Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

44 in 2011 | Eigener Tarifvertrag für das Personal in Stuttgarter Kitas

Eigener Tarifvertrag für das Personal in Stuttgarter Kitas

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

278
weniger gut: -44
gut: 278
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2011

Da die pädagogische Qualität, das Niveau der Bildungskonzepte und die Anforderungen an Erzieherinnen in Stuttgart im Bundesvergleich mit die höchsten sind, muss sich das auch in der Bezahlung niederschlagen.

Ein Nebenschauplatz ist die Frage, wie Stuttgart die erforderlichen Erzieherinnen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bis 2013 aufbringen soll. Männer in Kitas werden gewünscht, auch das hat mit der Bezahlung zu tun. Was hindert den Gemeinderat an einem eigenen Tarifvertrag für Stuttgart?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für das erzieherische Personal in Kindertagesstätten gilt der Tarifvertrag für den Sozial-und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und damit an diesen Tarifvertrag gebunden. Der Abschluss eines stadteigenen "Haustarifvertrags" für den genannten Personenkreis ist im Hinblick darauf nicht möglich.

45 in 2011 | Personal für Kindergärten und -tagesstätten

Personal für Kindergärten und -tagesstätten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

251
weniger gut: -21
gut: 251
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2011

Der Personalschlüssel aller Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und sonstiger Einrichtungen, die es Kinder ermöglicht, den Tag sinnvoll und unter Obhut zu verbringen, soll drastisch erhöht werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen wurde erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.
 

46 in 2011 | Berücksichtigung der Radfahrer bei allen neuen Straßenbaustellen

Berücksichtigung der Radfahrer bei allen neuen Straßenbaustellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

274
weniger gut: -47
gut: 274
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2011

Es sollten grundsätzlich nur noch Bauarbeiten an den Straßen durchgeführt werden, wenn sich dabei auch die Situation für die Radfahrer verbessert. Leider sind in letzter Zeit etliche Projekte der VVS und Stadtverwaltung durchgeführt worden, bei denen die Belange der Radfahrer komplett übergangen wurden.

Es sollte in der Bauverwaltung die Regel gelten, dass bei allen Änderungen im Straßenbild etwas für den Radverkehr getan werden muss. Zum Beispiel Aufstellflächen vor den Ampeln wenn eine Kreuzung umgebaut wird, einrichten von Radstreifen beim neu Asphaltiren der Straße, Einfädel und Links-Abbiege-Spuren für Radler, abgesenkte Bordsteine bei Radwegen und so weiter. Wenn über die nächsten 20 Jahre hier konsequent gearbeitet wird, kann langfristig ein leistungsfähiges Radwegnetz entstehen, ohne das es aufwändiger Umbauten bedarf.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Umsetzung von Straßenbaustellen erfolgt bereits gegenwärtig im Rahmen der Planung eine Abstimmung zwischen Stadtplanern und Verkehrsplanern, so dass neben der Gestaltung auch Aspekte der Verkehrsqualität, Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in der endgültigen Planung Berücksichtigung finden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Optimum für alle Verkehrsarten wie Kfz-Verkehr, Rad-und Fußgängerverkehr in der endgültigen Ausführung erreicht wird. Dies führt zu einer Reduzierung der Baukosten für jeden einzelnen Interessensträger.
Leider kann im Bezug zum Radverkehr dieses Vorgehen nicht überall konsequent eingehalten werden, da Radverkehrsmaßnahmen in einem Zusammenhang mit der anschließenden Radverkehrsführung stehen müssen, um verkehrsrechtlichen Ansprüchen zu genügen. Abgesehen von den genannten Kleinmaßnahmen, wie Bordsteinabsenkungen, bedarf es deshalb bei Baumaßnahmen einem gewissen Mindestumfang, um hinsichtlich der Verkehrssicherheit anforderungsgerechte Radverkehrsflächen einzurichten. Unabhängig davon hat sich gezeigt, dass nur mit begleitenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben in vertretbarem Zeitraum kein umfassendes Angebot für den Radverkehr hergestellt werden kann. Dieses Ziel kann nur mit der Realisierung des Hauptradroutennetzes abhängig von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren erreicht werden.
Um solche zusammenhängende Hauptradrouten anlegen zu können, wurden daher für konkrete Projekte zusätzliche Mittel mit einem Gesamtvolumen von 4,56 Mio. € -davon in den beiden Jahren 2012 und 2013 -2,75 Mio. € -für den nächsten Doppelhaushaushalt in der Wunschliste angemeldet.

