Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

1272 in 2015 | Baukosten für eine Stadtteil-Mediathek für das geplante Jugendhaus in Heslach in Doppelhaushalt aufnehmen

Baukosten für eine Stadtteil-Mediathek für das geplante Jugendhaus in Heslach in Doppelhaushalt aufnehmen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

271
weniger gut: -93
gut: 271
Meine Stimme: keine
Platz: 
1272
in: 
2015

Der Stadtteil Heslach soll ein neues, größeres Jugendhaus erhalten. Der Architektenwettbewerb ist schon ausgelobt. Zusätzlich zu dem Angebot an Jugend- und Schülerbetreuung soll eine Stadtteil-Mediathek in diesem Gebäude untergebracht werden.

Ich möchte hiermit dieses Projekt unterstützen, indem ich die Stadtverwaltung ersuche, die entsprechenden Baukosten in den Doppelhaushalt 2016/2017 aufzunehmen. Bislang sind die Baukosten nicht eingestellt worden, obwohl die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung bereits Gelder zur Verfügung gestellt hat und das Projekt forciert.
Heslach braucht das neue Jugendhaus, viele Schüler aus unterschiedlichen Schulen brauchen eine Anlaufstelle und Heslach eine Stadtteil- bibliothek mit -Mediathek.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das bestehende Gebäude des Jugendhauses Heslach, Böblinger Str. 92 wurde zwischenzeitlich abgebrochen und mit der Errichtung des Neubaus begonnen. Das Bauvorhaben befindet sich mittlerweile im EG und liegt im Zeitplan. Alle wesentlichen Gewerke für den Rohbau sind vergeben. Mit der Stadtteilbibliothek finden Abstimmungsgespräche über die Innenausstattung statt. Für die Ausstattung der Stadtteilbibliothek stehen insgesamt 475.000 EUR zur Verfügung.

Stand Dezember 2017:
Der Neubau des Jugendhauses Heslach mit integrierter Stadtteilbibliothek wird in der Stuttgarter Presse als "Leutturmprojekt" beschrieben (siehe Berichte der STZ und STN vom 08.01.2016 und 22.03.2017). Vor allem die Kombination aus beiden Einrichtungen stößt bei vielen auf große Begeisterung: „Das Projekt entwickelt sich nicht nur zu einem baulichen Nebeneinander, sondern zu einem großen Miteinander.“ Auf rund 520 Quadratemeter werden die Kinder und Jugendlichen eine Werkstatt, ein Tonstudio, Tanz-, PC- und Proberäume sowie ein offenes Spiel- und Sportdeck haben Die Stadtteilbücherei hat auf 340 Quadratmetern Platz für rund 15 000 Medien. Die Bibliothek befindet sich im ersten Stock, mit einem Zugang zur Gebrüder-Schmid-Straße. Dieser ist dann die Verbindung zwischen dem Generationenhaus und dem Neubau.

Die Baugenehmigung wird noch in 2017 erwartet. Danach wird mit dem Abriss begonnen. Baubeginn ist, wenn alle Fristen eingehalten werden können, im Frühjahr 2018

Stand 2016:
Die Verwaltung ist mit der Planung befasst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Neubau wurden insgesamt 7,17 Millionen Euro in den Jahren 2016-2018 im Haushalt bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1213/2015
1409 in 2015 | Barrierefreiheit des Bezirksrathauses Stammheim schaffen

Barrierefreiheit des Bezirksrathauses Stammheim schaffen

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Stadtbezirk: 
Stammheim
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Thema: 
Senioren
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

256
weniger gut: -43
gut: 256
Meine Stimme: keine
Platz: 
1409
in: 
2015

Das Stammheimer Bezirksrathaus ist nicht barrierefrei. Dies ist ein unhaltbarer und für viele Bürger unerträglicher Zustand (Behinderte, Rollstuhlfahrer, Senioren, Mütter und Väter mit Kinderwagen und viele andere).

Als einer der Stammheimer Delegierten des Stadtseniorenrats halte ich es für dringend erforderlich, die nötigen Schritte unverzüglich einzuleiten und die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die erforderliche Teilfläche wurde zwischenzeitlich erworben. Die Planungen für den Umbau laufen. Da das Bezirksrathaus Anfang 2018 unter Denkmalschutz gestellt wurde, sind die Planungen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Stand Dezember 2017:
Der Erwerb der benötigten Teilfläche ist noch für 2017 vorgesehen. Im Anschluss wird das Baugesuch eingereicht. Konkrete Aussagen zum Baubeginn können noch nicht vorgenommen werden, da die Dauer des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht abgeschätzt werden kann.Vermutlich können die Baumaßnahmen erst in der 2. Jahreshälfte 2018 beginnen.

