Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

Filtern Sie nach:

2013

60 in 2013 | Kastrationspflicht und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

Kastrationspflicht und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -145
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2013

Durch eine Kastrations- und Registrierpflicht für Katzen würden jährlich viele Tausend Euro Tierheimkosten entfallen. Es gäbe keinen ungewollten Nachwuchs, der auf Kosten der Steuerzahler und der ehrenamtlich engagierten Tierfreunde versorgt werden muss, nachdem dieser abgeschoben oder ausgesetzt wird.
Jeder Tierhalter muss durch Gesetz verpflichtet werden verantwortungsvoll dafür Sorge zu tragen, dass kein Tierelend entsteht: in Stuttgart gibt es tausende heimatloser Katzen, aus unerwünschter Vermehrung. Das geht auch zu Lasten der heimischen Kleintierwelt.
In anderen Städten wird die Kastrations- und Registrierpflicht für Katzen bereits erfolgreich praktiziert.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Simba2013 schlägt entsprechend vor:
Verringerung von Katzenleid - Erlass einer Kastrations - und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen
ie Stadt soll wie in Bonn, Delmenhorst, Düsseldorf oder Paderborn sowie in einigen anderen deutschen Städten eine Verordnung erlassen, die es zur Vorschrift macht, Katzen, die Freigang haben, zuvor kastrieren und registrieren zu lassen. Katzenhalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Katzen nicht verwildern. Diese Vorschrift erlaubt, unkastriert aufgefundene Tiere zu kastrieren. Durch diese Vorschrift könnte die Zahl wildlebender unkastrierter Tiere und damit deren unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.

Außerdem würde sie Rechtssicherheit für Tierschutzorganisationen schaffen, die freilebende Tiere einfangen und kastrieren lassen können, ohne sich der Gefahr der Sachbeschädigung oder des Diebstahls auszusetzen. Bewahren Sie Katzen vor einem herrenlosen Leben auf der Straße und verhindern Sie dadurch Katzenelend.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Ausweisung von Gebieten mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebenden Katzen ist an die rechtlichen Voraussetzungen des neu eingeführten § 13 b Tierschutzgesetz gebunden. Diese liegen in Stuttgart nicht vor. Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Beantwortung der Landtagsanfrage 15/1262 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einführung einer „polizeirechtlichen Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen“ auf der Grundlage einer kommunalen Polizeiverordnung in der Regel nicht vorliegen.

Diese Feststellung gilt uneingeschränkt auch im Stadtgebiet Stuttgart. Eine abstrakte Gefahrenlage durch eine „wilde“ Katzenpopulation, die den Erlass einer Polizeiverordnung erlauben würde, liegt derzeit im Stadtgebiet nicht vor. Andere Großstädte, wie z. B. Düsseldorf und Schwerin, sind für ihr Stadtgebiet ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen.

Auch der Landestierschutzverband BW sieht in einer „kommunalen Katzenverordnungen“ wegen der vielschichtigen Rechtsprobleme keine Problemlösung. Die Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz BW setzen vielmehr u. a. auf die finanzielle Unterstützung der Tierschutzorganisationen, die sich dieser, dem Allgemeinwohl dienenden Aufgabe angenommen haben. Ein entsprechender Gemeinderatsantrag (GRDrs 1066/2011), der eine jährliche pauschale Zuwendung für Katzenkastrationen von 10.000 Euro für die Katzenhilfe vorsah, hatte bei den letzten Haushaltsplanberatungen keine Mehrheit gefunden.

