Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2021

28 in 2021 | Stuttgart muss grüner werden: Plätze bepflanzen

Stuttgart muss grüner werden: Plätze bepflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Bäume
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

873
weniger gut: -102
gut: 873
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2021

Stuttgart hat zwar schon viel Bäume, aber Stuttgart, benötigt noch viel mehr Grün, wegen des Klimawandels, des Feinstaubs und so weiter. Zum Beispiel könnte man die trostlosen Plätze wie den Marienplatz, Südheimer-Platz und beim Milaneo bepflanzen. Da ist mehr Asphalt als Grünfläche!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt, kann jedoch aus Gründen des Urheberrechts nicht umgesetzt werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Marienplatzes, Südheimer Platzes und Mailänder Platzes sind alles Ergebnisse von Wettbewerbsverfahren. Nachträgliche Eingriffe durch dauerhafte Baumpflanzungen bedeuten eine Verletzung von Urheberrechten, die mit den Preisträgern in jedem Einzelfall abzuklären wären. Denkbar sind mobile Pflanzkübel, die allerdings stadtgestalterisch hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu überprüfen wären.

29 in 2021 | Tagesticket einführen (24-Stunden-Ticket)

Tagesticket einführen (24-Stunden-Ticket)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

871
weniger gut: -104
gut: 871
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2021

In Stuttgart möge der Tag wie auch in vielen anderen deutschen und europäischen Städten auch 24 Stunden lang sein. Es ist unverständlich wenn man abends anreist und am kommenden Tag noch in der Stadt noch etwas unternehmen möchte oder Kinder betreuen muss und am nächsten Tag für die Rückfahrt noch einmal bezahlen muss.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS-Tarif wurde der Preis des TagesTickets zur Tarifreform am 1. April 2019 deutlich ermäßigt und wird seither in fünf Preisstufen (1 bis 4 Zonen, Netz) angeboten. Der Preis beträgt exakt das doppelte des jeweiligen EinzelTickets (= Hin- und Rückfahrt), bereits die dritte Fahrt ist damit für die Kunden kostenfrei. Damit wurde das TagesTicket bewusst als Basisangebot im Gelegenheitsverkehr positioniert. Für Fahrten in Stuttgart kostet das TagesTicket damit jetzt nur noch 5,10 Euro beim Kauf mit dem Handy beziehungsweise 5,40 Euro beim Kauf beim Automaten oder Busfahrer. Dies ist der günstigste Preis für ein TagesTicket unter allen Großstädten in Deutschland. In einzelnen Verkehrsverbünden gibt es zwar ein 24-Stunden-Ticket, das aber in der Regel deutlich teurer ist als das TagesTicket in Stuttgart. Die meisten Verkehrsverbünde bieten – wie der VVS – nach wie vor ein TagesTicket an. Das TagesTicket im VVS gilt zudem bis 7:00 Uhr am Folgetag. Für eine 24-Stunden-Gültigkeit ist bei den aktuellen Preisen kein Spielraum.

30 in 2021 | Stadtacker Wagenhallen e.V. mit Flächen unterstützen

Stadtacker Wagenhallen e.V. mit Flächen unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

869
weniger gut: -144
gut: 869
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2021

Der Gemeinschaftsgarten Stadtacker Wagenhallen e.V. in Stuttgart-Nord, der ein Ort der Integration und Naturbildung ist, soll zusätzlich und längerfristig zentraler Ort für eine lokale Infrastruktur werden. Ziel ist es durch freiwillige Beteiligung der BürgerInnen ein autarkes Versorgungssystem zu schaffen, indem Bioabfall und Grünschnitt aus der näheren Umgebung gesammelt wird, um daraus fruchtbare Erde und Nahrung herzustellen.
Dies erhöht, durch biologisches Gärtnern, die Biodiversität und durch freiwillige Beteiligung der BürgerInnen auch die Resilienz der Stadtgesellschaft.

