Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2013

50 in 2013 | Tanzfestival mit Eric Gauthier

Tanzfestival mit Eric Gauthier

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

602
weniger gut: -201
gut: 602
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2013

Eric Gauthier leitet seit 2008 die Theaterhaus-Tanzkompanie „Gauthier Dance“. Seine Vision: Im Sommer 2015, zum 30. Geburtstag des Theaterhauses, verwandelt sich seine künstlerische Heimat zwei Wochen lang in eine Welt des Tanzes. Die Landeshauptstadt sollte das Projekt mit einer angemessenen Grundfinanzierung ausstatten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Tanzensemble "Gauthier Dance" erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr. Dieser wird auch künftig gewährt, zudem werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. Beantwortung zu Vorschlag Nr. 2854 „Gauthier Dance – Zuschüsse erhalten“

Die vom Theaterhaus Stuttgart e.V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Um die Finanzierung des Tanzensembles kurzfristig sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ im Jahr 2011 beim Einwerben von zusätzlichen Sponsoringgeldern in Höhe von 100.000 EUR unterstützt und darüber hinaus aus dem städtischen Haushalt 80.000 EUR für „Gauthier Dance“ zur Verfügung gestellt. Am 24. Oktober 2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, das Theaterhaus Stuttgart e.V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer für die Tanzsparte „Gauthier Dance“ zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr zu fördern.

Die Verwaltung befürwortet, dass „Gauthier Dance“ dauerhaft in die institutionelle Förderung aufgenommen wird und hat entsprechende Mittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 eingestellt.

Das internationale Tanzfestival mit dem Titel „(colours)“ wurde der Landeshauptstadt bereits vorgestellt. Die Kulturverwaltung wartet auf einen überarbeiteten Wirtschaftsplan, in dem die Kosten näher definiert und zusätzliche Einnahmen aufgelistet sind.

Folgende GRDrs in Bezug auf "Gauthier Dance" wurden erstellt:
138/2011 Sachstandsbericht,
556/2011 Zweckgebundene Förderung des Theaterhauses für das Tanzensemble "Gauthier Dance" in den Jahren 2012/2013;
995/2011 Ergänzung zu 556/2011 Landesförderung;
732/2012 Zuwendungen an Theater 2012/2013.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 615 (SPD)
51 in 2013 | Macht unsere Schulgebäude klimafreundlich

Macht unsere Schulgebäude klimafreundlich

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

494
weniger gut: -100
gut: 494
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2013

Stuttgarts Schulen müssen als Beitrag zum Klimaschutz dringend energetisch saniert werden. Hierzu sollen 100 Millionen Euro in fünf Jahresraten zu je 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das ist richtig viel Geld, doch spart dieses Geld Energiekosten ein, es fließt also, anders als bei vielen anderen Ausgaben, im Laufe der Jahre zurück in die Stadtkasse. Zudem wird so das Zukunftsthema Klimaschutz für Schülerinnen und Schüler konkret erfahrbar. Die Maßnahme fördert Arbeitsplätze in den Gewerbebetrieben und sorgt für Einkommen in der Stadt.
Zur Umsetzung soll das Amt für Umweltschutz mit dem hierfür erforderlichen zusätzlichen Personal ausgestattet werden.

Hintergrund:
Die Stadt ist dabei, die baufälligsten der 168 Schulen zu sanieren. Der Sanierungsbedarf für die kommenden fünf Jahre liegt bei knapp 350 Mio. Euro. http://www.stuttgart.de/schulsanierung
Bei diesen Sanierungen geht es vor allem um den Erhalt der Gebäude und die Gewährleistung der Sicherheit. Energetische Gesichtspunkte spielen kaum eine Rolle. Wo Fenster ausgetauscht werden, sollte jedoch, wenn schon ein Baugerüst steht, auch gleich die Fassade gedämmt werden. Gebäude, die viel Wärme verlieren, sollten nicht erst dann energetisch saniert werden, wenn das Mauerwerk zu bröckeln anfängt oder Wasser durch die Decke tröpfelt.

