Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2017

103 in 2017 | Mehr Gehalt für Erzieher, Pädagogen und pädagogische Fachkräfte zahlen

Mehr Gehalt für Erzieher, Pädagogen und pädagogische Fachkräfte zahlen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

620
weniger gut: -116
gut: 620
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2017

Es wir immer noch zu wenig für diese Berufssparten bezahlt. Es ist ein schwerer Beruf, der andauernde Präsenz, Weiterbildung erfordert ... also sollte auch dafür mehr bezahlt werden.

Auch der Beruf sollte aufgewertet werden. Denn immer noch wenig Männer ergreifen diesen Beruf, aufgrund der ungerechten Bezahlung.

Gute Bezahlung für fachlich hochwertige Arbeit!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In Stuttgart wird auf freiwilliger Basis für Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesbetreuung ein befristeter Zuschlag auf die Tarifvergütungen (Tarif+) gewährt. Die Fortführung des Tarif+ wurde bis 2019 in voller Höhe beschlossen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem Jahr 2020 ist eine stufenweise Abschmelzung des Zuschlags vorgesehen. In den Beratungen wurde beantragt auf die Abschmelzung zu verzichten. Diese Anträge fanden keine Mehrheit im Gemeinderat. Ebenfalls beraten wurden Anträge, den Tarif+ auf den Bereich der Schulkindbetreuung, auf weitere Engpassberufe, sowie für das Pflegepersonal im Klinikum Stuttgart und in der Altenpflege (Eigenbetrieb Leben und Wohnen) auszuweiten. Diese Anträge wurden vom Gemeinderat jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für die Entscheidung, welche Entgelte an pädagogisches Fachpersonal bezahlt werden, ist die Stadt selbst zuständig. Kommunalverfassungsrechtlich liegt die Entscheidungskompetenz bei der Verwaltung, soweit dabei der Rahmen des TVöD eingehalten wird. Die Frage, ob an bestimmte Gruppen von Beschäftigten über- oder außertariflichen Entgelte gezahlt werden, entscheidet der Gemeinderat.

Die Stadt Stuttgart ist der größte kommunale Arbeitgeber in Baden-Württemberg und tarifgebunden. Die an pädagogisches Fachpersonal zu zahlenden Entgelte sind im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst geregelt. 2014 hat die Stadt Stuttgart für Kitafachpersonal eine befristete, durch die tariflichen Regelungen abgedeckte Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung aufgelegt.

Seither hat es deutliche strukturelle Verbesserungen der tariflichen Entgelte sozialpädagogisches Fachpersonal gegeben. Die Entgelte sind im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst angemessen.

Mit Entgeltsystemen, die außerhalb des tarifvertraglichen Rahmens liegen, würde die Stadt gegen ihre Verpflichtungen gegenüber dem kommunalen Arbeitgeberverband verstoßen. Haushaltsrechtlich sind Kommunen ebenfalls gehalten, die Entgelthöhe an den einschlägigen Tarifverträgen für den kommunalen öffentlichen Dienst auszurichten.

Eine über die Vorgaben des Tarifvertrages einschließlich tarifrechtlich zulässiger Arbeitsmarktzulagen hinausgehendes Entgeltsystem wäre nach unserer Einschätzung sehr problematisch. Die Frage der Entgeltfindung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde aus guten Gründen den Tarifvertragsparteien anvertraut und wird in Tarifverhandlungen regelmäßig für bestimmte Zeiträume für alle kommunalen Arbeitgeber einheitlich und verbindlich geklärt. Die landesweit eingesetzten EDV-Verfahren für die Personalwirtschaft werden dann an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für alle Kommunen angepasst, wodurch die administrative Umsetzung effizient gestaltet wird.

Eigene Entgeltsysteme verursachen dagegen dauerhaft einen erheblichen zusätzlichen Aufwand auf allen Ebenen sowohl in der Einführung als auch in der laufenden Anpassung und Umsetzung. Darüber hinaus würden sie zu erheblichen zusätzlichen Personalaufwendungen führen. Zudem würden, da mit einer analogen Anwendung auf die freien Träger zu rechnen wäre, in vergleichbarem Umfang auch noch zusätzliche Aufwendungen für Personalkostenerstattungen an die freien Träger entstehen.

Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 19.12.2016 auf Grundlage der GRDrs. 1001/2016 über die Zulage Tarif+ beraten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/19 soll erneut beraten und entschieden werden, ob und ggf. wie die Zulage Tarif+ weitergeführt wird.

104 in 2017 | Vernünftige Fahrradroute durch den Schlossgarten schaffen

Vernünftige Fahrradroute durch den Schlossgarten schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

619
weniger gut: -134
gut: 619
Meine Stimme: keine
Platz: 
104
in: 
2017

Die Route vom Schloss bis Cannstatt durch den Schlossgarten ist absolut unpraktikabel. Vor und nach Anstiegen sind rechtwinklige Ecken, z.B. von der Brücke über der Cannstatter Straße zur Allee runter. Dazu Ziegelboden, der bei Nässe rutschig ist.

Die Stelle von der Behelfsbrücke zum Hintereingang des Innenministeriums ist eine Fußgänger-Kreuzung und vernünftig nicht von Radfahrern zu befahren. Die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee von Fußgängern und Joggern bevölkert.

Ich würde eine reine Radstrecke - Straße am Schlossgarten (zukünftig) oder oben neben den Gleisen - Überführung zur Allee - Weiterführung geradeaus am Rosensteinschloss vorbei - und oben dann geteilt Richtung Löwentor/bzw. runter zur Wilhelma als deutlich getrennter Rad-/Fußweg bevorzugen. Damit werden die Radfahrer nicht über die hochfrequentierten Fußgängerwege am Grillplatz und den Spielplätzen vorbei geführt und die Strecke kann deutlich von den Fußgängern abgegrenzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Stuttgarter Schlossgarten liegt im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Deshalb sind die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Stuttgart begrenzt. Durch die starke Frequentierung mit Fußgängern und Radfahrern kommt es an wenigen Stunden in der Woche zu Engpässen. In den letzten Jahren konnten verschiedene Maßnahmen im landschaftlich sensiblen Schlossgarten zur Verbesserung der Situation realisiert werden. Hierzu gehören separate Radwege im Bereich zwischen dem Neckartor und der "Grünen Brücke" im Mittleren Schlossgarten, die Aktivierung des Reitwegs entlang des Innenministeriums im Mittleren Schlossgarten sowie die Verbesserungen im Bereich der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee entlang der Bahnlinie im Unteren Schlossgarten. Durch den Neubau eines Radweges von dieser Allee zu der Haltestelle Mineralbäder und Anschluss an das Neckartal konnte eine Entlastung des Hauptweges, welcher vorbei an Spiel- und Grillplatz führt, erzielt werden. Die ergänzende Beschilderung dieses Weges deutet auf diese neuen Wege hin. Weitere Eingriffe in den Schlossgarten sind jedoch nicht erwünscht.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte stimmt dem Vorschlag mehrheitlich zu.

105 in 2017 | Bitte mehr Bäume pflanzen

Bitte mehr Bäume pflanzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Bäume
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

618
weniger gut: -73
gut: 618
Meine Stimme: keine
Platz: 
105
in: 
2017

Bäume sind nützlich, um die Luft zu verbessern. Wir wünschen uns mehr davon, um das Klima in der Stadt langfristig zu verbessern. Viele brachliegende Flächen könnte man kurzfristig aufforsten. Weiter könnten die Parks, der Neckardamm und so weiter durchaus mehr Bäume vertragen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In 2018 wurde eine Vielzahl von Baumpflanzungen beauftragt und ausgeführt. Neue Baumstandorte wurden im Rahmen von Machbarkeitsstudien geprüft. Nach Möglichkeit werden weitere Realisierungen geplant und umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart soll aufblühen. Dazu investiert die Stadt in den Jahren 2018/2019 insgesamt rund 11 Millionen Euro mehr in die "Grüne Infrastruktur": neue Bäume werden gepflanzt, Parks und Spielplätze besser gepflegt und "Urbanes Gärtnern" weiter gefördert. Dahinter steckt das Verständnis, dass Grünzüge, Wälder oder Weinberge die Stadt prägen und maßgeblich zur Lebensqualität und Daseinsvorsorge beitragen. Für die bessere Pflege vorhandenen Grüns wendet die Stadt jährlich zusätzlich 2,9 Millionen Euro auf. Zur Schaffung neuen Grüns sind 2018 und 2019 je 880.000 Euro bereitgestellt, für "Urbanes Gärtnern" und das kommunale Grünprogramm 250.000 Euro im Jahr, für ein Artenschutzkonzept sollen bis 2022 insgesamt 914.000 Euro aufgewendet werden und der Erhalt der Steillagen-Weinberge wird von 2019 bis 2022 mit je 850.000 Euro gefördert.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit dem für das Doppelhaushaltsjahr 2016/17 zur Verfügung gestellten Mitteln für "Neues Grün in der Stadt" wurde bereits in vielen Stadtbezirken eine Vielzahl an neuen Bäumen gepflanzt. Mit der kommenden Herbstperiode werden weitere Baumpflanzungen erfolgen, sodass bis zum Ende des Doppelhaushaltes 1000 Bäume gepflanzt sein werden. Zeitgleich werden Konzepte für neue Baumstandorte in der Innenstadt bearbeitet und geprüft.

