Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

64 in 2015 | Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -58
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2015

Alle Bahnhöfe des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und der Stuttgarter Straßenbahn (SSB) in und um Stuttgart sollen barrierefrei sein. Insbesondere soll großen Wert auf Wartung der Fahrstühle und Rolltreppen Wert gelegt werden.

Auch wenn die meisten Bahnhöfe als barrierefrei gelten, so sind sehr oft die nötigen Anlagen defekt und gesperrt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In den nächsten Jahren ist ein ergänzender barrierefreie Ausbau von S-Bahn-Stationen vom Verband Region Stuttgart nicht vorgesehen. Mit dem von der EU bis zum Jahr 2022 geforderte Ausbau von ÖPNV-Haltestellen wird die Situation (z.B Nordbahnhof) nochmals geprüft.

Im Jahr 2016 wurde die Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Österreichischer Platz mit 2 Aufzügen abgeschlossen. Im Zuge des Neubaus erhielt außerdem die Stadtbahnhaltestelle Bottroper Straße im Jahr 2017 einen Aufzug. Im Zuge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie erhält auch diese Haltestelle 2 Aufzüge. Die Haltestelle Staatsgalerie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Betrieb gehen. Damit werden alle unterirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Aufzügen nachgerüstet sein.

Mit einem mittlerweile höheren Budget können durchschnittlich 20 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei umgebaut werden.

Stand Dezember 2017:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Um den barrierefreien Ausbau an S-Bahn-Haltestellen (z.B. Nordbahnhof) weiter auszubauen, muss zunächst mit dem Verband Region Stuttgart ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Umsetzung wäre frühestens 2020 möglich.

Außerdem werden vom Tiefbauamt die Rolltreppen und Fahrstühle an U-Haltestellen regelmäßig gewartet und bei Störungen schnellstmöglich (je nach Ersatzteillage) instandgesetzt. Hierzu wurde die Zusammenarbeit zwischen der Aufzugs- und Fahrtreppenzentrale des Tiefbauamts und der SSB intensiviert. In den S-Bahn-Haltestellen wurde ein automatisches Diagnosesystem in die Rolltreppen und Fahrstühle eingebaut. Damit werden Defekte schnell erkannt. Bei der Reparatur ist man aber auf die Verfügbarkeit der Ersatzteile durch die Hersteller angewiesen.

Stand 2016:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Außerdem ist die Stadt bemüht, die Rolltreppen und Fahrstühle an Haltestellen regelmäßig zu warten und schnellstmöglich instand zu setzen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zwischen der SSB und dem Tiefbauamt wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach derzeitigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Haltestellen der SSB

Bus
Im Verkehrsgebiet (Stadt Stuttgart und Landkreise) der SSB-Buslinien befinden sich rund 1.590 Richtungshaltestellen. Die Verteilung der Richtungshaltestellen auf das Stadtgebiet Stuttgart und die Landkreise sowie der barrierefreie Ausbau gestalten sich folgendermaßen:

Richtungshaltestellen in Anzahl gesamt davon barrierefrei
Stadt Stuttgart 940 270 (29 %)
Landkreise 650 93 (14 %)

    
Der Bau und Unterhalt der Bushaltestellen obliegt dem Straßenbaulastträger. Für das Stadtgebiet Stuttgart hat die SSB in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Stuttgart (TBA) eine Regelzeichnung für den Bau von barrierefreien Bushaltestellen entwickelt. Diese beinhaltet den Einbau eines 16-18 cm hohen Profilbordsteins (Höhe abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit), die Verlegung einer Blindenleitlinie und die Kennzeichnung der ersten Tür des Busses mit einem Einstiegsfeld.

Zwischen SSB und TBA wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach jetzigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.