61 in 2013 | VVS - 24 Stunden Ticket - Tagesticket

VVS - 24 Stunden Ticket - Tagesticket

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

460
weniger gut: -98
gut: 460
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2013

Es ist ein Ärgernis, daß die Tagestickets mit Ende des Betriebstages enden. Am nächsten Tag muß wieder ein neues gelöst werden. Es ist im Sinne des Kunden, wenn es 24 Stunden-Tickets gäbe, wie das in manch anderen Verkehrsverbünden usus ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei den Verbünden in Deutschland gibt es sowohl 24-Stunden-Karten als auch auf den Kalendertag (bis Betriebsschluss) beschränkte Tageskarten. Der bundesweite Trend geht jedoch eher in Richtung einer auf den Kalendertag (bis Betriebsschluss) beschränkten Tageskarte. Dies entspricht auch den „Empfehlungen zur Harmonisierung der Nahverkehrstarife“ des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen vom April 2004. Bei einer 24 Stunden gültigen Karte wäre zudem eine neue Kalkulation der VVS-TagesTicket-Preise unter Berücksichtigung der höheren Ausnutzung erforderlich, was dann einen höheren Ticket-Preis zur Folge hätte. Aus den genannten Gründen hält der VVS an der kalendertagsbezogenen Gültigkeit fest.

62 in 2013 | Gäubahn zur S-Bahnstrecke ausbauen

Gäubahn zur S-Bahnstrecke ausbauen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

480
weniger gut: -120
gut: 480
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2013

Die Gäubahn durch Stuttgart sollte zur S-Bahnstrecke ausgebaut werden. Dies könnte die chronisch überlastete Stammstrecke der S-Bahn entlasten und würde zusätzliche Gebiete im Stuttgarter Stadtgebiet für den ÖPNV erschließen.

Erste Vorschläge hierzu gibt es bereits vom VCD:
http://panoba.udurchi.de/index.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gaeubahn-in-stuttgart-neue-verb...

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zu „Stuttgart 21“ wurde vereinbart, die innerstädtische Gäubahntrasse als Schienenstrecke zu erhalten. Über die künftige Art der Bedienung wurde dabei jedoch noch keine Festlegung getroffen.

Bei der Forderung nach einem Erhalt der Strecke spielt häufig auch ihre Nutzung als Ausweichroute für die S-Bahn-Stammstrecke eine wichtige Rolle. Um diese Funktion ausfüllen zu können, wäre die Einbindung in das DB-Schienennetz auch künftig zwingend. Für die regelmäßige Bedienung der Strecke kommen damit sowohl Regionalzüge als auch S-Bahnen in Frage. Für beide Systeme ist die Landeshauptstadt Stuttgart nicht Aufgabenträger. Die Systementscheidung obliegt daher anderen Institutionen.

Sicherlich wird die Landeshauptstadt bei der Konzeption eines künftigen Zugverkehrs auf der Gäubahn von der zuständigen Stelle angehört werden. Die Präferenz für eine bestimmte Lösung wird sich dabei aber weniger vom System als vielmehr vom Grad der Erfüllung städtischer Belange ableiten. Hierbei werden die Bedienungshäufigkeit, die Erschließungswirkung und der Nutzen der Verbindungen im Vordergrund stehen. Angesichts der Kosten von S-Bahn-Infrastruktur muss dabei eine S-Bahn-Lösung für die Gäubahnstrecke nicht zwangsläufig die bessere Variante darstellen.

63 in 2013 | Preis für VVS Einzelfahrschein reduzieren: Mehr ÖPNV Gelegenheitsnutzer dazugewinnen

Preis für VVS Einzelfahrschein reduzieren: Mehr ÖPNV Gelegenheitsnutzer dazugewinnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

472
weniger gut: -112
gut: 472
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2013

Das VVS Tarifsystem bietet für viele verschiedene Gruppen und Bedürfnisse attraktive Angebot. Der jetzige Preis für ein Einzelticket ist bei einer Zone mit 2,20 Euro und zwei Zonen für 2,60 Euro zu hoch. Er sollte vor allem zur langfristigen Gewinnung von Gelegenheitsnutzern reduziert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Vergleich mit den zehn größten Städten in Deutschland schneidet Stuttgart bzw. der VVS mit seinen zwei Preisstufen für Stuttgart (1 Zone = 2,20 Euro, 2 Zonen = gesamtes Stadtgebiet = 2,60 Euro) gut ab. Lediglich Hamburg, das ebenfalls zwei Preisstufen für das Stadtgebiet Hamburg vorsieht, bietet mit 1,90 Euro für eine Zone eine günstigere Fahrt an. Der Preis von 2,60 Euro für ganz Stuttgart (2 Zonen) liegt genau im Mittelfeld. Zu ergänzen ist der Hinweis, dass Stuttgart mit der Kurzstrecke zu einem Preis von 1,20 Euro (Bus/Stadtbahn: Fahrt bis zur dritten Haltestelle, S-Bahn: Fahrt bis zur nächsten Haltestelle) zusätzlich ein attraktives Einstiegsangebot weit unter dem Preis des EinzelTickets für 1 Zone bereit hält.

