Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

54 in 2015 | Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Gesundheit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

558
weniger gut: -42
gut: 558
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2015

Zur Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen Vollversorgung und der Spezial-Ambulanzen im Stuttgarter Olgahospital „Olgäle“ benötigt die Klinik auch weiterhin den Zuschuss der Stadt. Unsere Kinder sollen auch bei schweren oder seltenen Erkrankungen (egal, ob chronisch - oder akut), in Stuttgart bleiben können und hier kompetent und mit modernster Technik behandelt werden.

Dafür reicht die Fallpauschale der Krankenkassen aber oft nicht aus und die Klinik kann deshalb nicht kostendeckend arbeiten. Kein krankes Kind darf abgewiesen werden, weil sein oder ihr „Fall“ sich wirtschaftlich nicht lohnt.

Das Olgahospital braucht hochqualifizierte Mitarbeiter, die sich für ihre Patienten einsetzen und auch weiterhin für sie kämpfen. Doch nur mit guten Worten kann das Olgäle nicht überleben, jedenfalls nicht so, wie wir es kennen und schätzen. Es soll nicht zur Fabrik werden, in der nur noch die Durchschnittsfälle behandelt werden.

Ich möchte deshalb darum bitten, dass das Olgahospital auch weiterhin den Zuschuss der Stadt Stuttgart erhält.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Klinikums Stuttgart hat der Gemeinderat am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018) beschlossen, den gesamten Jahresfehlbetrag durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage auszugleichen. Auf den geplanten Jahresverlust 2018 in Höhe von 15 Mio. EUR dürfen entsprechende Abschlagszahlungen an das Klinikum Stuttgart geleistet werden.

Stand Dezember 2017:
Zur Stabilisierung der Finanzsituation hat der Gemeinderat am 28.09.2017 weitere Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum beschlossen (GRDrs 738/2017). Dazu gehört insbesondere der Ausgleich des verbleibenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro, ein Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. Euro sowie ein Ertragszuschuss in Höhe von 14,0 Mio. Euro. Zudem hat das Klinikum auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro erhalten.

Stand 2016:
Für das Klinikum Stuttgart wurde ein Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 am 24.11.2016 beschlossen (GRDrs 860/2016). Der bisher eingeplante Jahresverlust erhöht sich auf rund 10,3 Millionen Euro für 2016 und auf rund 13,7 Millionen Euro für 2017. Er wird von der Stadt übernommen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Zuschuss für das Olgahospital läuft 2015 aus. Die Stadt übernimmt jedoch den Jahresverlust des Klinikums in Höhe von rund 8 Millionen Euro in 2016 und von rund 5,3 Millionen Euro in 2017.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die hohe Bedeutung des Olgahospitals für die Versorgung der Kinder in Stuttgart und der Region bringt auch eine große Verantwortung für den Träger des Krankenhauses mit sich. Dieser Verantwortung wird die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise gerecht. Aktuell beispielsweise mit einem hohen finanziellen Anteil am Neubau des Olgahospitals am Standort Mitte. Desweiteren mit finanzieller Unterstützung etwa bei der Ausbildung. Leider ist im sog. Fallpauschalensystem die Behandlung von Kindern nicht kostendeckend abgebildet. Hier wird auch seitens der Stadt immer wieder an die Bundespolitik appelliert, Abhilfe zu schaffen und für eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen zu sorgen. Dies gilt ganz besonders für die Spezialbereiche Kinderonkologie, Neonatologie, Kardiologie und Spezialambulanzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
486/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 550/2015 (SPD), 769/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
851/2015
55 in 2015 | Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -89
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2015

Es wurde inzwischen im Bereich Schulsozialarbeit einiges unternommen, um deutlich mehr Schulen mit Schulsozialarbeitern zu versorgen. Allerdings fehlen immer noch viele Schulen: ein Teil der Gymnasien, ein Teil der Beruflichen Schulen, ein Teil der Grundschulen sowie der Sonder- und Förderschulen.
Wir beantragen ein Programm zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Schulen. Ziel ist, dass so schnell wie möglich jede Stuttgarter Schule mindestens eine ganze Sozialarbeiterstelle zugewiesen bekommt (bisher ist es in der Regel eine halbe Stelle). Dabei sollte gewährleistet sein, dass den Kindern und Jugendlichen jeweils geschlechtsspezifische Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die vielfältigen Themen, Probleme und Auffälligkeiten, die das Schulleben heute negativ beeinflussen, brauchen unsere Aufmerksamkeit im Sinne von präventiver Arbeit anstatt eines Reparaturbetriebes. Die Lehrkräfte sollten sich mehr auf ihre originäre Aufgabe konzentrieren können. Außerdem halten wir es für notwendig, dass die Schüler und Schülerinnen Ansprechpartner an der Schule haben, die unabhängig vom Schulbetrieb sind. Eine enge Kooperation und Teamarbeit zwischen Lehrerkollegium und Schulsozialarbeit ist unabdingbar.
GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Seit Anfang 2017 sind alle beschlossenen Stellen besetzt.

