Personennahverkehr einfacher und günstiger machen
Der öffentliche Personennahverkehr in Stuttgart sollte nur eine Zone umfassen. Zudem sollte eine einfache Fahrt nur 1 € kosten.
Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.
Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.
Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.
Der öffentliche Personennahverkehr in Stuttgart sollte nur eine Zone umfassen. Zudem sollte eine einfache Fahrt nur 1 € kosten.
Das erfolgreiche Theaterhaus muss für die jeweiligen Haushalte in Stadt und Land Anträge auf Erhöhung des Betriebszuschusses stellen, ohne Gewissheit auf Zusagen zu haben. Das ist für eine längerfristige Planung von Programm und Infrastruktur überaus hinderlich.
Den fortzuschreibenden Erhöhungsbedarf hat das Theaterhaus bis 2021 berechnet, begründet und an die kommunalen Entscheidungsträger verteilt. Ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss ist für die Fortentwicklung des Hauses von allergrößter Dringlichkeit.
Stuttgart sollte für alle Flüchtlinge einen "qualifizierenden" Deutschkurs zur Verfügung stellen.
Die bisher gewährte Vermittlung von Grundkenntnissen ist nicht ausreichend und steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Der obligatorische Besuch von Kursen zum Deutschlernen zusammen mit Grundwissen in Staatsbürgerkunde gäbe dem Tag eines Flüchtlings nicht nur die dringend notwendige Struktur, sondern eröffnete eine Perspektive für die Zukunft, verbesserte die Chance bei der Arbeitssuche und würde zugleich helfen, unmittelbar nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, ein selbständiges Leben in unserer Gesellschaft zu führen.
Gute Jugendarbeit braucht ein stabiles Fundament. Sie braucht Räume. Nur mit eigenen Räumen ist verbandliche Jugendarbeit stark. Eigene Räume bieten Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben Jugendlichen Identifikation. Hier können sie erfahren, dass ihr Engagement und ihre Beteiligung etwas Bleibendes bewirkt.
Nur eigene Räume können den höchst unterschiedlichen Anforderungen verbandlicher Jugendarbeit optimal angepasst werden, von der Gruppenstunde bis zur politischen Diskussion, von der Chorprobe bis zum Breakdance-Battle. Nach 70 Jahren in Mieträumen wäre nun ein Haus der Jugendverbände an der Zeit, in dem "heimatlose" Jugendgruppen ein Zuhause finden, sich begegnen und vernetzen können.
Zur Zeit gibt es für den ÖPNV ein Zwei-Stunden-Ticket mit der Möglichkeit zur Fahrtunterbrechung, Weiterfahrt aber jeweils nur in eine Richtung. Ich wünsche mir ein Ticket mit zwei Stunden Gültigkeit, egal in welcher Richtung man fährt. Es gibt viele Besorgungen, die sich innerhalb von zwei Stunden erledigen lassen, zum Beispiel Krankenbesuche, Arzttermine, Einkäufe, Marktbesuche usw. Innerhalb dieser kurzen Zeit, ein Ticket für die Hin- und ein Ticket für die Rückfahrt zu bezahlen, ist unverhältnismäßig teuer, also wird für diese kurzen Fahrten weiterhin das Auto benutzt. Deshalb wäre es auch im Sinne der dringend erforderlichen Feinstaub-reduzierung in Stuttgart angebracht, hier kundenfreundlichere Tarife zu bieten. In anderen Städten ist ein "Echtes Zwei-Stunden-Ticket längst üblich.
Ein EinzelTicket definiert sich im VVS – und auch bei den meisten anderen Verbünden in Deutschland - als eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel, Fahrtunterbrechungen und Umsteigen sind dabei zulässig (gilt auch für einen Abschnitt eines 4er-Tickets). Will man in einem Gebiet mehrere Fahrten unternehmen, kann das preislich attraktive TagesTicket genutzt werden. Die Umstellung des EinzelTickets von einem fahrtrichtungsgebundenen hin zu einem zeitgebundenen Ticket mit Möglichkeiten zur Hin- und Rückfahrt und zu Rundfahrten müsste bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Damit ergäben sich Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste, die nur eine einzelne Fahrt bzw. die keine Rück- bzw. Rundfahrten während des Gültigkeitszeitraums unternehmen.
