Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2011

65 in 2011 | Straßenbeleuchtung auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (evtl. mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

Straßenbeleuchtung auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (evtl. mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

216
weniger gut: -13
gut: 216
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2011

Straßenbeleuchtung sukzessive auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (eventuell mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

Viele Straßenlampen arbeiten mit völlig veralteter Technik (30 Jahre oder älter) und brauchen viel Strom und haben einen hohen Wartungsaufwand (Lampen tauschen).

Deshalb jedes Jahr einen gewissen Prozentsatz der veralteten Straßenbeleuchtung modernisieren. Dadurch ergeben sich Einspareffekte, die dann zum weiteren Austausch verwendet werden können. So erreicht man schon nach wenigen Jahren eine große Einsparung.

Vorteile LED Technik:
• geringer Stromverbrauch dank hoher Energieeffizienz (70–80 % Stromersparnis)
• geringe Wartungskosten
• lange Leuchtmittellebensdauer (50 000 Stunden)
• helle, gleichmäßige Ausleuchtung

Vorteile Solarversorgung:
• keine Verkabelungsarbeiten
• keine Stromkosten
• geringer Wartungsaufwand
• umweltfreundlich

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Fraktionen haben aufgrund der begrenzten Finanzmittel andere Prioritäten Gesetz. Daher wurden keine zusätzlichen Mittel für die Umwandlung der alten Straßenbeleuchtung (Quecksilberdampfanlagen) auf moderne, energiesparende LED-Technik beschlossen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Über den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurde mit dem Jahresbericht 2010 im Ausschuss für Umwelt und Technik zuletzt in GRDrs. 317/2011 am 26. Juli 2011 berichtet.
Nachdem inzwischen im Rahmen von Pilotprojekten die grundsätzliche technische Einsatzfähigkeit der LED-Technik nachgewiesen wurde, propagiert das Tiefbauamt bei der Erneuerung der Beleuchtung verstärkt auf diese neue Technik zu setzen. Sie vereint positive Eigenschaften wie gute Leuchteigenschaften (Reduzierung der „Lichtverschmutzung“), geringer Wartungsaufwand, Flexibilität im Einzelfall hinsichtlich der Beleuchtungsstärke (Beispiele: Travertinpark, Telemanagement Hohlgrabenäcker) sowie vorrangig den geringeren Energieverbrauch um 30% gegenüber den nun üblichen Natriumdampflampen bzw. 60 – 70% gegenüber den alten Quecksilberdampflampen. Das Tiefbauamt beabsichtigt von 2012 bis 2014 die noch vorhandenen rd. 6000 Quecksilberdampflampen durch LED-Leuchten zu ersetzen. Für diese Erneuerungsmaßnahmen ist es jedoch erforderlich das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf 4,9 Mio. € reduzierte Jahresbudget wieder um rd. 720.000 € auf das Niveau von 2009 zu erhöhen. Für den nächsten Doppelhaushaushalt wurden daher zusätzliche Mittel von jährlich 720.000 € im Finanzhaushalt angemeldet, so dass sich das Gesamtbudget für Unterhaltung und Erneuerung wieder auf dem bisherigen Niveau von 5,6 Mio. Euro befände.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
513 (SPD)
66 in 2011 | Bäume und Bänke für den Marienplatz

Bäume und Bänke für den Marienplatz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

222
weniger gut: -21
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2011

Der Marienplatz, was für ein großer und langweiliger Platz ohne Erholungswert.