Mit neuen Mittelanmeldungen für den kommenden Doppelhaushalt 2018/19 (GRDrs. 237/2017) sollen weitere Maßnahmenpakete gefördert werden, die für eine zusätzliche Begrünung der Innenstadt sorgen.

106 in 2017 | Innenstadtticket VVS für Zone 01 als Kurzstrecke berechnen

Innenstadtticket VVS für Zone 01 als Kurzstrecke berechnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

618
weniger gut: -99
gut: 618
Meine Stimme: keine
Platz: 
106
in: 
2017

Innenstadtbereich Zone 01 (erweitert zu Haltestellen in der Nähe von Parkplätzen) als "Kurzstrecke" zulassen. Dies könnte Ansporn sein nicht mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Kostenneutral, weil die Anzahl der Fahrten steigt und auch, weil es eine Maßnahme zur Reduzierung des Feinstaubes ist.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auch wenn der Vorschlag nicht ganz eindeutig ausformuliert ist, läuft es im Endeffekt darauf hinaus, Tickets für Fahrten innerhalb Stuttgarts im Preis zu reduzieren. Es wird auf die Ausführungen zu den Vorschlägen Nr. 40098 und 42411 verwiesen.

107 in 2017 | Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielter ausbauen

Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielter ausbauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

616
weniger gut: -43
gut: 616
Meine Stimme: keine
Platz: 
107
in: 
2017

In Deutschland verursachen Verkehrsstaus für Haushalte in den 22 größten deutschen städtischen Gebieten pro Jahr 7,5 Milliarden Euro zusätzliche Kosten – das sind 509 Euro pro Haushalt, die durch direkte und indirekte Staukosten entstehen, so eine Studie vom Centre for Economics and Business Research. So sagt die Studie folgendes aus, in Deutschland fahren Hochrechnungen zufolge zwei Drittel der arbeitenden Bevölkerung mit dem Auto zur Arbeit – und das zu Stoßzeiten. Das führt dazu, dass der durchschnittliche Autofahrer jährlich etwa 38 Stunden im Stau verbringt. Das hat sowohl direkte als auch indirekte Kosten für Pendlerhaushalte zur Folge: Sowohl die Zeit, die im Stau verbraucht wird, anstatt produktiv zu arbeiten, als auch der zusätzliche Spritverbrauch wirkt sich auf die Geldbörsen aus. Dazu kommt noch die Tatsache, dass auch Geschäftsreisende und Lastwagen im Stau stehen, dies erlegt den Unternehmen ebenfalls höhere Kosten auf, die diese wiederum über steigende Preise an die Verbraucher weitergeben. Die Forscher ermittelten 811 Millionen Euro direkte Kosten durch einen höheren Kraftstoffverbrauch, 4,6 Milliarden Euro direkte Kosten durch die Zeitverschwendung im Stau sowie zwei Milliarden Euro indirekte Kosten für die Haushalte in Deutschland. Außerdem wird dadurch auch die Umwelt belastet. Übrigens verbringen jedes Jahr Stuttgarter Autofahrer die meiste Zeit im Stau – mehr als 59 Stunden im Durchschnitt. Fast eine Million Menschen fahren im Großraum Stuttgart mit dem Auto zur Arbeit. Höhere Lebenshaltungs- und Betriebskosten führen dazu, dass Kosten für Arbeitsstunden in Stuttgart ebenfalls höher sind. Autofahrern entstehen so etwa eine Milliarde Euro direkte und indirekte Kosten – das sind etwa 981 Euro pro Pendlerhaushalt in Stuttgart im Jahr. Ein möglich Anbindung der U- und S-Bahnen an markanten Punkten wie beispielsweise in Zuffenhausen bei der Autobahnausfahrt, wären hier eine Lösung. Ähnlich dem Parkhaus an der Peregrina Straße in Degerloch.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In den vergangenen Jahren ist das Stadtbahn- und Busnetz in Stuttgart stetig ausgebaut worden. Auch in naher Zukunft werden mehrere ÖPNV-Maßnahmen umgesetzt, um das Stadtbahn- und Busangebot noch leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten. So wird ab Oktober 2017 die U19 zwischen Neugereut und NeckarPark in den dauerhaften Regelbetrieb gehen, ab Dezember 2017 wird die Stadtbahnlinie U12 mit 80m-Zügen zwischen Dürrlewang und Remseck verkehren und im Dezember 2018 wird die neue Stadtbahnlinie U16 zwischen Fellbach und Giebel ihren Betrieb aufnehmen. Auch im Busbereich werden mehrere Maßnahmen umgesetzt, sowohl im Bereich der Infrastruktur (Busspuren und Busbevorrechtigung) als auch beim Ausbau des Fahrplanangebotes.

