Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

98 in 2011 | 24 Stunden- Betrieb von U-Bahnen, S- Bahnen und Bussen

24 Stunden- Betrieb von U-Bahnen, S- Bahnen und Bussen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

201
weniger gut: -27
gut: 201
Meine Stimme: keine
Platz: 
98
in: 
2011

In anderen Großstädten ist es schon lange an der Tagesordnung und ich denke, auch in Stuttgart wäre es sinnvoll, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel die ganze Nacht über genutzt werden könnten. Sicherlich kann hier nicht von Rentabilität gesprochen werden, allerdings von einer Serviceleistung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) an die Kunden!

Der ÖPNV könnte ab einer gewissen Uhrzeit nur noch halbstündlich oder stündlich fahren, ich denke hier wäre so manchem geholfen! Die Nachtbusse am Wochenende sollten weiterhin eingesetzt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der hohen zusätzlichen Betriebskosten eines durchgehenden Nachtverkehrs unter der Woche ist ein solches Angebot mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren. Mit dem Nachtbusbetrieb an Donnerstagen werden seit Dezember 2011 Erfahrungswerte im Hinblick auf die Fahrgastresonanz gesammelt. Nach dem zweijährigen Probebetrieb kann dann eine Entscheidung zur Beibehaltung, Einstellung oder, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen, Ausweitung des Nachtverkehrs getroffen werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Ein durchgehender Nachtverkehr wäre mit sehr hohem betrieblichem Aufwand verbunden. Würden an allen Werktagen die SSB-Nachtbusse mit drei Abfahrten verkehren, wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. € 800.000 pro Jahr zu rechnen. Ein durchgehender Stadtbahnbetrieb würde demgegenüber mehrere Millionen Euro kosten, genauere Angaben sind abhängig von der Angebotsgestaltung. Erschwerend kommen dabei erhöhte Aufwendungen für die Wartung der Infrastruktur in der betriebsfreien Zeit hinzu. Derzeit erfolgen viele Arbeiten in den Betriebspausen, bei einem durchgehenden Nachtverkehr müssten diese Arbeiten mit deutlich höherem Aufwand unter Betrieb erfolgen.
Bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 werden allerdings auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag jeweils drei SSB-Nachtbusse (1.11 Uhr, 2.22 Uhr, 3.33 Uhr) eingesetzt. Der zweijährige Probebetrieb wird Aufschlüsse darüber geben, inwieweit dieses Angebot entsprechend nachgefragt wird und ob es eventuell noch ausgeweitet werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
99 in 2011 | Erhalt des Nordbahnhof-Areals als kreatives Kulturzentrum

Erhalt des Nordbahnhof-Areals als kreatives Kulturzentrum

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

218
weniger gut: -44
gut: 218
Meine Stimme: keine
Platz: 
99
in: 
2011

Das Nordbahnhof-Areal sollte als kreatives Kulturzentrum erhalten bleiben
(Wagenhallen/Jakob XVII/René Higuita) respektive ausgebaut werden - mit eventuellen Dependancen in anderen Stadtbezirken - Stuttgart braucht künstlerische Freiräume und die Stadt sollte so ein Projekt unterstützen (weicher Standortfaktor mit enormer Breitenwirkung).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Mietvertrag wurde im Herbst 2010 um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert. Außerdem wurden für bauliche Maßnahmen im Rahmen des Festivals "72 Hour Urbanaction" 150.000 € bereitgestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Mietvertrag wurde im Herbst 2010 um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert. Außerdem wurden für bauliche Maßnahmen im Rahmen des Festivals "72 Hour Urbanaction" 150.000 € bereitgestellt.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wagenhallen aus dem Jahr 1894 haben sich in den vergangenen Jahren zu einem kreativen und lebendigen Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt.
Die Stadt Stuttgart stellte die Bauten im Jahre 2003 für verschiedene Künstler als Interimsresidenz zur Verfügung. Im Herbst 2010 wurde der Mietvertrag um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert.
Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten deutlich dafür ausgesprochen, die Wagenhallen auch über 2015 hinaus zu erhalten und beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Kreativstandortes Wagenhallen am Nordbahnhof.