Stand 2016:
Die Grunderwerbsverhandlungen für benötigte Teilfläche laufen. Über die Konditionen ist man sich einig. Es muss jedoch vor Kaufvertragsabschluss noch ein Erbvertrag im Grundbuch vollzogen werden und eine Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden. Daher ist die weitere Zeitschiene noch unklar.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die barrierefreie Erschließung des Bezirksrathauses Stammheim wurden Mittel in Höhe von 585.000 Euro beschlossen. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll auch die energetische Fassadensanierung, die mit 568.000 Euro veranschlagt ist, durchgeführt werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler), 825/2015 (Freie Wähler)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dieser Vorschlag wird vom Bezirksbeirat einstimmig unterstützt. Ein entsprechender Beschluss ist vom Bezirksbeirat am 09.04.2015 einstimmig gefasst worden. Am Beschluss vom 09.04.2013 wird festgehalten.

2013

1 in 2013 | Sporthalle bei der Grundschule Riedenberg

Sporthalle bei der Grundschule Riedenberg

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

3417
weniger gut: -123
gut: 3417
Meine Stimme: keine
Platz: 
1
in: 
2013

Seit vielen Jahren wird der Grundschule Riedenberg der Bau einer Sporthalle versprochen. Diese sollte zeitgleich mit der auf dem freien Gelände der im Bau befindlichen Waldorfschule realisiert werden. Sowohl die Grundschule Riedenberg mit ihrem Schwerpunkt auf Bewegung als auch das Geschwister-Scholl-Gymnasium, Waldorfschule, Sportvereine und freie Träger benötigen dringend diese Sporthalle.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

von Nutzer/in citoyen:
Auf dem Gelände der im Bau befindlichen Waldorfschule an der Kemnater Straße ist dafür ein entsprechender Platz vorgesehen. Die momentan zur Verfügung stehenden Planungsmittel reichen jedoch nicht aus, um die Planung bis zur Lph 3 HOAI durchführen zu können (Leistungsphase 3, Entwurfsplanung; Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Vorhaben wird mit den bereitgestellten Planungsmitteln weiter geplant. Aktueller Beschluss: Vorprojektbeschluss, Gemeinderatsdrucksache 153/2014.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die erforderlichen Planungsmittel maximal 500.000 Euro werden aus der Planungsmittelpauschale bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im aktuellen Schuljahr hat die Grundschule Riedenberg insgesamt 285 Schülerinnen und Schüler, daraus ergibt sich ein Bedarf im Sportstättenbereich von 1,0 ÜE. Für die Grundschule Riedenberg wurde mit Einrichtung der Schule keine eigene Turnhalle mit geplant. Die Schule ist seit ihrem Bestehen auf die Mitnutzung der umliegenden Sportstätten angewiesen. Der Sportunterricht für die Erst- und Zweitklässler findet teilweise sogar als Bewegungsangebot in den Klassenzimmern statt.

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist das größte öffentliche Gymnasium in Stuttgart mit insgesamt 929 Schülerinnen und Schüler. Der Bedarf an Übungseinheiten für das Gymnasium liegt bei 3,2. Auf dem Schulgelände des Gymnasiums befindet sich eine Sporthalle, welche den Bedarf von 3,0 ÜE deckt. Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf für das Gymnasium von 0,2 ÜE. Für beide Schulen ergibt sich ein Gesamtfehlbedarf von 1,2 ÜE.

Da auch die Waldorfschule Silberwald, an der nach den bisherigen Erkenntnissen im Endausbau rd. 300 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, Bedarf an Sportstätten hat, wurde bereits frühzeitig die Option offen gehalten, eine 2-teilbare städtische Sporthalle mit zu planen, die dann auch von der Waldorfschule Silberwald mit genutzt werden kann. Der Bedarf für die Waldorfschule im Sportstättenbereich liegt bei 1,0 Übungseinheiten.

Für den Schulsport der drei Schulen ergibt sich ein gemeinsamer Fehlbedarf an Sportstätten von 2,2 ÜE.

Für den Neubau der Sporthalle wurden mit GRDrs 149/2012 Planungsmittel in Höhe von 300.000,00 Euro im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung gestellt. Ein Planungsauftrag für die bauliche Umsetzung wurde erteilt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
482 (CDU)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

2 in 2013 | Absenkung der Grundsteuer von 520 auf höchstens 450 Hebesatzpunkte und damit eine Reduzierung der Wohnkosten um jährlich rund 20 Millionen Euro

Absenkung der Grundsteuer von 520 auf höchstens 450 Hebesatzpunkte und damit eine Reduzierung der Wohnkosten um jährlich rund 20 Millionen Euro

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

1486
weniger gut: -163
gut: 1486
Meine Stimme: keine
Platz: 
2
in: 
2013

In der Region liegt der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B bei 358 Punkten, in der Stadt Stuttgart aber bei 520 Punkten und somit mit großem Abstand an der Spitze aller Gemeinden. Mit 450 Punkten würde der Stuttgarter Grundsteuerhebesatz gemessen an den übrigen Gemeinden in der Region Stuttgart immer noch am obersten Ende liegen.