Der bauliche Klimaschutz an den Schulen soll im Rahmen des sehr erfolgreichen "stadtinternen Energie-Contractings" umgesetzt werden, das in den nächsten fünf Jahren um je 20 Millionen Euro aufgestockt werden soll. Hierbei finanziert das Amt für Umweltschutz Investitionen zur Energieeinsparung. Die erzielten Einsparungen fließen so lange an das Amt zurück, bis die jeweilige Investition abbezahlt ist. http://www.stuttgart.de/item/show/442568
Ein Blick zurück zeigt, dass diese Art von Klimaschutz sich rechnet: Die bis 2011 für das Energie-Contracting städtischer Gebäude eingesetzten 8,8 Millionen Euro haben der Stadt bisher 14,2 Millionen Euro an Energiekosten erspart.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in geb-schule ergänzt:
Es besteht die Gefahr, dass im Rahmen des Abbaus des Sanierungsstaus an den Schulen die dringend notwendige energetische Sanierung vernachlässigt wird. Es ist beispielsweise zu beobachten, dass ein undichtes Flachdach mit großem Aufwand und hoher Dämmung saniert wird – nicht jedoch die Fassade des Gebäudes gedämmt wird. So sind Folge-Bauschäden (Schimmelbildung) vorprogrammiert.
Alle Schulen, bei denen größere Sanierungsmaßnahmen anstehen, sollten im Rahmen dieser Sanierung energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine energetische Schulhaussanierung aller Schulgebäude sollte bis 2017 abgeschlossen sein – ganz im Sinne der Ziele des Klimaschutzabkommens bis 2020.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Über das stadtinternen Contracting finanziert das Amt für Umweltschutz für anderen Fachämtern Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung vor und schließt hierüber Vereinbarungen mit den Ämtern ab. Im Jahr 2014 wurden bis Mitte November 21 Vereinbarungen mit einem zu finanzierenden Betrag von 2,3 Mio. Euro abgeschlossen. Zu diesen einzelnen Maßnahmen gehören Dach und Fassadensanierungen, Bau von Photovoltaikanlagen, Umstellung auf LED-Beleuchtung etc. Weitere Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung von Schulen sind in Vorbereitung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Mittel für das stadtinterne Contracting wurden für die Jahre 2014 und 2015 um jeweils 4 Millionen EUR erhöht. Hierüber können insbesondere auch energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden finanziert werden.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Zuständigkeit für das stadtinterne Contracting liegt beim Amt für Umweltschutz. Über das Contracting können stadtweit verschiedene energiesparende Maßnahmen finanziert werden. Auch Investitionen zur Energieeinsparung in Schulgebäuden können hierdurch prinzipiell umgesetzt werden.

Für die Schulsanierung wurden in den vergangenen Jahren Mittel genehmigt, mit denen auch Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Energieeinsparung führen. Allerdings werden nicht alle energetisch sinnvollen Maßnahmen umgesetzt, da der Schwerpunkt bei der Schulsanierung zunächst auf die Behebung von sicherheitsrelevanten und baulichen Mängeln gelegt wird.

Wie im Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurde, können weitere energetische Maßnahmen an Schulgebäuden durch das stadtinterne Contracting umgesetzt werden. Hierfür ist jedoch eine Aufstockung der Contracting-Mittel notwendig. Damit können die Schulen gleichzeitig auch energetisch saniert werden. Im vergangenen Jahr wurde damit begonnen, die im Schulsanierungsprogramm angedachten Maßnahmen mit den im Energieausweis aufgeführten Maßnahmen abzugleichen. Mit Hilfe des Energieausweises ist zu erkennen, wie der Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes sich zu anderen Gebäuden mit einer ähnlichen Nutzung verhält. Bei einer Begehung durch Mitarbeiter des Amts für Umweltschutz wurde festgestellt, welche energetische Maßnahmen zur Bedarfsminderung, wie z.B. Wärmedämmung der Außenbauteile oder Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen, zweckmäßig sind. Nach Auswertung von ca. 50 % der Schulgebäude ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 9,7 Mio. Euro innerhalb der nächsten zwei Jahre. Eine jährliche Aufstockung um 20 Mio. Euro ist demnach zurzeit nicht notwendig.

