Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

381 in 2015 | Wohnungsbau fördern

Wohnungsbau fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

411
weniger gut: -83
gut: 411
Meine Stimme: keine
Platz: 
381
in: 
2015

Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die Stadt Stuttgart in allen Stadtgebieten.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In 2018 konnten im geförderten Wohnungsbau mit 439 Sozialmietwohnungen, 94 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 6 Wohneinheiten im Preiswerten Wohneigentum die Zielzahlen des Konzepts "Wohnen in Stuttgart" im Bereich der Sozialmietwohnungen übertroffen und der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher nahezu erreicht werden. Die Zielzahlen des Konzepts "Wohnen in Stuttgart" lagen 2018 bei 300 Sozialmietwohnungen, 100 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 100 Wohneinheiten im Preiswerten Wohneigentum.

Darüber hinaus haben sich die Wohnungsunternehmen im "Bündnis für Wohnen" (Juli 2016) bereit erklärt, der Stadt jährlich 150 neue Belegungsrechte an freien Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Gemäß dieser Vereinbarung haben die Bündnispartner - trotz einer geringen Fluktuation von 5 % - 337 preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung gestellt.

In 2018 wurden somit insgesamt 303 geförderte Wohnungen bezogen.

Stand Dezember 2017:
In 2016 konnten im geförderten Wohnungsbau mit 107 Sozialmietwohnungen (SMW), 86 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) und 28 Wohneinheiten im "Preiswerten Wohneigentum" (PWE) die Zielzahlen des Konzepts "Wohnen in Stuttgart" (300 SMW, 100 MME, 100 PWE) noch nicht erreicht werden.

Für das Jahr 2017 stehen insgesamt 549 Wohneinheiten in konkreter Aussicht. Damit können die Zielzahlen nahezu erreicht werden.

Stand 2016:
Im Bündnis für Wohnen hat die LHS, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sich die ambitionierte Zielzahl von mindestens 1.800 Neubauten im Jahr, davon 600 im geförderten Wohnungsbau, gesetzt. Die LHS ist jedoch durch die begrenzte Fläche dem Ziel der Innenentwicklung verpflichtet, Wachstum erfolgt nach ""Stuttgarter Maß"".

Ein weiteres Ziel im Rahmen des Bündnisses für Wohnen ist es die Zahl der sozialgebundenen Mietwohnungen und die städtischen Belegungsrechte zu erhalten und mittelfristig zu erhöhen.

Die Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften, sowie die SWSG sind bereit, der LHS jährlich 150 freie, zur Vermietung anstehende und nicht mehr gebundene Wohnungen zum Erwerb eines Belegungsrechtes anzubieten.

Im Jahr 2015 wurden 2.129 Wohneinheiten fertiggestellt. Dies ist gegenüber 2014 ein Plus von ca. 10 %. Im Bereich des geförderten Wohnungsbau ist die LHS auf einem guten Weg.

2015 konnten im geförderten Wohnungsbau mit 278 Sozialmietwohnungen (SMW), 101 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) und 21 Wohneinheiten im Preiswerten Wohneigentum (PWE) die Zielzahlen (300 SMW, 100 MME, 100 PWE) des Konzepts „Wohnen in Stuttgart“ nahezu erreicht werden.

Für die Jahre 2016/17 stehen insgesamt rund 1.000 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau in konkreter Aussicht. Damit können die Zielzahlen insgesamt erreicht werden. Im sozialen Mietwohnungsbau werden mit 603 Einheiten (Ziel 600 WE) nahezu exakt erreicht, im Programm Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher mit 283 Einheiten (Ziel: 200 WE) überschritten und im Preiswerten Wohneigentum mit 117 Einheiten (Ziel: 200 WE) unterschritten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Förderung des Wohnungsbaus sind im Haushaltsplan 2016/2017 rund 9,5 Millionen Euro für das Familienbauprogramm und das Programm 'Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus' enthalten.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
580/2015 (SPD), 659/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
382 in 2015 | Fahrradstreifen Hölderlinsplatz-Schwabstraße (-Süd)

Fahrradstreifen Hölderlinsplatz-Schwabstraße (-Süd)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

411
weniger gut: -137
gut: 411
Meine Stimme: keine
Platz: 
382
in: 
2015

Ein durchgezogener Fahrradstreifen hat viele Vorteile für Stuttgart-West. Radfahren macht den Verkehr sicherer, weil vom Fahrrad im Vergleich zum Auto eine viel geringere Unfallgefahr für andere ausgeht. Speziell für diesen Stadtbezirk ist ein durchgezogener Fahrradweg vorteilhaft für alle Radfahrer, die nach Stuttgart-Süd möchten. Die Schwabstraße ist schon heute eine Straße, auf der viele Fahrradfahrer bereits fahren.

