Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2013

30 in 2013 | Kein Geld für das S 21-Turmforum im Stuttgarter Hauptbahnhof

Kein Geld für das S 21-Turmforum im Stuttgarter Hauptbahnhof

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

748
weniger gut: -258
gut: 748
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2013

In unserer heutigen Informationsgesellschaft darf für Desinformationen kein Geld ausgegeben werden. Die dortige Ausstellung spiegelt eine falsche Planung vor und die Modelle sind absolut unzureichend. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass der Tiefbahnhof nicht barrierefrei ist (nach UN-Richtlinien muss er es sein), die Breite der Aufzüge wird nicht dargestellt, über Brandschutz wird unzureichend informiert und so weiter und so fort.

Dieses Geld wird an anderer Stelle sehr viel dringender benötigt, und es ist nur akzeptabel, wenn es für richtige Informationen ausgegeben wird und nicht für propagandistische Zwecke.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert: Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats hält am Projekt fest und lehnt die Streichung der Mittel ab.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Beim Betrieb des Turmforums innerhalb des Vereins Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. handelt es sich um eine Kofinanzierung im Verhältnis 1:2 mit der Bahn. Die Landeshauptstadt hat hierzu eine vertragliche Verpflichtung übernommen. Nach der angekündigten Umorganisation der Projektgesellschaft für Stuttgart 21 auf Seiten der Bahn könnte auch die Aufgabe des Vereins neu geordnet werden. Dies kann frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2013 geschehen.

Derzeit beteiligt sich die Landeshauptstadt im Turmforum mit der Ausstellungsebene zu den städtebaulichen Komponenten und der Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
31 in 2013 | Energie- und Wasserversorgung zu 100% in städtische Hand

Energie- und Wasserversorgung zu 100% in städtische Hand

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

611
weniger gut: -129
gut: 611
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2013

Mit der Gründung der Stadtwerke ist die Energie- und Wasserversorgung noch nicht unter der Kontrolle der Stadt. Es kommt darauf an, dass der Einfluss der EnBW vollständig gebrochen wird. Alle Netze und alle Anlagen müssen Ende 2013 vollständig an die Stadt zurückgehen. Die Betriebsführung über die Wasser- und Energieversorgung muss ebenfalls vollständig zur Stadt. Die von der EnBW geplante Vernichtung von 1.350 Stellen muss verhindert werden. Nicht die Beschäftigten dürfen entlassen werden, sondern der Vorstand. Die Beschäftigten müssen ohne Verschlechterung ihrer Tariflöhne von den Stadtwerken übernommen werden. Alle von der EnBW betriebenen AKWs müssen sofort stillgelegt werden. Die Müllverbrennungsanlage in Münster muss schrittweise heruntergefahren und schließlich stillgelegt werden. Wir brauchen eine dezentrale, ökologische und demokratisch organisierte Enerergie- und Wasserversorgung. Wenn die Mehrheit im Gemeinderat - wie beabsichtigt und teilweise bereits umgesetzt - der EnBW weiter Zugriff auf unsere Wasser- und Energieversorgung überlässt, ist das wie wenn man Dracula zum Chef der Blutbank macht.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Über die Klage der LHS gegen die Netze BW auf Herausgabe des Wassernetzes und der Bewertung des Wassernetzes nach dem Ertragswertverfahren ist noch nicht entschieden. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann demzufolge noch nicht festgelegt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Erwerb des Wasserversorgungsnetzes durch die Landeshauptstadt Stuttgart ist beschlossen. Für den vorgesehenen Rückkauf hat der Gemeinderat 110 Mio. EUR in den städtischen Haushalt eingestellt. Der künftige Betrieb der Wasserversorgung und Stadtentwässerung soll durch einen städtischen Eigenbetrieb erfolgen.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag mit der Nr. 5790 enthält Gestaltungswünsche und Anregungen für die zukünftige Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird weiter intensiv verfolgt.