Als vor vier Jahren die Grundsteuer von 400 auf 520 Hebesatzpunkte angehoben wurde, wurde dies mit der damals kritischen Finanzsituation der Stadt begründet. Diese gilt heute nicht mehr. In den letzten Jahren sprudelten die Steuereinnahmen, so dass die restlichen städtischen Kredite kontinuierlich zurückgeführt werden konnten. Stuttgart ist heute schuldenfrei und hat 2011 und 2012 sogar einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet.

Durch eine Absenkung der Grundsteuer werden sowohl die Mieter, als auch die Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die diese selbst bewohnen, entlastet. Damit könnten die Kosten für das Wohnen für alle, die in Stuttgart wohnen, um zirka 20 Millionen Euro reduziert werden. Vor allem junge und alte Menschen in unserer Stadt, die durch hohe Wohnkosten belastet sind, profitieren davon. Zudem ist es gerecht, die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Umland nicht übergebührlich zu belasten.

Außerdem: Es ist widersinnig, die Stadtkasse durch Besteuerung des Konsumgutes Wohnung zu füllen; dabei haben gerade jene Politiker in den letzten Jahren zur Erhöhung beigetragen, die sich zugleich über hohe Wohnkosten beklagen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Berni der Sportbär ergänzt:
Mit der Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2011wurde durch die Mehrheit von B90/ DIE GRÜNEN, SPD, SÖS und Linke die Grundsteuer von 400 auf 520 Punkte erhöht.
Die Folge: Manche Selbstnutzer trifft das empfindlich - etwa Rentner, die sich ihr Eigenheim "vom Mund abgespart" haben und kleine Renten beziehen. Aber auch viele Mieter sind betroffen, denen Vermieter die Grundsteuer in Rechnung stellen dürfen, ganz zu schweigen vom Gewerbe.
Die Grundsteuer trifft also JEDEN! Deshalb sollte die Grundsteuererhöhung von 400 auf 520 Punkten zum 01.01.2014 zurückgenommen werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat intensiv beraten, fand aber letztlich keine Mehrheit. In Anbetracht der im Doppelhaushalt und in der Finanzplanung bis 2018 zu finanzierenden Investitionen und dem damit verbundenen Kreditbedarf überwiegt die Einschätzung, dass die Stadt derzeit finanziell nicht in der Lage ist, die mit einer Senkung des Grundsteuerhebesatzes verbundenen Steuerausfälle zu kompensieren.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden zum 1. Januar 2010 auf 520 vH (von Hundert) (vorher 400 vH) festgesetzt. Die Planansätze betragen nach den Berechnungen der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf bei der Grundsteuer B für 2014 und 2015 jeweils rund 150 Mio. Euro. Bei der Grundsteuer A für beide Jahre jeweils rund 0,3 Mio. Euro.

Nach dem Vorschlag 3380 sollen die Grundsteuerhebesätze auf höchstens 450 Hebesatzpunkte gesenkt werden. Bei einer Senkung der Grundsteuerhebesätze würde das Aufkommen bei der Grundsteuer A um jährlich rund 43.000 Euro sinken. Bei der Grundsteuer B ergeben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen.

Bei Hebesatzsenkung auf 450 vH: 20,16/20,19 Mio. Euro Wenigereinnahmen im Jahr 2014/2015

Bei Hebesatzsenkung auf 470 vH: 14,40/14,42 Mio. Euro Wenigereinnahmen im Jahr 2014/2015

Bei Hebesatzsenkung auf 500 vH: 5,76/5,77 Mio. Euro Wenigereinnahmen im Jahr 2014/2015

Laut der Vorschlagsbegründung könnten durch eine Reduzierung der Grundsteuer auf 450 Hebesatzpunkte die Wohnkosten um jährlich rund 20 Mio. Euro entlastet werden. Diese Aussage trifft so nicht zu. Die Entlastung aller Grundsteuerschuldner würde zwar rund 20 Mio. Euro jährlich betragen, die Grundsteuer wird jedoch nicht nur auf Wohnräume erhoben. So entfallen vom gesamten Grundsteueraufkommen der Grundsteuer B über 50% auf Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke mit überwiegendem gewerblich genutzten Anteil und die unbebauten Grundstücke.