47 in 2011 | Mehr Kreisverkehre statt Ampeln

Mehr Kreisverkehre statt Ampeln

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

263
weniger gut: -39
gut: 263
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2011

Man könnte sehr viel Geld für Ampeln, Induktionsschleifen und ähnliches sparen, wenn man mehr Kreisverkehre in der Stadt bauen würde! Gerade an Kreuzungen wie am Hauptbahnhof oder sogar am Pragsattel wäre mit einem großen Kreisverkehr viel an Einsparpotential durch wegfallende Ampeln aber auch durch einen viel besseren Vekehrsfluss zu gewinnen! In einem Kreisverkehr fließt der Verkehr fast immer, während die vielen kleinen und größeren Ampeln immer nur nervenaufreibend sind und mehr Staus als nötig verursachen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die letzten Kreisverkehre wurden im Zuge des Baus der Stadtbahnlinie U15 in Zuffenhausen gebaut. Damit ist in 2010/2011 die Anzahl der Kreisverkehre im Stadtgebiet auf 56 gestiegen.Mit dem Ausbau der Stadtbahnlinie U12 werden in 2013 und 2014 jeweils 3 weitere Kreisverkehre hergestellt. Zu den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 werden weitere Mittel für den Umbau von signalgesteuerten Kreuzungen in Kreisverkehre beantragt. Wenn der Umbau einer Kreuzung oder die Erneuerung einer Signalanlage ansteht, wird grundsätzlich untersucht, ob ein Kreisverkehr möglich ist.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Anzahl der Kreisverkehrsplätze in Stuttgart erhöht sich kontinuierlich. Inzwischen gibt es im gesamten Stadtgebiet 54 Kreisverkehrsplätze, wovon allein in den letzten 3 Jahren 14 hinzugekommen sind. Im Zuge von Straßenumgestaltungen durch Stadtbahn- Baumaßnahmen sollen in den nächsten drei Jahren nun mindestens 6 neue Kreisverkehre gebaut werden. Für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurde zusätzlich Mittel in Höhe von 50.000 € für die Planung eines weiteren Kreisverkehrs beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anzahl der Kreisverkehrsplätze in Stuttgart erhöht sich kontinuierlich. Inzwischen gibt es im gesamten Stadtgebiet 54 Kreisverkehrsplätze, wovon allein in den letzten 3 Jahren 14 hinzugekommen sind.
Die Erfahrungen mit Kreisverkehren sind gut. Oftmals kann durch sie auf eine Signalanlage verzichtet werden. Kreisverkehre sind sicher, sorgen für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und eröffnen neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Straßenraums.
Es ist allerdings nicht jede Kreuzung oder Einmündung für einen Kreisverkehr geeignet. Viele verschiedene Belange sind zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft daher sorgfältig bei Straßenneuplanungen und bei anstehenden Erneuerungen von Signalanlagen, ob der Bau eines Kreisverkehrs die beste Lösung ist.
Im Zuge von Straßenumgestaltungen durch Stadtbahnmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren 7 neue Kreisverkehre gebaut werden. Weitere 8 Kreuzungen, bei denen sich der Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz empfiehlt, wurden vom Tiefbauamt zu den Haushaltsplanberatungen angemeldet.
Die Kosten für einen Kreisverkehr liegen je nach Größe und Bestandssituation zwischen 250.000 und 750.000 €.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
446 (CDU), 519 (SPD), 577 (Freie Wähler; FDP), 606 (Freie Wähler), 607 (Freie Wähler), 679 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/a70c04868fe54969c125796800633d01?OpenDocument">GRDrs 1086/2011</a>
48 in 2011 | Mehr Chancen für den Radverkehr

Mehr Chancen für den Radverkehr

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

271
weniger gut: -47
gut: 271
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2011

Nicht nur die Topografie macht das Radeln in Stuttgart mühsam. Auch viele fehlende Radwege oder -streifen machen dem Radler einen Strich durch die Rechnung. Ein besserer Ausbau würde auch der in Stuttgart so hohe Feinstaubbelastung entgegenwirken.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 460 (CDU), 518 (SPD), 602 (Freie Wähler), 603 (Freie Wähler), 604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
49 in 2011 | Schnellere Umstellung der Diesel-Busse auf Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse, Hybrid-Busse

