Aufzug zum Generationenzentrum Kornhasen schaffen
Selbst wenn die Steigung des Zugangs zum Kornhasen den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ist sie für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlschieber nahezu unüberwindbar. Die Bewohner sind abgeschnitten vom Ort, wenn sie nicht mehr mobil sind. Daher wünschen sich die Bewohner und die Besucher sowie die Wangener Bürger einen öffentlichen Personenaufzug von der Nähterstraße (Parkplatz) bis auf die Eingangsebene.
Neckarufer Stuttgart zugänglich machen
Der Neckar sollte für uns Bürger wieder zugänglich werden. Die Vorschläge Neckarphantasien sollen endlich umgesetzt werden.
Stand Februar 2019:
Soweit möglich sollen bei allen Projekten im Rahmen des Masterplans Erlebnisraum Neckar auch ökologische Verbesserungen im Uferbereich des Neckars erreicht werden. Aktuell befinden sich folgende Projekte in der planerischen Ausarbeitung, bei denen die Schaffung naturnaher Uferabschnitte bzw. aquatischer Lebensräume vorgesehen sind: Naturoase Austraße, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Wasenufer.
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan stellt verschiedene Projekte vor, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt am Neckar realisiert werden sollen. Der Baubeginn für das Neckarufer im Lindenschulviertel ist für 2019 geplant. Bis 2022 sollen des Weiteren der Hechtkopf am Sicherheitshafen, Teile des Uferpark Austraße sowie das Wasenufer fertiggestellt werden.
Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Die Neugestaltung des "Neckarknies" soll sukzessive bis 2030 umgesetzt werden.
Die Vorplanung für das "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma wurde weiter ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit der Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn kann nach Fertigstellung des Rosensteintunnels erfolgen.
Die Verwaltung arbeitet derzeit konkret an fünf Projekten, die den Zugang zum Neckar und die Aufenthaltsflächen am Wasser ermöglichen oder verbessern sollen. Es handelt sich dabei um die Projekte Neckarufer am Lindenschulviertel (Untertürkheim), Wasenquerung mit Wasenpromenade (Bad Cannstatt), Sicherheitshafen (Bad Cannstatt), IKoNEAuwiesen (Mühlhausen) und Uferpark Austraße (Mühlhausen), der in mehreren Teilprojekten realisiert werden soll. Das erste Teilprojekt mit dem Wasserspielplatz bei der Gaststätte Keefertal ist hier bereits abgeschlossen. Für die Neckarufer zwischen Schleuse Bad Cannstatt und Mühlsteg wird dieses Jahr ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Weitere Projektideen werden im Laufe des Jahres 2017 mit dem Masterplan „Landschaftspark Neckar in Stuttgart – Stadt am Fluss“ vorgestellt.
Stadt soll Bahnhof Untertürkheim kaufen und sinnvoll nutzen
Unser Bahnhof hat historischen Wert. Derzeit finden wir dort Nutzungen vor, wie beispielsweise Spielcasinos und einfachste Gastronomie, welche diesen Wert in keiner Weise herausstellen. Neben der optischen Verschandelung durch viele Ladenschilder sehen wir auch den negativen Einfluss auf die vielen Kinder und Jugendliche, die täglich den Bahnhof passieren müssen. Die jetzigen Eigentümer sind nicht davon zu überzeugen, dass dieses schöne historische Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden sollte.
Im Zuge der Neuregelung über die Ansiedlung von Spielcasinos sehen wir Chancen, dass die Stadt Stuttgart mit den Eigentümern in Verhandlung treten kann. Das historische Gebäude soll von der Stadt zurückgekauft werden und einer öffentlichkeitswirksamen Nutzung zugeführt werden.
Denkbar wären z.B. eine Markthalle, ein Tourist- Info-Punkt, soziale und kulturelle Einrichtungen und weiteres was den Bürgern zu Gute kommt.
