Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2013

40 in 2013 | Kurzstrecke wieder 1 € und auf gesamte Innenstadt ausdehnen

Kurzstrecke wieder 1 € und auf gesamte Innenstadt ausdehnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

561
weniger gut: -120
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2013

Ich würde anregen, den Fahrpreis für eine Kurzstrecke wieder auf 1 € zu reduzieren und/oder die Kurzstrecke auf vier oder fünf Haltestellen (Bus, z.B. Charlottenplatz-Berliner Platz) bzw zwei oder drei Stationen (S-Bahn, z.B. Schwabstraße-Hbf) zu verlängern, also in weite Teile der Zone 10, so dass auch Bürger, die nicht unmittelbar stadtnah wohnen, eher überlegen, den ÖPNV zu nutzen als bisher. Bei dem bisherigen System ist es günstiger, von Bad Cannstatt eine Station zum Hbf als Kurzstrecke zu fahren als von dem Bahnhof Feuersee oder Schwabstraße, die stadtnäher liegen, für die die Kurzstrecke nicht mehr gilt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum 1.1.2006 hatte der VVS eine Reform der Kurzstrecke durchgeführt. Seither kann man mit dem KurzstreckenTicket in Bus und Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg fahren. Der Preis wurde von 1,20 Euro auf 1,00 Euro gesenkt und ist bis Ende 2011 sechs Jahre lang preisstabil geblieben. Erst zum 1.1.2012 wurde der Preis wieder auf 1,20 Euro angehoben, da seit diesem Zeitpunkt die Kurzstrecke nun auch wieder für den gesamten Eisenbahnverkehr gilt (Fahrt bis zur nächsten Haltestelle). Mit 1,20 Euro liegt der VVS im bundesweiten Vergleich eher am unteren Ende der Preise für KurzstreckenTickets.

Die Ausweitung der aktuellen Kurzstreckenregelung auf vier oder fünf (Bus/Stadtbahn) bzw. zwei oder drei (Eisenbahn) Haltestellen würde dazu führen, dass zahlreiche bisherige Fahrten mit EinzelTickets für ein oder auch zwei Zonen künftig mit dem erheblich günstigeren KurzstreckenTicket durchgeführt würden. Ebenso wie die Reduzierung des Kurzstreckenpreises auf 1,00 Euro würde dies zu Minderertragsrisiken in Millionenhöhe führen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die durch die Preisabsenkung resultierenden Mindererlöse durch zusätzliche Fahrgäste kompensiert werden können.

41 in 2013 | Bürgerbeauftragte zu S21 streichen

Bürgerbeauftragte zu S21 streichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

645
weniger gut: -207
gut: 645
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2013

Die Stelle der Bürgerbeauftragten für S21, die im Zuge der Schaffung des Kommunikationsbüros für das Projekt S21 von der Stadt Stuttgart finanziert wurde und wird, ist unnötig und kostet die Stadt Geld, welches zwingend für andere explizit relevantere Bereiche verwendet werden sollte, z.B. für die Stelle einer/eines Erzieherin/Erziehers.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist nicht beabsichtigt, die Stelle eines/einer Bürgerbeauftragen zu streichen. Die Aufgabe des oder der Bürgerbeauftragten ist es, beim Projekt Stuttgart 21 einen wichtigen Beitrag bei der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie bei der Vermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Bahn andererseits zu leisten. Einen oder eine Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger beim Projekt Stuttgart 21 halten wir daher für unverzichtbar.

42 in 2013 | Flächendeckender Erhalt und Ausbau von Hort und Kernzeitbetreuung für Grundschüler, die keine Ganztagesschule besuchen möchten bzw. sollen.

Flächendeckender Erhalt und Ausbau von Hort und Kernzeitbetreuung für Grundschüler, die keine Ganztagesschule besuchen möchten bzw. sollen.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

591
weniger gut: -153
gut: 591
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2013

Ein Beschluss des Gemeinderates sieht vor, Horte zu schließen und Grundschüler künftig flächendeckend in Ganztagesschulen täglich im Umfang von 8 Zeitstunden verpflichtend unterzubringen. Alternativ soll es nach wie vor Halbtageszüge geben, ergänzt durch eine Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr.