Da der Stadtacker im Zuge der Neubebauung des Gebiets C1 umziehen muss, ist es wichtig, dass es einen direkten Umzug auf eine möglichst dauerhafte Ersatzfläche gibt, um eine vorübergehende Pausierung des Vereins zu vermeiden. Dazu braucht es eine Zusage zur Nutzung der aktuellen Fläche bis Baubeginn auf C1 und finanzielle Unterstützung diesen Ort in so einer schwierigen Phase zu erhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Stadtacker Wagenhallen e.V. bespielt seit 2012 Teile des öffentlichen Raums im Umfeld der Wagenhallen mit Gemeinschaftsgärten im Stuttgarter Nordbahnhofviertel und trägt dadurch in ökologischer als auch gesellschaftlicher Hinsicht zu einer positiven Stadtentwicklung bei. Im Zuge der Planungen zu "Maker City" ist der Stadtacker Wagenhallen e.V. ebenfalls von einer für die Planung erforderlichen Standortverlagerung betroffen. Der Gemeinderat möchte den Verein unterstützen und hat für das Jahr 2022 einen Zuschuss zur Umgestaltung des neuen Geländes in Höhe von 12.000 Euro und die Förderung von 1,5 Stellen für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des durchgeführten Akteursprozesses zur Maker-City hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen gemeinsam mit den Akteuren des Stadtackers e. V. einen Weg entwickelt, der den Umzug zu einem neuen dauerhaften Standort im C1-Gebiet, das im Wesentlichen das Umfeld der Wagenhalle umfasst, sicherstellt. Der zeitliche Ablauf des Umsiedlungsvorgangs ist grob abgestimmt.

Mit dem Vorlauf von aktuell noch 1,5 Jahren wird eine detailliertere Abfolge des Umzugs in enger Abstimmung mit dem Stadtacker e.V. entwickelt. Das Ziel dabei ist, den Umzug direkt auf die neue Fläche - also ohne dass die Vereinstätigkeit vorübergehend ausgesetzt werden muss - anzustreben. Die städtebauliche Planung nimmt im Bereich des künftigen Standortes sehr bewusst Bezug auf Gestaltung und den besonderen Charakter des Stadtackers. Die Infrastruktur und Bedarfe werden bereits abgestimmt und fließen in die weiteren Planungen ein. Insbesondere der Aspekt der Biodiversität und die Koexistenz mit verschiedenen Tierarten ist hier hervorzuheben.

Ein Aspekt in der Akteursbeteiligung mit dem Stadtacker e.V. ist, inwieweit sich der Stadtacker über den vorgesehenen neuen Standort hinaus in die MakerCity hinein entwickeln wird. Eine enge räumliche und soziale Vernetzung wird seitens des Vereins mit den Öko- und Sozialpionieren angestrebt.

Im Rahmen des Förderprogramms Urbane Gärten, Förderbereich "Erstanlage und Erstausstattung", können Kosten gefördert werden, die für die Neuanlage und Ausstattung der neuen Fläche anfallen. Das sind gem. aktueller Förderrichtlinie Urbane Gärten bis zu 4.000 Euro bei einer Anteilsfinanzierung von 70 Prozent: https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/stadterneue...

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag einstimmig. Freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein weitgehend autarkes Versorgungssystem ist unterstützenswert. Ebenso wird die finanzielle Unterstützung befürwortet.

31 in 2021 | Benutzbarkeit von Zonentickets für Hin- und Rückfahrt zulassen

Benutzbarkeit von Zonentickets für Hin- und Rückfahrt zulassen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

862
weniger gut: -131
gut: 862
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2021

Die Preise für die Einzeltickets/Mehrfahrkarten sind viel zu hoch. Wie in Kopenhagen soll eine gewisse Gültigkeitsdauer eingeführt werden - z. B. Zwei-Zonen-Ticket eine Stunde. In der Zeit kann man in der gelösten Zone nicht nur Hin- sondern auch zurückfahren.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Ticket-Angebot des VVS im Bereich des „Gelegenheitsverkehrs“ bietet vom Grundsatz her zweierlei Ansatzpunkte: Einzel- und 4er-Tickets für einzelne Fahrten in eine Richtung (sieben Preisstufen) sowie TagesTickets für einen Tag lang (und bis 7:00 Uhr am nächsten Morgen) mit uneingeschränkter Bewegungsfreiheit (für fünf verschiedene Preisstufen).

