Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

Filtern Sie nach:

2015

34 in 2015 | Neckar renaturieren

Neckar renaturieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

600
weniger gut: -49
gut: 600
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2015

Den Neckar mit Stränden versehen, wie es jede andere deutsche Mittelstadt, die einen Fluss hat, in den letzten 20 Jahren auch gemacht hat.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Soweit möglich soll bei allen Projekten im Rahmen des Masterplans Erlebnisraum Neckar auch ökologische Verbesserungen im Uferbereich des Neckars erreicht werden. Aktuell befinden sich folgende Projekte in der planerischen Ausarbeitung bei denen die Schaffung naturnaher Uferabschnitte bzw. aquatischer Lebensräume vorgesehen sind: Naturoase Austraße, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Wasenufer

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan enthält Projekte, bei denen in Teilbereichen eine Uferrenaturierung geplant ist (z. B. Wasenufer, Sicherheitshafen, Uferpark Austraße, Am Viadukt) sowie Projekte, die die Zugänglichkeit zum Neckar ermöglichen (z. B. Lindenschulviertel, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Uferpark Austraße).(siehe auch www.stuttgart.de/masterplan-neckar)

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Strände am Fluss sind in Stuttgart fast nicht möglich, da der Neckar relativ schmal ist, als Bundeswasserstraße ausgebaut wurde und unmittelbar entlang der Ufer Industrie, Gewerbe und Verkehrsinfrastruktur errichtet wurde, die vor Hochwasser mit Dämmen geschützt werden muss. Im Rahmen der Masterplanung wird aber geprüft, wo die Ufer dennoch zurückgebaut und naturnahe Uferstrecken errichtet werden könnten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar wurden 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Lage der Verkehrstrassen entlang des Neckars, die technischen Anforderungen an der Bundeswasserstraße Neckar, die Anforderungen des Hochwasserschutzes sowie die Grundstücksverhältnisse schränken die Verfügbarkeit geeigneter Flächen sehr stark ein. Das Baden selbst ist am Neckar verboten, so dass es sich nur um einen Strand handeln kann, der zum Verweilen und spielen dient.

Eine geeignete Stelle dafür wurde im Bereich des Neckarufers entlang der Austraße identifiziert. Hier liegen Planungen für die abschnittsweise Umgestaltung der Straße und eine naturnähere Gestaltung der Ufer vor. In einem Teilbereich ist eine Liegewiese mit Kies- und Sandstrand direkt am Neckar vorgesehen. Das Baden kann jedoch nicht ermöglicht werden. Für die Umgestaltung des Ufers muss die Statik der Uferbefestigungen geprüft werden. Dazu muss das Ufer durch Tauchgänge untersucht werden. Erst dann kann die Statik der Ufer berechnet, ein Baugrundgutachten erstellt und auf dieser Basis eine Planung der Ufer durchgeführt werden. Die Realisierung kann nur längerfristig im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
507/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 791/2015 (Freie Wähler), 816/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
35 in 2015 | Fahrradwege in ganz Stuttgart von Grund auf planen

Fahrradwege in ganz Stuttgart von Grund auf planen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

596
weniger gut: -109
gut: 596
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2015

Stuttgart hat keine Strategie was das Radwege-Netz angeht. Es gibt vereinzelt Fahrradwege, diese sind aber oft gefährlich (Bad Cannstatt) oder nicht miteinander verbunden. Fahrradfahrer haben oft nur die Auswahl zwischen Fußgängerweg und Straße. Dabei würde gerade Stuttgart mit seiner Kessellage stark davon profitieren, wenn mehr Leute mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fahren würden.