Kann man hier nicht ein paar schöne Bäume pflanzen, ein paar Bänke darunter stellen und den Spielplatz etwas ausweiten. Schaut mal bei den Südländern vorbei und lasst euch inspirieren Wasser, Blumen, Bäume, mehr Spielfläche, Boccia, ne Skulptur wäre doch perfekt in Kombination mit der neuen Eisdiele und jetzt, Steine, Beton, Glas, Metall und eine riesige leere Fläche und nirgendwo kann man sitzen. Übrigens, das gleiche gilt für noch weitere Plätze in Stuttgart welche genauso fantasielos gestaltet sind. Gebt der Stadt mehr Flair!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Die Umgestaltung des Marienplatzes wurde auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 aus dem Jahr 2001 mit Hilfe von Fördermitteln des Landessanierungsprogramms durchgeführt. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 7 – Heslach II – wurde mittlerweile aufgehoben.
Der 2003 neu gestaltete Marienplatz ist ein für alle Bevölkerungskreise und alle Generationen offener, multifunktionaler Stadtteilplatz. Die großzügige, transparente Gestaltung soll nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch eine vielfältige Nutzung des Platzes erlauben. Auf dem Platz besteht Raum für die unterschiedlichsten Aktivitäten, vom Kinderspiel bis zum gemütlichen Eis essen. Bei der Planung der Platzfläche wurde bewusst auf ein Kunstwerk zu Gunsten von zwei Wasserspielen verzichtet. Das Wasserspiel „Badestrand“ am Spielplatz ist nicht nur Wasserspiel, sondern auch Wasserspielplatz.
Die Platzgestaltung erlaubt durch die große freie Platzfläche aber auch besondere Veranstaltungen, wie z.B. das Gastspiel der Kleinen Tierschau im Zirkuszelt. Auch eine Marktnutzung ist denkbar. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 einstimmig beschlossen, dass ein Probebetrieb eines Wochenmarktes auf dem Marienplatz befürwortet wird, sofern dadurch keine Konkurrenz zu den Wochenmärkten auf dem Bihlplatz und auf dem Wilhelmsplatz entsteht. Die Stuttgarter Wochenmärkte werden von der Märkte Stuttgart GmbH verwaltet, die über den Beschluss des Bezirksbeirats informiert wurden.
Der Marienplatz wird von einer hufeisenförmigen Baumallee eingerahmt. Als Einfassung, aber auch als Schattenspender wurden im Zuge der Neugestaltung im Jahr 2003 über 50 Kastanien gepflanzt. Diese haben sich bereits gut entwickelt. Es sind jedoch noch einige Jahre Geduld erforderlich, bis die Baumkronen zu einem geschlossenen, Schatten spendenden Dach zusammengewachsen sind. Sitzbänke sind unter den Kastanien am Ringweg sowie an der Mauer zwischen Ringweg und Platzfläche vorhanden. Durch das im Juni 2011 eröffnete Eiscafé La Luna wurde ein zusätzlicher Magnet geschaffen, der durch Eisverkauf, Schatten spendendes Dach und Sonnenschirme ebenfalls für Abkühlung sorgen kann.
Aus Sicht des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist eine weitere Möblierung durch zusätzliche Bäume, Rasenflächen, Blumenbeete o. ä. nicht sinnvoll. Denn dadurch würden die Großzügigkeit und die multifunktonale Nutzbarkeit des Platzes verloren gehen. Und in wenigen Jahren werden auch die Kastanien eine Größe erreicht haben, um dem darunter liegenden Ringweg und den Sitzbänken ausreichend Schatten spenden zu können.

67 in 2011 | Wertstoffsammlung

Wertstoffsammlung

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Stadtbezirk: 
Botnang
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

223
weniger gut: -24
gut: 223
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2011

Fast alle Elektrogeräte müssen mittlerweile in Wertstoffzentren abgegeben werden. Für Berufstätige und auch für ältere Leute dürfte das nicht immer einfach sein, so dass immer mehr (funktionsfähige und nicht funktionsfähige) Geräte in Kellern und Abstellräumen landen.

Eine Sammlung dieser Materialien ein- oder zweimal im Jahr würde nicht nur die Häuser entlasten, sondern auch Wertstoffe "freisetzen". Vielleicht wäre sogar eine Trennung in "funktionsfähig" und "defekt" möglich. Die funktionsfähigen Geräte könnten zu kleinen Preisen an Interessierte abgegeben werden und damit neben den "Wertstoffen" zur Finanzierung der Aktion dienen.
Vermutlich würden sich Betriebe finden (wie z.B. bei den Altkleidersammlungen), die eine solche Aktion organisieren würden, wenn sie für die Stadt nicht durchführbar ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden ein- oder zweimal im Jahr Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Abruf eingesammelt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden ein- oder zweimal im Jahr Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Abruf eingesammelt.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (ElektrG -Elektro-und Elektronikgerätegesetz) haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dazu haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen ihrer Pflichten nach § 15 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes von Endnutzern und Vertreibern angeliefert werden können (Bringsystem). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Altgeräte aber auch bei den privaten Haushalten abholen (Holsystem).