Ein Fahrgast kann hier nach persönlichem Bedürfnis entscheiden, welches Ticket für ihn in der jeweiligen Situation das passende Ticket darstellt. Fahrgäste, die nicht nur in eine Richtung unterwegs sind, sondern am selben Tag hin- und zurückfahren, sind mit dem günstigen VVS-TagesTicket am besten unterwegs. Diese VVS-TagesTickets kosten exakt das doppelte des jeweiligen EinzelTickets, sodass ab der dritten Fahrt keine Kosten mehr für den Fahrgast anfallen. Für Fahrten in ganz Stuttgart kostet das TagesTicket nur 5,10 Euro beim Kauf mit dem Handy, beziehungsweise 5,40 Euro beim Kauf beim Automaten oder Busfahrer. Dies ist der günstigste Preis für ein TagesTicket unter allen Großstädten in Deutschland. Bei diesem Preis besteht kein Spielraum für ein noch günstigeres, „kleines“ TagesTicket für eine Stunde. In Deutschland sind EinzelTickets, die für eine Fahrt in eine Richtung gelten, die übliche Variante.

32 in 2021 | Rosenstein Eisenbahnbrücke als Park über dem Neckar umbauen

Rosenstein Eisenbahnbrücke als Park über dem Neckar umbauen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

860
weniger gut: -109
gut: 860
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2021

Die unter Denkmalschutz stehende Eisenbahnbrücke wird nach Fertigstellung von S21 (voraussichtlich 2025) nicht mehr für den Bahnverkehr benötigt. Brücke und Tunnel sollten zur Schaffung einer hochwertigen Verbindung für Fussgänger und Radfahrer genutzt werden. Damit würde eine städtebauliche Verbindung (Stadt am Fluss !) zwischen der Innenstadt sowie dem neuen Rosensteinviertel mit dem Neckarufer, Bad Cannstatt, und auch dem alten und neuen Neckarpark hergestellt. Im Tunnel wäre sicher auch Platz für einen neuen Club "Röhre". Die Dimension der Brücke bietet die Möglichkeit zur Schaffung einer "Grünen Oase", von der das Treiben auf dem Neckar erlebt werden kann und wäre damit auch ein adäquater Ersatz für den beliebten Holzsteg.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Verwaltung hat eine Überprüfung der Statik der alten Eisenbahnbrücke beauftragt, um mögliche Nach- und Umnutzungen der Brücke statisch einschätzen zu können. Insbesondere die für einen Schleusenausbau erforderliche Herausnahme des über die Schleuse gespannten Brückenbogens führt zu statischen Problemen. Die Studie hat weitere Fragestellungen aufgeworfen. Alle weiteren Planungen sind erst nach Klärung der Fragestellungen möglich.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anregung ist Gegenstand der Planungen zum neuen Quartier Rosenstein sowie der Planungen in Verbindung mit dem Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss"(siehe Stellungnahme zu Vorschlag 61203).

Die alte Eisenbahnbrücke eignet sich insbesondere die aus Norden, Süden und Osten kommenden Radverbindungen zu bündeln und den Radverkehr über die alte Eisenbahnbrücke, durch einen der zwei zukünftig nicht mehr vom Eisenbahnverkehr genutzten Tunnel unter dem Rosenstein hindurch und entlang der neuen Quartiere in Richtung Innenstadt zu führen.

Derzeit wird die Statik der Brücke geprüft, um weitere Nutzungsmöglichkeiten wie die Anlage von Grünflächen oder die Errichtung von baulichen Anlagen für Gastronomie, Kunst und Kultur fundiert ausloten zu können. Alle Nutzungen müssen eng mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden, da die Brücke zwar als Teil der Sachgesamtheit der Eisenbahnanlagen von Bad Cannstatt bis Feuerbach unter Denkmalschutz steht, jedoch auch als Einzelbauwerk die Eigenschaft eines Denkmals aufweist.

