Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

34 in 2011 | Besseres Radwegenetz in Stuttgart

Besseres Radwegenetz in Stuttgart

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

303
weniger gut: -35
gut: 303
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2011

Viele Stuttgarter Bürger sind davon überzeugt, dass man in Stuttgart aufgrund seiner Topografie nicht oder nur sehr bedingt mit dem Fahrrad fahren kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. Doch es fehlen an vielen Stellen Radwege, oftmals sind nur Teilstücke über mehrere Meter vorhanden.

Deshalb plädiere ich dafür, dass in Stuttgart, vor allem in den stark von Autos befahrenen Straßen des Zentrums, endlich ein durchgehendes Radwegenetz angelegt werden sollte. Dies mag zuerst einmal Geld kosten, doch die Vorteile überwiegen auf längere Sicht eindeutig. Radfahrer belasten die Straßen weit weniger als Autos, die Luft wird sauberer (das Thema Feinstaub könnte bald von gestern sein), die Menschen werden gesünder.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen werden derzeit eingeholt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Radverkehrskonzept für das Stadtgebiet von Stuttgart sieht umfangreiche Maßnahmen für den Fahrradverkehr vor, die das Radfahren sicherer und attraktiver machen sollen. Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 460 (CDU), 518 (SPD), 602 (Freie Wähler), 603 (Freie Wähler), 604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
35 in 2011 | Die LHS soll bei dem Projekt S21 die versteckten Kosten von der DB einfordern.

Die LHS soll bei dem Projekt S21 die versteckten Kosten von der DB einfordern.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

382
weniger gut: -117
gut: 382
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2011

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ist grundsätzlich verpflichtet, Verträge zum Wohle der Stadt abzuschließen. Das heißt:
- zinslose Darlehen oder Vorfinanzierungszahlungen an die DB für S21 sind zu unterlassen oder die marktüblichen Zinsen zu verlangen,

- Abriss und Neubau von Schulgebäuden an anderer Stelle um für S21 Platz zu schaffen sind der Bahn in Rechnung zu stellen,

- Verlegung und Neubau von Stadtbahnhaltestellen für die Realisierung von S21 sind der Bahn ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der Vorfinanzierung von Stuttgart 21 aus dem Jahr 2001 ist vorgesehen, dass die Bahn die freiwerdenden Grundstücke am 31.12.2010 an die LHS übergibt. Als Zahlungszeitpunkt wurde der 28.12.2001 vereinbart. Der damals auf den 31.12.2010 ermittelte Kaufpreis der Grundstücke wurde marktgerecht auf den Zahlungszeitpunkt 28.12.2001 abgezinst, so dass die fehlende Verwertbarkeit der Flächen und der Zinsgewinn der Bahn bis 31.12.2010 entsprechend beim Kaufpreis berücksichtigt wurden.
Nach dem o.g. Vertrag über den Erwerb Grundstücke hätte die Deutsche Bahn AG die Flächen im Wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt übergeben oder Verzugszinsen zahlen müssen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine für die Übergabe nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen (GRDrs 790/2007).
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nach einer Besichtigung durch die Schulbaukommission im Oktober 2009 festgestellt, dass das aus dem Jahr 1908 stammende Schulgebäude der Neckar-Realschule, Willy-Brandt-Str. 4, wegen baulich-funktionaler Mängel und wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben werden kann. Um der Neckar-Realschule die notwendigen Räume für eine 2-zügige Realschule zur Verfügung zu stellen und einen modernen Unterricht zu gewährleisten, wären Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen notwendig geworden, die am Standort nicht zu realisieren waren. Außerdem geht die langfristige gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung von einer steigenden Nachfrage nach Realschulplätzen bzw. zunehmenden Klassenzahlen bei den Realschulen aus. Unter Berücksichtigung dieser Punkte ist der Neubau unabhängig von Stuttgart 21 dringend erforderlich und sinnvoll.
Die Stadt hat mögliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Bahn für den Neubau der Neckarrealschule geprüft und hält diese für nicht gegeben. Die Bahn wäre am alten Standort lediglich zu gewissen Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet gewesen.
Auf Grund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung für die Maßnahme „Heilbronner Str.“ hat die SSB keine Lasten aus dieser S 21-Folge-maßnahme zu tragen. Die Verhandlungen über die Kreuzungsvereinbarung zur Haltestelle „Staatsgalerie“ sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier keine Belastungen für die SSB entstehen.
Es sind somit keine für die Stadt Stuttgart nachteiligen Verträge abgeschlossen worden.