Stand Dezember 2017:
Die beschlossenen Stellen wurden mehrheitlich zum Schuljahr 2016/2017 bzw. bis Ende 2016 besetzt.

Stand 2016:
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit wurde wie folgt festgelegt:
• An 12 bisher unversorgten Gymnasien soll Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
• Darüber gibt es eine bedarfsgerechte Umverteilung frei werdender Stellenanteile an allgemein bildenden Schulen.
• An beruflichen Schulen werden 2,25 Stellen zur Aufstockung bestehender Standorte und eine Stelle für die Neuausstattung eines weiteren Standorts eingesetzt. Mit dem neuen Standort soll die Zuständigkeit auf neue Klassenarten erweitert und modellhaft erprobt werden.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat zur Qualitätssicherung die Finanzierung von Leitungsstellen beschlossen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Beschlossen wurden 4 Leitungsstellen für die Träger der Schulsozialarbeit, sowie 6,5 Stellen an Gymnasien, 3,25 Stellen an beruflichen Schulen (mit einem Volumen von 2016-> 697.905 Euro, 2017 ff. p.a. -> 710.241 Euro) Damit kann eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen Gymnasien und beruflichen Schulen erreicht werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulsozialarbeit in Stuttgart ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Auch zu den kommenden Haushaltsplanberatungen wird das Jugendamt dem Gemeinderat aufzeigen, welche Schulstandorte noch nicht mit dem Jugendhilfeangebot ausgestattet sind, d.h. wir werden einen optimalen, sprich flächendeckenden Ausbau kenntlich machen. Eine Ausnahme stellen die Beruflichen Schulen dar. Hier geht es nicht darum, jede Schule auszustatten, sondern Schulen mit berufsvorbereitenden Bildungsangeboten und ein- und zweijähriger Berufsfachschule.
Auch zum bisherigen Planansatz von einer halben Stelle pro Bildungsgang an den allgemeinbildenden Schulen werden wir einen Vorschlag machen. Stuttgart vertritt im Bereich der allgemeinbildenden Schulen keinen schulzentrierten Ansatz. Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell ist vielmehr sozialräumlich verankert. Durch die intensive Zusammenarbeit und Vernetzung mit der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich zusätzliche Ressourcen z.B. das Hinzuziehen von weiblichen bzw. männlichen Kollegen für geschlechtsspezifische Angebote und Themen am Ort der Schule.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
370/2015 (CDU), 494/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 544/2015 (SPD), 650/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 857/2015 (Freie Wähler), 964/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
407/2015 mit Ergänzung
56 in 2015 | Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -103
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2015

Seit Juli 2014 herrscht in der Klett-Passage am Hauptbahnhof ein generelles Rauchverbot. Trotzdem widersetzen sich dem zahlreiche Menschen und rauchen ungeachtet weiter, teilweise direkt vor den Rauchverbotsschildern.

Auch patrouillierende Ordnungspolizisten scheinen oft kein Interesse daran zu haben, diese Leute auf das Rauchverbot hinzuweisen.

Dieser Vorschlag spricht sich für eine strengere Durchsetzung des Rauchverbots aus.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wird eine Stelle geschaffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.
Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
884/2015 (AfD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte begrüßt den Vorschlag mehrheitlich (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

57 in 2015 | Mehr Fahrradstraßen schaffen

Mehr Fahrradstraßen schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

556
weniger gut: -184
gut: 556
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2015

Fahrradstraßen sind ein gutes Mittel, Radfahrern einen Raum zu schaffen, ohne sie in Seitenbereiche zu verdrängen. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße üblicherweise (wenn auf einem Zusatzschild entsprechend vermerkt) weiterhin benutzen, Radfahrer haben aber Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.

