Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

24 in 2011 | Stuttgart 21 nicht bauen, dafür das Bildungssystem ausbauen

Stuttgart 21 nicht bauen, dafür das Bildungssystem ausbauen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

504
weniger gut: -204
gut: 504
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2011

Bauen Sie das Bildungssystem in Stuttgart aus, dies wäre wichtiger als der Bahnhof S21.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen.

Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

25 in 2011 | Ampeln nachts abschalten

Ampeln nachts abschalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

344
weniger gut: -46
gut: 344
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2011

Wer hat so was nicht schon mal erlebt: Da steht man nachts seit einer halben Minute an einer einsamen Kreuzung vor einer roten Ampel und nichts passiert. Doch dann, zwei Scheinwerfer kommen von rechts und man denkt "ok, war das Warten also doch nicht umsonst". Aber was passiert? Das Auto wird langsamer, hält an und meine Ampel springt auf grün.
Fazit: Obwohl fast kein Verkehr herrscht, mussten 2 Autos unnötig halten.

Vorschlag: Nachts und in verkehrsarmen Zeiten noch mehr Ampeln abschalten.

Was bringt es?
Ok, zugegebenermaßen ist der finanzielle Einspareffekt eher gering. Aber es wird weniger Sprit verbraucht und damit auch die Feinstaubbelastung gesenkt, der Verkehr fließt gleichmäßiger und damit für die Anwohner auch leiser, die Nerven der Autofahrer werden geschont und die Akzeptanz der Ampeln an sich steigt.

Ist es gefährlich?
Jede Ampelanlage hat entweder zusätzliche Vorfahrts-Schilder oder es gilt rechts vor links. Also ist der Verkehr auch bei ausgeschalteter Ampel eindeutig geregelt. Natürlich muss man mehr acht geben. Aber sollte man das nicht sowieso?

Klar ist, dass man Ampelanlagen an großen Kreuzungen wie zum Beispiel am Charlottenplatz nicht abschalten kann. Aber es gibt noch viele kleinerer Kreuzungen, bei denen das meiner Meinung nach problemlos möglich ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Potential ist bei Voll- und Sonderanlagen ausgeschöpft. Bei Fußgängeranlagen wird aus Sicherheitsgründen die Schlafendschaltung eingesetzt, die allerdings nur bei modernen Steuergeräten aktiviert werden kann. Rund 60 alte Fußgängersignalanlagen können im Zuge der Erneuerung umgestellt werden. Da die Investitionsmittel insgesamt zu knapp bemessen sind, wird die Umstellung viele Jahre dauern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die meisten Lichtsignalanlagen werden nachts bereits abgeschaltet, sofern keine Sicherheitsbelange entgegenstehen. Es besteht nur noch ein geringes Potential an weiterer Anlagen, die nachts abgeschaltet werden können. Diese werden in den kommenden Jahren geprüft.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Abschaltung von Lichtsignalanlagen nachts und ggf. am Wochenende erfolgt, wenn dem keine Sicherheitsbelange entgegenstehen. Von den 805 Lichtsignalanlagen werden 215 zeitweise abgeschaltet, weitere 206 Fußgänger-Lichtsignalanlagen werden nachts mit einer so genannten „Schlafendschaltung“ betrieben, bei der die Fahrzeugsignale dunkel, die Fußgängersignale rot zeigen.
Die meisten der insgesamt 384 durchgehend betriebenen Anlagen müssen aus Sicherheitsgründen permanent in Betrieb sein, weil sie entweder an stark befahrenen Knotenpunkten liegen, Stadtbahnlinien verkehren oder der Knotenpunkt unübersichtlich ist. Teilweise mussten auch Anlagen aufgrund einer Häufung von Unfällen während der Abschaltzeit wieder durchgehend in Betrieb genommen werden.
Eine Abschätzung ergab noch ein Potential von ca. 50 – 60 Vollanlagen, die in den kommenden Jahren hinsichtlich einer möglichen Nachtabschaltung geprüft werden sollen. Dies erfolgt im Rahmen der regulären Dienstaufgaben. Die Einsparungen bei den Betriebskosten sind gering und liegen im Regelfall bei wenigen hundert Euro im Jahr, da bereits ein größerer Teil der Signalanlagen mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet ist.
Soweit eine Nachtabschaltung nicht in Frage kommt, wird teilweise ein spezielles Programm vorgesehen, dass bei Verzicht auf eine starre Grüne Welle in der Hauptrichtung den Nebenrichtungen deutlich kürzere Wartezeiten ermöglicht. Aufgrund des hohen Aufwands für Erfassungseinrichtungen und Steuerungssoftware erfolgt dies im Regelfall nur im Zuge einer Erneuerung der Signalanlage.
Bei den derzeit nachts durchlaufenden 45 Fußgängeranlagen handelt es sich größtenteils um ältere Anlagen, die im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Erneuerung mit einer Schlafendschaltung versehen werden.