Der VVS wird im nächsten Jahr den Markt der gelegentlichen ÖPNV-Nutzer im Rahmen einer Marktuntersuchung genauer unter die Lupe nehmen und versuchen zu eruieren, mit welchen Angebots- bzw. Preismaßnahmen im Gelegenheitsverkehr Neuverkehr, bei wirtschaftlich zumindest neutralem Ergebnis, erzielt werden kann.
Das Ticketsystem sollte deutlich familienfreundlicher gestaltet werden:
* ermäßigte Tickets nicht nur für Kinder bis 14, sondern auch für Schüler bis 18 Jahre. Denn auch für ältere Schüler müssen ja das Ticket immer noch die Eltern bezahlen.
* Tagestickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre.
* Gruppentickets auch für Kinder und Schüler bis 18 Jahre. (Eine Gruppe Kinder bezahlt im Moment soviel wie eine Gruppe Erwachsener)
Das umzusetzen wäre vermutlich kostenneutral, da dann deutlich mehr Familien auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würden. Welche Familie kann es sich denn auf Dauer leisten für ihre Kinder Erwachsenentickets zu bezahlen? Es wird dann doch schnell das Auto benutzt, wenn zwei Kinder irgendwohin müssen.
Im VVS werden Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren (einschließlich) kostenfrei befördert. Für die Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen gibt es im VVS für einzelne Fahrten das Angebot der Einzel- und 4er-Tickets für Kinder, die im Vergleich zu den Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene um zum Teil mehr als 50 % ermäßigt sind. Der VVS nimmt hier hinsichtlich der Rabattierungshöhe einen Spitzenplatz im Reigen der deutschen Verkehrsverbünde ein. Ab einem Alter von 15 Jahren müssen Einzel- und 4er-Tickets für Erwachsene gelöst werden. Dies ist deutschlandweit, wenn teilweise auch mit unterschiedlichen – niedrigeren - Altersgrenzen, gang und gäbe. Eine Ausweitung der Altersgrenze für Kinder (6 bis 17 Jahre) hätte finanzielle Einbußen zur Folge. Diese können sich die Verkehrsunternehmen schlichtweg nicht leisten.
Für Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Bus und Bahn nutzen, gibt es im VVS attraktive Angebote des Ausbildungsverkehrs:
• Durch die Schulwegkostenträger bezuschusstes Scool-Abo: rund um die Uhr netzweit gültiges Ticket zu einem Preis von 40,55 Euro/Monat
• MonatsTickets im Ausbildungsverkehr: preisstufenabhängige MonatsTickets, die im Vergleich zum JedermannTicket um rund 27 % ermäßigt ausgegeben werden
• 14-Uhr-JuniorTicket: netzweit gültiges Ticket für Jugendliche bis unter 21 Jahren, das an Schultagen ab 14 Uhr, in den Ferien ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags rund um die Uhr gilt und zum Preis von 20,80 Euro pro Monat (im Abo nur 17,33 Euro pro Monat) ausgegeben wird
Darüber hinaus hat der VVS weitere kinder- und jugendfreundliche Tarifbestimmungen:
• am Wochenende können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, beim TicketPlus zusätzlich Mo-Fr ab 19:00 Uhr und freitags ab 19:00 Uhr sowie am Wochenende sogar netzweit
• Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen: sollten bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen Kinder über 6 Jahren dabei sein, fahren auch diese unentgeltlich
Der VVS und die Stadt sehen auch von diesem Hintergrund keine Veranlassung, den Kindertarif auf alle Minderjährigen auszudehnen.
