Die Stadt sollte eine Abgabe oder Art Bürgschaft von jedem Verursacher, für Spätschäden erheben, der öffentliche Bauten (in der Hauptsache Straßen und Gehwege) kurz- oder längerfristig benutzt bzw. nach der Benutzung wiederherstellt.
Hintergrund: Zum Beispiel sehen viele öffentliche Straßen, nachdem sie von der Stadt neu hergestellt oder "Generalsaniert" wurden, nach wenigen Jahren oft wieder, wie ein Flickenteppich aus, weil durch Maßnahmen an Privatbauten/Grundstücken, durch Versorgungsfirmen etc. die Straßendecke aufgerissen und auch tiefer gegraben wird. Auch wenn danach die Teilstücke der Straßen und Gehwege fachgerecht wieder verschlossen werden, treten oft nach einigen Jahren Spätschäden auf, die ohne diese Eingriffe nicht entstanden wären und eine Gewährleistung oder Ähnliches greift dann nicht mehr.
Die Abgabe sollte bereits vor, während oder kurz nach der baulichen Maßnahme erhoben werde und könnte je aufgerissenem Quadratmeter Straßendecke erhoben werden. Es wäre quasi wie ein Versicherungsbeitrag den jeder, der auf öffentlichem Raum Veränderungen vornimmt, bezahlen muss, damit nicht die öffentliche Hand auf den Kosten der Spätschäden sitzen bleibt. Es sollte natürlich nicht so verstanden werden, dass die ursprüngliche Wiederherstellung der Straße dann schlampiger durchgeführt werden kann.
Zur Vermeidung solcher straßenbaulichen Spätschäden gäbe es sicher mehrere mögliche Maßnahmen: Verlegung von Leerrohren, Sammeln/event. Vorziehen von Maßnahmen damit eine Straße nur alle 30 Jahre aufgemacht werden muss. Diese Überlegungen sind aber oft nicht einhaltbar/umsetzbar und auch teurer, weil nicht zum Beispiel alle Versorgungsleitungen gleichzeitig ausgetauscht werden können.