Die erste Fahrradstraße in Stuttgart ist in der Eberhardstraße, weitere sind in der Achse Tübinger Straße – Möhringer Straße, Burgstallstraße geplant. Solche Fahrradstraßen sollten in viel mehr Straßen eingerichtet werden, zum Beispiel in der Urbanstraße, Landhausstraße, Lautenschlagerstraße, Breitscheidstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass kein Kraftfahrzeug-Durchgangsverkehr auf diesen Straßen mehr möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Derzeit wird ein Konzept für mehr Fahrradstraßen entwickelt. Die angesprochenen Fahrradstraßen Möhringer und Burgstallstraße befinden sich in der Planung.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Die Fahrradstraße in der Tübinger Straße zwischen dem Marienplatz und der Paulinenbrücke wurde im Juni 2016 eröffnet. Weitere Fahrradstraßen sind geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart sind weitere Fahrradstraßen entsprechend dem Radverkehrskonzept geplant. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten. Die Erfahrungen, welche nach der vorgesehenen Einrichtung der Fahrradstraße in der Tübinger Straße gemacht werden, werden auch auf die weitere Einrichtung von Fahrradstraßen Auswirkungen haben. Hierbei werden dann auch die erwähnten Straßen in einem Prüfverfahren eingebunden werden.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
58 in 2015 | Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

554
weniger gut: -46
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2015

Bei den Mineralwassersprudlern gibt es einen Pavillion in dem wunderbar ein Café oder eine Gaststätte Platz finden würde. Für die Spaziergänger im Unteren Schloßgarten wäre es schön, wenn man hier einkehren könnte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Maßnahme ist bereits umgesetzt.
umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Pavillon im Unteren Schlossgarten bei den Mineralwassersprudlern (Am Schwanenplatz 10) ist im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart und mit einem Dauernutzungsrecht belegt. Der Dauernutzungsberechtigte ist zur Nutzung des Gebäudes als Gaststätte berechtigt. Im April 2014 wurde ein Bauantrag zur einer grundlegenden Sanierung genehmigt, um einen verkehrssicheren und betriebssicheren Zustand für die künftig beabsichtigte gastronomische Nutzung zu schaffen. Die Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Die Eröffnung des Pavillons ist für den 8. Mai 2015 geplant.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Sanierung ist im Gange, was der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost einstimmig sehr positiv sieht.

59 in 2015 | Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -42
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2015

LED-Leuchten für Straßenlampen, Ampeln und so weiter einsetzen. Um die Klimaziele zu erreichen, muss Energie eingespart werden. Mit LED-Leuchten kann hier sehr viel erreicht werden. Die Umrüstungskosten sind in den Haushalt 2016/17 zu übernehmen. Erst dann kann Energie eingespart werden.

Nach den Erfahrungen anderer Gemeinen amortisieren sich die Investitionen innerhalb einiger Jahre - also ein
doppelter Gewinn!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Der Austausch von konventionellen Leuchten gegen Leuchten mit LED-Technologie wird schon seit mehreren Jahren kontinuierlich umgesetzt, zum einen durch besondere Finanzierungsprogramme und zum anderen im Rahmen des turnusmäßigen Leuchtentauschs. Bei Neubauten werden in der Regel LED-Leuchte standardmäßig eingebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über das Straßenbeleuchtungsbudget des Tiefbauamtes können Umrüstungen von Straßenlampen durchgeführt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart ersetzt derzeit vorrangig die energieineffizienten Quecksilberdampflampen mittels LED-Leuchten, so dass Energieeinsparungen über 60 % bei Leuchtenerneuerungen realisiert werden. Aufgrund dieser hohen Energieeinsparung werden die aktuell höheren Investitionskosten von LED-Leuchten gegenüber den noch üblichen Natriumdampflampen durch das Amt für Umweltschutz mitfinanziert. Bis Ende 2015 werden alle Quecksilberdampflampen in Stuttgart umgerüstet sein. Danach werden die Energieeinsparpotentiale geringer ausfallen. Daher wird sich ab 2016 die Frage stellen, ob möglicherweise ohne weitere Co-Finanzierungen durch das Amt für Umweltschutz weitere Umrüstungen mit LED in dem bisherigen Umfang finanziert werden können, ohne eine kritische Reduzierung an Leuchtenerneuerungen hervorzurufen. Aufgrund sinkender LED-Leuchtenpreise ist jedoch von einer stetigen Entschärfung dieses Problems auszugehen.