Eltern benötigen aber eine größere Freiheit bei der Gestaltung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, deshalb müssen Hortangebote erhalten und Kernzeitbetreuung erweitert werden. Teilzeitarbeitende Eltern haben nach der Beschlusslage kaum eine Wahlmöglichkeit und müssen ihre Kinder dann zwangsläufig in eine Ganztagesschule geben. Vor allem dann, wenn sie keinen klassischen Halbtagsjob ausüben und nur an z.B. zwei Nachmittagen pro Woche Betreuung benötigen um die übrige Zeit ihren Kindern zu widmen.

Um den Lebensrealitäten ALLER Stuttgarter Familien gerecht zu werden muss, neben der Ganztagesschule, die bisherige Flexibilität erhalten bleiben. Nur das ermöglicht eine ehrliche und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch aus pädagogischen Gründen ist Vielfalt bei den Betreuungsangeboten unabdingbar. Nicht jedes sechsjährige Kind absolviert folgenlos einen durchgetakteten 8-Stundentag, an dem es zu jeder Zeit Fremdbestimmung unterworfen ist.

Außerdem soll die Ganztagesschule kostenfrei sein, wohingegen die Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr weiterhin kostenpflichtig bleiben soll. Eine echte Wahlmöglichkeit für alle Eltern ist damit nicht gegeben. Die Kosten für den Unterricht an Ganztagesschulen übernimmt das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für Hort und Kernzeitbetreuung trägt die Stadt. Ungeachtet der Bedürfnisse der Stuttgarter Familien soll hier die Kommunale Kasse entlastet werden und die Ganztagesschule etabliert werden.

Dies gilt es zu verhindern! Helfen Sie mit, bewährte Strukturen, in die in der Vergangenheit viele kommunale Mittel geflossen sind, sich die Kinder wohl fühlen und Eltern ohne schlechtes Gewissen ihre Kinder gut betreut wissen, zu erhalten

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Telefonisch ergänzt:
Der Stuttgarter Gemeinderat hat 13. Juli 2011 beschlossen, bis 2020 die Grundschulen flächendeckend als Ganztagesschulen einzurichten. In dem Konzept wird unterschieden zwischen Ganztagesschule und Teilgebundener Ganztagsschule, in der es auch einen möglichen Halbtageszug geben soll. Generell wird jedoch für alle Kinder die Ganztagsbetreuung angestrebt mit einer Nachmittagsbetreuung, die dem Standard der heute existierenden Horte einspricht. Diese soll ausschließlich in den Schulen angeboten werden, alternative Angebote wie außerschulische Horte werden nicht mehr vorgesehen.

Diesen Beschluss möchten wir, die Träger der Freien Eltern-Kind-Gruppen erweitern. Und die bestehende, funktionierende und qualitativ hochwertige Schulkindbetreuung, die sie in ihren Horten anbieten, als alternatives Betreuungsangebot beibehalten.

Damit könnten Schülerhäuser, Ganztagesschulen und alternative Hortangebote voneinander profitieren. Und das hohe Niveau in der Nachmittagsbetreuung flächendeckend für alle Grundschüler eingeführt werden.

Außerdem ist damit gewährleistet, dass das Recht der Eltern die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, erhalten bleibt. Sie haben in den Horten Einblick auf die pädagogische Konzeption und können diese aktive mitgestalten. Ihre Kinder werden zeitlich flexibel und individuell betreut. Die Stadt Stuttgart honoriert damit auch das ehrenamtliche Engagement in der Kinderbetreuung und stärkt somit das Bürgerengagement.

Generell möchten wir mit dieser Forderung die Vielfalt und Unterschiedlichkeit in der Erziehung und Bildung unterstützen. Wir sind überzeugt, dass dies und das hohe Niveau der Bildung ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder ist. Und letztlich profitieren nicht nur die Kinder, sondern die Schulen und die Stadt von dieser Bildungsvielfalt.

