Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

47 in 2015 | Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

Personennahverkehr einfacher und günstiger machen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

566
weniger gut: -91
gut: 566
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2015

Der öffentliche Personennahverkehr in Stuttgart sollte nur eine Zone umfassen. Zudem sollte eine einfache Fahrt nur 1 € kosten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

Ein Preis von 1,00 Euro je Fahrt würde zu erheblich höheren Minderertragsrisiken führen.

48 in 2015 | Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

Betriebskosten-Zuschuss für das Theaterhaus verstetigen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

563
weniger gut: -110
gut: 563
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2015

Das erfolgreiche Theaterhaus muss für die jeweiligen Haushalte in Stadt und Land Anträge auf Erhöhung des Betriebszuschusses stellen, ohne Gewissheit auf Zusagen zu haben. Das ist für eine längerfristige Planung von Programm und Infrastruktur überaus hinderlich.

Den fortzuschreibenden Erhöhungsbedarf hat das Theaterhaus bis 2021 berechnet, begründet und an die kommunalen Entscheidungsträger verteilt. Ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss ist für die Fortentwicklung des Hauses von allergrößter Dringlichkeit.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die institutionelle Förderung des Theaterhauses wurde im Jahr 2018 auf rd. 1,58 Mio. EUR erhöht und steigt im Jahr 2019 um weitere 100 TEUR auf dann rd. 1,68 Mio. EUR. Unabhängig davon wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im Februar 2019 einen Beschluss über die weiteren Planungen für einen Ergänzungsbau Theaterhaus herbeiführen.

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 gewährt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Theaterhaus erhöht sich der laufende Zuschuss aus dem Stadthaushalt ab 2016 um rund 88.900 Euro pro Jahr.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus ist eine wichtige Einrichtung und ein kultureller Magnet für die Stadt Stuttgart. Es bietet ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt.

Das Theaterhaus Stuttgart erhält eine institutionelle Förderung, die nach den Voraussetzungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen bewilligt und ausgezahlt wird. Sämtliche Erhöhungen der Förderung sind dem Gemeinderat vorbehalten. Dieser entscheidet als oberster Souverän, wer wieviele Mittel erhält.
Da der städtische Haushalt immer für zwei Jahre aufgestellt und beschlossen wird, kann die Kulturförderung darüber hinaus keine Zusagen machen. Der Bedarf einer Erhöhung muss daher jedes Mal neu nachgewiesen werden.

Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Kulturverwaltung dem Ausschuss für Kultur und Medien erneut eine Vorlage zur strukturellen Unterfinanzierung vorgestellt. Es werden alle Einrichtungen berücksichtigt, die in den Haushaltsberatungen 2013 keine oder nur eine geringere Erhöhung erhalten haben. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, die Förderung für das Theaterhaus um rund 120.000 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung über die Erhöhung der Förderung trifft der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
423/2015 (CDU), 522/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 599/2015 (SPD), 673/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler), 865/2015 (Freie Wähler)
49 in 2015 | Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

Deutschunterricht für Flüchtlinge sichern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -61
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2015

Stuttgart sollte für alle Flüchtlinge einen "qualifizierenden" Deutschkurs zur Verfügung stellen.

Die bisher gewährte Vermittlung von Grundkenntnissen ist nicht ausreichend und steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Der obligatorische Besuch von Kursen zum Deutschlernen zusammen mit Grundwissen in Staatsbürgerkunde gäbe dem Tag eines Flüchtlings nicht nur die dringend notwendige Struktur, sondern eröffnete eine Perspektive für die Zukunft, verbesserte die Chance bei der Arbeitssuche und würde zugleich helfen, unmittelbar nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, ein selbständiges Leben in unserer Gesellschaft zu führen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundes haben, können weiterhin städtische Deutschkurse besuchen. Die Finanzierung erfolgt über kommunale Mittel und Landesmittel. Neben Grundkursen werden auch Aufbaukurse angeboten. Seit 2018 gibt es zudem spezielle Deutschkurse für Jugendliche vor Beginn der Ausbildung bzw. Begleitkurse während einer Einstiegsqualifizierung.