In Stuttgart können Elektro-und Elektronik-Altgeräte gemäß § 15 a Abs. 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-) von Endnutzern und Vertreibern bei den von der Stadt eingerichteten Sammelstellen angeliefert werden. Dazu stehen derzeit die vier Wertstoffhöfe Einödstraße 50 in Hedelfingen, In den Entenäckern 1 in Plieningen, in der Burgholzstraße 31/1 in Münster sowie in der Hemminger Straße 125 in Weilimdorf zur Verfügung. Zudem werden gemäß § 15 a Abs. 2 der AfS sperrige Elektro-und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushaltungen auch nach vorheriger Anforderung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auf Abruf eingesammelt. Insofern ist der eingereichte Vorschlag, Elektro-und Elektronik-Altgeräte ein-oder zweimal im Jahr einzusammeln, in Stuttgart bereits realisiert. Jeder Haushalt, also auch Berufstätige und ältere Leute, können dieses Angebot jederzeit in Anspruch nehmen.

Eine Trennung der im Hol-und im Bringsystem eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte ist im Elektro-und Elektronikgerätegesetz nicht vorgesehen. Es ist daher nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte zu trennen. Das wäre aus einer Reihe von Gründen auch nur schwer realisierbar.

In Stuttgart werden jedoch seit Jahren funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte von caritativen Einrichtungen zu kleinen Preisen an Interessierte abgegeben. Dies ist sicherlich der bessere Weg und schafft Arbeitsplätze in diesem Segment. Zudem können funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte seit einigen Jahren auch über den Verschenkmarkt Stuttgart (www.stuttgart.de/verschenkmarkt) an Interessierte oder Bedürftige abgegeben werden.

68 in 2011 | Kurzstrecke beim ÖPNV ausweiten

Kurzstrecke beim ÖPNV ausweiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

224
weniger gut: -26
gut: 224
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2011

Die Kurzstrecke mit dem bisherigen Tarif von 1 € ist ein gutes Angebot. Nur die Beschränkung auf drei Haltestellen ohne Umsteigen ist für Stuttgart nicht angemessen. Kurzstrecke heißt doch für eine kurze Fahrt, also z. B. innerhalb eines Stadtteils. Nun benötigt man aber für eine Fahrt innerhalb eines Stadtteils meist mehr als 3 Haltestellen: zum Beispiel hat Botnang 5 Haltestellen, Degerloch 5 Haltestellen, Feuerbach 7 Haltestellen. Noch ungünstiger ist die Beschränkung bei Busfahrten auf 3 Haltestellen - hier sind die Abstände zwischen den Haltestellen noch kürzer (vor allem im Vergleich zur Region außerhalb Stuttgarts). Auch der Ausschluss der S-Bahn ist für Stuttgart nicht verständlich.

Mögliche Änderungen wären:
- Kurzstrecke ist eine Fahrt mit der S-Bahn zur nächsten Haltestelle, mit der U-Bahn bis zu 4 Haltestellen, mit dem Bus in Stuttgart (Zonen 10 und 20) bis zu 5 Haltestellen