Anhand dieser Analyse wird von der Verwaltung eine Vorlage für die Beratung im Doppelhaushalt 2014/15 erstellt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
536 (CDU), 608 (SPD), 813 (SÖS), 968 (SÖS)
52 in 2013 | Alternativ-Kultur erhalten

Alternativ-Kultur erhalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

518
weniger gut: -125
gut: 518
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2013

Bitte immer wieder Nischen zur Verfügung stellen, in denen sich Kleinkunst und Alternativ-Kultur ansiedeln kann. Die Wagenhallen mit dem Gebiet drumherum (Wagons und Kleingalerien), wie auch das Ur-Zapata und Milchhofgelände vor etlicher Zeit, gehören in die Kulturszene einer Stadt und halten sie lebendig.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch v.a. zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. auch Beantwortung zu Vorschlag Nr. 3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Vorschläge/Anträge:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

53 in 2013 | Kurpark-Biergarten wieder beleben

Kurpark-Biergarten wieder beleben

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

492
weniger gut: -102
gut: 492
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2013

Der Biergarten hinter dem Kursaal war jahrelang sehr beliebt, vor allem an Sonntagnachmittagen aufgrund der Jazzkonzerte. Nachdem ein neuer Pächter gekommen war, ging es dann nur noch bergab. Wäre schön, wenn der Biergarten wieder in Betrieb genommen würde - und zwar mit vielseitigem Musikangebot - nicht nur Blaskapellen!

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in architekt ergänzt:
Bitte nie wieder Wohlfühlgastronomie sondern ein schöner, endlich mal wieder richtig gut besuchter Sommerlaune-Biergarten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Biergarten wurde im Mai 2014 eröffnet. Zum Saisonbeginn 2015 werden weitere gestalterische Maßnahmen durchgeführt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Biergarten im Kurpark soll im Frühjahr 2014 wieder eröffnet werden.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kursaalgaststätte soll im Oktober 2013 wieder in Betrieb genommen werden, so dass der Biergarten im Kurpark im Frühjahr 2014 eröffnet werden kann. Derzeit läuft das Pächterauswahlverfahren.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

54 in 2013 | Hotel Silber: Die Stadt Stuttgart soll die Hälfte der Betriebskosten für den zukünftigen Lern- und Gedenkort übernehmen.

Hotel Silber: Die Stadt Stuttgart soll die Hälfte der Betriebskosten für den zukünftigen Lern- und Gedenkort übernehmen.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

598
weniger gut: -212
gut: 598
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2013

Der jahrelange Kampf zahlreicher Bürgerinnen und Bürger gegen den Abriss der ehemaligen Gestapozentrale war erfolgreich. Die Landesregierung hat im Frühjahr 2011 beschlossen: Das Hotel Silber bleibt erhalten. Seit einem Jahr verhandeln das Land, die Stadt Stuttgart und die im Verein Initiative Lern-und Gedenkort Hotel Silber e.V. zusammengeschlossenen Organisationen der Erinnerungsarbeit über die Trägerschaft und das Konzept des Lern- und Gedenkortes sowie über die Beteiligung der Initiativen. Eine Einigung ist in Sicht.