Der Untertürkheimer Bahnhof und das Grundstück gehören zwei Eigentümern. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Beide Eigentümer zeigen sich bisher kooperativ, was die Auflagen des Denkmalschutzes anbelangt. Derzeit liegt keine Verkaufsabsicht der Eigentümer vor. Ein vom Bezirksbeirat vorgeschlagener Kauf des Bahnhofes durch die Stadt kommt deshalb derzeit nur als freihändiger Erwerb bei Einigung mit den Eigentümern in Frage.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Bahnhofsgrundstück ist im Zusammenhang mit zukünftigen Veränderungen auf dem Post- und AOK-Areal geplant. Zur Präzisierung wird ein Ideenwettbewerb für den Bahnhof und das Umfeld zu der Unterführung in Richtung Bahnsteige vorgeschlagen. Die Ergebnisse könnten zur Entscheidungsfindung für den Kauf des Bahnhofs durch die Stadt beitragen. Planungsmittel in Höhe von 70.000 Euro wurden im Rahmen des Projektes Masterplan für diesen Ideenwettbewerb angemeldet.
Der Bezirksbeirat Untertürkheim hat mit Beschluss vom 21.02.2017 die Stadtverwaltung gebeten, die Möglichkeiten eines Kaufs des Bahnhofs durch die Stadt zu prüfen.
Inhaber von Jahreskarten und Montaskarten im VVS für Feinstaub-Tage besser entschädigen
Die Inhaber von Jahreskarten und Monatskarten tragen als treue Kunden und regelmäßige Nutzer zu erheblichem Maße zur Umweltentlastung und Verkehrsreduzierung bei. Da ist es geradezu ironisch, wenn diese für die mittlerweile sehr häufigen Fahrpreisreduzierungen wegen Feinstaub ausgenommen sind bzw. nur mit einem Fernsehturm-Ticket entschädigt werden. So macht man keine Werbung für die ÖPNV-Nutzung - im Gegenteil, manche überlegen gar ihr Jahresticket aufzugeben. Deshalb: Tage der Feinstaub-Reduzierung am Jahresende ermitteln und als Gutschrift auf den Preis des nächsten Jahresticket verwenden. Nur das wäre fair und vielleicht würden noch mehr sich dann gleich für das Jahresticket entscheiden, wenn klar ist, dass man hinterher nicht "der Dumme" ist.
Es ist das erklärte Ziel, den klassischen motorisierten Individualverkehr im Stuttgarter Talkessel deutlich zu reduzieren. Die im VVS stetig anwachsende Zahl der Zeitticketkunden, welche die umweltfreundlichen Busse und Bahnen regelmäßig nutzen, tragen ganz wesentlich zur Luftreinhaltung in Stuttgart und in der Region bei. Die Kritik von Zeitkartenkunden an der Preisgestaltung des FeinstaubTickets, wie es im Winter 2016/2017 angeboten wurde, ist teilweise verständlich. Durch die wetterbedingte Vielzahl von Feinstaubalarmtagen hat sich in der Tat eine „Unwucht“ zwischen dem Einzel- und 4er-Ticket zum halben Preis und den Preisen der Zeittickets ergeben. Das war so nicht beabsichtigt; aber es war auch nicht absehbar, dass es in der Feinstaubsaison 2016/2017 so viele Feinstaubalarmtage wegen stabiler Inversionswetterlagen gab (insgesamt 85 Feinstaubalarmtage). Da erscheinen die Vergünstigungen für VVS-Jahres-/Zeitticketinhaber (Fernsehturmbesuch, erweiterte Mitnahmeregelung während der Weihnachtsferien) im Vergleich zu den Ermäßigungen bei den EinzelTickets und 4er-Tickets an Feinstaubalarmtagen vergleichsweise gering. Mit der Halbpreisregelung sollten Autofahrer zum Umstieg bewegt werden, eine „Belohnungsaktion“ für Zeitticketkunden stand nicht im Fokus der versuchsweise eingeführten FeinstaubTicket-Regelung. Blendet man einmal die tarifliche Sonderregelung für die Feinstaubsaison 2016/2017 aus, fahren regelmäßige ÖPNV-Nutzer mit einem Monats-/ JahresTicket über das ganze Jahr hinweg dennoch regelmäßig günstiger als beim Kauf von Tickets des Gelegenheitsverkehres. Auch während der Feinstaubsaison 2016/2017 ist die Zahl der Abonnenten im VVS weiter gestiegen. Zudem erfolgten Leistungsverbesserungen, die allen Fahrgästen zu Gute kamen, wie z.B. die Stadtbahnlinie U19, die künftig dauerhaft betrieben werden soll. „Entschädigungsaktionen“ für Stammkunden waren vor diesem Hintergrund nicht erforderlich, denn den Stammkunden ist ein gutes Angebot wichtiger als einmalige Zuwendungen. Im Übrigen soll das Feinstaubticket für die Zukunft modifiziert werden, um eine Kannibalisierung der Zeittickets zu vermeiden und eine höhere Akzeptanz bei den Stammkunden zu erzielen.