Nutzer/in Cerebus ergänzt:
Ich bin unbedingt dafür, daß die Horte NICHT geschlossen werden. Wir selbst haben eine Siebenjährige, die sich im Hort sehr wohl fühlt vom ersten Tag an. Wir haben, nun im zweiten Jahr, durchweg positive Erfahrungen gemacht. Eltern und Kinder sind weiterhin auf die Horte angewiesen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Umstellung auf Schülerhäuser und Ganztagesschulen erfolgt weiterhin sukzessive als „sanfter Übergang“.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Umstellung auf Schülerhäuser erfolgt sukzessive als „sanfter Übergang“. Die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats werden laufend über den Umstellungsprozess unterrichtet. Die Kostentragung für die Ganztagesschule liegt zwar grundsätzlich beim Land, wobei der in Stuttgart vorgesehene Standard nicht unerhebliche kommunale Eigenmittel erfordert. Für die Eltern ist die Ganztagesschule gebührenfrei, weil es sich um ein verpflichtendes Schulangebot handelt, während die Inanspruchnahme von Kernzeitbetreuung und Hortbetreuung nicht verpflichtend ist und insofern mit einer angemessenen Eigenbeteiligung der Eltern angeboten wird.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am
20. März 2013 (GRDrs. 134/2013) nach sehr intensiver Debatte die Entscheidung vom 31. Januar 2013 (GRDrs.6/2013) bestätigt. Die Mehrheit im Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass die Ressourcen der Stadt (personelle und finanzielle) auf eine qualitativ hochwertige Ganztagesschule konzentriert werden müssen.

Der Ausbau von bis zu 72 Grundschulen in Stuttgart zu Ganztagesschulen mit sehr hohem Qualitätsstandard verursacht jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 38,5 Millionen € und Investitionen bis zu 230 Millionen €. Das ist weit mehr, als die Stadt bisher in den Betrieb der Hortbetreuung (22,9 Millionen €, siehe GRDrs. 199/2011 S. 36) und der Verlässlichen Grundschule / Flexiblen Nachmittagsbetreuung (2.323 Millionen €) investiert hat. Eine zusätzliche Verlängerung der Betreuung für Kinder in Halbtagesklassen um eine Zeitstunde (also z.B. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr) würde den städtischen Haushalt um weitere 832.000.- € pro Jahr belasten.

Die Verlängerung der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule über 14:00 Uhr hinaus (Flexible Nachmittagsbetreuung) war in der Vergangenheit stets nur als Interim möglich. Wegen der geringen Standards beim Personal und bezüglich der Räume sollte diese Betreuung den Kindern auf Dauer nicht zugemutet werden. In der Öffentlichkeit wurde häufig kritisiert, dass es dennoch über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten und weiter ausgebaut wurde. Das qualitativ höherwertige Angebot der Horte dagegen würde seinen Zweck verfehlen, wenn man es als flexibles Angebot entsprechend der Bedürfnisse der Familien bezeichnen würde. Es war stets als Angebot für Kinder gedacht, die ganztätig an 5 Tagen in der Woche Betreuung benötigen. Aus Gründen der Personalauslastung, aber auch aus pädagogischen Gründen (Zugehörigkeitsgefühl und Konstanz in der Gruppe, Stichwort: Bindung) hat sich deshalb z.B. der städtische Träger entschlossen, Platzsharing nur in sehr wenigen Fällen zuzulassen.

