Fahrradwegenetz weiter ausbauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

801
weniger gut: -192
gut: 801
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2021

Aufgrund des anhaltenden Anspruchs an eine lebenswerte Statt ist der stetige Ausbau des Fahrradwegenetzes. Auch im Rahmen der Corona Phase wird ein deutlicher Zuwachs der verkauften Räder bemerkt und führt zu einem höheren Radaufkommen. Dies sollte weiter optimiert und ausgebaut werden. Dies ermöglicht auch den Umstieg vom Auto oder Öffentlichen Verkehrsmittel auf das Rad und fördert das Ziel einer Emissionsfreien Fortbewegung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart soll Fahrradstadt werden, das hat der Gemeinderat per Grundsatzbeschluss im Jahr 2019 beschlossen. Das Radfahren soll insgesamt attraktiver werden, daher werden die nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität weiterhin gefördert sowie Vorplanungen im Rahmen der Fortschreibung des Fahrradkonzepts vorgenommen. Insgesamt investiert die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 rund 6,5 Mio. Euro pro Jahr in den Ausbau der Radinfrastruktur. Damit sollen unter anderem rund 15 km Radverkehrsanlagen in Stuttgart verbessert oder neu hergestellt werden. Für den Ersatzneubau des Stegs an der Fauststraße sind im Jahr 2022 weitere 750.000 Euro und in 2023 125.000 Euro verfügbar. Zudem wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 für die Umsetzung weiterer RegioRad-Stationen zusätzlich 50.000 Euro bereitgestellt. Für die Förderung von E-Lastenrädern Stuttgarter Familien stehen jährlich 406.000 Euro zur Verfügung.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Planungsgrundlage für die Ausweitung des Radwegenetzes ist zurzeit das Radverkehrskonzept von 2009. Das Ziel ist die Umsetzung der darin definierten Hauptradrouten bis zum Jahr 2030. Das bedeutet, dass kontinuierlich neue Radwege geplant und gebaut werden. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Trennung zwischen Rad- und Fuß- sowie Kraftfahrzeugverkehr, um ein komfortables und verkehrssicheres Radwegenetz herzustellen. Das Radverkehrskonzept soll in den kommenden Jahren fortgeschrieben werden.

Kommentare

17 Kommentare lesen

Ich bin hier völlig deiner Meinung. Das Radnetz in Stuttgart und Umgebung lässt völlig zu wünschen übrig. Radwege hören einfach auf, Schilder fehlen an wichtigen Kreuzungen, die Wege sind gern holprig und mit Schlaglöchern übersät, bei Straßenüberquerungen fehlen gern abgesenkte Bordsteine.

Was geschieht, wenn Radverkehrsanlagen gebaut werden, kann man beispielsweise an der Kreuzung Klingen‐/Talstraße in Stgt.‐Ost sehen:  Es entstehen zusätzliche Radfahrerfallen.  Siehe den Vorschlag

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61878

mit der Schilderung zweier Verkehrsunfälle. 

Das Radwegenetz sollte unbedingt ausgebaut werden. Ich fahre einmal täglich quer durch die Stadt, um mein Kind von der Schule abzuholen. Da gibt es keinen einzigen Radweg. Dafür gab es aber schon öfters die Situation, dass mir Autofahrer die Vorfahrt abgeschnitten haben oder aus einer Parklücke herausgefahren sind ohne zu schauen oder die Autotüre geöffnet haben ...(z.B. wirklich gefährlich für mich). Straßen sollten in Radtrassen umgewidmet werden, Straßenränder, die als Parkplätze fungieren könnten Radwege werden. Man bräuchte viel schmalere Autos, dann hätte man auch wieder Platz oder am besten keine Autos. Das E-Rad ist für fast jeden Menschen praktikabel. Damit kommt man jeden Berg hoch ohne verschwitzt zu sein.

Essbare Stadt kann ich mich bedingungslos anschließen. Das Konzept von Haupt- und Nebenradrouten muss etwas vehementer umgesetzt werden. Fehlen die Planer?

@ Essbare Stadt
"Das E-Rad ist für fast jeden Menschen praktikabel." - das mag sein, es ist aber nicht für jeden erschwinglich. Und Stuttgart eignet sich bekanntlich schon allein wegen seiner Topographie nicht als klassische Fahrradstadt...

Erschwinglicher als ein Auto allemal, oder, @drstmgnn?

Man kann in Stuttgart super mit dem Fahrrad fahren, auch ohne ebike! Das einzige was dazu noch fehlt sind mehr Radwege und Fahrradstraßen!

Wer nach mehr straßenbegleitenden Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verlangt, schaue sich bitte die Diskussion zum Vorschlag Nr. 62174 an: 

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/62174#main-content

Der Vorschlag selber wird darin ja weitgehend zerpflückt, die Diskussion bringt aber einige Schwächen von Radverkehrsanlagen ans Licht. 