Stadtbahn
Das Stadtbahnnetz der SSB verfügt über 204 Haltestellen die alle mit Hochbahnsteigen ausgestattet sind. Davon besitzen zwei unterirdische und zwei oberirdische Haltestellen noch keinen barrierefreien Zugang. Die Nachrüstung von Aufzügen oder der Umbau der U-Haltestellen ist in Arbeit bzw. in Planung. Für eine oberirdische Haltestelle existieren ebenfalls Pläne für eine barrierefreie Zugangsgestaltung. Der Ausbaustandard für barrierefreie Stadtbahnhaltestellen sieht folgende Maßnahmen vor:

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen Anzahl von Hundert
Rampen oder Aufzüge zu den Bahnsteigen 200 98 %
Blindenleitlinien mit Einstiegsfeldern zur Markierung der Fahrzeugtüren 120 59 %
Dynamische Zugzielanzeiger (DFI) 133 65 %
Zugzielansagen in unterirdischen Haltestellen 15 100 %

Die Nachrüstung von Blindenleitlinien und Einstiegsfeldern erfolgt im Rahmen von Umbau oder Sanierungsarbeiten von Hochbahnsteigen. Der Ausbau der DFI-Anzeiger läuft im Rahmen eines separaten Nachrüstprogramms. Die Durchführung beider Maßnahmen geschieht jährlich, ist aber vom Umfang her abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Die Haltestellen der Zahnradbahn sind auf Grund der eingesetzten Fahrzeuge (hochflur) nicht barrierefrei gestaltet.

Die Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen unterirdischer Haltestellen erfolgt über das TBA der Stadt Stuttgart. Seit einigen Jahren gibt es die Aufzugs-und Fahrtreppenzentrale, in der sämtliche Störmeldungen registriert und die Störungsbehebungen koordiniert werden. Durch diese zentrale Anlaufstation konnten zeitliche Abläufe optimiert werden. Mutwillige Sachbeschädigungen können leider dazu führen, dass Aufzüge längere Zeit stillstehen, da die Anlagen teilweise Einzelanfertigungen sind, für die Ersatzteile extra angefertigt werden müssen.

65 in 2015 | Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -64
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2015

Die Stadt sollte alle gegeigneten Gebäudedächer im städtischen Eigentum für Photovoltaik zur Verfügung stellen. Es würde die Stadt nichts kosten, sondern im Gegenteil ihr sogar noch Geld einbringen, wenn sie z.B. die be!-Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart, damit betreuen würde.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.

Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 beschlossen Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.

Bisher haben 37 externe Anlagenbetreiber von dem Angebot ihre Photovoltaikanlage auf einer städtischen Liegenschaft zu errichten Gebrauch gemacht. Dem Antrag städtische Dächer für externe Photovoltaikanlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen, kommt die Stadt seit dem Jahr 2010 nach.

66 in 2015 | Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -106
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2015

Das Filmbüro Baden-Württemberg benötigt dringend mehr Unterstützung für seine Jugend- und Kulturarbeit im Filmbereich. Leider haben wir im Haushalt 2014/2015 und den Jahren zuvor keine Mittelerhöhung erhalten.

Mit unseren drei Filmfestivals: Filmschau Baden-Württemberg, Wettbewerb um den Jugendfilmpreis und dem Indischen Filmfestival Stuttgart bietet das Filmbüro Baden-Württemberg viele spannende Einblicke in die baden-württembergische Filmbranche und in die so faszinierende Kultur und Gesellschaft Indiens.

In der Jugendarbeit bieten wir seit über zehn Jahren kostenlose und ganzjährig Beratung und Berufsorientierung im Film- und Medienbereich, fördern und unterstützen Filmprojekte und stärken die Vernetzung der Jugendlichen untereinander. Im Rahmen unserer Workshops stehen neben den Filmemachern auch Fragen über Chancen und Herausforderungen beim Umgang mit Medien im Zentrum.