36 in 2011 | Neubau großer Saal Waldheim Degerloch (Weidachtal)

Neubau großer Saal Waldheim Degerloch (Weidachtal)

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Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

324
weniger gut: -61
gut: 324
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2011

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch betreibt seit fast 75 Jahren das Waldheim im Weidachtal. Jeden Sommer verbringen fast 750 Kinder erlebnisreiche Ferien. Unter dem Jahr sind Schulklassen, Kindergartengruppen und Senioren die Hauptnutzer der Gebäude und des Geländes. Das Waldheim ist für alle geöffnet und wird von Gästen weit über den Stadtbezirk hinaus gerne besucht.
Der über 50 Jahre alte Saal muss dringend erneurt werden, damit auch in Zukunft das Waldheim Degerloch mit seinen vielfältigen Angeboten genutzt werden kann.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinen kann der Abbruch und Neubau des Saalgebäudes mit städtischen Mitteln in Höhe von 317.400 € gefördert werden. Aktuell erhält der Bauherr eine Abschlagszahlung auf den städtischen Zuschuss. Nach der Fertigstellung der Maßnahme kann der Zuschuss endgültig abgerechnet werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Erneuerung des Saalgebäudes aus dem Jahr 1957 stellt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 325.000 € zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das evangelische Ferienwaldheim Degerloch, Epplestr. 205, in 70567 Stuttgart, ist das größte Ferienwaldheim in Stuttgart. Im Rahmen der Kinderstadtranderholung können hier bis zu 375 Kinder gleichzeitig betreut werden. Für die Aufnahme dieser Anzahl von Kindern sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich.
Im Jahr 2007 wurde von der evangelischen Kirchengemeinde Degerloch ein neues Funktionsgebäude mit Gesamtkosten in Höhe von 1.917.770 € errichtet. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligte sich hieran mit 583.000 € (GRDrs 61/2007), also richtliniengemäß, an 33 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten (ohne nicht förderfähige Verwalterwohnung). Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde bereits die Waldheimküche entsprechend modernisiert.
Für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind weitere Modernisierungsmaßnahmen am evangelischen Ferienwaldheim Degerloch geplant. Vorgesehen ist die Erneuerung des Saalgebäudes aus dem Jahr 1957 im Kostenumfang von 985.000 €.
Bei einem im Waldheimbereich üblichen Zuschuss in Höhe von 33 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten errechnet sich ein möglicher städtischer Zuschuss in Höhe von 328.300 €. Zum kommenden Haushalt angemeldet wurde ein städtischer Zuschussbedarf in Höhe von 325.000 €.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinderstadtranderholung sowie das Jugendamt befürworten eine richtliniengemäße städtische Bezuschussung des Saalneubaus. Die Maßnahme steht auf der Mittelanmeldungsliste für den Doppelhaushalt 2012/2013 bereits an erster Stelle der Waldheimanträge und hat damit oberste Priorität.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
460 (CDU), 532 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/0bc20e12ad867815c1257968006339e2?OpenDocument">GRDrs 986/2011</a>
37 in 2011 | Ausbau von Hortplätzen

Ausbau von Hortplätzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

282
weniger gut: -29
gut: 282
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2011