100 in 2011 | Entwicklung eines Fahrradwegekonzeptes in der Innenstadt

Entwicklung eines Fahrradwegekonzeptes in der Innenstadt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

200
weniger gut: -27
gut: 200
Meine Stimme: keine
Platz: 
100
in: 
2011

Fahrradfahren in der Stuttgarter Innenstadt ist wie eine Fahrt zwischen Scylla und Charyptis. Richtung Osten kann man durch den Park: super Spaß bei Nacht (im Winter ab 17 h, also nach der Arbeit). In alle andere Richtungen kann man entweder illegal (aber sicher) auf dem Gehweg fahren oder sich mitten in den Feierabendverkehr auf den Hauptstraßen werfen.
Fahrradwege nur kurz vor Kreuzungen wie zum Beispiel Am Neckartor sind wenig hilfreich.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Radverkehrskonzept für das Stadtgebiet von Stuttgart sieht umfangreiche Maßnahmen für den Fahrradverkehr vor, die das Radfahren sicherer und attraktiver machen sollen. Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 518 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
101 in 2011 | Eindämmung der Leuchtreklamen zur Energieeinsparung, zur Vermeidung von Elektro-Smog und Reizüberflutung

Eindämmung der Leuchtreklamen zur Energieeinsparung, zur Vermeidung von Elektro-Smog und Reizüberflutung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

223
weniger gut: -51
gut: 223
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2011

Auch in Stuttgart ist die Strom-Verschwendung, die krankmachende Reizüberflutung und der gesundheitsschädliche Elektro-Smog durch ausufernde Werbung mit Leuchtreklamen und so weiter ein großes Problem.

Zudem zerstören die in allen Großstädten immer gleichen Leuchtreklamen von großen Firmen, Handelsketten usw. die Individualität einer Stadt.

Die Stadt Stuttgart hat deshalb dafür zu Sorgen, dass Leuchtreklamen auf das absolut notwendige Mass und deren Nutzungsdauer zur Energieeinsparung beschränkt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Werbeanlagen, auch so genannte Lichtwerbung, sind baurechtlich genehmigungsbedürftig, sofern ihre Fläche größer als 1 m2 ist. Gemeinden können Bausatzungen erlassen über „Anforderungen an Werbeanlagen und Automaten; dabei können sich die Vorschriften auch auf deren Art, Größe, Farbe und Anbringungsort sowie auf den Ausschluss bestimmter Werbeanlagen und Automaten beziehen“ (§ 74 (1) Nr. 2 LBO).
Nach Auskunft des Baurechtsamts hat Stuttgart keine Satzung zu Werbeanlagen erlassen. Neben allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung prüft das Baurechtsamt bisher gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. Verkehrssicherheit und Denkmalschutz.
Die Vergabe und die Vertragsgestaltung für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadtverwaltung liegen in der Verantwortung des gebäudeverwaltenden Amts. Die Werbeflächen werden europaweit ausgeschrieben. Pachteinnahmen aus der Vermietung der öffentlichen Flächen werden der Stadtkasse gutgeschrieben. Die entstehenden Stromkosten werden mit dem Betreiber der Anzeigetafeln direkt abgerechnet. Die Baugenehmigungen berücksichtigen auch Merkmale der Energieeinsparung, der Helligkeit und der Betriebsstunden.
Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Reizüberflutung und von Elektrosmog könnten die Anforderungen der Stadt bei der Vergabe von Werbeflächen nach § 74 (1) Nr. 2 LBO (siehe oben) angepasst werden. Damit könnte aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden. Bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz. Die Verträge mit den Werbeträgen sind in der Regle auf mindestens 15 Jahre vereinbart.

102 in 2011 | Verbessertes ÖPNV-Angebot in den Abendstunden

Verbessertes ÖPNV-Angebot in den Abendstunden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

186
weniger gut: -15
gut: 186
Meine Stimme: keine
Platz: 
102
in: 
2011

Am späteren Abend fahren Busse nur noch im 30-Minutentakt. Welch ein Pech,
wenn die Stadtbahn am Pragsattel mit ein wenig Verspätung ankommt und man sieht den Bus zum Burgholzhof nur noch von hinten. Wer so den Anschluss verpasst, hat fast eine halbe Stunde lang (Warte-)Zeit, um sich in Ruhe zu überlegen, ob er das nächste Mal nicht doch besser mit dem Auto fährt.

