Wohnungsbau fördern
Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die Stadt Stuttgart in allen Stadtgebieten.
Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die Stadt Stuttgart in allen Stadtgebieten.
Ein durchgezogener Fahrradstreifen hat viele Vorteile für Stuttgart-West. Radfahren macht den Verkehr sicherer, weil vom Fahrrad im Vergleich zum Auto eine viel geringere Unfallgefahr für andere ausgeht. Speziell für diesen Stadtbezirk ist ein durchgezogener Fahrradweg vorteilhaft für alle Radfahrer, die nach Stuttgart-Süd möchten. Die Schwabstraße ist schon heute eine Straße, auf der viele Fahrradfahrer bereits fahren.
Allerdings gibt es durch den Geschwindigkeitsunterschied ein hohes Unfallrisiko. Mit einem Fahrradstreifen wird erreicht, dass Fahrradfahrer und Autofahrer sicherer fahren können. Vom Hölderlinsplatz führt die am rechten Fahrbahnrand angelegten Streife direkt auf die Schwabstraße. Der Streifen bleibt dort bis zum Ende der Schwabstraße und kann auch durch den Tunnel markiert werden. Anschließend ist es möglich, in Stuttgart-Süd diesen Fahrradweg über die Schickhardtstraße und der Karl-Kloß-Straße zu erweitern.
Vom Merkelschen zu den Mineralbädern nach Bad Cannstatt. Im Zusammenhang mit der Revitalisierung städtischer Talräume, sollte man zusammenhängende Planungen angehen und Einzelplanungen zusammenführen. (Zum Beispiel Wasenufer, Neckarpark, Krananleger, Lindenschulviertel, Neckarersatzbach, Esslingen Westpark, Neckarpark).
Es wäre sehr wünschenswert eine durchgehende Planung zu entwickeln und hierfür Kosten in den Haushalt einzustellen. Es besteht die einmalige Chance Natur, Industrie, Kultur, Arbeiten, Sport, Freizeit und Wohnen miteinander zu verknüpfen. Eventuell mit Schiffsanlegestellen am Neckar zusätzliche Verbindungen herstellen. Leben am Fluss weiterentwickeln.
Die kleinen Grünanlagen entlang der Schwabstraße sollten regelmäßig gepflegt und bepflanzt werden. Der neue "Belag" aus Ziegelschrot und Lava lässt nur die robustesten Unkräuter überleben und wird als Hundeklo missbraucht.
Trotz Platzmangels im Stuttgarter Kessel und exorbitanter Mietpreise sowohl bei gewerblichen Immobilien wie auch Wohnungen gibt es enormen und zunehmenden Leerstand. Siehe auch:
http://www.leerstandsmelder.de/stuttgart
Warum? Investoren können die Kosten hierfür von der Steuer absetzen, daher ist es oft rentabler, Mietobjekte leerstehen zu lassen, anstatt (zu einem angemessenen und dementsprechend günstigen Preis) zu vermieten. Dem sollte mit einer nicht unerheblichen Leerstands-Gebühr, berechnet nach Quadratmeter, entgegengewirkt werden.
Guter Nebeneffekt, abgesehen von der Verschönerung der Stadt und sinkenden Mietpreisen: Eine neue Einnahmequelle für Stuttgart. Leerstand ist nicht im Sinne der Stuttgarter Einwohner.
Der über 120 Jahre alte große Park an der Karlshöhe steht unter Denkmalschutz. An ihm lässt sich die Entwicklung des Grünanlagenbaus von 1880 bis heute ablesen, denn die letzten Erweiterungen waren zur Bundesgartenschau 1961. Viele Details des Parks sind heute nicht mehr erkennbar, zugewachsen und lieblos beziehungsweise verwildert. Hier muss eine großangelegte Sanierungsaktion verhindern, dass die gesamte Anlage völlig unansehnlich wird.
Zudem soll eine ältere Planung endlich umgesetzt werden, mit der an der Südwestseite des Hügels eine neue Zugangsmöglichkeit zur Hasenbergsteige geschaffen werden kann. Dann wäre die Karlshöhe auch für Stadtbewohner aus Heslach leichter und besser zu erreichen.
Antrag zum Bürgerhaushalt 16 / 17
• Stelle schaffen: Beauftragter für das Stuttgarter Taubenprojekt
• jährlich 70.000 € bereit stellen
- zur Beschaffung zusätzlicher Taubenschläge und
- zur Organisation der Taubenhäuser
Begründung
Seit 2008 betreiben das AföO, der Caritasverband und der Tierschutzverein mit gutem Erfolg das Stadttaubenprojekt Stuttgart. In acht Taubenschlägen werden mehrere hundert Tauben betreut und mit Futter und Nistgelegenheiten versorgt.