Das neue Schulkindbetreuungskonzept bietet den Familien folgende Wahlmöglichkeiten:

• Ganztagesklassen mit verpflichtendem Schulbesuch an 4 Tagen von 8 bis 16 Uhr und an einem Tag von 8 bis 12 Uhr (kostenfrei).
Hinzu kommen schuljahresbezogen freiwillig buchbare kostenpflichtige Zusatzbausteine für eine Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr, einer Spätbetreuung von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (am 5. Tag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie eine ganztägige Ferienbetreuung (23 Schließtage im Jahr).
• Halbtagesklassen mit einer schuljahresbezogen, kostenpflichtig buchbarer Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis maximal 14:00 Uhr und einer in der Regel für einzelne Wochen buchbaren kostenpflichtigen Ferienbetreuung für den gleichen Zeitrahmen, außer in den Sommerferien.
• Im Interim wird an einigen Schulen auch das Modell „Schülerhaus“ eingerichtet, das kostenpflichtig ganztägige Betreuung nach Ende der Halbtagesschule bis 17:00 Uhr und ganztägige Ferienbetreuung anbietet.

Alle kostenpflichtigen Angebote decken einen definierten Zeitraum ab, in dem das Angebot verlässlich zur Verfügung steht und nach Bedarf genutzt werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
488 (CDU), 648 (FW), 876 (SÖS)
43 in 2013 | Skatepark Sillenbuch einrichten

Skatepark Sillenbuch einrichten

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

589
weniger gut: -153
gut: 589
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2013

Der Jugendrat Sillenbuch setzt sich seit 2012 im Interesse der Jugendlichen für einen Skatepark in Sillenbuch ein.

Die Jugendlichen wünschen sich endlich einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Skatepark.

Der Skatepark soll aus Beton (Sichtbeton/Flüsterbeton) gefertigt werden und mit Blick auf die Wünsche der Jugendlichen geplant werden. Dazu gehören verschiedene Elemente wie Rampen, Quader Stufen, Geländer und daraus folgende Kombinationen.
Der Skatepark benötigt ausreichend freie Flächen um den Kindern und Jugendlichen die Benutzung zu ermöglichen (Anlauf nehmen und ausrollen lassen).
Der Skatepark soll in der Nähe der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Jugendlichen leicht erreichbar und für alle Schwierigkeitsstufen offen sein.
Der Skatepark soll NICHT aus einzelnen Bauteilen zusammengewürfelt werden!

Die Kinder und Jugendlichen, vertreten durch den Jugendrat Sillenbuch, fordern die finanzielle sowie politische Unterstützung des Gemeinderats für das Projekt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der potentielle Standort am Paul Grüninger Weg scheint aufgrund der vielen Einschränkungen aus dem Lärmschutzgutachten und da eine Baugenehmigung nur befristet erteilt werden kann, nicht mehr geeignet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein Standort ist in den Schwarzäckern zwischen Heumaden und Riedenberg identifiziert, erscheint jedoch wegen der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen als nicht völlig zufriedenstellend. Eine Bauvoranfrage ist gestellt. Das dazu benötigte Lärmgutachten und ein faunistisches Gutachten werden momentan erarbeitet.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vorgeschichte:
Der Skatepark Sillenbuch ist ein Projekt des Jugendrates Sillenbuch. Der Bezirksbeirat befürwortet den Antrag des Jugendrates und hat die Stadtverwaltung mit der Standortprüfung beauftragt.

Das Stadtplanungsamt hat 8 potenzielle Standorte für einen Skatepark im Stadtbezirk Sillenbuch geprüft. Bei der Standortsuche wurden unter Einbeziehung des Umweltschutzamtes und des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Lärmschutz, Grünordnungs- und Umweltbelange, die baurechtlichen Festsetzungen und die Erreichbarkeit geprüft.
Nach der Prüfung besteht nur an dem Standort am Paul-Grüninger-Weg gegenüber den Tennisplätzen des SV Sillenbuch die Möglichkeit eine Skateanlage zu bauen. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Hundesportfläche vorgesehen.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat am 8.11.2012 eine Bauvoranfrage an das Baurechtsamtes gestellt um abzuklären, ob auf der Fläche baurechtlich ein Skatepark möglich ist.