Ausgehend von einer Hebesatzsenkung auf 450 vH errechnet sich je Grundstücksart nachstehende Entlastung (bezogen auf 2014):

 Grundstücksart   Fallzahl 
 in %

 Entlastung durch
Hebesatzsenkung
Euro

  Anteil
in %
Mietwohngrundstücke 10,7 3.085.304 15,3
überwiegend privat genutztem Anteil,
gemischt genutzte Grundstücke mit
1,7 584.796 2,9
Einfamilienhaus/Wohnungseigentum 60,4 4.880.023 24,2
Zweifamilienhaus 5,6 887.277 4,4
Summe Wohngrundstücke 78,4 9.437.400 46,8
       
gemischt genutzte Grundstücke mit
überwiegend gwerblch genutztem Anteil
1,1 403.308 2,0
Geschäftsgrundstücke 5,0 9.497.896 47,1
Sonstig bebaute Grundstücke 2,9 141.158 0,7
unbebaute Grundstücke 9,0 685.623 3,4
Summe Grundstücke ohne Wohnnutzung 18,0 10.727.985 53,2
Land und forstwirtschaftliche Grundstücke 3,6    
Summe Wenigereinnahmen   20.165.385  

 

Übersicht Hebesätze Grundsteuer B, Deutsche Großstädte über 300.000 Einwohner:

Stadt Einwohner   Hebesatz
  31.12.2010 2013
Berlin 3.460.725 810
Hamburg 1.786.448 540
München 1.353.186 535
Köln 1.007.119 515
Frankfurt 679.664 460
Stuttgart 606.588 520
Düsseldorf 588.735 440
Dortmund 580.444 540
Essen 574.635 590
Bremen 547.340 580
Leipzig 533.374 650
Dresden 523.058 635
Hannover 522.686 530
Nürnberg 505.664 535
Duisburg 489.559 695
Bochum 374.737 565
Wuppertal 349.721 620
Bonn 324.899 530
Bielefeld 323.270 490
Mannheim 313.174 450

Übersicht Hebesätze Grundsteuer B, Stadtkreise in Baden-Württemberg über 100.000 Einwohner:

Stadt Einwohner   Hebesatz
  31.12.2010 2013
Stuttgart 606.588 520
Mannheim 313.174 450
Karlsruhe 294.761 420
Freiburg 224.191 600
Heidelberg 147.312 470
Heilbronn 122.879 430
Ulm 122.801 430
Pforzheim 119.781 500
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
462 (CDU), 635 (FW), 703 (FDP), 902 (REP)
3 in 2013 | Zukunft der Wagenhallen: Raum für Kunst in Stuttgart

Zukunft der Wagenhallen: Raum für Kunst in Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

1074
weniger gut: -130
gut: 1074
Meine Stimme: keine
Platz: 
3
in: 
2013

Die Wagenhallen in Stuttgart haben sich in den vergangenen Jahren als Produktionsstätte und kultureller Veranstaltungsort etabliert. Damit die Wagenhallen auch in Zukunft als Raum für Kunst in Stuttgart bestehen und sich entwickeln können, muss die improvisierte Zwischennutzung in eine dauerhafte Nutzungsform überführt werden. Wir bitten die Stadt Stuttgart, die dafür notwendigen rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sowie die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Zwischenzeitlich liegt ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen wurden in 2014/2015 insgesamt 5,5 Millionen Euro eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist vorgesehen, die Wagenhallen auf der Basis des vorliegenden Nutzungskonzepts (Veranstaltungsbereich sowie Atelierbetrieb) für eine dauerhafte Nutzung zu ertüchtigen. Derzeit wird eine Bestandsaufnahme der Tragwerkskonstruktion vorgenommen, damit eine aussagefähige Basis zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs des Daches vorliegt. Im Anschluss könnten die baulichen Maßnahmen auf Basis des Nutzungskonzepts umgesetzt werden. Dem Gemeinderat soll noch vor der Sommerpause das Konzept vorgelegt werden. Der Gesamtaufwand wird auf 4 bis 5 Mio. € geschätzt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
570 (CDU), 613 (SPD), 692 FW)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dieser Vorschlag wird durch den Bezirksbeirat Nord unterstützt. Die Wagenhallen sind mittlerweile eine arrivierte Kultureinrichtung.

4 in 2013 | TSV 1898 Uhlbach e.V.. Neue Schul- und Mehrzweck Turnhalle.