Schnellere Umstellung der Diesel-Busse auf Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse, Hybrid-Busse

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

253
weniger gut: -30
gut: 253
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2011

Stuttgart hat die höchste Feinstaubbelastung. Um die Feinstaubbelastung bald deutlich zu senken, sollte der ÖPNV bei seinem Bus-Netz so schnell wie möglich und deutlicher wie bisher die Diesel-Busse durch Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse (und evtl. für den Übergang noch durch Hybrid-Busse) ersetzen. Dies würde auch bei den Busherstellern in Baden-Württemberg die Notwendigkeit für die Großproduktion solcher umweltfreundlicher Busse - auch für den Export - erhöhen.
Es wird endlich höchste Zeit, dass die bisherigen umweltschädlichen und lauten Verbrennungsmotoren in allen Fahrzeugen, die in Stuttgart fahren, durch umweltfreundliche Antriebe ersetzt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der 85-jährigen Geschichte ihres Busverkehrs war die SSB immer wieder Vorreiter, wenn es um unkonventionelle und besonders umweltfreundliche Antriebssystemen ging. Der erste Probebetrieb mit dieselelektrischen Hybridbussen hat bereits von 1979 – 1984 stattgefunden, eine neue Generation von Elektroantrieben wurde 1997-2002 erprobt. In den Folgejahren 2003 – 2005 wurden drei Busse mit Brennstoffzellenantrieb im täglichen Einsatz erfolgreich erprobt.
Bereits im Jahr 2005 erfolgten die ersten Schritte für das Hybridbusprojekt, dessen fünf Fahrzeuge seit Ende 2010 im Linienverkehr eingesetzt werden. In den Jahren 2008 – 2011 wurde ein „rohölfreier“ Dieselkraftstoff auf Basis von hydriertem Pflanzenöl erfolgreich erprobt.
Als Entscheidungshilfe für die Aktivitäten und Schwerpunkte der SSB auf diesem Sektor dient eine Studie, in der unterschiedliche Technologien der Antriebstechnik und Energieträger ganzheitlich bilanziert werden. Daraus wird ein SSB-spezifisches Vorgehen abgeleitet. Das heißt, ausgehend von der Bestandsflotte wird „in die Zukunft geschaut“. Es werden unterschiedliche Antriebssysteme und Kraftstoffe, aber auch Varianten ihrer Kombination, über ihren gesamten Lebenszyklus („from well to wheel“) betrachtet und dann anhand ökologischer und ökonomischer Kriterien bewertet.
Auf dieser strategischen Grundlage ergeben sich für die SSB drei Handlungsfelder:
In Feld 1 geht es darum, den Energieverbrauch zu senken. Das betrifft zum einen die Bestandsflotte mit konventionellem Antrieb und Antriebsstrang. Zum andern geht es aber auch um Fahrzeuge, die z. B. durch Hybridisierung ein effizienteres Energiemanagement ermöglichen, in dem sie Bremsenergie speichern und zur Traktion wieder einsetzen. Derzeit werden von der SSB 5 Hybrid-Gelenkbusse betreiben. Sie liefern Erkenntnisse über die ökologischen und ökonomischen Konsequenzen dieser innovativen Technologie.
Das aktuelle vom BMVBS geförderte Projekt „Elektromobilitätsregionen“ lässt bereits erkennen, dass Hybrid-Busse nicht per se die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Wesentliche Einflussgrößen sind auch die Bedingungen des Fahrzeugeinsatzes (Liniencharakteristik). Deshalb ist zu erwarten, dass die Elektrifizierung des Antriebsstrangs und deren technische Lösungsvarianten einen differenzierten Fahrzeugseinsatz zur Folge haben werden, wenn die Stärken der jeweiligen Ansätze voll wirksam werden sollen.
Das könnte bedeuten, dass der so genannte Universalbus, der heute im Linienbusverkehr überwiegend genutzt wird und der überall ohne Einschränkungen effektiv einzusetzen ist, nach und nach verschwindet. Bei einer solchen Diversifizierung kommen dann aber auch rein-elektrische Antriebsformen in Frage. Deshalb ist die SSB daran interessiert, ausschließlich batteriebetriebene Busse zu erproben. Wie bei anderen Innovationen müssen auch hier zunächst Erfahrungen gesammelt werden, ehe an das Umstellen der Flotte zu denken ist; denn die Folgekosten und die ökologischen Wirkungen sind noch nicht absehbar.
Bei Feld 2 geht es um alternative Kraftstoffe: Die SSB hat Erfahrungen mit synthetisch hergestellten Kraftstoffen und möchte auch weiterhin Erkenntnisse mit Fahrzeugen gewinnen, die mit Wasserstoff (Brennstoffzellen) betrieben werden. Hier gibt es aktuell eine Projektidee, die in einen Förderantrag mündet. Gerade bei diesen Fahrzeugen ist die derzeitige Kostensituation so, dass allein im investiven Bereich gegenüber einem konventionellen Dieselbus vom Faktor 8 auszugehen ist. Zumindest in mittelfristigen Zeiträumen ist deshalb eine wirtschaftliche Finanzierung ohne Zuschüsse nicht denkbar.
Feld 3 hat seinen Schwerpunkt bei der vorhandenen Fahrzeugflotte. Der SSB geht es hier vor allem darum, durch Nachrüstungen und Einsatz von modernen Schmierstoffen, die Abgasbelastung noch weiter zu reduzieren. Ein Beispiel hierfür ist, dass seit 2008 alle SSB-Bestandsfahrzeuge für den Linienbusverkehr über geschlossenen Partikelfilter verfügen, was bei älteren Fahrzeugen auch das Nachrüsten zur Folge hatte.
Diese drei Felder beschreiben den Handlungsrahmen, in dem die innovative Weiterentwicklung der Busflotte der SSB erfolgen wird. Gerade unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist ein behutsamer technologischer Wandel angezeigt. Denn die bisherige Erfahrung zeigt, dass vordergründig attraktive Innovationen selten einer Bewertung über den Lebenszyklus standhalten.

