Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

44 in 2015 | WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -26
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2015

Das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See ist beliebt und stark frequentiert.
Tausende nutzen, vor allem am Wochenende, die Freizeitanlage zwischen Hofener Brücke, Festplatz Hofen und Münster. Seit 1 Jahr ist das dort befindliche öffentliche WC geschlossen, mit entsprechend unappetitlichen Folgen.
Eine schnelle Wiedereröffnung der WC-Anlage noch vor dem Sommer liegt deshalb im Interesse aller Bürger und Nutzer des Naherholungsgebiets. Für ein als Festplatz ausgewiesenes Gelände müsste eine funktionierende Toilettenanlage sowieso Mindeststandard sein - wäre er in privater Hand würde dies von der Stadt, zu Recht, vehement eingefordert.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Ersatzanlage für die alte Toiletten-Anlage am Max-Eyth-See ist seit Ende Mai 2017 ohne Einschränkung im Betrieb. Es stehen WCs` für Frauen und Männer sowie ein behindertengerechtes WC zur Verfügung.

Stand 2016:
Nach aktuellem Stand ist die Fertigstellung der Toilettenanlage für Mai 2017 geplant. Die geplanten Mittel in Höhe von 240.000 EURO sollten nach gegenwärtigem Sachstand ausreichen. Die Anlage wird an der Stelle der Alt-Anlage errichtet. Bestandteil der Anlage ist auch eine Behinderten-Toilette nach DIN-Norm.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs AWS beschlossen. Darin sind 240.000 Euro für die WC-Anlage enthalten .
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Toilettenanlage am Festplatz Hofen im Bereich der Grünanlage Max-Eyth-See wurde 1981 vom Hochbauamt im Auftrag des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Containerbauweise errichtet. Nach Fertigstellung wurde sie in die Verwaltung der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) übergeben.

Die Toilettenanlage weist zwischenzeitlich erhebliche Schäden auf. Das Dach ist undicht, die Fliesen fallen von den Wänden und in den Zwischenwänden sitzt erhebliche Feuchtigkeit. Die Folge davon: Schimmelbildung. Auch die Elektrik beschäftigt den AWS immer wieder.

Vor einer geplanten Sanierung der Anlage hat der AWS daher das Hochbauamt gebeten, sich die Bausubstanz genauer anzuschauen und eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen zu formulieren.

Das Hochbauamt kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Gebäudes wirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll ist. Aufgrund des Wassereinbruchs in Dach und Wände ist die Bausubstanz zu stark beschädigt, so dass nur durch einen wirklich großen baulichen Eingriff eine Sanierung erfolgreich verlaufen könnte. Die Kosten dafür würden annähernd den Kosten eines Abbruchs und Neubaus gleich kommen. Das Hochbauamt empfiehlt deshalb, die Toilettenanlage nicht zu sanieren, sondern durch einen Neubau zu ersetzen.

Derzeit ist die Toilettenanlage aufgrund der beschriebenen Mängel geschlossen. Mittel für eine Ersatzanlage sind im Wirtschaftsplan 2015 nicht enthalten.

Sowohl das Garten-, Friedhofs- und Forstamt als auch der Bezirksbeirat Mühlhausen sprechen sich für eine Ersatzanlage aus bzw. fordern diese vehement. Ein Verzicht ist aufgrund der jährlichen Festivitäten des Musikvereins bzw. anderer Vereine und der Frequentierung der Max-Eyth-See-Anlage, insbesondere in den Monaten April bis Oktober eines Jahres, nicht denkbar.
Die Nutzung der Anlage hat von Jahr zu Jahr erheblich zugenommen und Freizeiteinrichtungen, zu denen zweifelsohne die Max-Eyth-See-Anlage gehört, sind sensible Bereiche. Insbesondere während der warmen Jahreszeit treffen sich dort die Einwohner/innen zum Grillen und zu Freizeitaktivitäten. Um diese Bereiche sauber und ansprechend zu halten, sind u. a. Toilettenanlagen in ausreichender Zahl ein zwingendes Muss. Bei der Auswahl der Toilettenanlagen ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend Berücksichtigung finden.