Das Filmbüro trägt darüber hinaus zur Bewerbung des Filmstandortes und der hiesigen Filmwirtschaft über die Landesgrenzen hinaus bei.
www.filmschaubw.de / www.jugendfilmpreis.de / www.indisches-festival.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Erhöhung der Förderung (10.000 EUR jährlich) wurde im DHH 2018/2019 verstetigt und um weitere 10.000 EUR jährlich angehoben. Für die Filmschau Baden-Württemberg mit dem Wettbewerb um den Jugendfilmpreis werden auch für 2019 insgesamt 44.700 EUR zur Verfügung gestellt. (Zum Vergleich: 2015 waren es nur 24.700 EUR)

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 bewilligt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 bewilligt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Wettbewerb um den Jugendfilmpreis wird die Förderung an das Filmbüro Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 um 20.000 Euro erhöht.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Indische Filmfestival erhält im Verhältnis zu anderen Festivals, die ebenfalls eine hohe Aufmerksamkeit beim Publikum genießen, mit 47.500 € regelmäßiger Projektförderung eine vergleichsweise hohe städtische Förderung. Die von der Stadt zuwendungsfähigen Ausgaben können durch diese Förderung gedeckt werden. Zudem unterstützt der Hauptsponsor das Festival mit knapp 100.000 €. Das Land Baden-Württemberg fördert das Indische Filmfestival bislang nicht.

Bei der Filmschau Baden-Württemberg handelt es sich um die Präsentation des baden-württembergischen Filmes und in der Folge hiervon um den Versuch der Optimierung des Filmstandortes Baden-Württemberg. Der Wettbewerb um den Jugendfilmpreis ist in die Filmschau Baden-Württemberg integriert – hierfür erhält das Filmbüro umfängliche Landesmittel. Der Preis richtet sich an Jugendliche aus Baden-Württemberg, ist somit also ein originärer Landespreis. Die LHS Stuttgart fördert die Filmschau Baden-Württemberg bereits mit einer regelmäßigen Projektförderung in Höhe von jährlich 24.700 €, das Land Baden-Württemberg fördert derzeit mit rund 75.000 € jährlich (zzgl. die Mittel für den Jugendfilmpreis), hat allerdings eine Erhöhung der Förderung in Aussicht gestellt.

Eine Erhöhung der städtischen Förderung bei den beiden Festivals wird seitens des Kulturamtes auch vor dem Hintergrund der mangelnden Beteiligung durch das Land BW beim Indischen Filmfestival und dem Fokus auf das baden-württembergische Filmschaffen bei der Filmschau als nachrangig angesehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1026/2015
67 in 2015 | Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -69
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2015

Jede Stuttgarter Schule mit mehr als 500 Schülern soll ein Mittagessen anbieten, das in der Schule zubereitet und den SchülerInnen von Personal ausgeteilt wird. Ein Anteil von Tiefkühl- und Fertigprodukten ist dabei möglich. Frische, vitaminreiche und salzarme Kost muss jedoch wesentlicher Bestandteil sein. Einweggeschirr darf nicht verwendet werden.
Dadurch sollen die SchülerInnen ein gesundes Mittagessen erhalten und sehen, dass die Essenszubereitung Arbeit macht. Besonders gut wäre es, wenn die SchülerInnen an der Essenszubereitung beteiligt werden könnten, zum Beispiel durch "Küchenpraktika" ähnlich der Sozialpraktika in den Gymnasien oder Ernährungsprojekte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern sind in Stuttgart in erster Linie Gymnasien und beruflichen Schulen. Daneben gibt es auch vereinzelt Realschulen sowie Grund- und Werkrealschule bzw. Gemeinschaftsschulen dieser Größe.

Viele Realschulen und Gymnasien organisieren in Eigenverantwortung durch Schul- und Elternvereine das Mittagessen. Die Stadt hat hier die Räumlichkeiten geschaffen. Es wird dort auch selbst gekocht.

Sofern die Essensorganisation ausschließlich durch den Schulträger erfolgt, gelten die einheitlichen Vorgaben der Stadt Stuttgart. So hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Mittagessensauschreibung die Caterer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern einen abwechslungsreichen, ernährungsphysiologisch optimalen Speiseplan mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) zu bieten. Die Stadt legt daher Wert auf Lebensmittel aus ökologischer und regionaler Erzeugung sowie saisonalen Produkten. Auf Einweg- und Umverpackungen soll weitestgehend verzichtet werden. Die Küchen sind so ausgestattet, dass die Verfahren Cook + Chill oder Cook + Freeze angeboten werden können.