Im Hinblick auf die Energieversorgungsnetze für Strom und Gas ist über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, ein Konzessionsvertrag zu schließen. Der bestehende Konzessionsvertrag läuft bis zum 31.12.2013. Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den allgemeinen kartellrechtlichen Grundsätzen ist die Auswahl des neuen Inhabers der Wegerechte in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren durchzuführen. Dieses Konzessionsvergabeverfahren (vgl. insb. GRDrs 584/2011, 312/2012, 477/2012, 657/2012) wurde durch die Bekanntmachung des Auslaufens der Verträge begonnen und wird voraussichtlich im Herbst 2013 abgeschlossen sein.

Nicht zuletzt um die Energiewende in Stuttgart weiter voranzutreiben, wurden die Stadtwerke Stuttgart gegründet: Seit der Gründung der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) im Jahr 2011 ist die Landeshauptstadt somit wieder mit einem eigenständigen Unternehmen auf dem Energiemarkt aktiv. Mit der Gründung der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH bekommen die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger wieder Energie aus kommunaler Hand – atomstromfrei und ökologisch erzeugt. Dazu wurden konkrete Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bereits umgesetzt. Weitere sind in Planung.

Auf die Anlagen der EnBW (Atomkraftwerke oder die Müllverbrennungsanlage in Münster) hat die Landeshauptstadt Stuttgart keinen Einfluss.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
611 (SPD)
32 in 2013 | Valentienswald in Zuffenhausen

Valentienswald in Zuffenhausen

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

589
weniger gut: -114
gut: 589
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2013

Naherholungsgebiet für Zuffenhausen der “Valentienwald“

Mit dem Bau der B10/27 wurde dem Stadtbezirk Zuffenhausen eine Ausgleichsfläche mit Aufschüttung und Aufforstung versprochen, der so genannte “Valentienwald“. Damit sollte erreicht werden, dass die Emissionen der Bundesstraßen in der Straßenschlucht verbleiben, von den Bäumen gefiltert werden und nicht in die Wohngebiete von Zuffenhausen, Stammheim gelangen. Das Gebiet liegt eingezwängt zwischen
B27/B27a und Bahnlinie. Es ist ein wichtiges Verbindungsteil inner-halb des Biotopverbunds Zuffenhausen, Zazenhausen und Mühlhau-sen. Als Ausgleichsmaßnahme muss in einem überarbeiteten und ergänzten Valentienplan nicht nur die Fläche zwischen B 27/B27a und Bahnlinie naturnah gestaltet werden, sondern auch östlich der Ludwigsburger Straße weitergeführt werden.

Seit 33 Jahren wartet Zuffenhausen auf dieses Erholungsgebiet. Jetzt soll es endlich realisiert werden.

Wir zählen auf Ihre Stimme

Bürgerverein Zuffenhausen e. V. und Schutzgemeinschaft Krailenshalde e. V.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen des ehemals unter dem Titel "Valentienwald" bekannten Landschaftsgestaltungskonzeptes werden unter dem Titel "Landschaftsentwicklungskonzept Hummelgraben" fortgeführt. In einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurden Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und die Planung mehrfach vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Inzwischen liegt ein konsolidiertes Planungskonzept vor, welches bis Frühjahr 2015 ausgearbeitet wird. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat dann beschließen, ob und gegebenenfalls welche Bausteine des Landschaftsentwicklungskonzptes in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es wurden Planungsmittel von 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zuge der Planungen der Biovergärungsanlage soll das Gebiet zwischen B27/ B27a und Bahnlinie, neu geordnet werden. Federführend für die Planung ist das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart.
Von den ursprünglichen Planungen aus dem Jahr 1981 ff. konnte bislang nur ein Teil umgesetzt werden.

Ein Teil der Fläche – die sogenannte „Seitendeponie“ zwischen B27 und Bahnstrecke – ist in den vergangenen Jahren bereits mit seltenen Baumarten (Feldahorn, Speierling, Elsbeere, Wildapfel und Wildbirne) aufgeforstet worden. Die Fläche umfasst verschiedene Gehölzflächen im Wechsel mit offenen Bereichen. Die Waldfläche wurde in die Zuständigkeit des Garten-, Friedhofs- und Forstamts zur weiteren Pflege übergeben.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird das Konzept aus den 1980er Jahren derzeit überarbeitet. Zur Überwindung der starken Zerschneidungswirkungen durch die genannten Verkehrstrassen wird u. a. überprüft, in welchem Rahmen eine Optimierung des Wegesystems und die Einrichtung einer neuen Ost-West-Wegeverbindung („Grünzug Hummelsbrunnen“) durch ergänzende Wege, Brückenbauwerke etc. möglich sind. Ergänzend hierzu sind neue Aussichtspunkte und Naturerfahrungsräume denkbar.