Öffentliche, behindertengerechte Toilette in Vaihingens Mitte einrichten
Die einzige öffentliche Toilette im Rathaus ist weder besonders hygienisch, noch entspricht sie den Anforderungen einer behindertengerechten Toilettenanlage. Ein nicht hinnehmbarer Zustand. Der Gemeinderat hat bereits 2015 beschlossen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Öffentliche Toiletten gehören dabei zur Grundausstattung..
Stand Februar 2019:
Der Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart unterhält im Namen der Stadt Stuttgart insgesamt rund 70 öffentliche WC-Anlagen. Für die Überplanung der neuen WC-Anlage im Rathaus Vaihingen wurde inzwischen das Hochbauamt beauftragt. Nach letzten Abstimmungen ist der Baubeginn für das 1. Quartal 2019 vorgesehen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) ist für den Bau, die Unterhaltung und Reinigung von öffentlichen Toilettenanlagen in Stuttgart zuständig.
Bereits im März 2015 wurde das Stadteilzentrum von Vaihingen auf Wunsch des Bezirksbeirats mit dem dortigen Bezirksvorsteher begangen, um mögliche Standorte für den Bau einer barrierefreien Toilettenanlage zu eruieren. Daraus entstand ein Plan mit fünf aus Sicht der Verwaltung möglichen neuen Standorten, der dem Bezirksvorsteher übergeben wurde.
Der barrierefreie Ausbau der ursprünglich dafür vorgesehenen Toilette im Bezirksrathaus war unter Zugrundelegung der neuen Vorschriften (DIN 18040, Teil 3) bei den derzeitigen Abmessungen leider ausgeschlossen, da das zulässige Gefälle der dafür notwendigen Rampe zur Überwindung des Höhenunterschiedes im Eingangsbereich zu hoch gewesen wäre (Rampe hätte bei zulässigem Gefälle 9 Meter lang sein müssen, dieser Platz ist nicht vorhanden). Erschwerend kam hinzu, dass das Bezirksrathaus nach Auskunft des Hochbauamtes unter Denkmalschutz steht und somit Veränderungen oftmals nur schwer umsetzbar sind. An diesen Tatsachen hat sich bis heute nichts geändert. Die von den Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Wähler und FDP im März 2017 geforderte erneute Prüfung, Planung und Umsetzung einer behindertengerechten und barrierefreien Toilette ergab aufgrund der oben geschilderten notwendigen Rampe keine brauchbare Lösung. Bliebe somit für diesen Standort nur die Komplettsanierung der vorhandenen Anlage, für die ca. 150.000 – 200.000 Euro vorzusehen wären. Allerdings gibt es im Stadtgebiet noch einige Anlagen, die von ihrer Substanz dringender saniert werden müssen.
Der Stadtbezirk Vaihingen hat neben Zuffenhausen die meisten öffentlichen Toilettenanlagen der Außenbezirke. Es gibt vier öffentliche Toiletten, wovon die in Stuttgart Rohr ganz neu barrierefrei ausgebaut ist. Die Anlage in der Unterführung Schillerplatz könnte zwar auch barrierefrei ausgebaut werden, jedoch gibt es keinen behindertengerechten Zugang zur Unterführung, sodass diese Maßnahme nicht sinnvoll wäre. Eine Automatikanlage befindet sich am Busbahnhof Vaihingen.