Es müssen mindestens 5% der Lebensmittel, aus ökologischer Erzeugung stammen. Die Bio-Zutaten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und zertifiziert sein. Daneben sollen bevorzugt pflanzliche Lebensmittel, ökologisch erzeugte Lebensmittel, regionale und saisonale Erzeugnisse und möglichst fair gehandelte Produkte eingesetzt werden.

Eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern bei der Essenszubereitung wird zum einem über den Inhalt des Lehrplans erreicht – z.B. gesundes Frühstück oder Kochunterricht – zum anderen helfen Schülerinnen und Schüler teilweise auch im Rahmen der Mittagessensausgabe (z.B. Tischdienst) als soziale Komponente und Teil der Schulkultur.

68 in 2015 | U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -89
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2015

Eine Stadt in der Größe von Stuttgart sollte auch eine vernünftige Nachtverbindung ermöglichen, zumal die Nachtbusse oft sehr voll sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit Einführung der Nachtbusse im Jahr 1990 wurde dieses Angebot kontinuierlich weiterentwickelt und der Fahrgastnachfrage immer besser angepasst. Startete man zu Beginn mit neun Linien und jeweils zwei Abfahrtszeiten, verkehren inzwischen zehn Linien mit jeweils fünf Abfahrtszeiten.

Die Einführung eines nächtlichen Stadtbahnangebotes am Wochenende würde zu einer deutlichen Kostensteigerung führen. Neben den für die Stadtbahn grundsätzlich deutlich höheren Aufwendungen pro Betriebs-km im Vergleich zum Bus spielt dabei noch die erhebliche Anzahl von Tunnelstrecken und unterirdischen Haltestellen eine entscheidende Rolle: Beleuchtung und Sicherung der unterirdischen Haltestellen, Besetzung der Leitstelle und Überwachung der Tunnelstrecken sind nur einige Beispiele der Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei einem Nachtnetz der Stadtbahn berücksichtigt werden müssen.

Ein nächtlicher Stadtbahnbetrieb bedeutet aber nicht automatisch ein besseres Angebot für alle Fahrgäste. Während die Nachtbusse derzeit im Abstand von maximal 40 Minuten fahren, würde ein Stadtbahnnetz voraussichtlich nur einen Stundentakt vorsehen. Hinzu kommt, dass die Stadtbahnstrecken keine mit dem Nachtbusnetz vergleichbare flächenhafte Erschließung bieten. Das bedeutet, um auch weiterhin Gebiete abseits der Stadtbahnstrecken nachts anbinden zu können, sind zusätzliche Nachtbusse notwendig, ein reines Stadtbahnnetz wäre diesbezüglich ein klarer Rückschritt. Zwei unterschiedliche Verkehrssysteme bedingen wiederum notwendige Umstiege an fest definierten Haltestellen, Reisezeiten können sich dadurch im Vergleich zu heute auch erhöhen.

Aufgrund der deutlich höheren Kosten eines nächtlichen Stadtbahnangebotes an Wochenenden bei gleichzeitig differenziertem Nutzen für die Fahrgäste und stagnierender Fahrgastnachfrage in den letzen Jahren ist eine entsprechende Umsetzung nicht vorgesehen.

69 in 2015 | Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -41
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2015

Bessere Abstimmung von Bus und Bahn an den Umsteigehaltestellen im gesamten Stadtgebiet. In Stuttgart hat man das Gefühl, es gibt einen heimlichen Preis für eine Verschlechterung der Anschlussmöglichkeiten, besonders in den Außenbezirken.