Das Hotel Silber als Lern- und Gedenkort bietet im authentischen Gebäude, an einem zentralen Ort des Geschehens, Raum für die gegenwartsbezogene Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte Stuttgarts und Württembergs. Schulklassen aus Stuttgart und Umgebung erhalten einen außerschulischen Lernort. In der Erinnerungsarbeit engagierte Stuttgarterinnen und Stuttgarter können sich austauschen und finden Beratung. Die Stuttgarter Stadtgesellschaft bekommt einen Ort der Verständigung über die Grundlagen der Demokratie und der Menschenrechte, eine Werkstatt der Auseinandersetzung mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus und Homophobie.

Um die Realisierung zu ermöglichen, hängt jetzt alles ab von einer gesicherten Finanzierung. Das Land ist bereit die Umbaukosten zu tragen. Die Kosten der Ausstattung und die laufenden Kosten müssen fair zwischen Land und Stadt verteilt werden. Die Stadt Stuttgart soll ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Der Gemeinderat soll durch einen Haushaltsbeschluss das Projekt absichern.

Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V.
info@hotel-silber.de

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Haus der Geschichte Baden-Württemberg erarbeitet derzeit die Konzeption der Dauerausstellung in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Hotel Silber e.V. Die Voruntersuchungen zum Umbau der für den Erinnerungsort vorgesehenen Flächen finden aktuell statt.

Land und Landeshauptstadt verhandeln derzeit abschließend den Kooperationsvertrag unter Einbeziehung der Initiative Hotel Silber e.V. Die vom Gemeinderat beschlossenen Mittel sind im laufenden Doppelhaushalt eingestellt; die öffentlichen Veranstaltungen in der Dorotheenstraße 10 finden statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat in den HH-Planberatungen beschlossen, dass sich die Stadt an den einmaligen Ausstattungskosten mit 1,5 Mio. EUR sowie an den laufenden Betriebskosten ab 2016 mit jeweils 250.000 EUR beteiligt. Dies entspricht einer hälftigen Beteiligung (ohne Mietkosten) und umfasst die Nutzung des UG, EG und 1. OG im künftigen Erinnerungsort "Hotel Silber". Für die zusätzlich beantragte Einbeziehung des 2. OG gab es aber keine Mehrheit im Gemeinderat. Darüber hinaus werden bis zur Eröffnung des Lern- und Gedenkortes im "Hotel Silber" jeweils 30.000 EUR in den Jahren 2014 und 2015 für die Fortsetzung der Veranstaltungstätigkeit bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf den Erhalt des Gebäudes Dorotheenstraße 10 festgelegt mit dem Ziel, in den nicht völlig im Zweiten Weltkrieg zerstörten Gebäudeteilen einen "Erinnerungsort Hotel Silber" einzurichten.

Gemeinsam mit dem Verein "Lern- und Gedenkort Hotel Silber", der Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten Baden-Württemberg (LAGG), der städtischen Kulturverwaltung, dem Haus der Geschichte (HdG), dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist auf operativer Ebene ein inhaltlicher Konsens erarbeitet worden:
~ Trägerschaft Haus der Geschichte
~ Einbindung des Vereins und damit des teilweise langjährigen bürgerschaftlichen Engagements auf Dauer in den Betrieb des Erinnerungsortes
~ wissenschaftlicher Beirat
~ Runder Tisch unter Einbeziehung Bürgerschaft, Fraktionsvertretung Gemeinderat und Landtag
~ konzeptionelle Basis durch eine wissenschaftliche Erarbeitung des Haus der Geschichte liegt vor; 2 befristete wissenschaftliche Stellen arbeiten dort an diesem Thema.
~ bis zu 1.300 qm Nutzfläche als Endziel.

Auf dieser Basis werden momentan gebäudebezogene Kosten von bis zu 5 Mio. € für den Umbau (Landeslast) angenommen; dazu kommen laufende Kosten von 200.000 € Jahresmiete an die Landesstiftung Baden-Württemberg (Stiftungssatzung erzwingt Marktmietzahlung). Diese Mietkosten sowie die gedenkstättenbezogenen Kosten sollen hälftig vom Land bzw. der Landeshauptstadt finanziert werden. Folgende gedenkstättenbezogenen Kosten stehen noch im Raum: Erstinvestition ca. 3 - 3,5 Mio. €, Betriebs- und Personalkosten 800.000 € im Jahr.