Generell bedarf der Ausbau insbesondere des Stadtbahnsystems langer Vorlaufzeiten (Streckenbau, Fahrzeugbeschaffung) sowie adäquater Finanzierungsmittel. Ohne diesbezügliche Unterstützung des Landes oder des Bundes kann ein weiterer Stadtbahnausbau daher nicht zugesichert werden.

108 in 2017 | Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

616
weniger gut: -61
gut: 616
Meine Stimme: keine
Platz: 
108
in: 
2017

Um die Zahl der Spielhallen und Wettbüros zu verringern, bzw. diese weniger ertragreich zu machen, sollten die Steuern und Abgaben für diese Betriebe erhöht werden.

Im Nebeneffekt erhöhen sich die städtischen Einnahmen.

So kann die Zahl noch über die Vorgaben des 2012 aufgestellten gesamt-städtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Einschränkung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen, und des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht, reduziert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Bei den Geldspielautomaten wird der höhere Steuersatz in Höhe von 26 v.H. der Nettokasse seit 01.01.2018 festgesetzt und erhoben.
Für die Besteuerung von Wettbüros musste die Satzung bezüglich der Bemessungsgrundlage aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geändert werden. Die neue Regelung gilt seit dem 1. August 2018.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Steuersatzes für Gewinnspielgeräte ab dem 1. Januar 2018 auf 26 v.H. der Nettokasse anzuheben. Die Stadt rechnet dadurch mit einem Mehrertrag bei der Vergnügungssteuer von ca. 1,4 Millionen Euro pro Jahr im Doppelhaushalt 2018/2019.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die gemeindlichen Abgaben wie z.B. Hundesteuer und Vergnügungssteuer dürfen grundsätzlich keine erdrosselnde Wirkung haben, so dass die Eindämmung der Anzahl der Wettbüros und der Spielhallen bzw. der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur Nebenzweck sein darf. Hauptzweck muss die Einnahmeerzielung durch die Besteuerung sein.

Wettbüros:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Mit Urteilen vom 13.04.2016 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen die gegenteilige Auffassung vertreten. Aus diesem Grund wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen. Dort sind nun 3 Verfahren anhängig. Wann die Entscheidung ergeht, ist noch offen.

Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen:
Zu der Frage in welcher Höhe der Vergnügungssteuersatz noch rechtmäßig wäre, kann vorab keine Aussage getroffen werden. Im Zweifel wird dies voraussichtlich erst vor Gericht entschieden. Es gibt mehrere Urteile die 20% der Bruttokasse für rechtmäßig erachten, aber nur ein Urteil aus dem Jahr 2012 , dass sogar 25% der Bruttokasse für rechtmäßig hält.