Unter Einbeziehung der Wünsche des Garten-, Friedhofs- und Forstamts und des Bezirksbeirats Mühlhausen wurden Kostenvoranschläge eingeholt und Mittel in Höhe von 240.000 € in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 eingestellt. Der Gemeinderat muss im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber entscheiden. Bei Freigabe der Mittel wäre die Aufstellung der Anlage entweder im Spätjahr 2016 bzw. im Frühjahr 2017 möglich.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
529/2015 Neufassung
Bezirksbeiratshinweis: 

Es wurde im Bezirksbeirat eine Prioritätenliste der Vorschläge für Mühlhausen erstellt, die vollumfänglich vom Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt werden. Eine Umsetzung dieses Vorschlages wird gefordert um die prekäre Situation am Max-Eyth-See zu entspannen.

45 in 2015 | Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -61
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2015

Zur Reduzierung des Autoverkehrs und Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart sollte der VVS für private Autofahrer weitere finanzielle Anreize schaffen und günstige „Großstadttarife“ einführen.

Im Einzelnen

1. Autoverkehr in Stuttgart
Der zunehmende Autoverkehr verursacht in Stuttgart große Staus und zusätzliche Umweltprobleme. Die EU-Kommission und mehrere Umweltverbände haben daher erneut die schlechte Luftqualität in Stuttgart beanstandet und schnelle Abhilfe gefordert.

2. Finanzielle Anreize des VVS
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart sollte der VVS die tariflichen Angebote so erweitern, dass weitere private Autofahrer den ÖPNV nutzen.

Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass im VVS-Bereich bereits 13 Städte und Gemeinden ihren Bürgern bezuschusste VVS-Tickets anbieten und viele weitere Kommunen bereit sind, den örtlichen Nahverkehr zu fördern.

3. Neue tarifliche Angebote des VVS
3.1 Der VVS hat im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Herrenberg (Landkreis Böblingen) ab 01.01.2015 einen rund 20% günstigeren Stadttarif für EinzelTickets und 4er-Tickets eingeführt. Mit diesem Modell, das die Stadt Herrenberg mit 30 000 € bezuschusst, soll erprobt werden, ob durch einen günstigeren Stadttarif in kleineren und mittleren Städten mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können (vgl. VVS-Kundenzeitung, Dez. 2014).

3.2 Ich schlage daher vor, das Modell „Herrenberg“ auch in Stuttgart zu erproben und die Tarife für EinzelTickets sowie 4er-Tickets durch folgenden „Großstadttarif“ zu erweitern:

Die Tickets sollten für Erwachsene und Kinder, aber nur für die Tarifzonen 10, 20 und 30 bis 39 gelten. Für diese Tickets sollte allerdings der derzeitige Fahrpreis deutlich reduziert werden (etwa um 30-40%).

3.3 Die genannte Fahrpreisreduzierung kann zu Mindereinnahmen bei der VVS führen. Diese könnten jedoch - ähnlich wie im Modell „Herrenberg“ - durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart ausgeglichen werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unter anderem auch als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart durch eine Reduzierung des Autoverkehrs hat die Stadt Stuttgart erst vor Kurzem zwei umfangreiche und zugleich finanziell ambitionierte Maßnahmen ergriffen. Zum einen erhalten die städtischen Bediensteten seit 1.4.2014 einen Zuschuss von durchschnittlich rund 27 Euro je Monat zum FirmenTicket, was innerhalb nur eines Jahres zu einer Verdopplung der Nutzer von Bus und Bahn geführt hat (insgesamt nutzen mittlerweile rund 10.000 Mitarbeiter der Stadt Stuttgart das FirmenTicket). Zum anderen hat die Stadt Stuttgart zum 1.1.2015 die Zuschussleistungen für Bonuscard-Inhaber beim Kauf von VVS-MonatsTickets spürbar erhöht. Zudem ist es Bonuscard-Inhabern nun möglich, auch ermäßigte MonatsTickets für Jedermann zu erwerben, bislang gab es Zuschüsse nur für MonatsTickets 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior. Auch hier deutet sich ein Anstieg der Nutzung von Bus und Bahn an. Die Zuschussleistungen der Stadt Stuttgart zu diesen beiden Maßnahmen schlagen jährlich mit rund 10 Mio. Euro zu Buche.