Eine gesonderte Umrüstaktion von Straßenbeleuchtungen mittels eventueller Sondermittel wird nicht als sinnvoll erachtet, da in diesem Fall noch werthaltige Leuchten ersetzt würden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Leuchtentechnik auch in den weiteren Jahren noch deutlich weiterentwickeln wird. Eine Erhöhung des Straßenbeleuchtungsbudgets wäre hingegen erstrebenswert, damit bei gleichzeitiger Beschleunigung von Energieeinsparungen ein gleichbleibendes Durchschnittsalter der Leuchten gewährleistet werden kann.

60 in 2015 | Ausstieg aus Stuttgart 21!

Ausstieg aus Stuttgart 21!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -349
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2015

Das Projekt Stuttgart 21 hat sich als unsinnig herausgestellt, da es ein Leistungsrückbau ist.
Der geplante Tiefbahnhof wird mit nur 8 Gleisen weniger leisten können als der Kopfbahnhof heute schon kann.
So soll mit vielen Milliarden Euros ein Nadelöhr gebaut werden, das nie mehr erweiterbar ist.

Hinzu kommen viele weitere Nachteile des Tiefbahnhofs gegenüber dem Kopfbahnhof wie zum Beispiel die 6-fach erhöhte, gefährliche Gleisneigung, zu eng dimensionierte Bahnsteige, der doppelte Energieverbrauch, die fehlende Barrierefreiheit, die Gefahr für den Untergrund (Gipskeuper) und die Mineralquellen, die Zerstörung der Natur und so weiter.

Die Stadt Stuttgart darf für so einen Schildbürgerstreich kein Geld zur Verfügung stellen.
Daher muss die Stadt sofort aus dem Projekt Stuttgart 21 aussteigen!

Der Kopfbahnhof kann für einen Bruchteil des Geldes saniert werden und kann mehr Züge abfertigen.
Die Stadt Stuttgart (und die anderen Projektpartner) würden viel Geld sparen und einen besseren Bahnhof bekommen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt kann nicht über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Bahn hat das Recht zu bauen, dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich möglichem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
61 in 2015 | Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -62
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2015

Viele weiterführende Schulen sind inzwischen faktisch Ganztagsschulen, meistens ohne die entsprechende Infrastruktur. Besonders deutlich wird das bei der Essensversorgung. Wir fordern, dass alle Schulen im Bereich der Essensversorgung den formalen Ganztages-Grundschulen gleichgestellt werden. Der Zuschuss zum Essen soll für alle Schulen, auch für die beruflichen Vollzeit-Schulen, auf gleichem Niveau wie bei den Ganztagsschulen eingeführt werden. Hier sollen bereits vorhandene Strukturen weiterhin genutzt und nach Möglichkeit ausgebaut werden, bei Bedarf muss eine schnelle Unterstützung sowohl personell als auch finanziell möglich sein.

GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart baut schrittweise die Ganztagsschulen aus. Hierbei liegt die absolute Priorität derzeit beim Ausbau von jährlich bis zu acht Ganztagesgrundschulen sowie zwei weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschulen (da diese per se Ganztagesschulen sind). Andere weiterführende Schulen – neben den Gemeinschaftsschulen – kommen derzeit nur dann zur Beantragung, wenn diese Kontingente noch nicht ausgeschöpft sind bzw. sofern diese bereits über eine entsprechende räumliche Infrastruktur (insbesondere Mensa und Küchenbereich) verfügen.

Dafür stellt die Stadt jährlich eine Investitionspauschale von bis zu 35 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen anschließend die Kosten für den Betrieb dieser Mensen. Bei insgesamt 162 städtischen Schulen wird schnell deutlich, dass sich ein solches Programm nicht auf einmal, sondern nur in Schritten finanzieren und organisatorisch bewältigen lässt.

Wenn auf Antrag der Stadt eine Schule als Ganztagsschule genehmigt ist, ist die Stadt zur Organisation des Mittagessens an den durch das Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagesschulen verpflichtet.