TSV 1898 Uhlbach e.V.. Neue Schul- und Mehrzweck Turnhalle.

|
Stadtbezirk: 
Obertürkheim
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

1011
weniger gut: -146
gut: 1011
Meine Stimme: keine
Platz: 
4
in: 
2013

TSV 1898 Uhlbach e.V.. Neue Schul- und Mehrzweck Turnhalle in Uhlbach.
Nachdem der Gemeinderat die Planungsgelder für den Bau einer neuen Halle für den Doppelhaushalt 2012-2013 genehmigt hat und die Planungsarbeiten in vollem Gange sind, stelle ich hiermit folgenden Antrag an den Gemeinderat:
Bitte genehmigen Sie im Doppelhaushalt 2014-2015 die Gelder für den Bau einer neuen Schul- und Mehrzweck Turnhalle in Uhlbach.
Begründung: Die Turn- und Versammlungshalle des TSV Uhlbach ist über 105 Jahre alt und entspricht den technischen, sanitären und sportlichen Vorschriften bei weitem nicht mehr. Einen eigenen Neubau kann unser Verein nicht finanzieren. Wir werden uns aber gerne beim späteren Betrieb der Halle engagieren.
Unser Verein hat im Moment 1.170 Mitglieder (davon 378 Kinder und Jugendliche =32%) in drei Abteilungen und ist der drittgrößte Verein im oberen Neckartal.
Die größte Abteilung im TSV ist die Turnabteilung mit ihren Turn- und Gymnastikgruppen. In dieser Abteilung sind auch die Faustball-, die Volleyball-, die Tischtennis und die Radfahrabteilung eingegliedert.
Die Halle wird morgens von der Grundschule Uhlbach, die keine eigene Halle hat und ab 13:30 Uhr vom Verein mit seinen Gruppen von Montag bis Freitag täglich bis 22 Uhr benützt. Ferner wird unsere Halle für verschiedene Versammlungen und Feiern der örtlichen Vereine und Institutionen benötigt.
Nochmals die Bitte an den Gemeinderat: Bitte berücksichtigen Sie diese Investition im städtischen Doppelhaushalt 2014-2015.

Mit Sportgruß:

Paul-Otto Weber
1. Vorsitzender des TSV 1898 Uhlbach e. V.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen sind im Zeitplan. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans ist eingeleitet. Die Entwurfsplanung wird Ende 2014 abgeschlossen. Mit dem TSV Uhlbach läuft eine Abstimmung zur Realisierung der Geschäftsstellenräume.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vom Gemeinderat wurden für 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 450.000 € für den Neubau einer Schul- und Mehrzweckturnhalle im Stadtteil Uhlbach beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der TSV 1898 Uhlbach besitzt auf dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 253/2 –Asangstraße 221 in Stuttgart-Uhlbach (Erbbaurecht) eine vereinseigene Turnhalle. Diese Halle, die 1907 gebaut wurde, ist zwischenzeitlich zu klein und entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Wichtige Funktionsräume fehlen und die bestehenden baulichen Nachteile lassen eine Sanierung des Gebäudes unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten nicht mehr zu.

Die Turnhalle des TSV Uhlbach ist die einzige Halle in Uhlbach, in der neben dem Vereinssport auch der gesamte Schulsport der Grundschule Uhlbach durchgeführt wird. Auch kulturelle- sowie Gemeinschaftsveranstaltungen finden regelmäßig darin statt. Die Halle liegt zentral in der Ortsmitte und ist somit auch für Kinder und ältere Vereinsmitglieder gut erreichbar. Einen anderen möglichen Standort gibt es in Uhlbach nicht. Auch unter dem Aspekt, dass für ein zeitgemäßes Sportangebot eine etwas größere Halle benötigt wird, ist ein Neubau am derzeitigen Standort erforderlich. Deshalb wurden im städt. Haushalt 2012/2013 Planungsmittel in Höhe von 150.000 EUR, an den sich der Verein mit 15.000 EUR beteiligen wird, bereitgestellt.

Auf der Basis eines abgestimmten Raumprogramms (Turnhalle, Gymnastikraum, Funktionsräume) wurde vom städtischen Hochbauamt ein sog. Stegreif-Verfahren durchgeführt, an dem sich 3 Architekturbüros beteiligen konnten. Die Vorstellung der Vorschläge ist bereits erfolgt, die Auswertung läuft derzeit noch und die Kostenermittlung ist in Vorbereitung. Damit der Neubau realisiert werden kann, soll auch das bestehende Planungsrecht geändert werden. Die Realisierung des Projekts könnte dann ab dem Jahr 2015 erfolgen. Der TSV Uhlbach hat sich bereit erklärt, beim Betrieb der Halle mitzuwirken. Die geplanten Vereinsräume (Geschäftsstelle, Jugendraum) würde der TSV Uhlbach selbst finanzieren.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 915 (FW)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt diese dringend erforderliche Maßnahme und bittet um eine umgehende Realisierung. Wie wichtig und notwendig sie aus Sicht der Uhlbacher Bevölkerung ist, zeigt der erreichte 4. Platz beim Bürgerhaushalt.