Gute Anschlüsse machen den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anschlüsse von Busse und Bahnen werden ständig untersucht. Allerdings sind die Möglichkeiten zur Optimierung begrenzt. Im Stadtgebiet Stuttgart ist das Streckennetz so dicht, dass die meisten Buslinien nicht nur eine Verknüpfung mit S- und Stadtbahnlinien haben. Bei diesen Verknüpfungspunkten müssen mit erster Priorität die aufkommensstärksten Relationen berücksichtigt werden. Dabei bleibt es leider nicht aus, dass an anderen Verknüpfungspunkten die Anschlüsse nicht optimal gestaltet werden können. Bei größeren Verkehrsknoten wie Vaihingen mit drei S-Bahn-Linien, vier Stadtbahnlinien und sechs Buslinien können keine gezielten Anschlüsse geplant werden.

Innerhalb eines eng vernetzten Verkehrsangebots sind hinsichtlich der Umsteigezeiten zwischen den Linien und Verkehrsmitteln zahlreiche Randbedingungen zu beachten. So gelten auf unterschiedlichen Linien unterschiedliche Taktzeiten in einer Bandbreite von 5 bis 60 Minuten. Hinzu kommt, dass einzelne Linien mehrere Umsteigepunkte bedienen oder andere betriebliche Zwangsbedingungen bei der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden müssen, etwa wenn die Endhaltestellen bei Stadtbahn- und Buslinien nur jeweils ein Fahrzeug aufnehmen können.

Die Bewertung eines Anschlusses erfolgt von jedem Fahrgast subjektiv für seinen individuellen Fahrtwunsch. Eine optimale Gestaltung aller erdenklichen Umsteigerelationen ist aber nicht möglich. Daher ist es die Aufgabe des ÖPNV-Gestalters, ein hinsichtlich der Gesamtsumme aller gewünschten Fahrtverläufe möglichst optimal aufeinander abgestimmtes Verkehrsnetz anzubieten. Dass im Zuge dessen auch vergleichsweise ungünstige Umsteigezeiten entstehen, lässt sich dabei nicht vermeiden. Eine Auflösung dieser zwangsläufigen Wechselwirkungen ist auch durch den Einsatz großer finanzieller Aufwendungen nicht möglich.

70 in 2015 | Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -76
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2015

Das Stuttgarter Bohnenviertel ist der letzte erhaltenen Teil der historischen Stuttgarter Altstadt: ein kleines, feines Stadtquartier mit besonderem Flair, das sich seine Ursprünglichkeit bewahren konnte. Die malerischen Innenhöfe und kopfsteingepflasterten Gassen mit Fachwerk- und Jugendstilfassaden beherbergen Handwerker, Künstler, Händler und Gastronomen.

Zwischen Esslinger-, Charlotten-, Pfarr- und Olgastraße liegt es zwar ziemlich zentral, ist aber von der belebten Innenstadt praktisch abgeschnitten - vor allem durch die "Stadtautobahn".

Das bekommen vor allem die kleinen Läden und Einzelhändler zu spüren - jetzt umso deutlicher, da die Situation durch die diversen Baustellen noch verschärft wird: mangels Kundenfrequenz muß immer wieder einer schließen und die nächste Spielhalle kommt bestimmt. Auch das Leonhardsviertel ist nicht weit und das "Gewerbe" breitet sich immer weiter Richtung Bohnenviertel aus.

Das Bohnenviertel muß "sichtbarer" und präsenter werden - sei es durch eine bessere Ausschilderung oder eine markante Beleuchtung, wie z.B. das "GRÜNE LICHTBAND" für das der HGV-Bohnenviertel (Handels- und Gewerbeverein) gerade ein Konzept entwickeln lässt.

Ewig schade ist, dass der damals geplante "Deckel" nicht realisiert wurde und so die Chance auf eine durchgehende Achse Dorotheenstraße / Rosenstraße vertan wurde.

Es sollte der Stadt wichtig sein, das Überleben dieses historischen Viertels in all seiner Vielfalt zu sichern. Dazu muss sie alles in ihrer Macht stehende tun, um die hohe Besucherfrequenz der Innenstadt auch Richtung Bohnenviertel zu lenken.

Das ist die einzige Möglichkeit, die Existenz der dort ansässigen Betriebe nachhaltig zu sichern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Juli 2018 hat in Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb Neugestaltung B14 eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden, um Bürgeranregungen für die Auslobung zu sammeln. Parallel dazu fand auch eine Online-Beteiligung statt. Das Ziel einer besseren Verknüpfung von Bohnenviertel / Leonhardsviertel an die City wurde auch hier thematisiert und wird in die Auslobung aufgenommen.