Da im gesamten Stadtgebiet aktuell 3000 Hortplätze fehlen, sollte schleunigst der Bestand dem Bedarf angepasst werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der GRDrs 199/2011 „Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder“ ist dargestellt, dass mindestens 4.500 Betreuungsplätze für Grundschulkinder fehlen. Dieser Fehlbedarf kann nicht durch die Aufstockung von Hortplätzen gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat mit der o.g. Gemeinderatsvorlage am 27. Juli 2011 einen weit reichenden Zielbeschluss für die Bildung und Betreuung von Grundschulkindern gefasst. Bis zum Jahr 2018 können alle 72 Grundschulen, wenn sie dies beantragen, zu (teil-) gebundene Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Jährlich sollen für bis zu 10 Grundschulen Anträge beim Land gestellt werden. (Kosten für 10 Schulen einfügen laut GRD Nr. 199/2011)
Als Zwischenlösung werden Schülerhäuser eingerichtet. Die Schülerhäuser und die Ganztagesschulen sollen im Standard dem Hortangebot entsprechen. Das bedeutet im Wesentlichen eine Verbesserung der Personalausstattung, der Erweiterung von Öffnungszeiten auch in den Ferien-sowie ein verbindliches Mittagessensangebot.
Der in der GRDrs 199/2011 dargestellte Ausbau von jährlich 10 Ganztagesschulen sowie die Nachrüstung der Schulhäuser würde in 2013 und 2014 Investitionskosten von 76,5 Mio. EUR und laufende Betriebskosten in Höhe von 19,3 Mio. EUR erfordern.
Durch Schülerhäuser und Ganztagesschulen wird die Zahl der Schulkindbetreuungsplätze so erhöht, dass sie der Nachfrage gerecht wird.
Zusätzliche Hortgruppen werden demzufolge grundsätzlich nicht mehr eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Schuljahr 2011/2012 Schülerhäuser einzurichten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
394 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 420 (CDU), 527 (SPD), 641 (FDP), 726 (SÖS und LINKE), 764(SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdredsystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/14265c51c3b8cee6c12578cd00319f6b?OpenDocument">GRDrs 199/2011</a>
38 in 2011 | Feuersee

Feuersee

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

305
weniger gut: -53
gut: 305
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2011

Der Feuersee sollte mehr gepflegt werden. Man könnte ein Sandstrand und eine Strandbar anlegen, da wo jetzt die Raten wohnen.
Jedenfalls kann der Feuersee wesentlich mehr zum positiven Sadtklima beitragen als jetzt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sind erst für 2014 vorgesehen, da erst dann die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Planungen zu den Maßnahmen haben bereits begonnen.
Aufgrund einer privaten Initiative wurden 2011 und 2012 die Uferbereiche des Sees sowie der See selbst von Müll und Bewuchs befreit.
Die Fußgängerbereiche rund um den See sollen erst saniert werden, wenn feststeht, welche Maßnahmen für den See selbst erforderlich werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Feuersee soll saniert werden. Dafür werden im Jahr 2013 100.000 € und 2014 400.000 € zur Verfügung gestellt. Damit soll insbesondere die Schlammschicht am Seegrund entfernt werden und erste Maßnahmen zur Abdichtung des Seeufers durchgeführt werden. Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2012/2013 120.000 € für die für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Feuersee zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Feuersee wird derzeit die Maßnahme zur Umgestaltung der plateauartigen Fläche direkt um die Johanneskirche umgesetzt. Dabei werden die Beläge erneuert und ein ebenerdiger Zugang zur Kirche geschaffen. Außerdem werden die Sitzbänke erneuert und ein auf die Johanneskirche abgestimmtes Beleuchtungskonzept realisiert.
In der Projektliste der Stadtentwicklungspauschale (Wohnumfeldverbesserung) für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind 120.000 € vorgesehen. Damit soll die Aufenthaltsqualität unmittelbar am Feuersee verbessert werden. Angedacht sind temporäre Terrassen und Sitzmöglichkeiten unmittelbar in Wassernähe und Schaffung eines behindertengerechten Zugangs. Erste Ideen wurden vom Architekturbüro Petry & Brixner entwickelt und im Bezirksbeirat Stuttgart-West vorgestellt.
Die bisher gemachten Vorschläge sprengen allerdings den Rahmen, der in der Stadtentwicklungspauschale durch einen Maximalbetrag von 300.000 € gegeben ist. Um die angedachten Maßnahmen zu finanzieren, wird vorausgesetzt, dass die Wasserqualität des Feuersees deutlich verbessert wird. Hierzu müssten die vorhandenen Ablagerungen ausgebaggert und der See komplett gereinigt werden.
Das Tiefbauamt untersucht hier Maßnahmenschritte, wobei konkrete Kostenangaben noch nicht gemacht werden können. Bezüglich dieser Maßnahmen müssten separat Mittel vom Tiefbauamt im Zuge der kommenden Haushaltsplanberatungen benannt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 457 (CDU), 514 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/8733a8c3a145a7ebc125796800634002?OpenDocument">GRDrs 1156/2011</a>
39 in 2011 | Sicherheit der Stuttgarter Bürger durch die Feuerwehr