Im Hinblick auf die Pilotprojekte in Herrenberg und Marbach wird darauf hingewiesen, dass diese ganz bewusst in Mittelzentren stattfinden; denn hier ist das Fahrtenangebot bei Weitem nicht so gut wie in der Stadt Stuttgart. Auch wenn die Ergebnisse der Pilotversuche in Herrenberg und Marbach naturgemäß noch nicht vorliegen, beide starteten in diesem Jahr, ist davon auszugehen, dass die Preishöhe in Stuttgart in Bezug auf die Fahrgastnachfrage zwar vorhanden, aber im Vergleich zu Städten und Gemeinden, in denen der Anteil der Fahrten im ÖPNV an den gesamten Wegen wesentlich geringer ist, eine weitaus geringere relative Rolle spielen dürfte. Zugleich wären die notwendigen durch die Stadt Stuttgart aufzubringenden Ausgleichsleistungen um ein Vielfaches höher als in Herrenberg oder Marbach.

46 in 2015 | Sichtbar neue Bäume pflanzen

Sichtbar neue Bäume pflanzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -62
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2015

Seit Jahren werden verstärkt wegen Großprojekten, Bauvorhaben und dergleichen Bäume gefällt und weiterhin die Luft, vor allem in der Innenstadt, verschlechtert.

Es sollen deshalb sichtbar mehr neue Bäume gepflanzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Auch in 2018 wurden bereits zahlreiche Bäume vor allem in der stark besiedelten Stadtmitte gepflanzt.

Stand Dezember 2017:
Eine Vielzahl an Bäumen wurde bereits über das Budget Neues Grün neu gepflanzt. Die Beauftragung weiterer Baumpflanzungen im Bezirk Mitte befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren, eine Beauftragung ist noch in 2017 avisiert.

Stand 2016:
Über das Budget Neues Grün wurden 570 Bäume kurzfristig neu gepflanzt. Neue Baumstandorte sind in Planung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Haushaltsplan stehen für 'Neues Grün in der Stadt' je 880.000 Euro in 2016 und 2017 zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Straßenbaumkonzeptes 2011/12 konnten im Bereich der geltenden Baumschutzsatzung (Stadtmitte und Bad Cannstatt) insgesamt Standorte für 268 neue Bäume identifiziert werden, die nach und nach verwirklicht werden sollen. Diesen Maßnahmen geht ein aufwändiger Abstimmungsprozess voraus, da viele Rahmenbedingungen (Leitungen, Zufahrten, Parkplatzbedarf, künftige Straßenraumplanungen etc.) zu berücksichtigen sind. Bauträger, die auf Ihren Baugrundstücken keine ausreichende Zahl von Bäumen pflanzen können, müssen Ausgleichszahlungen tätigen. Mit diesen Mitteln wurden z. B. in der Lautenschlager Straße, Stresemannstraße und Reinsburgstraße Bäume gepflanzt.

Da jährlich auch mehrere hundert Bäume im Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, sind zusätzliche Haushaltsmittel für Ersatzpflanzungen erforderlich, die zum kommenden Doppelhaushalt beantragt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
586/2015 (SPD), 876/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
789/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.

47 in 2015 | Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

566
weniger gut: -91
gut: 566
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2015

Der öffentliche Personennahverkehr in Stuttgart sollte nur eine Zone umfassen. Zudem sollte eine einfache Fahrt nur 1 € kosten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

Ein Preis von 1,00 Euro je Fahrt würde zu erheblich höheren Minderertragsrisiken führen.

48 in 2015 | Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

563
weniger gut: -110
gut: 563
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2015

Das erfolgreiche Theaterhaus muss für die jeweiligen Haushalte in Stadt und Land Anträge auf Erhöhung des Betriebszuschusses stellen, ohne Gewissheit auf Zusagen zu haben. Das ist für eine längerfristige Planung von Programm und Infrastruktur überaus hinderlich.