Das Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung der B14 wird im Laufe des Jahres 2019 durchgeführt.

Stand Dezember 2017:
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Anregungen des Vereins "Aufbruch Stuttgart" ist derzeit ein Wettbewerb in Vorbereitung. Die Vergabe soll im Frühjahr 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Die Auftragsvergabe für eine Mehrfachbeauftragung von mehreren Büros mit dem Ziel, unterschiedliche Vorschläge zur Umgestaltung der B14 zu erhalten, ist in Vorbereitung. Die Vergabe ist für 2017 vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umgestaltung der B14 zwischen österreichischer Platz und Gebhard-Müller-Platz wurden Planungsmittel in Höhe von je 200.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Verbesserung der Anbindung des Bohnenviertels ist grundsätzlich auch aus stadtplanerischer und städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eigentumsrechtliche Belange (Pachtvertrag Breuninger Parkhaus mit Vertragsende 2028), verkehrsplanerische Belange (B14, Ortsdurchfahrtsstraße und Verkehrsachse Stuttgarts), technische Belange (Querung des SSB-Tunnels unterhalb der Hauptstätter Straße zwischen Charlottenplatz und Wilhelmsplatz) sowie wirtschaftliche Belange sind bei Planungsüberlegungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts Leonhardsvorstadt wird ein Schwerpunkt auch die Untersuchung einer verbesserten Anbindung u. a. des Bohnenviertels an die Kernstadt sein. Im Zusammenhang damit wurden für die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts und Machbarkeitsstudien im Haushalt 2016/17 bereits Planungsmittel beantragt. Dabei sollen verschiedene alternative Szenarien erarbeitet und auf ihre Machbarkeit und Finanzierung hin überprüft werden. Die zu erwartenden Kosten für die Maßnahme selbst können in Abhängigkeit der Ausführungsvariante hinsichtlich ihres Umfangs und Aufwands stark differieren.

Tragfähige und realistische Lösungen für die Fragestellung sind im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der städtebaulichen Gesamtsituation zu finden. Eine verbesserte Anbindung sollte daher in einem größeren Zusammenhang baulicher Maßnahmen erfolgen. Mögliche bereits diskutierte Szenarien wären u. a. eine Teilüberdeckelung der B14 im Bereich Charlottenplatz oder eine breit angelegte Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Leonhardplatzes. In Abhängigkeit der zu realisierenden Maßnahme ist hier von einem mittel- bis langfristigen Realisierungszeitraum auszugehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einstimmig.

71 in 2015 | Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

547
weniger gut: -90
gut: 547
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2015

Die Stadt soll den Bau von Sozialmietwohnungen und Mietwohnungen für BezieherInnen von mittlerem Einkommen, insbesondere auf dem Olga-Areal, wie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn versprochen, ermöglichen. Die Miete soll 8.- € / qm nicht übersteigen. Deshalb sollen bei der Vergabe Bauträger berücksichtigt werden, die ihren Schwerpunkt im sozialen Wohnungsbau haben oder gemeinnützig sind. Der Grundstückspreis muss eine Realisierung möglich machen.

Ergänzende Erklärung:
Das mittlere Einkommen ist das Einkommen, das eine Person erhält, die sich beim Durchzählen genau in der Mitte der betrachteten Gruppe befindet. Bei drei Personen wäre dies die Person 2, bei 101 Personen die Person 51. Das Durchschnittseinkommen (oft auch Pro-Kopf-Einkommen) als arithmetisches Mittel ist in der Regel deutlich höher. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn relativ wenige Personen sehr hohe Einkommen beziehen, also die Einkommen sehr ungleich verteilt sind. Es wird daher auch die Ansicht vertreten, dass der Median, d.h. das mittlere Einkommen, das typische Einkommen einer Person oder Familie besser als das Durchschnittseinkommen repräsentiert. (Zitiert aus Wikipedia)

Im Jahr 2010 lag der Median des Nettoäquivalenzeinkommens in Baden-Württemberg bei 20 400 Euro im Jahr (Quelle: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2012, Seite 41)

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Stadt arbeitet weiter intensiv daran, für den angespannten Wohnungsmarkt mehr geförderte Wohnungsbau zu erstellen.