Weiterhin muss mit der Bahn und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen die Stadt die Brücke übernehmen und für andere Zwecke als für den Eisenbahnverkehr, für den die Brücke rechtlich gewidmet ist, nutzen darf. Neben rechtlichen Fragestellungen sind hierbei insbesondere die Kosten für Sanierung und Unterhaltung des Bauwerkes zu prüfen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Teile der Brücke dem beschlossenen Ausbau der Schleusen im Wege stehen und für diese Konfliktlage gesonderte, voraussichtlich sehr kostenintensive, konstruktive Lösungsansätze gefunden werden müssen. Sobald die technischen Fragen geklärt sind, wird die Verwaltung den Gemeinderat entsprechend informieren, welcher dann die Entscheidungen über die weitere Nutzung der Brücke treffen kann.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

33 in 2021 | Stuttgart holt Luft (Keine privaten Silvesterfeuerwerke mehr - dafür ein städtisches)

Stuttgart holt Luft (Keine privaten Silvesterfeuerwerke mehr - dafür ein städtisches)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Feinstaub, Luft
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

860
weniger gut: -264
gut: 860
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2021

Fürs Klima - Gegen Feinstaub.
Die letzten beiden Jahre haben gezeigt: es geht!
Jetzt weiterführen und noch besser machen.

So einfach geht‘s …
Jede Stuttgarterin und jeder Stuttgarter sorgt durch den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk jeglicher Art für bessere Luft.

So genial wirkt‘s …
In nur 2 Stunden sparen wir in Summe bis zu 10% der jährlichen Feinstaubbelastung durch Kraftfahrzeuge ein.

Trotzdem:
Es ist kein Komplettverzicht auf diese schöne Tradition: Ein zentrales Feuerwerk gibt's trotzdem. Schadstoffarm und opulent. Bezahlt von der Stadt, Spendern und Sponsoren. Und alle Kirchenglocken läuten.

Warum?
Weil Stuttgart eine traurige Spitzenposition bei der Feinstaubbelastung hat. Wir haben hier eine gesundheitsschädliche Luftverschmutzung, die rekordverdächtig ist. Am 1. Januar 2017 wurde aufgrund des Feuerwerks ein Spitzenwert von 173 µg gemessen. Und das bei einer EU-Normgrenze von 50 µg. Die beiden letzten Silvester haben gezeigt: die Zeit ist reif für neue Konzepte.

Noch was?
Ja, außer der besagten verbesserten Luftqualität für uns alle, gibt es noch zahlreiche weitere positive Effekte:
> Weniger Todesfälle und Atemwegserkrankungen
> Keine Verletzten und keine Brände durch unkontrollierte Feuerwerkskörper
> Haustiere aller Art geraten nicht mehr in Angst und Panik wegen des omnipräsenten Lärms
> Keine Erinnerung an traumatische Geräusche von Kriegen oder Gewalttaten
> Vermeidung des riesigen Müllaufkommens (z.T. kaum zu entsorgen)
> Einsparung der städtischen Sonderreinigungskosten
> Weniger Rohstoffvergeudung
> Verbesserung der Ökobilanz (die allermeisten der Feuerwerkskörper kommen aus China und Fernost)
und vieles mehr
http://www.stuttgart-holt-luft.de

Die Initiative von OA Krimmel gibt es bereits seit 2017. Und wir haben viel bewegt. Danke an alle!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es gibt eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht keine Ermächtigung vor. Das allgemeine Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 erfolgte auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage wegen der Corona-Pandemie. Die Durchführung eines zentralen Feuerwerks wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, ein zentrales Feuerwerk oder mehrere Feuerwerke als Bestandteil von Veranstaltungen zu genehmigen. Als Grundlage können die Erkenntnisse des Jahreswechsels 2019/2020 dienen.

