Das Rad ist seit StVO Novelle von 1997 ein Fahrzeug und fährt grundsätzlich auf der Fahrbahn. Schutzstreifen wie in der Böblinger Straße zwischen Vaihingen und Heslach können unterstützend eingerichtet werden. Es handelt sich um ein Angebot.
Meiner Beobachtung und Erfahrung nach sind viele in dem Glauben, es handele sich um eine Art Radweg, der zwingend zu benützen ist. Auch ist es m.E. so, dass diese Schutzstreifen teilweise zu schmal sind und so nur Schutz suggerieren (Sicherheitsabstand ruhender und rollender Verkehr).
An manchen Stellen ist gerade die Böblinger Straße so eng, dass ein Überholen durch einen Kleinwagen oder gar SUV/breites Oberklassefahrzeug oder gar Kleintransporter nicht mehr gefahrenfrei möglich ist, soll der gebotene Mindestabstand zum Radfahrenden von 1-1,5 Meter noch eingehalten werden. Ferner muss mit sich öffnenden Türen der parkenden PKW gerechnet werden.
Aus diesem Grund fahren viele Radfahrende dann eher mittig in der Fahrbahn, um aktiv für mehr Sicherheit zu sorgen. Insbesondere stadtauswärts Höhe Böblinger Straße Hausnummer 444 kurz vor der U-Haltstelle Kaltental wird es so eng, dass bei teilweise zu hohem Tempo des motorisierten Verkehrs berechtigte Ängste entstehen. Selbst mit Kinderfahrradanhänger kann der Radfahrende dann zuweilen durch Hupen o. ä dazu genötigt werden, dem "Recht" der Mehr PS und Masse zu weichen.
Die Böblinger Stra0e ist so breit wie sie breit ist. Auch an den engen Stellen. Der Gehweg ist an vielen Stellen bereits sehr schmal. Parkraum wird benötigt, ist gewollt. Soweit das sicher gegebene und nicht veränderbare.
Mein Vorschlag daher:
Den Schutzstreifen durchgängig mit roter Farbe unterlegen. Da wo es zu eng wird, den Schutzstreifen in Richtung Fahrbahnmitte in weiterhin roter Farbe einschwenken, um so eindeutig zu signalisieren, dass Radverkehr von recht außen in Richtung Mitte fahren darf und "soll". Der Sicherheit wegen - auf der Hauptradroute 1.