64 in 2013 | Rückabwicklung des Grundstückskaufes der Gleisanlagen durch die Stadt Stuttgart im Rahmen von Stuttgart 21

Rückabwicklung des Grundstückskaufes der Gleisanlagen durch die Stadt Stuttgart im Rahmen von Stuttgart 21

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

594
weniger gut: -235
gut: 594
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart hat bereits 2001 für über 400 Millionen Euro die Gleisanlagen von der DB AG erworben. Dieses Gelände war in den Unterlagen der Bahn mit 25 Millionen Euro bewertet. Die Stadt Stuttgart hat das Gelände also 16fach überteuert erworben und hat der DB AG zusätzlich alle Zinsen erlassen, die anfallen, solange die Stadt noch nicht auf das Gelände zugreifen kann.
Nun wird auch immer deutlicher, dass die Gleisanlagen nicht erfernt werden dürfen, weil andere Infrastrukturunternehmen die Gleise in Zukunft nutzen wollen. Die Stadt wird also dieses Gelände nie nutzen können und sollte den Kaufpreis einschließlich Zinsen zurückfordern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist. Die Bahn realisiert das Projekt Stuttgart 21. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages sind nicht vorgesehen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die heutigen Bahnanlagen des Kopfbahnhofes nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs rückgebaut und der Stadt im vertraglich vereinbarten Zustand überlassen werden können. Diese Annahme stützt sich auf die hierzu bereits 2011 (Antrag Bündnis 90/Die GRÜNEN Nr. 325/2011) erfolgte rechtliche Prüfung. Ein Stilllegungsantrag gemäß § 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist nicht erforderlich, da die Bahn weder den Hauptbahnhof selbst noch von ihm wegführende Strecken still legt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
65 in 2013 | Kurzstrecken-Mehrfahrtenkarte

Kurzstrecken-Mehrfahrtenkarte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

463
weniger gut: -104
gut: 463
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2013

Es gibt für alle Tarifzonen eine SSB-Mehrfahrtenkarte, aber für die von vielen innerhalb der Innenstadt (und in die angrenzenden Bezirke) genutzte Kurzstrecke nicht. Es wäre eine Überlegung wert, auch für diese Strecke eine Mehrfahrtenkarte (z.B. 4 Fahrten für 4 € oder 3,50 €) einzuführen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

KurzstreckenTickets werden grundsätzlich bereits entwertet aus SSB-Automaten, Fahrscheindruckern im Bus bzw. seit 1.1.2012 auch aus DB-Automaten ausgegeben. Auf diesen Tickets ist die zur Ticketprüfung erforderliche jeweilige Starthaltestelle aufgedruckt (3-Haltestellen-Regelung) bzw. bei den Tickets aus DB-Automaten das konkrete Kurzstreckenziel. Eine Ausgabe von grundsätzlich vom Fahrgast noch zu entwertenden Kurzstrecken-4er-Tickets würde bedingen, dass sämtliche Entwerter in den Bussen, in den Stadtbahnen und stationär an solchen Bahnstationen, die bislang lediglich die entsprechende Startzone aufstempeln, so umzurüsten wären, dass ein Aufstempeln der jeweiligen Haltestelle gewährleistet wäre. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kommt eine Umrüstung dieser Entwerter aber nicht in Frage.