Stand Dezember 2017:
Zusätzliche kommunale Mittel und Landesmittel sichern auch 2017 den vorhandenen Bedarf an kommunalen Deutschkursen für Flüchtlinge. Durch den steigenden Anteil von Flüchtlingen in den Bundes-Integrationskursen hat sich die Anzahl dieser Kurse in Stuttgart seit 2015 nahezu verdoppelt. Zudem werden seit 2016 verstärkt weiterführende Berufssprachkurse vom Bund angeboten.

Stand 2016:
Die städtischen Deutschkurse für Flüchtlinge wurden in 2015 und 2016 stark ausgebaut und von 200 Stunden auf 300 Stunden aufgestockt. Dies wurde durch zusätzliche kommunale und Landesmittel ermöglicht. Zudem hat der Bund den Zugang zu den Integrationskursen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet und auch die Zahl der berufsorientierten Deutschkurse erhöht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Sprachkurse werden in ausreichendem Umfang im Rahmen des regulären Systems in bisheriger Form angeboten.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist wichtig, den Deutschunterricht für Flüchtlinge, wie im Antrag 10918 gefordert, zu sichern. Der Bund hat zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert, die Bundes-Integrationskurse aber bisher nicht für diese Zielgruppe geöffnet. Daher bietet Stuttgart Flüchtlingen die Möglichkeit, freiwillig an den kommunal geförderten Deutschkursen teilzunehmen. Zum einen fördert es das friedliche Zusammenleben im Stadtteil, wenn sich die Flüchtlinge im Alltag verständigen können. Zum anderen ist eine Arbeitsaufnahme ohne Deutsch kaum möglich. Auch für die Teilnahme an berufsorientierten Sprachkursen oder als Voraussetzung für ein Bleiberecht benötigen Flüchtlinge Grundkenntnisse in Deutsch.

Über die Clearingstelle sprachliche Integration erhalten Flüchtlinge bei Interesse einen Berechtigungsschein über 200 Unterrichtsstunden Deutsch und werden in passende Kurse vermittelt. Aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen und der großen Resonanz bei den Flüchtlingen bestehen derzeit Wartezeiten bei der Clearingstelle. Dadurch und durch den notwendigen weiteren Ausbau des Kursangebots verzögert sich ein zeitnaher Einstieg ins Deutschlernen. Von Juli- Dezember wurden ca. 400 Flüchtlinge von der Clearingstelle beraten, von Januar 2015 – März 2015 waren es bereits über 260 Beratungen (+30%). Für diese zusätzliche Aufgabe, zusammen mit der stark gestiegenen Anzahl der Vermittlungen in Bundesintegrationskurse, benötigt die Clearingstelle dringend personelle Verstärkung. Das Sozialamt hat zum Stellenplan 2016 / 2017 für die Clearingstelle die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beantragt.

Unter Federführung der Abteilung Integration wurde das städtische Kursangebot seit Herbst 2014 stark ausgeweitet: Von 9 Deutschkursen für Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2014 steigerte sich die Zahl im 2. Halbjahr 2014 auf 23 Kurse und 1. Halbjahr 2015 auf 32 Kurse. Zusätzlich werden pro Halbjahr ca. 10 „Mama lernt Deutsch“- Kurse angeboten, an denen viele Flüchtlingsfrauen teilnehmen. Insgesamt waren in 2014 ca. 500 Flüchtlinge in den kommunalen Deutschkursen.

Bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen wird der Bedarf an Grundkursen mit den bisher eingesetzten kommunalen Mitteln (S-IP) und dem Landeszuschuss von 91,36 € pro neu zugewiesenen Flüchtling zukünftig nicht gedeckt werden können. Zudem wären Aufbaukurse wichtig, denn die angebotenen 200 Unterrichtsstunden Deutsch reichen in der Regel nicht für einen Einstieg ins Arbeitsleben. Unter den Flüchtlingen sind zunehmend gut qualifizierte und hoch motivierte Personen, die es gilt, sprachlich besser zu fördern.