26 in 2011 | Historische Gebäude erhalten, nicht abreissen!

Historische Gebäude erhalten, nicht abreissen!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

346
weniger gut: -51
gut: 346
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2011

Alte historische Gebäude erhalten statt abzureissen oder zur Ruine verfallen lassen (zum Beispiel: Villa Berg). Diese Gebäude kann man als Museen, Kunstgalerien und so weiter einsetzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart gibt es etwa 4.500 Kulturdenkmale, darunter viele Gebäude. Trotzdem stehen nicht alle historischen Bauwerke unter Denkmalschutz.
Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet jedoch nur die Eigentümer der denkmalgeschützten Gebäude, diese zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Zudem wird die im öffentlichen Interesse an der Bewahrung geschützter Kulturgüter sehr weit gehende Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Denkmalen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, begrenzt. In der Abwägung der privaten Nutzungsanforderungen mit dem öffentlichen Belang des Denkmalschutzes kann der Erhalt eines historischen und denkmalgeschützten Gebäudes nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Eigentümer von zwar historischen, jedoch nicht denkmalgeschützten, Gebäuden können allein aufgrund des Planungsrechts, beispielsweise durch Erhaltungssatzungen, regelmäßig nicht verpflichtet werden, ihre Bauwerke zu erhalten. Andererseits ist es nicht möglich, Bauwerke, die zwar historisch jedoch ohne denkmalpflegerischen Belang sind, aus reinen Erhaltungsgründen unter Schutz zu stellen.

27 in 2011 | Nesenbach öffnen, als Lebensader durch die Stadt

Nesenbach öffnen, als Lebensader durch die Stadt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

322
weniger gut: -28
gut: 322
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2011