Das fehlende Radwege-Netz wird immer mehr zum Problem, da mehr und mehr Stuttgarter auf E-Bikes umsteigen und somit schneller radeln als früher. Ziel sollte ein Radwege-Netz sein, das ganz Stuttgart umfasst und das die Möglichkeit gibt, alle Stadtteile ohne Unterbrechung mit dem Fahrrad zu erreichen.
Hand in Hand mit einer strategischen Planung eines Stuttgarter Radwege-Netzes geht auch die Schaffung von Anreizen zum Fahrradfahren wie zum Beispiel die Errichtung sicherer, abschließbarer Fahrrad-Garagen an Haltestellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Hauptradroutennetz in Stuttgart umfasst 36 Hauptradrouten und schließt an alle Stadtbezirke und wichtigen Zielpunkte an. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Herstellung des Netzes erfolgt abschnittsweise. So wurden in den letzten Jahren bereits viele Abschnitte auf den einzelnen Routen umgesetzt. Große Maßnahmen sind die Fahrradstraße Tübinger Straße, die Verbreiterung des Überwegs am Marienplatz, der Radweg am Kräherwald, die Radstreifen in der Werner Straße und Schwieberdinger Straße oder die Radquerungen an der Kreuzung Karl-Pfaff-Straße/Jahnstraße. Außerdem wurde die Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz neu eingerichtet, die Wartezeiten der Radfahrer an der Kreuzung Eberhard-/Tor-/ Steinstraße wurde durch eine neue Verkehrsführung ohne Lichtsignalanlage verkürzt und ein Radfahrstreifen (Bus frei) an der Fritz-Elsas-Straße realisiert.

Mit dem DHH 2018/2019 wurde das Radwegebudget erheblich aufgestockt und auch zusätzliches Personal bereit gestellt. Über den Stand der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wird noch in diesem Jahr im Gemeinderat berichtet.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für Stuttgart gibt es ein Radverkehrskonzept. Dieses Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung. Im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 ist für den Ausbau des Radverkehrs eine Pauschale mit jährlich 2,5 Millionen Euro enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Stuttgart gibt es ein mit Verwaltung, Politik und Radforum abgestimmtes Radverkehrskonzept. Hierin ist festgelegt, mit welchen Strategien das Fahrradfahren in Stuttgart gefördert werden kann. Das Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
814/2015, 1268/2015
36 in 2015 | Stadt am Fluss: Neckarpromenade Bad Cannstatt

Stadt am Fluss: Neckarpromenade Bad Cannstatt

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

590
weniger gut: -54
gut: 590
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2015

Zur Umgestaltung des Neckarufers gab es in letzter Zeit sehr viele Ideen und sehr gute Vorschläge aus allen Altersschichten. In den Achtzigern wurde der Neckar als Badeort verwendet und war immer ein guter Versammlungsort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Bad Cannstatt fehlt aktuell noch eine Promenade, die zentral ist.

Die Marktstraße ist das Herz von Bad Cannstatt und daher bietet sich am Ende dieser Straße eine farbenfrohe Freitreppe zwischen der Wilhelmsbrücke und dem Theaterschiff zu gestalten. Nach dem Theaterschiff gibt es die Möglichkeit, eine andere Promenadenform anzuwenden. Die Grünflächen am Ufer können mit Sonnenschirmen und Sitzgelegenheiten aufgewertet werden und der Zugang zum Wasser mit kleinen Steinstufen oder mit Holzstegen garantiert werden.

Gleichzeitig muss der Zugang durch neue barrierefreie Wege vom Rad-, und Fußweg an die Uferpromenade verbessert werden, damit man die Schönheit der vorhandenen Natur überhaupt wahrnehmen kann. Attraktive Liegeflächen und verkleinerte Treppenzugänge zum Wasser geben der Stadt die Lebensqualität zurück.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für die Bereiche Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Badstraße, Rillingmauer und die alte Eisenbahnbrücke liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Angestrebt ist die sukzessive bauliche Umsetzung der Teilbereiche bis 2030.

Die Entwurfsplanung für die Grünanlage "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma ist erarbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn ist nach Fertigstellung des Rosensteintunnels vorgesehen.

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer wird derzeit ein Ideen-Wettbewerb ausgelobt, der unter anderem die Aufwertung und Zugänglichkeit der Neckarufer zum Ziel hat. Für den Bereich Mühlgrün wird ein Wettbewerb vorbereitet.