Sicherheit der Stuttgarter Bürger durch die Feuerwehr

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

271
weniger gut: -20
gut: 271
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2011

Die Sicherheit der Stuttgarter Bürger wird in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr durch die Berufs- und Freiwillige-Feuerwehr gewährleistet. Dafür wendet die Stadt nur etwa 2 Prozent ihres Haushaltes auf. Damit stehen wir an letzter Stelle aller Städte über 500.000 Einwohner in der BRD. Wichtige Investitionen in die Zukunft, können nicht beschafft werden. Um wenigstens das bestehende Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten, sollte das laufende Investitionsprogramm verlängert werden, die Einsatzkleidung permanent als Sicherheitselement ausgetauscht werden und Beschaffungen für eine einigermaßen aktuelle EDV-Ausstattungen investiert werden.

Zur Erhaltung des ehrenamtlichen Engagements sollte die Stadt Konzepte zur Förderung entwickeln, wie es in anderen Städten schon längst geschehen ist. Die Freiwillige Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Stuttgart. Sollte dieses Engagement nicht mehr vorhanden sein, müssten erhebliche Beschaffungen vorgenommen werden, die den Haushalt mit weit mehr als 2 Prozent belasten würden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat ein externes Gutachten erstellen lassen, das den Sanierungsbedarf der Stuttgarter Feuerwachen ermittelte. Das Sanierungskonzept soll in naher Zukunft umgesetzt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Budget für die Branddirektion wurde im Doppelhaushalt 2012/2013 um insgesamt 170.000 € aufgestockt, unter anderem für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung. Außerdem erhält die Branddirektion 16 neue Stellen. Hierfür hat der Gemeinderat rund 800.000 € zur Verfügung gestellt. Im Vorgriff auf den Haushalt 2012 erhielt die Branddirektion bereits in 2011 sieben weitere Stellen (dies entspricht 350.000 €). Für die neuen Einsatzkräfte hat der Gemeinderat weitere 50.000 € für die Beschaffung neuer Dienst- und Schutzkleidung beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach § 3 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehr ist ein Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuführen. Mit seinem Beschluss vom 27. Juli 2011 hat der Gemeinderat dem aktuellen risiko-und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan vom 11. Juli 2011 satzungsgemäß zugestimmt (GRDrs 621/2011) und damit abschließend die grundlegenden Festlegungen zum Sicherheitsniveau sowie zur notwendigen Dimensionierung der Feuerwehr Stuttgart (Personal, Feuerwehrtechnik und Feuerwehreinrichtungen) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit getroffen.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung nunmehr die noch erforderlichen Sachbeschlüsse für eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr vorbereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Der Feuerwehrbedarfsplan weist darauf hin, dass das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Stuttgart auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Berufs-und Freiwilliger Feuerwehr basiert und die Freiwillige Feuerwehr insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn sie schneller, spezieller oder verstärkend wirken kann. Der Begriff der Leistungsfähigkeit bezieht sich daher sowohl auf den hauptamtlichen als auch auf den ehrenamtlichen Bereich der Feuerwehr.
Investitionen im Personalbereich