Bei Einführung neuer Ticketangebote im VVS sind immer auch die Kriterien „Nachfrage“ und „Tarifübersichtlichkeit“ zu beachten. Eine Nachfrage nach TagesTickets für Kinder ist beim VVS so gut wie nicht vorhanden. Oftmals sind Kinder bereits in Besitz eines Scool-Abos (MonatsTicket mit Netzwirkung) oder mit ihren Eltern mit den regulären GruppenTagesTickets unterwegs. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr attraktiver Preis. Zu bestimmten Zeiten können Kinder (6 – 17 Jahre) von Inhabern von VVS-Zeittickets auch kostenfrei mitgenommen werden. Bei einer eher kleinen Nachfrage das Tarifangebot zu erweitern und damit unübersichtlicher zu machen ist zusammen mit einem unverhältnismäßig hohen vertrieblichen und kommunikativen Aufwand für ein solches TagesTicket für Kinder zudem wirtschaftlich nicht sinnvoll, sodass es auch künftig im VVS keine speziellen KinderTagesTickets geben wird. Aus denselben Gründen sind TagesTickets für Kinder in den meisten deutschen Verkehrsverbünden nur sehr selten anzutreffen.
Als passionierte Fahrradfahrerin in Stuttgart nehme ich dieses oft auch in S-Bahn und Stadtbahn mit und möchte bitten, dafür zu sorgen, dass der Bereich für die Räder besser gekennzeichnet, ausgedehnt und technisch besser gestaltet wird. Ich stehe oft in der S-Bahn im Fahrradabteil wo alle anderen Fahrgäste sitzen, unsicher und wackelig im Gang. Auch in der Stadtbahn sind oft schon 2 Räder im Einstiegbereich - verständlicherweise sorgt das bei allen Beteiligten für Unmut. Es ist einfach eine Tatsache, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad nutzen - hier sollten die ÖPNV zeitnah unterstützen.
Die Stadtbahn ist das leistungsfähigste Verkehrsmittel im Umweltverbund. Auch das Fahrrad ist ein Teil in der Mobilitätskette des Umweltverbundes. In Verbindung mit einem gut ausgebauten innerstädtischen ÖPNV ist das Fahrrad in der Mobilitätskette als Zubringer zu eben diesem zu sehen. Die Stadtbahn kann nicht die Funktion eines kurzfristigen Zwischenverkehrsmittels übernehmen z.B. an Steilstrecken oder bei ungünstiger Wetterlage.
In den vergangenen Jahren sind die Fahrgastzahlen bei der SSB und im VVS gestiegen. Dies ist insbesondere auf Zuwächse im Berufsverkehr zurückzuführen. So zeigen die aktuellen Fahrgastzahlen, dass in der morgendlichen wie abendlichen Hauptverkehrszeit die Stadtbahnen sehr stark ausgelastet sind. Die Sperrzeiten zur Fahrradmitnahme (Mo-Fr 6.00 Uhr - 8.30 Uhr und 16.00 Uhr - 18.30 Uhr) tragen dem Rechnung.
Aufgrund des sehr hohen Auslastungsgrads der Stadtbahnen in den Abendstunden nach 18.30 Uhr müssten auf Grund von Beobachtungen hier die Sperrzeiten eher ausgeweitet werden.
Die Sperrzeiten dienen dazu, die im Berufsverkehr sehr vollen Züge nicht zusätzlich zu belasten. Ein einzelnes Fahrrad nimmt in der Regel zweieinhalb Stehplätze im Türbereich in Anspruch und könnte zudem in stärkerem Maße die Fahrgastabfertigung im Zu- und Ausstieg behindern. Vorrang wird der Mitnahme von Kinderwägen, Rollstuhlfahrern o. ä. eingeräumt.