Für das Rosensteinufer (Wilhemla-Vorfeld) liegt die Vorplanung vor. Die Realisierung ist erst möglich nach Fertigstellung Rosensteintunnel / S 21-Baustelle. (siehe auch www.stuttgart.de/masterplan-neckar)

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Sailerwasen, Rückbau Schönestraße und Gestaltung Rillingmauer wird ein Wettbewerb vorbereitet, der in 2017 durchgeführt wird. Im Rahmen der Nachnutzung der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Wilhelmavorfeldes wurden Freiraumplanungen beauftragt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar wurden 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Mühlgrün werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Wasser- und Schifffahrtsamt weitere Liegeplätze an die Firma Neckarkäpt´n vermietet. Diese dienen als Ausweichanlegestelle für die durch den Bau der neuen Bahnbrücke über den Neckar nicht mehr nutzbaren Liegeplätze vor der Wilhelma. Dies führt an beengter Stelle (Biergarten, Theaterschiff, Rad- und Fußweg) zu zusätzlichem Personenaufkommen. Inwieweit die Schiffe auch mit LKW beliefert werden müssen, ist derzeit unbekannt. Sollte dies der Fall sein, ist die vorhandene Abfahrt vom Neckardamm hinunter zum Ufer sicherlich zu ertüchtigen. Ein Verweilen und Sitzen am Neckar wird dann nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Eine Verbesserung der Situation soll sich durch die zwischen Parkhaus und Biergarten geplante Maßnahme aus der Stadtentwicklungspauschale ergeben. Weitere Maßnahmen mit Ausnahme der ggfs. erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur für die Schiffsanlegestellen können derzeit dort nicht durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
507/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird einstimmig vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

37 in 2015 | Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

588
weniger gut: -96
gut: 588
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2015

Die Bewohner der äußeren Stadt müssen für die öffentlichen Verkehrsmittel mehr bezahlen. Daher fahren diese mit dem Auto in die Stadt und tragen zur Feinstaubbelastung bei. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) muss eine Einzonenregelung für den gesamten Raum Stuttgarts einrichten.

Das regt viele Bürger dazu an, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und schont die Umwelt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Unabhängig davon wird beim VVS über eine Reduzierung der Tarifzonen nachgedacht.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

38 in 2015 | Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

577
weniger gut: -131
gut: 577
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2015

Das überaus erfolgreiche Theaterhaus birst in Technik-und Ausstattungsplätzen aus allen Nähten (Probenräume derzeit am Löwentor befristet angemietet).

Es könnte von der notwendigen und geplanten baulichen Lärmschutzmaßnahme im Vorfeld der 2016 beginnenden großen Wohnbebauung (80 Meter hinter dem derzeitigen Haus) räumlich und sächlich sehr profitieren. Dazu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Dem Gemeinderat wird noch im Februar 2019 eine Vorlage zum Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart zur Beschlussfassung vorgelegt (GRDrs 1044/2018). Damit wird von der Weiterentwicklung des Planungskonzepts Kenntnis genommen, dem aktualisierten Raumprogramm zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung als hochbaulicher Planungswettbewerb beauftragt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen, Planungsbeginn wäre dann im Herbst 2019.

Stand Dezember 2017:
Nachdem die Grundlagen ermittelt und die verschiedenen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geklärt sind, kann nunmehr zeitnah dem Gemeinderat die Vorlage zur Auslobung des Realisierungswettbewerbs vorgelegt werden. Dabei wird das beschlossene Raumprogramm (GRDrs 1334/2015) zu Grunde gelegt.