Im Jahr 2017 konnten insgesamt 242 geförderte Mietwohnungen bezogen werden. In den Eigentumsprogrammen "Preiswertes Wohneigentum" und Familienbauprogramm waren es 41 Wohneinheiten. Insgesamt wurden in 2017 somit 283 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 303 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt werden.

Die geförderten Mietwohnungen sind unter anderem in Feuerbach, Zuffenhausen, Bad Cannstatt, Vaihingen, Mühlhausen, Weilimdorf entstanden.

Ca. 900 Wohneinheiten aus den Programmjahren seit 2015 bis 2020 befinden sich derzeit im Bau oder gehen ab 2019 auf die Baustelle, davon ca. 700 Sozialmietwohnungen.

Stand Dezember 2017:
Im Olga-Areal entstehen insgesamt 244 Wohnungen, davon 117 geförderte Wohneinheiten (54 Sozialmietwohnungen und 28 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher). Baubeginn war im Mai 2017.

Stand 2016:
Auf dem Baufeld 1 im Olga-Areal entstehen 28 Sozialmietwohnungen (davon 50% mittelbar belegt). Das Baufeld 3 umfasst 26 Sozialmietwohnungen und 23 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Der Baubeginn ist im Baufeld 1 im März 2017 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Förderung des Mietwohnungsbaus sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Programm 'Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus' 6 Millionen Euro enthalten. Auf dem Olgaareal sollen beispielsweise 55 Sozialmietwohnungen entstehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf dem Olga-Areal sind 220 neue Wohnungen geplant. Davon sollen 110 Wohnungen gefördert werden. Die geförderten Wohnungen teilen sich wie folgt auf: 40 Sozialmietwohnungen, 35 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 35 Eigentumswohnungen im preiswerten Wohneigentum. Darüber hinaus sollen künftig fast alle städtischen Grundstücke zu mindestens 20 % und bis 50 % für den geförderten Wohnungsbau verwendet werden. Hinzu kommen Grundstücke privater Eigentümer, die durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) zu einer 20%igen Quote geförderter Wohnungen verpflichtet werden.

Die Mieten für die geförderten Wohnungen sind im Konzept "Wohnen in Stuttgart" des Oberbürgermeisters vom 5.12.2013 wie folgt bestimmt: Sozialmietwohnungen 7,50 Euro pro Quadratmeter und Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher 8,50 bis 9,00 Euro pro Quadratmeter.

Die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen und deren Berechnung sind vom Land vorgegeben. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Die Einkommensgrenzen für Mietwohnungen mittlerer Einkommensbezieher haben sich sinnvollerweise mit entsprechenden Zuschlägen an den Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen zu orientieren, um zwei voneinander abweichende Berechnungsverfahren zu vermeiden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
580/2015 (SPD), 659/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dies wird vom Bezirsbeirat grundsätzlich begrüßt. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats werden 50 % der dort zu bauenden Wohneinheiten gefördert. Derzeit läuft das Vergabeverfahren.

72 in 2015 | Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -69
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2015

Die Dächer von öffentlichen Gebäuden (Turnhallen, Schulen, Hallenbäder, etc.) sollten zur sauberen Stromerzeugung mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.
Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits 2010 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude gefasst. In den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 hat der Gemeinderat für das städtische Contracting zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen wie bspw. Photovoltaikanlagen, BHKWs, energetische Sanierungen insgesamt 1,85 Millionen Euro bereitgestellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 den Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäuden gefasst: Alle Neubauten werden mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Auf bestehende Dächer, die in gutem Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt werden, werden ebenfalls Photovoltaikanlagen errichtet.