oder
- Kurzstrecke ist eine Fahrt mit U-Bahn oder Bus bis zu 4 Haltestellen mit Umsteigen oder eine Fahrt mit der S-Bahn zur nächsten Haltestelle.
- Sollte kurzfristig eine Änderung nicht möglich sein, sollte auf jeden Fall die Vorschrift "ohne Umsteigen" wegfallen (wäre sogar kostenneutral). Wieso sollte es nicht erlaubt sein, 2 Haltestellen mit dem Bus und 1 Haltestelle mit der U-Bahn als Kurzstrecke zu fahren?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zusammenhang mit der Tariffortschreibung zum 1.1.2012 ist vorgesehen, dass das aktuelle KurzstreckenTicket (bis zu drei Haltestellen Bus/Stadtbahn) auf den gesamten Eisenbahnverkehr für Fahrten von einem Bahnhof bis zum nächsten ausgedehnt wird (Ausschluss von Relationen > 5 km, durchfahrene Bahnhöfe zählen mit). Die Entscheidung fällt im Rahmen der VVS-Aufsichtsratssitzung bzw. der VVS-Gesellschafterversammlung am 4. Oktober 2011. Zur Gegenfinanzierung der Ausweitung der Kurzstrecke auf den Eisenbahnverkehr soll der Preis des KurzstreckenTickets von heute 1,00 € (preisstabil seit 6 Jahren!) auf 1,20 € angehoben werden.

69 in 2011 | Förderung der freien Kulturszene

Förderung der freien Kulturszene

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

261
weniger gut: -65
gut: 261
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2011

Neben Staatstheater, Philharmonikern und SWR hat Stuttgart jede Menge kleinere, nicht dauerhaft öffentlich geförderte Kulturbetriebe, zum Beispiel Kulturcafé Merlin, Laboratorium, die jährlich neu ihre (geringen) Fördergelder beantragen müssen und sich nur durch viele ehrenamtliche Mitarbeiter tragen können.

Diese Kulturbetriebe ermöglichen eine Vielfalt der Szene, die zur Lebendigkeit und Attraktivität der Stadt beiträgt. Das gilt es zu schützen und zu erhalten durch ein gerechteres System der Kulturförderung!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Durch Umschichtung wurden 180.000 Euro für die Freie Tanz- und Theaterszene zur Verfügung gestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mittel von jährlich 90.000 € zur dauerhaften Aufstockung des Innovationsfonds Theater wurden formal beschlossen und stehen ab 2012 zur Verfügung. Weitere Mittel für die Koordination und Öffentlichkeitsarbeit konnten in Höhe von 10.000 € umgesetzt werden. Darüber hinaus zusätzlich erforderliche Mittel von 80.000 € müssten ggf. aus dem vom Gemeinderat beschlossenen zusätzlichen Budget Kulturförderung in Höhe von 400.000 € bereitgestellt werden, über dessen Verteilung aber noch nicht entschieden wurde. Grundsätzlich gilt, dass die Budgetierung für die Institutionellen Förderungen alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart festgelegt und beschlossen wird. Daher ist es nicht erforderlich, in jedem Jahr neu eine Entscheidung über die generelle Förderung und die Fördersumme herbeizuführen. Hierdurch wird den Einrichtungen eine finanzielle Planungssicherheit garantiert, die für ihre Arbeit essentiell ist.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart fördert die soziokulturellen Zentren Merlin, Laboratorium und KKT (Kulturkabinett – ehemals Kommunales Kontakttheater Stuttgart) seit vielen Jahren institutionell. Im Jahr 2010 wurde außerdem die Rosenau (zunächst befristet für 2 Jahre) neu in die Förderung aufgenommen. Die institutionelle Förderung der einzelnen Einrichtungen betrug 420.300 EUR im Jahr 2010, davon entfielen 192.600 EUR auf das Merlin, 107.100 EUR auf das KKT, 85.600 EUR auf das Laboratorium sowie 35.000 EUR auf die Rosenau.

Die Budgetierung für die Institutionellen Förderungen wird alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart festgelegt und beschlossen. Daher ist es nicht erforderlich, in jedem Jahr neu eine Entscheidung über die generelle Förderung und die Fördersumme herbeizuführen. Hierdurch wird den Einrichtungen eine finanzielle Planungssicherheit garantiert, die für ihre Arbeit essentiell ist.