Allerdings gibt es durch den Geschwindigkeitsunterschied ein hohes Unfallrisiko. Mit einem Fahrradstreifen wird erreicht, dass Fahrradfahrer und Autofahrer sicherer fahren können. Vom Hölderlinsplatz führt die am rechten Fahrbahnrand angelegten Streife direkt auf die Schwabstraße. Der Streifen bleibt dort bis zum Ende der Schwabstraße und kann auch durch den Tunnel markiert werden. Anschließend ist es möglich, in Stuttgart-Süd diesen Fahrradweg über die Schickhardtstraße und der Karl-Kloß-Straße zu erweitern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Im vom Gemeinderat beschlossenen Hauptradraoutennetz ist die Schwabstraße nicht enthalten. Die Anlage von durchgehenden Radverkehrsanlagen hat deshalb dort nicht oberste Priorität. Radverkehr wird jedoch bei allen Planungen in der Schwabstraße berücksichtigt, insbesondere in Bereichen mit Einzelhandel oder anderen radverkehrsrelevanten Nutzungen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Schwabstraße weist derzeit erhebliche funktionale und stadtgestalterische Mängel auf. Für die Umgestaltung wurde deshalb bereits ein Sanierungsgebiet (Bebelstraße bis Vogelsangstraße) ausgewiesen. Die entsprechenden Mittel sind bereitgestellt. Zusätzlich sind weitere 80.000 Euro Planungsmittel für die Planung des Gebietes von der Vogelsangstraße bis zum Rotebühlplatz im Haushaltsplan 2016/2017 zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
508/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 671/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 943/2015 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1118/2015
389 in 2015 | Rad- und Wanderweg von Esslingen nach Bad Cannstatt planen

Rad- und Wanderweg von Esslingen nach Bad Cannstatt planen

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Stadtbezirk: 
Obertürkheim
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

410
weniger gut: -85
gut: 410
Meine Stimme: keine
Platz: 
389
in: 
2015

Vom Merkelschen zu den Mineralbädern nach Bad Cannstatt. Im Zusammenhang mit der Revitalisierung städtischer Talräume, sollte man zusammenhängende Planungen angehen und Einzelplanungen zusammenführen. (Zum Beispiel Wasenufer, Neckarpark, Krananleger, Lindenschulviertel, Neckarersatzbach, Esslingen Westpark, Neckarpark).

Es wäre sehr wünschenswert eine durchgehende Planung zu entwickeln und hierfür Kosten in den Haushalt einzustellen. Es besteht die einmalige Chance Natur, Industrie, Kultur, Arbeiten, Sport, Freizeit und Wohnen miteinander zu verknüpfen. Eventuell mit Schiffsanlegestellen am Neckar zusätzliche Verbindungen herstellen. Leben am Fluss weiterentwickeln.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt. Entlang des Neckars werden verschiedene Projekte, auch im Zusammenhang mit dem Projekt "Stadt am Fluss", realisiert werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat für den Landschaftspark Neckar eine Gesamtkonzeption erarbeitet; diese wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik sowie in den Bezirksbeiräten der Neckarstadtbezirke vorgestellt und diskutiert; darüber hinaus war die Konzeption Gegenstand verschiedener öffentlicher Diskussionsveranstaltungen. Für den Bereich der oberen Neckarvororte wurde im Jahr 2012 überdies ein öffentlicher Workshop veranstaltet.
Die Konzeption beinhaltet verschiedene Projekte mit teilweise unterschiedlichen Zielsetzungen wie die städtebauliche und landschaftliche Verbesserung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Neckar, die ökologische Aufwertung des Neckars und angrenzender Bereiche, aber auch die Verbesserung der Fuß- und Radwegeverbindungen und –bezüge. Für die Bereiche Wasenufer in Bad Cannstatt, Wagrainäcker in Hofen sowie Austraße in Münster ist die Konkretisierung der in der Konzeption enthaltenen Zielvorstellungen in Bearbeitung; die Ergebnisse wurden entsprechend ihrem jeweiligen Stand in den Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgestellt.