Zur Stärkung des Biotopverbunds eignen sich insbesondere die folgenden Maßnahmen: Anlage von Ackerrandstreifen (Zielarten Feldlerche, Rebhuhn), Öffnung verrohrter Grabenabschnitte und Anlage von Feuchtwiesen (Wiedersichtbarmachung und Vernetzung des alten Grabensystems "Hummelsbrunnen"), Anlage blütenreicher Wegsäume, Obstbaumalleen. Die genannten Maßnahmen zeichnen sich zum einen durch einen geringen Flächenverbrauch der landwirtschaftlich hoch produktiven Böden aus, sie verbessern zum anderen aber auch die Erlebniswirksamkeit der Erholungslandschaft.
Die Vorstellung der Neukonzeption im Ausschuss für Umwelt und Technik plant das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bis zur Sommerpause des Jahres 2013.
Dementsprechend können derzeit noch keine Aussagen zu Flächenkulisse, Zeitplan, Sach- und Personalmittelbedarfen gegeben werden. Die Vorlage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung bleibt abzuwarten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll aus verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
434 (B90/Grüne), 517 (CDU), 604 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dieser Vorschlag entspricht der Beschlusslage des Bezirksbeirats Zuffenhausen und wird befürwortet. Die Realsierung der Maßnahme wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen.

33 in 2013 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

605
weniger gut: -143
gut: 605
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2013

Anforderungen und Erwartungen an die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen werden ständig qualitativ erweitert. Bildungspläne im Schul- und Betreuungsbereich beinhalten regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse.

Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen. Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter.
Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen, während andere Fahrgäste warten. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden.

Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf.
Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erzieher, Lehrer, Eltern mittlerweile über ca.8000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr.Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag (20. September) macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Seit dem Beginn des Schuljahres 2013/14 gilt das Scool-Abo ohne zeitliche Einschränkung im gesamten VVS-Netz, die bisherige Sperrzeit bis 12 Uhr ist aufgehoben. Damit ist die Planung und Organisation von Ausflügen, Exkursionen und sonstigen schulisch bedingten Unternehmungen künftig erheblich einfacher, denn alle Scool-Abonnenten brauchen keine zusätzlichen Tickets mehr, egal um welche Uhrzeit und wohin die Fahrt im VVS führt. Der weitergehende Vorschlag nach einer kostenlosen Beförderung von Schülergruppen wurde vom Gemeinderat nicht beschlossen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Arbeitskreis Weiterentwicklung Scool-Abo (Vertreter von VVS, SSB, Landkreisen und der Stadt Stuttgart) hat sich seit ca. Mitte 2012 mit der netzweiten Gültigkeit rund um die Uhr des Scool-Abo befasst. Die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr soll zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt werden. Herr Stammler (VVS) hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5.12.2012 zum Antrag 334/2012 Bündnis 90/DIE GRÜNEN hierzu referiert.

Gründe für die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr:
• Schulkooperationen in unterschiedlichen Zonen
• Mehrere Schulstandorte (Stammschule, Aussenklasse) in verschiedenen Zonen
• Praktika in anderen Zonen oder wenn Fahrten vor 12 Uhr notwendig werden
• Fahrten zu Schwimm- und Sporthallen in unterschiedlichen Zonen
• Fahrten für Ausflüge und Exkursionen in andere Zonen
• Zunahme von Patch-Work-Familien wo die Schulfahrten an unterschiedlichen Orten und unterschiedlichen Zonen beginnen und enden
• Ferienangebote (z. B. Waldheim-Ferien), die in der Regel vor 9 Uhr beginnen
Wir verweisen hierzu auf die GRDrs. 243/2013.