Ein durch Stuttgart fließender, offener Nesenbach könnte die Lebensqualität und das Mikroklima verbessern. Momentan wird der Nesenbach leider versteckt und als Kloake benutzt. Eventuell einen Pseudo-Nesenbach entstehen lassen, gespeist von (sauberen) Bächen aus der Heslacher Gegend, könnte er dann dem Nesenbach-Verlauf folgend, durch die Innenstadt fließen, nach Freiburger Vorbild. Damit könnte man dann auch wieder die Parkseen speisen, die eine solche Speisung dringend nötig haben. In anderen Städten hat man alte Bäche auch wieder rauf geholt. Warum also nicht in Stuttgart ?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Aufgrund des Bauablaufes
erfolgt Realisierung voraussichtlich erst 2015.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Bau der kompletten Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Unteren Schlossgartenanlagen kann nach Bereitstellung der Mittel erst nach dem Bau des neuen Hauptsammlers für den Nesenbach im Zuge von Stuttgart 21 (ca. 2014) durchgeführt werden. Dies setzt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Gemeinderat voraus.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Nesenbach fließt unterirdisch kanalisiert als Hauptsammler der Stadtentwässerung durch das Stadtgebiet. Der Nesenbach selbst kann deshalb nicht als offener Bachlauf geführt werden.
Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen und Planungen, den Gewässerlauf des Nesenbachs an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet wieder sichtbar zu machen, gespeist von sauberen Quellen und Bächen. So wurde beispielsweise im Rahmen der Bundesgartenschau 1977 in den unteren Anlagen des Schlossgartens ein Bachlauf angelegt, der einem Quellteich entspringt und über verschiedene Seen bis zum Schwanenplatz verläuft. Auch zwischen Kaltental und Heslach wurde vor einigen Jahren entlang der Böblinger Straße an Stelle des historischen Nesenbachverlaufs ein naturnah gestalteter Bachlauf angelegt.
Im Bereich des dicht bebauten Stadtgebietes gestaltet sich die Wiederherstellung eines offenen Bachlaufs schwieriger. In einem Abschnitt der Nesenbachstraße im Gerberviertel sowie in der Möhringer Straße in der Nähe des Marienplatzes wurden bereits Wasserrinnen angelegt. In der Möhringer Straße ist die Rinne derzeit mit Pflastersteinen gefüllt, die jedoch bei Bedarf heraus genommen werden können. Eine Speisung der Wasserrinnen ist mit sauberem Quellwasser vorgesehen, das über unterirdische Rohrleitungen zugeführt werden soll. Aus finanziellen Gründen wurden bisher jedoch noch keine Zuleitungen hergestellt.
Auch auf Grund der beengten Platzverhältnisse im Straßenraum und der oft kleinteiligen Grundstücksverhältnisse ist eine Fortführung von offenen Bachläufen innerhalb des Stadtgebietes nicht einfach. Es liegt jedoch auch im Interesse der Stadtplanung, die bereits hergestellten Bachläufe mit Wasser zu speisen und, wo möglich, baulich zu ergänzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
514 (SPD)
28 in 2011 | Stadtbahnen: Durchgängiger 10-Minuten-Takt in den inneren Stadtbezirken

Stadtbahnen: Durchgängiger 10-Minuten-Takt in den inneren Stadtbezirken

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

329
weniger gut: -36
gut: 329
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2011

Die Stadtbahnen fahren ab ca. 19:00 Uhr nur im 15-Minuten, später sogar nur im 20-Minuten-Takt.
Damit sind die Stadtbahnen kaum mehr attraktiv: Wenn ich bis zu 20 Minuten auf meine Bahn warten muss - und das dann am besten ein weiteres Mal beim Umsteigen - verzichte ich doch lieber auf die Nutzung des ÖPNV.

Taktzeiten von bis zu 20 Minuten sind vollkommen inakzeptabel und widersprechen dem Gebot der heutigen Zeit, den ÖPNV attraktiv zu gestalten und somit die Bürger zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen.

Mein Vorschlag und sehr wichtiges Anliegen: Zumindest in den inneren Stadtbezirken, in denen sich die Nutzung des ÖPNV geradezu anbietet, sollten die Stadtbahnen maximal im 10-Minuten-Takt fahren.
Auf Linien, die weit nach außen gehen, könnten ja jede zweite/dritte Bahn jeweils vorzeitig enden und umkehren.

Zum zweiten sollten der Betriebsschluss nach hinten gelegt werden: Zumindest bis 1:00 Uhr sollte ein problemloses Nutzen aller Stadtbahnlinien möglich sein.

Ideal wäre natürlich ein 24-Stunden-Betrieb.
Die von der SSB angedachte Ausweitung des Nachtbus-Angebots ist m.E. nur die zweite Wahl (und für mich selbst vollkommen unsinnig: Mit dem Nachtbus vom Schlossplatz zum Hölderlinplatz brauche ich über 30 Minuten - für ca. 2 Kilometer Entfernung!)

Bei entsprechenden Anfragen zu diesem Thema an SSB oder Stadt kam jeweils eine Antwort in der Art: "Es sind zu den entsprechenden Zeiten zuwenig Fahrgäste unterwegs, so dass sich eine Verbesserung des Angebots nicht lohnen würde."
Hier sollte ein Umdenken stattfinden: Es sollte initiativ das Angebot verbessert werden - und dann werden auch nach-und-nach mehr Fahrgäste das Angebot nutzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Allein die Verbesserung des Taktangebotes zwischen 22.30 Uhr und Betriebsschluss von 20 auf 15 Minuten bei der Stadtbahn hätte zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 1 Mio. € zur Folge. Ein durchgehender 10-Minuten-Takt würde mit mehreren Millionen Euro zu Buche schlagen.
Zum Nachtverkehr siehe Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 105 auf Rang 8.