Zusätzliche Landesmittel erwartet
Der Ministerrat hat am 24.3.2015 ein Programm beschlossen, nach dem Kommunen zusätzliche Landesmittel für die Sprachförderung von Flüchtlingen erhalten. Dadurch kann Stuttgart voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2015 die Deutschkurse für Flüchtlinge weiter ausbauen. Die Verwaltungsvorschrift hierzu liegt noch nicht vor. Nach dem aktuellen Planungsstand wird damit Flüchtlingen sowohl der Besuch von Grundkursen mit 200 Unterrichtsstunden ermöglicht, als auch die Teilnahme an Aufbaukursen mit 400 Unterrichtsstunden. Die Kursformate sind analog zu den Bundeskursen angelegt. Alphabetisierungskurse sowie Kurse mit Kinderbetreuung sind mit der Landesförderung nicht möglich.

Berufsorientierte Deutschkurse
Unter Federführung der Arbeitsförderung, Referat WFB, setzt das Trägernetzwerk „Sprache und Beruf" das ESF Programm Berufsbezogene Sprachförderung in Stuttgart um. Ein Kurs umfasst bis zu 730 Stunden und beinhaltet berufsbezogenes Deutsch, Praktika, sozialpädagogische Betreuung, Betriebsbesichtigungen und Bewerbungstraining. Die Vermittlung in die Kurse und die Einstufung erfolgend über die Erstanlaufstelle und das Jobcenter. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III sind die Kurse kostenlos, ebenso für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz erhalten. Die Fördersumme wurde für die einzelnen Fördergebiete budgetiert. Für das Jahr 2015 sind in Stuttgart 20 Kurse für rund 400 Personen mit Migrationshintergrund geplant. An den berufsorientierten Sprachkursen können Flüchtlinge mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.

50 in 2015 | Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

Jugendverbandshaus - Haus der Jugendverbände schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

562
weniger gut: -113
gut: 562
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2015

Gute Jugendarbeit braucht ein stabiles Fundament. Sie braucht Räume. Nur mit eigenen Räumen ist verbandliche Jugendarbeit stark. Eigene Räume bieten Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben Jugendlichen Identifikation. Hier können sie erfahren, dass ihr Engagement und ihre Beteiligung etwas Bleibendes bewirkt.

Nur eigene Räume können den höchst unterschiedlichen Anforderungen verbandlicher Jugendarbeit optimal angepasst werden, von der Gruppenstunde bis zur politischen Diskussion, von der Chorprobe bis zum Breakdance-Battle. Nach 70 Jahren in Mieträumen wäre nun ein Haus der Jugendverbände an der Zeit, in dem "heimatlose" Jugendgruppen ein Zuhause finden, sich begegnen und vernetzen können.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Stadtjugendring hat seine Planungen für ein Jugendverbandshaus weiter vorangebracht. In den zurückliegenden Monaten wurden hierzu unterschiedliche Gespräche und Planungen mit verschiedenen möglichen Kooperationspartnern geführt. Die Umsetzung des Jugendverbandshauses in räumlicher Kooperation, um Synergieeffekte zu nutzen ist weiterhin die gewünschte Variante des Stadtjugendrings. Der Stadtjugendring wird, in Abstimmung mit dem Jugendamt, die Kooperationsidee weiter verfolgen. Sobald konkrete Umsetzungsideen auf dem Tisch liegen, die Entscheidungen erforderlich machen, wird der Stadtjugendring diese in den weiteren Klärungsprozess einbringen.