Die städtische Konzeption auf ihrer Gemarkung beabsichtigt im Endausbau einen Verbund entlang des Radwegs.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Aus Sicht des Bezirksbeirats ist die Forderung sinnvoll und wünschenswert. Dies auch deshalb, weil dadurch die noch zu planende und umzusetzende Nachnutzung des Fernomnibusbahnhofs eine gute Ergänzung finden könnte.

401 in 2015 | Grünanlagen entlang der Schwabstraße besser pflegen

Grünanlagen entlang der Schwabstraße besser pflegen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

407
weniger gut: -63
gut: 407
Meine Stimme: keine
Platz: 
401
in: 
2015

Die kleinen Grünanlagen entlang der Schwabstraße sollten regelmäßig gepflegt und bepflanzt werden. Der neue "Belag" aus Ziegelschrot und Lava lässt nur die robustesten Unkräuter überleben und wird als Hundeklo missbraucht.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Erledigt durch gezielte Pflegeeingriffe.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Unterhaltung aller Grünanlagen wurden insg. je 500.000 Euro in 2016/2017 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme wäre ggf. im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu realisieren, steht da jedoch im Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
663/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 937/2015 (FDP), 968/2015 (FDP)
403 in 2015 | Leerstand mit Gebühr entgegenwirken - Nichtbelegungsabgabe, Leerstandsabgabe

Leerstand mit Gebühr entgegenwirken - Nichtbelegungsabgabe, Leerstandsabgabe

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

407
weniger gut: -178
gut: 407
Meine Stimme: keine
Platz: 
403
in: 
2015

Trotz Platzmangels im Stuttgarter Kessel und exorbitanter Mietpreise sowohl bei gewerblichen Immobilien wie auch Wohnungen gibt es enormen und zunehmenden Leerstand. Siehe auch:
http://www.leerstandsmelder.de/stuttgart

Warum? Investoren können die Kosten hierfür von der Steuer absetzen, daher ist es oft rentabler, Mietobjekte leerstehen zu lassen, anstatt (zu einem angemessenen und dementsprechend günstigen Preis) zu vermieten. Dem sollte mit einer nicht unerheblichen Leerstands-Gebühr, berechnet nach Quadratmeter, entgegengewirkt werden.

Guter Nebeneffekt, abgesehen von der Verschönerung der Stadt und sinkenden Mietpreisen: Eine neue Einnahmequelle für Stuttgart. Leerstand ist nicht im Sinne der Stuttgarter Einwohner.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Baurechtsamt geht Zweckentfremdungen und Leerständen von Wohnungen weiterhin aktiv nach. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen. Allerdings lässt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keine Ahndung von Leerständen zu, die schon 2014 bestanden haben, was die Möglichkeiten des Amtes entsprechend einschränkt.

Stand Dezember 2017:
Das Baurechtsamt geht Zweckentfremdungen und Leerständen von Wohnungen aktiv nach. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen.

Stand 2016:
Die beiden Stellen konnten inzwischen besetzt werden. Die Aufgabe wird durch das Baurechtsamt wahrgenommen, der Zweckentfremdung von Wohnraum wird durch Forderung von Ersatzwohnraum und anderen Maßnahmen entgegengewirkt. Ein ausführlicher Bericht zum Gesamtjahr 2016 erfolgt im Frühjahr 2017.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart hat eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Der Vollzug der Satzung wird dem Baurechtsamt übertragen, bei dem hierfür zwei Stellen geschaffen wurden.
wird umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
661/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1197/2015 mit Ergänzung
412 in 2015 | Karlshöhe sanieren und neuen Zugang bauen

Karlshöhe sanieren und neuen Zugang bauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

404
weniger gut: -94
gut: 404
Meine Stimme: keine
Platz: 
412
in: 
2015

Der über 120 Jahre alte große Park an der Karlshöhe steht unter Denkmalschutz. An ihm lässt sich die Entwicklung des Grünanlagenbaus von 1880 bis heute ablesen, denn die letzten Erweiterungen waren zur Bundesgartenschau 1961. Viele Details des Parks sind heute nicht mehr erkennbar, zugewachsen und lieblos beziehungsweise verwildert. Hier muss eine großangelegte Sanierungsaktion verhindern, dass die gesamte Anlage völlig unansehnlich wird.

