Vereinfachte Bezahlung der Tagesmütter
Tagesmütter müssen jede einzelne Betreuungsstunde dokumentieren und erhalten nur für wirklich betreute Stunden eine Bezahlung von 5,50 € plus 0,45 € Krankheitsausgleich vom Jugendamt. Dieses Verfahren ist viel zu aufwändig. Eine Prüfung der festgesetzten Stunden und eine Bezahlung dieser pro Monat ist angebracht. Dies erhöht die Kosten, zusätzlich allerdings die Motivation der Tagesmütter und das Werben um Tagesmüttter! Die Bearbeitungszeiten des JA sind zwar kürzer geworden, allerdings erhalten Tagesmütter derzeit die Abrechnungen für 2012, d.h. man weiß jetzt, welche Betreuungsstunden im letzten Jahr anerkannt werden und kann dann den Rest bei den Eltern einfordern! Keine einfache Situation!