29 in 2011 | Grünpfeil für Rechtsabbieger

Grünpfeil für Rechtsabbieger

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

307
weniger gut: -25
gut: 307
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2011

Mindestens die Hälfte aller Ampelkreuzungen eignet sich für die Ausrüstung mit Grünpfeilen, die den Rechtsabbiegern freie Fahrt geben. Unnötiges Stehen, Anhalten und Anfahren kostet Energie und erzeugt Abgas. Besonders wirksam bei Kreuzungen mit Rechtsabbiegerspur. Bisher sind diese Grünpfeile im Stadtgebiet nur sehr "homöopathisch" eingesetzt; im Gegensatz zu den meisten Städten in Ostdeutschland.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es ist zutreffend, dass die Verwaltung 2012 beabsichtigte, weitere Kreuzungen bzgl. möglicher Grüner Pfeile zu untersuchen und ggf. Anordnungen zu treffen. Aufgrund anderer vordringlicher Aufgaben konnten diese Untersuchungen jedoch nur sehr eingeschränkt erfolgen. 2012 wurden daher nur 3 Kreuzungen untersucht. Es wurden keine weiteren Grünpfeile angebracht, da die notwendigen Kriterien nicht erfüllt waren. Aufgrund der personellen Situation bei der Verkehrsbehörde kann für 2013 keine Erhöhung dieser Fallzahlen in Aussicht gestellt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Verwaltung prüft stetig die Anbringung von Grünpfeilen an den dafür geeigneten Ampelkreuzungen. Zusätzliche Mittel wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht bereitgestellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist derzeit laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z. B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden. Beides sowie der hohe technische Standard der Ampelanlagen schränken in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils ein.
Sofern außerhalb von Einzelvorschlägen eine weitere Überprüfung stattfinden soll, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung ein Verkehrsingenieursbüro beauftragt werden. Pro zu überprüfender Kreuzung sind inklusive Ortsbesichtigung ca. 1.200 Euro zu veranschlagen. Die Verwaltung könnte sich dann vorstellen, hierfür etwa 50 bis 100 Verkehrskreuzungen zu benennen. Bei positiver Überprüfung ist pro Kreuzung mit Beschilderungskosten von ca. 1.600 Euro zu rechnen (entspricht zwei anzubringenden Grünpfeilen).
Bei 50 Kreuzungen entstehen Kosten von rd. 140.000 Euro, bei 100 Kreuzungen Kosten von rd. 280.000 Euro.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
680 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/b607c90a33327062c125796800633aaa?OpenDocument">GRDrs 1005/2011</a>
30 in 2011 | Stadt am Wasser: Neckar

Stadt am Wasser: Neckar

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

295
weniger gut: -18
gut: 295
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2011

Anbindung der vorhandenen Grünflächen Rosensteinpark/ Unterer Schloßgarten an den Neckar.
Vor allem sollte geprüft werden, ob der Straßenverkehr im Bereich der Wilhelma (Neckartalstraße) herausgenommen, rückgebaut oder anders geleitet werden kann (Rosensteintunnel, König-Karls-Brücke...), sodass in diesem touristisch interessanten Bereich eine promenaden-ähnliche Situation zwischen Wilhelma, Neckar und Park entstehen kann. Der Stadtbahnverkehr könnte und sollte bestehen bleiben.

Darüber hinaus könnte man relativ kostengünstig zwischen Cannstatter Wasen und Neckar eine grüne Parklandschaft am Wasser mit unterschiedlichen Nutzungen schaffen (Schiffsanlegestellen, Spielplätze für Kinder und Erwachsene, Promenade und so weiter).

Als weitere, natürlich kostenintensivere Maßnahme, könnte die B 10 gegenüber des Wasens überdeckelt und begrünt werden.

