Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Pforzheimer Straße im Abschnitt Mathildenstraße bis Solitudestraße
Der bauliche Zustand und die Verkehrssituation erfordert eine Einschränkung der zum Vorbehaltstraßennetzes zählenden Pforzheimer Straße. Derzeit endet bzw. beginnt der Radweg an der Mathildenstraße / Wachenheimer Straße. Zwischen der Staigerstraße und der Mathildenstraße ist der Gehweg für beide Fahrtrichtungen für den Fahrradverkehr freigegeben. Diese verkehrliche Situation ist im Hinblick auf die dort parkenden Autos und der zahlreichen Geschäfte nicht länger verträglicher. Ich schlage daher vor, den o.g. Abschnitt in den 30er Zonenbereich Weilimdorfs einzubeziehen, trotz einem evtl. Widerspruch zum Vorbehaltsstraßennetz. Vergleichsweise ähnliche Regelungen wurden in Korntal in der Weilimdorfer Straße angeordnet. Die Umgehungsstraße von Weilimdorf ist die B295. Durch Anordnung als 30er Zone im o.g. Abschnitt der Pforzheimer Straße könnten viele Schilder und Masten entfallen, so dass diese Regelung auch aus straßengestalterischer Sicht vorzuziehen wäre. Zur Verstärkung der Wirkung kann der Einmündungsbereich Mathildenstraße aufgepflastert werden. Viele der Straßeneinmündungen sind heute schon aufgepflastert mit abgesenktem Bordstein im Verlauf der Pforzheimer Straße, so dass eine Wartepflicht ohne Beschilderung gilt.