Fachliche Machbarkeit und rechtliche Restriktionen:
Das Baurechtsamt verlangt zur Beurteilung der Bauvoranfrage ein Lärmschutzgutachten und eine artenschutzrechtliche Untersuchung. Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens wird im Juli 2013 vorliegen. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Untersuchung wird im September 2013 vorliegen. Erst nach Vorliegen der beiden Gutachten kann beurteilt werden, ob an dem Standort im Stadtbezirk Sillenbuch ein Skatepark gebaut werden kann.

Fachlich ist ein Skatepark machbar. Da es im Stadtbezirke nur einzelne Skateelemente auf Spielplätzen gibt, ist aus Sicht des Garten-, Friedhofs- und Forstamt ein zentraler Skatepark sinnvoll. Der vorgesehene Standort ist gut mit der U-Bahn erreichbar.

Finanzielle Folgen:
Die Jugendlichen wünschen einen sehr hochwertigen Skatepark. Zusatzkosten könnten noch eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen verursachen. Die Investitionskosten werden auf mindestens 700.000.- € geschätzt.

Zeitliche Umsetzung des Vorschlages:
Bei Bereitstellung der Finanzmittel durch den Gemeinderat im Doppelhaushalt 14/15 können die Planung 2014 und der Bau des Skateparkes 2015 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
718 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

44 in 2013 | VVS-SSB Stuttgart -" Ein Zonen Bezirk " für ganzes Stuttgarter Stadtgebiet!

VVS-SSB Stuttgart -" Ein Zonen Bezirk " für ganzes Stuttgarter Stadtgebiet!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

546
weniger gut: -113
gut: 546
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2013

Stuttgart und seine angrenzenden Bezirke sollten eine Zone sein, und nicht in zwei Zonen unterteilt, Stuttgart ist doch auch für sich eine Stadt!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,30 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings gem. einem Gutachten aus dem Jahr 2009 zu Mindererlösen in Höhe von 12,7 Mio. Euro führen würde (Preisstand 2009). Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand -hier die Stadt Stuttgart- auszugleichen.

Die Thematik „Tarifzoneneinteilung/Großzone Stuttgart“ wurde im VVS in der Vergangenheit immer wieder in den Gremien diskutiert. Zuletzt war dies schwerpunktmäßig 2009 der Fall, als die Fa. Probst&Consorten mit einer Marktstudie beauftragt wurde. Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie wurde damals beschlossen, an der Tarifzoneneinteilung des VVS bzw. in Stuttgart vorerst nichts zu ändern. Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen.

45 in 2013 | Konzept für Subkultur

Konzept für Subkultur

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

569
weniger gut: -138
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2013

Seit der Schließung der Röhre und anderer Spielstätten für Subkultur v. a. in Folge der Baumaßnahmen fehlt Stuttgart ein funktionierendes Konzept für die Bereitstellung von Flächen und Veranstaltungsorten für Konzerte und anderen kleinkulturellen Veranstaltungen im Bereich der Subkultur. Mit Subkultur sind hier Kulturformen gemeint, die neue Impulse bringen, sich im alternativen/experimentellen/kreativen Bereich bewegen, zunächst nur von einem kleinen alternativen Publikum wahrgenommen werden, die aber nach einem Etablierungsprozess auch die Kultur der breiten Masse bereichern können. Die Röhre als Paradebeispiel bot eben gerade für Musikkünstler in der Entwicklungsphase oder auch für ältere Kultgruppen die geeignete Bühne. Nun machen solche Künstler leider häufig einen großen Bogen um Stuttgart, weil Spielstätten für Konzerte mit ca. 100 bis 500 Zuschauer fehlen. Die Folge ist eine Verflachung der Stuttgarter Kulturszene.

Die Stadt muss also in einem umfassenden Konzept geeignete Flächen für Veranstaltungen jeder Größenordnung zur Verfügung stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter http://www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch v.a. zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. Beantwortung zu Vorschlag Nr. 3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Anträge, Vorschläge und Stellungnahmen:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

46 in 2013 | Bessere Bezahlung für Erzieher/innen und pädagogische Mitarbeiter/innen!