Bei allen drei Maßnahmen zusammen wäre der Neckar grünflächig angebunden, schon mit der ersten vorgeschlagenen Maßnahme wäre der Neckar mit der Innenstadt und dem Bahnhof verbunden und würde ein hervorragendes Erholungsgebiet für uns Großstädter und Touristen sein.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen zum Wasenufer und zum Projekt IKoNE im Bereich Wagrainäcker / Auwiesen sind beauftragt. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Fachämtern und Behörden der Stadt fortgeführt. Die Voruntersuchungen betreffen insbesondere Baugrunduntersuchungen und die Untersuchung möglicher Betroffenheit des Grundwassers. Sie sind in Vorbereitung und sollen 2013 vor Ort durchgeführt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für eine naturnahere Gestaltung des Neckar und um dessen Zugänglichkeit für die Bürgerschaft zu verbessern 179.000 € beschlossenen. Davon stehen Planungsmittel in Höhe von 124.000 € für den Wasenuferbereich zwischen Berger Steg und Campingplatz zur Verfügung und Mittel für Voruntersuchungen in Höhe von 55.000 € für die Neckarterassen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Neckars in Stuttgart ist seit nunmehr fast 3 Jahrzehnten immer wieder Gegenstand zum Teil sehr gegensätzlicher Diskussionen. Nach ersten erfolgreichen Maßnahmen in S-Bad Cannstatt im Bereich Mühlgrün und der Herstellung des Neckarauenparkes mit dem bekannten Spielschiff Neckarine konnte in Stuttgart erstmals eine naturnahe Umgestaltung von Ufern an einer Bundeswasserstraße mit Mitteln der Allianz Umweltstiftung realisiert werden. Nach Fertigstellung dieser Maßnahmen wurde nur noch die naturnahe Gestaltung eines kleinen Neckarseitengewässers im Bereich des Sandfanges Hofen realisiert.
Anders als in anderen Städten liegen in Stuttgart entlang des Neckars für Stadtentwicklung, Freiraumentwicklung und Renaturierungsmaßnahmen besonders ungünstige Verhältnisse vor. Der Fluss ist zur Schifffahrtsstraße ausgebaut, die Ufer industriell, gewerblich oder als Trassen für die Stadtbahn und den Straßenverkehr genutzt. Große Uferflächen werden vom Wasen, dem Campingplatz, der Einfahrbahn oder dem Kohlelager des Kraftwerkes in Gaisburg belegt. Weitere Flächen liegen im Bereich wichtiger Infrastrukturmaßnahmen (Rosensteintunnel, S-21-Brücke über den Neckar, Ausbau der Schleusen) und stehen für gestalterische Maßnahmen frühestens in 10-15 Jahren zur Verfügung. Freie Aueflächen gibt es nicht mehr, die Stadt hat entlang des Flusses fast keinen Grundbesitz.
Dennoch liegen unter dem Motto „Stadt am Fluss“ mit dem Konzept „Landschaftspark Neckar in Stuttgart“ Ideen vor, wie auch bei beengten Platzverhältnissen und eingeschränkter Grundstücksverfügbarkeit die Stadtlandschaft entlang des Neckars gestalterisch und ökologisch deutlich verbessert werden könnte, so dass neue, für die Menschen nutzbare Freiräume direkt am Fluss entstehen. Mithilfe gesondert bewilligter Planungsmittel (HH Antrag 380/2009) im Doppelhaushalt 2010/2011 von 200.000 € konnten auf Grundlage der beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorliegenden Projektskizzen sowie auf Grundlage des Masterplans „Landschaftspark Neckar“ des Verbands Region Stuttgart die vorliegenden Projektideen planerisch ergänzt und überarbeitet werden. 6 Projekte wurden planerisch vertieft bearbeitet.
Die Ergebnisse sollen am 04.10.2011 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt werden (Berichterstattung zu den Anträgen 380/2009 und 286/2011). In diesem Zusammenhang sollen auch die erforderlichen Investitionskosten benannt werden.
Für alle Projekte am Neckar bedarf es einer umfangreichen Planungs-und Genehmigungsphase, da neben den Belangen der Stadtplanung und Freiraumplanung in besonderem Maße die Belange der Schifffahrt, des Hochwasserschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der mit der Planung und Realisierung verbundenen hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung, die Projekte in den kommenden Jahren nach und nach umzusetzen. Für ein Projekt – das IKoNE Projekt Renaturierung Wagrainäcker am Neckar im Bereich Auwiesen in Mühlhausen – hat die Fachverwaltung Mittel für die Ausführungs-und Genehmigungsplanung von 190.000 € zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Im weiteren Verfahren ist dann auch zu prüfen, inwieweit Fördermittel für die Realisierung des Projektes bei Bund, Land und Region beantragt werden könnten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 456 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/ff26829593a30196c125796800634190?OpenDocument">GRDrs 1245/2011</a>
31 in 2011 | Den Kopfbahnhof erhalten und modernisieren