66 in 2013 | Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Raums an Investoren

Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Raums an Investoren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

478
weniger gut: -120
gut: 478
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2013

Immobilienspekulation = öffentlicher Raum wird zur Ware
Geht es für unsere Stadt um Wohlstand? Oder eher um den Wohlstand der großen Baukonzerne und Investoren? Wem gehört die Stadt? Dank Herrn Schuster gleicht unsere Stadt inzwischen einem löchrigen Käse. Man kann den Eindruck gewinnen, dass er keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Stadtkasse optisch aufzuhübschen, indem er bleibende Werte zu barer Münze gemacht hat, die ja bekanntlich der Inflation unterliegt.
Wohin man schaut, verdrängen seelenlose Betonbauten für Gewerbetreibende - mit ein wenig Wohnraum für Wohlhabende - das einst gewachsene Stadtbild. Mit den z. B. von ECE geplanten Megaeinkaufszentren wird dann auch noch zusätzlich Kaufkraft vom etablierten Einzelhandel in der Stuttgarter Innenstadt abgezogen und dafür zusätzlicher Autoverkehr in den Stuttgarter Kessel gebracht. Dem Interesse der Stuttgarter Bürger ist mit einer solchen Stadtentwicklungsplanung ein Bärendienst erwiesen.
Öffentlicher Raum, der von Privatwirtschaft gestaltet wird, zeichnet sich durch ein Hausrecht statt durch Bürgerrechte aus!
Für Investoren und Spekulanten wird der Denkmalschutz in seinem eigentlichen Sinne mit Füßen getreten.
Ursprünglich sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Sie sind das Gedächtnis einer Stadt, machen ihre Persönlichkeit, ihre Atmosphäre aus.
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2004, das den Denkmalschutz degradierte, wurde er zu einer politischen und sachfremden Einflüssen ausgesetzten, einer beliebig verfügbaren Sache. Denkmäler sind seither Objekte, die fast ausschließlich unter ökonomischen und tagespolitischen Aspekten betrachtet werden. Der Abrissbirne wird es immer leichter gemacht.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Verluste der Stadt nicht noch größer werden!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Durch die Verwaltungsreform 2004 haben die Stadtkreise und Großen Kreisstädte in ihren Unteren Denkmalschutzbehörden zu Lasten der Landesbehörden eher eine Stärkung erfahren. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Stuttgart beurteilt beantragte Veränderungen an den etwa 4.500 Kulturdenkmalen unserer Stadt grundsätzlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und keinesfalls nach ökonomischen und tagespolitischen Aspekten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Mittelpunkt der Meinungsäußerung steht der Vorwurf, dass bei größeren gewerblichen Investitionsvorhaben die öffentlichen Belange, allen voran der öffentliche Raum und der Denkmalschutz, negativ berührt werden. Als Beispiel wird das Einkaufszentrum Milaneo angeführt. Ein konkreter haushaltsrelevanter Vorschlag wird nicht unterbreitet.

Für die meisten größeren innerstädtischen gewerblichen Investitionsprojekte ist ein spezifischer Bebauungsplan unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt worden. Im Mittelpunkt des Bebauungsplanes steht die gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und miteinander. Widerstreitende Interessen sind gerade bei größeren Bauvorhaben charakteristisch. Sie werden jeweils vom Gemeinderat abgewogen.

Der erfolgte Abwägungsprozess ist auch im zeitlichen Kontext zu sehen. Für das zitierte Einkaufszentrum Milaneo fand dieser vor etwa 10 bis 15 Jahren statt. In den letzten Jahren hat ein politischer Neubewertungsprozess zu diesem Vorhaben stattgefunden. Das großdimensionierte Einkaufszentrum wird inzwischen mehrheitlich als nicht stadtverträglich eingestuft. Trotzdem war eine Baugenehmigung zu erteilen, da zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung der rechtsverbindliche Bebauungsplan nicht verändert werden konnte.