Bessere Bezahlung für Erzieher/innen und pädagogische Mitarbeiter/innen!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

543
weniger gut: -127
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2013

Die Bezahlung von hochqualifiziertem Personal hinkt kräftig hinterher. Die Mitarbeiter/innen im pädagogischen Dienst leisten Schwerstarbeit. Die Bezahlung hinkt hinterher, ein Stiefkind der Kommunen. Hier sollte noch viel mehr getan werden, das Gehalt erhöht werden. Gute Bezahlung für hochqualifizierte Arbeit wird gefordert!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Zulage Tarif + wurde gemeinsam mit dem Jugendamt mit Wirkung zum 01.01.2014 erfolgreich eingeführt. In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass die Regelungen zur Gewährung der Zulage klar und eindeutig formuliert und praktikabel sind. Derzeit erhalten ca. 1500 Fachkräfte in Kindertagesstätten des städtischen Jugendamtes die Zulage. Die Zulage hat sich als ein geeignetes Instrument zur Personalgewinnung und -bindung für Kita-Fachkräfte bewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen wurde vom GR das Modell Tarif+ beschlossen. Für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird eine tarifkonforme Arbeitsmarktzulage in Höhe von zunächst 100 EUR gewährt.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anforderungen an das pädagogische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen von freien Trägern sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Großstadtsituation der Familien, der hohe Anteil von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund sowie viele Kinder, die aus Familien mit Multiproblemlagen kommen, benötigen einen erhöhten und spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Es stellt sich deshalb seit Jahren die Frage, ob sich diese Weiterentwicklung ausreichend in der Bezahlung niederschlägt. Die Bezahlung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten richtet sich nach den zwischen den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträgen. Der einschlägige Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst wurde erst im Jahr 2009 neu verhandelt. An den Entgelthöhen hat sich aber nichts wesentlich verändert.

Innerhalb der Stadtverwaltung, im Gemeinderat und zu den Haushaltsplanberatungen wird im Jahr 2013 die Bewertung der Arbeitsplätze des pädagogischen Personals diskutiert. Im Rahmen dieses Vorgangs wird eine Entscheidung getroffen, ob es zu Veränderungen kommen wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU), 631 (SPD), 647 (FW), 885 (SÖS)
47 in 2013 | Wildwuchs bei Spielhallen begrenzen

Wildwuchs bei Spielhallen begrenzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -99
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2013

Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist. Zwischen den einzelnen Spielhallen muss der Abstand 500 Meter betragen und außerdem ist ein Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgeschrieben. Wenn dieses Gesetz konsequent umgesetzt wird, müssen die Spielbetriebe an der Hauptstätter Straße (Nähe zu Kindergärten und Kindertagesstätten ist geringer als 500m) sowie zwischen Torstraße und Josef-Hirn-Platz geschlossen werden. Die Steuereinnahmen der Stadt würden in der Folge natürlich zurückgehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Bei den Betrieben, die nicht unter die Übergangsfristen des Landesglücksspielgesetzes fallen, wurden entsprechende Verfügungen erlassen. Es wurde in der Folge der Ausgang des Klageverfahrens beim Staatsgerichtshof abgewartet. Nachdem die Entscheidung vorliegt, werden nun die eingegangenen Widersprüche der Betreiber dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt. Mit anschließenden weiteren Klageverfahren ist zu rechnen. Bei den anderen Betrieben wurde im Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017 vorgesehen, was zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Verfahren bedeuten wird. Die dann möglicherweise zum Tragen kommende Härtefallregelung ist zudem noch einheitlich zu definieren.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Umsetzung der Aufgaben nach dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags und des Landesglückspielgesetzes hat der Gemeinderat der Schaffung einer zusätzlichen Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung, zunächst befristet für 2 Jahre, zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten.

So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Es können nach der Gesetzesbegründung unter den Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtungen jedoch keine Kindergärten und Kindertagesstätten subsumiert werden, jedoch Schulen, Jugendwohnheime oder auch Einrichtungen des Schulsports. Dies gilt auch ab dem 01.07.2013 für Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Genehmigung erhalten haben.