Den Kopfbahnhof erhalten und modernisieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

427
weniger gut: -152
gut: 427
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2011

...da besseres Konzept als S21.

Der Durchgangsbahnhof S21 erzeugt per Saldo einen "Negativnutzen" bei hohen Ausführungs-, Termin- und Kostenrisiken (siehe angehängtes Zitat aus dem Gutachten von Prof. Bodack). Einsparpotential für die Stadt Stuttgart
1 Milliarde Euro.

"Die Differenz von 30 Nutzenwerten der Alternative verbesserter Kopfbahnhof gegenüber der DB-Planung Tiefbahnhof ist so eindeutig, dass auch weiter detaillierte und tiefer quantifizierte Analysen zu keinem anderen Ergebnis führen werden: S21 verursacht mit extrem hohen Investitionen per Saldo Negativwirkungen; ein optimal renoviert Kopfbahnhof erreicht eindeutig Positivwirkungen für den Schienenverkehr, die Region und die Stadt Stuttgart"

Das ausführliche Gutachten von Prof. Bodack steht als Download unter
www.kopfbahnhof-21.de zur Verfügung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

32 in 2011 | Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

306
weniger gut: -37
gut: 306
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2011

Rauchen und trinken, wo Kinder spielen? Zigarettenstummel sind schnell mal im Kindermund verschwunden, die Vergiftung kann tödlich enden. Muss erst etwas passieren, dass hier reagiert wird?
Die Hinterlassenschaften der Saufgelage - sowohl Dreck, Müll, Glasscherben, als auch der Uringestank - sind eine Zumutung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Satzung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Ein Gemeinderatsbeschluss ist für April/Mai 2013 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt wird 2012 eine Satzung für Grün- und Spielflächen erlassen, in der auch das Rauchverbot auf Spielplätzen geregelt sein wird.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hinsichtlich des Rauchens auf Kinderspielplätzen gibt es bislang keine Regelung. Das Verbot zum Aufenthalt von Angetrunkenen oder Betrunkenen auf Spielplätzen ist bereits in der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen-und Anlagen-Polizeiverordnung)“ i.d.F. vom 15.07.1999, geregelt. Explizit ist der Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen jedoch bislang nicht geregelt.
Das Amt für öffentliche Ordnung wäre lediglich bei der Regelung durch eine Polizeiverordnung federführend und ggf. müsste der Städtische Vollzugsdienst die Einhaltung einer Nutzungssatzung oder einer Polizeiverordnung überwachen.
Die Anregung wurde im Hinblick auf das Rauchen bereits mit Gemeinderatsantrag 135/2011 aufgegriffen, dessen Beantwortung durch Referat T erfolgt. Das Garten-Friedhofs-und Forstamt bereitet eine „Satzung für Grün-und Spielflächen“ vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens eine abschließende Stellungnahme zum beabsichtigten Rauchverbot abgeben.
Dem Städtischen Vollzugsdienst obliegt es im Rahmen seiner Tätigkeit örtliche Satzungen durchzusetzen (vgl. § 31 Abs. 1 DVO PolG). Somit könnte ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen durchgesetzt werden.
Im Rahmen der tägliche Streifen werden in den einzelnen Dienstgruppen Schwerpunkte hinsichtlich vorhandener Ordnungsstörungen gesetzt. Dabei werden immer wieder auch Kinderspielplätze aufgesucht, um den ordnungsgemäßen Zustand des Platzes und der Einrichtungen zu überprüfen. Werden bei diesen Kontrollen auch Ordnungsstörungen durch Benutzter festgestellt wird dies durch die Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst beanstandet.
Die Überwachung eines evtl. Rauchverbots würde eine neue Aufgabe des Städtischen Vollzugsdienstes darstellen. Um einen wirkungsvollen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müsste eine dauerhafte, verstärkte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes auf den Kinderspielplätzen gewährleistet sein. Dafür steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Umschichtungen innerhalb des Personals zu Gunsten des Rauchverbots sind möglich gingen aber zu Lasten anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (u. a. Innenstadtkonzept, Schwerpunktmaßnahmen in den Außen-und Innenbezirken).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
440 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/de7bb1b6041fe0eac125796800634116?OpenDocument">GRDrs 1214/2011</a>
33 in 2011 | Laubbläser ade!