Zudem soll eine ältere Planung endlich umgesetzt werden, mit der an der Südwestseite des Hügels eine neue Zugangsmöglichkeit zur Hasenbergsteige geschaffen werden kann. Dann wäre die Karlshöhe auch für Stadtbewohner aus Heslach leichter und besser zu erreichen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
584/2015 (SPD)
432 in 2015 | Taubenmanagement einführen

Taubenmanagement einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

400
weniger gut: -101
gut: 400
Meine Stimme: keine
Platz: 
432
in: 
2015

Antrag zum Bürgerhaushalt 16 / 17
• Stelle schaffen: Beauftragter für das Stuttgarter Taubenprojekt
• jährlich 70.000 € bereit stellen
- zur Beschaffung zusätzlicher Taubenschläge und
- zur Organisation der Taubenhäuser
Begründung
Seit 2008 betreiben das AföO, der Caritasverband und der Tierschutzverein mit gutem Erfolg das Stadttaubenprojekt Stuttgart. In acht Taubenschlägen werden mehrere hundert Tauben betreut und mit Futter und Nistgelegenheiten versorgt.
Im Gegenzug nehmen ihnen die Mitarbeiter der Caritas sowie ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger bis 2014 knapp 9.000 Eier weg. Diese Tauben sind nie geschlüpft und bevölkern unsere Stadt nicht und hinterlassen keinen Kot.
Aus Erfahrung von vielen anderen vergleichbaren Kommunen fehlen für eine erfolgreiche Erweiterung in Stuttgart noch ca. 15 bis 20 zusätzliche Schläge. Das bedeutet auch mehr Personal für den Futtertransport zu den Schlägen (oft in luftiger Höhe), den Abtransport des Kots der Tiere (beispielsweise von zwei Schlägen nach einem Monat 270 kg, der nicht an Fassaden oder in Bäumen klebt).
Die Säuberung, Desinfektion der Sitzplätze der Tauben sowie die Pflege von kranken Tieren nehmen Zeit und mehr Personen in Anspruch.
Der Stadt und ihren Bürgern werden kostspielige Kotentfernungsmaßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden erspart.
Die Reduzierung der Taubenpopulation gelingt erfahrungsgemäß mit dieser Methode der Eientnahme am Besten. Dazu braucht es einen hauptberuflichen Taubenbeauftragten, der die Organisation und Kooperation verantwortlich für die Landeshauptstadt übernimmt und die Koordination mit den Ämtern der Stadt, dem beteiligten Tierschutzverein und Caritasverband und der auch Ansprechpartner für Bürger ist, die Fragen zu Taubenproblemen haben, und allen anderen Fragen des Tierschutzes. Die Suche nach weiteren Standorten für die neuen Schläge sollte er amtlich betreiben und nicht im Rahmen eines Werkvertrags.
Viele der Ehrenamtlichen sind über 70 Jahre alt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Ein neuer Taubenturm wurde im April 2018 auf dem Seilerwasen in Bad Cannstatt eröffnet. Für 2019 sind in den Neckarvorten und in einem nördlichen Stadtbezirk je ein weiterer Standort in der konkreten Überprüfung. Insbesondere in der Innenstadt gestaltet sich die Suche nach geeigneten Standorten weiterhin schwierig, sodass im Bereich Schlossplatz bislang kein Taubenobjekt verwirklicht werden konnte.

Stand Dezember 2017:
Die Verwaltung ist weiterhin auf der Suche nach geeigneten Standorten für Taubenschläge. Ein Taubenschlag macht nur dort Sinn, wo ein erhöhtes Aufkommen festgestellt wird. Derzeit wird ein großer Taubenturm in Bad Cannstatt geplant. Für das städtische Taubenmanagement wurde eine Stelle mit einem Stellenumfang von 50% geschaffen. Diese koordiniert das Projekt zwischen der Caritas, dem Tierschutzverein und der Stadt, betreibt Öffentlichkeitsarbeit für das Taubenprojekt und das Fütterungsverbot, sucht neue Standorte für weitere Taubenschläge und koordiniert deren Umsetzung. Die Standortsuche gestaltet sich nach wie vor sehr schwierig. Anfragen bei den wenigen geeigneten Standorten scheitern meist an der Bereitschaft der Eigentümer.