Zur Aktion des Schülerhorts Helfergasse zum Thema „Freie Fahrt für Schülergruppen“ wird auf das Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Kuhn vom 16. April 2013 verwiesen. In diesem Schreiben wird von Herr Oberbürgermeister Kuhn ebenfalls auf die netzweite Gültigkeit des Scool-Abos ab dem Schuljahr 2013/2014 hingewiesen:„Schülerinnen und Schüler mit dem Scool-Abo können dann rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines Scool-Abos die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 38,40 Euro leisten, sind im Blick auf die Gleichbehandlung generelle kostenfreie Fahrten nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler, die kein Scool-Abo haben, ist daher der Rückgriff auf GruppenTagesTickets möglich“.

Stellungnahme der SSB:

Die Thematik wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach behandelt. Aus Sicht des VVS wäre eine generelle Freifahrt vorstellbar, wenn durch die Stadt Stuttgart ein entsprechender finanzieller Ausgleich erfolgen würde. Mit Blick auf die bereits heute erbrachten Zuschussleistungen der Stadt Stuttgart (Zuschüsse Scool-Abo plus Sondertopf für Kinder finanzschwachen Familien) von über 5 Mio. Euro/Jahr, wurde eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt Stuttgart bislang abgelehnt.

Positiver Ausblick: Die netzweite Gültigkeit des bezuschussten Scool-Abos wird ab dem Schuljahr 2013/2014 ohne zeitliche Einschränkung gelten. Die VVS-Verkehrsunternehmen, die VVS-Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis sowie die Stadt Stuttgart haben sich auf diese Angebotsverbesserung geeinigt. Damit fällt die Planung und Organisation von Ausflügen, Exkursionen und sonstigen schulisch bedingten Unternehmungen künftig erheblich einfacher aus, denn alle Scool-Abonnenten brauchen keine zusätzlichen Tickets mehr, egal um welche Uhrzeit und wohin die Fahrt im VVS führt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
817 (SÖS)
34 in 2013 | Stuttgart-Ticket für eine Fahrt in den Zonen 10 und 20 unter 2 €

Stuttgart-Ticket für eine Fahrt in den Zonen 10 und 20 unter 2 €

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

577
weniger gut: -115
gut: 577
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2013

Um die Umwelt in Stuttgart zu schonen muss der PKW-Verkehr durch verstärkte Nutzung des ÖPNV verringert werden. Dazu gehört auch ein preiswerter Nahverkehr. In Stuttgart sind die Preise für Fahrten mit dem ÖPNV im Vergleich zu anderen Städten realtiv teuer und die Stadt ist unsinnigerweise in zwei Zonen eingeteilt. Beispiele aus Feuerbach: zwei Personen zahlen für eine Fahrt in die Innenstadt 10 € (verbilligt mit Mehrfahrtenkarte), eine Fahrt mit dem PKW kostet laut VVS-Vergleichsrechner etwa 2 € - ohne Parkgbühren. Die Fahrt mit dem PKW ist also billiger und bequemer. Eine Fahrt nach Fellbach - 1 Zone - ist billiger als die kurze Fahrt zum Pragfriedhof - 2 Zonen. Für eine Fahrt zum Leuze zeigt der Automat zwei verschiedene Preise an (für Touristen und Neubürger völlig unverständlich).
Schön wäre natürlich ein kostenloser Nahverkehr. Dieser wird sich aber aus Kostengründen nicht verwirklichen lassen. Eine Zusammenlegung der zwei Zonen 10 und 20 ist umständlich, nicht durchsetzbar und bedeutet eine Erhöhung der Preise für 1 Zone.
Deshalb mein Vorschlag für ein neues Stuttgart-Ticket: dieses Ticket soll für eine Fahrt in den beiden Zonen 10 und 20 berechtigen und maximal 2 € kosten (besonders umstiegsfreundlich wäre ein Preis von 1,50 €). Sinnvoll wäre, wenn Fahrten mit dem Ortsbus eingeschlossen wären. Auch könnte man die Geltungsdauer unabhängig von der Fahrtrichtung festlegen. Mehrfahrtenkarten wären ebenso möglich.
Natürlich müsste die Stadt eine Ausgleichszahlung für entgangene Einnahmen zahlen. Diese hängen von der Höhe des Ticketpreises ab und könnten sich deutlich verringern, wenn die Zahl der Fahrgäste zunehmen würde. Wir Stuttgarter hätten also einen direkten Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Schaffung eines Stadttarifes für den Bereich der Einzel- und 4er-Tickets ist grundsätzlich möglich. Allerdings führten die vorgeschlagenen Preise zu Mindererlösen, die durch die Stadt auszugleichen wären. Die vorgeschlagenen Preise liegen unterhalb des derzeit gültigen Preises für eine Zone (2,20 Euro).