5 in 2013 | Sanierung Hallenbad Feuerbach

Sanierung Hallenbad Feuerbach

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Stadtbezirk: 
Feuerbach
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

929
weniger gut: -171
gut: 929
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2013

Aufnahme von Planungs- und Baukosten in den Haushaltsplan 2014/15.
Baubeginn spätestens in 2015.

Das Hallenbad hat eine zentrale Funktion und Lage für den Schul-und Schwimmsport sowie die Schwimmschule in Feuerbach und den Stuttgarter Norden. Es muss bautechnisch und energetisch dringend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Schließungszeiten sind per Ausschreibung der Bauarbeiten auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. Alternativen während der Umbauzeit sind frühzeitig mitzuplanen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Alexander Brenner ergänzt (Vorschlag 2915):
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Badebetriebs im Hallenbad Feuerbach ist es dringend erforderlich, das fast 50-jährige, denkmalgeschützte Bad von Grund auf zu sanieren, zu modernisieren, zu erweitern und technisch auf den neuesten Stand zu bringen.
Im Einzelnen

1. Zustand des Bades
Das in die Jahre gekommene Bad ist - auch nach Auffassung der Stadtverwaltung - in starkem Maße sanierungsbedürftig. Dennoch wurden bisher alle Sanierungsvorschläge abgelehnt.

2. Nutzer des Bades
Das Bad ist eine wichtige Freizeiteinrichtung und Sportstätte für Feuerbach, Weilimdorf und Stuttgart-Nord. Es wird derzeit hauptsächlich von 20 Schulen und 6 Vereinen für das Schulschwimmen und für den Vereinssport benötigt.

3. Sanierung / Modernisierung des Bades
Die Sanierung des Bades ist längst überfällig. Es sollte daher umgehend energetisch modernisiert, den heutigen Erfordernissen angepasst und für die Nutzung durch die Öffentlichkeit, Schulen und Vereine umgebaut werden. Ferner sollte das Ziel verfolgt werden, die Energiekosten deutlich zu reduzieren, das Bad wirtschaftlicher zu betreiben und damit die städtischen Finanzen zu entlasten.

4. Erweiterung des Bades
Im Rahmen der Modernisierung/Erweiterung des Bades sollten die Interessen aller Altersgruppen berücksichtigt werden. Das Bad sollte Anziehungspunkt für Kinder, Jugendliche und Familien, für Frauen und Männer, für Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen sowie für Schulen und Vereine sein.
Das Bad sollte so erweitert werden, dass auch spezielle Nutzungen angeboten werden können, z.B. Babyschwimmen, Spielbaden für Kinder, Wassergymnastik, Baden für Menschen mit Behinderung, Sauna sowie Fitness- und Wellnessleistungen.

5. Fazit
Das modernisierte Hallenbad Feuerbach wird auf lebhaftes Interesse stoßen, große Anziehungskraft ausüben und für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Schulen und Vereine in Feuerbach, Weilimdorf, Stuttgart-Nord und weit darüber hinaus ein attraktives Angebot darstellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Von den zuständigen Gremien wurde im Sommer 2014 der Vorprojektbeschluss zur Generalsanierung des Hallenbades Feuerbach gefasst.

Trotz der hohen Planungsanforderungen und notwendigen umfangreichen Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt kann der Baubeschluss voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 gefasst werden. Es wird mit einer 18 monatigen Sanierungszeit bis zum Schuljahresbeginn im September 2017 gerechnet.

Weitere Informationen können der Gemeinderatsdrucksache Nr. 402/2014 entnommen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Generalsanierung des Hallenbads Feuerbach wurde beschlossen. Insgesamt werden dafür 11,05 Mio. EUR im Haushalt bereitgestellt. Nach einer Detailplanung kann Mitte 2015 mit der Generalsanierung des Bades begonnen werden. Es ist aufgrund des Umfangs der Bauarbeiten mit einer etwa zweijährigen Bauzeit zu rechnen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Hallenbad Feuerbach, das im Jahr 1964 seinen Betrieb aufnahm und seit 2001 als erhaltungswürdiges Kulturdenkmal eingestuft ist, ist eine Generalsanierung der Bausubstanz sowie der technischen Anlagen dringend erforderlich. In 2012 mussten nach einer Überprüfung der Schwimmhallen-Glasfassade provisorische Stützmaßnahmen vorgenommen werden, die die Standsicherheit mittelfristig gewährleisten.