Der Gemeinderat hat den durch die Firma RINKE im Plausibilitätsgutachten zum Feuerwehrbedarfsplan bestätigten Personalmehrbedarf von insgesamt 14 Stellen mit Beschluss vom 27. Juli 2011 (GRDrs 621/2011) bereits grundsätzlich anerkannt. Es handelt sich um 11 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Feuerwachen sowie 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Bereich der Fachabteilungen. Über diese Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/ 2013 entschieden. Darüber hinaus besteht ein weiterer Stellenmehrbedarf von bis zu 6 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Fachabteilungen, über den im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2014/2015 zu entscheiden ist.
Investitionen im Bereich der Feuerwehrtechnik
Hinsichtlich des Beschaffungsbedarfs von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen und -geräten inklusive der Nachrüstung sämtlicher Fahrzeuge und stationärer Einrichtungen der Feuerwehr mit digitalem Funk wurde mit dem Gemeinderat bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 ein mittelfristiges Investitionsprogramm bis zum Jahr 2015 abgestimmt. Das Investitionsvolumen des 8-Jahre-Programms beläuft sich auf insgesamt 16 Millionen €. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 bedarf es einer Fortschreibung dieser Investitionsplanung.
Investitionen im Bereich der Liegenschaften der Feuerwehr
Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat im Zuge der Zentralisierung des Immobilienmanagements die Verwaltung der Liegenschaften der Feuerwehr im Jahr 2007 übernommen und verschiedene Gutachten zur Sanierung und Neustrukturierung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat mit Beschlussvorlage 375/2011 (Beschlussfassung im GR am 06.10.11) vorgestellt. Für die Feuer-und Rettungswache 5 empfiehlt die Verwaltung einen Neubau auf dem Grundstück Sigmaringer Str. 125. Zur Durchplanung des Vorhabens bis zum vorgesehenen Baubeginn Anfang 2014 werden von der Verwaltung Planungsmittel in Höhe von rund 1,4 Mio. € zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Die Feuerwachen 1 – 4 sollen entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in ihrer Grundstruktur erhalten und nach Fertigstellung des Neubaus der Feuer-und Rettungswache 5 ab Mitte 2015 stufenweise bis 2024 saniert werden. Der Kostenaufwand hierfür wird auf insgesamt rund 24 Mio. € geschätzt.
Auf der mit dem Gemeinderat vor Jahren abgestimmten Prioritätenliste für den Neubau von Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart sind noch drei Vorhaben abzuarbeiten. Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Neubau des Feuerwehrhauses für die FF-Abteilung Stammheim im Herbst 2012 begonnen werden. Zur Realisierung der vorgesehenen Erweiterungen an den Feuerwehrhäusern der FF-Abteilungen Münster und Hedelfingen in den nächsten Doppelhaushalten werden die erforderlichen Planungsmittel benötigt. Über die Einstellung der Investitions-und Planungsmittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 zu entscheiden.
Fazit
Die auf der Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung eingeleiteten Investitionsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr zielführend. Wünschenswert wäre allerdings, wenn auch die Budgetvorgaben im Ergebnishaushalt zur Vermeidung einer drohenden Unterdeckung der allgemeinen Entwicklung angepasst werden würden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
723 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/1a2bf199b3744c09c125796800634059?OpenDocument">GRDrs 1180/2011</a>
40 in 2011 | Ampelanlagen auf LED-Technik umrüsten - eine Strom-Spar- und Geld-Spar-Investition