Dies bedeutet aus heutiger Sicht bei einer angenommenen 50-Prozent-Finanzierung durch die Landeshauptstadt einmalig Kosten von 1,5 bis 1,75 Mio. Euro, sowie dauerhaft zu finanzierende laufende Kosten von 400.000 Euro (ohne Mietkosten).

Wenn sich Stadt und Land auf eine Finanzierungsform einigen, kann diese vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst 2013 entschieden werden. Eine Eröffnung des Gedenkortes kann aus heutiger Sicht frühestens 2016 erfolgen.

Unter OB Dr. Schuster hat der Ältestenrat prinzipiell einer Beteiligung der LHS an einem Erinnerungsort "Hotel Silber" zugestimmt. Dieser prinzipiellen Zustimmung hat sich der neue Oberbürgermeister Kuhn angeschlossen.

Zum Hotel Silber wurde folgender Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft bzw. Stellungnahme der Verwaltung hierzu in 2013 schon erstellt: 47/2013 "Wo stehen die Planungen für den Lernort "Hotel Silber"?

55 in 2013 | Abbau der S21 Ausstellung im Rathaus

Abbau der S21 Ausstellung im Rathaus

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

657
weniger gut: -272
gut: 657
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2013

Im Stuttgarter Rathaus sollte die einseitig polarisierende und fehlerhaft informierende Ausstellung über S 21 abgebaut und stattdessen realisierbare, zukunftsweisende Alternativen aufgezeigt werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Hilly ergänzt:
Es ist unverantwortlich, dass im Rathaus, das von den Bürgern als offizielle, amtliche Stelle wahrgenommen wird, Falschinformationen in Form von Flyern der DB AG verbreitet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde beantragt, keine Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 mehr zu betreiben. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger aktiv bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus-Foyer (von 12-17 Uhr) über das Projekt Stuttgart 21 und insbesondere die städtebauliche Perspektive im künftigen Rosensteinquartier informiert. Hinzu kommen zahlreiche Schulklassen, Reise- und Kleingruppen, die regelmäßig in der Ausstellung zu Gast sind.

Es ist nicht vorgesehen die Ausstellung abzubauen. Geplant ist vielmehr, die Dauerausstellung auch unter Berücksichtigung der Protestbewegung zu aktualisieren.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat ist für Ausstellungen im Rathaus nicht zuständig.

56 in 2013 | Internationales Jazzfestival unterstützen

Internationales Jazzfestival unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

539
weniger gut: -157
gut: 539
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2013

Wie dem Theaterhaus Blog (http://www.theaterhausblog.com/2012/11/schretzmeiers-vorwort-dez-2012/) zu entnehmen ist, musste das Theaterhaus die internationalen Theaterhaus-Jazztage 2013 aus Geldmangel absagen. Die öffentlichen Mittel seien in den letzten Jahren gesunken, so Werner Schretzmeier, mit dem Resultat, dass finanzielle Risiken nicht mehr möglich sein.

Das Theaterhaus muss von der Stadt wieder ausreichend finanziell unterstützt werden, sodass es auch künftig solche Veranstaltungen wie die internationalen Theaterhaus-Jazztage stemmen kann. Immerhin wirbt die Stadt Stuttgart (noch) mit diesem renommierten Festival auf ihrer Homepage. Dieser Stern am Stuttgarter Kulturhimmel darf nicht untergehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Theaterhaus erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,271 Millionen EUR pro Jahr. Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung erhält das Theaterhaus künftig jeweils 70.000 EUR jährlich zusätzlich. Eine Zweckbindung ist damit jedoch nicht verknüpft. Darüber hinaus werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits im Jahr 2010 erhielt das Theaterhaus für die 24. Internationalen Theaterhausjazztage aus dem Projektmittelfonds Musik für die Nachwuchsförderung eine städtische Zuwendung. Beantragt waren damals 25.000 €, die Musik-Fachjury entschied sich wegen der vielen anderen Anträge und dem begrenzten Budget für eine städtische Zuwendung von 7.500 €. Für die Folgejahre wurde vom Theaterhaus kein entsprechender Antrag mehr gestellt. Dies ist jedoch nach wie vor möglich.