Entsprechend einer im Jahr 2009 erstellten Konzeptstudie des Architekturbüros Dr. Krieger, Velbert (unter Einbindung des IGB Ingenieurbüros für Tragwerksplanung) liegen die Baukosten für eine Generalsanierung inkl. Baukostenindex bei rd. 10,4 Mio. EUR netto. Hinzu kommt anteilig Vorsteuer in Höhe von rd. 650 TEUR, da die Maßnahme in anteiliger Höhe der Schulnutzung nicht der Vorsteuerabzugsberechtigung unterliegt. Die Schulnutzung im Hallenbad Feuerbach liegt bei derzeit rd. 33 %. Die Gesamtbaukosten liegen damit bei 11,050 Mio. EUR.

Die Maßnahme konnte im Doppelwirtschaftsplan 2012/2013 nicht berücksichtigt werden und wird nun zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.

Der Umfang der Generalsanierung umfasst die komplette Erneuerung der Fassade und der Decken, der Belagsflächen und der Becken. Sämtliche technischen Anlagen (Heizungsleitungen, Lüftung, Sanitär, Badewassertechnik, Elektrik etc.) müssen unter Beachtung der geltenden Normen der EnEV ersetzt werden. Im Rahmen der Detailplanung müssen auch denkmalschutzrechtliche Belange berücksichtigt und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung als Schul- und Vereinsbad mit lediglich zwei Öffnungstagen für den öffentlichen Badebetrieb ist der Ausbau mit Sauna-/Wellnessbereich etc. nicht Gegenstand der Generalsanierung.

Sofern der Gemeinderat im Rahmen des Doppelwirtschaftsplanes 2014/2015 Mittel bereitstellt, erfolgt in 2014 bis Mitte 2015 die Detailplanung bis Leistungsphase 8 HOAI. Mitte Juli 2015 könnte der Baubeschluss gefasst und mit dem Bau begonnen werden. Es wird mit einer etwa 2-jährigen Bauzeit gerechnet.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
581 (CDU), 663 (FW)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht einen dringender Sanierungsbedarf des vor ca. 40 Jahren gebauten und unter Denkmalschutz stehenden Bads, das auch als Schul- und Vereinsschwimmbad für Nachbarstadtbezirke dient. Der Vorschlag wird vom Bezirksbeirat einstimmig befürwortet.

6 in 2013 | Theaterhaus angemessen fördern

Theaterhaus angemessen fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

846
weniger gut: -156
gut: 846
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2013

Das Theaterhaus Stuttgart ist mit seinem vielfältigen Programm und rund 300.000 Besuchern jährlich eine der beliebtesten Kultureinrichtungen der Stadt. Zurzeit wird es mit lediglich 16% institutioneller Förderung aus städtischen Mitteln unterdurchschnittlich unterstützt. Damit es seine Qualität erhalten kann, sollte es langfristig angemessen gefördert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Theaterhaus erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,271 Mio. EUR pro Jahr. Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung erhält das Theaterhaus künftig jeweils 70.000 EUR jährlich zusätzlich, zudem werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Kultur und Medien schlugen am 18.12.2012 vor, dass die Kulturverwaltung einen Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen vorlegt.

Um eine auf Zahlen basierende Auswertung und Einschätzung vornehmen zu können, wurden 130 institutionell geförderte Einrichtungen mittels eines Fragebogens bzw. einer Tabelle befragt. Dabei wurden die Bereiche Personal, Mieten und Nebenkosten bzw. Sachkosten besonders hervorgehoben.

Es gibt bereits einen Vorschlag der Kulturverwaltung, bei allen personalintensiven Einrichtungen eine Zuschusserhöhung von bis zu 15 % ab dem Haushaltsjahr 2014 vorzunehmen. Diese Erhöhung würde auch dem Theaterhaus zugute kommen.

Vgl. hierzu GRDrs 264/2013 Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen, Mitteilungsvorlage für den Ausschuss für Kultur und Medien vom 30.04.2013

Über eine zusätzliche Förderung entscheidet letztlich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 Ende des Jahres.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 572 (CDU), 615 (SPD)
7 in 2013 | Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

820
weniger gut: -137
gut: 820
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2013

Nachdem das KimTimJim seine Pforten geschlossen hat, wurde nun auch dem Zapata die Lichter ausgeknipst.

Grund: "Ursache ist die Verweigerung der Stadt Stuttgart die Betriebszeiten des Zapatas von Sonntag 23 Uhr bis Donnerstag 19 Uhr zuzulassen auch Veranstaltungen am Tage vor Feiertage zuzustimmen, was die Planung und Wirtschaftssicherheit hindert."

Wir sind der Meinung: ES REICHT!
Die Stadt ist systematisch dabei sich selbst zu zerstören.
Ein kulturelles Angebot gehört mit zu einer pulsierenden Stadt.