Insbesondere in der Spätverkehrszeit können Hauptlastrichtungen definiert
werden, auf die die Anschlussbeziehungen optimiert werden. Wer am späteren
Abend ein eher abgelegenes Wohngebiet erreichen will, dem ist der Anschluss
wichtiger als Fahrplantreue. Anschlusssicherungsfunktionen gehören
inzwischen zu den wichtigsten Elementen jedes rechnergestützten
Betriebsleitsystems. Ob Anschlüsse tatsächlich erreicht werden, muss
wirksam überwacht werden.

Am späteren Abend fahren die Busse im 30-Minutentakt und die Stadtbahnen
passend dazu im 15-Minutentakt. Gegen 22.30 Uhr aber werden die Stadtbahnen ausgedünnt auf 20-Minutentakt. Pech für jeden, der anschließend noch einen Bus braucht, um nach Hause zu kommen: Die Takte passen nicht mehr. Nur noch ein einziges Mal in der Stunde ist ein guter Anschluss überhaupt möglich.

Daher soll bei den Stadtbahnfahrplänen die Taktänderung vom 15- auf den
20-Minutentakt ab etwa 22.30 Uhr entfallen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Eine Verbesserung des Taktangebotes zwischen 22.30 Uhr und Betriebsschluss von 20 auf 15 Minuten bei der Stadtbahn hätte zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 1 Mio. € zur Folge. Bereits heute werden nach Möglichkeit Anschlussbeziehungen im Spätverkehr gewährleistet.

103 in 2011 | Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

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Stadtbezirk: 
Botnang
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

192
weniger gut: -22
gut: 192
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2011

Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

Die Finanzierung der seit 1990 bestehenden Seniorenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Stuttgart für die Bewohner des Hauses Paul-Lincke-Str. 8 läuft im Juni 2012 aus.

In den kleinen Sozialwohnungen der SWSG leben vorwiegend über 60jährige Menschen aus ganz Stuttgart, mit kleiner Rente und/oder Grundsicherung im Alter und mit erhöhtem Hilfebedarf.

2/3 der etwa 60 BewohnerInnen haben Migrationshintergrund und dadurch erhebliche Sprachprobleme und, wie die meisten anderen älteren Menschen im Haus, Verständnisschwierigkeiten bei der Erledigung von Anträgen und anderen schriftlichen oder telefonischen Sachverhalten (z. B. zu Problemen des Alterns, Behinderungen, Schulden, Suchterkrankungen).

Die zugehende Sozialarbeit der AWO-Wohnbegleitung fördert durch Beratung direkt vor Ort und aktivierende Gruppenangebote im Familien- und Nachbarschaftszentrum FuN im Haus das Zusammenleben der 11 Nationalitäten, lindert Einsamkeit und bietet durch Vermittlung verschiedener Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Sprachhelfern aus Botnang und Stuttgart West den älteren Menschen die Voraussetzung dafür, möglichst lange selbständig in der eigenen Wohnung leben zu können (zur Zeit bis Pflegestufe III bzw. bis 95jährig).

Dadurch werden öffentliche Mittel eingespart und hohe Pflegeheimkosten vermieden.