Stand 2016:
Zur Vorbereitung eines Planungswettbewerbs werden derzeit die Grundlagen ermittelt (unter anderem das Raumprogramm, städtebauliche Rahmenbedingungen, vorbereitende Untersuchungen).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für den Erweiterungsbau des Theaterhauses insgesamt 1,5 Millionen Euro Planungsmittel beschlossen und die Verwaltung wird mit der planerischen Weiterentwicklung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus hat sich seit seinen Anfängen Mitte der 80er Jahre in Stuttgart-Wangen zu einem Flaggschiff des Stuttgarter Kulturlebens entwickelt. Die Zahl der Besucher hat sich seit dem Umzug von Wangen auf den Pragsattel auf rund 300.000 Besucher pro Jahr verdreifacht. Auf dem Pragsattel finden jährlich 850 bis 900 Veranstaltungen statt. In den vielen Jahren hat das Haus eine Reihe von Auszeichnungen und Preise erhalten, zuletzt das international vielbeachtete Tanzensemble Gauthier Dance, das seit 2009 fester und erfolgreicher Bestandteil des Theaterhauses ist.

Aufgrund des Flächenangebots der Rheinstahlhalle und der äußeren Rahmenbedingungen ist das Theaterhaus mittlerweile an eine Grenze gestoßen. Nach den vorliegenden Gutachten übersteigt der vom Theaterhausbetrieb ausgehende Lärm in den Abend- und Nachtstunden im Blick auf die in der Nachbarschaft geplante Wohnbebauung die geltenden Grenzwerte. Hinzu kommt die Parksituation im Zusammenhang mit der Bebauung eines Parkplatzes in der Maybachstraße, mit dem der Wegfall von über 200 Stellplätzen verbunden ist. Schließlich zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass das Theaterhaus vor sechs Jahren am Löwentor in einer Gewerbeimmobilie auf insgesamt 1.600 qm ein Probezentrum eingerichtet hat, in dem Probeflächen für den Tanz und das Schauspiel sowie Flächen für das umfangreiche Kulissenlager untergebracht sind. Der Eigentümer hat verbindlich erklärt, dass der Mietvertrag für dieses Objekt 2018 enden wird.

Um die Funktionsfähigkeit des Theaterhauses zu sichern und dem Haus eine gewisse Entwicklung zu ermöglichen, wird vom Theaterhausverein und der Stiftung Theaterhaus in Abstimmung mit der Verwaltung derzeit ein Planungskonzept erarbeitet.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1334/2015
39 in 2015 | Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -74
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2015

Energie- und Wasserversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge einer Kommune.
Damit darf kein Profit gemacht werden. Die Stadtwerke Stuttgart sollen mehr gefördert werden, zum Beispiel dadurch, dass alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag mit der Nr. 12752 enthält Anregungen für die Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart. Es sollen alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und wird unter den Begriff der „Daseinsvorsorge“
eingeordnet. Im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit kann die Kommune bei der Energie- und Wasserversorgung wirtschaftlich tätig werden (§ 102 Abs. 2 Nr. 3GemO). Gemäß § 102 Abs. 3 GemO soll ein wirtschaftliches Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Somit ist die Aussage des Antragstellers, dass kein Profit erwirtschaftet werden darf, so nicht zutreffend.

Zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme hat die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen durchgeführt. Aus diesem Verfahren hat am 13.3.2014 der Gemeinderat in Stuttgart die Konzessionen für das Stuttgarter Strom- und Gasnetz bis zum Jahr 2034 an eine Kooperation aus einer Tochter der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG), die so genannte SWS Netzinfrastruktur GmbH, vergeben. An der neu gegründeten SWS Netzinfrastruktur GmbH sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 74,9 % beteiligt.

Eine In-House-Vergabe für den Strombezug von städtischen Liegenschaften an die SWS Vertrieb GmbH war nicht möglich, da die Netzkauf EWS eG zu 40 % an der SWS Vertrieb GmbH beteiligt ist. Ähnlich wie bei der Konzessionsvergabeverfahren ist auch der Strombezug von städtischen Liegenschaften auszuschreiben. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses erhielt die EnBW Vertrieb GmbH den Zuschlag.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird von der Verwaltung weiterhin intensiv verfolgt.