Wir fordern daher umgehend:
- Einen aktiven Austausch zwischen Stadt, Veranstaltern und Kulturschaffenden
- Mehr Mitspracherecht für Veranstalter & Kulturschaffende
- Mehr Veranstaltungsstätten
- Alternative Angebote für Veranstalter und Kulturschaffende
- Umgehende Ausweisung geeigneter Veranstaltungsflächen/ -räumen
- Zusätzlich verpflichten wir die Stadt brachliegende Veranstaltungsflächen frei zu geben
- Der Prozess zum Betrieb eines Clubbetriebs soll erleichtert werden
- Die Sperrzeitregelung muss an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt angepasst werden (längere Öffnungszeiten)
- Eindeutigere Regelung für temporäre Clubs in Bezug auf Konzession und Sperrzeiten und generell eine Vereinfachung von Konzessionssverfahren (Clublizenz-Verfahren dauert zu lange, absolut unsinnige Parkplatzregelung...)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch vor allem zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hiermit werden auch folgende weitere Vorschläge beantwortet
3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen
5158: Konzept für Subkultur
5408: Alternativkultur erhalten

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Vorschläge/Anträge:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

8 in 2013 | Neubau einer Sporthalle im Sportgebiet Waldau

Neubau einer Sporthalle im Sportgebiet Waldau

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Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

846
weniger gut: -169
gut: 846
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2013

Aufgrund der äußerst angespannten Hallensituation aller sporttreibenden Vereine und der Waldschule Degerloch im Sportgebiet auf der Waldau ist der Neubau einer mindestens drei-, besser noch vierteiligen Sport- und Veranstaltungshalle mit Kurs- und Nebenräumen dringend erforderlich.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in ABV Stuttgart ergänzt:
Der Bau einer 4 teiligen Sporthalle ist für die Vereine in Degerloch (Waldau) ein lang gehegter Wusch und ist für die weitere Entwicklung der Vereine dringend erforderlich, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche ihrem Sport regelmäßig nachgehen können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Vorprojektbeschluss ist in Vorbereitung und soll noch 2014 gefasst werden. Er befindet sich derzeit (11/2014) in der Abstimmungsphase mit den beteiligten städtischen Referaten. Es ist vorgesehen, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vom Gemeinderat wurden für 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 570.000 € für den Bau einer Sporthalle mit Bewegungs-Landschaft und Tiefgarage beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sport- und Erholungsgebiet Waldau in Stuttgart-Degerloch ist das zweitgrößte Sportgebiet Stuttgarts und reicht in seiner Bedeutung weit über den Stadtbezirk hinaus. Auf der Waldau sind 16 Sportvereine ansässig. Diese Vereine erfüllen mit ihren Anlagen neben den örtlichen Aufgaben wichtige Ausgleichsfunktionen für schlecht versorgte Innenstadtbereiche. Die Vereine, deren Vereinszentren jeweils im Sport- und Erholungsgebiet Waldau gewachsen sind, können ihren Vereinsmitgliedern dort aber kaum oder nur eingeschränkt Trainingsmöglichkeiten in den Hallensportarten anbieten. So ist eine starke Aufsplittung der Vereinsaktivitäten zu registrieren, die negativ zu bewerten ist.

Im Zuge einer Planungswerkstatt für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau hat sich gezeigt, dass für die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Sportgebietes eine neue Sporthalle von großer Bedeutung ist – auch für den Schulsport der Waldschule. In Abstimmung mit den Sportvereinen und anderen Organisationen auf der Waldau konnte für eine solche Sporthalle ein Standort festgelegt werden. Mit den Vereinen besteht Einigkeit darüber, dass der bisherige Tennenplatz der TSG Stuttgart als Standort für die Sporthalle vorgesehen wird.

Zur Vertiefung des Themas hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Sportvereine, der Waldschule, der Stadtverwaltung und des Sportkreises mit Fragen eines bedarfsgerechten Raumprogrammes für eine solche Sporthalle befasst. In zwei Arbeitsgruppensitzungen wurde ein abgestimmtes Raumprogramm für eine 3-teilige Sporthalle und zusätzlichen kleineren Sporträumen (Mehrzweckraum, Bewegungslandschaft, Kraftraum) entwickelt, das die innovativen Anregungen aus der Planungswerkstatt aufnimmt und die Anforderungen des Schul- und Vereinssports abdeckt.

Für die Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 470.000 EUR benötigt (Sporthalle und Tiefgarage). Sofern für dieses Projekt ein Wettbewerb durchgeführt werden soll, wäre dafür mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 EUR zu rechnen. Die Realisierung des Projekts könnte dann ab dem Jahr 2016 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 598 (SPD), 658 (FW), 708 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Degerlocher Bezirksbeirat spricht sich einstimmig und positiv für diesen Vorschlag aus und hält diesen für fachlich und sachlich dringend geboten.