Für bereits bestehende Spielhallen gibt es jedoch Übergangsfristen bis 2017. Erst danach sind auch hier die Mindestabstände zwischen Spielhallen einzuhalten, bei Vorliegen einer unbilligen Härte möglicherweise auf einen Abstand von 250 Meter reduziert.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat setzt sich für eine Steuerung der Spielhallen ein. Die entsprechenden Grundlagen werden über die Vergnügungsstättensatzung aktuell erarbeitet und sind für die Haushaltsberatungen nicht unmittelbar relevant.

48 in 2013 | Schwimmbadneubau in Weilimdorf - Kosten mit Sanierung des Schwimmbads Feuerbach vergleichen

Schwimmbadneubau in Weilimdorf - Kosten mit Sanierung des Schwimmbads Feuerbach vergleichen

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

605
weniger gut: -202
gut: 605
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2013

Angesichts der anstehenden Sanierungskosten von 10 bsi 11 Millionen Euro für das Feuerbacher Hallenbad ist es unabdingbar, die Kosten für einen Schwimmbadneubau in Weilimdorf - auf der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche- zu berechnen.

Einsparungen in Millionenhöhe könnten dann für viele gute Dinge verwendet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der konkurrierende Vorschlag zur Generalsanierung des Hallenbads Feuerbach belegte Platz 5 im Bürgerhaushalt 2013 und wurde vom Gemeinderat beschlossen. Ein zusätzlicher Neubau eines Schwimmbads in Weilimdorf kommt derzeit somit nicht in Betracht.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dieser Antrag steht in direkter Konkurrenz zum Antrag Nr. 2825 „Sanierung Hallenbad Feuerbach“, der im Bürgerhaushalt den 5. Rangplatz erreicht hat. Ein neues Schwimmbad in Weilimdorf soll das sanierungsbedürftige Hallenbad Feuerbach ersetzen. In den Kommentaren zum Bürgervorschlag wird darüber hinaus von einem "Kombibad" gesprochen.

Neben den offenen Grundstücksfragen (es sind bei weitem nicht alle notwendigen Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt; eine Baugrunduntersuchung existiert nicht etc.) gibt es keinerlei planerische Grundlagen für ein mögliches Badprojekt in Weilimdorf. Allein für die Vorplanung wären Planungsmittel i. H. v. ca. 150.000 EUR notwendig. Ohne eine solche "Machbarkeitsstudie" können keine belastbaren Aussagen über die Realisierbarkeit und die möglichen Kosten eines Badneubaus gemacht werden. Nach einer groben Kostenschätzung würden die Kosten eines Hallenbad-Neubaus bei über 20 Mio. EUR liegen, für ein sog. Kombibad muss - je nach Raumprogramm - mit Kosten über 30 Mio. EUR gerechnet werden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Sanierungsbedarf für das Hallenbad Feuerbach aufgrund der Dringlichkeit kurzfristig abzuarbeiten ist. Die Realisierung eines Neubaus in Weilimdorf wäre allenfalls langfristig umsetzbar, wobei vorab der Bedarf für ein zusätzliches Schwimmbadangebot nachgewiesen werden müsste. Neben dieser Problematik muss auch berücksichtigt werden, dass das Hallenbad Feuerbach als geschütztes Kulturdenkmal zu erhalten ist.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt eine Gegenüberstellung der Kosten für einen Schwimmbadneubau in Weilimdorf bzw. für die Sanierung des Hallenbads in Feuerbach.

49 in 2013 | Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

502
weniger gut: -100
gut: 502
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2013

Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Regulierung des Spielrechts und der Spottwetten obliegen, unabhängig von baunutzungsrechtlichen oder stadtplanerischen Gesichtspunkten, dem Landesgesetzgeber.

Durch die Ratifizierung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags und das Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes soll der bisher nur ungenügend geregelte Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden.

Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.