Die Verwaltung ist mit der Planung befasst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie wurden 30.000 Euro in 2016 bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein Jugendverbandshaus, das neben der Vernetzung, kurzen Wegen und einer gemeinsamen Nutzung von Raumressourcen auch verbandsübergreifende soziale und interkulturelle Aktionen ermöglichen würden (Seminare, Theater, Konzerte, Kurse etc) könnte für Stuttgart grundsätzlich auch ein Gewinn sein und die Verbandsarbeit auf den ersten Blick stärken. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die räumliche Zentralisierung für die Verbände nicht auch nachteilig wäre, da z.B. der Verlust des eigenen Profils, der Selbstständigkeit und Gestaltungsfreiheit der Räume die Folge wären.

Zudem liegen der Verwaltung keine Informationen vor, ob und wieviel „heimatlose“ Jugendgruppen tatsächlich Räume suchen. Aufgrund steigender Miethöhen in Stuttgart und knapper werdenden Flächen, die für gemeinnützige Angebote wie Jugendverbandsarbeit zur Verfügung stehen, könnte eine Raumknappheit bei den Jugendverbänden durchaus realistisch sein. Allerdings müsste der Bedarf zunächst einmal erhoben und geprüft werden.

Abschließend kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob ein Jugendverbandshaus aufgrund bestehender Raumknappheit erforderlich ist und die im Antragstext beschriebenen Gewinne für die Jugendverbandsarbeit eintreten würden. Aus diesem Grund kann die Verwaltung einer Finanzierung eines Jugendverbandshauses zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
548/2015 (SPD), 653/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
992/2015 mit Ergänzung
51 in 2015 | ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

ÖPNV - Zwei-Stunden-Ticket auf Hin- und Rückfahrt erweitern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

561
weniger gut: -71
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2015

Zur Zeit gibt es für den ÖPNV ein Zwei-Stunden-Ticket mit der Möglichkeit zur Fahrtunterbrechung, Weiterfahrt aber jeweils nur in eine Richtung. Ich wünsche mir ein Ticket mit zwei Stunden Gültigkeit, egal in welcher Richtung man fährt. Es gibt viele Besorgungen, die sich innerhalb von zwei Stunden erledigen lassen, zum Beispiel Krankenbesuche, Arzttermine, Einkäufe, Marktbesuche usw. Innerhalb dieser kurzen Zeit, ein Ticket für die Hin- und ein Ticket für die Rückfahrt zu bezahlen, ist unverhältnismäßig teuer, also wird für diese kurzen Fahrten weiterhin das Auto benutzt. Deshalb wäre es auch im Sinne der dringend erforderlichen Feinstaub-reduzierung in Stuttgart angebracht, hier kundenfreundlichere Tarife zu bieten. In anderen Städten ist ein "Echtes Zwei-Stunden-Ticket längst üblich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein EinzelTicket definiert sich im VVS – und auch bei den meisten anderen Verbünden in Deutschland - als eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel, Fahrtunterbrechungen und Umsteigen sind dabei zulässig (gilt auch für einen Abschnitt eines 4er-Tickets). Will man in einem Gebiet mehrere Fahrten unternehmen, kann das preislich attraktive TagesTicket genutzt werden. Die Umstellung des EinzelTickets von einem fahrtrichtungsgebundenen hin zu einem zeitgebundenen Ticket mit Möglichkeiten zur Hin- und Rückfahrt und zu Rundfahrten müsste bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Damit ergäben sich Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste, die nur eine einzelne Fahrt bzw. die keine Rück- bzw. Rundfahrten während des Gültigkeitszeitraums unternehmen.

Der VVS wird im nächsten Jahr den Markt der gelegentlichen ÖPNV-Nutzer im Rahmen einer Marktuntersuchung genauer unter die Lupe nehmen und versuchen zu eruieren, mit welchen Angebots- bzw. Preismaßnahmen im Gelegenheitsverkehr Neuverkehr, bei wirtschaftlich zumindest neutralem Ergebnis, erzielt werden kann.