Daher ist eine ganztägig erlaubte Fahrradmitnahme in den Stadtbahnen – auch im Sinne der Fahrgäste – aus SSB-Sicht nicht akzeptabel.
Die Förderung von sicheren und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV wird unterstützt. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrrad und der ÖPNV zu einer gut verbundenen umweltfreundlichen Mobilitätskette werden.
Zur Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen Vollversorgung und der Spezial-Ambulanzen im Stuttgarter Olgahospital „Olgäle“ benötigt die Klinik auch weiterhin den Zuschuss der Stadt. Unsere Kinder sollen auch bei schweren oder seltenen Erkrankungen (egal, ob chronisch - oder akut), in Stuttgart bleiben können und hier kompetent und mit modernster Technik behandelt werden.
Dafür reicht die Fallpauschale der Krankenkassen aber oft nicht aus und die Klinik kann deshalb nicht kostendeckend arbeiten. Kein krankes Kind darf abgewiesen werden, weil sein oder ihr „Fall“ sich wirtschaftlich nicht lohnt.
Das Olgahospital braucht hochqualifizierte Mitarbeiter, die sich für ihre Patienten einsetzen und auch weiterhin für sie kämpfen. Doch nur mit guten Worten kann das Olgäle nicht überleben, jedenfalls nicht so, wie wir es kennen und schätzen. Es soll nicht zur Fabrik werden, in der nur noch die Durchschnittsfälle behandelt werden.
Ich möchte deshalb darum bitten, dass das Olgahospital auch weiterhin den Zuschuss der Stadt Stuttgart erhält.
Stand Februar 2019:
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Klinikums Stuttgart hat der Gemeinderat am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018) beschlossen, den gesamten Jahresfehlbetrag durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage auszugleichen. Auf den geplanten Jahresverlust 2018 in Höhe von 15 Mio. EUR dürfen entsprechende Abschlagszahlungen an das Klinikum Stuttgart geleistet werden.
Stand Dezember 2017:
Zur Stabilisierung der Finanzsituation hat der Gemeinderat am 28.09.2017 weitere Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum beschlossen (GRDrs 738/2017). Dazu gehört insbesondere der Ausgleich des verbleibenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von rd. 13,4 Mio. Euro, ein Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. Euro sowie ein Ertragszuschuss in Höhe von 14,0 Mio. Euro. Zudem hat das Klinikum auf der Grundlage des Nachtragswirtschaftsplans 2016 (GRDrs 860/2016) Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro erhalten.
Stand 2016:
Für das Klinikum Stuttgart wurde ein Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 am 24.11.2016 beschlossen (GRDrs 860/2016). Der bisher eingeplante Jahresverlust erhöht sich auf rund 10,3 Millionen Euro für 2016 und auf rund 13,7 Millionen Euro für 2017. Er wird von der Stadt übernommen.
Die hohe Bedeutung des Olgahospitals für die Versorgung der Kinder in Stuttgart und der Region bringt auch eine große Verantwortung für den Träger des Krankenhauses mit sich. Dieser Verantwortung wird die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise gerecht. Aktuell beispielsweise mit einem hohen finanziellen Anteil am Neubau des Olgahospitals am Standort Mitte. Desweiteren mit finanzieller Unterstützung etwa bei der Ausbildung. Leider ist im sog. Fallpauschalensystem die Behandlung von Kindern nicht kostendeckend abgebildet. Hier wird auch seitens der Stadt immer wieder an die Bundespolitik appelliert, Abhilfe zu schaffen und für eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen zu sorgen. Dies gilt ganz besonders für die Spezialbereiche Kinderonkologie, Neonatologie, Kardiologie und Spezialambulanzen.
Es wurde inzwischen im Bereich Schulsozialarbeit einiges unternommen, um deutlich mehr Schulen mit Schulsozialarbeitern zu versorgen. Allerdings fehlen immer noch viele Schulen: ein Teil der Gymnasien, ein Teil der Beruflichen Schulen, ein Teil der Grundschulen sowie der Sonder- und Förderschulen.