Ampelanlagen auf LED-Technik umrüsten - eine Strom-Spar- und Geld-Spar-Investition

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

263
weniger gut: -15
gut: 263
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2011

Die allermeisten Lichtsignalanlagen in Stuttgart sind mit herkömmlicher Leuchttechnik ausgeführt. Durch LED-Ampeln, die zunächst eine Investition darstellen, lassen sich Wartungs- und Betriebskosten spürbar senken. Es gibt sogar Finanzierungsmodelle, bei denen die Stadt die Investition nicht tragen muss, sondern der Hersteller in Vorleistung geht (siehe unten, Beispiel 1).

Was fortwährend bleibt, ist ein Beitrag zum Umweltschutz (weniger Energie) und eine saftige Einsparung im Stadt-Säckel.

Zu beachten ist, dass die LED-Ampeln nicht die Verkehrsteilnehmer blenden.

Beispiele, wie LED-Ampeln in anderen Städten erfolgreich eingeführt wurden:
1. Freiburg
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44181/led_ampeln_beispi...

2. Budapest
http://www.innovations-report.de/html/berichte/energie_elektrotechnik/be...

Das kann Stuttgart auch !

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es wurden 12 Anlagen umgerüstet. Aufgrund reduzierter Investitionsmittel konnten nicht mehr Anlagen umgebaut werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits rund 45 % aller Lichtsignalanlagen sind in Stuttgart mit LED-Technik ausgestattet. Weitere rund 47% sind in energiesparender 10 V-Glühlampentechnik ausgeführt. Alle Lichtsignalanlagen werden in den kommenden Jahren im Zuge der anstehenden Erneuerung mit LED-Technik ausgestattet.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die heute gebräuchlichen LED-Lampen in den Lichtsignalanlagen verbrauchen 7 Watt. Bei der aktuellen 10 V-Glühlampentechnik nehmen die Lampen rund 17 Watt Leistung auf. Gegenüber der veralteten 230 V-Glühlampentechnik mit 75 bis 100 Watt-Lampen sind somit große Stromeinsparungen möglich (siehe auch GRDrs 945/2010).
Von den 805 Lichtsignalanlagen in Stuttgart sind rund 45 % bereits mit LED-Technik ausgestattet. Weitere rund 47% sind in 10 V-Glühlampentechnik ausgeführt. Nur noch rund 8% aller Anlagen werden mit der stromintensiven 230 V-Glühlampentechnik betrieben.
Alle Lichtsignalanlagen werden aus wirtschaftlichen Überlegungen im Zuge einer im Lauf der Jahre anstehenden Erneuerung mit LED-Technik ausgestattet. Eine gesonderte Umrüstaktion rechnet sich im Regelfall nicht, da die Lichtsignalanlage während des Umrüstens abgeschaltet werden muss. Während der Abschaltzeit muss bei großen und mittelgroßen Anlagen eine provisorische Lichtsignalanlage aufgestellt werden, die die finanziellen Vorteile aus Strom-und Betriebskosteneinsparung deutlich übersteigen.

41 in 2011 | Soziale Berufe wertschätzen und besser entlohnen

Soziale Berufe wertschätzen und besser entlohnen

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

278
weniger gut: -31
gut: 278
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2011

Bevor unsere Straßen modernisiert und Geld für andere Sachen ausgegeben wird, sollten unsere Kinder erstmal ausreichend betreut und für bessere Bildung gesorgt werden und die alten Menschen dürfen nicht vergessen werden. Zu wenig Kita- und Hortplätze, unflexible unattraktive Arbeitsverträge für die Erzieher (Zeitverträge?!), schlecht bezahlte soziale Berufe (Erzieher, Altenpflege, Krankenschwester und so weiter).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mo. € zur Verfügung stehen. Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern. darüber hinaus hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr 2,4 Mio. € für Personalgewinnungs- und Personalerhaltungsmaßnahmen bewilligt. Dabei liegt ein Schwerpunkt darin, die Personalsituation in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Auch der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen wurde erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt deshalb für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart werden entsprechend dem für die jeweilige Tätigkeit geltenden Tarifvertrag bezahlt. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist tarifgebunden (s. Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 449) weshalb eine höhere Vergütung grundsätzlich nur über entsprechende Einigung der Tarifparteien erreichbar ist. Gleichwohl genießen soziale Berufe innerhalb der Stadtverwaltung ein hohes Ansehen. Es ist unbestritten, dass sie einen wichtigen Dienst in unserer Gesellschaft leisten.
Die Stadtverwaltung ist auch bestrebt möglichst flexible und attraktive Arbeitsverträge anzubieten. Bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit wird den Wünschen der Beschäftigten weitgehend entsprochen. Es werden zahlreiche Arbeitszeitmodelle praktiziert. Auch werden Zeitverträge so wenig wie möglich abgeschlossen. Sie lassen sich jedoch nicht immer vermeiden.
Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Stuttgart bemüht durch verschiedenen personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Sicherung guter Arbeitsbedingungen und verstärkte Begleitung von Auszubildenden, die Attraktivität sozialer Berufe zu erhöhen (vgl. GRDrs 399/2011).

42 in 2011 | Busbahnhof soll beim Hauptbahnhof bleiben

Busbahnhof soll beim Hauptbahnhof bleiben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

295
weniger gut: -55
gut: 295
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2011

Sollte Stuttgart 21 verwirklicht werden, so wird es beim Hauptbahnhof nach den jetzigen Plänen keinen Busbahnhof für Reisebusse mehr geben. Völlig unverständlich: der Hauptbahnhof ist ein Verkehrsknotenpunkt - Ankunft, Abfahrt, Umsteigen. Zum Umsteigen gehört auch die Verbindung Bahn - Reisebus.