40 in 2015 | Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -91
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2015

Wir nutzen sehr gerne die Stadtbahn, um von Feuerbach in die Wilhelma zu kommen. Doch 11€ für die Hin-und Rückfahrt ist einfach zu viel. Mit einem Familientagesticket für weniger als 10€ wären mehr Familien bereit, das Auto für Ausflüge innerhalb des Stadtgebietes stehenzulassen.

Der Vorschlag könnte kostenneutral sein, da die Stadtbahnen zu den Familienausflugszeiten in der Regel eh nicht voll ausgelastet sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zunächst einmal erfolgt der Hinweis, dass Kinder unter 6 Jahren im VVS unentgeltlich befördert werden. Im Weiteren benötigen Inhaber des Scool-Abos kein zusätzliches Ticket zur Fahrt in die Wilhelma, da das Scool-Abo zeitlich uneingeschränkt auch für Freizeitfahrten im gesamten VVS-Gebiet genutzt werden kann. Der Rabatt beim KinderTicket beträgt 50 % oder mehr. Insoweit kann dem VVS-Tarif Kinder- und Familienfreundlichkeit attestiert werden.

Der VVS bietet für Familien und Kleingruppen GruppenTagesTickets in drei Ausführungen an. Bei max. Ausnutzung der Tickets mit fünf Personen ergeben sich pro Person sehr günstige Preise:

• 1 – 2 Zonen: 11,50 Euro = 2,30 Euro/Person
• 3 – 4 Zonen: 16,10 Euro = 3,22 Euro/Person
• Gesamtes Netz: 19,00 Euro = 3,80 Euro/Person

Nimmt man bei einem Ausflug innerhalb Stuttgarts noch die mehr oder weniger zwangsläufig anfallenden Parkgebühren hinzu, wird die Fahrt mit Bus und Bahn noch attraktiver. Auch ein Familienausflug in die Wilhelma mit dem VVS wird somit lukrativ, insbesondere dann, wenn noch die Kooperation des VVS mit der Wilhelma ins Spiel kommt, die den Eintrittspreis nochmals reduziert. Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist erhält von März bis November auf den Normaltarif einen Bonus von 1,00 Euro als Erwachsener, 0,50 Euro als Kind, Schüler oder Student; außerdem 1,50 Euro für eine Karte "Familie I" und 2,50 Euro für eine Karte "Familie II". Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist, erhält auch bei folgenden Einrichtungen ermäßigte Eintrittspreise:

• Schloss Favorite
• Schloss Solitude
• Grabkapelle Rotenberg
• Residenzschloss Ludwigsburg
• Blühendes Barock in Ludwigsburg
• Mineraltherme Böblingen
• alle Hallen- und Freibäder der Stadt Stuttgart
• Mineral-Bad Berg
• MineralBad Cannstatt
• DAS LEUZE Mineralbad

Bei der Gestaltung der Preise der GruppenTagesTickets muss der VVS die Preise der EinzelTickets im Blick haben, damit zu günstige kalkulierte Preise nicht die Wirtschaftlichkeit gefährden. Im nächsten Jahr plant der VVS eine Marktuntersuchung im Teilmarkt Gelegenheitsverkehr. Dabei soll auch die Preisgestaltung der TagesTickets unter die Lupe genommen werden.

41 in 2015 | Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

|
Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -67
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2015

Am Bahnhof in Stuttgart-Vaihingen werden dringend Fahrradständer benötigt, an die man die Räder fest anschließen kann.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Arbeitskreis Radabstellanlagen, in welchem die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wie auch der SSB vertreten sind, wurde nach einer Ortsbegehung Ende 2014 ein Erweiterungen der bestehenden städtischen Radabstellanlagen abgestimmt, die in Kürze zur Umsetzung beauftragt wird. Aufgrund der eingeschränkten Flächen ist dieser Umfang leider dementsprechend eingeschränkt.