Den fortzuschreibenden Erhöhungsbedarf hat das Theaterhaus bis 2021 berechnet, begründet und an die kommunalen Entscheidungsträger verteilt. Ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss ist für die Fortentwicklung des Hauses von allergrößter Dringlichkeit.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die institutionelle Förderung des Theaterhauses wurde im Jahr 2018 auf rd. 1,58 Mio. EUR erhöht und steigt im Jahr 2019 um weitere 100 TEUR auf dann rd. 1,68 Mio. EUR. Unabhängig davon wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im Februar 2019 einen Beschluss über die weiteren Planungen für einen Ergänzungsbau Theaterhaus herbeiführen.

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 gewährt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Theaterhaus erhöht sich der laufende Zuschuss aus dem Stadthaushalt ab 2016 um rund 88.900 Euro pro Jahr.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus ist eine wichtige Einrichtung und ein kultureller Magnet für die Stadt Stuttgart. Es bietet ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt.

Das Theaterhaus Stuttgart erhält eine institutionelle Förderung, die nach den Voraussetzungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen bewilligt und ausgezahlt wird. Sämtliche Erhöhungen der Förderung sind dem Gemeinderat vorbehalten. Dieser entscheidet als oberster Souverän, wer wieviele Mittel erhält.
Da der städtische Haushalt immer für zwei Jahre aufgestellt und beschlossen wird, kann die Kulturförderung darüber hinaus keine Zusagen machen. Der Bedarf einer Erhöhung muss daher jedes Mal neu nachgewiesen werden.

Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Kulturverwaltung dem Ausschuss für Kultur und Medien erneut eine Vorlage zur strukturellen Unterfinanzierung vorgestellt. Es werden alle Einrichtungen berücksichtigt, die in den Haushaltsberatungen 2013 keine oder nur eine geringere Erhöhung erhalten haben. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, die Förderung für das Theaterhaus um rund 120.000 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung über die Erhöhung der Förderung trifft der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
423/2015 (CDU), 522/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 599/2015 (SPD), 673/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler), 865/2015 (Freie Wähler)
49 in 2015 | Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -61
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2015

Stuttgart sollte für alle Flüchtlinge einen "qualifizierenden" Deutschkurs zur Verfügung stellen.

Die bisher gewährte Vermittlung von Grundkenntnissen ist nicht ausreichend und steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Der obligatorische Besuch von Kursen zum Deutschlernen zusammen mit Grundwissen in Staatsbürgerkunde gäbe dem Tag eines Flüchtlings nicht nur die dringend notwendige Struktur, sondern eröffnete eine Perspektive für die Zukunft, verbesserte die Chance bei der Arbeitssuche und würde zugleich helfen, unmittelbar nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, ein selbständiges Leben in unserer Gesellschaft zu führen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundes haben, können weiterhin städtische Deutschkurse besuchen. Die Finanzierung erfolgt über kommunale Mittel und Landesmittel. Neben Grundkursen werden auch Aufbaukurse angeboten. Seit 2018 gibt es zudem spezielle Deutschkurse für Jugendliche vor Beginn der Ausbildung bzw. Begleitkurse während einer Einstiegsqualifizierung.

Stand Dezember 2017:
Zusätzliche kommunale Mittel und Landesmittel sichern auch 2017 den vorhandenen Bedarf an kommunalen Deutschkursen für Flüchtlinge. Durch den steigenden Anteil von Flüchtlingen in den Bundes-Integrationskursen hat sich die Anzahl dieser Kurse in Stuttgart seit 2015 nahezu verdoppelt. Zudem werden seit 2016 verstärkt weiterführende Berufssprachkurse vom Bund angeboten.

Stand 2016:
Die städtischen Deutschkurse für Flüchtlinge wurden in 2015 und 2016 stark ausgebaut und von 200 Stunden auf 300 Stunden aufgestockt. Dies wurde durch zusätzliche kommunale und Landesmittel ermöglicht. Zudem hat der Bund den Zugang zu den Integrationskursen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet und auch die Zahl der berufsorientierten Deutschkurse erhöht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Sprachkurse werden in ausreichendem Umfang im Rahmen des regulären Systems in bisheriger Form angeboten.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist wichtig, den Deutschunterricht für Flüchtlinge, wie im Antrag 10918 gefordert, zu sichern. Der Bund hat zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, die Bundes-Integrationskurse aber bisher nicht für diese Zielgruppe geöffnet. Daher bietet Stuttgart Flüchtlingen die Möglichkeit, freiwillig an den kommunal geförderten Deutschkursen teilzunehmen. Zum einen fördert es das friedliche Zusammenleben im Stadtteil, wenn sich die Flüchtlinge im Alltag verständigen können. Zum anderen ist eine Arbeitsaufnahme ohne Deutsch kaum möglich. Auch für die Teilnahme an berufsorientierten Sprachkursen oder als Voraussetzung für ein Bleiberecht benötigen Flüchtlinge Grundkenntnisse in Deutsch.