Im Rahmen der Projektförderung werden darüber hinaus in jedem Jahr zahlreiche Projekte der freien Kulturszene finanziell unterstützt. Hierüber wird jährlich neu entschieden, sodass in der Kulturförderung neue Tendenzen aufgegriffen werden können und auch Akteure profitieren, die nicht dauerhaft institutionell gefördert werden. Die Projektförderung erfolgt in den Fachbereichen Bildende Kunst / Medienkunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film. Interkultur und Soziokultur. Insgesamt standen hierfür in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 595.900 EUR zur Verfügung. Eine Auflistung der in den vergangenen Jahren geförderten Kulturprojekte kann unter den jeweiligen Fachbereichen auf der Website der Stadt Stuttgart eingesehen werden: www.stuttgart.de/kulturfoerderung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 538 (SPD)
70 in 2011 | Mehr Tranzparenz und weniger Filz

Mehr Tranzparenz und weniger Filz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

213
weniger gut: -18
gut: 213
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2011

Die Gemeinderäte sowie Bürgermeister werden verpflichtet sämtliche Nebentätigkeiten sowie Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten, Stiftungen und Verbänden zu veröffentlichen, unter anderem auf der Homepage der Stadt Stuttgart.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine allgemeine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten für die Gemeinderäte und Bürgermeister gibt es bei der Stadt Stuttgart nicht Eine solche Verpflichtung ist rechtlich teilweise auch nicht zulässig. Die Mitglieder des Gemeinderats haben sich jedoch eine Ehrenordnung gegeben, in der geregelt ist, dass insbesondere auch Nebentätigkeiten dem Oberbürgermeister jährlich angezeigt werden sollen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mitglieder des Gemeinderats haben sich in der Sitzung vom 27.4.2006 einstimmig eine Ehrenordnung gegeben. Diese regelt zum Thema Transparenz unter Nr. 13:
"13. Transparenz Die Stadträtinnen und Stadträte unterrichten den Oberbürgermeister jährlich zum Stichtag 31. Dezember über
 

  • Tätigkeiten als Mitglied der Leitung (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder ähnlichem) eines privatrechtlichen Unternehmens oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt, sofern die Tätigkeit nicht auf dem Beschluss eines Gremiums der Landeshauptstadt Stuttgart beruht;
  • Unternehmensbeteiligungen, sofern sie mindestens 5 % der Anteile betreffen oder einen Wert von mehr als 100.000 € haben;
  • geschäftliche Verbindungen mit der Stadt oder einem ihrer Beteiligungsunternehmen;
  • vergütete nebenberufliche Beratungstätigkeiten, Erstattung von Gutachten oder Vertretung fremder Interessen, sofern ein Bezug zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Landeshauptstadt Stuttgart besteht.

Diese Angaben sind freiwillig. Der Oberbürgermeister behandelt die Angaben vertraulich."
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart sind Beamte auf Zeit, auf die das Landesbeamtengesetz anzuwenden ist. In § 85 Landesbeamtengesetz ist die Übermittlung von Daten abschließend geregelt. Angaben über Nebentätigkeiten zählen grundsätzlich zu den geschützten Personaldaten, deren Übermittlung nach der obengenannten gesetzlichen Grundlage nur zulässig ist, wenn es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Soweit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Nebentätigkeiten oder Mitgliedschaften in Gremien durch Beschluss des Gemeinderats oder eines Ausschusses in öffentlicher Sitzung übertragen wurden, bestehen gegen die Veröffentlichung aus rechtlicher Sicht keine Bedenken.

71 in 2011 | Stuttgart soll Strom mittels Solaranlagen selbst produzieren

Stuttgart soll Strom mittels Solaranlagen selbst produzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

241
weniger gut: -47
gut: 241
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2011