Stand 2016:
Die 0,5 Stellen ist seit Jahresbeginn 2016 besetzt. Bislang wurden über 137.000 EUR für Betriebskosten und Unterhaltungsmaß-nahmen aufgewendet.

Der jüngste Taubenschlag wurde Anfang 2016 am Marienplatz bezogen. Zwei weitere Standorte sind derzeit in der Prüfung auf Realisierbarkeit.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die laufende Unterhaltung der bereits eingerichteten Taubenschläge sind jährliche Mittel in Höhe von 67.450 Euro veranschlagt. Für den weiteren Ausbau werden im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 zusätzlich jährlich 45.000 Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine 0,5 Stelle für die Betreuung, Organisation und Weiterentwicklung des Projekts geschaffen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
979/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1147/2015
441 in 2015 | Naturschutz bei der städtischen Grünpflege stärker berücksichtigen

Naturschutz bei der städtischen Grünpflege stärker berücksichtigen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

398
weniger gut: -70
gut: 398
Meine Stimme: keine
Platz: 
441
in: 
2015

Stadtgrün bietet dem Auge Halt in unserer zugebauten Stadt, es fördert das Lokalklima, mindert die Feinstaubbelastung und kann die städtische Artenvielfalt fördern. Gehölzentfernung und radikale Rückschnitte kommen jedoch in Stuttgart noch immer viel zu oft vor ebenso wie zu häufige Mahd von Grünflächen (englischer Rasen). Dadurch verlieren Vogelarten ihre Brutplätze und viele Insektenarten ihre Nahrungsgrundlage. Eine Stadt darf und kann keine „naturfreie“ Zone sein. Dazu sind inzwischen zu viele Arten an die besonderen Bedingungen der Stadt angepasst oder müssen bei ihren Wanderungen Städte durchqueren.

Die Beschwerden über das Verschwinden von Allerweltsarten wie Amsel, Grünling und Haussperling nehmen auch in Stuttgart zu. Voraussetzung für deren Überleben sowie das der weniger bekannten Wildbienen, Schmetterlinge, Eidechsen usw. sind naturnah gepflegte, heimische Gehölze, Wildblumenwiesenstreifen am Straßenrand und in Grünanlagen. Geeignete Pflege und die Auswahl und Pflanzung geeigneter Strauch- und Blumenarten sind nicht umsonst zu haben.

Wir beantragen daher eine finanzielle Besserstellung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (GFF) mit der eindeutigen Zielsetzung der besseren Berücksichtigung von Naturschutzaspekten bei der Pflege unseres Stadtgrüns.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat in den vergangenen Jahren den ökologischen Kriterien in der Pflege bedeutend mehr Raum mit stetig zunehmender Differenziertheit gegeben. Die Anwendung ökologischer Kriterien beginnt bereits mit der Planung und dem Bau von Grünflächen. So werden Standorte systematisch abgemagert, Pflanzen und Saatgut aus heimischen Standorten gewählt, Düngung und Pflanzenschutz nur in wenigen, eindeutig definierten Situationen eingesetzt, jeweils mit dem Ziel, die Vielfalt und Stabilität des Grünbestandes zu erhalten und zu fördern. Durch ein gezieltes Mähregime nach Jahreszeit und differenzierten Aufwuchshöhen werden gezielt Artenvielfalt und die Nahrungsquellen von Insekten und Kleinlebewesen gefördert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Unterhaltung aller Grünanlagen wurden insgesamt je 500.000 Euro in 2016/2017 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen wären ggf. im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu realisieren, stehen da jedoch im Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
397/2015 (CDU), 459/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 663/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 876/2015 (AfD), 937/2015 (FDP), 968/2015 (FDP)
457 in 2015 | Dem Mangel an Kitaplätzen entgegenwirken

Dem Mangel an Kitaplätzen entgegenwirken

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

394
weniger gut: -87
gut: 394
Meine Stimme: keine
Platz: 
457
in: 
2015

Es ist erschreckend, wie schwer es ist, in Stuttgart einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) zu bekommen.