Allerdings führt auch ein zentrales Feuerwerk nicht dazu, dass private Feuerwerke generell verboten werden können. Ein Verbot käme nur im Umfeld der Menschenansammlung im Bereich des zentralen Feuerwerks in Betracht. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

Grundsätzlich dürfen nach dem einschlägigen Sprengstoffrecht pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember darf dies nur durch Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines erfolgen. Damit gibt es eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten) oder bei Gebäuden mit besonders schützenswerten Bewohnern (etwa Krankenhäuser oder Altenheime). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht dagegen keine Ermächtigung vor; diese müsste durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden.

34 in 2021 | Kostenlose und saubere öffentliche Toiletten in allen Stadtteilen schaffen

Kostenlose und saubere öffentliche Toiletten in allen Stadtteilen schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
öffentliche Toiletten
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

859
weniger gut: -101
gut: 859
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2021

In allen Stadtteilen sollten kostenlose Toiletten in stabiler Form (z. B. aus Metall) errichtet werden, insbesondere in der Nähe von Stadtbahnendhaltestellen, Stadtbahn-/Bus-Umsteigestationen, bei größeren Spielplätzen, in größeren Parkanlagen und bei Marktplätzen, die auch von Gehbehinderten genutzt werden können (möglichst keine Stufen). In allen städtischen Ämtern sollten öffentlich zugängliche Toiletten eingerichtet werden (ohne Schlüssel zugänglich). Die Toiletten sollten regelmäßig gereiningt werden, bei großem Andrang mehrfach täglich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In Stuttgart werden zurzeit 73 öffentliche Toiletten betrieben. Derzeit laufen Planungen um die 27 automatischen Toiletten im Stadtgebiet bis 2025 zu erneuern. Schon dadurch wird sich das Toilettenangebot verbessern. Es ist dabei vorgesehen sämtliche neuen Toiletten behindertengerecht auszuführen. Im Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat für den Bau weiterer Toilettenanlagen in allen Stadtbezirken sowie zur Finanzierung der Gebührenfreiheit insgesamt eine Million Euro bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart werden zurzeit 72 öffentliche Toiletten betrieben. Derzeit laufen die Planungen um die 27 automatischen Toiletten im Stadtgebiet bis 2025 zu erneuern. Schon dadurch wird sich das Toilettenangebot verbessern. Es ist dabei vorgesehen sämtliche neuen Toiletten behindertengerecht auszuführen. Das Planungskonzept wird dem Gemeinderat vorgestellt, in diesem Zuge wird dann auch über die Gebühren für die Toilettennutzung entschieden werden.

35 in 2021 | Café auf dem Marktplatz

Café auf dem Marktplatz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

859
weniger gut: -144
gut: 859
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2021

Es muss doch möglich sein, dass es in Stuttgart auf dem Marktplatz ein Café gibt. Das gehört doch auch zur Stadtkultur. Selbst wenn die Mieten so hoch sind, muss meines Erachtens die Stadt Stuttgart Subventionen anbieten, damit sich hier ein Cafébetreiber halten kann. Das Scholz war ein echter Anziehungspunkt. Stattdessen gibt man Geld für Fahrradzähler aus.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Attraktivität von Innenstädten wird durch ein vielfältiges Angebot an Einzelhandel, Dienstleistung, Kultur und Erholungsflächen beeinflusst. Insofern ist die Funktionsmischung von besonderem Interesse. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt aufgrund dessen grundsätzlich Ansiedlungen gastronomischer Betriebe, da auch gastronomische Angebote in der Regel ein Anziehungspunkt zur Belebung sind, zum Verweilen einladen und die räumliche Atmosphäre und Aufenthaltsqualität positiv beeinflussen.