Abschließend kann festgehalten werden, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart offen für den Bau neuer Toilettenanlagen im Stadtgebiet ist. Allerdings werden nur Mittel genehmigt für den Ersatz vorhandener Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Neuanlagen müssen über die politischen Gremien beantragt und beschlossen werden. Dazu wäre es allerdings erforderlich, dass sich der Bezirksbeirat Vaihingen zunächst auf einen der fünf Standorte festlegt in Absprache mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Für den Neubau müssten dann je nach Anlagentyp zwischen 150.000 bis 250.000 Euro zuzüglich 50.000 Euro Gründung eingeplant und beschlossen werden.
Der Bezirksbeirat Vaihingen empfiehlt dem Votum der Bürger/innen unverändert zu folgen.
Bienenfreundliche Blühstreifen und Wiesen sähen
Alle grünen Rasenflächen als blühende Wiesen gestalten, wie an Straßenrändern oder bei der Straßenbahn. Bienentaugliche Bäume pflanzen, möglichst auch Obstbäume. Sonst gibt es keinen Honig!
Stand Februar 2019:
Derzeit wird eine Konzeption erstellt, wie auf städtischen Grünflächen langfristig Bienenweiden geschaffen werden können. Einzelmaßnahmen können schon ab 2019 realisiert werden. Ab Frühjahr 2019 werden die Bürger durch Informationen und Veranstaltungen über das Bienensterben informiert und angeregt, die Lebensbedingungen der Bienen selbst zu verbessern. Zwischenzeitlich konnte auch die neu geschaffene 0,5 Stelle mit einer Fachkraft besetzt werden, die jetzt die
Ausarbeitung und Umsetzung der Konzeption vorantreibt
Dort wo es möglich ist, werden artenreiche und bienenfreundliche Kräuterwiesen angelegt und diese durch 2-3 malige Mahd gefördert. Desweiteren werden kurzschurige Blumenwiesen (Rasen mit niedrig wachsenden Blumen) mit hohem Artenspektrum aus gebietsheimischen Saatgut angelegt. Bei der Pflanzung von Bäumen werden überwiegend heimische Baumarten bevorzugt.
Der Bezirksbeirat Sillenbuch kann keinen direkten Zusammenhang mit dem Stadtbezirk erkennen und wertet dieses Thema als stadtweites Thema. Entsprechende Umsetzungspläne für den Stadtbezirk sind dem Bezirksbeirat zur Beratung vorzulegen.
Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze zukunftsfähig ausstatten
Die Stuttgarter Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwesen. Die Einrichtungen decken einen wichtigen Teil der Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Familien offen, kostenlos und wohnortnah ab. Die vielfältigen Angebote ermöglichen den Teilnehmer*innen verschiedenste Erfahrungen und tragen damit zur positiven Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
Zunehmend ändert sich aktuell jedoch der Aufgabenbereich der Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze. Zu den bisherigen offenen Angeboten kommen weitere Tätigkeitsfelder, wie zum Beispiel die Kooperation mit Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, die Ferienbetreuung von Schulkindern, Inklusion und Sonntagsangebote. Mit den aktuellen personellen und finanziellen Ressourcen ist das kaum zu stemmen.
Deshalb fordern wir:
- eine angemessene Finanzierung dieser Einrichtungen, insbesondere die Bereitstellung der Mittel zur Einstellung einer dritten pädagogischen Fachkraft für jede Einrichtung,
- Unterstützung im formalen Prozess, aber auch mehr finanzielle Unterstützung, bei Bauvorhaben der Einrichtungen zur Anpassung an ihre neuen Aufgaben, um ähnlichen Problemen wie bei der Jugendfarm Zuffenhausen präventiv entgegenzuwirken.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze auch weiterhin unsere soziale Gemeinschaft bereichern können.