Es ist ein Schildbürgerstreich, wenn man den Reisenden dieses Umsteigen erschwert, in dem der neue Busbahnhof vom Hauptbahnhof weit entfernt liegt. Am fehlenden Platz kann es nicht liegen, denn bei Stuttgart 21 gewinnt man ja bekanntlich viele neue Flächen durch den Wegfall der Gleisanlagen. Also heißt dies: der Busbahnhof muss beim Hauptbahnhof bleiben - ob neuer Tiefbahnhof oder ertüchtigter Kopfbahnhof.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Zentrale Omnibusbahnhof wurde im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 geschlossen. Für die Abwicklung des Fernomnibusverkehrs wurden Interimsstandorte in Obertürkheim und Zuffenhausen eingerichtet. Es bestehen Überlegungen, am Flughafen einen Fernomnibusbahnhof zu entwickeln, der in Zukunft durch Fernbahn, S-Bahn, Stadtbahn und Bus sehr gut erreichbar wäre.
Für Touristikbusse gibt es noch keine abschließende Lösung. Es ist aber denkbar, dass nach der Realisierung von Stuttgart 21 im Bereich des Hauptbahnhofs Bushaltemöglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen angeboten werden können.

43 in 2011 | Mehrjährige Pflanzen in öffentlichen Grünflächen einsetzen

Mehrjährige Pflanzen in öffentlichen Grünflächen einsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

255
weniger gut: -19
gut: 255
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2011

Viele öffentliche Grünflächen werden mehrfach jährlich komplett neu bepflanzt. Mit einer differenzierten Ganzjahresbepflanzung und nur teilweisem Einsetzen von einjährigen Pflanzen kann man ebenso bunte ordentlich begrünte Flächen schaffen. Kein Garteneigentümer wechselt jährlich alle seine Pflanzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag bezieht sich auf die sog. Wechselflor-Flächen (z.B. Sommerblumen), auf denen ein-oder mehrmals im Jahr einjährige Pflanzen gesetzt werden. Als kostengünstigere Alternative werden mehrjährige Pflanzen (Stauden) genannt. In den öffentlichen Grün-und Spielflächen und im Straßengrün werden ca. 15.600 qm Wechselflorflächen jährlich neu bepflanzt. Dies sind ca. 0,16 % aller städtischen Grünflächen. Zirka ein Drittel dieser Flächen befinden sich im Höhenpark Killesberg. Weitere größere Flächen befinden sich in der Kursaalallee, im Stadtgarten und jeweils in den Zentren der Stadtbezirke. Im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes 2010/11 wurden die Wechselflorflächen bereits um 20 % (3.300 qm) reduziert. Die mehrjährigen Staudenflächen nehmen eine Fläche von ca. 70.000 qm ein und werden gerade im Zuge der Einrichtung von Kreisverkehren zz. verstärkt ausgebaut. Zu beachten ist auch, dass das Land einige größere Wechselflorflächen z.B. am Schlossplatz, im Schlossgarten und Universitätsbereich unterhält.
Abweichend von dem Vorschlag Nr. 93 wird für Wechselflorflächen, insbesondere auch in Kombination mit Zwiebelblumen, aber auch viel Lob ausgesprochen und in den Stadtbezirken für repräsentative Orte gefordert. In einzelnen Stadtbezirken haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die die Stadt bei der Pflege unterstützen (Degerloch, Wangen). Siehe auch Vorschlag Nr. 365 Bürgerhaushalt „Parks und Gärten nach Pariser Vorbild“.
Wechselflorflächen bieten weitgehend über das ganze Jahr einen Blütenflor, haben in Bezug auf Vandalismusgefährdung, Sauberkeit und Betretungsbeeinträchtigungen Vorteile gegenüber anderen Bepflanzungsarten, da Schmuckpflanzungen eine höhere Akzeptanz bewirken.
Es ist richtig, dass Wechselflorpflanzungen sowohl in der Herstellung als auch in der Pflege um den Faktor 3-4 (70 – 90 €/qm) kostenintensiver sind als Staudenpflanzungen (20 – 40 €/qm). Daher werden Wechselbepflanzungen auch nur an repräsentativen Orten mit einem geringen Flächenanteil eingesetzt, um eine bestimmte gestalterische Wirkung zu erzielen, die sich von der einer Staudenpflanzung thematisch abhebt.
Im Zuge einer weiteren Extensivierung der Grünflächenpflege infolge reduzierter Ressourcen beabsichtigt die Verwaltung ohnehin eine nochmalige Reduzierung von Schmuckflächen um ca. 5 % (750 qm), um mit den dann freiwerdenden Arbeitskapazitäten auf bisher vernachlässigten Grünflächen die Grundpflege sicherzustellen. Die Flächenreduzierungen werden voraussichtlich auch im Stadtgarten vorgesehen.