50 in 2011 | Oben bleiben!

Oben bleiben!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

427
weniger gut: -204
gut: 427
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2011

Der Bahnhof soll nicht unter die Erde verlegt werden, sondern oben bleiben.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

51 in 2011 | Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations

Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

249
weniger gut: -28
gut: 249
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2011

Die Waggons am Nordbahnhof waren bis zu ihrem Abriss ein tolles Versuchslabor für die junge Kunst- und Kreativszene der Stadt Stuttgart, ein Projekt, das auch überregional und auch außerhalb der subkulturellen Szene wohlwollend wahrgenommen wurde.

Die Künstler führen ihre Arbeit nun temporär in dem Projekt Jakob 17 (www.jakob17.com) fort und werden sich auch danach bestimmt wieder entsprechend engagieren.

Anfang des Jahres führte auch die temporäre Nutzung des mittlerweile abgerissenen Gebäudekomplexes an der Marienstraße unter dem Titel "Utopia Parkway" (www.exp-edition.com) zu spannenden künstlerischen Ergebnissen jenseits von Galerien und Museen. Junge Kunst- und Kulturschaffende konnten mit Installationen, performances und Ausstellungen zeigen, was sich in Stuttgart neben den ausgetretenen Pfaden noch so tut.

Trotzdem ist es für Projekte dieser Art immer noch ein schwerer Gang durch die behördlichen Instanzen, um so eine Zwischennutzung genehmigt zu bekommen. Die Schaffung eines Ansprechpartners für interessierte Künstler würde hier eine große Erleichterung schaffen.

Z.B:
- Schaffung eines Angebots-Pools: Wo gibt es geeigente Räume für eine temporäre Nutzung?
- Unter welchen Bedingungen können diese bespielt werden?
- Wie lange können diese genutzt werden und zu welchem Zweck?
- etc.