Über die Clearingstelle sprachliche Integration erhalten Flüchtlinge bei Interesse einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden Deutsch und werden in passende Kurse vermittelt. Aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen und der großen Resonanz bei den Flüchtlingen bestehen derzeit Wartezeiten bei der Clearingstelle. Dadurch und durch den notwendigen weiteren Ausbau des Kursangebots verzögert sich ein zeitnaher Einstieg ins Deutschlernen. Von Juli- Dezember wurden ca. 400 Flüchtlinge von der Clearingstelle beraten, von Januar 2015 – März 2015 waren es bereits über 260 Beratungen (+30%). Für diese zusätzliche Aufgabe, zusammen mit der stark gestiegenen Anzahl der Vermittlungen in Bundesintegrationskurse, benötigt die Clearingstelle dringend personelle Verstärkung. Das Sozialamt hat zum Stellenplan 2016 / 2017 für die Clearingstelle die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beantragt.

Unter Federführung der Abteilung Integration wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet: Von 9 Deutschkursen für Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2014 steigerte sich die Zahl im 2. Halbjahr 2014 auf 23 Kurse und 1. Halbjahr 2015 auf 32 Kurse. Zusätzlich werden pro Halbjahr ca. 10 „Mama lernt Deutsch“- Kurse angeboten, an denen viele Flüchtlingsfrauen teilnehmen. Insgesamt waren in 2014 ca. 500 Flüchtlinge in den kommunalen Deutschkursen.

Bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen wird der Bedarf an Grundkursen mit den bisher eingesetzten kommunalen Mitteln (S-IP) und dem Landeszuschuss von 91,36 € pro neu zugewiesenen Flüchtling zukünftig nicht gedeckt werden können. Zudem wären Aufbaukurse wichtig, denn die angebotenen 200 Unterrichtsstunden Deutsch reichen in der Regel nicht für einen Einstieg ins Arbeitsleben. Unter den Flüchtlingen sind zunehmend gut qualifizierte und hoch motivierte Personen, die es gilt, sprachlich besser zu fördern.

Zusätzliche Landesmittel erwartet
Der Ministerrat hat am 24.3.2015 ein Programm beschlossen, nach dem Kommunen zusätzliche Landesmittel für die Sprachförderung von Flüchtlingen erhalten. Dadurch kann Stuttgart voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2015 die Deutschkurse für Flüchtlinge weiter ausbauen. Die Verwaltungsvorschrift hierzu liegt noch nicht vor. Nach dem aktuellen Planungsstand wird damit Flüchtlingen sowohl der Besuch von Grundkursen mit 200 Unterrichtsstunden ermöglicht, als auch die Teilnahme an Aufbaukursen mit 400 Unterrichtsstunden. Die Kursformate sind analog zu den Bundeskursen angelegt. Alphabetisierungskurse sowie Kurse mit Kinderbetreuung sind mit der Landesförderung nicht möglich.

Berufsorientierte Deutschkurse
Unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, setzt das Trägernetzwerk „Sprache und Beruf" das ESF Programm Berufsbezogene Sprachförderung in Stuttgart um. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Die Vermittlung in die Kurse und die Einstufung erfolgend über die Erstanlaufstelle und das Jobcenter. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sind die Kurse kostenlos, ebenso für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz erhalten. Die Fördersumme wurde für die einzelnen Fördergebiete budgetiert. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant. An den berufsorientierten Sprachkursen können Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.