Laubbläser ade!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

321
weniger gut: -53
gut: 321
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2011

Wer macht dem Stress ein Ende und stoppt diese Höllenmaschinen von Laubbläsern? Der bequem gewordene Nutzer sieht vielleicht den Nutzen - aber auch die Nachteile?:

- Es gibt wohl keine Emissionsgrenzwerte für Lärm!
- Beim Betrieb mit Verbrennungsmotor wird die Gesundheit durch Stickoxide und Kohlenwasserstoffe geschädigt!
- Beim Aufwirbeln von Laub wird letztlich Aerosol in der Atemluft verteilt!
- Der Staub wird nicht entfernt sondern nur aufgewirbelt!

Als hätten wir Stuttgarter nicht schon genug Probleme mit schlechter Luft. Wo ist eigentlich alternativ das traditionelle Zusammenrechen geblieben wie wir es von der klassischen "schwäbischen Kehrwoche" kennen? - Mit Laubrechen und Besen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum Einsatz von Laubbläsern ist generell anzumerken, dass dieser grundsätzlich unter Einhaltung der Lärmschutzverordnung und unter Berücksichtigung zulässiger Zeiten erfolgt. Die städtischen Betriebe (insbesondere der für Reinigung zuständige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und das Garten-, Friedhofs-und Forstamt) sind gehalten, wirtschaftlich zu arbeiten, das heißt möglichst alle technischen Hilfsmittel einzusetzen, die eine zügige Erledigung der Aufgaben bewirken. Laubbläser werden insbesondere zur Säuberung großer Flächen verwendet. Der zielgerichtete Einsatz ist hierbei nicht nur nach ökonomischen Kriterien zu beurteilen, sondern erleichtert auch die Arbeit des Personals. Zusammen mit Laubverladesystemen sind sie für eine wirtschaftliche Reinigung zwischenzeitlich zwingend erforderlich.
Die Anzahl der Bäume in Stuttgart nimmt permanent zu. Die Flächenreinigung im Herbst und teilweise bereits im Sommer ist einfach auf herkömmliche Art und Weise (Laubrechen, Besen und Schaufel) mit dem vorhandenen Personal beim Eigenbetrieb AWS und dem Garten-, Friedhofs-und Forstamt nicht mehr händelbar. Bei einem Verbot der Laubbläser müssten beide für die Laubbeseitigung zuständigen Betriebe erheblich mehr Personal beschäftigen, damit das Laub im öffentlichen Bereich insbesondere bei großen Flächen auf herkömmliche Art und Weise im gleichen Zeitraum beseitigt werden kann. Ein Gerät ersetzt bis zu vier Mitarbeiter.
Zwischenzeitlich werden für Ersatzbeschaffungen Elektrogeräte, die erheblich leiser, umweltfreundlicher aber auch teurer sind, bevorzugt.