... und Zuwiderhandlungen unter Strafe stellen.
Da sich die Lage seit 2015 eher verschlechtert hat, hier nochmal mein Vorschlag aus 2015.
Als "kostenneutral" eingestellt, im Laufe der Zeit jedoch könnten durchaus einige Einnahmen für die Stadt Stuttgart herausspringen?! Laut Nutzungsordnung ist Radfahren auf dem Gelände des Höhenpark Killesberg verboten.
§7 (Auszug):
Der Höhenpark Killesberg ist ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten; das Benutzen von Fahrzeugen alles Art ist untersagt.
Leider wird auch diese letzte (zumindest auf dem Papier) Oase, in Bezug auf "Fahrrad frei", zunehmend und verbotener Weise von Radfahrern in Beschlag genommen. Zwar bisher (lediglich meine eigene Erfahrung) überwiegend ohne grössere Zwischenfälle, dies jedoch liegt hauptsächlich (lediglich meine eigene Erfahrung) an der Flexibilität und an dem Reaktionsvermögen der Fußgänger.
Die via Nutzungsordnung angedrohten Platzverweise zeigen keinerlei Wirkung, da sie wohl weder ausgesprochen noch kontrolliert werden?!
Deshalb: Nutzungsbedingungen verschärfen und stärkere Kontrollen durchführen, auch in Bezug auf die unnötige Vermüllung des Höhenparks.