Bei der Stadt Stuttgart wurde der Steuersatzes zuletzt von 22% auf 24% der Nettokasse angehoben. Ob hierzu noch Klagen eingehen werden, kann derzeit nicht vorhergesehen werden.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Rahmen der Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts eine Anhebung des Steuersatzes für Gewinnspielgeräte von 24 % auf 26 % vom Netto-Einspielergebnis vorschlagen. Hierüber wird der Gemeinderat in der zweiten Jahreshälfte 2017 entscheiden.

109 in 2017 | Elekrobusse oder Hybrid-Fahrzeuge anschaffen

Elekrobusse oder Hybrid-Fahrzeuge anschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

616
weniger gut: -65
gut: 616
Meine Stimme: keine
Platz: 
109
in: 
2017

Stuttgart hat ein Feinstaub- und Luftschadstoffproblem. Der konsequente Einsatz von Elekro-Bussen oder Hybrid-Fahrzeugen würde diese Probleme zumindest mindern. Dazu könnte Stuttgart als Vorzeigestadt für Elektromobilität national sowie international Anerkennung finden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Betreiber größerer Busflotten war es schon immer eine Herausforderung, Pläne für die künftige Zusammensetzung ihrer Flotte zu erarbeiten, die den absehbaren Umweltstandards, den technologischen Entwicklungslinien und dem mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Rahmen gerecht werden. Da die beschafften Fahrzeuge in der Regel 10 bis 14 Jahre genutzt werden, heißt technologischer Wandel auch Betriebsanlagen und Werkstätten anzupassen, sowie für eine adäquate Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. Seit es beim Bus darum geht, den Diesel- durch den Elektroantrieb zu ersetzen, sind diese Herausforderungen noch anspruchsvoller geworden. Unter den Einsatzbedingungen in Stuttgart erweist sich die Hybridbustechnik als derzeit ideale Kombination zwischen Elektroantrieb und konventioneller Kfz-Technik. Denn mit ihr werden die aktuellen Luftreinhaltungs- und Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg erreicht. Es ist langfristig von der SSB angestrebt, einen lokal emissionsfreien Betrieb im Talkessel zu realisieren. Um hier Erfahrungen zu sammeln, werden aktuell 4 elektrisch angetriebene Batteriebusse mit Brennstoffzellen Range Extender eingesetzt. Zugegeben, wenn der Begriff „E-Bus“ auf Fahrzeuge reduziert wird, die ihre Energie ausschließlich aus der installierten Batterie beziehen, dann hat die SSB noch Entwicklungsschritte vor sich. Die SSB hat sich bisher darauf konzentriert, den Boden für einen nachhaltigen Einsatz von E-Bussen zu bereiten unter Berücksichtigung der nicht ganz einfachen Stuttgarter Rahmenbedingungen. Noch 2017 wird der Anteil der Fahrzeuge mit elektrischem Antriebsstrang und Energiemanagement auf 10 % der SSB-Busflotte ansteigen.

111 in 2017 | Preiswerte Wohnungen fehlen überall - Mehr bezahlbare Sozialwohnungen bauen

Preiswerte Wohnungen fehlen überall - Mehr bezahlbare Sozialwohnungen bauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

615
weniger gut: -94
gut: 615
Meine Stimme: keine
Platz: 
111
in: 
2017

Stuttgart ist an dritter Stelle der Städte mit den teuersten Mieten in Deutschland. Familien unterer Einkommen mit Kindern finden kaum Wohnungen. Menschen in Rente oder mit Handikap finden kaum eine bezahlbare Wohnung. Studenten finden keine Wohnung. Menschen der Mittelschicht finden kaum eine bezahlbare Wohnung.

Der Soziale Wohnungsbau hinkt beachtlich hinterher, das ist sozial nicht mehr verträglich. Die SWSG reißt Gebäude ab, baut dort neu mit dreimal höheren Mieten, dass ist sozial nicht mehr gerecht.

Auch andere Träger machen es so. Super und das bei einem Grünen Oberbürgermeister.

Forderung: Mehr günstige Wohnungen für alle müssen gebaut werden. Kommt dem endlich nach - und nicht nur lange Reden schwingen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Stadt arbeitet weiter intensiv daran, für den angespannten Wohnungsmarkt mehr geförderte Wohnungsbau zu erstellen.

Im Jahr 2017 konnten insgesamt 242 geförderte Mietwohnungen bezogen werden. In den Eigentumsprogrammen "Preiswertes Wohneigentum" und Familienbauprogramm waren es 41 Wohneinheiten. Insgesamt wurden in 2017 somit 283 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 303 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt werden.