Das Thema strukturelle Unterfinanzierung von Kulturinstitutionen in Stuttgart wurde von den „sachkundigen Bürgern“ im Ausschuss für Kultur und Medien (AKM) aufgegriffen. Frau BMin Dr. Eisenmann hat im Zuge dessen einen Vorschlag, der u.a. eine Mittelerhöhung für das Theaterhaus vorsieht, in die Mitteilungsvorlage GRDrs 264/2013 (öffentliche Sitzung des AKM am 30.04.2013) aufgenommen.

Über eine zusätzliche Förderung entscheidet letztlich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015.

57 in 2013 | VVS Einzel und 4er Tickets günstiger / Anreize für Gelegenheitsfahrer

VVS Einzel und 4er Tickets günstiger / Anreize für Gelegenheitsfahrer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

489
weniger gut: -110
gut: 489
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2013

Das Tarifsystem des VVS ist zu unübersichtlich und mit das teuerste in ganz Deutschland. Autofahrer werden ohne Anreize nicht umsteigen.
Unterhalt des Autos plus Parkgebühren plus zusätzlich ein teures VVS-Ticket ist für viele, die sonst ihr Auto am Stadtrand stehenlassen würden, nicht machbar.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen ""Tarif-/Zonenstruktur im VVS"", ""Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV"" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS bewegt sich im Vergleich mit anderen deutschen Verkehrsverbünden, was das Preisniveau betrifft, im Mittelfeld. Preisabsenkungen im Gelegenheitsverkehr sind geeignet zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Preisabsenkung entstehende Mindererlöse kompensiert werden können, deshalb sind derzeit auch keine Tarifabsenkungen geplant.

58 in 2013 | Abschaffen/ Reduzieren der 1. Klasse- Abteile in den S- Bahnen

Abschaffen/ Reduzieren der 1. Klasse- Abteile in den S- Bahnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -137
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2013

Besonders in den Stoßzeiten herrscht in den Wagen der S- Bahnen oft große Enge, während die 1.Klasse- Abteile leer sind. Die vom VVS anvisierten "besonderen" Fahrgäste gibt es offensichtlich nicht oder kaum. Deshalb rege ich an, die Abteile für alle Fahrgäste freizugeben, dann könnten einige Menschen mehr einen Sitzplatz finden und die Fahrt wäre angenehmer. Die Stadtverwaltung, die den VVS ja bezuschusst, sollte ihren Einfluss diesbezüglich geltend machen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Während in den S-Bahn-Netzen in München und Hamburg die erste Klasse abgeschafft wurde, wird dieser Service in Stuttgart weiterhin angeboten und besonders im Berufsverkehr sowie im Verkehr von und zum Flughafen bzw. im Vor- und Nachlauf zu Fernverkehrszügen gerne genutzt. Aktuell sind es 1.122 Personen, die regelmäßig mit einem 1. Klasse-Zuschlag (Woche, Monat, Jahr) in Verbindung mit Ihrem VVS-Zeitticket unterwegs sind. Hinzu kommt noch eine unbekannte Anzahl an Personen, die die 1. Klasse gelegentlich nutzen und hierfür im VVS ein entsprechendes KinderTicket lösen sowie Kunden des Fernverkehrs mit 1. Klasse-Berechtigung.