Stuttgart hat viele Bereiche wo Solaranlagen aufgestellt und Strom produziert werden könnte. Dann muss der Strom nicht weit weg gekauft und über Leitungen weit transportiert werden. Es müsste dann nicht bei jeder Gebäudesanierung eine Solaranlage auf dem Dach montiert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im begrenzten Raum städtischer Siedlungsgebiete werden Solaranlagen zur Stromproduktion (Photovoltaik) überwiegend auf Hausdächern errichtet. Ungünstige Ausrichtung der Dächer gegenüber der Sonne oder Verschattungen sowie der Denkmalschutz wirken dabei einschränkend. Empirische Untersuchungen zeigen, dass oft nur 2 % bis 26 % der bebauten Siedlungsflächen als Kollektorflächen für Solaranlagen genutzt werden können. Damit wurde in der Studie „Nutzung städtischer Freiflächen für erneuerbare Energien“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (2009) für Stuttgart ein Potenzial zur Stromerzeugung durch Photovoltaik von 387 Millionen Kilowattstunden pro Jahr abgeschätzt. Hierüber könnte der Stromverbrauch in Stuttgart zu etwa 9 % gedeckt werden.

Um den Bau von Solaranlagen zu ermöglichen, müssen neben den baurechtlichen und statischen Anforderungen vor allem die Hausbesitzer die Installation der Anlagen befürworten. Sofern eigene Investitionsmittel nicht ausreichen, bietet sich die Möglichkeit, dass Investoren die Dächer zum Bau von Solaranlagen pachten. Die Dächer können über die Solardachbörse der Region Stuttgart vermarktet werden (www.stuttgart.de/solardachboerse). Vorstellbar ist, dass die Stadt die Solardachbörse aktiv bei den Stuttgarter Hausbesitzern bewirbt.

Der Gemeinderat hat am 30. März 2010 einen Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Eigentum der Stadt gefasst: Alle Neubauten werden mit einer PV-Anlagen ausgestattet, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich ist. Auf bestehende Dächer, die in gutem Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt würden, werden ebenfalls PV-Anlagen errichtet. Die Stadt betreibt die Anlagen in Eigenregie. 2010 haben 8 Anlagen mit insgesamt 2.550 m2 Kollektorfläche 131.713 kWh Strom erzeugt.

Dachflächen, die nicht zur Sanierung anstehen, aber die Last einer PV-Anlage aufnehmen können, werden auf der Solardachbörse annonciert. Auch werden Dachflächen gemeinnützigen Vereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, insbesondere solchen, die einen starken Bezug zu dem Gebäude haben und dieses auch nutzen (z.B. Schulvereine).

72 in 2011 | Car-Sharing-Stellplätze bereitstellen

Car-Sharing-Stellplätze bereitstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

222
weniger gut: -28
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2011

Car-Sharing (Stadtmobil Stuttgart) funktioniert hervorragend. Für dieses intelligente Modell sollten seitens der Stadt Stellplätze in der Innenstadt bereit gestellt werden. Ich nutze "Stadtmobil Stuttgart" seit 6 Jahren und kann es nur empfehlen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich Car-Sharing und versucht den Unternehmen, die auf der Suche nach Stellplätzen sind, weiterzuhelfen. In Frage kommen hierfür zunächst private Stellplätze, da diese leichter von öffentlichen Stellplätzen abzugrenzen sind.
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sind hierfür weniger geeignet. Um sie als CarSharing-Plätze zur Verfügung zu stellen, müssen diese Stellplätze zunächst dem öffentlichen Verkehr entzogen und dem Car-Sharing-Betreiber vermietet werden. Die Sicherung und Kontrolle dieser Stellplätze, würde dann beim Betreiber liegen. D.h. die Stadt kann dann nicht Parker, die zu unrecht auf diesem Stellplatz stehen, verwarnen.
Unter den derzeitigen rechtlichen Vorgaben ist das Einziehen von öffentlichen Stellplätzen für Car-Sharing nicht praktikabel. Zudem müssten Vorgaben für die Vergabe von Stellplätzen an die Unternehmer gemacht werden. Also welcher Unternehmer an welcher Stelle wie viele Stellplätze erhält.
Derzeit wird diskutiert, Regelungen für Car-Sharing in die StVO aufzunehmen. Sollten sich hierdurch neue Spielräume ergeben, wird die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeiten und den Gremien zur Entscheidung vorlegen.