Für dieses breitgefächerte Angebot ist weiterhin eine 50% Stelle für Sozialarbeit erforderlich.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Möglichkeit einer Weiterführung der AWO-Wohnbegleitung wird im Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) beraten. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Umwandlung in ein betreutes Seniorenwohnen geprüft.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Möglichkeit einer Weiterführung der AWO-Wohnbegleitung wird im Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) beraten. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Umwandlung in ein betreutes Seniorenwohnen geprüft.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wohnbegleitung in der Paul-Lincke-Straße 8 in Stuttgart-Botnang wird von der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., durch eine 50 %-Personalstelle sichergestellt und aus dem „Richard-und Klara-Zillhardt Fonds“ finanziert. Dieser Fonds wird bis zum Herbst 2012 ausgeschöpft sein.
Um die Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage auch nach dem Herbst 2012 zu sichern, wurden seit Ende letzten Jahres zahlreiche Gespräche geführt und Möglichkeiten erwogen:
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., war als potenzieller Träger der Begegnungsstätte auf dem Röck-Areal im Gespräch und hatte zugesagt, die Arbeit aus der Begegnungsstätte heraus in der Paul-Lincke-Straße fortzuführen. Durch die Insolvenz der Stiftung Nestwerk ist diese Überlegung momentan nicht zu realisieren.
Eine weitere Option war die Umwandlung der Wohnanlage in betreutes Seniorenwohnen durch den Vermieter, die SWSG. Dazu wäre es allerdings notwendig gewesen, dass die Mieterinnen und Mieter sich zum Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages bereit erklärt hätten, da sich sonst die Umwandlung nur sukzessive mit jedem neuen Mietverhältnis umsetzen ließe.
Eine Stiftung, die erneut die Personalkosten für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Paul-Lincke-Straße übernimmt, konnte bisher nicht gefunden werden.
Im Stadtbezirk Stuttgart Botnang hat – wie in allen anderen Stadtbezirken auch – der Bürgerservice Leben im Alter ein Büro. Die dortige Mitarbeiterin hat im Bezirksrathaus Botnang am Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr ihre Sprechstunde und ist selbstverständlich auch für die älteren Menschen in der Paul-Lincke-Straße ansprechbar. Wenn zukünftig keine Sozialarbeiterin der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., mehr vor Ort ist, wird sie natürlich die ratsuchenden älteren Menschen auch zu Hause besuchen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
549 (SPD), 740 (SÖS und LINKE)
104 in 2011 | Bei Bildung und Erziehung nicht kürzen

Bei Bildung und Erziehung nicht kürzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

196
weniger gut: -26
gut: 196
Meine Stimme: keine
Platz: 
104
in: 
2011

Frühkindliche Bildung ist sehr wichtig und dabei sollte ganz klar investiert werden, damit die Kindergärten und Kitas den Kindern ein Angebot anbieten können, wo die Potentiale gefördert werden können. Es ist eine Investition in die Zukunft. Guter Betreuungsschlüssel, Kreativprogramm, Ausflüge, Spielmaterialien, Internet, Computer und so weiter kosten alles Geld und sind wichtig um die Kinder zur Selbstständigkeit, Eigenständigkeit zu fördern. Daher sollte der Haushalt in jedem Fall keine Kürzungen beschließen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Bereich Bildung und Erziehung ist im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht gekürzt worden. Im Gegenteil, noch nie hat die Landeshauptstadt so viel in Bildung und Betreuung investiert: In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen.

Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €.

Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Bereich Bildung und Erziehung ist im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht gekürzt worden. Im Gegenteil, noch nie hat die Landeshauptstadt so viel in Bildung und Betreuung investiert: In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen. Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Bereich der Kindertagesbetreuung wurde in den vergangenen Jahren von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ausgenommen. Insofern wurden keine Mittel gekürzt oder Stellen abgebaut.
Es besteht auch aktuell nicht die Absicht, Sparmaßnahmen oder Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Vielmehr wird der Aufbau in die qualitative Weiterentwicklung der Einrichtungen vorangetrieben.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
529 (SPD)
105 in 2011 | Werbeplakate für AWS einsparen

Werbeplakate für AWS einsparen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