Ca. 900 Wohneinheiten aus den Programmjahren seit 2015 bis 2020 befinden sich derzeit im Bau oder gehen ab 2019 auf die Baustelle, davon ca. 700 Sozialmietwohnungen.

wird umgesetzt

114 in 2017 | Kunstverein Wagenhalle – Günstige Ateliers und künstlerisches Programm langfristig sichern

Kunstverein Wagenhalle – Günstige Ateliers und künstlerisches Programm langfristig sichern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

613
weniger gut: -126
gut: 613
Meine Stimme: keine
Platz: 
114
in: 
2017

Kunstverein Wagenhalle - Günstige Ateliers und künstlerisches Programm langfristig sichern

Am 13.1. gab OB Kuhn mit dem Baggerbiss das Startsignal für die vom Gemeinderat beschlossene Sanierung der Wagenhallen, die bis Anfang 2018 fertiggestellt sein soll.
Das ist erst mal großartig und eine Bereicherung für Stuttgart.
Bezugsfertig wird die Halle dann allerdings erst Mitte oder Ende 2018, nachdem der Kunstverein Wagenhalle in Eigenleistung mit den Künstlerinnen den Ausbau der Ateliers und des neuen Multifunktionsraumes in der Halle finanziell gestemmt hat.
Zwei wichtige Schritte und richtungsweisende Entscheidungen braucht es dringend, damit der Kunstbetrieb dauerhaft erhalten bleibt:
Damit die 100 Kreativ-schaffenden aus allen Bereichen der bildenden, darstellenden und angewandten Künste im Zentrum Stuttgarts in ihren Ateliers, Werkstätten, Studios und Proberäumen langfristig sicher arbeiten können ist ein günstiger Mietpreis und ein langfristiger Mietvertrag existenziell.
Außerdem übernimmt der Kunstverein Wagenhalle die Verwaltung der neuen Atelierflächen und das Programm der neu geschaffenen Ausstellungs- und Aufführungsflächen.
Hier soll sowohl der regionale Nachwuchs als auch ein internationale Netzwerk an KünstlerInnen in Erscheinung treten. Dazu bedarf es ausreichend Personalkapazitäten und damit verbunden entsprechende finanzielle Mittel von Seiten der Stadt.
Um günstige Konditionen für die Ateliermieten und ein künstlerisches Programm langfristig zu sichern, bitten wir die Stadt daher um eine institutionelle Förderung des Kunstverein Wagenhalle.
Nur so kann einen Abwanderung der KünstlerInnen und Kreativen verhindert werden und ein Ort für etablierte und prekäre Kunst, für Innovation und Nachwuchs, für Synergien zwischen Kunst, Stadt und BürgerInnen, für Improvisationsgeist und Gemeinschaft, für Lebendigkeit und Lebensqualität im neuen zukünftigen Wohnviertel entstehen.

Weitere Informationen unter:

http:\\www.kunstverein-wagenhalle.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Zuschuss für das Jahr 2019 wird voraussichtlich Mitte des Jahres zur Auszahlung kommen.

Gemeinderat hat zugestimmt

123 in 2017 | Nahrungsangebot für Bienen und Wildbienen verbessern II (nur Teilflächenmahd, um Nahrung zu erhalten)

Nahrungsangebot für Bienen und Wildbienen verbessern II (nur Teilflächenmahd, um Nahrung zu erhalten)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

603
weniger gut: -61
gut: 603
Meine Stimme: keine
Platz: 
123
in: 
2017

Die Pflege von Wiesen und Straßenbegleitgrün sollte immer als Teilflächenmahd erfolgen, damit die wichtige Nahrungsquelle für Bienen und Wildbienen an einem Ort nicht komplett vernichtet wird. Zusätzlich sollte bei der Pflege der Flächen auf die Verwendung von Unkrautvernichtern verzichtet werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Derzeit wird eine Konzeption erstellt, wie auf städtischen Grünanlagen Bienenweiden geschaffen werden können. Ab dem Jahr 2019 werden die Bürger durch Informationen und Veranstaltungen über das Bienensterben informiert und angeregt, die Lebensbedingungen der Bienen selbst zu verbessern.

wird teilweise umgesetzt