Das gastronomische Angebot in Großstädten und deren Flächen ist in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen. Man spricht diesbezüglich auch von einer „Mediterranisierung der Freiraumnutzung“. Ein Aspekt des Phänomens ist die quantitative Erweiterung von Außenterrassen. Auch in der Stuttgarter Innenstadt haben sich die Gesamtflächen und damit der Faktor Aufenthaltsqualität erhöht. Eine Zahl verdeutlicht die Zunahme: während in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich ca. 500 Straßenwirtschaften auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Stuttgart genehmigt wurden, stieg die Zahl bis ins Jahr 2019 auf über 600 an. Insofern hat sich die Verweilqualität, was das Sitzen und Verweilen auf außengastronomischen Flächen angeht, in Stuttgart generell in den letzten Jahren positiv entwickelt. In der Stuttgarter Innenstadt sind zahlreiche gastronomisch genutzte Außenterrassen dazugekommen, wie beispielsweise im Dorotheenquartier, am Schlossplatz, in der Calwer Straße und Tübinger Straße.

Der Marktplatz selbst wird derzeit umfassend neu gestaltet, sodass auch an diesem Standort eine Verbesserung stattfindet: Ein Natursteinbelag ersetzt die alten Pflastersteine, gegenüber dem Rathaus werden zukünftig Fontänen sprudeln und der Marktbrunnen soll auf das Platzniveau gehoben werden. Geplant sind in dem Zusammenhang die Bewirtschaftung der Terrasse des Ratskellers als auch die Prüfung einer möglichen Erweiterung der Außenfläche. Auch für die Neunutzung anderer Gebäude im Umfeld des Marktplatzes werden gastronomische Möglichkeiten stets geprüft. Bei Leerständen obliegt natürlich den Eigentümern die Vermietung und Verpachtung, sodass hier die Handlungsfähigkeit der Kommune dadurch begrenzt ist. Direktsubventionen für am Marktplatz ansässige Einzelunternehmen kann die Landeshauptstadt Stuttgart aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und im Zuge des Gleichbehandlungsgebotes nicht anbieten.

Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die Abteilung Wirtschaftsförderung eine Lotsenfunktion für Unternehmen, die ihre Ideen platzieren möchten. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie unterstützend tätig. Insofern ist die Abteilung Wirtschaftsförderung auch für Flächensuchende im Bereich Gastronomie Ansprechpartner für die gesamte Stadt.

Basisinformationen zur aktuellen Entwicklung auf dem Marktplatz erhalten Sie laufend aktualisiert unter https://www.stuttgart-meine-stadt.de/content/bbv/details/345?tab=0.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet diesen Vorschlag.

36 in 2021 | Das Neckar "S" als Symbol für die"Stadt am Fluss" umsetzen

Das Neckar "S" als Symbol für die"Stadt am Fluss" umsetzen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

857
weniger gut: -149
gut: 857
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2021

Stadt am Fluss: Jetzt, statt erst in Jahrzehnten!

Es ist sehr einfach, Stuttgart auf einem Satellitenbild von gesamt-Baden-Württemberg zu finden. Man braucht nur zu schauen, wo der Neckar ein „S“ formt, S für Stuttgart!
Mit diesem natürlichen Symbol scheint der Neckar geradezu einzufordern, endlich mit der „Stadt am Fluss“ zu beginnen. Das „S“ erstreckt sich zwischen Bad Cannstatt und Mühlhausen, vorbei an Münster und Hofen.

Leider hat sich die Landeshauptstadt nie richtig mit dem Neckar identifiziert. Jetzt aber wird der Wunsch auch hier immer größer, eine Stadt am Fluss zu sein, so wie es Tübingen und Heidelberg selbstverständlich sind. Viele Stuttgarter halten sich gerne in der warmen Jahreszeit an den leider größtenteils Kanal-geraden Ufern auf, treiben hier Sport oder gehen spazieren.

Erste Schritte in die richtige Richtung wurden gemacht, doch es braucht neuen und zusätzlichen Schwung. Mit lokaler Optimierung, Anwohner-Beteiligung und ehrenamtlichen Initiativen unter Förderung der Stadt Stuttgart kann man schon kurzfristig viel erreichen, auch ohne große bauliche Veränderungen abzuwarten.  Es wäre sehr begrüßenswert, wenn auch der neue Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sich besonders dafür stark macht, endlich die Stadt am Fluss in vielerlei Form attraktiver, zugänglicher und erlebbarer zu machen, zumal er ja Bad Cannstatt sehr verbunden ist.