221
weniger gut: -52
gut: 221
Meine Stimme: keine
Platz: 
105
in: 
2011

Seit einiger Zeit läuft eine Imagekampagne für die Abfallbetriebe Stuttgart (AWS) mit Plakaten "Wir mögen die Orangen". Jedem Bürger dürfte bewusst sein, dass wir eine funktionierende Abfallentsorgung brauchen. Ob der Einzelne für die Orangen Sympathie empfindet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Deswegen könnte man die Kosten der Plakataktion künftig einsparen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Eigenbetrieb AWS ist von der LHS mit der Entsorgung des gesamten Abfalls aus privaten Haushaltungen und mit der Straßenreinigung inklusive Winterdienst in Stuttgart beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrages nimmt der Eigenbetrieb AWS auch die Aufgabe zur Abfallberatung wahr. Die Kampagnen des Eigenbetriebs AWS tragen diesem Ziel Rechnung. Der ökologische Beitrag der Entsorgung hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Der Eigenbetrieb AWS verfolgt das Ziel, die im Abfall vorhandenen Potenziale kontinuierlich weiter auszuschöpfen.
Die letzten Aufklärungs-Aktionen mittels Plakaten auf eigenen Müll-und Reinigungsfahrzeugen fanden Anfang und Ende der 1990er Jahre statt.
Mit der neu eingeleiteten Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ich mag die Orangen“ bezweckt der Eigenbetrieb AWS zum einen die Bürger auf breiter Front zu informieren und zum anderen, dass er positiv wahrgenommen wird, nämlich als zuverlässiger städtischer Dienstleister und dass seine Arbeit geschätzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht der Eigenbetrieb AWS Aufmerksamkeit durch positive Botschaften, die sympathisch vermittelt werden und überraschen. Hat der Eigenbetrieb AWS Aufmerksamkeit erregt, geht es um die Inhalte wie

  • aufzeigen, dass Abfall wertvolle Rohstoff-und Energieressourcen enthält, die durch das richtige Verhalten der Stuttgarter Bevölkerung entsprechend genutzt werden können (Beispiel anstehende getrennte Erfassung von Bioabfall),
  • Kommunikation der entsprechenden Angebote des Eigenbetriebs AWS, um den Kunden/Bürgern die Nutzung näher zu bringen (Recyclinghöfe, Sperrmüllabfuhr, Bioabfalltonne usw.),
  • verstärkte Sensibilisierung und Aktivierung der Stuttgarterinnen und Stuttgarter, Abfälle zu trennen und die konkreten Verwertungs-/ Entsorgungswege zu nutzen.

Der Eigenbetrieb AWS gibt im Jahr zwischen 150.000 und 200.000 € (zirka 25 bis 35 Cent pro Bürger/-in und Jahr) für Kommunikationsmaßnahmen aus, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Kundeninformation zu allen Fragen rund um den Abfall und die Straßenreinigung wie z.B. in Form der jährlich flächendeckenden Verteilung der Abfallkalender, von Flyern und Aufklebern sowie Abfallberatung,
  • Teilnahme und Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Abfallvermeidung, verwertung und Beseitigung wie z.B. die Abfall-Kultur-Tage in der vhs und unsere Leistungsschau auf dem Schlossplatz.

Bevor der Eigenbetrieb AWS mit der Kampagne an die Öffentlichkeit gegangen ist, wurde sie am 27. April 2010 den Gemeinderatsmitgliedern Unterausschuss Restrukturierung präsentiert, die sie für gut geheißen und freigegeben haben.

106 in 2011 | Kurzstrecke auch für Kinder

Kurzstrecke auch für Kinder

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

200
weniger gut: -31
gut: 200
Meine Stimme: keine
Platz: 
106
in: 
2011

Warum gibt es keine Kurzstrecke für Kinder? Kinder zahlen den gleichen Preis wie Erwachsene. Das passt nicht zu einer Stadt, die sich kinderfreundlich nennt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Kurzstreckentarif des VVS (bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg mit Bus oder Stadtbahn), mit dem Signalpreis 1,00 €, zielt insbesondere darauf ab, fußläufigen Einkaufsverkehr in den Innenstädten zu gewinnen bzw. vom motorisierten Individualverkehr abzuziehen. Insofern sind Kinder bei diesem Angebot nicht die primäre Zielgruppe, sodass es kein spezielles Kinder-KurzstreckenTicket gibt.
Auch wenn kein spezielles KurzstreckenTicket für Kinder angeboten wird, verfügt der VVS über einen der kinder-und jugendfreundlichsten Tarife aller Verkehrsverbünde in Deutschland:

  • Kinder fahren von 6 -14 Jahren zum Kinderfahrpreis (andere Verbünde oft 6 -11 Jahre)
  • die Kinderfahrpreise des VVS sind in der Regel um 50 % rabattiert (Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen: 40%, andere Verbünde gewähren teilweise nur 25 % Rabatt); der Fahrpreis für 1 Zone liegt bei Verwendung von 4er-Tickets bei 0,95 €/Fahrt und damit unter dem Preis des KurzstreckenTickets
  • am Wochenende und feiertags können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, TicketPlus-Inhaber zusätzlich auch Mo-Fr ab 19 Uhr
  • mit dem Scool-Abo, einem speziellen Angebot für Schüler, wird für den Schulweg ein attraktives Zeitticket mit zusätzlichem hohem Freizeitnutzen (netzweite Gültigkeit) angeboten
  • im Jahr 2004 wurde eine Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen eingeführt, wonach bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen auch Kinder über 6 Jahren dabei unentgeltlich fahren dürfen.
107 in 2011 | Rauchverbot auf Spielplätzen

Rauchverbot auf Spielplätzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

194
weniger gut: -26
gut: 194
Meine Stimme: keine
Platz: 
107
in: 
2011

Auf allen Spielplätzen in Stuttgart sollte nicht geraucht werden dürfen. Zu den üblichen Argumenten wie der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, das auch unter freiem Himmel gegeben ist, komm hier noch der Vorbildeffekt und die Verschmutzung durch weggeworfene Kippen dazu. Kleinkinder können trotz guter Beaufsichtigung unbemerkt einen Kippe finden und essen, was eine sehr ernste Vergiftung zur Folge hat.

Daher bitte: Zigarettenfreie Spielplätze in Stuttgart

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Satzung befindet sich noch in der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Der Gemeinderatsbeschluss ist für April/Mai 2013 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt wird 2012 eine Satzung für Grün- und Spielflächen erlassen, in der auch das Rauchverbot auf Spielplätzen geregelt sein wird.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hinsichtlich des Rauchens auf Kinderspielplätzen gibt es bislang keine Regelung. Das Verbot zum Aufenthalt von Angetrunkenen oder Betrunkenen auf Spielplätzen ist bereits in der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen-und Anlagen-Polizeiverordnung)“ i.d.F. vom 15.07.1999, geregelt. Explizit ist der Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen jedoch bislang nicht geregelt.
Das Amt für öffentliche Ordnung wäre lediglich bei der Regelung durch eine Polizeiverordnung federführend und ggf. müsste der Städtische Vollzugsdienst die Einhaltung einer Nutzungssatzung oder einer Polizeiverordnung überwachen.
Die Anregung wurde im Hinblick auf das Rauchen bereits mit Gemeinderatsantrag 135/2011 aufgegriffen, dessen Beantwortung durch Referat T erfolgt. Das Garten-Friedhofs-und Forstamt bereitet eine „Satzung für Grün-und Spielflächen“ vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens eine abschließende Stellungnahme zum beabsichtigten Rauchverbot abgeben.
Dem Städtischen Vollzugsdienst obliegt es im Rahmen seiner Tätigkeit örtliche Satzungen durchzusetzen (vgl. § 31 Abs. 1 DVO PolG). Somit könnte ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen durchgesetzt werden.
Im Rahmen der tägliche Streifen werden in den einzelnen Dienstgruppen Schwerpunkte hinsichtlich vorhandener Ordnungsstörungen gesetzt. Dabei werden immer wieder auch Kinderspielplätze aufgesucht, um den ordnungsgemäßen Zustand des Platzes und der Einrichtungen zu überprüfen. Werden bei diesen Kontrollen auch Ordnungsstörungen durch Benutzter festgestellt wird dies durch die Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst beanstandet.
Die Überwachung eines evtl. Rauchverbots würde eine neue Aufgabe des Städtischen Vollzugsdienstes darstellen. Um einen wirkungsvollen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müsste eine dauerhafte, verstärkte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes auf den Kinderspielplätzen gewährleistet sein. Dafür steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Umschichtungen innerhalb des Personals zu Gunsten des Rauchverbots sind möglich gingen aber zu Lasten anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (u. a. Innenstadtkonzept, Schwerpunktmaßnahmen in den Außen-und Innenbezirken).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
440 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/de7bb1b6041fe0eac125796800634116?OpenDocument">GRDrs 1214/2011</a>