Die 22 Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen sind ein wichtiges Angebot der Jugendarbeit in Stuttgart. Aus diesem Grund finanziert die Stadt auch zu 100 % die Kosten für 2 sozialpädagogische Fachkräfte pro Platz, insgesamt 44 Fachkraftstellen. Außerdem erhalten die Plätze noch eine jährliche Pauschale für sonstige Ausgaben. Die Höhe hängt von der Größe und den Angeboten der Plätze ab und beläuft sich zwischen 40.000 Euro und 100.000 Euro. Insgesamt finanziert die Stadt Stuttgart diese Plätze mit rund 3,9 Millionen C pro Jahr.
Einer der Träger der 22 Stuttgarter Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen in Stuttgart hat einen Antrag auf die Finanzierung einer dritten Fachkraft gestellt. Über diesen Antrag wird der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen 2018/2019 eine Entscheidung treffen.
Das urbane Ufer fördern
Ein Vorschlag der Zukunftswerkstatt Bad Cannstatt:
Uferterrassen auf Flussniveau, Verbindungswege auch unter den Brücken, „Perlenkette“ öffentlicher Orte, mehr Schiffsanleger.
Stand Februar 2019:
Soweit möglich soll bei allen Projekten im Rahmen des Masterplans Erlebnisraum Neckar auch ökologische Verbesserungen im Uferbereich des Neckars erreicht werden. Aktuell befinden sich folgende Projekte in der planerischen Ausarbeitung, bei denen die Schaffung naturnaher Uferabschnitte bzw. aquatischer Lebensräume vorgesehen sind: Naturoase Austraße, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Wasenufer.
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan stellt verschiedene Projekte vor, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt am Neckar realisiert werden sollen. Der Baubeginn für das Neckarufer im Lindenschulviertel ist für 2019 geplant. Bis 2022 sollen des Weiteren der Hechtkopf am Sicherheitshafen, Teile des Uferpark Austraße sowie das Wasenufer fertiggestellt werden.
Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Die Neugestaltung des "Neckarknies" soll sukzessive bis 2030 umgesetzt werden.
Die Vorplanung für das "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma wurde weiter ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit der Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn kann nach Fertigstellung des Rosensteintunnels erfolgen.
Die Verwaltung arbeitet derzeit konkret an fünf Projekten, die den Zugang zum Neckar und die Aufenthaltsflächen am Wasser ermöglichen oder verbessern sollen. Es handelt sich dabei um die Projekte Neckarufer am Lindenschulviertel (Untertürkheim), Wasenquerung mit Wasenpromenade (Bad Cannstatt), Sicherheitshafen (Bad Cannstatt), IKoNEAuwiesen (Mühlhausen) und Uferpark Austraße (Mühlhausen), der in mehreren Teilprojekten realisiert werden soll. Das erste Teilprojekt mit dem Wasserspielplatz bei der Gaststätte Keefertal ist hier bereits abgeschlossen. Für die Neckarufer zwischen Schleuse Bad Cannstatt und Mühlsteg wird dieses Jahr ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Weitere Projektideen werden im Laufe des Jahres 2017 mit dem Masterplan „Landschaftspark Neckar in Stuttgart – Stadt am Fluss“ vorgestellt.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.
Turn- und Versammlungshalle Steinhaldenfeld sanieren und erweitern
Die Turn- und Versammlungshalle Steinhaldenfeld ist in 45 Jahren und nur unzureichenden Teilsanierungen in die Jahre gekommen und entspricht heute in keiner Beziehung mehr dem Standard einer modernen Sport- und Versammlungsstätte.
Die Halle wird jede Woche von 700 Mitgliedern der örtlichen Vereine und 350 Schülerinnen und Schülern für den Schulsport genutzt. Hinzu kommen etliche Festveranstaltungen der örtlichen Vereine. Außerdem wird die Halle auch für Veranstaltungen anderer Vereine genutzt.