73 in 2011 | Großprojekte mit den Bürgern planen

Großprojekte mit den Bürgern planen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

231
weniger gut: -39
gut: 231
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2011

Nach den schrecklichen Erfahrungen mit unserem Bahnhof wünsche ich mir, dass Großprojekte nur noch in Abstimmung mit dem Bürger geplant werden, transparent und fair und ohne Vetterleswirtschaft.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Jahr 2012 wurden Planungswerkstätten zu den Entwicklungsthemen Stuttgart-Berg, Waldaupark; S-Nord - Bebauung Rote Wand und S-Feuerbach, Schoch-Areal durchgeführt. Für das Jahr 2013 ist derzeit eine Planungswerkstatt zur Umfeldverbesserung des Feuersees in S-West geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Beteiligung der Bürger an städtebaulichen Planungen wurden zusätzlich jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt. Ergänzend können z.B. eintägige Workshops wie für das Schoch-Areal aus den hierfür bereitgestellten Planungsmitteln finanziert werden.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es entspricht der Erfahrung aus der Stadtplanung, dass Großprojekte, bei denen die Bürger in die Planung einbezogen werden, bei der Realisierung eine weitaus höhere Akzeptanz erfahren als bei Investorenprojekten, bei denen das nicht stattfindet.
Im Baugesetzbuch ist die möglichst frühzeitige Unterrichtung der Bürger über die Ziele und Zwecke von Planungen, über sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen vorgeschrieben. Dabei muss ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart und im Internet wird deshalb regelmäßig über neue Bebauungspläne berichtet. In der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung liegen die Pläne öffentlich aus und werden erläutert. Während der Auslagezeit können die Pläne auch im Internet eingesehen werden.
Bei Großprojekten, die zusammen mit der Stadt geplant werden oder in deren Planung die Stadt involviert ist, wurden bereits in der Vergangenheit die Bürger in so genannten Planungswerkstätten mit einbezogen. Dies war beispielsweise bei der Erstellung der Rahmenplanung zu Stuttgart 21 der Fall, als in 15 Arbeitskreisen über 400 Bürgerinnen und Bürger 900 Ideen einbrachten. In jüngster Zeit wurden zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern Planungswerkstätten durchgeführt zur Entwicklung des Stadtviertels Rosenstein, zur Beplanung des Aurelis-Geländes in S-Vaihingen oder zur Ortsmitte von S-Weilimdorf. Dasselbe ist geplant für die Entwicklung des Schoch-Areals in S-Feuerbach und für einen autofreien Marktplatz in S-Bad Cannstatt. Unabhängig davon wurden Workshops und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit Tiefbaumaßnahmen bei den Stadtbahntunnelprojekten für die U2 Steinhaldenfeld – Neugereut, U6 Fasanenhof, U15 Zuffenhausen und die U12 Hallschlag – Münster erfolgreich durchgeführt.
Im Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung werden im Doppelhaushalt 2012/2013 insgesamt 30.000 € für die Durchführung von Bürgerbeteiligung und Planungswerkstätten bereit gehalten.

74 in 2011 | Kostenloses Fahren mit der SSB für Kitagruppen und deren Betreuer

Kostenloses Fahren mit der SSB für Kitagruppen und deren Betreuer

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

239
weniger gut: -47
gut: 239
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2011

Bildung im Vorschulbereich heisst, die Kita verlassen und auch die Bildungsangebote und kulturellen Angebote der Stadt nutzen! Mache ich mit meiner Kita - Gruppe nur 5 Ausflüge pro Monat, bei denen die Erzieherinnen keine SSB-Monatstickets haben, ist bereits mein halbes zur Verfügung stehendes Geld für einen Monat aufgebraucht, wenn die Erzieherinnen Fahrkarten brauchen! Der Besuch in öffentlichen Hallenbädern ist kostenlos, ist kostenloses Fahren mit der SSB möglich?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen ErzieherInnen und Begleitpersonen. Der Wunsch nach kostenlosen Fahrten für Kitagruppen und deren Betreuer wäre dadurch möglich, dass die Stadt Stuttgart verwaltungsintern gewisse Regelungen beschließt und die Finanzierung gesichert wird.