50 in 2015 | Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -113
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2015

Gute Jugendarbeit braucht ein stabiles Fundament. Sie braucht Räume. Nur mit eigenen Räumen ist verbandliche Jugendarbeit stark. Eigene Räume bieten Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben Jugendlichen Identifikation. Hier können sie erfahren, dass ihr Engagement und ihre Beteiligung etwas Bleibendes bewirkt.

Nur eigene Räume können den höchst unterschiedlichen Anforderungen verbandlicher Jugendarbeit optimal angepasst werden, von der Gruppenstunde bis zur politischen Diskussion, von der Chorprobe bis zum Breakdance-Battle. Nach 70 Jahren in Mieträumen wäre nun ein Haus der Jugendverbände an der Zeit, in dem "heimatlose" Jugendgruppen ein Zuhause finden, sich begegnen und vernetzen können.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Stadtjugendring hat seine Planungen für ein Jugendverbandshaus weiter vorangebracht. In den zurückliegenden Monaten wurden hierzu unterschiedliche Gespräche und Planungen mit verschiedenen möglichen Kooperationspartnern geführt. Die Umsetzung des Jugendverbandshauses in räumlicher Kooperation, um Synergieeffekte zu nutzen ist weiterhin die gewünschte Variante des Stadtjugendrings. Der Stadtjugendring wird, in Abstimmung mit dem Jugendamt, die Kooperationsidee weiter verfolgen. Sobald konkrete Umsetzungsideen auf dem Tisch liegen, die Entscheidungen erforderlich machen, wird der Stadtjugendring diese in den weiteren Klärungsprozess einbringen.

Die Verwaltung ist mit der Planung befasst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie wurden 30.000 Euro in 2016 bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein Jugendverbandshaus, das neben der Vernetzung, kurzen Wegen und einer gemeinsamen Nutzung von Raumressourcen auch verbandsübergreifende soziale und interkulturelle Aktionen ermöglichen würden (Seminare, Theater, Konzerte, Kurse etc) könnte für Stuttgart grundsätzlich auch ein Gewinn sein und die Verbandsarbeit auf den ersten Blick stärken. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die räumliche Zentralisierung für die Verbände nicht auch nachteilig wäre, da z.B. der Verlust des eigenen Profils, der Selbstständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Räume die Folge wären.

Zudem liegen der Verwaltung keine Informationen vor, ob und wieviel „heimatlose“ Jugendgruppen tatsächlich Räume suchen. Aufgrund steigender Miethöhen in Stuttgart und knapper werdenden Flächen, die für gemeinnützige Angebote wie Jugendverbandsarbeit zur Verfügung stehen, könnte eine Raumknappheit bei den Jugendverbänden durchaus realistisch sein. Allerdings müsste der Bedarf zunächst einmal erhoben und geprüft werden.

Abschließend kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob ein Jugendverbandshaus aufgrund bestehender Raumknappheit erforderlich ist und die im Antragstext beschriebenen Gewinne für die Jugendverbandsarbeit eintreten würden. Aus diesem Grund kann die Verwaltung einer Finanzierung eines Jugendverbandshauses zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
548/2015 (SPD), 653/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
992/2015 mit Ergänzung
51 in 2015 | ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

561
weniger gut: -71
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2015

Zur Zeit gibt es für den ÖPNV ein Zwei-Stunden-Ticket mit der Möglichkeit zur Fahrtunterbrechung, Weiterfahrt aber jeweils nur in eine Richtung. Ich wünsche mir ein Ticket mit zwei Stunden Gültigkeit, egal in welcher Richtung man fährt. Es gibt viele Besorgungen, die sich innerhalb von zwei Stunden erledigen lassen, zum Beispiel Krankenbesuche, Arzttermine, Einkäufe, Marktbesuche usw. Innerhalb dieser kurzen Zeit, ein Ticket für die Hin- und ein Ticket für die Rückfahrt zu bezahlen, ist unverhältnismäßig teuer, also wird für diese kurzen Fahrten weiterhin das Auto benutzt. Deshalb wäre es auch im Sinne der dringend erforderlichen Feinstaub-reduzierung in Stuttgart angebracht, hier kundenfreundlichere Tarife zu bieten. In anderen Städten ist ein "Echtes Zwei-Stunden-Ticket längst üblich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein EinzelTicket definiert sich im VVS – und auch bei den meisten anderen Verbünden in Deutschland - als eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel, Fahrtunterbrechungen und Umsteigen sind dabei zulässig (gilt auch für einen Abschnitt eines 4er-Tickets). Will man in einem Gebiet mehrere Fahrten unternehmen, kann das preislich attraktive TagesTicket genutzt werden. Die Umstellung des EinzelTickets von einem fahrtrichtungsgebundenen hin zu einem zeitgebundenen Ticket mit Möglichkeiten zur Hin- und Rückfahrt und zu Rundfahrten müsste bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Damit ergäben sich Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste, die nur eine einzelne Fahrt bzw. die keine Rück- bzw. Rundfahrten während des Gültigkeitszeitraums unternehmen.