Im Weiteren ist auch darauf zu achten, dass ein Tarifsystem in sich konsistent ist. Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr sollte nicht dazu führen, dass bisherige Zeitkartenkunden in den Bereich des Gelegenheitsverkehrs abwandern. Dies wäre kontraproduktiv. Der VVS hat mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen im Bereich der JahresTickets (Abschaffung der Sperrzeitenregelung beim SeniorenTicket, Einführung der 12 für 10 Systematik - 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen - Einführung des Abo-Verfahrens) es geschafft, viele Kunden langfristig an den ÖPNV zu binden. Er ist überzeugt, dass der Weg der langfristigen Kundenbindung durch das Anbieten attraktiver JahresTicketangebote verkehrs- und umweltpolitisch richtig ist und wird ihn weiter konsequent beschreiten.

35 in 2013 | Regionalbahnhalt Vaihingen

Regionalbahnhalt Vaihingen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

596
weniger gut: -136
gut: 596
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2013

Die Stadt sollte bei der Bahn auf eine schnelle Verwirklichung eines Regionalbahnhaltes in Vaihingen drängen und sich hieran gegebenenfalls finanziell beteiligen. Den positiven verkehrlichen Effekt und Bedarf dürfte keiner ernsthaft anzweifeln.

Im Zusammenhang mit Stuttgart21 ist sowieso ein vorübergehender Regionalbahnhalt in Vaihingen geplant, es wurde schon vorgeschlagen diese Maßnahme vorzuziehen. Dies sollte die Stadt durch einen finanziellen Beitrag der Bahn schmackhaft machen.
Außerdem muss bei der Bebauung des Aurelis-Gelände am Bahnhof darauf geachtet werden, dass auf jeden Fall genügend Platz für die erforderlichen Gleise (+ Überholgleis) bleibt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Juni 2013 hat man sich darauf verständigt, dass durch das Land Baden-Württemberg ein Auftrag zur Ermittlung eines möglichen Fahrgastpotentials an einen externen Gutachter erteilt wird. Die Landeshauptstadt erklärte sich bereit, dieses Gutachten mitzufinanzieren. Bisher liegen noch keine Ergebnisse vor. Nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist bis Ende des Jahres 2014 die Untersuchung abgeschlossen. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist in die Bewertung des Gutachtens eingebunden. Sobald dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und der Landeshauptstadt Stuttgart das Gutachten vorliegt, wird darüber berichtet.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Sinnhaftigkeit eines Ausbaus des Bahnhofs Stuttgart-Vaihingen zum Regionalzughalt ist aus Sicht der Stadtverwaltung eng mit dem zukünftigen Verkehrsangebot im Zuge der innerstädtischen Gäubahntrasse verknüpft. Zwar wurde als ein Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zum Projekt „Stuttgart 21“ der Erhalt der Gäubahn als Schienentrasse vereinbart, aber weder vom Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger für den S-Bahn-Verkehr noch vom Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den Regionalzugverkehr liegen derzeit Konzepte für eine künftige Bedienung dieses Streckenabschnitts vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Umbau des Verknüpfungspunkts Stuttgart-Vaihingen anders ausfallen müsste, wenn die Gäubahn auch künftig mit Regionalzügen bedient würde, als wenn sie in das S-Bahn-Netz integriert werden würde. Eine sinnvolle Diskussion über städ-tische Beiträge zu einem Bahnhofsumbau kann deshalb erst erfolgen, wenn über das langfristige Verkehrsangebot auf der sog. „Panoramabahn“ Klarheit besteht.