Insgesamt befinden sich derzeit 67 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 33.000 m² Solarfläche auf Dächern von städtischen Liegenschaften, weitere Anlagen sind im Bau bzw. in der Planung.

73 in 2015 | Kommunales Kino Stuttgart schaffen

Kommunales Kino Stuttgart schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -100
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2015

Eine Landeshauptstadt braucht ein kommunales Kino.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Von Oktober 2016 bis Juli 2017 wurde die zweite Phase (Konzeptionsphase) der Planungsstudie zu einem neuen Film- und Medienhaus von einer Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Vereins „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ durchgeführt. Im Juli wurden der Verwaltung die Ergebnisse zugesandt – daraufhin hat der Gemeinderat dem Verein für die Jahre 2018 und 2019 einmalig 100.000 Euro für die weitere Ausarbeitung einer Konzeption für ein „Haus für Film und Medien in Stuttgart“ zugebilligt.

Derzeit ist die Standortfrage noch nicht geklärt - für den Fortgang des Prozesses sind weitere Untersuchungen notwendig.

Im Rahmen des Zukunftslabors Kultur, angesiedelt beim Kulturamt, sind – in Absprache mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. – gemeinsame Bausteine im laufenden und im kommenden Jahr geplant (wie z. B. partizipative Workshops, Umfragen, im Sommer 2019 ein Innovationskongress Film), die zu einer fundierten Konzeption für ein neues Haus für Film und Medien in Stuttgart führen sollen. Ebenso ist das Zukunftslabor in dieser Angelegenheit mit der Hochschule der Medien in Kontakt.

Stand Dezember 2017:
Die zweite (Konzeptions-)Phase wurde erfolgreich abgeschlossen und ein Standort in die engere Wahl genommen. Im 4. Quartal 2017 werden Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen des Vereins "Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V." und der Planungsgruppe, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem potentiellen Investor geführt. Ergebnisabhängig soll für den Gemeinderat eine Beschlussvorlage erstellt werden, aus der Standort, inhaltliche Konzeption, Betriebskonzeption sowie Bau- und Betriebskosten für ein Haus für Film und Medien ersichtlich werden. Dies kann voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2014/15 beschloss der Gemeinderat einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien.

Der Weg zu einem Haus für Film und Medien verläuft in drei Phasen, wovon die erste Phase – die standortunabhängige Orientierungsphase – Anfang 2016 erfolgreich beendet wurde.

In der Konzeptionsphase (Phase 2) werden die drei ausgewählten Standorte detailliert bezüglich der Schwerpunkte Planungsrecht/Stadtentwicklung und Architektur analysiert.

In der Umsetzungsphase (Phase 3) wird eine Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien erarbeitet.

Mit einem konkreten Vorschlag wird im Sommer 2017 gerechnet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Weg zu einem Haus für Film und Medien soll in drei Phasen ablaufen. Die Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V., dem auch die Mittel für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption zur Verfügung gestellt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung teilt die Meinung, dass Stuttgart ein Kommunales Kino bzw. in erweiterter Form ein Haus für Film und Medien benötigt. Die vom Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitete Konzeption eines Hauses für Film und Medien basiert auf vier Leitlinien: Film und Vermittlung, Film und Interkulturalität, Film und Kontext, Film und Innovation. Diese sollen dem Haus ein unverwechselbares Profil geben.

Den Weg für ein Haus für Film und Medien hat der Gemeinderat bereits zum Doppelhaushalt 2014/15 geebnet, indem er einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien bereitgestellt hat. Die Mittel sollen dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitet derzeit ein entsprechendes Konzept. Der erste Schritt hierfür ist die Vergabe eines Planungsauftrags für Standortsuche, Planungsstudie und Betriebskonzeption und die Darstellung der einzelnen Projektphasen.

Die einzelnen Schritte werden dem Verwaltungsausschuss voraussichtlich noch vor der Sommerpause in einer Vorlage vorgestellt, die Konkretisierung des Projektes soll dem Gemeinderat bis zu den Haushaltsplanberatungen im Spätherbst vorliegen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
537/2015