Von so einem Angebot könnten nicht nur wenige Künstler, sondern auch die gesamte Kunstszene der Stadt profitieren, inklusive imagebildender Außenwirkung. Gleiches gilt natürlich auch für temporäre Gastronomie- oder Club/Party-Projekte, Theaternutzung usw.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen werden derzeit eingeholt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für die Einrichtung eines Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements bei der Abteilung Wirtschaftsförderung des Bürgermeisteramts die Schaffung einer 0,5-Stelle beschlossen. Hierfür stellt die Stadt pro Jahr 39.800 € zur Verfügung. So können künftig auch interessierte Künstler bei der Bewilligung einer kulturellen Nutzung von so genannten „Off-Locations“ und beim „Gang durch die behördlichen Instanzen“ unterstützt werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei diesem Vorschlag gibt es einen direkten Bezug zu einem bereits vorhandenen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen (Antrag Nr. 318/2011: „Agentur für kreative Freiräume“). Dieser Antrag wurde bereits an OB/82 zur Bearbeitung zugewiesen, d.h. die Stadtverwaltung ist aktuell mit dieser Thematik befasst. Daher nehmen wir auch zum oben genannten Bürgerhaushaltsvorschlag wie folgt Stellung.
Viele „kreative“ Stadtquartiere haben sich in der Vergangenheit eher zufällig entwickelt. „Kreative Räume“ und „kreative Milieus“ sind grundsätzlich nicht planbar. Gerade ungewöhnliche Orte, die sich in einem Übergangsstadium zwischen aufgegebener Nutzung und neuer Planung befinden z.B. ehemalige Produktionsbereiche und alte Industriegebiete mit einer dort vermuteten „kreativen Atmosphäre“ können zur Imagebildung von Unternehmen der Kreativwirtschaft beitragen. Möglichkeits- und Experimentierräume („Off-Locations“) sind daher bedeutsam für die Kreativszene.
Eine kreative Stadtpolitik braucht „Raumpioniere“, die aus dem Bestehenden etwas Neues entwickeln. Im günstigsten Fall können sich aus vormals vernachlässigten Räumen neue „Chancenräume“ entwickeln. Möglichkeits-und Experimentierräume („Off-Locations“) können Teil einer Strategie der Quartiersverbesserung sein, in der alte Baustrukturen eine neue Belebung und Inwertsetzung etwa durch Zwischennutzungen erfahren. Aus diesem Grund wird der Vorschlag als beachtenswert eingeschätzt.
Im Rahmen der Bearbeitung des Antrags Nr. 318/2011: „Agentur für kreative Freiräume“ werden von der Stadtverwaltung gegenwärtig Vorschläge zur Gründung einer Leerstandsbzw. Zwischennutzungsagentur in Stuttgart zusammengestellt und die Möglichkeiten der Einrichtung einer solchen in Stuttgart geprüft. Sofern sich der Gemeinderat für die Etablierung einer Zwischennutzungsagentur in Stuttgart entscheidet, wäre es möglich, dass die Zwischennutzungsagentur interessierten Künstlern bei der Bewilligung einer kulturellen Nutzung von so genannten „Off-Locations“ und beim „Gang durch die behördlichen Instanzen“ unterstützt. Somit ist die Machbarkeit dieses Vorschlags unter den genannten Voraussetzungen gegeben.
Eine Leerstandsagentur sucht aktiv nach günstigen Möglichkeits-und Experimentierräumen („Off-Locations“) für Kreative, berät Eigentümer und Nutzer bis zum Mietvertragsabschluss und ist der Kontaktvermittler zwischen beiden Seiten. Dabei kann sie ggf. durch so genannte „location-scouts“ auf Honorarbasis unterstützt werden. Wichtiges Arbeitsmittel ist dabei eine Datenbank, die Standorte und Immobilien, die temporär genutzt werden können, auflistet inklusive der Nutzungskonditionen (verfügbare Flächengröße, Mietpreis, Mietdauer, Ansprechpartner usw.).
Die zu erwartenden jährlichen Kosten für die Etablierung und den Betrieb einer Leerstands- bzw. Zwischennutzungsagentur belaufen sich auf durchschnittlich rund 60.000 Euro brutto. Davon entfallen rund 50.000 Euro für Personal der Zwischennutzungsagentur und rund 10.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit bzw. Sachmittel. Diese Einschätzung basiert auf der Untersuchung von bundesweit fünf Modellen von Leerstands-bzw. Zwischennutzungsagenturen.
Wie die Erfahrungen in den verschiedenen Städten zeigen, werden innerhalb der Verwaltung im ersten Projektjahr ca. 0,5 Personenmonate einer Vollzeitstelle für die Ausschreibung, Betreuung und Koordinierung der Leerstands-bzw. Zwischennutzungsagentur veranschlagt. Dieser Aufwand reduziert sich in den Folgejahren auf etwa 0,25 Personenmonate einer Vollzeitstelle. Hinzu kommt der Aufwand innerhalb der Verwaltung für die Abrechnung und Prüfung der sachgemäßen Mittel-Verwendung, der bei dieser Einschätzung unberücksichtig bleibt. Ein weiterer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden (z.B. Bund-Länder-Programme „Stadtumbau West“ und „Die Soziale Stadt“).
Um die Funktionen einer Zwischennutzungsagentur wahrnehmen zu können und insbesondere als Ansprechpartner für so genannte „Off-Locations“ aufzutreten, sollten die Mitarbeiter einer Zwischennutzungsagentur über Erfahrungen hinsichtlich der Strategien einer temporären bzw. schrittweisen Standortaneignung mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortaufwertung verfügen. Hierfür sollten sie insbesondere qualifiziert sein durch Vertrags-und Baurechtskenntnisse. Es ist von Vorteil, wenn die Akteure der zukünftigen Zwischennutzungsagentur bereits in die lokalen Strukturen Stuttgarts eingebunden sind und in der Kreativwirtschaft bereits etabliert sind. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen den Nutzungsinteressenten und den Immobilieneigentümern erheblich. Die untersuchten Beispiele zeigen, dass Kreativschaffende, Künstler, Architekten und Kulturmanager in der Regel die Ansprache von Kreativschaffenden als Nutzungsinteressenten besonders leicht fällt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/4c46dfb1c283f5ecc125796800633ad6?OpenDocument">GRDrs 1012/2011</a>
52 in 2011 | S21 sparen