52 in 2015 | Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

Familienfreundliche VVS Tickets einfüheren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -77
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2015

Das Ticketsystem sollte deutlich familienfreundlicher gestaltet werden:
* ermäßigte Tickets nicht nur für Kinder bis 14, sondern auch für Schüler bis 18 Jahre. Denn auch für ältere Schüler müssen ja das Ticket immer noch die Eltern bezahlen.
* Tagestickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre.
* Gruppentickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre. (Eine Gruppe Kinder bezahlt im Moment soviel wie eine Gruppe Erwachsener)

Das umzusetzen wäre vermutlich kostenneutral, da dann deutlich mehr Familien auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würden. Welche Familie kann es sich denn auf Dauer leisten für ihre Kinder Erwachsenentickets zu bezahlen? Es wird dann doch schnell das Auto benutzt, wenn zwei Kinder irgendwohin müssen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS werden Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren (einschließlich) kostenfrei befördert. Für die Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen gibt es im VVS für einzelne Fahrten das Angebot der Einzel- und 4er-Tickets für Kinder, die im Vergleich zu den Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene um zum Teil mehr als 50 % ermäßigt sind. Der VVS nimmt hier hinsichtlich der Rabattierungshöhe einen Spitzenplatz im Reigen der deutschen Verkehrsverbünde ein. Ab einem Alter von 15 Jahren müssen Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene gelöst werden. Dies ist deutschlandweit, wenn teilweise auch mit unterschiedlichen – niedrigeren - Altersgrenzen, gang und gäbe. Eine Ausweitung der Altersgrenze für Kinder (6 bis 17 Jahre) hätte finanzielle Einbußen zur Folge. Diese können sich die Verkehrsunternehmen schlichtweg nicht leisten.

Für Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Bus und Bahn nutzen, gibt es im VVS attraktive Angebote des Ausbildungsverkehrs:

• Durch die Schulwegkostenträger bezuschusstes Scool-Abo: rund um die Uhr netzweit gültiges Ticket zu einem Preis von 40,55 Euro/Monat
• MonatsTickets im Ausbildungsverkehr: preisstufenabhängige MonatsTickets, die im Vergleich zum JedermannTicket um rund 27 % ermäßigt ausgegeben werden
• 14-Uhr-JuniorTicket: netzweit gültiges Ticket für Jugendliche bis unter 21 Jahren, das an Schultagen ab 14 Uhr, in den Ferien ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags rund um die Uhr gilt und zum Preis von 20,80 Euro pro Monat (im Abo nur 17,33 Euro pro Monat) ausgegeben wird

Darüber hinaus hat der VVS weitere kinder- und jugendfreundliche Tarifbestimmungen:

• am Wochenende können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, beim TicketPlus zusätzlich Mo-Fr ab 19:00 Uhr und freitags ab 19:00 Uhr sowie am Wochenende sogar netzweit
• Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen: sollten bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen Kinder über 6 Jahren dabei sein, fahren auch diese unentgeltlich

Der VVS und die Stadt sehen auch von diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Kindertarif auf alle Minderjährigen auszudehnen.

Bei Einführung neuer Ticketangebote im VVS sind immer auch die Kriterien „Nachfrage“ und „Tarifübersichtlichkeit“ zu beachten. Eine Nachfrage nach TagesTickets für Kinder ist beim VVS so gut wie nicht vorhanden. Oftmals sind Kinder bereits in Besitz eines Scool-Abos (MonatsTicket mit Netzwirkung) oder mit ihren Eltern mit den regulären GruppenTagesTickets unterwegs. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr attraktiver Preis. Zu bestimmten Zeiten können Kinder (6 – 17 Jahre) von Inhabern von VVS-Zeittickets auch kostenfrei mitgenommen werden. Bei einer eher kleinen Nachfrage das Tarifangebot zu erweitern und damit unübersichtlicher zu machen ist zusammen mit einem unverhältnismäßig hohen vertrieblichen und kommunikativen Aufwand für ein solches TagesTicket für Kinder zudem wirtschaftlich nicht sinnvoll, sodass es auch künftig im VVS keine speziellen KinderTagesTickets geben wird. Aus denselben Gründen sind TagesTickets für Kinder in den meisten deutschen Verkehrsverbünden nur sehr selten anzutreffen.

