1) Kein Sicherheitsgewinn. Entsprechende Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen oder Universität Lund, Schweden, zeigten auf daß das Risiko auf Radverkehrsanlagen höher ist als auf der Fahrbahn. Gründe sind unter anderem die Führung einer Spur für den geradeaus fahrenden Verkehr rechts von Rechtsabbiegern. Radfahrer werden quasi aus der Wahrnehmung der Autofahrer heraus genommen. Radverkehr im Sichtfeld des übrigen Verkehrs ist vorzuziehen.
2) Der Kfz-Verkehr wird sich nur gering vermindern. Verkehr in der Waiblinger Str. besteht zum überwiegenden Teil aus Anliegern von Bad Cannstatt und Fellbach, die nicht über die B14 ausweichen werden.
3) In der StZ vom 22.02.13 ist ein Zitat von Herrn Conzelmann, SPD mit dem wahren Grund des Umbaus: Verkehrsberuhigung. Abgesehen von Zweifeln, ob dies wirklich stattfindet setzen die StVO und die zugehörigen VwVdem Bau von straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen enge Grenzen. Dazu muss nicht nur die Belastung durch Kfz so hoch sein, daß die Gefährung das übliche Maß erheblich überschreitet. Gerichte sehen dies erst bei mehreren 10000 Autos/Tag. In der Waiblinger Str. ist zusätzlich ein Überholen von innerhalb eines Streifens nicht möglich. Eine über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung ist nicht zu sehen. Der alleinige Wunsch nach Einrichtung von Hauptradrouten oder gar Verkehrsberuhigung rechtfertigt die geplante Maßnahme nicht.
4) Unsichere Radfahrer können über die Wildunger Str. geführt werden. Ausschilderung würde zusammen mit einer Rampe des Tunnels am Ebitzweg genügen.
5) Bisherigen Maßnahmen zeigen wie gefährlich Radstreifen eingerichtet werden. Kurz vor der U-Bahn-Haltestelle Nürnberger Str. stadteinwärts wird der Radstreifen zum Schutzstreifen, der von Autofahrern überfahren werden darf, was leider auch geschieht. Ebenso wird dem Autofahrer visualisiert daß Radfahrer ohne Einhaltung des dringend nötigen Sicherheitsabstandes überholt werden können.
Die Einsparung beträgt 1,5 mio €.