S21 sparen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

328
weniger gut: -107
gut: 328
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2011

Nachdem nun mehrfach bekannt geworden ist, dass unter anderem die Stadt Stuttgart bei dem Beschluss für S21 mit falschen Zahlen getäuscht worden ist, soll das Projekt nicht mehr durch Gelder der Stadt weiter unterstützt werden. Die Vertraglichen Verpflichtungen bestehen aufgrund der Täuschung auch nicht mehr.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
714 (SÖS und LINKE)
53 in 2011 | Fuhrparkkosten einsparen

Fuhrparkkosten einsparen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

249
weniger gut: -30
gut: 249
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2011

Ganz besonders beachtenswert finde ich die Aussage von Herrn Ministerpräsident Kretschmann in der Presse, künftig die Dienstwagengröße zu reduzieren. Auch dem OB-Fuhrpark würde etwas mehr Bescheidenheit gut zu Gesichte stehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Zuweisung und Kauf von Fahrzeugen gilt die Geschäftsanweisung für das Kraftfahrwesen der Landeshauptstadt Stuttgart (GKfz).
In dieser ist geregelt, dass für die Zuweisung von Fahrzeugen ausschließlich dienstliche Gründe und die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit maßgebend sind. Darüber hinaus führt eine zentrale Stelle eine Bedarfsprüfung durch.
Erfüllt eine Einsatzstelle die geforderten Kriterien nicht, stehen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), der den gesamten städtischen Fuhrpark betreut, mehrere Poolfahrzeuge unterschiedlicher Größe zur Verfügung, die halbtages-oder tagesweise für dienstliche Zwecke ausgeliehen werden können.
Weiterhin stehen im Innenhof des Rathauses wie auch in anderen Verwaltungsgebäuden mehrere Dienstfahrräder und Pedelecs zur Erledigung von Dienstgängen zur Verfügung.
Zudem besteht die Möglichkeit, für Dienstgänge den öffentlichen Personennahverkehr mit von der Stadt zur Verfügung gestellten Fahrkarten zu nutzen.
In einzelnen Bereichen nutzen die Beschäftigten auch ihre privaten Fahrzeuge für Dienstgänge und bekommen hierfür eine Entschädigung, die im Landesreisekostengesetz festgelegt ist, von der Stadt erstattet.
Das Zusammenspiel all dieser Komponenten bewirkt, dass der städtische Fuhrpark möglichst klein und damit wirtschaftlich gehalten werden kann.
Für den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen ebenfalls Dienstfahrzeuge zur Benutzung zur Verfügung. Diese werden mit einer Laufzeit von einem Jahr geleast. Durch die Festlegung einer maximalen jährlichen Fahrleistung sowie der Standardisierung des Fahrzeugtyps und der Fahrzeugausstattung konnten hier in jüngster Vergangenheit bereits Kosten eingespart werden.
Momentan umfasst der städtische Fuhrpark rund 700 Fahrzeuge, vom Smart bis zum Müllsammelfahrzeug.
Aufgrund der speziellen Anforderungen eines Kommunalbetriebs sind viele dieser Fahrzeuge so genannte Sonderfahrzeuge mit speziellen Auf-und Einbauten. Deshalb ist eine Kooperation mit Carsharing-Anbietern hier nicht möglich.