53 in 2015 | Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen und S-Bahnen verbessern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

560
weniger gut: -126
gut: 560
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2015

Als passionierte Fahrradfahrerin in Stuttgart nehme ich dieses oft auch in S-Bahn und Stadtbahn mit und möchte bitten, dafür zu sorgen, dass der Bereich für die Räder besser gekennzeichnet, ausgedehnt und technisch besser gestaltet wird. Ich stehe oft in der S-Bahn im Fahrradabteil wo alle anderen Fahrgäste sitzen, unsicher und wackelig im Gang. Auch in der Stadtbahn sind oft schon 2 Räder im Einstiegbereich - verständlicherweise sorgt das bei allen Beteiligten für Unmut. Es ist einfach eine Tatsache, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad nutzen - hier sollten die ÖPNV zeitnah unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtbahn ist das leistungsfähigste Verkehrsmittel im Umweltverbund. Auch das Fahrrad ist ein Teil in der Mobilitätskette des Umweltverbundes. In Verbindung mit einem gut ausgebauten innerstädtischen ÖPNV ist das Fahrrad in der Mobilitätskette als Zubringer zu eben diesem zu sehen. Die Stadtbahn kann nicht die Funktion eines kurzfristigen Zwischenverkehrsmittels übernehmen z.B. an Steilstrecken oder bei ungünstiger Wetterlage.

In den vergangenen Jahren sind die Fahrgastzahlen bei der SSB und im VVS gestiegen. Dies ist insbesondere auf Zuwächse im Berufsverkehr zurückzuführen. So zeigen die aktuellen Fahrgastzahlen, dass in der morgendlichen wie abendlichen Hauptverkehrszeit die Stadtbahnen sehr stark ausgelastet sind. Die Sperrzeiten zur Fahrradmitnahme (Mo-Fr 6.00 Uhr - 8.30 Uhr und 16.00 Uhr - 18.30 Uhr) tragen dem Rechnung.

Aufgrund des sehr hohen Auslastungsgrads der Stadtbahnen in den Abendstunden nach 18.30 Uhr müssten auf Grund von Beobachtungen hier die Sperrzeiten eher ausgeweitet werden.

Die Sperrzeiten dienen dazu, die im Berufsverkehr sehr vollen Züge nicht zusätzlich zu belasten. Ein einzelnes Fahrrad nimmt in der Regel zweieinhalb Stehplätze im Türbereich in Anspruch und könnte zudem in stärkerem Maße die Fahrgastabfertigung im Zu- und Ausstieg behindern. Vorrang wird der Mitnahme von Kinderwägen, Rollstuhlfahrern o. ä. eingeräumt.

Daher ist eine ganztägig erlaubte Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen – auch im Sinne der Fahrgäste – aus SSB-Sicht nicht akzeptabel.

Die Förderung von sicheren und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV wird unterstützt. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrrad und der ÖPNV zu einer gut verbundenen umweltfreundlichen Mobilitätskette werden.

54 in 2015 | Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

Olgahospital "Olgäle" - Städtischen Zuschuss beibehalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Gesundheit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

558
weniger gut: -42
gut: 558
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2015

Zur Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen Vollversorgung und der Spezial-Ambulanzen im Stuttgarter Olgahospital „Olgäle“ benötigt die Klinik auch weiterhin den Zuschuss der Stadt. Unsere Kinder sollen auch bei schweren oder seltenen Erkrankungen (egal, ob chronisch - oder akut), in Stuttgart bleiben können und hier kompetent und mit modernster Technik behandelt werden.