Die meisten Realschulen und Gymnasien haben bereits vor ca. 20 Jahren begonnen, über Eltern- bzw. Schulvereine eigenverantwortlich ein Mittagessen bereitzustellen. Mit Bundes- und Landesförderprogrammen hat die Stadt vor ca. 10 Jahren dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt, in dem sie Mensen baute. Einige dieser Schulen haben später den Antrag auf offene Ganztagsschule gestellt, aber dieses ehrenamtliche Angebot mit den Eltern fortgesetzt.

Da an vielen dieser Schulen das ehrenamtliche Engagement der Eltern bei der Essensversorgung rückläufig ist, erhalten diese auf Antrag in diesem Jahr eine finanzielle Unterstützung der Stadt zur Einstellung von Aushilfskräften. Sofern die Stadt Stuttgart für die Mittagessensorganisation verantwortlich ist oder sich finanziell im Bereich des Mittagessens engagiert, gilt der vom Gemeinderat beschlossene Preis von derzeit 3,25 Euro je Mittagessensmenü. Schüler mit Bonuscard bezahlen 1 €, die Differenz trägt ebenfalls die Stadt.

An den beruflichen Schulen ist die Lage anders. Hier wird ein großer Anteil auswärtiger Schüler unterrichtet. Auszubildende im dualen System erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind daher auch nur 1 bis 1,5 Tage an der Schule. An mehreren, aber nicht allen beruflichen Schulen gibt es ein Essensangebot. Ganztagsschüler, die am Essen teilnehmen und Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen zwar den vom jeweiligen Caterer vorgesehenen Preis bezahlen, können jedoch die Differenz zu 1 € sich über ihr zuständiges Jobcenter erstatten lassen.

Die Stadt tut daher im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten das, was machbar ist. Ein flächendeckendes Angebot ist zwar wünschenswert, aber zurzeit nicht realisierbar

62 in 2015 | Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -103
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2015

Stuttgart fehlt in unmittelbarer Bahnhofsnähe ein Fahrradparkhaus, in dem man sein Fahrrad kostengünstig und vor allem sicher abstellen kann. Auch mal über Nacht oder mehrere Tage.
Mit dieser Einrichtung könnte man erreichen, dass Pendler von außerhalb ihre Zweiräder bei Ankunft in Stuttgart vorfinden: ungeklaut und unbeschädigt.
Vorbild hierfür könnte das Fahrradparkhaus in Straßburg sein. Der Jahresbeitrag in der Velo-Tiefgarage am Straßburger Bahnhof beträgt € 38.-, mit Bahncard sogar nur € 34.- Monats-, Tages- und Stundensätze sind dementsprechend günstig.

http://www.strasbourg.eu/environnement-qualite-de-vie/deplacements/velo/...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Vorschlag wird im Zuge der Planungen des Bahnhofumfelds aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit gibt es in Stuttgart vier Fahrrad-Parkhäuser. Auch am Hauptbahnhof besteht hierfür ein großer Bedarf. Im Zuge des Projektes Stuttgart 21 gibt es entsprechende Überlegungen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.

63 in 2015 | Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -108
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2015

Die Königstraße vergammelt, insbesondere in der letzten Zeit. Dieser Vorschlag soll dem entgegen wirken, so dass die Attraktivität wieder steigt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Auf Grund der erhöhten Präsenz sind Verbesserungen eingetreten.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und rechtlichen Möglichkeiten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf der Königstraße das Betteln verbieten:

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.

Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.

Siehe hierzu auch Stellungnahme zu Platz 75, Vorschl. Nr. 10525
„Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden“

Erlaubte Stände (Scientology und Co.) drastisch reduzieren:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits nach Wegen gesucht, solche Informationsstände zu unterbinden. Da die Scientologen im Verfassungsschutz-bericht zwar erwähnt, in Deutschland bisher aber nicht verboten sind, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu versagen.

Dem beantragenden Verein müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die gleichen Rechte wie anderen Vereinen zugestanden werden.

Darüber hinaus wurden in der Königstraße feste Standorte für Infostände ausgewiesen. Sofern diese Standorte belegt sind, werden keine weiteren Plätze genehmigt.
Eine großräumigere Verteilung der Standorte für Infotische auch auf andere Straßen in Richtung neuer Handelszentren der Innenstadt ist im Zuge der Überarbeitung der städtischen Sondernutzungsrichtlinien vorgesehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt den Vorschlag nicht (einstimmig).