Um den stetig steigenden Mitgliederzahlen im örtlichen Sportverein gerecht zu werden, wäre eine räumliche Erweiterung der Halle um einen weiteren Bewegungsraum wünschenswert.
Die Halle ist weder innerhalb noch außerhalb barierefrei, noch sind die Sanitären Anlagen zeitgemäß und ausreichend. Für den Festbetrieb stehen im Eingangsbereich nur zwei Damen- und nur eine Herrentoilette zur Verfügung.
Das Fassungsvermögen der Halle beträgt 354 Personen bei Ausstattung mit Stuhl- und Tischreihen. Für Festveranstaltungen ist eine 45 Jahre alte Küche mit einem Haushaltsherd, Spülmaschine und Haushaltsspülbecken vorhanden. In dieser Küche, mit dieser Ausstattung, ist es nur mit erheblichem Aufwand möglich, während eines Festbetriebes zu bewirten.
Die Raumbeschallung ist unzureichend, die Beschallung mittels Mikrofonen ist mit störenden Brummgeräuschen untermalt.
Im Außenbereich gibt es keinen Zugang zu Wasser und Strom.
Unsere Wünsche für die zeitgemäße Ausstattung der Turn- und Versammlungshalle Steinhaldenfeld sind:
Behindertengerechter Zugang zur Halle und in der Halle, Sanierung und Erweiterung der Sanitäreinrichtung, Sanierung der Elektroinstallation, Erneuerung und Optimierung der Beschallungsanlage, Erneuerung der Küche mit zeitgemäßer Einrichtung, Erweiterung der Halle um einen weiteren Bewegungsraum.
Im Rahmen der Bewertung des Sanierungsumfangs der Stuttgarter Schulen wurde im Jahr 2010 durch die Beratungsfirma Dress & Sommer auch die TVH Steinhaldenfeld begutachtet.
Es besteht ein Sanierungsbedarf bei der Saalküche mit Auslegung auf Veranstaltungsbetrieb und den WC- und Duschanlagen. Nach Einschätzung der Beratungsfirma Drees & Sommer wurde die Dringlichkeit zur Umsetzung dieser Maßnahmen als sehr gering eingestuft. Auf Grund dieser Einstufung ist in Abstimmung mit dem Hochbauamt vorgesehen, die Sanierungsmaßnahmen in den Jahren nach 2018 umzusetzen. Da es sich eine umfangreiche Innensanierung handelt, ist die Unterstützung von Fachplanern erforderlich. Zeitnah stellt das Hochbauamt nun ein externes Planungsteam aus Architekt, Ingenieurbüros für HLS, Elektrotechnik und Küchenfachplanung zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen und Kosten zusammen. Erst dann kann der zeitliche Rahmen für die Ausführung der Maßnahmen definiert werden.
Die notwendigen Maßnahmen beinhalten unter anderem den behindertengerechten Zugang zur Halle (Rampenlösung) und in die Halle (nicht das obere Stockwerk), eine neue den Vorschriften entsprechende Kücheneinrichtung und die Sanierung der Sanitäreinrichtungen. Eine Erweiterung der Sanitäreinrichtung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht gezogen, jedoch muss hier noch die zu erfolgende Bestands- und Bedarfsanalyse zur Ermittlung der Anzahl/Größe der Sanitäreinrichtung abgewartet werden. Es kann aber jetzt schon festgehalten werden, dass für den „Veranstaltungsbetrieb“ auch die Sanitäranlagen auf beiden Seiten im oberen Stockwerk in die Berechnung einbezogen werden. Es ist zumutbar und wird auch in anderen Turn-und Versammlungshallen in Stuttgart so gehandhabt, dass die Sanitäreinrichtungen nicht nur ebenerdig mit der Hallenebene zur Verfügung stehen.
Der Sanierungsbedarf bzgl. der Beschallungsanlage und der Elektroinstallation wird im Zuge der Erhebungen des externen Planungsteams ermittelt.