Eine Anfrage an die Bahn für die Realisierung eines gemeinsamen Engagements zur Verbesserung und Erweiterung der Anlagen im Eigentum und auf Flächen der Bahn ergab Ende 2012 die Rückmeldung, dass die DB in Ihren Bestand an Radabstellanlagen kein finanzielles Engagement legen wird. Bis auf weiteres ist deshalb bei den Anlagen der Bahn von einem unveränderten Zustand auszugehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Umsetzung des Vorschlags ist wünschenswert.

42 in 2015 | Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -119
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2015

Die Aufenthalts- und Durchgangsqualität der beiden Passagen hat in den letzten Jahren leider sehr stark nachgelassen!

Inzwischen ist es nach persönlichen Eindrücken, aber auch zum Beispiel laut den Stuttgarter Nachrichten schon ab 20:00 Uhr sehr unangenehm, diese beiden Passagen zu durchqueren. Ab und an soll es einem "Spießrutenlauf" gleichen.

Zu viele Personen (oft angetrunken) sprechen die Passanten dieser beide Passagen auf eine Weise an, die nicht hinzunehmen ist. Beleidigungen und Anfeindungen seitens der teilweise angetrunkenen Personen sind an der Tagesordung.
Ab und an kommt es laut der Tagespresse auch zu körperlicher Gewalt und vermehrt zu Diebstählen.

Die konsequente Durchsetzung eines Alkohol- und Rauchverbots (gegebenenfalls durch mehr Präsenz der Polizei/Ordungsbehörde) in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage könnte hier zu einer Abhilfe führen, da sich somit der Anreiz für oben genannte Personen verringert, sich innerhalb den Passagen aufzuhalten.

Weiterhin sollte die konsequente Durchsetzung zumindest eines Trinkverbots auf den Übergang von der Arnulf-Klett-Passage zum Schlossgarten / Biergarten ausgedehnt werden. Auch dieser Bereich wird von vielen BürgernInnen und Touristen der Stadt gemieden.

Für eine weltoffene Stadt wie Stuttgart ist es nicht angebracht, solche Passagen seinen BürgernInnen und Touristen anzubieten. Bitte schaffen Sie Abhilfe!

Die vorhandene Drogenproblematik der Passagen müsste in einem weiteren Vorschlag aufgezeigt/diskutiert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Für Fragen der Kriminalitätsbekämpfung ist der Polizeivollzugsdienst zuständig. Das Amt für öffentliche Ordnung steht hier in enger Abstimmung mit den zuständigen Revieren, um die Örtlichkeit im Rahmen gemeinsamer Streifen (Sicherheitskonzeption Stuttgart) zu kontrollieren. Hinzuweisen ist ergänzend, dass ein Alkoholkonsumverbot in der Klettpassage nicht besteht.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Alkoholverbot

Weder in der Arnulf-Klett-Passage noch in der Rotebühlpassage besteht ein Alkoholverbot, da ein generelles Verbot, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nach aktueller Rechtslage nicht zulässig ist.

Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende
Regelung der Stadt Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 19.05.2014 - 1 K 4357/12). Auch die Stadt Freiburg hatte im Jahr 2008 versucht, mittels Polizeiverordnung ein Alkoholverbot für bestimmte öffentliche Flächen im Stadtgebiet durchzusetzen. Jedoch wurde die Polizeiverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt (Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08).

Rauchverbot

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.

Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

In der Rotebühlpassage wurden die Beeinträchtigungen durch Rauchen bislang deutlich geringer eingeschätzt.
Die Situation wird weiterhin regelmäßig beobachtet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

43 in 2015 | Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

569
weniger gut: -80
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2015

Über 600 Kinder kommen jedes Jahr für fünf Wochen in den Sommerferien in das Evang. Ferienwaldheim in Stuttgart-Möhringen. Hier werden sie von über 120 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganztägig betreut und verköstigt. Zusätzlich findet einmal im Jahr die ehrenamtlich durchgeführte Seniorenfreizeit "Urlaub ohne Koffer" statt, die den Seniorinnen und Senioren zwei abwechslungsreiche Wochen ohne Alltagssorgen bietet.