Nur ein beispielhafter Vorschlag dazu: Die demnächst freiwerdende Eisenbahnbrücke könnte wunderbar für einen breiten, parkähnlichen Fluss-Übergang mit Platz für Gastronomie, Kunst, Klein-Kultur und Sub-Kultur umgenutzt werden, dabei eine schöne Verbindung hin zu den neuen Quartieren herstellen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Neckarufer soll in Zukunft zu einem attraktiven Erholungsraum werden. Dafür sind mehrere Projekte geplant, die im Masterplan „Erlebnisraum Neckar“ zusammengefasst sind. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen beispielsweise Gutachten und Planungen für die Projekte Grünes Band am alten Neckarlauf, Neckarknie und Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark beauftragt werden. Dafür wurden 3,08 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat seit 2010 für den "Erlebnisraum Neckar" 54,305 Mio. Euro für Planungen sowie bauliche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Großprojekts in den kommenden Jahren weiter umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung hat eine Überprüfung der Statik der alten Eisenbahnbrücke beauftragt, um mögliche Nach- und Umnutzungen der Brücke statisch einschätzen zu können. Insbesondere die für einen Schleusenausbau erforderliche Herausnahme des über die Schleuse gespannten Brückenbogens führt zu statischen Problemen. Die Studie hat weitere Fragestellungen aufgeworfen. Alle weiteren Planungen bezüglich einer Nachnutzung sind erst nach Klärung der Fragestellungen möglich.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist richtig, dass der Neckar geradezu einfordert, endlich mit der Stadt am Fluss zu beginnen. Daher wurde nach einer längeren Vorbereitungs- und Abstimmungsphase im Spätsommer 2017 das Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" aufgelegt, vom Gemeinderat beschlossen und mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Auf vielen Abschnitten der Neckarufer sollen Maßnahmen umgesetzt werden um gestalterische wie funktionale Verbesserungen für Freizeit und Erholung, aber auch für Natur und Landschaft zu erreichen. Leider sind die Handlungsspielräume der Stadt stark begrenzt, da die Flächen am Neckar in Besitz des Bundes sind und den Bestimmungen der Bundeswasserstraße (mit eigener Gesetzgebung!) unterliegen. Für Teilprojekte im Uferpark Austraße sowie für die Projekte "Naturoase Auwiesen", "Hechtkopf am Sicherheitshafen", "Wasenufer und Wasenquerung" sowie "Neckarufer am Lindenschulviertel" hat der Gemeinderat die Umsetzung bereits beschlossen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt. Zunächst wird im Herbst 2021 mit dem Bau der "Neckarterassen" begonnen, im Frühjahr 2022 folgt der "Tappach-Link". Beide Projekte gehören zum Uferpark Austraße. Die Verwaltung arbeitet gleichzeitig an der planerischen Vorbereitung weiterer Projekte. Schwerpunkte hierbei bilden die Bereiche Mühlgrün und Neckarknie sowie die Uferflächen im Bereich der Wilhelma.

Zur Nachnutzung der alten Eisenbahnbrücke:

Die Anregung ist Gegenstand der Planungen zum neuen Quartier Rosenstein sowie der Planungen in Verbindung mit dem Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss“. Die alte Eisenbahnbrücke eignet sich insbesondere die aus Norden, Süden und Osten kommenden Radverbindungen zu bündeln, über die Brücke und durch einen der zwei zukünftig nicht mehr vom Eisenbahnverkehr genutzten Tunnel unter dem Rosenstein hindurch und entlang der neuen Quartiere in Richtung Innenstadt zu führen.