Dafür reicht die Fallpauschale der Krankenkassen aber oft nicht aus und die Klinik kann deshalb nicht kostendeckend arbeiten. Kein krankes Kind darf abgewiesen werden, weil sein oder ihr „Fall“ sich wirtschaftlich nicht lohnt.

Das Olgahospital braucht hochqualifizierte Mitarbeiter, die sich für ihre Patienten einsetzen und auch weiterhin für sie kämpfen. Doch nur mit guten Worten kann das Olgäle nicht überleben, jedenfalls nicht so, wie wir es kennen und schätzen. Es soll nicht zur Fabrik werden, in der nur noch die Durchschnittsfälle behandelt werden.

Ich möchte deshalb darum bitten, dass das Olgahospital auch weiterhin den Zuschuss der Stadt Stuttgart erhält.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Klinikums Stuttgart hat der Gemeinderat am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018) beschlossen, den gesamten Jahresfehlbetrag durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage auszugleichen. Auf den geplanten Jahresverlust 2018 in Höhe von 15 Mio. EUR dürfen entsprechende Abschlagszahlungen an das Klinikum Stuttgart geleistet werden.

Stand Dezember 2017:
Zur Stabilisierung der Finanzsituation hat der Gemeinderat am 28.09.2017 weitere Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum beschlossen (GRDrs 738/2017). Dazu gehört insbesondere der Ausgleich des verbleibenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro, ein Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. Euro sowie ein Ertragszuschuss in Höhe von 14,0 Mio. Euro. Zudem hat das Klinikum auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro erhalten.

Stand 2016:
Für das Klinikum Stuttgart wurde ein Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 am 24.11.2016 beschlossen (GRDrs 860/2016). Der bisher eingeplante Jahresverlust erhöht sich auf rund 10,3 Millionen Euro für 2016 und auf rund 13,7 Millionen Euro für 2017. Er wird von der Stadt übernommen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Zuschuss für das Olgahospital läuft 2015 aus. Die Stadt übernimmt jedoch den Jahresverlust des Klinikums in Höhe von rund 8 Millionen Euro in 2016 und von rund 5,3 Millionen Euro in 2017.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die hohe Bedeutung des Olgahospitals für die Versorgung der Kinder in Stuttgart und der Region bringt auch eine große Verantwortung für den Träger des Krankenhauses mit sich. Dieser Verantwortung wird die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise gerecht. Aktuell beispielsweise mit einem hohen finanziellen Anteil am Neubau des Olgahospitals am Standort Mitte. Desweiteren mit finanzieller Unterstützung etwa bei der Ausbildung. Leider ist im sog. Fallpauschalensystem die Behandlung von Kindern nicht kostendeckend abgebildet. Hier wird auch seitens der Stadt immer wieder an die Bundespolitik appelliert, Abhilfe zu schaffen und für eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen zu sorgen. Dies gilt ganz besonders für die Spezialbereiche Kinderonkologie, Neonatologie, Kardiologie und Spezialambulanzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
486/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 550/2015 (SPD), 769/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
851/2015
55 in 2015 | Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

Schulsozialarbeiter für jede Stuttgarter Schule

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -89
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2015

Es wurde inzwischen im Bereich Schulsozialarbeit einiges unternommen, um deutlich mehr Schulen mit Schulsozialarbeitern zu versorgen. Allerdings fehlen immer noch viele Schulen: ein Teil der Gymnasien, ein Teil der Beruflichen Schulen, ein Teil der Grundschulen sowie der Sonder- und Förderschulen.
Wir beantragen ein Programm zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Schulen. Ziel ist, dass so schnell wie möglich jede Stuttgarter Schule mindestens eine ganze Sozialarbeiterstelle zugewiesen bekommt (bisher ist es in der Regel eine halbe Stelle). Dabei sollte gewährleistet sein, dass den Kindern und Jugendlichen jeweils geschlechtsspezifische Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die vielfältigen Themen, Probleme und Auffälligkeiten, die das Schulleben heute negativ beeinflussen, brauchen unsere Aufmerksamkeit im Sinne von präventiver Arbeit anstatt eines Reparaturbetriebes. Die Lehrkräfte sollten sich mehr auf ihre originäre Aufgabe konzentrieren können. Außerdem halten wir es für notwendig, dass die Schüler und Schülerinnen Ansprechpartner an der Schule haben, die unabhängig vom Schulbetrieb sind. Eine enge Kooperation und Teamarbeit zwischen Lehrerkollegium und Schulsozialarbeit ist unabdingbar.
GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Seit Anfang 2017 sind alle beschlossenen Stellen besetzt.