Leider geht uns seit geraumer Zeit der Platz aus. Vor 10 Jahren wurde der marode Saalbau neu gebaut, die Gruppenräume auf dem Gelände konnten aber damals aus Geldmangel weder renoviert noch erneuert werden.
In den letzten Jahren haben wir uns beholfen so gut es ging. Jetzt stehen uns als zusätzliche Räume nur noch drei baufällige Gruppenräume aus den 1960er Jahren zur Verfügung. Aufgrund der schlechten Bausubstanz (z.B. undichtes Dach) ist deren Nutzung als Lagerraum für unsere Bastel- und Spielmaterialien nicht mehr möglich, als Aufenthaltsräume sind sie nicht mehr zumutbar.

Darum müssen wir dieses Gebäude dringend durch ein Gebäude ersetzen, welches ganzjährig den Kindern, Jugendlichen und Senioren eine angemessene Atmosphäre bietet und eine sichere und trockene Lagerung unserer Materialien erlaubt.

Hierfür benötigen wir einen Zuschuss der Stadt, den wir im Doppelhaushalt für 2014/15 bereits beantragt hatten. Helfen Sie uns bitte, dass unser Antrag in diesem Jahr genehmigt wird. Die Kirchengemeinde Möhringen und der Förderverein des Waldheims unterstützen dieses Vorhaben, können jedoch auch mit Eigenleistungen das Projekt nicht alleine tragen und sind auf die finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen.

Unterstützen Sie unseren Vorschlag, damit wir weiterhin den Kindern, Jugendlichen und Senioren im Stadtbezirk Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof tolle Ferien und ganzjährig die Möglichkeit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung bieten können!

Impressionen unter: https://www.ev-kirche-moehringen.de/waldheim/gruppenraeume.shtml

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Projekt ist abgeschlossen. Der Zuschuss wurde im September 2018 abgerechnet und an den Träger ausbezahlt.

Stand Dezember 2017:
Die Baumaßnahme Weidachtal wurde beschlossen und bewilligt (150.000 € Zuschuss). Der Träger hat mit dem Vorhaben begonnen und bereits 100.000 € als Abschlag erhalten.

Stand 2016:
Der Träger hat noch keinen Antrag auf Zuschuss gestellt, da noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Grund hierfür ist, dass die Naturschutzbehörde eine Begrünung des Daches vorschreibt und die Kosten dafür noch nicht vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von 100.800 Euro kann aus dem Budget des Jugendamts in 2016 finanziert werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kinderstadtranderholung in Stuttgart ist dem Gemeinderat und der Verwaltung sehr wichtig. Ohne das überwiegend ehrenamtliche Engagement vieler Menschen gäbe es kein so umfassendes verlässliches Ferienangebot für die Kinder und deren Eltern. Daher hat der Gemeinderat vor rund 10 Jahren auch den Neubau des Saalgebäudes des Waldheimes Möhringen mit über 600.000 € bezuschusst. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat neben anderen Waldheimen auch das Waldheim Möhringen - hier für die Neugestaltung der Gruppenräume - einen städtischen Zuschuss beantragt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst diesen Jahres wird der Gemeinderat entscheiden, welche städtischen Zuschüsse für die Investitionsmaßnahmen bei Ferienwaldheimen zur Verfügung gestellt werden können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
812/2015 (Freie Wähler)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dem Bezirksbeirat ist die prekäre Situation der Gruppenräume bekannt und er unterstützt deshalb diesen Wunsch nachdrücklich. Nicht zuletzt besteht ein großes Bedürfnis an diesen Gruppenräumen nicht nur in den „Waldheimmonaten“, sondern ist darüber hinaus ein Anziehungspunkt für Familien über das gesamte Jahr hinweg. Auch für die beispielhafte Seniorenarbeit wäre es dringend geboten, im Bereich des Waldheims diese Sanierung voranzutreiben.