Inzwischen besteht in der Landeshauptstadt Stuttgart ein spezifisches Baulandmodell (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM), das verbindlich festlegt, unter welchen Voraussetzungen neues Planungsrecht geschaffen wird. Das seit zwei Jahren in Anwendung befindliche Instrumentarium legt für Innenentwicklungsvorhaben, die eines neuen Planungsrechts bedürfen, verbindliche und transparente Regelungen für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung fest. Die Sicherung von Kontingenten für die Wohnungsbauförderung (und zwar in den Planungsgebieten selbst oder in unmittelbarer Umgebung), die Schaffung einer Wohnquote u. a. für innerstädtische Vorhaben und die Refinanzierung vor allem infrastruktureller Lasten stehen im Vordergrund. Darüber hinaus werden verbindliche städtebauliche, grünordnerische und energetische Mindeststandards festgelegt. Es handelt sich um Maßgaben zur baulichen Dichte, zur Nutzungsmischung, zur Schaffung lebendiger Wohnumfelder und quartiersbezogener „grüner Kerne“, zur Straßenraumgestaltung und Begrünung von Baukörpern, Dächern und Stellplatzanlagen sowie zum Klimaschutz.

67 in 2013 | Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg für Fußgänger und Radfahrer erhalten – Zerstörungen durch S21 stoppen

Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg für Fußgänger und Radfahrer erhalten – Zerstörungen durch S21 stoppen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

539
weniger gut: -182
gut: 539
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2013

Mit dem Bau von Stuttgart 21 sollen die seit der Bundesgartenschau 1977 bestehende Verbindung zwischen Bad Cannstatt und dem Rosensteinpark sowie der Leuze-Steg abgerissen werden. Die Bahn hat rund vier Jahre Bauzeit für die neue Eisenbahnbrücke über den Neckar (Planfeststellungsabschnitt 1.5) veranschlagt. Während dieser Bauzeit wird es laut Bahn-Technikvorstand Volker Kefer keinen Ersatz für den wichtigen Verbindungsweg ans andere Neckarufer geben.
Begründung: Angesichts ungesicherter Finanzen, geologischer Risiken und planungsrechtlicher Stümperei der Bahn ist völlig offen, ob es jemals einen adäquaten Ersatz für diese viel genutzten Brücken-Bauwerke geben wird, deshalb ist der Abriß abzulehnen. Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg sind wichtige Zugänge für Fußgänger, Radfahrer und Freizeitsportler, die die Wilhelma, und den Rosensteinpark besuchen oder durch den Park zu ihren Arbeitsorten gelangen wollen. Für den Rosensteinpark kommt noch erschwerend hinzu, dass auch der Zugang von der Wilhelma aus durch Baumaßnahmen zu S21 gesperrt sein würde. Die alternativ angebotenen Routen führen an stark befahrenen Straßen entlang (König-Karl Brücke / B14) oder an Wegen mit kurzen Ampelphasen und kleinen Fußgängerinseln, die für Gruppen (Schulklassen...) indiskutabel sind.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Durch den Bau des B10 Rosensteintunnels mit B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Elefantensteg. Ersatz für den Elefantensteg wird im Rahmen des Projekts B10 Rosensteintunnel ab 2018 geschaffen (in Verlängerung der neuen Neckarquerung, S21). Fußgänger und Radwegebeziehungen erfolgen während der Bauzeit über die König-Karl-Brücke bzw. die Rosensteinbrücke. Die Querung der Neckartalstraße erfolgt in dieser Zeit ebenerdig. Durch den Bau der B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Rosensteigsteg 2 (über SSB Gleise) Die Tragkonstruktion wird eingelagert und instand gesetzt. Der Wiederaufbau erfolgt 2016 im Rahmen des Projekts. Der Rosensteinsteg 1 (über die Cannstatter Straße, evtl. als Leuze-Steg bezeichnet) bleibt bestehen und steht zur Verfügung. Der Steg wird allerdings ab Frühjahr 2014 bis Herbst 2014 saniert und ist während dieser Zeit gesperrt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Durch die Baumaßnahmen der Bahn entfällt der vorhandene Holzsteg über den Neckar. Einen bauzeitlichen Ersatz bis zur Inbetriebnahme der neuen Bahnbrücke mit Geh- und Radweg (unten angehängt) gibt es nicht. Weitere Brücken entfallen nicht durch die Bauarbeiten der Bahn.