Stand Dezember 2017:
Die beschlossenen Stellen wurden mehrheitlich zum Schuljahr 2016/2017 bzw. bis Ende 2016 besetzt.

Stand 2016:
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit wurde wie folgt festgelegt:
• An 12 bisher unversorgten Gymnasien soll Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
• Darüber gibt es eine bedarfsgerechte Umverteilung frei werdender Stellenanteile an allgemein bildenden Schulen.
• An beruflichen Schulen werden 2,25 Stellen zur Aufstockung bestehender Standorte und eine Stelle für die Neuausstattung eines weiteren Standorts eingesetzt. Mit dem neuen Standort soll die Zuständigkeit auf neue Klassenarten erweitert und modellhaft erprobt werden.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat zur Qualitätssicherung die Finanzierung von Leitungsstellen beschlossen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Beschlossen wurden 4 Leitungsstellen für die Träger der Schulsozialarbeit, sowie 6,5 Stellen an Gymnasien, 3,25 Stellen an beruflichen Schulen (mit einem Volumen von 2016-> 697.905 Euro, 2017 ff. p.a. -> 710.241 Euro) Damit kann eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen Gymnasien und beruflichen Schulen erreicht werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulsozialarbeit in Stuttgart ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Auch zu den kommenden Haushaltsplanberatungen wird das Jugendamt dem Gemeinderat aufzeigen, welche Schulstandorte noch nicht mit dem Jugendhilfeangebot ausgestattet sind, d.h. wir werden einen optimalen, sprich flächendeckenden Ausbau kenntlich machen. Eine Ausnahme stellen die Beruflichen Schulen dar. Hier geht es nicht darum, jede Schule auszustatten, sondern Schulen mit berufsvorbereitenden Bildungsangeboten und ein- und zweijähriger Berufsfachschule.
Auch zum bisherigen Planansatz von einer halben Stelle pro Bildungsgang an den allgemeinbildenden Schulen werden wir einen Vorschlag machen. Stuttgart vertritt im Bereich der allgemeinbildenden Schulen keinen schulzentrierten Ansatz. Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell ist vielmehr sozialräumlich verankert. Durch die intensive Zusammenarbeit und Vernetzung mit der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich zusätzliche Ressourcen z.B. das Hinzuziehen von weiblichen bzw. männlichen Kollegen für geschlechtsspezifische Angebote und Themen am Ort der Schule.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
370/2015 (CDU), 494/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 544/2015 (SPD), 650/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 857/2015 (Freie Wähler), 964/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
407/2015 mit Ergänzung
56 in 2015 | Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

Rauchverbot in der Klett-Passage durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

557
weniger gut: -103
gut: 557
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2015

Seit Juli 2014 herrscht in der Klett-Passage am Hauptbahnhof ein generelles Rauchverbot. Trotzdem widersetzen sich dem zahlreiche Menschen und rauchen ungeachtet weiter, teilweise direkt vor den Rauchverbotsschildern.

Auch patrouillierende Ordnungspolizisten scheinen oft kein Interesse daran zu haben, diese Leute auf das Rauchverbot hinzuweisen.

Dieser Vorschlag spricht sich für eine strengere Durchsetzung des Rauchverbots aus.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wird eine Stelle geschaffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.
Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
884/2015 (AfD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte begrüßt den Vorschlag mehrheitlich (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).