In der Diskussion wird ein Verkehrsunfall in der Nürnberger Straße an der Einmündung der Oberen Waiblinger Straße angeführt, dessen Ursache war, dass eine rechtsabbiegende PKW‐Lenkerin es an der Sorgfalt bei dem Schulterblick nach rechts hinten hat mangeln lassen. 

Dass der Mangel an Sorgfalt beim Abbiegen unter Kraftfahrenden eine weit verbreitete Unsitte ist, kann man auch am Vorschlag Nr. 12345 aus dem Jahr 2015

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12345#main-content

sehen.  Damals ging es um einen Radfahrstreifen in der Gnesener Straße, der illegaler Weise von Kraftfahrenden mitbenutzt wurde.  Dadurch hatten an der nächsten Abzweigung korrekt rechts Abbiegende Kraftfahrende das Problem, dass sie mit ihrem Schulterblick nicht nur Radfahrende sondern auch die illegal den Radfahrstreifen benutzenden Kraftfahrenden wahrnehmen mussten. Die Abbiegenden mussten also eine Handlung vornehmen, zu der sie wegen den Radfahrenden sowieso verpflichtet waren.  Dass dieser Umstand sich in einem Vorschlag für den Bürgerhaushalt wiederfand, zeigt, dass der verlangte sorgfältige Schulterblick eine sehr häufig unterlassene Handlung ist.  Daraus folgt, dass Radfahrende auf Radverkehrsanlagen, die rechts von Rechtsabbiegenden geführt werden, allermeist gefährdet werden. Kurz gesagt:  Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen dienen nicht der Sicherheit der Radfahrenden, sondern erhöhen im
Gegenteil für Radfahrende das Risiko, angefahren zu werden. 

Wer mir E‐Mail schreiben will, kann in der E‐Mail‐Adresse

JJJJMMTT.throttle@xoxy.net

JJJJ, MM und TT durch Jahr, Monat und Tag des Schreibens der Nachricht ersetzen. 

Zu toolmaker am 13.02.21 zum Vorschlag Nr. 60733 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/60733#comment-76599 ):

»Jede von der Verkehrsplanung ermöglichte Begegnung« [zwischen Kraftfahrern und Radfahrern] »stellt eine Gefährdung dar.«

Nein. Die StVO ist eindeutig darin, dass Gefährdung verboten ist. Regelgerechte Begegnungen sind demnach nicht gefährlich. Im Umkehrschluss behauptest Du damit, dass jeder Kraftfahrer Radfahrer gefährdet. Fährst Du selbst Auto? Deiner Behauptung nach müsstest Du es bleiben lassen.

Natürlich ist die Wirklichkeit so, dass Unfälle geschehen. Das kann sich nur bessern, wenn die Gefährder aus dem Verkehr gezogen werden. Dazu brauchen wir das schon erwähnte Operation Close‐Pass der Polizeien in Großbritannien, und Radfahrer brauchen Armaturenbrettkameras, wobei die nicht nur nach vorn und zur Seite blicken müssen, sondern auch nach hinten, um zu dichtes Überholen nachweisen zu können.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Zu toolmaker am 13.02.21 zum Vorschlag Nr. 60733 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/60733#comment-76599 ):

»Wir müssen zu einem Verkehrskonzept kommen, das Verbrenner und Fahrräder/ E-Bikes zu 100% separiert.«

Wie dann die Prioritäten gesetzt werden, kannst Du bisher schon lange sehen an der König‐Karl‐Straße von Bad Cannstatt zur Stadtmitte, also durch den Schwanenplatztunnel: Dort ist Radverkehr verboten. Warum?

Am Ende des Tunnels müssten die Radfahrer die Straße nach links (in die Villastraße) verlassen, weil sie geradeaus als Kraftfahrstraße weitergeht. Und weil die Fahrbahn mehr als einen Fahrstreifen für geradeaus hat, ist also, um sich zum Linksabbiegen einzuordnen (StVO § 9 (1)), bis zum Linksabbiegefahrstreifen mehr als ein Fahrstreifenwechsel erforderlich.

Wahrscheinlich meint die Straßenverkehrsbehörde, dass Radfahrer das nie hinbekämen, sondern das Abbiegen nur gemäß StVO § 9 (2) (Erlaubnis für Radfahrer, indirekt links abzubiegen) bewältigen könnten.

Die richtige Maßnahme wäre, im Tunnel eine Verkehrsbeobachtung einzurichten, damit man die Autofahrer, die Radfahrern den Fahrstreifenwechsel erschweren, und die Radfahrer, die ihren Wechselwunsch nicht anzeigen, dingfest machen kann. Außerdem bräuchte es ein Tempolimit (z. B. 40 km/h) mit Blitzer, damit jeder Radfahrer den Fahrstreifenwechsel wagen kann.