Im Gegenzug nehmen ihnen die Mitarbeiter der Caritas sowie ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger bis 2014 knapp 9.000 Eier weg. Diese Tauben sind nie geschlüpft und bevölkern unsere Stadt nicht und hinterlassen keinen Kot.
Aus Erfahrung von vielen anderen vergleichbaren Kommunen fehlen für eine erfolgreiche Erweiterung in Stuttgart noch ca. 15 bis 20 zusätzliche Schläge. Das bedeutet auch mehr Personal für den Futtertransport zu den Schlägen (oft in luftiger Höhe), den Abtransport des Kots der Tiere (beispielsweise von zwei Schlägen nach einem Monat 270 kg, der nicht an Fassaden oder in Bäumen klebt).
Die Säuberung, Desinfektion der Sitzplätze der Tauben sowie die Pflege von kranken Tieren nehmen Zeit und mehr Personen in Anspruch.
Der Stadt und ihren Bürgern werden kostspielige Kotentfernungsmaßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden erspart.
Die Reduzierung der Taubenpopulation gelingt erfahrungsgemäß mit dieser Methode der Eientnahme am Besten. Dazu braucht es einen hauptberuflichen Taubenbeauftragten, der die Organisation und Kooperation verantwortlich für die Landeshauptstadt übernimmt und die Koordination mit den Ämtern der Stadt, dem beteiligten Tierschutzverein und Caritasverband und der auch Ansprechpartner für Bürger ist, die Fragen zu Taubenproblemen haben, und allen anderen Fragen des Tierschutzes. Die Suche nach weiteren Standorten für die neuen Schläge sollte er amtlich betreiben und nicht im Rahmen eines Werkvertrags.
Viele der Ehrenamtlichen sind über 70 Jahre alt.
Stand Februar 2019:
Ein neuer Taubenturm wurde im April 2018 auf dem Seilerwasen in Bad Cannstatt eröffnet. Für 2019 sind in den Neckarvorten und in einem nördlichen Stadtbezirk je ein weiterer Standort in der konkreten Überprüfung. Insbesondere in der Innenstadt gestaltet sich die Suche nach geeigneten Standorten weiterhin schwierig, sodass im Bereich Schlossplatz bislang kein Taubenobjekt verwirklicht werden konnte.
Stand Dezember 2017:
Die Verwaltung ist weiterhin auf der Suche nach geeigneten Standorten für Taubenschläge. Ein Taubenschlag macht nur dort Sinn, wo ein erhöhtes Aufkommen festgestellt wird. Derzeit wird ein großer Taubenturm in Bad Cannstatt geplant. Für das städtische Taubenmanagement wurde eine Stelle mit einem Stellenumfang von 50% geschaffen. Diese koordiniert das Projekt zwischen der Caritas, dem Tierschutzverein und der Stadt, betreibt Öffentlichkeitsarbeit für das Taubenprojekt und das Fütterungsverbot, sucht neue Standorte für weitere Taubenschläge und koordiniert deren Umsetzung. Die Standortsuche gestaltet sich nach wie vor sehr schwierig. Anfragen bei den wenigen geeigneten Standorten scheitern meist an der Bereitschaft der Eigentümer.
Stand 2016:
Die 0,5 Stellen ist seit Jahresbeginn 2016 besetzt. Bislang wurden über 137.000 EUR für Betriebskosten und Unterhaltungsmaß-nahmen aufgewendet.
Der jüngste Taubenschlag wurde Anfang 2016 am Marienplatz bezogen. Zwei weitere Standorte sind derzeit in der Prüfung auf Realisierbarkeit.
Stadtgrün bietet dem Auge Halt in unserer zugebauten Stadt, es fördert das Lokalklima, mindert die Feinstaubbelastung und kann die städtische Artenvielfalt fördern. Gehölzentfernung und radikale Rückschnitte kommen jedoch in Stuttgart noch immer viel zu oft vor ebenso wie zu häufige Mahd von Grünflächen (englischer Rasen). Dadurch verlieren Vogelarten ihre Brutplätze und viele Insektenarten ihre Nahrungsgrundlage. Eine Stadt darf und kann keine „naturfreie“ Zone sein. Dazu sind inzwischen zu viele Arten an die besonderen Bedingungen der Stadt angepasst oder müssen bei ihren Wanderungen Städte durchqueren.