Der VVS wird im nächsten Jahr den Markt der gelegentlichen ÖPNV-Nutzer im Rahmen einer Marktuntersuchung genauer unter die Lupe nehmen und versuchen zu eruieren, mit welchen Angebots- bzw. Preismaßnahmen im Gelegenheitsverkehr Neuverkehr, bei wirtschaftlich zumindest neutralem Ergebnis, erzielt werden kann.

52 in 2015 | Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -77
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2015

Das Ticketsystem sollte deutlich familienfreundlicher gestaltet werden:
* ermäßigte Tickets nicht nur für Kinder bis 14, sondern auch für Schüler bis 18 Jahre. Denn auch für ältere Schüler müssen ja das Ticket immer noch die Eltern bezahlen.
* Tagestickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre.
* Gruppentickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre. (Eine Gruppe Kinder bezahlt im Moment soviel wie eine Gruppe Erwachsener)

Das umzusetzen wäre vermutlich kostenneutral, da dann deutlich mehr Familien auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würden. Welche Familie kann es sich denn auf Dauer leisten für ihre Kinder Erwachsenentickets zu bezahlen? Es wird dann doch schnell das Auto benutzt, wenn zwei Kinder irgendwohin müssen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS werden Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren (einschließlich) kostenfrei befördert. Für die Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen gibt es im VVS für einzelne Fahrten das Angebot der Einzel- und 4er-Tickets für Kinder, die im Vergleich zu den Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene um zum Teil mehr als 50 % ermäßigt sind. Der VVS nimmt hier hinsichtlich der Rabattierungshöhe einen Spitzenplatz im Reigen der deutschen Verkehrsverbünde ein. Ab einem Alter von 15 Jahren müssen Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene gelöst werden. Dies ist deutschlandweit, wenn teilweise auch mit unterschiedlichen – niedrigeren - Altersgrenzen, gang und gäbe. Eine Ausweitung der Altersgrenze für Kinder (6 bis 17 Jahre) hätte finanzielle Einbußen zur Folge. Diese können sich die Verkehrsunternehmen schlichtweg nicht leisten.

Für Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Bus und Bahn nutzen, gibt es im VVS attraktive Angebote des Ausbildungsverkehrs:

• Durch die Schulwegkostenträger bezuschusstes Scool-Abo: rund um die Uhr netzweit gültiges Ticket zu einem Preis von 40,55 Euro/Monat
• MonatsTickets im Ausbildungsverkehr: preisstufenabhängige MonatsTickets, die im Vergleich zum JedermannTicket um rund 27 % ermäßigt ausgegeben werden
• 14-Uhr-JuniorTicket: netzweit gültiges Ticket für Jugendliche bis unter 21 Jahren, das an Schultagen ab 14 Uhr, in den Ferien ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags rund um die Uhr gilt und zum Preis von 20,80 Euro pro Monat (im Abo nur 17,33 Euro pro Monat) ausgegeben wird

Darüber hinaus hat der VVS weitere kinder- und jugendfreundliche Tarifbestimmungen:

• am Wochenende können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, beim TicketPlus zusätzlich Mo-Fr ab 19:00 Uhr und freitags ab 19:00 Uhr sowie am Wochenende sogar netzweit
• Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen: sollten bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen Kinder über 6 Jahren dabei sein, fahren auch diese unentgeltlich

Der VVS und die Stadt sehen auch von diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Kindertarif auf alle Minderjährigen auszudehnen.