Durch den Bau des B10 Rosensteintunnels mit B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Elefantensteg. Ersatz für den Elefantensteg wird im Rahmen des Projekts B10 Rosensteintunnel ab 2018 geschaffen (in Verlängerung der neuen Neckarquerung, S21). Fußgänger und Radwegebeziehungen erfolgen während der Bauzeit über die König-Karl-Brücke bzw. die Rosensteinbrücke. Die Querung der Neckartalstraße erfolgt in dieser Zeit ebenerdig.

Durch den Bau der B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Rosensteigsteg 2 (über SSB Gleise) Die Tragkonstruktion wird eingelagert und instand gesetzt. Der Wiederaufbau erfolgt 2016 im Rahmen des Projekts.

Der Rosensteinsteg 1 (über die Cannstatter Straße, evtl. als Leuze-Steg bezeichnet) bleibt bestehen und steht zur Verfügung. Der Steg wird allerdings ab Frühjahr 2014 bis Herbst 2014 saniert und ist während dieser Zeit gesperrt.

69 in 2013 | Kostenloser ÖPNV (Busse und Bahnen)

Kostenloser ÖPNV (Busse und Bahnen)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

561
weniger gut: -208
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2013

Ein kostenloser öffentlicher Personennahverkehr hört sich erstmal sehr kostspielig an, hat jedoch einige Vorteile und finanziert sich zumindest zum Teil selbst:

-Im Bus könnte man wieder problemlos auch hinten einsteigen, die Busfahrer müssten keine Fahrkarten kontrollieren.

-Durch die gesparten Fahrpreise erhöht sich die Kaufkraft was vorallem den Einzelhandel und die Gastronomie in Stuttgart sehr freuen dürfte.

-Ein kostenloser ÖPNV ist ein enormer Standortvorteil und wird einen guten Einfluss auf die Wirtschaft und insbesondere den Tourismus haben.

-Die Polizei wäre entlastet und könnte sich auf wichtigeres Konzentrieren da die monatlichen Großkontrollen entfielen, ebenso die zahlreichen zeitintensiven Personalienfeststellungen bei Schwarzfahrern ohne Ausweispapiere.

-Ein kostenloser ÖPNV erhöht den Anreiz auf selbigen umzusteigen und das Auto stehen zu lassen was die Verkehrs- und Feinstaubproblematik in Stuttgart ganz ohne Citymaut, Parkraumbewirtschaftung etc. sehr positiv beeinflussen wird. Die möglichen Strafzahlungen Stuttgarts aufgrund des erhöhten Feinstaubes blieben ebenfalls aus.

-Die städtische Verwaltung wäre ebenfalls entlastet da die Verwaltungstätigkeiten für den günstigeren ÖPNV für Bonus- und Familiencardinhaber entfielen und auch den Empfängern von Sozialleistungen die Anfahrtskosten zu Terminen (bei Behörden oder Vorstellungsgesprächen) nichtmehr erstattet werden müssten.

-Die Kosten für Kontrollen, Fahrkartenautomaten und deren recht teure Instandhaltung und die Verwaltung der Kunden (Abosystem, Verkaufsstellen, Marketing) sowie Schwarzfahrer (Beschwerdestelle, Rechtsabteilung) fallen komplett weg.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS wurden im Jahr 2012 Fahrgelderlöse in Höhe von 408,5 Mio. Euro erzielt, mehr als die Hälfte davon entfällt auf Verkehre in der Stadt Stuttgart. Es erscheint unrealistisch, dass auf diese Gelder zur Teilfinanzierung des ohnehin defizitären ÖPNV verzichtet werden kann.