Soweit im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ in Stuttgart-Vaihingen interimsweise ein Regionalzughalt eingerichtet werden muss, erwartet die Landeshauptstadt Stuttgart, dass dessen Errichtung vollumfänglich aus Projektmitteln finanziert wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
725 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat befürwortet den Regionalbahnhalt. Er sieht Vorteile für Vaihingen im Bereich Verkehr, Wirtschaft und Umwelt.

36 in 2013 | TSV Weilimdorf - Komplettsanierung des Kunstrasenplatzes incl. Flutlichtanlage, Fangzäune und Umgrenzung

TSV Weilimdorf - Komplettsanierung des Kunstrasenplatzes incl. Flutlichtanlage, Fangzäune und Umgrenzung

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

678
weniger gut: -221
gut: 678
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2013

Der Kunstrasenplatz des TSV Weilimdorf ist schon über 20 Jahre alt. Durch die Abnutzung ist der Platz für den Sportbetrieb viel zu hart. Dies geht auf die Gelenke der Sportler und ist für den eigentlichen Sinn von sportlicher Bewegung eher kontraproduktiv. Ebenso ist durch den vielen Sand auf dem Platz die Verbrennungs- und Schürfgefahr zu hoch und es steigt das Risiko von schlimmeren Wunden. Deshalb muss der Platz baldmöglichst in einen der „Neuen Generation“ umgewandelt werden. Angeblich befindet sich der Platz an oberster Stelle für eine Sanierung, wird aber Jahr für Jahr nach hinten verschoben. Bei der Sanierung müssen die lädierten Fangzäune und die ca. 50 Jahre alte Flutlichtanlage ebenfalls erneuert werden. Ebenso die Spielfeldumrandung, die sich viel zu nah an den Begrenzungslinien befindet und ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellt.
Die Fußballabteilung des TSV Weilimdorf hat ca. 520 Mitglieder, davon ca. 350 Jugendliche. Im Verein wird Integration gelebt und somit befinden sich mindestens 30 verschiedene Nationen unter den Mitgliedern und haben in Weilimdorf eine sportliche Heimat gefunden.
Momentan nehmen 23 Mannschaften am Punktspielbetrieb des WFV teil. Der Verein wurde schon achtzehnmal mit dem „Anerkennungspreis für gute Jugendarbeit“ ausgezeichnet. Außerdem erhielt der TSV Weilimdorf den Vereinsehrenamtspreis und den Sepp-Herberger-Preis. Die 1. Mannschaft spielt um den Aufstieg in die Landesliga mit und würde im Erfolgsfall die Stadt Stuttgart repräsentieren.
Im Jahr 2008 stieg die Fußballabteilung im Bereich Mädchenfußball ein. Hier kooperierte der Verein mit der SpVgg Giebel und integrierte die beiden Mädchenteams vollständig in das Vereinsgefüge des TSV Weilimdorf. Dieses Sportangebot fehlte in Weilimdorf komplett und wird gut angenommen.
Die Fußballabteilung des TSV Weilimdorf ist ein wichtiger Bestandteil in der Weilimdorfer Jugendarbeit, speziell für die Gebiete Giebel, Hausen und Fasanengarten.
Harald Kehrwecker
Abteilungsleiter Fußball

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Platz wurde im September 2014 fertiggestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat beschlossen, den vorhandenen Kunstrasenplatz zu sanieren. Hierfür stellt er 285.000 € zu Verfügung.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der TSV Weilimdorf hat derzeit (Stand 31.01.2013) 1.462 Mitglieder, davon sind 900 = rd. 61,6 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt aktuell mit 2 Aktiven-, 13 Junioren- und 5 Juniorinnenmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage an der Giebelstraße in Stuttgart-Weilimdorf über
1 Kunststoffrasenplatz,
1 Rasenplatz,
1 Kleinspielfeld Naturrasen
1 Kleinspielfeld Kunststoff
1 Beachvolleyballfeld
1 Gymnastikhalle
1 Vereinsheim.