Aber nein, man separiert lieber, indem man den Radverkehr verbietet. Oder glaubst Du etwa, es würde der Kraftverkehr verboten, weil gemeinsame Straßennutzung als unmöglich angesehen wird?

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Zu toolmaker am 13.02.21 zum Vorschlag Nr. 60733 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/60733#comment-76599 ):

»Wir müssen zu einem Verkehrskonzept kommen, das Verbrenner und Fahrräder/ E-Bikes zu 100% separiert.«

In einer gemeinsamen Fläche ist das nicht machbar. Also müsstest Du Dich damit abfinden, dass Du Deinen Arbeitsplatz entweder nur mit dem Fahrrad oder dem Auto erreichen kannst (such Dir dasjenige aus, das Dir nicht passt), auch von Zuhause aus wäre Dir nicht beides möglich, und wenn Dein Auto in die Werkstatt soll, brauchst Du gar nicht erst versuchen, im Kofferraum ein Fahrrad mitzunehmen, damit Du damit nach Hause fahren kannst, wenn Du das Auto bei der Werkstatt gelassen hast.

Du siehst: Wir kommen nicht darum herum, bei allen Verkehrsteilnehmern regelgerechtes Verhalten einzufordern und zu erzwingen, also dass Kraftfahrer Vorfahrt und Vorrang von anderen beachten und Tempolimits einhalten. Das bedeutet bei radfahrenden Kindern beispielsweise, dass sie die Vorfahrts‐ und Vorrangregeln ebenfalls beachten und Fahrstreifenwechsel anzeigen, auch wenn das alles maximal uncool ist, weil es nach Gehorsam riecht.

Zum Vorschlag Nr. 61672 von PP ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61672 ):

»Die Breite beträgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) mind. 1,60 Meter (zuzüglich 0,25 Meter für die Markierung). Größere Breiten sind anzustreben:
• bei hohen Verkehrsstärken und Schwerlastverkehrsanteilen
• in der Nähe von Schulen und Radverkehrszielen«

(1) Alles Mögliche kann ein Radverkehrsziel sein, beispielsweise auch eine Autowerkstatt.

(2) Wie breit müsste denn ein Radweg, ein Radfahr‐ oder Schutzstreifen sein?

Zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg: Radfahrer müssen vom Gehweg einen Abstand einhalten, 0,75 m bis 0,8 m. Typische Radfahrerbreite ist 0,6 m. Überholende Kraftfahrer müssen 1,5 m Abstand halten, also müssen sie, wenn sie Radfahrer überholen, 2,85 m bis 2,9 m Abstand vom Gehweg einhalten. Nach den zitierten RASt oben ist der linke Rand eines Radwegs brutto 1,85 m vom Gehweg entfernt. Also müssten Kraftfahrer 1,0 m weiteren Abstand vom Radweg einhalten, als die Markierung nahelegt. Im Effekt wird Radfahrern also weniger Platz gelassen, als sie ohne Markierung von regelgerecht Überholenden bekämen.

Zwischen Restfahrbahn und Längsparkplätzen, wird's noch extremer: Radfahrer dürfen zu den geparkten Fahrzeugen 1,5 m Abstand lassen. Das ist nicht einmal üppig, weil man als vorbeifahrender Radfahrer im Balanceakt ein Hin‐und‐her‐Pendeln nicht vermeiden kann, und, weil eine plötzlich geöffnete Tür (mehr als 1 m!) Radfahrer weder erreichen noch erschrecken darf. Also müssten die Radfahrer 1,5 m + 0,6 m + 0,5 m = 3,6 m Freiraum bekommen, bei einem 1,85‐Meter‐Radweg 1,75 m mehr, als die Markierung nahelegt.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Es gibt zu viele Radwege. Diese sollten eher zurückgebaut werden, weil sie Autofahrer stören.

Lenzhalde müsste unbedingt mit einem Radweg versehen werden.

Es gibt viel zu wenig Radwege. FürMöhrigen fährt wohl gar nicht mit dem Rad. Stuttgart könnte eine super Radstadt werden, besonders für Pedelcs und E-Biker, Lastenradfahrer. Damit kommt man jeden Berg hoch, auch wenn man nicht so fit ist oder schon älter ist. Diese E-Räder sind übrigens gar nicht so teuer. Das muss man eben schauen. Sie sind auf jeden Fall billiger als ein Auto.

Unbedingt!!!!

absolut notwendig, wer in Stuttgart Rad fährt der macht es aus Überzeugung; nur durch einen guten und schnellen Ausbau werden mehr das Rad nutzen