Bei Einführung neuer Ticketangebote im VVS sind immer auch die Kriterien „Nachfrage“ und „Tarifübersichtlichkeit“ zu beachten. Eine Nachfrage nach TagesTickets für Kinder ist beim VVS so gut wie nicht vorhanden. Oftmals sind Kinder bereits in Besitz eines Scool-Abos (MonatsTicket mit Netzwirkung) oder mit ihren Eltern mit den regulären GruppenTagesTickets unterwegs. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr attraktiver Preis. Zu bestimmten Zeiten können Kinder (6 – 17 Jahre) von Inhabern von VVS-Zeittickets auch kostenfrei mitgenommen werden. Bei einer eher kleinen Nachfrage das Tarifangebot zu erweitern und damit unübersichtlicher zu machen ist zusammen mit einem unverhältnismäßig hohen vertrieblichen und kommunikativen Aufwand für ein solches TagesTicket für Kinder zudem wirtschaftlich nicht sinnvoll, sodass es auch künftig im VVS keine speziellen KinderTagesTickets geben wird. Aus denselben Gründen sind TagesTickets für Kinder in den meisten deutschen Verkehrsverbünden nur sehr selten anzutreffen.

53 in 2015 | Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -126
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2015

Als passionierte Fahrradfahrerin in Stuttgart nehme ich dieses oft auch in S-Bahn und Stadtbahn mit und möchte bitten, dafür zu sorgen, dass der Bereich für die Räder besser gekennzeichnet, ausgedehnt und technisch besser gestaltet wird. Ich stehe oft in der S-Bahn im Fahrradabteil wo alle anderen Fahrgäste sitzen, unsicher und wackelig im Gang. Auch in der Stadtbahn sind oft schon 2 Räder im Einstiegbereich - verständlicherweise sorgt das bei allen Beteiligten für Unmut. Es ist einfach eine Tatsache, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad nutzen - hier sollten die ÖPNV zeitnah unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtbahn ist das leistungsfähigste Verkehrsmittel im Umweltverbund. Auch das Fahrrad ist ein Teil in der Mobilitätskette des Umweltverbundes. In Verbindung mit einem gut ausgebauten innerstädtischen ÖPNV ist das Fahrrad in der Mobilitätskette als Zubringer zu eben diesem zu sehen. Die Stadtbahn kann nicht die Funktion eines kurzfristigen Zwischenverkehrsmittels übernehmen z.B. an Steilstrecken oder bei ungünstiger Wetterlage.

In den vergangenen Jahren sind die Fahrgastzahlen bei der SSB und im VVS gestiegen. Dies ist insbesondere auf Zuwächse im Berufsverkehr zurückzuführen. So zeigen die aktuellen Fahrgastzahlen, dass in der morgendlichen wie abendlichen Hauptverkehrszeit die Stadtbahnen sehr stark ausgelastet sind. Die Sperrzeiten zur Fahrradmitnahme (Mo-Fr 6.00 Uhr - 8.30 Uhr und 16.00 Uhr - 18.30 Uhr) tragen dem Rechnung.

Aufgrund des sehr hohen Auslastungsgrads der Stadtbahnen in den Abendstunden nach 18.30 Uhr müssten auf Grund von Beobachtungen hier die Sperrzeiten eher ausgeweitet werden.

Die Sperrzeiten dienen dazu, die im Berufsverkehr sehr vollen Züge nicht zusätzlich zu belasten. Ein einzelnes Fahrrad nimmt in der Regel zweieinhalb Stehplätze im Türbereich in Anspruch und könnte zudem in stärkerem Maße die Fahrgastabfertigung im Zu- und Ausstieg behindern. Vorrang wird der Mitnahme von Kinderwägen, Rollstuhlfahrern o. ä. eingeräumt.

Daher ist eine ganztägig erlaubte Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen – auch im Sinne der Fahrgäste – aus SSB-Sicht nicht akzeptabel.

Die Förderung von sicheren und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV wird unterstützt. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrrad und der ÖPNV zu einer gut verbundenen umweltfreundlichen Mobilitätskette werden.