Außerdem belegt er zusätzliche Nutzungszeiten auf dem Tennenplatz in Stuttgart-Hausen / Weilimdorf.

Der sandverfüllte Kunststoffrasenplatz wurde 1992 an Stelle des alten Tennenplatzes erbaut und befindet sich alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Der TSV Weilimdorf mit seinen insgesamt 20 Mannschaften ist auf den Kunststoffrasen dringend angewiesen und nutzt diesen sehr intensiv.

Auch die Ballfangzäune weisen entsprechend starke Verschleißerscheinungen auf. Mit einfachen Reparaturmaßnahmen kann die Anlage nur notdürftig für einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht erhalten werden. Vielmehr sollte eine grundlegende Erneuerung erfolgen. Der Abstand zwischen Spielfeldbegrenzung und Spielfeldumrandung könnte zur Erhöhung der Sicherheit im Zuge der Sanierungsmaßnahme vergrößert werden.

Für die Ausstattung der Flutlichtanlage mit ausreichend und leistungsstarken Beleuchtungselementen ist grundsätzlich der TSV Weilimdorf zuständig.

Sofern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden, könnte die Maßnahmen zur Erneuerung der Kunststoffrasenfläche sowie der Ballfangzäune 2014 durchgeführt werden und würde Baukosten in Höhe von ca. 250.000 EUR verursachen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 598 (SPD), 658 (FW), 708 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt den Antrag und bekräftigt die in der Stellungnahme der Verwaltung genannten Argumente.

37 in 2013 | Die Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel (SSB) nicht jedes Jahr erhöhen!

Die Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel (SSB) nicht jedes Jahr erhöhen!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

565
weniger gut: -109
gut: 565
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2013

Jedes Jahr werden die Fahrpreise der öffentlichen Vekehrsmittel erhöht. Gleichzeitig will OB Kuhn die Autofahrer, wenn sie in die Innenstadt fahren, mehr belasten. Das passt nicht zusammen! Solange die Fahrt mit der Stadtbahn nach Stuttgart hin und zurück für eine Familie (4Personen, Kinder über 14Jahre) um die 20,-€ kostet, ist dies kein sinnvoller Beitrag für den Umweltschutz.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das GruppentagesTicket für Stuttgart ist nutzbar für bis zu 5 Personen unabhängig vom Alter oder für Eltern/einen Elternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern bis einschl. 17 Jahre und kostet 10,90 Euro, also etwas mehr als die Hälfte des Preises, der durch den Antragsteller oder die Antragstellerin aufgeführt wird.

Die jährlichen Preisanpassungen im VVS folgen der Notwendigkeit, dass auf Grund haushalterischer Restriktionen bei den öffentlichen Haushalten das Defizit im ÖPNV nicht weiter anwachsen kann. Unterließe man Preiserhöhungen wäre es wegen steigender Kosten bei den Verkehrsunternehmen notwendig das Leistungsangebot im ÖPNV zu kürzen. Es erscheint wenig sinnvoll diesen Weg zu beschreiten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Landeshauptstadt und in der Region in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen beim Verkehrsangebot erreicht werden konnten. Beispielhaft seien die Verlängerungen der S60 nach Renningen und der S4 nach Backnang zum 9. Dezember 2012 genannt. Auch in Zukunft soll das Angebot weiter verbessert werden. So soll die U12 bereits im September 2013 ihren Betrieb zum Hallschlag aufnehmen, eine Verlängerung der Linienführung bis Remseck ist geplant und wird vsl. 2016 realisiert werden.

Im Übrigen fielen die Tarifanpassungen im VVS in den vergangenen Jahren sehr moderat aus.