Die Beschwerden über das Verschwinden von Allerweltsarten wie Amsel, Grünling und Haussperling nehmen auch in Stuttgart zu. Voraussetzung für deren Überleben sowie das der weniger bekannten Wildbienen, Schmetterlinge, Eidechsen usw. sind naturnah gepflegte, heimische Gehölze, Wildblumenwiesenstreifen am Straßenrand und in Grünanlagen. Geeignete Pflege und die Auswahl und Pflanzung geeigneter Strauch- und Blumenarten sind nicht umsonst zu haben.
Wir beantragen daher eine finanzielle Besserstellung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (GFF) mit der eindeutigen Zielsetzung der besseren Berücksichtigung von Naturschutzaspekten bei der Pflege unseres Stadtgrüns.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat in den vergangenen Jahren den ökologischen Kriterien in der Pflege bedeutend mehr Raum mit stetig zunehmender Differenziertheit gegeben. Die Anwendung ökologischer Kriterien beginnt bereits mit der Planung und dem Bau von Grünflächen. So werden Standorte systematisch abgemagert, Pflanzen und Saatgut aus heimischen Standorten gewählt, Düngung und Pflanzenschutz nur in wenigen, eindeutig definierten Situationen eingesetzt, jeweils mit dem Ziel, die Vielfalt und Stabilität des Grünbestandes zu erhalten und zu fördern. Durch ein gezieltes Mähregime nach Jahreszeit und differenzierten Aufwuchshöhen werden gezielt Artenvielfalt und die Nahrungsquellen von Insekten und Kleinlebewesen gefördert.
Es ist erschreckend, wie schwer es ist, in Stuttgart einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) zu bekommen.
Deshalb sollte dem Ausbau der Kita-Plätze mit Hochdruck nachgegangen werden.
Stand Februar 2019:
Aktuelle Daten zur Entwicklung und Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden im Rahmen des "Sachstandsberichtes Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2018" dem Gemeinderat im November/ Dezember 2018 vorgelegt (GRDrs 688/2018 Jugendhilfeausschuss vom 17.12.2018/Verwaltungsausschuss vom 19.12.2018). Der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs hat für die Stadtverwaltung nach wie vor sehr hohe Priorität.
Aktuell fehlen bei den 0-3jährigen noch rd. 2.590 Betreuungsplätze, nach Umsetzung aller bereits finanzierter Maßnahmen werden nur noch 824 Kleinkindplätze fehlen. Der weitere Ausbau wird im kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 weiter vorangetrieben. Bei den 3-6jährigen Kinder ist der Versorgungsgrad derzeit bei 107%, d.h. es ist rein rechnerisch jedes Kind in Stuttgart versorgt. Hier liegt der Schwerpunkt im Ausbau der Ganztagesbetreuung. Die Versorgung mit Ganztagesplätzen wird mit den derzeit finanzierten Maßnahmen von aktuell 70,4 % auf 79,9% gesteigert werden.
Stand Dezember 2017:
Im Jahr 2000 gab es rund 2.000 Plätze für unter Dreijährige - mittlerweile gibt es rund 7.300. Der statistische Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen liegt aktuell bei 43,2%. Mit den bereits beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Plätzen sowie neu geplanten Platzschaffungen wird in den kommenden Jahren eine Versorgungsquote von Plätzen für 55% der unter dreijährigen Kinder erreicht.
Bei den 3- bis 6-Jährigen wird die Ganztagesbetreuung seit Jahren deutlich ausgebaut, der statistische Versorgungsgrad ist auf rund 67% gestiegen. Weitere Plätze befinden sich in Umsetzung. In der Ganztagesbetreuung soll in den nächsten Jahren eine Versorgungsquote von Ganztagesplätzen für 74% der Vorschulkinder erreicht werden.
Stand 2016:
Seit 2008 wurden rund 3.700 Kleinkindplätze geschaffen, so dass der statistische Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen aktuell bei 42,6% liegt. Bei den 3- bis 6-Jährigen wurde insbesondere die Ganztagesbetreuung massiv ausgebaut, der Platzzuwachs beträgt hier über 5.000 GT-Plätze, der statistische GT-Versorgungsgrad ist auf rund 63% gestiegen (vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 4). Weitere Plätze befinden sich in Umsetzung. Durch die in den letzten Haushalten bereitgestellten Investitionsmittel können rund 2.200 Kleinkindplätze sowie rund 2.300 GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige durch Umstellung des vorhandenen Angebots sowie durch Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen bestehender Einrichtungen geschaffen werden.
Um aus der Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.
Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" eine abstruse Besonderheit, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft werden. Die Verwaltungskosten könnten mit den der Kirche zustehenden Kirchensteuer verrechnet werden.
Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Zur aktuellen Gebühr in Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/311136/1/chrg/301