Derzeit wird die Statik der Brücke geprüft, um weitere Nutzungsmöglichkeiten wie die Anlage von Grünflächen oder die Errichtung von baulichen Anlagen für Gastronomie, Kunst und Kultur fundiert ausloten zu können. Alle Nutzungen müssen eng mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden, da die Brücke unter Denkmalschutz steht. Weiterhin muss mit der Bahn und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen die Stadt die Brücke übernehmen und für andere Zwecke als für den Eisenbahnverkehr, für den die Brücke rechtlich gewidmet ist, nutzen darf. Neben rechtlichen Fragestellungen sind hierbei insbesondere die Kosten für Sanierung und Unterhaltung des Bauwerkes zu prüfen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Teile der Brücke dem beschlossenen Ausbau der Schleusen im Wege stehen und für diese Konfliktlage gesonderte, voraussichtlich sehr kostenintensive, konstruktive Lösungsansätze gefunden werden müssen. Sobald die technischen Fragen geklärt sind, wird die Verwaltung den Gemeinderat entsprechend informieren, welcher dann die Entscheidungen über die weitere Nutzung der Brücke treffen kann.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

37 in 2021 | Mineralwasser-Freibad auf dem Neckar - als Teil der Urbanisierung des Neckars

Mineralwasser-Freibad auf dem Neckar - als Teil der Urbanisierung des Neckars

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

855
weniger gut: -165
gut: 855
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2021

Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Deutschland einige Flussschwimmbäder oder Badeschiffe. Durch die Industrialisierung, war es schließlich nicht mehr möglich in größeren Flüssen zu schwimmen. Eine Stadt wird lebenswerter durch die Einbindung von Wasser, sei es ein Fluss der sich durch die Stadt schlängelt wie beispielsweise in Freiburg oder Zürich.

Wasser ist Leben.

Mit der Urbanisierung des Nackars sollte man rasch beginnen, beziehungsweise ausbauen - Fridas Pier war hier ein schöner Start.
Die IBA (Internationale Bauausstellung) findet von 2017-2027 in Stuttgart statt - sie ist also schon voll im Gange.
Ein Projekt der IBA befasst sich mit „der Stadt am Fluss“.

In einigen bereits realisierten Projekten, wie beispielsweise in Kopenhagen, Berlin, Bern und Zürich konnten Flussschwimmbäder entstehen.
Stuttgart wäre gerade zu prädestiniert dafür, da es ein enormes Mineralwasseraufkommen zu bieten hat, und platziert nach Budapest den zweiten Platz in Europa.
Es strömen pro Sekunde 500 Liter, beziehungswiese 44 Millionen Liter täglich Mineralwasser aus dem Stuttgarter Boden.
Man könnte sich einer reichlich vorhandenen Resource "bedienen" und müsste nicht 15 Jahre warten, bis der Neckar wieder einigermaßen „schwimmbar“ ist.
Es wäre neben dem Bad Berg ein weiteres urbanes Mineralfreibad und das erste Mineralflussschwimmbad seiner Art.
Dazu müsste man keine weiten Strecken zurücklegen, wie z.B. zum Aileswasen See. Man könnte bequem mit dem Rad oder mit dem ÖVPN anreisen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aus Sicht der Bäderbetriebe Stuttgart gibt es keinen weiteren Wasserflächenbedarf in Bezug auf die Stuttgarter Mineralbäder. Die Nutzungskapazität der Mineralwasserquellen ist zudem bereits voll ausgeschöpft.

Ein Badeschiff oder Mineralflussschwimmbad auf dem Neckar müsste mit zusätzlichem Fachpersonal beaufsichtigt werden – dies würde den ohnehin vorhandenen saisonalen Fachkräftemangel weiter verschärfen. Der Stadt, beziehungsweise dem Betreiber, würde in jedem Falle die Verkehrssicherungspflicht obliegen. Unter Berücksichtigung betrieblicher, ressourcenschonender und klimarelevanter Gesichtspunkte könnte das Mineralwasserfreibad auf dem Neckar nur in den Sommermonaten betrieben werden. Die laufenden Aufwendungen für den Betrieb könnten nicht durch entsprechende Erlöse abgedeckt werden, sodass sich das Defizit der Bäderbetriebe, sofern diese als Betreiber fungieren, weiter erhöhen würde.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.