Aus Sicht des Schulsports besteht für die TVH Steinhaldenfeld kein Bedarf für eine Erweiterung. Die Turn- und Versammlungshalle Steinhaldenfeld wird von der Grundschule Steinhaldenfeld und der Helene-Schoettle-Schule im Rahmen des Schulsports genutzt und deckt den Bedarf beider Schulen weitestgehend ab. Insgesamt ist im Schulbereich Neugereut (mit Hofen und Steinhaldenfeld) bezüglich der Turn- und Sporthallen ein Überschuss zu verzeichnen.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.
Verpflichtende Gebühr für Einwegbecher einführen
Die Müllbelastung durch Einwegbecher (vor allem Kaffeebecher) ist im Innenstadtbereich enorm. Eine verpflichtende Gebühr (Pfand) auf die Ausgabe von Einwegbechern könnte dem entgegenwirken und zum Umdenken anregen. Mehrwegbecher sind umweltschonend.
Vorteile:
- Weniger Müll, somit weniger überfüllte öffentliche Mülleimer und im Ergebnis Kosteneinsparungen
- Förderung des Wettbewerbs (zum Beispiel durch Ermäßigung für Kaffee in mitgebrachten Mehrwegbechern)
- Durch eine Rücknahmepflicht durch die ausgebenden Stellen wird der Müll von denen entsorgt, die ihn produzieren.
Stand Februar 2019:
Im Rahmen des Konzeptes für ein sauberes Stuttgart gehört zur Vermeidung der Müllentstehung unter anderem die Einführung eines Mehrwegbecherpfandsystems für die Stadt Stuttgart. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren soll Anfang 2019 starten, so dass im 2. Quartal 2019 mit der Umsetzung und Einführung des Systems gerechnet wird.
Das Abfallrecht kennt eine grundsätzliche Produktverantwortung (§§ 22, 23 KrWG), wonach vorrangig der Einsatz von verwertbaren Abfällen bei der Herstellung von Erzeugnissen erfolgen soll. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Verpflichtungen für die Produktverantwortung zu erfüllen sind.
Einweggetränkebecher wie z.B. für „coffee-to-go“ unterliegen der Verpackungsverordnung. Eine gesetzliche Pfandpflicht nach § 9 VerpackV („Dosenpfand“) besteht für „coffee-to-go-Becher“ nicht. Für ein Verbot von Einwegbechern seitens der unteren Abfallrechtsbehörde besteht daher keine Rechtsgrundlage und kann deshalb auch nicht ausgesprochen werden.
Auf freiwilliger Basis könnte aber beispielsweise die Einführung eines Kaffeebecher-Mehrwegsystems erfolgen.
Diverse Städte in Deutschland haben sich seit letztem Jahr dem Thema angenommen, den steigenden Verbrauch an Einwegbechern einzudämmen, bzw. zu senken. Ein einheitliches bundesweites System gibt es bisher noch nicht. Genauso wenig eine valide Evaluierung.
Vor diesem Hintergrund hatte die Abteilung Wirtschaftsförderung unter Regie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn die wichtigsten Akteure aus der Stadt Stuttgart zu einem Runden Tisch am 22. Mai 2017 eingeladen. Hierzu zählen u.a. die SSB, LBBW, Universität Hohenheim, City-Initiative Stuttgart, Bäckerinnung, DEHOGA, Abfallwirtschaft Stuttgart, Stuttgart Marketing und die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Die Stadtreinigung Freiburg berichtete über die Erfahrungen aus Freiburg, die Duale Hochschule Baden-Württemberg über eine aktuelle Studie, wie ein nachhaltiges und soziales Mehrwegbechersystem für die Landeshauptstadt Stuttgart aussehen könnte. Im Anschluss des Runden Tisches soll über ein Pilotprojekt diskutiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
Seitens der Abfallwirtschaft Stuttgart wurden 34 Unternehmen zu diesem Thema angeschrieben bzw. auch Gespräche mit Bäckereiketten geführt. Dies wird im Moment allerdings nicht weiter verfolgt, da kein Interesse der Bäckereiketten erkennbar ist.