Wir beantragen ein Programm zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Schulen. Ziel ist, dass so schnell wie möglich jede Stuttgarter Schule mindestens eine ganze Sozialarbeiterstelle zugewiesen bekommt (bisher ist es in der Regel eine halbe Stelle). Dabei sollte gewährleistet sein, dass den Kindern und Jugendlichen jeweils geschlechtsspezifische Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die vielfältigen Themen, Probleme und Auffälligkeiten, die das Schulleben heute negativ beeinflussen, brauchen unsere Aufmerksamkeit im Sinne von präventiver Arbeit anstatt eines Reparaturbetriebes. Die Lehrkräfte sollten sich mehr auf ihre originäre Aufgabe konzentrieren können. Außerdem halten wir es für notwendig, dass die Schüler und Schülerinnen Ansprechpartner an der Schule haben, die unabhängig vom Schulbetrieb sind. Eine enge Kooperation und Teamarbeit zwischen Lehrerkollegium und Schulsozialarbeit ist unabdingbar.
GEB Stuttgarter Schulen
Stand Februar 2019:
Seit Anfang 2017 sind alle beschlossenen Stellen besetzt.
Stand Dezember 2017:
Die beschlossenen Stellen wurden mehrheitlich zum Schuljahr 2016/2017 bzw. bis Ende 2016 besetzt.
Stand 2016:
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit wurde wie folgt festgelegt:
• An 12 bisher unversorgten Gymnasien soll Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
• Darüber gibt es eine bedarfsgerechte Umverteilung frei werdender Stellenanteile an allgemein bildenden Schulen.
• An beruflichen Schulen werden 2,25 Stellen zur Aufstockung bestehender Standorte und eine Stelle für die Neuausstattung eines weiteren Standorts eingesetzt. Mit dem neuen Standort soll die Zuständigkeit auf neue Klassenarten erweitert und modellhaft erprobt werden.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat zur Qualitätssicherung die Finanzierung von Leitungsstellen beschlossen.
Schulsozialarbeit in Stuttgart ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Auch zu den kommenden Haushaltsplanberatungen wird das Jugendamt dem Gemeinderat aufzeigen, welche Schulstandorte noch nicht mit dem Jugendhilfeangebot ausgestattet sind, d.h. wir werden einen optimalen, sprich flächendeckenden Ausbau kenntlich machen. Eine Ausnahme stellen die Beruflichen Schulen dar. Hier geht es nicht darum, jede Schule auszustatten, sondern Schulen mit berufsvorbereitenden Bildungsangeboten und ein- und zweijähriger Berufsfachschule.
Auch zum bisherigen Planansatz von einer halben Stelle pro Bildungsgang an den allgemeinbildenden Schulen werden wir einen Vorschlag machen. Stuttgart vertritt im Bereich der allgemeinbildenden Schulen keinen schulzentrierten Ansatz. Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell ist vielmehr sozialräumlich verankert. Durch die intensive Zusammenarbeit und Vernetzung mit der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich zusätzliche Ressourcen z.B. das Hinzuziehen von weiblichen bzw. männlichen Kollegen für geschlechtsspezifische Angebote und Themen am Ort der Schule.
Seit Juli 2014 herrscht in der Klett-Passage am Hauptbahnhof ein generelles Rauchverbot. Trotzdem widersetzen sich dem zahlreiche Menschen und rauchen ungeachtet weiter, teilweise direkt vor den Rauchverbotsschildern.
Auch patrouillierende Ordnungspolizisten scheinen oft kein Interesse daran zu haben, diese Leute auf das Rauchverbot hinzuweisen.
Dieser Vorschlag spricht sich für eine strengere Durchsetzung des Rauchverbots aus.
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.
In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.
Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.
Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.
Der Bezirksbeirat Mitte begrüßt den Vorschlag mehrheitlich (8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).