des Platzes verloren gehen. Und in wenigen Jahren werden auch die Kastanien eine Größe erreicht haben, um dem darunter liegenden Ringweg und den Sitzbänken ausreichend Schatten spenden zu können.

20 in 2011 | Ausbau der Hortplätze für Schulkinder

Ausbau der Hortplätze für Schulkinder

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

350
weniger gut: -22
gut: 350
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2011

Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Stuttgart entsteht ein größerer Bedarf an Hortplätzen (oder denkt jemand, dass man aufhört zu arbeiten, wenn das Kind in die Schule kommt). Auch aktuell schon gibt es zu wenig Hortplätze in Stuttgart. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten ist dies unabdingbar und Aufgabe der Stadt Stuttgart.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für die Betreuungsform des Schülerhauses wird der Raumbestand nicht erweitert. Es wird allerdings mit der Schule ein Raumkonzept erstellt, das grundsätzlich alle Räume der Schule, die vormittags für den Unterricht genutzt werden, mit einbezieht. Für die Versorgung mit Mittagessen wird versucht, im Rahmen des Möglichen Interimslösungen für Verteilerküchen und Essensräume zu finden. Der Raumstandard für Ganztagesgrundschulen kann GRDrs. 199/2011 entnommen werden (S. 14). Für die Betreuungsform des Schülerhauses wird der Raumbestand nicht erweitert. Es wird allerdings mit der Schule ein Raumkonzept erstellt, das grundsätzlich alle Räume der Schule, die vormittags für den Unterricht genutzt werden, mit einbezieht. Für die Versorgung mit Mittagessen wird versucht, im Rahmen des Möglichen Interimslösungen für Verteilerküchen und Essensräume zu finden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der GRDrs 199/2011 „Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder“ ist dargestellt, dass mindestens 4.500 Betreuungsplätze für Grundschulkinder fehlen. Dieser Fehlbedarf kann nicht durch die Aufstockung von Hortplätzen gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat mit der o.g. Gemeinderatsvorlage am 27. Juli 2011 einen weit reichenden Zielbeschluss für die Bildung und Betreuung von Grundschulkindern gefasst. Bis zum Jahr 2018 können alle 72 Grundschulen, wenn sie dies beantragen, zu (teil-) gebundene Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Jährlich sollen für bis zu 10 Grundschulen Anträge beim Land gestellt werden. (Kosten für 10 Schulen einfügen laut GRD Nr. 199/2011)
Als Zwischenlösung werden Schülerhäuser eingerichtet. Die Schülerhäuser und die Ganztagesschulen sollen im Standard dem Hortangebot entsprechen. Das bedeutet im Wesentlichen eine Verbesserung der Personalausstattung, der Erweiterung von Öffnungszeiten auch in den Ferien-sowie ein verbindliches Mittagessensangebot.
Der in der GRDrs 199/2011 dargestellte Ausbau von jährlich 10 Ganztagesschulen sowie die Nachrüstung der Schulhäuser würde in 2013 und 2014 Investitionskosten von 76,5 Mio. EUR und laufende Betriebskosten in Höhe von 19,3 Mio. EUR erfordern.
Durch Schülerhäuser und Ganztagesschulen wird die Zahl der Schulkindbetreuungsplätze so erhöht, dass sie der Nachfrage gerecht wird.
Zusätzliche Hortgruppen werden demzufolge grundsätzlich nicht mehr eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Schuljahr 2011/2012 Schülerhäuser einzurichten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
394 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 420 (CDU), 527 (SPD), 641 (FDP), 726 (SÖS und LINKE), 764(SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdredsystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/14265c51c3b8cee6c12578cd00319f6b?OpenDocument">GRDrs 199/2011</a>
21 in 2011 | Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten

Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

353
weniger gut: -28
gut: 353
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2011

Seit vielen Jahren fordert der sehr engagierte Stuttgarter Jugendrat eine Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten. Dies begrüßen wir als Bürger dieser Stadt sehr herzlich. In Zeiten des Umdenkens zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln, muss es auch dem Gemeinderat und der Landeshauptstadt ein großes Anliegen sein, eine Verbesserung im Nahverkehr im nächsten Haushalt zu bestimmen.

Mit der Verbesserung des Nahverkehr während der Nachtzeiten , fordern wir Bürger auch einen Service der an Wochentagen von Montag bis Freitag. Natürlich ist es erfreulich, dass die SSB im kommenden Jahr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die Nachtbusse fahren will. Doch wir als Bürger diese Stadt sehen dieses Angebot als zu wenig. Es kann nicht sein, das wir als Landeshauptstadt so ein mieses Angebot unseren Bürgern anbieten.

Gerade bei uns in der Landeshauptstadt, in der viele Arbeiternehmer auch nachts arbeiten müssen, muss es dem Arbeiternehmer gewährt sein nachts Nachhause zu kommen. Wichtig: "Eine Entwicklung der Stadt darf nicht nur unter dem Kostenfaktor betrachtet werden" Wir Bürger dieser Stadt würden uns über diese Verbesserung sehr freuen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der hohen zusätzlichen Betriebskosten eines durchgehenden Nachtverkehrs unter der Woche ist ein solches Angebot mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren. Mit dem Nachtbusbetrieb an Donnerstagen werden seit Dezember 2011 Erfahrungswerte im Hinblick auf die Fahrgastresonanz gesammelt. Nach dem zweijährigen Probebetrieb kann dann eine Entscheidung zur Beibehaltung, Einstellung oder, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen, Ausweitung des Nachtverkehrs getroffen werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Ein durchgehender Nachtverkehr wäre mit sehr hohem betrieblichem Aufwand verbunden. Würden an allen Werktagen die SSB-Nachtbusse mit drei Abfahrten verkehren, wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. € 800.000 pro Jahr zu rechnen. Ein durchgehender Stadtbahnbetrieb würde demgegenüber mehrere Millionen Euro kosten, genauere Angaben sind abhängig von der Angebotsgestaltung. Erschwerend kommen dabei erhöhte Aufwendungen für die Wartung der Infrastruktur in der betriebsfreien Zeit hinzu. Derzeit erfolgen viele Arbeiten in den Betriebspausen, bei einem durchgehenden Nachtverkehr müssten diese Arbeiten mit deutlich höherem Aufwand unter Betrieb erfolgen.
Bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 werden allerdings auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag jeweils drei SSB-Nachtbusse (1.11 Uhr, 2.22 Uhr, 3.33 Uhr) eingesetzt. Der zweijährige Probebetrieb wird Aufschlüsse darüber geben, inwieweit dieses Angebot entsprechend nachgefragt wird und ob es eventuell noch ausgeweitet werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
22 in 2011 | Erzieher/innen: Besserer Personalschlüssel