70 in 2013 | Durchgängiger S-Bahn und oder Nachtbus-Betrieb in Stuttgart (Nachtverkehr)

Durchgängiger S-Bahn und oder Nachtbus-Betrieb in Stuttgart (Nachtverkehr)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

481
weniger gut: -128
gut: 481
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2013

Wir fordern einen durchgängigen S- Bahn und oder Nachtbus- Betrieb in Stuttgart auch an Werktagen!

Das Angebot der regionalen Nachtbusse ist, wie das der Nachtbusse der SSB, seit ihrer Einführung angesichts der gewachsenen Nachfrage ständig ausgebaut worden. Der nächste logische Schritt ist nun die Ausweitung des Nachtbus-/ Nach-S-Bahn -Angebots auf Werktage.

Die Nachtbusse wurden als S-Bahn-Ersatzverkehr konzipiert. Im Zuge der steigenden Nachfrage soll nun geprüft werden, ob ein 24-Stunden- Bahn- oder Bus-Betrieb auch werktags möglich ist!

Der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart gab eine Studie in Auftrag. Darin wurde die Metropolregion Stuttgart mit den Metropolregionen Frankfurt, Berlin, Rhein-Ruhr, Hamburg und München verglichen und Optimierungsmöglichkeiten im S-Bahn-Betrieb unter Beachtung der veränderten Lebensgewohnheiten aufgezeigt.

Es wurden Defizite bei der S-Bahn Stuttgart festgestellt und unter anderem folgende betriebliche Maßnahme empfohlen:

- Einführung einer nächtlichen S-Bahn-Bedienung an Werktagen (unter laufender Beobachtung der Nachfrageentwicklung ist ein Zweistundentakt anzustreben; diese Maßnahme kann mit einem Angebot zur Frühanbindung des Flughafens verschmolzen werden, um eine insgesamt hinreichende Nachfrage zu generieren)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Wochenend-Nachtverkehrsangebot in der Region Stuttgart und in der Landeshauptstadt Stuttgart selbst ist in den vergangenen Jahren sukzessive verbessert worden. Beginnend mit einem rein innerstädtischen Nachtbusverkehr im Jahr 1990 und ergänzt durch ein regionales Nachtbusangebot im Jahr 2000 wurde mit der Inbetriebnahme der Nacht-S-Bahnen und einem verbesserten SSB-Nachtbusnetz im vergangenen Dezember ein neues Angebotsniveau erreicht. Zudem verkehren bereits seit Ende 2011 die SSB-Nachtbusse auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag. Damit werden zumindest in der Landeshauptstadt die Nächte mit dem höchsten Aufkommen an Nachtschwärmern bereits gut abgedeckt. Eine weitere Ausdehnung des Nachtverkehrs würde einen weiteren signifikanten Zuschussbedarf hervorrufen, so dass die Nachtbedienung mit anderen Angebotsverbesserungen im städtischen Netz konkurriert. Gerade angesichts der laufenden Stadtbahn-Ausbaumaßnahmen und ebenso wünschenswerter Taktverdichtungen im Spätverkehr bei gleichzeitig sinkenden oder entfallenden Zuschussleistungen von Bund und Land steht die Finanzierung des ÖPNV vor großen Herausforderungen. Die städtischen Ausgleichsleistungen zur Abdeckung von Defiziten im ÖPNV müssen deshalb vorrangig dort eingesetzt werden, wo ein maximaler verkehrlicher Nutzen erreicht werden kann. Die Ausdehnung des Nachtbusverkehrs auf weitere Wochentage nimmt unter diesem Gesichtspunkt leider keinen vorderen Rang ein.

Für eine Ausweitung des nächtlichen S-Bahn-Verkehrs wäre der Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger zuständig. Angesichts der beachtlichen Betriebskosten, die der S-Bahn-Betrieb verursacht, und der ebenfalls vielen Wünsche nach Verbesserungen bei den S-Bahn-Fahrplänen zu nachfragestärkeren Verkehrszeiten muss der VRS ähnliche Abwägungen treffen. Deshalb ist auch hier keine baldige Ausweitung des Nacht-S-Bahn-Verkehrs auf andere Wochentage zu erwarten.