Deshalb sollte dem Ausbau der Kita-Plätze mit Hochdruck nachgegangen werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Aktuelle Daten zur Entwicklung und Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden im Rahmen des "Sachstandsberichtes Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2018" dem Gemeinderat im November/ Dezember 2018 vorgelegt (GRDrs 688/2018 Jugendhilfeausschuss vom 17.12.2018/Verwaltungsausschuss vom 19.12.2018). Der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs hat für die Stadtverwaltung nach wie vor sehr hohe Priorität.

Aktuell fehlen bei den 0-3jährigen noch rd. 2.590 Betreuungsplätze, nach Umsetzung aller bereits finanzierter Maßnahmen werden nur noch 824 Kleinkindplätze fehlen. Der weitere Ausbau wird im kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 weiter vorangetrieben. Bei den 3-6jährigen Kinder ist der Versorgungsgrad derzeit bei 107%, d.h. es ist rein rechnerisch jedes Kind in Stuttgart versorgt. Hier liegt der Schwerpunkt im Ausbau der Ganztagesbetreuung. Die Versorgung mit Ganztagesplätzen wird mit den derzeit finanzierten Maßnahmen von aktuell 70,4 % auf 79,9% gesteigert werden.

Stand Dezember 2017:
Im Jahr 2000 gab es rund 2.000 Plätze für unter Dreijährige - mittlerweile gibt es rund 7.300. Der statistische Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen liegt aktuell bei 43,2%. Mit den bereits beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Plätzen sowie neu geplanten Platzschaffungen wird in den kommenden Jahren eine Versorgungsquote von Plätzen für 55% der unter dreijährigen Kinder erreicht.

Bei den 3- bis 6-Jährigen wird die Ganztagesbetreuung seit Jahren deutlich ausgebaut, der statistische Versorgungsgrad ist auf rund 67% gestiegen. Weitere Plätze befinden sich in Umsetzung. In der Ganztagesbetreuung soll in den nächsten Jahren eine Versorgungsquote von Ganztagesplätzen für 74% der Vorschulkinder erreicht werden.

Stand 2016:
Seit 2008 wurden rund 3.700 Kleinkindplätze geschaffen, so dass der statistische Versorgungsgrad bei den unter 3-Jährigen aktuell bei 42,6% liegt. Bei den 3- bis 6-Jährigen wurde insbesondere die Ganztagesbetreuung massiv ausgebaut, der Platzzuwachs beträgt hier über 5.000 GT-Plätze, der statistische GT-Versorgungsgrad ist auf rund 63% gestiegen (vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 4). Weitere Plätze befinden sich in Umsetzung. Durch die in den letzten Haushalten bereitgestellten Investitionsmittel können rund 2.200 Kleinkindplätze sowie rund 2.300 GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige durch Umstellung des vorhandenen Angebots sowie durch Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen bestehender Einrichtungen geschaffen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für Neubauten sowie den Ausbau und die Sanierung bestehender Tageseinrichtungen werden im Haushalt im Zeitraum von 2016 bis 2020 zusätzlich 42,27 Millionen Euro Investitionsmittel bereitgestellt. Bis 2019 sollen damit insgesamt 1037 weitere Ganztagesplätze angeboten werden, 789 davon entstehen neu, während der restliche Zuwachs durch Umstellung des vorhandenen Angebots, unter anderem auch durch Umwandlung von Hortplätzen, entsteht. Der Versorgungsgrad bei der Kleinkindbetreuung (0-3 J.) liegt dann bei ca. 59%.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
373/2015 (CDU), 540/2015 (SPD), 791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
650/2015
459 in 2015 | Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

394
weniger gut: -155
gut: 394
Meine Stimme: keine
Platz: 
459
in: 
2015

Um aus der Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.

Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" eine abstruse Besonderheit, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft werden. Die Verwaltungskosten könnten mit den der Kirche zustehenden Kirchensteuer verrechnet werden.

Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Zur aktuellen Gebühr in Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/311136/1/chrg/301

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
1002/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1335/2015