Erzieher/innen: Besserer Personalschlüssel

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

350
weniger gut: -27
gut: 350
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2011

Verkleinerung des Personalschlüssels in Kindergärten: Weniger Kinder pro Erzieher/in sowie Aufstockung des Vertretungspools

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr 2,4 Mio. € für Personalgewinnungs- und Personalerhaltungsmaßnahmen bewilligt. Dabei liegt ein Schwerpunkt darin, die Personalsituation in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus wurde der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
400 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 565 (SPD), 704 (SÖS und LINKE)
23 in 2011 | Budget von 1,3 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit S21 streichen

Budget von 1,3 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit S21 streichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

383
weniger gut: -73
gut: 383
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2011

Das Budget von 650.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 (jeweils für 2011 und für 2012) sollte gestrichen werden!
Dieses Geld, insgesamt 1,3 Millonen Euro, sollte anderweitig für die Stadt eingesetzt werden!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Eine Streichung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 erfolgt somit nicht. Im Doppelhaushalt 2012/2013 sind für die Öffentlichkeitsarbeit jeweils 650.000 € pro Jahr vorgesehen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dieser Vorschlag ist im Zusammenhang mit Vorschlag Nr. 1235 (Rang Nr. 63) Turmforum am Bahnhof aufgeben" zu sehen. Beim Betrieb des Turmforums handelt es sich um eine Kofinanzierung im Verhältnis 1:2 mit der Bahn. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierfür eine Verpflichtung übernommen, die nicht einseitig gelöst werden kann.
Immer wieder wird bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 der Stadt samt den Projektpartnern des Bahnprojekts Stuttgart -Ulm vorgehalten, im Vorfeld zu wenig informiert zu haben. Obwohl der Vorwurf durch belegbare Maßnahmen im Volumen von 1 Mio. Euro in den Jahren 2007 bis 2009 zurückgewiesen werden kann, ist es wichtiger denn je, mit der Information über die Grundlagen des Projekts und seiner aktuellen Entwicklung fortzufahren.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit konzentriert sich die Landeshauptstadt auf die städtebauliche Komponente mit ihren Chancen für die Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage. Konkret wird dies am neu entstehenden Stadtquartier Rosenstein. Diese Fokussierung wurde durch das Einrichten des Kommunikationsbüro der Bahn ermöglicht, welches schwerpunktmäßig die bahnspezifischen Fragestellungen übernommen hatte, aber in Person der Bürgerbeauftragten auch städtische Themen rund um S 21 beantwortet.
Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2010 / 2011 ist bereits eine Kürzung von 100 000 Euro pro Jahr vorgenommen worden. Bei einer Streichung des Budgets würden auch Informationen zum städtebaulichen Aspekt Rosenstein hinfällig. So betreibt die Abteilung Kommunikation seit März 2009 im Foyer des Rathauses eine begehbaren Dauerausstellung zum Thema Stadtentwicklung und seit Mai 2011 einen Showroom in der Kriegsbergstr. 30.
Der Showroom dient als Ort der Kommunikation, für Ausstellungen, für kleinere Präsentationen, als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Von hier aus sollen Impulse, Inspiration und Energie für das Projekt ausgehen. Der Bürger soll, neben den bisherigen Online-Maßnahmen und Veranstaltungen im Rathaus, die Möglichkeit haben, mit dem Projekt in Kontakt zu kommen. Dafür stellt die Abteilung Kommunikation alle bereits produzierten Informationsmaterialien zur Verfügung: Filme von den bisherigen Veranstaltungen, Präsentationen der Redner, ein Model der Bebauungsfläche und ein Pressearchiv zu Rosenstein.
Schon seit 1998 betreibt die Landeshauptstadt Stuttgart zusammen mit der Bahn das Turmforum im Hauptbahnhof. Inzwischen haben mehr als 3 Mio. Menschen die kostenfreie Ausstellung besucht, inszenierte Modelle, spannende Hintergrundinformationen und viele interessante Details erfahren. Wer noch tiefer in das Projekt einsteigen möchte, kann sich für eine Führung oder einen Erlebnisrundgang anmelden. Auch Schulklassen oder jüngere Besucher mit ihren Eltern können auf eine Entdeckungstour rund um das große Bauvorhaben gehen. Eine weitere Nutzung besteht im Betrieb eines Konferenzraums im neunten Stock des Turmforums, der auch bei Trauungen nicht nur für den richtigen Rahmen, sondern sicher auch für Hochstimmung unter den Gästen sorgt. Wer noch mehr Eindrücke vom Hauptbahnhof und dem Gleisvorfeld aus der Vogelperspektive sammeln will, kann im 10. Stock auf die Aussichtsplattform.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
698 (SÖS und LINKE)