38 in 2013 | Keine weiteren Casinos und Wettbüros in Vaihingen

Keine weiteren Casinos und Wettbüros in Vaihingen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

554
weniger gut: -100
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2013

Im Zentrum von Vaihingen sollten keine weiteren Spielcasinos und Wettbüros entstehen dürfen. Sie verschlechtern das Stadtbild und fördern das Ladensterben. Bekanntermassen dienen diese Geschäfte hauptsächlich zur Geldwäsche, was wir nicht unterstützen sollten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten. So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Das Gesetz umfasst auch das Verbot von Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex. Allein diese Regelung dürfte eine Neuerrichtung von Spielhallen in Stadtteilzentren ganz erheblich erschweren und in vielen Fällen unmöglich machen.

Nach einer weiteren Übergangszeit sollen auch zwischen bereits bestehenden Spielhallen die Mindestabstände gelten, im Fall einer begründeten unbilligen Härte auf 250 Meter reduziert. Aber auch dann wird es durch das Landesglücksspielgesetz zu einer Reduzierung von Spielhallen kommen.

Ebenfalls soll der Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden. Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag hat sich aus Sicht des Bezirksbeirats Vaihingen durch den Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" erledigt.

39 in 2013 | Reduzierung des Autoverkehrs durch Anreize des VVS

Reduzierung des Autoverkehrs durch Anreize des VVS

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

567
weniger gut: -116
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2013

Zur Reduzierung des Autoverkehrs auf den Straßen der Landeshauptstadt Stuttgart sollte der VVS für private Autofahrer weitere Anreize schaffen und neue tarifliche Angebote einführen.

Im Einzelnen

1. Autoverkehr in Stuttgart
Es ist allgemein bekannt, dass die Straßen in Stuttgart ständig überlastet sind und der zunehmende Autoverkehr große Staus und zusätzliche Umweltprobleme verursacht. Auch die EU-Kommission hat kürzlich die schlechte Luftqualität in Stuttgart beanstandet.

2. Anreize des VVS
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart sollte der VVS die tariflichen Angebote so erweitern, dass weitere private Autofahrer auf Stadtbahn, S-Bahn oder Busse umsteigen.
Im Übrigen hat auch der neue OB, Fritz Kuhn, neulich festgestellt, dass ein Großteil des Autoverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel umgeleitet werden müsse und der VVS hierfür die geeignete Plattform sei.

3. Neue tarifliche Angebote des VVS
Es kommen z.B. folgende neue Angebote in Betracht:

EinzelTicket / 4er-Ticket
Nach den jetzigen Tarifen können Fahrgäste zwei Stunden lang in Richtung des Fahrziels fahren, aber nicht in die Richtung des Ausgangspunktes zurückkehren.
Diese Tarife sollten zu Gunsten der Fahrgäste so erweitert werden, dass die Tickets zwei Stunden lang für die Hin- und Rückfahrt gültig sind.

EinzelTagesTicket / GruppenTagesTicket
Diese Tickets sind für einen ganzen Tag lang und für beliebig viele Fahrten gültig.
Es sollten zusätzliche Tarife für Tickets eingeführt werden, die nur sechs Stunden lang gültig sind. Für diese Tickets sollte allerdings der derzeitige Fahrpreis deutlich reduziert werden (etwa um 30 - 40 %).

4. Fazit
Die vorgeschlagenen Tarife werden auf großes Interesse bei den privaten Autofahrern stoßen, den Autoverkehr beachtlich reduzieren und damit auch die Luftqualität in Stuttgart erheblich verbessern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS sieht sich oftmals mit der Kritik konfrontiert, der Tarif sei zu unübersichtlich. Ungeachtet dessen, dass der VVS diese Kritik nur eingeschränkt nachvollziehen kann, ist es im Sinne der Verständlichkeit des Tarifes notwendig sich hinsichtlich dessen Differenzierung zu beschränken. Die Schaffung weiterer Angebote z. B. eines 6-StundenTickets wird als nicht sinnvoll erachtet. Der VVS erkennt auch kein wirkliches Marktpotential für ein solches Angebot. Eine Geltungserweiterung der EinzelTickets für Hin- und Rückfahrt läuft auf eine Fahrpreisabsenkung im Gelegenheitsverkehr hinaus, die mit Mindereinnahmen verbunden wäre. Diese wären auszugleichen, damit das Defizit im ÖPNV nicht weiter wächst.