In Anbetracht der relativ geringen Zahl an Plätzen in der 1. Klasse (16 von 192 Sitzplätzen je Zugeinheit) wäre die Entlastungswirkung bei Abschaffung der 1. Klasse-Abteile in der S-Bahn eher gering. Die entgangenen Einnahmen aus den Verkäufen der 1. Klasse-Tickets (ca. 550 Tsd. Euro/Jahr) müssten der Bahn ausgeglichen werden. Letzten Endes liegt die Entscheidung aber bei der Bahn und dem Aufgabenträger VRS, ob der Service der 1. Klasse weiterhin angeboten wird.

59 in 2013 | Uferpromenade Bad Cannstatt

Uferpromenade Bad Cannstatt

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

469
weniger gut: -99
gut: 469
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2013

Wenn man vom schönen Rosensteinpark, den Elefantensteg überquert, kann man auf der "Wilhelmaseite" auf ein Schiff gehen. Doch hinter diesem kleinen Hafen erstreckt sich eine breite Strecke Richtung Münster. Jedoch kann man auf dieser Promenade nicht spazieren, da die Strecke nicht passantenfreundlich oder fahrradfreundlich gestaltet ist. Man braucht Sitzbänke, kleine Bäume, und vorallem einen freien Übergang zum Neckar, der aber auch entsprechend abgesichert werden muss.

Die Stadt kommt wieder an den Fluss, wenn die Promenade sich bis hin zum Mühlsteg erstrecken würde, denn so können Radfahrer vom Rosensteinpark bis Mühlhausen ohne Ampel durchfahren. Ebenfalls hat man als Passant die Möglichkeit den Neckar von der "anderen" Seite zu betrachten!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde mehrheitlich angelehnt. Dafür wurden Maßnahmen in Stuttgart-Münster beschlossen: - Wasserspielplatz Austraße Münster 245.000 EUR - Herstellung Uferpark „Steinbruch und Bergwald“ 400.000 EUR
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die linke Uferseite des Neckars zwischen Rosensteinbrücke und Mühlsteg hat ein großes Aufwertungspotenzial. Allerdings schränken der Verkehr auf der Neckartalstraße, der Hauptabwasserkanal zum Klärwerk Mühlhausen sowie die Anforderungen der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße die Gestaltungsmöglichkeiten stark ein. Angedacht ist daher eine Steglösung, welche eine Verbindung vor der „Rilling-Mauer“ herstellt und so den direkten Zugang zum Neckar ermöglicht. Jegliche Gestaltung in diesem Bereich hat Auswirkungen auf die Statik dieser Mauer und die Schifffahrtstraße. Darüber hinaus müssen bei Maßnahmen in diesem Bereich die Belange des Mineralwassers aufgrund der hier besonderen geologischen Gegebenheiten besonders berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft daher derzeit die technischen Rahmenbedingungen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Da Gestaltungsmaßnahmen in diesem Bereich aus den genannten technischen Gründen sehr teuer werden, bedarf es vor Realisierung eines längeren Abstimmungs- und Entscheidungsprozesses.

Geplant ist außerdem die Anlage eines „Zweirichtungsradwegs“ zwischen Wilhelmsbrücke und Mühlsteg durch die Aufgabe einer Fahrspur der Neckartalstraße und die Weiterführung bis zur Reinhold-Maier-Brücke. Der erste Abschnitt soll noch im Jahr 2013 realisiert werden.

Weiterhin wird das Geländer zum Neckar zwischen der Rosensteinbrücke und der Wilhelmsbrücke erhöht, um den dortigen Fahrradverkehr zu legalisieren. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Rosensteintunnels bzw. der S 21-Bahnbrücke wird der neckarseitige Gehweg zwischen der Schiffsanlegestelle Neckarkäpt’n und der Rosensteinbrücke zu einem Geh- und Radweg verbreitert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
432 (B90/Grüne)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.